
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DerÖ1 Clubist das Hörer- und Mitgliedsprogramm des Kultursenders Ö1 und bietet Vergünstigungen, exklusive Veranstaltungen, ein monatliches Magazin sowie zusätzliche Services für kulturinteressierte Personen in Österreich. Die Mitgliedschaft richtet sich an Menschen, die das Programm unterstützen, Vergünstigungen bei Partnern nutzen oder an Club-exklusiven Veranstaltungen teilnehmen möchten. Laut offiziellen Informationen bietet der Ö1 Club zeitweise vergünstigte Eintrittspreise, spezielle Club-Aktionen und die Zusendung einer Club-Karte; Aktionspreise wie ein erster Jahresbeitrag von €27 statt €37 werden zeitweise kommuniziert.
Die Mitgliedschaft eignet sich für regelmäßige Hörerinnen und Hörer, Kulturbesucherinnen und -besucher, die Rabatte nutzen möchten, sowie für Personen, die an exklusiven Club-Events teilnehmen wollen. Der Club ist außerdem Bindeglied zu Partnerinstitutionen (Theater, Festivals, Konzerte), die Ermäßigungen für Clubmitglieder anbieten.
Die öffentliche Darstellung durch Ö1 weist darauf hin, dass es Aktionspreise und reguläre Jahresbeiträge gibt; Details zu Gutscheinen und erweiterten Club-Leistungen werden auf den offiziellen Ö1-Seiten erläutert. Bei Aktionen wird häufig ein reduzierter Erstjahresbeitrag genannt, danach gilt der reguläre Preis.
| Mitgliedschaft | Preis (Beispiel/Stand Aktionszeitraum) | Kernausprägung |
|---|---|---|
| Ö1 Club (Aktionsjahr) | € 27,- (1. Jahr, Aktion) | Club-Karte, Ermäßigungen, Magazin |
| Ö1 Club (Regulär) | € 37,- (ab 2. Jahr / regulärer Beitrag) | voller Clubzugang, Ermäßigungen |
Viele kündigen aus praktischen oder inhaltlichen Gründen: weniger Nutzung der Vorteile, Umzug, finanzielle Gründe oder Unzufriedenheit mit bestimmten Entscheidungen des Senders oder des Clubs. In einigen Fällen waren es auch politische oder ethische Motive, beispielsweise Unmut über die Arbeitsbedingungen freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu einer Reihe von Kündigungen führten. Solche öffentlichen Debatten können bestehende Mitglieder veranlassen, ihre Mitgliedschaft zu überdenken.
Viele Mitglieder sind unsicher, wie die Kündigung formal korrekt erfolgen muss, welche Fristen gelten und welchen Nachweis sie für ihre Kündigung benötigen. Unsicherheit führt oft zu Verzögerungen oder dazu, dass Kündigungen nicht wirksam sind. Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist es wichtig, Kündigungen so zu gestalten, dass sie rechtlich wirksam und nachweisbar sind. In der Praxis ist hierfür die Wahl der richtigen Form und der Nachweis besonders entscheidend.
Verbraucher sollten prüfen, welche vertraglichen Bedingungen (Laufzeit, Kündigungsfrist, Zahlungsweise) in ihren Unterlagen stehen, da diese den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung bestimmen. Zudem sollten sie sicherstellen, dass sie einen eindeutigen Nachweis über den Zugang der Kündigung beim Anbieter haben.
Bei einer Kündigung kommt es auf eine klare, eindeutige Erklärung an. Das bedeutet, dass aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen muss, dass die Mitgliedschaft beendet werden soll. Wichtige inhaltliche Elemente sind in allgemeiner Form: Name und Anschrift der kündigenden Person, Mitgliedsnummer oder Kundendaten, die deutliche Erklärung der Kündigung, das Datum der Erklärung und die Unterschrift. Diese Angaben dienen dazu, Identität und Vertrag eindeutig zuordnen zu können. Bitte beachten Sie: Dies ist keine Vorlage, sondern eine Orientierung zu den wesentlichen Inhalten, die juristisch relevant sind.
