
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Flinkist ein Schnelllieferdienst für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs, der per App Bestellungen annimmt und in kurzer Zeit aus lokalen Lagern ausliefert. Das Angebot richtet sich an Kundinnen und Kunden, die spontan einkaufen und eine sehr kurze Lieferzeit wünschen; das Sortiment umfasst frische Produkte, Fertigwaren, Getränke und Basics aus dem Supermarkt. In Österreich ist die lokale Niederlassung unter dem NamenFlink Austria GmbHregistriert. Die folgende Adresse ist offiziell:Flink Austria GmbH, Weyringergasse 30, 1040 Wien, Österreich.
In der Praxis pendeln die Informationen zu Preisen, Lieferzeiten und Verfügbarkeit je nach Stadt. Berichte in österreichischen Medien und Technikportalen beschreiben Flink als Teil der Quick‑Commerce‑Bewegung mit sehr kurzen Lieferfenstern und niedrigen Mindestbestellwerten, verbunden mit Liefergebühren, die sich nach Bestellhöhe richten. Diese Merkmale haben Flink in vielen Städten populär gemacht, bringen aber auch Herausforderungen im Kundenkontakt und in der operativen Abwicklung mit sich.
Die Struktur von Flink umfasst nationale Tochtergesellschaften; in Österreich ist das Unternehmen entsprechend im Firmenbuch eingetragen. Medienberichte weisen darauf hin, dass es in der Vergangenheit auch wirtschaftliche Schwierigkeiten gab, die für Kunden relevant sein können, etwa wenn Geschäftsstellen schließen oder Betriebsabläufe eingeschränkt werden. Solche wirtschaftlichen Hintergründe können Kündigungs- und Erstattungsfragen komplizierter machen.
Kundinnen und Kunden wollen ein Abonnement oder einen Dienst aus verschiedenen Gründen beenden: Preisänderungen, unbefriedigende Lieferungen, mangelhafter Kundenservice, Wechsel zu einem Wettbewerber, oder weil die Dienstleistung nicht mehr benötigt wird. BeiFlinktreten laut Nutzerberichten besonders häufig Beschwerden über Lieferausfälle, unvollständige Erstattungen und Schwierigkeiten mit dem Kundendienst auf; das führt bei vielen Nutzern zu dem Wunsch, das Kundenkonto zu schließen und laufende Zahlungen zu beenden. Diese Erfahrungen zeigen, wie wichtig eine saubere, rechtssichere Kündigung ist.
Grundsätzlich richtet sich die Möglichkeit zur Kündigung von der Vertragsart ab: Handelt es sich um ein reines Bestellkonto ohne Abo, entstehen in der Regel keine wiederkehrenden vertraglichen Verpflichtungen. Bei expliziten Abonnements oder Premiumdiensten gelten die im Vertrag vereinbarten Laufzeiten, Fristen und Bedingungen. Verbraucherrechte wie Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen oder gesetzliche Vorgaben zu AGB‑Klauseln können zusätzlich relevant sein. Wichtiger Grundsatz: Eine Kündigung muss so erfolgen, dass sie nachweisbar ist und den Willen der kündigenden Person eindeutig dokumentiert. Deshalb ist die schriftliche Kündigung per Einschreiben in vielen Fällen die sicherste Methode.
Verbraucher sollten prüfen, ob der Vertrag eine Mindestlaufzeit oder eine automatische Verlängerung enthält und welche Kündigungsfrist gilt. Relevante Informationen finden sich in den Vertragsunterlagen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Bestellbestätigungen. Wenn vertraglich festgelegte Fristen existieren, ist die rechtzeitige Ankündigung der Kündigung entscheidend, um automatische Verlängerungen zu vermeiden.
Bei der Auswertung von Nutzerberichten aus Foren und Bewertungsplattformen fallen einige Muster auf: Viele Beschwerden betreffen Schwierigkeiten, eine klare und schnelle Antwort vom Unternehmen zu erhalten, fehlende oder unzureichende Rückerstattungen nach Nichtlieferungen sowie Probleme beim Durchsetzen von Widerrufsrechten. Nutzer berichten von automatischen Antworten, langen Wartezeiten und fehlender Transparenz über Vertragsbedingungen. Solche Rückmeldungen zeigen, dass Kunden klare, dokumentierte Schritte brauchen, um ihre Rechte zu sichern.
