
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DieGiwog(Gemeinnützige Industrie‑Wohnungsaktiengesellschaft) ist ein österreichischer gemeinnütziger Wohnbauträger mit Sitz in Leonding. Die Gesellschaft errichtet, vermietet und verwaltet geförderte und freifinanzierte Wohnobjekte in Oberösterreich und der Steiermark und betreut eine große Anzahl von Mietwohnungen sowie Bauprojekten.Giwogpositioniert sich als Anbieter von leistbarem, nachhaltigem Wohnraum und betreibt Kundencenter vor Ort, unter anderem in Leonding und Trofaiach. Adresse: Welser Straße 41, 4060 Leonding.
DieGiwogist als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen aktiv: Bau, Vermietung und Verwaltung von Wohnungen, Beteiligung an städtischen Wohnbauprojekten und Umsetzung energieeffizienter Konzepte wie Mieterstrom und Photovoltaik. Die Organisation verwaltet mehrere tausend Wohneinheiten und veröffentlicht Informationen zu laufenden Projekten und ihrem Wohnungsbestand auf der offiziellen Website.
Menschen möchten ein Mietverhältnis oder sonstige Leistungen bei derGiwogaus sehr unterschiedlichen Gründen beenden. Häufige Motive sind Wohnortwechsel, veränderte Lebenssituationen (z. B. Familienzuwachs, Trennung), berufliche Veränderung, Wunsch nach größerer oder kleinerer Wohnfläche, finanzieller Druck oder bevorzugte Eigentumsbildung. Daneben gibt es seltenere, aber bedeutsame Gründe wie Unzufriedenheit mit Betriebskostenabrechnung, bauliche Mängel oder notwendige Modernisierungsarbeiten. Diese Gründe beeinflussen, wie dringlich und vorbereitet die Kündigung erfolgen sollte.
Ein wiederkehrendes Problem für Mietende ist die Unsicherheit, welche Form der Kündigung rechtlich erforderlich ist und welches Datum als maßgeblich gilt. Häufig besteht Sorge, ob ein Schreiben rechtzeitig angekommen ist oder ob Nachweise ausreichen. Aus Sicht von Verbrauchern ist es wichtig zu wissen, welche Form dieGiwogverlangt und welche Fristen aus dem Mietvertrag resultieren.
Rechtlich gilt in Österreich: Unbefristete Mietverträge können vom Mieter ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Das österreichische Mietrecht sieht Formvorgaben und Fristen vor, die im Vertrag konkretisiert sind; deshalb ist es wichtig, die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu kennen und Kündigungsbestimmungen im Vertrag zu beachten. In der Praxis bedeutet das: Form und Frist sind für die Wirksamkeit entscheidend.
DieGiwogweist in den Servicetipps explizit darauf hin, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat und per Einschreiben an die GIWOG zu schicken ist; alternativ kann sie persönlich abgegeben werden. Als maßgebliches Kündigungsdatum gilt der Eingangsstempel bei der GIWOG, nicht der Poststempel. Diese Klarstellung ist für Mieterinnen und Mieter zentral, weil dadurch der Empfang bei der GIWOG entscheidend für das Wirksamkeitsdatum ist.
Das heißt: Bei einergiwog kündigungsollten Sie die Formanforderungen ernst nehmen. Die Empfangsbestätigung durch die GIWOG ist ausschlaggebend, daher empfiehlt es sich, die Kündigung so zu übermitteln, dass ein Eingangsstempel zweifelsfrei existiert. Die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen bleibt dadurch weiterhin Ihre Verantwortung.
Bei einer schriftlichen Kündigung gilt als Leitlinie: Klarheit, Eindeutigkeit und Identifizierbarkeit. Das bedeutet, dass das Schreiben den vollen Namen der kündigenden Person, die Anschrift der betroffenen Wohnung, eventuell die Vertrags‑ oder Kundennummer (sofern vorhanden), eine eindeutige Formulierung des Kündigungswillens und eine eigenhändige Unterschrift enthalten sollte. Darüber hinaus ist das gewünschte Beendigungsdatum unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsfrist anzugeben. Diese Angaben sind allgemeine Prinzipien; dies ist keine Vorlage, sondern eine Zusammenstellung relevanter Inhalte, die eine Wirksamkeit unterstützen.
