
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Elementsist in Österreich als Netzwerk von Badausstellungen und Fachhändlern für Komplettbäder präsent. In mehreren Standorten bietetElementsBeratung, Planung und Umsetzung von Badezimmern an – von der ersten Idee über 3D‑Planung bis zur Montage durch Partnerinstallateure. Das Angebot richtet sich an private Haushalte, die ein neues Bad oder Modernisierungen suchen, und umfasst Produktpräsentationen, Markenprodukte und Terminvereinbarungen in regionalen Ausstellungen. Die Zentrale bzw. eine Ausstellung ist am StandortGottfried‑Schenker‑Straße 1, 5101 Bergheim, Österreichverzeichnet.
Kunden schließen beiElementsin der Regel keine standardisierten Abonnements ab, sondern vereinbaren Leistungen wie Planungen, Installationspakete oder Einkauf von Komponenten. Daher betreffen „Kündigungen“ hier oft Leistungsaufträge, Servicevereinbarungen, Wartungsverträge oder Stornierungen von geplanten Projekten. In der Praxis werden AGB und unterschriebene Angebote relevant, weil sie Laufzeit, Fristen und Widerrufsrechte regeln.
Viele Verbraucher überlegen eine Kündigung oder Stornierung, weil sich Lebensumstände ändern, Kosten neu bewertet werden, Qualitäts‑ oder Leistungsprobleme auftreten oder Termine nicht eingehalten werden. Als Verbraucher‑ und Vertragsrechtsexpertin sehe ich häufig diese Kernprobleme: unklare AGB, fehlende schriftliche Bestätigungen, Missverständnisse bei Zahlungs‑ oder Terminmodalitäten sowie unbefriedigende Kommunikation nach Vertragsabschluss. Das führt zu Frustration und dem Wunsch, das Vertragsverhältnis zu beenden oder neu zu verhandeln.
Bewertungsplattformen zeigen gemischte Erfahrungen mit Marken, die „Elements“ heißen: Für die Badausstellungen finden sich überwiegend Hinweise auf gute Produktauswahl und Planungstools, während auf allgemeinen Bewertungsplätzen vereinzelt Beschwerden über nachvertragliche Kommunikation und Rückabwicklungen auftauchen. Kunden berichten in manchen Fällen, dass nach Projektabschluss Informationen zu Endabrechnung, Rückzahlungen von Pfandbeträgen oder Nacharbeiten schleppend bearbeitet wurden. Diese Beobachtung stützt sich auf ausgewertete Kundenstimmen und Erfahrungsberichte aus öffentlichen Bewertungsportalen und lokalen Branchenprofilen.
Das bedeutet: Auch wenn die Leistung vor Ort gut ist, können Probleme im Nachgang entstehen. Daher ist es ratsam, Verträge, Angebote und Rechnungen sorgfältig zu dokumentieren und spätere Erklärungen schriftlich zu führen.
In Österreich gelten für Vertragskündigungen und Widerrufe allgemeine Regeln des ABGB sowie spezielle Vorschriften für Verbrauchergeschäfte. Eine ordentliche Kündigung richtet sich nach Vereinbarungen in AGB oder Vertrag; bei Dauerschuldverhältnissen kann das Gesetz ergänzend Fristen vorsehen. Wichtig ist, dass eine Kündigung dem Vertragspartner tatsächlich zugeht; dafür ist der Zugang der Erklärung entscheidend. In zahlreichen Ratgebertexten und Rechtsquellen wird daher empfohlen, die Form und den Zugang so zu wählen, dass der Nachweis möglich ist.
Das österreichische Recht verlangt in manchen Fällen Schriftform. Unabhängig davon trägt im Streitfall der Absender die Beweislast dafür, dass die Kündigung zugegangen ist. Daher spielt die Wahl eines nachweisbaren Versandwegs eine zentrale Rolle. In der Rechtspraxis werden postalische Einschreiben häufig als das geeignetste Mittel gesehen, um den Zugang zu dokumentieren; aktuelle Veröffentlichungen und Gerichtsurteile beleuchten jedoch Details dazu (etwa Einwurf‑Einschreiben vs. Rückschein).
