
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Sigi Sogiist eine österreichische Energieonline‑Marke, die unter der Trägerschaft der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH Strom‑ und Gasprodukte anbietet. Der Anbieter positioniert sich als kosteneffiziente Alternative im österreichischen Energiemarkt mit klaren Tarifbezeichnungen und einer regionalen Verankerung in Linz. Die Marke ist besonders für Produkte mit dem Fokus auf marktbezogene Preisgestaltung und vereinfachte Abrechnung bekannt. In rechtlicher und vertraglicher Hinsicht trittSigi Sogials Lieferant gegenüber Endkunden auf und unterliegt damit den regulativen Rahmenbedingungen für Energieversorger in Österreich.
Sigi Sogibietet standardisierte Energieprodukte, typischerweise bezeichnet als Tarifvarianten für Strom und Gas, die nach tagesaktuellen Marktpreisen kalkuliert werden. Einige Tarifbezeichnungen erscheinen wiederkehrend in der öffentlichen Kommunikation des Anbieters (z. B. Bezeichnungen mit Zusatz "immer gespart"), und unabhängige Prüfstellen haben die Kalkulationsmethodik in der Vergangenheit analysiert und zertifiziert. Die Produktpalette richtet sich an Privatkundinnen und -kunden in ganz Österreich.
Bei der Analyse öffentlich zugänglicher Rückmeldungen zeigt sich ein differenziertes Bild: Einerseits werden die energiebezogenen Produkte und die regionale Herkunft teilweise positiv bewertet, andererseits berichten Kundinnen und Kunden in der Berichterstattung und in Verbraucherportalen von Unsicherheiten im Umgang mit Tarifanpassungen und mitunter von Vertragsbeendigungen infolge der volatilen Marktlage. In der Medienberichterstattung wurde über Marktbedingungen berichtet, die zur Einstellung neuer Angebote oder zu abrupten Vertragsänderungen bei Discountanbietern geführt haben; Kundinnen gaben an, in einigen Fällen per schriftlicher Mitteilung vom Anbieter über veränderte Bedingungen informiert worden zu sein. Diese Erfahrungen deuten darauf hin, dass Verbraucherinnen bei Vertragsbeendigungen sorgfältig dokumentieren und rechtssichere Übermittlungsformen wählen sollten.
Aus den verfügbaren Quellen lassen sich folgende wiederkehrende Punkte ableiten: Erstens führen schwankende Großhandelspreise zu Anpassungen im Angebot, was bei einigen Kundinnen zu unvorhergesehenen Vertragsbeendigungen oder zum Wegfall von Neukundenangeboten geführt hat. Zweitens berichten Nutzerinnen, dass Kommunikation und Nachvollziehbarkeit der Vertragsbedingungen für die Wahrnehmung ihrer Rechte zentral sind. Drittens empfiehlt die Rechtspraxis, Streitfälle frühzeitig zu dokumentieren, da bei späteren Schlichtungsverfahren das Vorliegen nachvollziehbarer Schriftstücke maßgeblich ist. Diese Beobachtungen untermauern die Bedeutung einer formklaren Kündigung und sauberer Beweisdokumentation.
Bevor die rechtliche Handlung gesetzt wird, ist die vertragliche Grundlage zu prüfen. In Verbraucherverträgen können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) spezielle Formerfordernisse vorsehen; ferner gelten in bestimmten Bereichen gesetzliche Formvorschriften. Nach österreichischer Rechtspraxis unterscheidet man zwischen einfacher Textform und Schriftform (eigenhändig unterzeichnetes Schriftstück). Wo die Schriftform erforderlich ist, genügt bloße Textform nicht; folglich empfiehlt sich in diesen Fällen die Übermittlung eines eigenhändig unterzeichneten Dokuments mit Nachweis. Nichtsdestoweniger ist die konkrete Anforderung an die Form der Kündigung im individuellen Vertrag und in den AGB festzulegen; eine Vertragsprüfung ist daher der erste Schritt.
Die Kündigungserklärung sollte in juristischer Perspektive folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen (ohne Formulierungsvorlage zu liefern): eindeutige Identifikation der vertragsschließenden Partei, präzise Bezeichnung des Vertrages oder des Vertragsgegenstands, ausdrückliches Erklärungsziel (Beendigung des Vertragsverhältnisses), Bezug auf den gewünschten Beendigungstermin im Rahmen vertraglicher Fristen sowie eine eigenhändige Unterschrift, sofern die Schriftform verlangt ist. Darüber hinaus sind relevante Vertragsnummern, Kundendaten und gegebenenfalls ein Hinweis auf die geltend gemachte Kündigungsart (ordentliche oder außerordentliche Kündigung) für die interne Verarbeitung hilfreich. Folglich erhöht eine klare, vollständig bezeichnete Kündigung die Wirksamkeit und erleichtert spätere Beweisführung.
Der folgende Leitfaden orientiert sich an vertraglich- und prozessrechtlichen Anforderungen. Er dient als rechtlicher Fahrplan, nicht als physische Handlungsanleitung zum Übersenden von Postsendungen.
