
Cancellation service N°1 in Switzerland

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Seitensprung-Direkt ist ein kostenpflichtiges Casual‑Dating‑Portal, das sich an Nutzer in der DACH‑Region richtet und Kontakte für diskrete Treffen vermittelt. Der Dienst wird von derdate4friend AGbetrieben; die Firma führt ihren Sitz in Zug, Schweiz (Bahnhofstrasse 16, 6300 Zug). Auf der Website werden Basisfunktionen beworben, während die volle Nutzbarkeit erst mit einer kostenpflichtigen Premium‑ bzw. VIP‑Mitgliedschaft möglich sein soll. Die Betreiberseite stellt die Plattform als anonym und lokal ausgerichtet dar; unabhängige Tests und Nutzerberichte deuten allerdings auf wiederkehrende Kritikpunkte hin.
Auf der Plattform sind grundlegend kostenlose Basisfunktionen (Registrierung, Profil anlegen, Suchfunktionen) vorgesehen, während das Lesen und unbegrenzte Beantworten von Nachrichten häufig an eine Premium‑Mitgliedschaft gebunden ist. Aus Verbraucher‑ und Testberichten lassen sich marktübliche Laufzeitmodelle ableiten: Monats‑, Drei‑, Sechs‑ und Zwölfmonatsabonnements mit fallender Monatsrate bei längerer Laufzeit. Diese Preisstruktur ist für vergleichbare Portale typisch, gleichzeitig weisen Erfahrungsberichte auf automatische Verlängerungen hin, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
| Abonnementdauer | Monatspreis (Beispiel) |
|---|---|
| 3 Monate | 59,96 €/Monat (Bericht) |
| 6 Monate | 45,96 €/Monat (Bericht) |
| 12 Monate | 39,96 €/Monat (Bericht) |
Als Betreiber tritt in den einschlägigen Dokumenten diedate4friend AGauf, mit eingetragenem Sitz Bahnhofstrasse 16, 6300 Zug, Schweiz. Diese Angabe ist für die Rechtsbeurteilung relevant, etwa zur Frage anwendbaren Rechts und zur Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegenüber dem Anbieter.
Für die Praxis im österreichischen Markt ist es wichtig, reale Nutzermeinungen zu berücksichtigen. Auf Bewertungsplattformen und in Foren wiederholen sich bestimmte Muster: Beschwerden über vermeintlich gefälschte Profile, unklare Preisangaben, unerwartete Abbuchungen und Schwierigkeiten bei der Beendigung von kostenpflichtigen Mitgliedschaften. Diese Erfahrungsberichte deuten auf systemische Probleme hin, die das Kündigungsrisiko erhöhen können.
Konkrete Zitate aus Bewertungen belegen die Häufung dieser Probleme: Nutzer sprechen von „Abzocke“, „Fakeprofilen“ und „schwieriger Kündigungspraxis“. Diese Aussagen sollten für die Risikoabwägung herangezogen werden, wenn Verbraucher in Österreich ein Abonnement eingehen.
Bei Dauerschuldverhältnissen und Abonnementverträgen sind in Österreich folgende Grundsätze zu beachten: Zum einen regelt das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) spezifische Kündigungsrechte für Verträge über wiederkehrende Leistungen. Insbesondere enthält § 15 KSchG Bestimmungen zu Kündigungsfristen und Kündigungsterminen bei längerfristigen Verträgen. Zum anderen ist die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) relevant, etwa hinsichtlich der Auslegung zeitwidriger Kündigungen und der Konversion unwirksamer Erklärungen. Diese Normen sind leitend für die Frage, wann eine Kündigung wirksam wird und welche Fristen gelten.
In Verträgen über wiederkehrende Leistungen, die unbefristet oder länger als ein Jahr geschlossen werden, sieht § 15 KSchG gesetzliche Kündigungstermine und Fristen vor; insbesondere kann der Verbraucher unter bestimmten Bedingungen halbjährlich kündigen bzw. mit einer zweimonatigen Frist nach Ablauf des ersten Jahres. Für die konkrete Vertragsgestaltung können hiervon abweichende, angemessene Regelungen getroffen werden, sofern sie transparent und nicht überraschend sind. Bei individuellen Vertragsbedingungen ist im Zweifel eine Prüfung geboten, ob die vertraglichen Kündigungsregelungen mit dem KSchG vereinbar sind.