Konkrete Nutzerzitate (paraphrasiert): Einige Kunden bemängeln, dass Bestellungen als „geliefert“ markiert sind, obwohl nichts angekommen ist, und dass Erstattungen unvollständig oder verzögert erfolgen. Andere berichten über undurchsichtige Abo‑Verlängerungen und die Ablehnung eines fristgerechten Widerrufs mit Verweis auf AGB‑Klauseln. Diese Erfahrungen deuten auf Probleme im Kundenservice und in der Kommunikation hin, die eine formale, nachweisbare Kündigung und gegebenenfalls rechtliche Schritte sinnvoll machen können.
Wenn Sie eine Kündigung per Post versenden, sollte das Schreiben klar und eindeutig den Wunsch ausdrücken, den Vertrag zu beenden. Aus rechtlicher Sicht ist wichtig, dass aus dem Schreiben hervorgeht, wer kündigt, welchem Vertrag oder Account die Kündigung gilt und ab wann die Kündigung wirksam werden soll. Zusätzlich ist eine Unterschrift der kündigenden Person hilfreich, um die Echtheit zu belegen. Vermeiden Sie vage Formulierungen; schreiben Sie stattdessen eindeutig, dass Sie den Vertrag kündigen möchten. Halten Sie zudem alle relevanten Vertragsdaten (wie Kundennummer oder Bestellnummer) bereit – diese Erfordernisse dienen der Zuordnung, nicht als Mustervorlage.
Diese Hinweise sind allgemeiner Natur und sollen Ihnen helfen, die eigenen Rechte zu schützen. Bitte beachten Sie, dass die genaue Formulierung je nach Vertrag variieren kann; bei Unklarheiten kann eine Rechtsberatung oder die Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Die postalische Kündigung per Einschreiben hat zwei zentrale Vorteile: Sie schafft einen nachweisbaren Versandbeleg und dokumentiert den Zugang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner. In rechtlichen Auseinandersetzungen ist ein Rückschein oder die Sendungsverfolgung des Einschreibens ein starkes Beweismittel. Daher ist in strittigen Fällen die postalische Zustellung oft der effektivste Weg, um den eigenen Willen rechtssicher nachzuweisen.
Deshalb empfiehlt sich die postalische Kündigung als Standard, wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Kündigung nicht nur form- und fristgerecht erfolgt, sondern auch im Bedarfsfall vor Gericht nachweisbar ist. Gerade bei Unternehmen mit Berichten über schwer erreichbaren Kundenservice oder Problemen bei Erstattungen ist dieses Vorgehen besonders sinnvoll.
Prüfen Sie vor dem Versand die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Senden Sie die postalische Kündigung so, dass der Zugang beim Anbieter innerhalb der Frist liegt. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg, die Sendungsnummer und einen möglichen Rückschein sorgfältig auf. Diese Unterlagen sind im Falle von Rückfragen oder rechtlicher Auseinandersetzung Ihre wichtigste Absicherung.
Vor dem Versand ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen: Vertragskopie, Bestellbestätigungen, Rechnungen und Kommunikation, die den Grund für die Kündigung belegen können. Notieren Sie Datum, Gründe und die gewünschte Wirkungsfrist der Kündigung. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden und erleichtert eine spätere Durchsetzung von Erstattungen oder Schadensersatzansprüchen, falls notwendig.
Wichtig: Diese Hinweise erklären die Vorbereitung; sie sind keine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung für den Versand. Die postalische Zustellung per Einschreiben bleibt die einzige hier empfohlene und erlaubte Versandmethode zur Kündigung.
Aus Nutzerberichten ergibt sich, dass Kundinnen und Kunden, die postalisch per Einschreiben kündigten und Einliefer‑ sowie Rückscheinnachweise aufbewahrten, in der Regel erfolgreicher waren, ihren Kündigungswunsch durchzusetzen. Bei strittigen Fällen konnten sie auf die Sendungsdokumente verweisen und damit eine schnelle Klärung oder zumindest eine bessere Ausgangsposition gegenüber dem Unternehmen erreichen. Diese Praxis hat sich als verlässlich erwiesen, wenn andere Kommunikationskanäle nicht erreichbar oder ineffektiv sind.
| Aspekt | Flink (Österreich, typische Angaben) |
|---|---|
| Mindestbestellwert | Sehr niedrig bis 1 € in manchen Städten, variiert lokal. |
| Liefergebühr | Unterschiedlich nach Bestellwert; bei kleinen Bestellungen häufig 1,80–2,99 €. |
| Lieferzeiten | Kurze Zeitfenster, oft binnen Minuten bis zu 30 Minuten; abhängig von Stadt und Lager. |
| Kundendienst | Berichte über schwierige Erreichbarkeit und lange Bearbeitungszeiten. |
Quellen und Medienberichte weisen auf diesen Mix hin; genaue Beträge können je nach Stadt und Zeitpunkt variieren. Prüfen Sie daher eigene Bestellbestätigungen und AGB.
| Service | Lieferzeit | Liefergebühr | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Flink | sehr kurz (Minuten) | variabel, oft niedrig | Quick‑Commerce mit lokalen Lagern |
| Getir / Gorillas (Beispiele) | kurz | variabel | ähnliches Modell, regional unterschiedlich |
Diese Tabelle dient als grober Vergleich populärer Quick‑Commerce‑Anbieter. Preise und Konditionen ändern sich schnell, deshalb sind dies Momentaufnahmen aus Medienrecherche.