Prüfen Sie die Vertragsunterlagen einschließlich der AGB, um etwaige Kündigungsfristen, Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsmodalitäten und spezifische Formerfordernisse zu identifizieren. Achten Sie besonders auf Klauseln zu automatischer Verlängerung, Fristenbeginn (z. B. Rechnungsdatum oder Datum des Vertragsschlusses) und mögliche Entgelte bei vorzeitiger Beendigung. Diese Prüfung bestimmt die Zulässigkeit der Kündigung und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.
Ermitteln Sie die maßgebliche Kündigungsfrist und den nächstmöglichen Kündigungstermin gemäß Vertrag. Berücksichtigen Sie, dass Fristen in AGB ausdrücklich geregelt sein können und dass bei Verbraucherverträgen besondere Schutzvorschriften gelten können. Treffen Sie die Berechnung mit Blick auf den Fristbeginn; falsch berechnete Fristen führen häufig zu formellen Mängeln und damit zur Unwirksamkeit der Erklärung.
In vertraglicher und prozessualer Hinsicht ist die Wahl einer Übermittlungsform, die Nachweis über Absendung und Zugang ermöglicht, entscheidend. Aus daten‑ und beweisrechtlicher Perspektive bietet die Übermittlung per eingeschriebener Post (mit Rückschein oder gleichwertigem nachweisfähigen Verfahren) die höchste Rechtssicherheit gegenüber unbestrittenen Zugangsfragen. Diese Übermittlungsform sichert den Beweis über den Versandzeitpunkt und ermöglicht im Streitfall klare Dokumentation. Aus diesem Grund ist die Übermittlung per Einschreiben die bevorzugte und in der Praxis oft einzige empfohlene Form für eine rechtssichere Kündigung.
Sämtliche relevanten Unterlagen sind revisionssicher zu archivieren: Vertragskopien, Rechnungen, Schreibverkehr und Empfangsbestätigungen. Eine lückenlose Dokumentation erleichtert eine spätere rechtliche Durchsetzung oder die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Achten Sie darauf, dass Datum und Unterschrift der Originalunterlage jederzeit nachvollziehbar bleiben. Folglich hat eine strukturierte Ablage unmittelbare prozessuale Vorteile.
Nach Absendung der Kündigung sind mögliche Antworten des Vertragspartners zu bewerten. Sollte der Anbieter auf Ihre Erklärung nicht in gesetzter Frist oder mit widersprüchlichen Angaben reagieren, ist der nächste rechtliche Schritt die Dokumentation der Reaktion und – falls erforderlich – die Einleitung einer Drittinstanzprüfung. Für Streitigkeiten mit Energieanbietern steht in Österreich eine Schlichtungsstelle zur Verfügung, die als neutrale Instanz Beschwerden zwischen Energieanbieter und Kunden bearbeitet. In vielen Fällen ist vor Einleitung gerichtlicher Schritte das Schlichtungsverfahren praktisch und kostenbewusst einzusetzen.
Rechtsmäßig relevante Hinweise zur textlichen Gestaltung betreffen Klarheit und Eindeutigkeit; rechtsgestaltende Klauseln sollten vermieden werden. Verwenden Sie präzise Benennungen (z. B. Vertragsbezeichnung, Kundennummer, Zählernummer) und vermeiden Sie mehrdeutige Formulierungen. Die Unterschrift sollte der Namenserteilung klar zuordenbar sein. Ferner empfiehlt sich, ein Aktenzeichen oder Rechnungsjahr anzugeben, damit die interne Zuordnung beim Anbieter erleichtert wird. Eine derart strukturierte Darstellung reduziert spätere Rückfragen und formale Beanstandungen.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung (z. B. schwerwiegende Vertragsverletzung) ist die Sachlage besonders sorgfältig zu dokumentieren. Legen Sie Umstände, Daten und Belege dar, die den wichtigen Grund stützen; eine bloße Behauptung genügt im Streitfall nicht. Beachten Sie, dass die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Substantiierung stellt.
Sollten nach Absendung der Kündigung Konflikte bestehen bleiben, sind folgende Verfahrenswege zu erwägen: (a) außergerichtliche Schlichtung (z. B. zuständige Schlichtungsstelle für Energie), (b) Einleitung gerichtlicher Schritte zur Durchsetzung der Kündigung oder zur Abwehr einer behaupteten Vertragsstrafe, oder (c) Anrufung verbraucherschützender Institutionen. Die Schlichtungsstelle der E‑Control ist speziell für Streitigkeiten mit Energieanbietern eingerichtet und kann als neutrale Instanz zur Problemlösung dienen. In rechtlicher Hinsicht ist die Dokumentation der bisherigen Lösungsversuche Voraussetzung für die Annahme eines Schlichtungsantrags.