Als Verbraucherexpertin empfehle ich, bei jeder Kündigung auf klare Identifikation und eindeutige Erklärungen zu achten. Das bedeutet beispielsweise: vollständiger Name des Vertragspartners (also des Kunden), genaue Bezeichnung des betroffenen Vertrags oder Projekts, Vertragsdatum oder Angebotsnummer, klare Kündigungserklärung und ein gewünschtes Enddatum der Vertragsbeziehung. Formulierungen sollten eindeutig sein, sodass später keine Auslegungsspielräume entstehen. Diese Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Die Kündigung muss so formuliert sein, dass kein Zweifel an der Absicht besteht, das Vertragsverhältnis zu beenden. In manchen Fällen schreiben AGB eine bestimmte Form (z. B. Schriftform) vor; in anderen Fällen reicht eine klare, schriftlich nachweisbare Erklärung. Daher ist es wichtig, vor der Kündigung AGB und Vertrag zu prüfen.
Elements kündigungsollte nach meiner Erfahrung und unter rechtlichen Gesichtspunkten vorzugsweise per postalischem Einschreiben erfolgen. Dies ist die sicherste Methode, um den Zugang zu dokumentieren und im Streitfall Beweise vorzulegen. Der Versand per Einschreiben bietet einen formellen Nachweis, der bei juristischen Auseinandersetzungen oder Schlichtungsverfahren oft das entscheidende Dokument darstellt. In den einschlägigen Verbraucherportalen und Rechtsratgebern wird die Bedeutung eines nachweisbaren Zugangs hervorgehoben.
Daher ist die Empfehlung klar und konsistent: Zur Durchsetzung Ihrer Rechte und zur Minimierung von Streitrisiken sollten Sie die Kündigung ausschließlich postalisch und nachweisbar verschicken.
Es gibt verschiedene Varianten des Einschreibens (z. B. Einwurf‑Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein). Jede Variante hat praktische Unterschiede, die in Einzelfällen relevant werden können: Während das Einwurf‑Einschreiben die Einlegung in den Briefkasten dokumentiert, erzeugt das Einschreiben mit Rückschein eine Empfangsbestätigung durch den Empfänger. Gerichtsentscheidungen haben gezeigt, dass allein der Einlieferungsbeleg für Einwurf‑Einschreiben nicht immer ausreicht, wenn kein Auslieferungsbeleg vorgelegt werden kann. Daher lohnt es sich, im Zweifelsfall eine Variante mit bestmöglichem Nachweis zu wählen.
Aus rechtlicher Sicht müssen Inhalte einer Kündigung klar und zuordenbar sein. Namentliche Nennung, Vertragstitel oder Angebotsnummer, Datum der Unterzeichnung sowie eindeutige Kündigungsformel gehören zu den Inhalten, die eine Kündigung wirksam machen. Als Verbraucherin oder Verbraucher sollten Sie eine Kopie der Erklärung behalten. Zudem ist es sinnvoll, alle relevanten Dokumente wie Verträge, Angebote, Rechnungen und schriftliche Absprachen zu sammeln, da sie bei Rückfragen oder Streitfällen die Entscheidungsgrundlage liefern.
Kündigungsfristen sind oft vertraglich geregelt. Fehlen klare Fristen, greifen gesetzliche Bestimmungen; bei Dauerschuldverhältnissen gelten beispielsweise die Regeln des ABGB und spezielle Konsumentenschutzvorschriften können greifen. Falls Sie sich nicht sicher sind, welches Datum als Wirksamkeitsdatum gilt, orientieren Sie sich am Zugang der Kündigung beim Vertragspartner: Entscheidend ist, wann die Erklärung dem Empfänger zugegangen ist. Das bedeutet: Versenden Sie die Kündigung so, dass ein klarer Nachweis des Zugangs möglich ist.
Wird eine Kündigung nicht fristgerecht oder nicht nachweisbar erklärt, kann sich die Vertragsbindung verlängern und es können weiterhin Zahlungen fällig werden. In einigen Fällen entstehen zusätzliche Kosten durch Verzögerungen oder Mahnverfahren. Daher ist rechtzeitiges und nachweisbares Handeln essenziell.
Wenn der Vertragspartner den Zugang der Kündigung bestreitet oder die Kündigung nicht anerkennt, ist die Dokumentation des Versands und des Zugangs zentral. Zudem sollten Verbraucher die Möglichkeit außergerichtlicher Streitbeilegung prüfen. In Österreich stehen staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen als kostengünstige Alternative zum Gericht bereit. Die Verbraucherschlichtung Austria etwa bietet kostenlose Schlichtungsverfahren an und kann bei vielen Verbraucherverträgen helfen.