Der OGH hat mehrfach klargestellt, dass zeitwidrige Kündigungen unter bestimmten Voraussetzungen in eine ordnungsgemäße Kündigung umgedeutet werden können (Konversion), wenn dies dem Willen des Kündigenden entspricht. Außerdem kann das Schweigen des Vertragspartners in besonderen Konstellationen als Annahme oder Zustimmung gewertet werden. Diese Grundsätze können bei Streitigkeiten über den Zugang und die Wirksamkeit einer Kündigung entscheidend sein.
Aus der Perspektive eines Vertragsrechtsspezialisten ist vor jeder Kündigung die vertragliche Ausgangslage zu analysieren: Laufzeit, vereinbarte Kündigungsfristen, Automatikverlängerungsklauseln, und ob der Vertrag als Verbrauchervertrag unter das KSchG fällt. Ferner ist die Dokumentation des Vertragsabschlusses (Bestellbestätigung, AGB bei Buchung, Zahlungsbelege) wichtig, weil sie im Streitfall die Grundlage für die Durchsetzung von Ansprüchen bildet. Diese Prüfung ist erforderlich, um die rechtlich richtige Formulierung der Kündigung sowie mögliche Fristen korrekt zu bestimmen.
Eine kündigungserklärende Mitteilung sollte klar den Willen zur Vertragsbeendigung erkennen lassen und die relevanten Vertragsdaten enthalten. Wichtige Angaben sind Identifikation der Vertragsparteien, Bezugnahme auf das konkrete Abonnement/Produkt sowie die ausdrückliche Erklärung, den Vertrag zu kündigen. Zudem ist die Aufforderung um eine schriftliche Bestätigung und die Angabe des gewünschten Wirksamkeitszeitpunkts aus Beweisgründen sinnvoll. Diese Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Formulierung.
Rechtlich und praktisch bietet die Kündigung perEinschreibeneindeutige Vorteile: Sie schafft einen dokumentierbaren Zugang der Kündigungserklärung und ist vor Gericht als Nachweis für die Zustellung anerkannt. Insbesondere bei Anbietern mit Sitz im Ausland oder bei Portalen, die in der Praxis Kündigungsmeinungsverschiedenheiten aufwerfen, reduziert ein nachweisfähiger Zugang das Risiko von Streitigkeiten über den Zeitpunkt und die Wirksamkeit der Kündigung. In Übereinstimmung mit der zivilrechtlichen Praxis ist der Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung (wie der Kündigung) maßgeblich für deren Wirksamkeit. Folglich ist das Einschreiben das geeignetste Kommunikationsmittel, um im Zweifel Beweissicherung zu betreiben.
Weitere praktische Überlegungen betreffen die Frage, wann die Kündigung wirksam werden soll: Ist im Vertrag ein konkreter Kündigungstermin vereinbart, so ist dieser einzuhalten; ist dies nicht der Fall, gelten die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen nach § 15 KSchG bzw. nach den AGB. Eine nicht fristgerecht erklärte Kündigung wird regelmäßig erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam.
| Kriterium | Bewertung bei Seitensprung‑Direkt (Berichte) |
|---|---|
| Kosten / Preisgestaltung | Häufige Kritik an intransparenten Preisen und abweichenden Abbuchungen. |
| Profilqualität | Viele Nutzerberichte über Fake‑Profile und betrügerische Kontaktversuche. |
| Kündigungsrisiko | Erhöht: automatische Verlängerungen und berichtete Schwierigkeiten bei Beendigung. |
Aus rechtlicher Sicht sollte die Erklärung klar und eindeutig den Wunsch zur Beendigung des Vertrags ausdrücken und sich auf das konkrete Produkt beziehen. Es ist sachgerecht, die eigene Identität und die relevanten Vertragsdaten (z. B. Mitgliedsname, gegebenenfalls Kundennummer oder Bestelldatum) anzugeben sowie um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunkts zu ersuchen. Solche Angaben dienen der Rechtsklarheit und erleichtern im Streitfall die Beweisführung. Es ist darauf zu achten, dass die Erklärung unterschrieben ist, sofern keine digitale Signatur verwendet wird; die Unterschrift stellt die Echtheit der Willenserklärung sicher.
Kommt es nach der Zustellung einer schriftlichen Kündigung zu weiteren Abbuchungen oder zu Mahnungen, sollte die weitere Dokumentation systematisch erfolgen: Zahlungsbelege, Kontoauszüge mit unberechtigten Abbuchungen, sowie Kopien der Kündigung und der Empfangsbestätigung. Im Streitfall sind Verbraucherrechte gegenüber dem Zahlungspartner (z. B. Rückbuchung bei Kreditkarte oder SEPA‑Rückruf) zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte, wie eine Verbraucher‑ oder Schlichtungsstelle, in Erwägung zu ziehen. Bei grenzüberschreitenden Anbietern ist zusätzlich die Zuständigkeit einer Schlichtungsstelle und die Frage des anwendbaren Rechts zu klären.