| Produkt/Tarif | Merkmale | Quelle / Hinweis |
|---|---|---|
| Sigi Strom (z. B. "immer gespart") | Marktorientierte Preisgestaltung, Angaben zu Herkunft (Erneuerbare) und getrennte Abrechnung von Netzentgelten | Berichte über Tarife und Konditionen des Anbieters. |
| Sigi Gas (z. B. "immer gespart") | Marktnah kalkulierter Arbeitspreis, monatliche Abrechnung möglich | Produktbeschreibungen und Tarifprüfungen. |
Die aufgeführten Tarifbezeichnungen sind exemplarisch und basieren auf der öffentlichen Produktkommunikation des Anbieters; konkrete Preise und Verfügbarkeiten können variieren und sind vertragsabhängig.
| Anbieter/merkmal | Regionales profil | Preisstrategie |
|---|---|---|
| Sigi Sogi | Online‑Marke der regionalen Energie AG | Marktpreisorientiert, Discountpositionen möglich |
| Konventionelle Versorger | Regionale Netzinfrastruktur, stabilere Angebotsstrukturen | Stabilitätsorientierte Tarife, weniger stark volatilen Anpassungen |
Der Vergleich dient der Einordnung: Marktpositionierung beeinflusst Vertragsrisiken, insbesondere in volatilen Phasen.
Um den Prozess zu vereinfachen, können digitale Dienstleister genutzt werden, die das Versenden rechtlich relevanter Postsendungen vereinfachen, ohne dass Sie selbst drucken oder persönlich versenden müssen. Ein Beispiel hierfür istPostclic. Postclic ist ein Service, der das Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen ermöglicht, ohne dass ein eigener Drucker erforderlich ist. Der Dienst übernimmt Druck, Frankierung und Versand; zudem stehen Vorlagen für Kündigungen und Vertragskorrespondenz bereit. Dadurch lässt sich die formale Abwicklung rechtssicher und bequem gestalten. Postclic bietet Versandoptionen mit Nachweis, die in der Praxis einem physischen Versand rechtlich gleichstehen und kann daher die Durchführung einer per Einschreiben geforderten Kündigung deutlich erleichtern, insbesondere wenn Druck- oder Versandinfrastruktur nicht vorhanden ist.
Rechtlich stellt die Übermittlung per Einschreiben den sichersten Nachweis über Absendung und Zugang dar. Bei Streitfragen über den Zugang einer Kündigung trägt die beweisbelastete Partei das Risiko der Nichtzustellung; folglich ist die Wahl einer Übermittlungsart mit dokumentiertem Zugang zentral. Die Einschreibung dokumentiert im Zweifel sowohl den Versandzeitpunkt als auch den Adressatenzugang und reduziert damit das Risiko eines prozessualen Nachteils. Darüber hinaus entspricht diese Praxis der Empfehlung von Verbraucherschutzstellen und Schlichtungsorganen bezüglich der Sicherung von Beweisen bei Vertragsbeendigungen.
In der Praxis treten wiederholt formelle Fehler auf, die die Wirksamkeit einer Kündigung gefährden: unklare Adressbezeichnungen, fehlende oder nicht zuordenbare Unterschriften bei Schriftformforderungen, fehlerhafte Fristberechnung und mangelhafte Dokumentation der Zustellung. Ferner wird gelegentlich die vertraglich geforderte Form nicht beachtet, was zu prozessualen Nachteilen führt. Achten Sie daher auf formale Vollständigkeit und auf eine nachvollziehbare Aktenführung.
Falls eine direkte Einigung nicht gelingt, ist die Schlichtungsstelle der zuständige erste Anlaufpunkt für Energie‑Streitigkeiten. Die Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Kunde und Anbieter; die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens setzt in der Regel voraus, dass ein direkter Lösungsversuch dokumentiert ist. Die Schlichtungsstelle kann einen Lösungsvorschlag unterbreiten; dieser ist allerdings nur bindend, wenn beide Parteien zustimmen. Daher bleibt die Beweislage und eine ordnungsgemäße Kündigung entscheidend für den Erfolg eines Schlichtungsverfahrens.
Nach Versand der Kündigung ist die fortlaufende Überwachung relevanter Fristen und die lückenlose Abheftung aller Eingangs‑ und Ausgangsbelege essentiell. Bewahren Sie die Versandbestätigung und alle zugehörigen Rechnungs‑ und Vertragsunterlagen übersichtlich auf. Reagiert der Anbieter mit einer abweichenden Darstellung, sind die Originalunterlagen und die Versanddokumente die Grundlage für weitere rechtliche Schritte.
Nach einer wirksamen Kündigung sollten Sie folgende Schritte erwägen: prüfen, ob eine Schlussabrechnung korrekt erstellt wurde; offene Forderungen klären; gegebenenfalls Zählerstände dokumentieren; und – falls es zu Unstimmigkeiten kommt – rechtliche Beratung oder die Schlichtungsstelle einschalten. Ferner kann es sinnvoll sein, alternative Versorgungsoptionen rechtzeitig zu organisieren, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden. Handeln Sie proaktiv, dokumentieren Sie jeden relevanten Schritt und behalten Sie Fristen im Blick, um Ihre vertraglichen und rechtlichen Interessen durchzusetzen.