
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Domaintechnik ist ein österreichischer Webhosting- und Domaindienstleister, betrieben von der Ledl.net-Gruppe. Das Unternehmen bietet Domainregistrierung, verschiedene Webhosting‑Pakete, E‑Mail‑Hosting, SSL‑Zertifikate und ergänzende Services mit Serverstandorten in Österreich an. Zielgruppe sind Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Agenturen, die Wert auf schnelle Infrastruktur und österreichische Datenschutzstandards legen. Domaintechnik weist in seinen öffentlichen Informationen auf eine automatische Verlängerung von Leistungen hin und nennt Fristen für die Kündigung von Domains und Hostingverträgen.
Domaintechnik bietet mehrere Hostingklassen (u. a. Basic, Advanced, Professional, Business) mit unterschiedlichem Webspace, NVMe‑SSD‑Speicher und variabler Anzahl möglicher Websites sowie Domain‑Angebote für zahlreiche TLDs. Externe Domains lassen sich in vielen Paketen einbinden. Preisangaben und Paketmerkmale variieren je nach Tarif; unabhängige Vergleiche zeigen typische Preisspannen für die Hauptpakete.
Unternehmensangaben, Impressumseinträge und Supporthinweise finden sich auf der offiziellen Website von Domaintechnik; dort sind Kontaktdaten, Firmensitz und rechtliche Hinweise dokumentiert. Für vertragliche Kommunikation ist zu beachten, dass Domaintechnik schriftliche Kündigungen mit Unterschrift verlangt und automatische Verlängerungen vereinbart sind.
Vor dem praktischen Kündigungsteil ist eine Analyse der verfügbaren Kundenstimmen empfehlenswert, da reale Erfahrungen häufig Hinweise auf typische Fallstricke geben. Ich habe deutschsprachige Quellen und Plattformen geprüft, um wiederkehrende Themen bei Bewertungen und Forenbeiträgen herauszuarbeiten. Quellenlage: offizielle Bewertungen, Vergleichsportale und die Support‑/FAQ‑Seiten von Domaintechnik wurden berücksichtigt.
Aus den geprüften Rückmeldungen ergeben sich folgende praxisrelevante Punkte: Prüfen Sie die jeweiligen Stichtage in Ihrer Vertragsübersicht, beachten Sie die in den AGB genannten Fristen (z. B. 40 Tage vor Ablauf), und dokumentieren Sie Kündigungsversuche sorgfältig. Kunden berichten, dass die klare schriftliche Form (Unterschrift erforderlich) wichtig ist, um Missverständnisse zu vermeiden. In einzelnen Fällen empfehlen Nutzende, Belege für die fristgerechte Übermittlung aufzubewahren, da dies bei nachträglichen Streitigkeiten entscheidend sein kann.
In der Gesamtschau wirkt die Kundenlage überwiegend positiv hinsichtlich Service und Leistung, während die häufigste Ursache von Reibungen die organisatorische Seite der Vertragsbeendigung (Fristen, automatische Verlängerung, Wiederherstellungsgebühren) ist. Diese Beobachtung leitet inhaltliche Empfehlungen für eine rechtskonforme und konfliktarme Kündigungspraxis ab.
Als Vertragsrechtsexperte betone ich zunächst die rechtsverbindlichen Grundlagen: Verträge über Domainregistrierungen und Dauerschuldverhältnisse (Hosting, E‑Mail‑Services) unterliegen im Wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den einschlägigen zivil‑ und verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften. Bei Domaintechnik ist in den AGB geregelt, dass Leistungen automatisch verlängert werden, sofern nicht fristgerecht schriftlich gekündigt wird; ferner ist für die Kündigung die Unterschrift des Kunden erforderlich. Diese Voraussetzungen sind materiell‑rechtlich bedeutsam, weil sie Formvorschriften und Fristen definieren, die die Wirksamkeit der Kündigung beeinflussen.
In Übereinstimmung mit den veröffentlichten AGB verlangt Domaintechnik eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift des Inhabers für Domain‑ und Hostingverträge. Automatische Verlängerung erfolgt demnach, wenn keine fristgerechte, form‑ und fristgemäße Kündigung vorliegt. Verbraucher werden insbesondere auf eine Frist von 40 Tagen vor dem Stichtag hingewiesen. Die AGB sind damit die maßgebliche Vertragsquelle für Kündigungsfolgen.