Aus Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot und in Verbraucherportalen ergeben sich wiederkehrende Situationen: Ein Nutzer berichtet von unerwarteten Abbuchungen trotz Kündigungsversuch; ein anderer schildert, dass Profile automatisiert wirkten und persönliche Treffen nicht zustande kamen. Solche Schilderungen sind relevant, weil sie Hinweise auf geschäftliche Praktiken geben, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnten, wenn etwa wesentliche Vertragsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden. Verbraucher sollten diese Erfahrungsberichte gewichten und im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Um den Prozess zu vereinfachen, gibt es Dienste, die das Versenden von Einschreiben erleichtern, ohne dass ein Drucker oder ein persönlicher Gang zur Post erforderlich ist. Solche Anbieter übernehmen das Drucken, Frankieren und den Versand per Einschreiben und bieten oft vorformulierte, aber nicht verbindliche Vorlagen für Kündigungen an. Ein Beispiel istPostclic: Ein 100%‑Online‑Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Solche Dienste können die Beweissicherung vereinfachen, weil sie den postalischen Versand als Nachweis mit einem offiziellen Einschreiben kombinieren.
Berichte über anschließende Mahn‑ oder Inkassoverfahren sind nicht ungewöhnlich. Verbraucherschützer raten, Forderungen kritisch zu prüfen: Eine unberechtigte Forderung kann bestritten werden; zugleich sollte man nicht leichtfertig Zahlungen leisten, bevor die Berechtigung der Forderung geprüft ist. Bei Zweifeln ist die Beratung durch Verbraucherverbände oder Rechtsanwälte sinnvoll, insbesondere wenn Forderungsbriefe drohen, die Zahlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder zu Einträgen bei Auskunfteien führen können. In vielen Fällen empfiehlt sich die schriftliche Korrespondenz per Einschreiben, um den eigenen Schriftverkehr lückenlos zu dokumentieren.
Ist eine außerordentliche Kündigung wegen erheblicher Vertragsverstöße angezeigt (beispielsweise nachweisliche Täuschung oder Nichterbringung wesentlicher Leistungen), so kann diese rechtlich geprüft und durchgesetzt werden. Ferner kommt in Betracht, auf Basis des KSchG oder der AGB‑Kontrolle unwirksame Klauseln anzufechten. Bei grenzüberschreitenden Fällen ist zudem zu prüfen, ob österreichische Verbraucherschutzvorschriften oder das Recht des Staates des Anbieters gelten; dies beeinflusst die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen und die Zuständigkeit von Schlichtungsstellen.
Aus Sicht eines juristischen Beraters zahlt sich Sorgfalt aus: Verträge und Zahlungsnachweise sammeln, Kündigungserklärung so formulieren, dass sie den Willen zur Vertragsbeendigung eindeutig dokumentiert, und auf eine beständige Aufbewahrung aller Belege achten. Diese Hinweise dienen der Vorbereitung eines möglichen Rechtsstreits; sie ersetzen jedoch keine spezifische Rechtsberatung, die sich an den konkreten Vertragsinhalten orientiert.
Nach Versand einer schriftlichen Kündigung per Einschreiben ist darauf zu achten, dass die Wirksamkeit der Kündigung geprüft wird: Der Anbieter sollte eine Bestätigung des Beendigungszeitpunkts übersenden. Kommt eine solche Bestätigung nicht, empfiehlt sich die weitere Dokumentation aller relevanten Unterlagen. Falls trotz wirksamer Kündigung weiterhin Zahlungen abgebucht werden, sind die Möglichkeiten einer Rückforderung gegenüber dem Zahlungsdienstleister zu prüfen. Weiterhin ist bei wiederholten Problemen die Meldung an Verbraucherschutzstellen und die Einholung rechtlicher Beratung angezeigt, um die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Anbieter sicherzustellen.
Wichtige Hinweise: Bei Seitensprung‑Direkt ist aufgrund der berichteten Erfahrungen besondere Vorsicht geboten. Prüfen Sie bei Anzeichen von Unregelmäßigkeiten umgehend alle Unterlagen und erwägen Sie rechtliche Schritte, wenn unberechtigte Forderungen gestellt werden.