Die eigenhändige Unterschrift ist bei Mietverträgen oft erforderlich, damit die Kündigung formell anerkannt wird. Zudem ist, wie oben erwähnt, das Eingangsdatum bei der GIWOG entscheidend; deshalb ist eine Übermittlungsart zu wählen, die einen nachweisbaren Eingang sicherstellt. Dies verhindert spätere Streitigkeiten über Fristwahrung.
Deshalb empfehle ich als Verbraucherschutzexpertin die ausschließliche Nutzung des postalischen Einschreibens als Kündigungsweg bei derGiwog. Ein Einschreiben bietet folgenden generellen Nutzen: rechtlich belastbare Nachweisbarkeit des Versands und Empfanges, Reduktion von Streitpunkten über Fristen, und höhere Verbindlichkeit bei der Empfängerbehörde. In der Praxis sind diese Vorteile besonders relevant, wenn Fristen knapp sind oder wenn spätere Auseinandersetzungen über den Kündigungstermin möglich sind.
| Beispielhafte mietangebote (Auswahl) | Ort | Monatliche miete (Beispiel) |
|---|---|---|
| 2‑Zimmer Wohnung, 55 m² | St. Stefan | 411 € |
| 2‑Zimmer Wohnung, 62 m² | Feldkirchen/Donau | 729 € |
| 3‑Zimmer Wohnung, 61 m² | Leonding | 694 € |
Die obenstehenden Beispielwerte stammen aus öffentlichen Wohnungsanzeigen und geben typische Mieten für verschiedene Orte wieder; konkrete Angebote variieren je nach Ausstattung und Förderstatus. Diese Beispiele zeigen, welche Bandbreite an Mietpreisen in verwalteten Beständen auftreten kann.
Ich habe lokale Informationsquellen und Bewertungsplattformen ausgewertet, um typische Rückmeldungen zu bündeln. Auffällig ist, dass es vergleichsweise wenige ausführliche Online‑Rezensionen gibt, die speziell das Kündigungsverfahren bei derGiwogdetailliert bewerten. Viele Hinweise stammen aus offiziellen FAQ‑Hinweisen, Immobilienlisten oder regionalen Portalen. Daraus lassen sich dennoch wiederkehrende Themen ableiten: die Bedeutung formaler Vorgaben, Hinweise auf die Einhaltung der vertraglichen Frist und gelegentliche Rückfragen seitens der Verwaltung zur Wohnungsübergabe.
Aus den verfügbaren Quellen ergibt sich, dass dieGiwogbei vielen Projekten als zuverlässiger Bauträger und Verwalter wahrgenommen wird; kommunikative Abläufe bei Wohnungsübergaben und die Projektkommunikation werden in Informationsmedien regelmäßig positiv dargestellt. Kunden schätzen die regionalen Kundencenter, die Präsenz vor Ort sowie die klaren Hinweise zu Formalia.
Beschwerden in der Auswahl der geprüften Quellen betreffen überwiegend organisatorische Fragen wie Nachfragen zu Betriebskostenabrechnungen oder Verzögerungen bei Rückzahlungen von Kautionen. Spezifische, dokumentierte Probleme mit dem Kündigungsablauf sind selten veröffentlicht; am wichtigsten erscheint die wiederholte Warnung der GIWOG selbst, dass als Kündigungsdatum der Eingangsstempel gilt und nicht der Poststempel. Diese Anmerkung ist eine der wichtigsten praktischen Lehren für Mieterinnen und Mieter.
Aus verbraucherrechtlicher Sicht empfiehlt sich eine sorgfältige Vorbereitung: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf die genaue Kündigungsfrist, notieren Sie das gewünschte Vertragsende unter Berücksichtigung der Frist und dokumentieren Sie Ihre Kommunikation. Bewahren Sie zudem alle relevanten Unterlagen (Mietvertrag, Zahlungsbelege, Übergabeprotokolle) geordnet auf. Diese Maßnahmen stärken Ihre Position, falls es später Unklarheiten geben sollte.
Das bedeutet konkret: Planen Sie die Kündigung rechtzeitig so, dass das Schreiben bis zum letzten Tag der Frist bei derGiwogeinlangt. Nach der Klarstellung der GIWOG ist der Eingangsstempel maßgeblich; deshalb ist eine Versandart zu wählen, die den Empfang durch die GIWOG dokumentiert.