Folgt die Kündigung nicht den vertraglich vereinbarten Formerfordernissen oder wird die Frist nicht eingehalten, verbleibt das Dauerschuldverhältnis in der Regel in Kraft und es entsteht ein Anspruch des Anbieters auf die vereinbarte Vergütung (Verlängerungsgebühr). Zudem kann die Domain nach Ablauf weitergeführt oder gegebenenfalls gesperrt werden; Wiederherstellungs‑ oder Reaktivierungsgebühren können anfallen. Aus vertraglicher Perspektive führt eine formfehlerhafte Kündigung somit regelmäßig zu rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen für den Kundinnen/Kunden.
Rahmen: Ermitteln Sie zunächst das Vertragsende und die im Vertrag bzw. in den AGB genannten Kündigungsfristen. Details: Lesen Sie die Leistungsübersicht Ihres Kundenkontos sowie die AGB. Im Fall von Domaintechnik ist insbesondere die Frist von40 Tagenvor dem jeweiligen Stichtag maßgeblich. Implikation: Die rechtzeitige Kenntnis des Stichtags ist entscheidend, weil verspätete Kündigungen regelmäßig zur automatischen Verlängerung führen.
Rahmen: Nur der registrierte Domaininhaber bzw. der vertraglich Berechtigte kann die Kündigung wirksam erklären, sofern die AGB dies verlangen. Details: Vergewissern Sie sich, dass die im Vertrag gespeicherten Stammdaten übereinstimmen (Name, Anschrift, Inhaberstatus). Implikation: Differenzen in den Stammdaten können die Anerkennung einer Kündigung verzögern oder anfechtbar machen.
Rahmen: Die vertraglich geforderte Form ist zu beachten. Für Domaintechnik verlangt die vertragliche Regelung eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift des Domaininhabers; aus prozessualer und beweisrechtlicher Sicht empfiehlt sich der Versand per Einschreiben (eingeschriebener Brief) als Nachweisform. Details: Aus Gründen der Beweissicherung ist der Versand per Einschreiben empfehlenswert, weil Zustellung und Übermittlungszeitpunkt dokumentiert werden. Implikation: Mangels Einhaltung der Form kann die Kündigung als unwirksam gelten, was zu einer Verlängerungsrechnung und möglichen Folgekosten führt.
Rahmen: Der Kündigungsinhalt muss hinreichend bestimmt sein, damit die vertragliche Leistung eindeutig identifiziert werden kann. Details: Nennen Sie allgemein den Vertrag bzw. die Leistung (Art der Leistung, Domain oder Vertragsnummer, Vertragslaufzeit und Stichtag) und stellen Sie klar, dass Sie das Dauerschuldverhältnis beenden wollen. Achten Sie auf eine eigenhändige Unterschrift durch den Inhaber oder eine rechtswirksame Vertretungsbefugnis. Implikation: Unklare Angaben können zu Rückfragen und damit zur Fristversäumnis führen. (Hinweis: Aus juristischen Gründen und auf Wunsch des Nutzenden werden hier nur Grundsätze, nicht vollständige Musterschreiben, gegeben.)
Rahmen: Die Dokumentation des Zugangs der Kündigung beim Anbieter ist zentral. Details: Dokumentieren Sie Datum und Sendungsnachweis des Einschreibens; fertigen Sie – soweit möglich – eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen an. Implikation: Bei späteren Streitigkeiten dient die Dokumentation als entscheidender Nachweis der fristgerechten Beendigung. (Achtung: Aus Gründen der Nutzeranweisung vermeide ich hier eine detaillierte Anleitung zum postalischen Versand; die Empfehlung bleibt die Einreichung per Einschreiben.)
Aus rechtlicher Sicht ist der Versand per Einschreiben in vielen Fällen die sicherste Methode, weil er einen exakten Zugangsnachweis sowie Datum und Empfänger dokumentiert. Darüber hinaus reduziert die postalische Form das Risiko von Manipulationen oder Zustellstreitigkeiten, die bei rein elektronischen Nachweisen auftreten können. Folglich ist die postalische Kündigung insbesondere dann vorrangig, wenn das AGB‑Recht eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift fordert.
Dennoch überwiegt aus vertrags‑ und beweisrechtlicher Sicht meist der Vorteil der Rechtssicherheit. In der Praxis raten Juristinnen und Juristen daher zur postalischen Einreichung, wenn die AGB dies verlangen oder die wirtschaftlichen Folgen einer versäumten Kündigung erheblich sind.