Um den Prozess zu vereinfachen und zugleich den rechtlichen Anforderungen zu genügen, greifen viele Verbraucher auf Dienstleister oder Vorlagen zurück, die den Versand von Einschreiben ohne eigenen Drucker oder Gang zur Post ermöglichen. Um den Prozess zu vereinfachen: Ein 100% Online‑Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Diese Art von Dienstleistung kann sinnvoll sein, wenn Sie bequem und rechtswirksam eine Kündigung postalisch absenden möchten, ohne technisches Equipment oder Zeitaufwand für den Auslieferungsweg. Solche Angebote sind in der Praxis häufig mit der Möglichkeit verbunden, einen Nachweis über den Versand zu erhalten, was im Streitfall entscheidend sein kann.
Aus der Auswertung von Kundenbewertungen ergeben sich typische Fallmuster: Verzögerungen bei Rückabwicklungen, Unklarheiten über Vertragsumfang und Probleme bei der Zuordnung von Zahlungen nach Abschluss eines Projekts. Lernen lässt sich daraus: Detaillierte Dokumentation bereits vor Vertragsschluss anlegen, AGB sorgfältig lesen und auf eindeutige Leistungsbeschreibungen achten. Wenn Probleme auftreten, ist ein nachweisbarer postalischer Widerspruch oder eine Kündigung oft das geeignetste Mittel, um Rechte durchzusetzen.
| Elements - ausgewählte Standorte | Ort | Hinweis |
|---|---|---|
| Elements Bergheim (Zentrale/Filiale) | Gottfried‑Schenker‑Straße 1, 5101 Bergheim | Ausstellung, Beratung, Planung |
| Elements Linz | Unionstraße 37, 4020 Linz | Ausstellung, Terminvereinbarung möglich |
Die obigen Standortangaben sind beispielhaft und basieren auf veröffentlichten Filialinformationen; prüfen Sie vor dem Versand die jeweils aktuelle Zieladresse.
| Vergleich: Elements vs typische Alternativen | Sortiment & Planung | Kundenservicenachbearbeitung | Kündigungsempfehlung |
|---|---|---|---|
| Elements (Badausstellung) | Breites Markenangebot, 3D‑Planung | Persönliche Beratung, gelegentliche Nachbearbeitungen | Postalisches Einschreiben empfohlen |
| Lokaler Installateur | Individuelle Lösungen, Handwerksleistung | Direkter Ansprechpartner, oft schnelle Reaktion | Postalisches Einschreiben empfohlen |
| Online‑Anbieter / Marktplatz | Große Auswahl, ggf. günstiger | Kommunikation digital; Rückabwicklung kann aufwendig sein | Postalisches Einschreiben empfohlen |
Was ist, wenn AGB widersprüchlich sind? In solchen Fällen gilt: Unklare Klauseln können zu Ungunsten des Verwenders ausgelegt werden; Verbraucher haben Schutzrechte. Wenn Fristen fehlen, gelten gesetzliche Regeln. Wenn der Vertrag Kosten für eine Kündigung verlangt, ist dies oft unzulässig, soweit es um die Ausübung gesetzlicher Rechte geht. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung durch Verbraucherorganisationen oder die Schlichtungsstelle.
Was tun, wenn der Empfänger den Zugang bestreitet? Dann zählt die vorhandene Dokumentation; Einschreiben mit bestmöglichem Nachweis erhöhen Ihre Chancen. Entscheidungen zeigen, dass Einlieferungsbelege allein in manchen Fällen nicht ausreichen, wenn der Auslieferungsbeleg fehlt. Daher ist eine sorgfältige Wahl der Einschreibenversion und des Nachweisinstruments ratsam.
Nach dem Versand einer Kündigung per Einschreiben öffnen sich konkrete nächste Schritte: Dokumentation prüfen, Kontobewegungen beobachten, auf Reaktionen achten und bei fehlender Reaktion zeitnah eine Beschwerde bei einer anerkannten Schlichtungsstelle in Erwägung ziehen. In vielen Fällen vermitteln Schlichtungsstellen kostenfrei und ohne langwieriges Gerichtsverfahren eine Lösung. Als nächster Schritt können Sie außerdem die Arbeiterkammer oder den Verein für Konsumenteninformation konsultieren, die Verbraucherrechte konkret einordnen und weitere Unterstützung anbieten.