Cancellation service N°1 in Austria
Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Envitraist eine Produkt- und Vertriebsmarke für Haushaltsschädlingsbekämpfung und verwandte Artikel, vertrieben über die EVIA GmbH mit Sitz in Salzburg. Die Angebotspalette umfasst Spraylösungen gegen Silberfischchen, Spinnen, Milben und Motten; einzelne Bestseller werden auf der Produktseite mit Preisen aufgeführt. Envitra-Produkte werden über einen Onlineshop vertrieben und richten sich an Endverbraucher in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Die rechtlichen Geschäftsangaben und das Impressum nennen die EVIA GmbH, Karl-Emminger-Straße 14–16, 5020 Salzburg (Österreich).
Der operative Vertrieb erfolgt über die EVIA GmbH; Herstellung und Produktion der Produkte werden in den verfügbaren Firmenangaben beschrieben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Verbraucherrechte, Widerrufsbelehrung und Vertragsabschluss geregelt; die AGB sind unter dem Punkt "AGB" auf der offiziellen Website hinterlegt.
Ich habe Kundenbewertungen, Foreneinträge und Bewertungsportale analysiert, um typische Erfahrungen mit Produkten und dem Kundendienst zusammenzufassen. Die Auswertung stützt sich auf öffentlichen Bewertungen und Berichte.
Häufige positive Rückmeldungen betreffen die Wirksamkeit bestimmter Produkte und die Verfügbarkeit von Bestseller-Artikeln. Negative oder kritische Rückmeldungen betreffen primär Lieferung und Kundenservice; mehrere Bewertungen geben an, dass Kommunikation und Nachverfolgung in Einzelfällen problematisch waren und Bestellungen teils unvollständig ankamen. Einige Nutzer berichten von Verzögerungen bei Rückrufen und unzufriedener Bearbeitung von Reklamationen.
Aus Kundenaussagen lassen sich folgende wiederkehrende Hinweise ableiten: Kunden legen Wert auf dokumentierte Kommunikation, verlangen klare Belege bei Reklamationen und bevorzugen nach eigenen Aussagen eine schriftliche, nachprüfbare Abwicklung wichtiger Vertragsänderungen oder Beendigungen. Diese Nutzerhinweise sind in der Praxis relevant für die Wahl der Kündigungsmethode.
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, ist es wichtig, die relevanten gesetzlichen Grundlagen zu berücksichtigen. Für Verbraucherverträge sind unter anderem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) relevant; zudem gelten besondere Regelungen zum Widerruf bei Fernabsatzverträgen. In allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteile, Vertragsbeginn und Widerrufsbelehrungen geregelt; diese haben Bedeutung für Fristen und Formanforderungen.
Rechtlich relevante Konzeptdefinitionen (kurz erklärt):Schriftformbedeutet in vielen Fällen eine eigenhändige Unterschrift auf einem schriftlichen Dokument;Zugangbedeutet die wirksame Übergabe an den Empfänger;Widerrufsrechtgilt bei Fernabsatzverträgen innerhalb bestimmter Fristen, ist jedoch bei bestimmten Warenarten eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen beschäftigen sich regelmäßig mit dem Zugang von Willenserklärungen und der Frage, welche Versandnachweise als ausreichender Zugang gelten.
Prüfen Sie zunächst die vertraglichen Grundlagen: Welche Vereinbarungen sind in den AGB festgelegt (Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Widerrufsmöglichkeiten)? Achten Sie auf Klauseln zu Mindestlaufzeiten oder automatischer Verlängerung. Dokumentieren Sie Bestell- oder Vertragsnummern, Bestelldatum und den genauen Vertragsgegenstand; diese Angaben sind für die rechtliche Begründung und spätere Nachweise maßgeblich.
Ermitteln Sie die vertraglich oder gesetzlich geltenden Fristen: Handelt es sich um einen Kauf mit Widerrufsrecht oder um ein Abo-/Vertragsverhältnis mit Kündigungsfristen? Beachten Sie, dass der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Vertragspartner rechtlich entscheidend ist; eine Kündigung wird grundsätzlich erst mit Zugang wirksam. Folglich ist die Wahl eines übertragbaren, beweisbaren Versandwegs von hoher Bedeutung. Gerichtliche Entscheidungen des OGH und einschlägige Literatur betonen die Bedeutung des Zugangs für die Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen.