Um den Prozess zu vereinfachen, ist die Nutzung externer Dienste zur Erstellung und zum Versand von Einschreiben denkbar; solche Dienste drucken, frankieren und versenden Ihre Schreiben, falls Sie keinen eigenen Drucker oder keine Möglichkeit zum physischen Versand haben. Dabei ist darauf zu achten, dass der Dienst rechtlich verwertbare Zustellnachweise (z. B. Rückschein oder vergleichbarer Zugangsnachweis) bereitstellt und die eigenhändige Unterschrift bzw. Nachweisbarkeit der Identität des Unterzeichnenden gewährleistet ist.
Ein Beispiel für einen solchen Dienst ist Postclic. Um den Prozess zu vereinfachen: Postclic ist ein 100% Online‑Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Hinweis: Postclic ist hier als eine praktikable technische Unterstützung genannt; die rechtliche Verantwortung für Fristwahrung und Inhalt verbleibt beim Kündigenden. Bei der Auswahl eines Dienstes sollten Sie prüfen, ob die von ihm gelieferten Zustellnachweise hinsichtlich der gesetzlichen Formvorschriften und etwaiger vertraglicher Anforderungen ausreichend sind.
Rahmen: Wenn Sie einen Versanddienstleister verwenden, fordern Sie einen eindeutigen, datierten Zustellnachweis an und bewahren Sie diesen zusammen mit einer Kopie der Kündigung auf. Details: Der Zustellnachweis sollte Empfänger, Datum und Sendungsidentifikation enthalten. Implikation: Ein solcher Nachweis erleichtert die Durchsetzung Ihrer Rechte, sollte Domaintechnik später die Wirksamkeit der Kündigung in Frage stellen.
| Paket | Monatlicher Preis (Beispiel) | Webspace | Anzahl Webseiten |
|---|---|---|---|
| Advanced | € 7,49 | 50 GB (NVMe) | 1 |
| Professional | € 14,99 | 100 GB (NVMe) | 3 |
| Business | € 24,90 | 300 GB (NVMe) | 10 |
Quellen: Unabhängiger Webhostingvergleich und Anbieterangaben. Preise und Ausstattung können Änderungen unterliegen; überprüfen Sie die aktuelle Preisliste in Ihrem Kundenkonto.
| Thema | Rechtslage / Hinweis |
|---|---|
| Kündigungsfrist | 40 Tage vor Stichtag laut AGB; schriftliche Kündigung mit Unterschrift erforderlich. |
| Automatische verlängerung | Leistung verlängert sich automatisch, falls keine gültige Kündigung eingeht. |
| Wiederherstellung | Nach Löschung können je nach TLD Kosten und Fristen für Wiederherstellung anfallen. |
In Übereinstimmung mit den AGB ist die größte Gefahrenquelle das Versäumnis der Kündigungsfrist. Ferner können formale Mängel (fehlende Unterschrift, unklare Leistungsbezeichnung) die Kündigung unwirksam machen. Reduzieren lassen sich diese Risiken durch sorgfältige Fristenverwaltung, eindeutige Leistungsidentifikation im Kündigungstext, Nachweisführung des Zugangs und die Aufbewahrung aller relevanten Dokumente.
Nach Eingang der Kündigung sollten Sie den Leistungsstatus und etwaige Abschlussrechnungen überwachen. Achten Sie auf Mitteilungen des Anbieters über Löschfristen oder Wiederherstellungsoptionen und handeln Sie zügig, wenn Sie eine Domain kurzfristig wiederherstellen möchten. Bewahren Sie alle Belege und Schriftstücke auf, bis alle vertraglichen Beziehungen endgültig beendet sind und keine Nachforderungen mehr möglich erscheinen. Falls Unstimmigkeiten auftreten, prüfen Sie die Möglichkeit einer rechtlichen Klärung unter Hinzuziehung geeigneter Beratungsstellen oder rechtlicher Vertretung.
Beachten Sie für Ihre Dokumentation die offizielle Unternehmensadresse; in Ihrem Kündigungsschreiben geben Sie daher die vollständigen Empfängerdaten an. Für Ihre Unterlagen hier die Adresse, die Ihnen zur Verfügung gestellt wurde:Adresse: Ledl.net GmbH Hauptstraße 1 A-5204 Straßwalchen Österreich. Ergänzend finden sich im Impressum des Anbieters weitere Standortangaben.
Abschließend: Halten Sie die vertraglich geforderte Form ein, beachten Sie die 40‑Tage‑Frist und sichern Sie den Zugangsnachweis. Diese drei Grundsätze minimieren das Risiko unbeabsichtigter Verlängerungen und finanzieller Nachteile.