Wenn nach Ihrer postalischen Kündigung keine Reaktion erfolgt oder Rückzahlungen ausbleiben, dokumentieren Sie den Sachverhalt und heben Sie alle Belege auf. Sie können sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden, die bei Durchsetzung von Ansprüchen berät. Gegebenenfalls ist auch eine formelle Beschwerde bei zuständigen Aufsichtsbehörden oder eine gerichtliche Geltendmachung von Forderungen denkbar. In vielen Fällen wirkt der Nachweis eines eingeschriebenen Kündigungsschreibens deeskalierend und beschleunigt die Bearbeitung.
Um den Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig rechtssicher zu bleiben, können Dienste genutzt werden, die das Versenden von Einschreiben übernehmen und damit administrative Hürden reduzieren. Um den Prozess zu vereinfachen, ist Postclic eine praktische Option: Ein 100% Online‑Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen:Postclicdruckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Diese Art von Dienst kann helfen, eine postalische Kündigung effizient zu realisieren, ohne das persönliche Erscheinen beim Postamt. (Hinweis: Die Nutzung ist freiwillig und ersetzt nicht die inhaltliche Prüfung Ihres Kündigungsschreibens.)
Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie das Recht, vertraglich vereinbarte Leistungen ordentlich zu kündigen und bei Nichterfüllung oder Fehlern Ansprüche auf Nachbesserung, Rückerstattung oder Schadenersatz geltend zu machen. Wenn der Anbieter auf Ihre postalische Kündigung nicht reagiert, ist der nächste Schritt die Dokumentation der gesamten Kommunikation und gegebenenfalls das Einschalten der Verbraucherzentrale oder einer Rechtsvertretung. In strittigen Fällen entscheidet ein Gericht über die Rechtslage; oft genügt jedoch die klar dokumentierte postalische Kündigung, um eine schnelle Klärung herbeizuführen.
Aus den ausgewerteten Nutzerberichten lassen sich konkrete Lehren ableiten: Wer seine Kündigung postalisch per Einschreiben versendet und den Einlieferungsbeleg sichert, erhöht die Erfolgsaussichten bei Rückforderungen. Nutzer, die zusätzlich chronologische Aufzeichnungen aller relevanten Ereignisse führen (Zahlungen, nicht gelieferte Bestellungen, Reaktionen des Anbieters), sind besser für mögliche rechtliche Schritte gerüstet. Achten Sie außerdem auf automatische Verlängerungsklauseln in AGB und auf Hinweise zu Fristen in E‑Mails oder Bestätigungen.
Diese Erfahrungen zeigen: Dokumentation schützt und ist oft ausreichend, um eine streitige Angelegenheit ohne Gerichtsprozess zu klären.
Nach dem Versand der postalischen Kündigung sollten Sie den Eingang beim Anbieter verfolgen, den Rückschein oder die Tracking‑Infos archivieren und die Bankbelege kontrollieren, um unberechtigte Abbuchungen schnell zu erkennen. Falls weiterhin Forderungen auftauchen, reagieren Sie mit Kopien der Sendungsnachweise und schriftlicher Erinnerung. Bewahren Sie alle Dokumente mindestens so lange auf, wie es für mögliche Reklamationen oder rechtliche Schritte erforderlich ist.
Wenn Sie unsicher sind, welche Fristen gelten oder wie Sie Ansprüche durchsetzen, holen Sie Rat bei einer Verbraucherberatungsstelle oder einer Rechtsberatung ein. Diese Stellen helfen bei der Einschätzung, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Falls Sie weiterhin Probleme haben, sollten Sie prüfen, ob andere betroffene Kundinnen und Kunden ähnliche Erfahrungen melden; eine gemeinsame Beschwerde kann mehr Gewicht haben. Zudem lohnt es sich, auf aktuelle Unternehmensmeldungen zu achten, weil wirtschaftliche Änderungen bei Anbietern (z. B. Insolvenzen, Übernahmen) direkte Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse haben können. Bleiben Sie informiert und handeln Sie frühzeitig, um Ihre Rechte zu schützen.