Um den Prozess zu vereinfachen, kann es hilfreich sein, Dienste zu verwenden, die das Erstellen und Versenden eines Einschreibens erleichtern. Postclic ist hierfür ein pragmischer Ansatz: Ein 100% Online‑Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Durch eine solche Unterstützung lassen sich Formfehler vermeiden und die Zustellung formal sauber dokumentieren.
Hinweis: Postclic ist ein Hilfsmittel, das den eingeschriebenen Versand vereinfacht; die Entscheidung für ein Einschreiben bleibt weiterhin Ihre Verantwortung.
Bewahren Sie alle Belege, die den Versand und Empfang Ihrer Kündigung belegen: die Einschreibebelege, Empfangsbestätigungen und gegebenenfalls das Übergabeprotokoll der Wohnung. Diese Dokumente sind wertvoll, falls es nachträgliche Streitfragen zu Fristen oder zum Zustand der Wohnung gibt. Ebenso empfiehlt es sich, schriftliche Korrespondenz und Betriebskostenabrechnungen geordnet aufzubewahren. Diese Hinweise basieren auf allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen und auf der Praxis bei Wohnungsverwaltungen.
| Giwog – Überblick | Fakt |
|---|---|
| Sitz | Welser Straße 41, 4060 Leonding |
| Verwaltete Wohneinheiten | mehrere tausend, regional verteilt (OÖ, STMK) |
| Kundencenter | Leonding und Trofaiach (öffentliche servicezeiten angegeben) |
Die Tabelle fasst wichtige Eckdaten derGiwogzusammen. Für die Adresse und Kundencenter‑Angaben ist die offizielle Website die Quelle.
Fehler entstehen häufig durch Unachtsamkeit bei Fristen, fehlende Unterschriften oder unsichere Übermittlungswege. Vermeiden Sie diese Fehler durch rechtzeitige Planung, genaue Prüfung des Mietvertrags und Nutzung eines belegbaren Versandweges. Notieren Sie das Datum, an dem Sie die Kündigung verschicken, und behalten Sie alle Versandbelege zusammen mit einer Kopie der Kündigung. Diese Vorsicht reduziert das Risiko späterer Auseinandersetzungen.
Wenn es zu Unstimmigkeiten über das Eingangsdatum kommt, ist die dokumentierte Bestätigung durch dieGiwog(Eingangsstempel) entscheidend. Falls Sie Zweifel haben, dokumentieren Sie die Situation möglichst vollständig und suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat, falls eine Einigung mit der Verwaltung nicht möglich ist. Dieser Schritt ist sinnvoll, um Ihre rechtlichen Ansprüche zu sichern.
Nach der Kündigung folgt die Wohnungsrückgabe: Vereinbaren Sie einen Übergabetermin, erstellen Sie ein gemeinsames Übergabeprotokoll und klären Sie offene Punkte wie Rückzahlung der Kaution und Betriebskostenabrechnung. Prüfen Sie die Schlussabrechnung sorgfältig und fordern Sie bei Unklarheiten eine detaillierte Erläuterung an. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, dokumentieren Sie diese und bewahren Sie alle Unterlagen auf. Abschließend planen Sie den Auszug organisatorisch, um Beschädigungen zu vermeiden, die zu Abzügen von der Kaution führen könnten.
Wenn Sie unsicher sind oder Ihr Fall eine rechtliche Besonderheit aufweist (z. B. Streit über Abrechnungen, Renovierungspflichten oder Rückzahlung von Kaution), ist das Einholen von rechtlichem Rat empfehlenswert. Verbraucherberatungen, Mieterschutzvereine oder fachkundige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Mietrecht können im Bedarfsfall unterstützen. Halten Sie in solchen Fällen alle relevanten Dokumente bereit.
Abschließend: Die sicherste und rechtlich belastbarste Art, einegiwog kündigungdurchzuführen, ist die postalische Kündigung per Einschreiben, kombiniert mit sorgfältiger Dokumentation und Beachtung der vertraglichen Fristen. Dadurch minimieren Sie Risiken und erhöhen die Rechtssicherheit Ihres Vorgehens.