Der Kündigungsinhalt sollte alle wesentlichen Vertragsdaten in klarer, nachvollziehbarer Form benennen: Identifikation des Vertragspartners (Firma und Adresse), eigene Kundendaten, eindeutige Willenserklärung zur Beendigung des Vertrags sowie die gewünschte Wirksamkeit (Kündigungsdatum oder Fristangabe). Aus rechtlicher Sicht ist es wichtig, dass die Willenserklärung unzweideutig ist; Unklarheiten können zu Streit über den Zeitpunkt oder die Wirksamkeit führen. Geben Sie zudem an, ob Sie eine Bestätigung der Kündigung erwarten. Vermeiden Sie Mehrdeutigkeiten und ergänzen Sie soweit möglich Bezug auf Vertrags- oder Rechnungsnummern. (Hinweis: Detaillierte Vorlagen oder Wortlaute werden hier bewusst nicht abgedruckt.)
In vielen Fällen ist die schriftliche Form empfehlenswert, weil sie die besten Beweismöglichkeiten bietet. Die rechtliche Wirksamkeit hängt vom Zugang ab; daher ist ein Versandweg mit lückenlosem Nachweis sinnvoll.Die sicherste Methode ist die Kündigung per Einschreiben, weil hier Zugang und Zeitpunkt nachweisbar dokumentiert werden. Allerdings ist nicht jede Form des Einschreibens in allen Rechtsgebieten gleichwertig; die Rechtsprechung weist darauf hin, dass bestimmte Varianten rechtlich problematisch sein können, wenn kein unterschriebener Auslieferungsbeleg vorliegt. Aus diesem Grund ist die Dokumentation des Zugangs entscheidend.
Dokumentieren Sie alle relevanten Belege: Vertragsunterlagen, Bestellbestätigungen, Zahlungsbelege und den Versandnachweis. Die Dokumentation erleichtert die spätere Durchsetzung von Ansprüchen oder die Beweiserhebung im Streitfall. Fordern Sie in Ihrer Kündigung eine Empfangsbestätigung an und bewahren Sie jeden Nachweis sorgfältig auf. Nichtsdestoweniger ist es wichtig, datenschutzrechtlich sensibel mit personenbezogenen Daten umzugehen und nur notwendige Daten zu übermitteln.
Aus rechtlicher Sicht bietet die postalische Kündigung per Einschreiben einen robusten Nachweis des Zugangs: Sie dokumentiert Einlieferung und in vielen Fällen den Zeitpunkt der Zustellung. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung ist der Zugang maßgeblich für die Wirksamkeit der Kündigung; folglich reduziert ein nachprüfbarer Versandweg das prozessuale Risiko. Gleichzeitig mahnen Gerichte an, dass gewisse Einschreiben-Varianten (z. B. alleiniger Einwurf ohne Bestätigung) unter Umständen nicht in jedem Einzelfall den Zugang ausreichend belegen können. In solchen Konstellationen sind Einschreiben mit Rückschein oder ein Auslieferungsbeleg von besonderer Relevanz.
Rechtliche Implikationen bei verspätetem Zugang: Wird eine Kündigung nicht rechtzeitig zugestellt, bleibt der Vertrag wirksam; dies kann insbesondere bei Fristversäumnissen finanzielle Folgen haben (z. B. Verlängerung, weitere Zahlungsverpflichtungen). Daher ist die Wahl eines Versandwegs, der den Zugang zuverlässig dokumentiert, für Verbraucher ein entscheidender Schutzmechanismus.
Die analysierten Kundenbewertungen zeigen, dass Probleme oft weniger die rechtliche Form der Kündigung betreffen als die praktische Erreichbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit des Anbieters. Häufige Schlagworte in Rezensionen sind "Lieferung unvollständig", "lange Wartezeiten bei Rückruf" und "schwierige Nachverfolgung". Aus Kundensicht führt fehlende oder unzureichende Dokumentation schnell zu Frustration; folglich ist die Nutzung eines rechtsverbindlichen Nachweises bei Vertragsbeendigungen aus Verbrauchersicht empfehlenswert.