Die konkrete Kündigungsfrist hängt von den Vertragsbedingungen ab. Deshalb ist es wichtig, Vertragsunterlagen, Mitgliedsbestätigungen oder die aktuellen AGB zu prüfen, um den nächstmöglichen Kündigungstermin zu bestimmen. Wenn Fristen in den Unterlagen stehen, sind sie verbindlich; ist eine Mitgliedschaft beispielsweise jährlich mit bestimmter Kündigungsfrist geregelt, ist rechtzeitiges Absenden der Kündigung vor Fristablauf entscheidend.
Als Verbraucherschützer empfehle ich aus gutem Grund die Kündigung per Post als Einschreiben (registrierter Versand) als einzige, sichere Methode: Ein postalisch eingesetztes Einschreiben liefert einen dokumentierten Zugangsnachweis beim Empfänger, ist gerichtlich verwertbar und schützt vor Missverständnissen über Zeitpunkt und Inhalt der Erklärung. Das macht diese Methode besonders geeignet, wenn es um die Wahrung von Fristen und die Vermeidung künftiger Auseinandersetzungen geht. Das ist besonders wichtig bei Verträgen mit festen Laufzeiten oder bei Fällen, in denen bereits Streit über Änderungen oder öffentliche Vorgänge besteht.
Mehrere Ratgeberseiten und Kündigungsdienste empfehlen die postalische Zustellung an die offizielle Adresse des Clubs, wenn ein schriftlicher Nachweis erforderlich ist. Das entspricht gängiger Praxis bei Mitgliedschaften und Abonnements.
Ein Einschreiben dokumentiert den Zugang beim Anbieter und ist in Verfahren vor Gericht ein valides Beweismittel. Es reduziert das Risiko, dass eine Kündigung wegen „nicht nachgewiesenem Zugang“ als unwirksam angesehen wird. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist ein formeller postalischer Nachweis oft klarer nachvollziehbar als informelle Mitteilungen.
Bereiten Sie die relevanten Informationen vor: persönliche Daten, mögliche Vertrags- oder Mitgliedsnummern und das gewünschte Beendigungsdatum. Formulieren Sie eine eindeutige, kurze Erklärung, dass Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten. Achten Sie auf eine handschriftliche Unterschrift, wenn das Dokument eine Unterschrift fordert. Diese Hinweise sind allgemein und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den Nachweis des Empfangs sorgfältig auf. Diese Belege sind Ihre Absicherung bei möglichen Rückfragen oder Streitigkeiten.
| Aspekt | Warum wichtig |
|---|---|
| Klarer Kündigungswille | Vermeidet Auslegungsfragen |
| Mitgliedsnummer/Identifikation | Ermöglicht präzise Zuordnung |
| Datum und Unterschrift | Belegt Zeitpunkt und Willensübereinstimmung |
Bei der Recherche zeigen sich verschiedene Nutzermeinungen: Einige Mitglieder berichten, dass die Kündigung problemlos per Post möglich ist und korrekt bearbeitet wurde; andere kommentierten, dass öffentliche Debatten (beispielsweise zu Arbeitsbedingungen) zu einer erhöhten Anzahl an Kündigungen geführt haben und dass sie deshalb besonders auf eine sichere Nachweismethode geachtet haben. Medienberichte aus Österreich dokumentieren, dass viele Kündigungen in Reaktion auf öffentliche Diskussionen eingegangen sind.
Diese Erfahrungsbilder stimmen mit Prüfergebnissen überein, die eine postalische Zustellung als rechtlich belastbarste Lösung benennen.
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft schriftlich beenden wollen, ist die postalische Zustellung an die offizielle Adresse des Ö1 Club sinnvoll, damit die Kündigung eindeutig bei der zuständigen Stelle eingeht. Die offiziell angegebene Adresse lautet:Ö1 Club, Argentinierstraße 30a, 1040 Wien. Diese Adresse wird in mehreren offiziellen Hinweisen und Verzeichnissen genannt und ist die korrekte Zieladresse für postalische Erklärungen.
Prüfen Sie vor dem Versand aktuelle Angaben auf offiziellen Seiten oder in offiziellen Mitteilungen. Wenn Sie unsicher sind, notieren Sie sich die Adresse und archivieren Sie diese Information zusammen mit dem Versandnachweis.
Die Wirksamkeit der Kündigung hängt von Ihrer rechtzeitigen Absendung und dem Zugang beim Empfänger ab. Deshalb ist es erforderlich, Fristen in den Vertragsunterlagen zu prüfen und die Zustellung so vorzubereiten, dass ein eindeutiger Zugangsnachweis entsteht. Aus Verbrauchersicht reduziert ein Einschreiben das Risiko, dass der Zugang bestritten wird.
„Rechtzeitig“ heißt: Die Kündigung muss so beim Empfänger eingehen, dass die vertraglich vereinbarte Frist gewahrt bleibt. Ob das in Ihrem Fall gegeben ist, ergibt sich aus der Laufzeitregelung und der Kündigungsfrist im Vertrag.
Um den Prozess zu vereinfachen, gibt es Dienste, die das Versenden von Einschreiben übernehmen, ohne dass Sie einen Ausdruck oder einen Gang zur Post benötigen. Ein solcher Dienst istPostclic. Postclic ist ein 100%iger Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen sind sofort einsatzbereit für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements und auch Mitgliedschaften. Der Versand erfolgt sicher mit Rückschein und hat rechtlichen Wert, der dem physischen Versand gleichkommt. Diese Option kann den administrativen Aufwand deutlich reduzieren, besonders wenn Sie den Versand bequem und nachweisbar gestalten möchten. (Hinweis: Dies ist eine sachliche Empfehlung zur Erleichterung des Prozesses, kein Werbeversprechen.)
Grundsätzlich gilt: Vertragsparteien können die Form der Kündigung vereinbaren. Fehlt eine Regelung, genügt grundsätzlich die Schriftform; wenn die AGB oder Vertragsunterlagen eine bestimmte Form vorschreiben, muss diese eingehalten werden. Bei Unklarheiten zur Form oder Frist kann eine rechtliche Beratung oder die Konsultation eines örtlichen Verbraucherschutzes sinnvoll sein. In streitigen Fällen ist die Dokumentation des Zugangs der Kündigung oft entscheidend.
Wenn trotz Versand Unklarheiten über die Wirksamkeit der Kündigung bestehen, bewahren Sie alle Belege auf und prüfen Sie die Möglichkeit, eine schriftliche Empfangsbestätigung zu erhalten. Wenn der Anbieter nicht reagiert, können Sie sich an eine Verbraucherschutzeinrichtung wenden oder rechtlichen Rat einholen.
Der Zugangsnachweis eines Einschreibens ist die gängige Methode, um den Eingang zu dokumentieren. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und, falls vorhanden, die Empfangsbestätigung auf.
Wesentlich sind die eindeutige Erklärung des Kündigungswillens und die Identifikation der kündigenden Person. Weitere Angaben dienen der Zuordnung und sind daher empfehlenswert.
Wenn die Frist verstrichen ist, wirkt die Kündigung erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Prüfen Sie in diesem Fall die Vertragsbedingungen und planen Sie die nächste Kündigung rechtzeitig.
Nach dem Versand sollten Sie die Bestätigung abwarten und Ihre Unterlagen aktualisieren. Notieren Sie sich das Datum des Versands und legen Sie alle Belege geordnet ab. Falls Sie weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen, prüfen Sie, ob Rückerstattungen oder ausstehende Vorteile geregelt werden müssen. Wenn die Bestätigung ausbleibt oder Unstimmigkeiten auftreten, kontaktieren Sie eine Verbraucherschutzeinrichtung oder ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu. Abschließend: Bleiben Sie sachlich, dokumentieren Sie alles und nutzen Sie die sichersten Nachweismöglichkeiten, um Ihre Rechte zu schützen.