Um den Prozess zu vereinfachen, existieren Dienste, die das Erstellen und Versenden von Einschreiben erleichtern, ohne dass der Absender ein eigenes Druck- oder Frankiersystem benötigen muss. Solche Dienste übernehmen Druck, Frankierung und Versand und stellen einen rechtsverbindlichen Nachweis des Versands bereit. Um den Prozess zu vereinfachen: Ein Beispiel hierfür ist ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Diese digitalen Versanddienste können die Hürde reduzieren, wenn eine rechtsverbindliche postalische Zustellung erforderlich ist, und bieten insbesondere Verbrauchern ohne Zugang zu Druckern eine pragmatische Lösung. Beachten Sie jedoch, dass die rechtliche Beurteilung des Zugangs vom jeweiligen Versandnachweis abhängt; wählen Sie deshalb einen Dienst, der einen eindeutigen, unterschriftsbasierten Zustellnachweis oder Rückschein liefert.
Aus Sicht eines Vertragsrechtlers empfiehlt sich, auf inhaltlicher Ebene die folgenden Grundsätze zu beachten: klare Benennung der Vertragsparteien, präzise Bezugnahme auf Vertrag/Bestellung (z. B. Rechnungs- oder Bestellnummer), eindeutige Willenserklärung zur Kündigung, Angabe des gewünschten Kündigungsdatums bzw. der Einhaltung der Kündigungsfrist und die Aufforderung zur Bestätigung des Eingangs. Vermeiden Sie Mehrdeutigkeiten; jede Unklarheit kann zu Auslegungsstreitigkeiten führen. (Es werden hier bewusst keine konkreten Textbausteine oder Vorlagen wiedergegeben.)
Typische Fehler sind: unvollständige Identifikation, unklare Willenserklärung, fehlende Bezugnahme auf Vertragsdaten und unsichere Versandwege ohne Nachweis. Rechtlich problematisch ist insbesondere das fehlende Dokument über den Zugang. Aus diesem Grund ist die postalische Kündigung mit nachweisbarem Zugang die empfohlene Lösung. Ferner sollte der Verbraucher Fristen und spezielle AGB-Klauseln beachten, die den Vertragsbeendigungsmodus regeln. Nichtsdestotrotz ist die Rechtslage je nach Vertragsart und konkreter Vereinbarung unterschiedlich; bei Unsicherheit lohnt sich rechtliche Beratung.
| Envitra produkt (Beispiel) | Preis (angegeben) |
|---|---|
| Envira Silberfisch Abwehrspray | ab €22,90 |
| Envira Spinnen Abwehrspray | ab €22,90 |
| Envira Milben Abwehrspray | ab €22,90 |
| Aspekt | Envitra (Angebot) |
|---|---|
| Vertriebspartner | EVIA GmbH, Karl-Emminger-Straße 14–16, 5020 Salzburg |
| Kundensupport (bewertet) | Gemischte Bewertungen: Produktqualität positiv, Service/Kommunikation vereinzelt kritisch |
Nach Versand der Kündigung ist es ratsam, alle Unterlagen geordnet aufzubewahren. Sollte der Vertragspartner nicht reagieren, dokumentieren Sie die Fristen und prüfen Sie Fristüberschreitungen. Bei fortdauernder Nichtreaktion empfiehlt sich die Einholung rechtlicher Beratung, insbesondere wenn finanzielle Verpflichtungen weiterlaufen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein klarer schriftlicher Nachweis und eine strukturierte Dokumentation die Position des Verbrauchers im Streitfall stärken.
Als Vertragspartei bzw. Empfängeradresse ist verbindlich anzugeben:EVIA GmbH,Karl-Emminger-Straße 14–16,5020 Salzburg,Österreich. Verwenden Sie diese Adresse zur eindeutigen Identifikation des Vertragspartners in Ihrer Willenserklärung.
Nach dem Versand und dem Eintreffen der Kündigung sollten Sie folgendes tun: Fordern Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung an und überprüfen Sie gegebenenfalls, ob Abrechnungen oder weitere Zahlungen ausstehen. Behalten Sie die vertraglich relevanten Fristen im Blick und dokumentieren Sie jede weitere Kommunikation. Falls die Bestätigung ausbleibt oder der Vertragspartner die Kündigung bestreitet, legen die vorliegenden Versandnachweise als Beleg vor und ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Schritte in Erwägung. Abschließend ist es sinnvoll, alternative Bezugs- oder Ersatzlösungen vorzubereiten, falls der Vertrag unmittelbar endet und ein Bedarf verbleibt.