
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DieUpecoService GmbH ist ein österreichisches Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen mit Sitz in Lindaustraße 28, 4820 Bad Ischl, das sich auf drei Kernbereiche spezialisiert hat: Raumakustik, Stahlschränke sowie die Vermietung von Schließfächern und Spinden. Das Unternehmen bietet sowohl Produktlieferungen (z. B. Stahlschränke, Fächerschränke) als auch damit verbundene Serviceleistungen wie Beratung, Montage und Wartung an. Die Website des Anbieters beschreibt Upeco als Partner für individuelle Konzepte, insbesondere für Schulen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, und nennt die Zusammenarbeit mit Partnern für die Schließfachverwaltung. Die im Impressum genannten Angaben bestätigen die Firmenanschrift und Geschäftsführung.
Upeco tritt am österreichischen Markt als B2B- und B2C-Dienstleister auf; relevant für Konsumentinnen und Konsumenten sind insbesondere Miet- oder Vermietungsmodelle für Schließfächer und Wartungsverträge für Schränke. Daran anschließend sind Vertragsgestaltungen häufig als Dauerschuldverhältnisse ausgestaltet, die besondere Regelungen zu Laufzeit, Kündigung und Nachleistungspflichten enthalten können. Die rechtliche Einordnung richtet sich primär nach den vertraglichen Vereinbarungen und ergänzend nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie einschlägigen konsumentenschutzrechtlichen Vorschriften.
Bei der Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses (z. B. wiederkehrende Mietzahlungen, fortlaufende Serviceverträge oder Schließfachmieten) sind zwei Rechtsbereiche zentral: das Vertragsrecht nach demABGBund das Konsumentenschutzrecht. Vertragliche Vereinbarungen bestimmen vorrangig Fristen, Formvorschriften und Modalitäten der Vertragsbeendigung. Wo vertraglich nichts geregelt ist, greifen die gesetzlichen Kündigungsregelungen des ABGB sowie allgemeine Prinzipien des Verbraucherrechts. In Übereinstimmung mit der einschlägigen Judikatur sind Kündigungsfristen, Formanforderungen (schriftlich mit Unterschrift) und der Zeitpunkt des Zugangs entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.
Bevor eine Kündigung erklärt wird, ist eine systematische Vertragsprüfung unerlässlich. Relevante Klauseln sind insbesondere: Laufzeit und automatische Verlängerung, Kündigungsfristen (Fristbeginn, Fristende), Formvorschriften (z. B. Schriftform mit Unterschrift), Vertragsstrafen oder Rückzahlungsverpflichtungen (z. B. anteilige Rabatte, Anzahlungsklauseln), und Sonderregelungen für vorzeitige Beendigung bei wichtigen Gründen. Ferner sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf überraschende oder intransparente Klauseln zu prüfen; im Verhältnis zu Verbrauchern greift die Kontrolle nach dem Konsumentenschutzrecht. In der juristischen Praxis ist eine genaue Dokumentation der vertraglichen Grundlage Voraussetzung für eine rechtssichere Kündigung.
Für die Praxis ist die Auswertung verfügbarer Kundenberichte wertvoll. Eine gezielte websuche in deutscher Sprache zeigt, dass öffentlich zugängliche Bewertungen zuUpecoeher spärlich sind; die Unternehmensdarstellung dominiert, während ausführliche Verbraucherbewertungen selten veröffentlicht wurden. Die wichtigsten Fundstellen sind Firmenverzeichnisse, das Firmenbuch und Brancheneinträge, die Hinweise auf Geschäftsmodell, Anschrift und Angebot geben; detaillierte Nutzerbeschwerden zum Kündigungsprozess finden sich kaum in großen Bewertungsportalen. Daraus folgt, dass viele Erfahrungen mit Kündigungen offenbar privat oder nicht platformbasiert ausgetragen werden, wodurch Erfahrungsberichte schwer zugänglich sind.
Basierend auf der Recherche lassen sich folgende Punkte aus Nutzer- oder Marktbeobachtungen abstrahieren: (1) Kunden nennen häufig (auf anderen Plattformen) die Wichtigkeit, Vertrags- und Kontaktinformationen vorab zu sichern; (2) bei Schließfachvermietungen tritt oft ein Partnerunternehmen in Erscheinung (bei Upeco: Mietra), was zusätzliche Vertrags- und Kommunikationsschichten erzeugt; (3) öffentliche Beschwerden über formale Probleme bei Kündigungen sind nicht prominent, was jedoch nicht die Abwesenheit von Problemen impliziert, sondern eher eine geringe Sichtbarkeit. Potenzielle Kündiger sollten demnach besonders auf vertragliche Verweisungen auf Partner und auf die bei Vertragsabschluss vereinbarte Form der Kündigung achten.
Aus allgemeinen Kundenforen (nicht explizit Upeco-spezifisch) berichten Verbraucher immer wieder über drei typische Schwierigkeiten bei Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen: unklare Fristen, wechselseitige Bezugnahmen auf Partnerunternehmen und die Schwierigkeit, den Zugang einer Kündigung zu beweisen. Folglich ist eine auf Beweissicherung ausgerichtete Vorgehensweise juristisch geboten.
Die Vorbereitung folgt dem rechtlichen Prinzip: Je wichtiger die Rechtsfolge, desto höher die Anforderungen an die Beweissicherung. Dokumentieren Sie alle relevanten Vertragsunterlagen, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Korrespondenzen und Hinweise auf Partnerverträge. In Übereinstimmung mit der Rechtslage liegt die Beweislast für den Zugang einer Kündigung beim Absender; daher ist die Wahl einer Versendungsart mit bestmöglichem Nachweis ein zentraler Faktor. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Sichtung der Vertragsunterlagen durch eine fachkundige Stelle.
Die inhaltliche Struktur einer Kündigung sollte klar erkennbar machen: welches Vertragsverhältnis beendet werden soll (Vertragsbeschreibung, Vertragsnummer, Kundennummer), ab welchem Zeitpunkt die Beendigung erfolgen soll (unter Berücksichtigung vertraglicher Fristen), und den eindeutigen Willen, das Vertragsverhältnis zu beenden. In Übereinstimmung mit der Schriftformanforderung ist eine eigenhändige Unterschrift in der Regel erforderlich, wenn der Vertrag dies vorsieht. Aus vertraglicher und prozessualer Sicht ist es wichtig, dass die Erklärung eindeutig und nicht missverständlich formuliert ist. (Hinweis: Ausführliche Vorlagen werden hier nicht bereitgestellt.)
Für die rechtliche Durchsetzung hat die Art der Übermittlung großen Einfluss. Das Einschreiben ist in der Praxis die standardisierte Versandart für fristgebundene Erklärungen, weil es einen dokumentierten Sendungsnachweis liefert. Jedoch ist zu beachten, dass ein einfaches Einschreiben nicht automatisch jeden Streitfall entscheidet: Die Rechtsprechung weist darauf hin, dass der rein formale Versandbeleg allein nicht zwingend den Zugang beweist; das Einschreiben mit Rückschein oder andere Zustellvarianten mit Übernahmeschein bieten dagegen einen stärkeren Nachweis. Die offizielle Informationsstelle des österreichischen Staates und das Unternehmensserviceportal erläutern die Unterschiede und empfehlen bei wichtigen Erklärungen ergänzende Nachweismöglichkeiten. Demzufolge ist die Wahl einer Einschreibevariante mit Rückschein oder ähnlichem zusätzlichen Nachweis anzuraten.
Weil die Beweislast für den Zugang bei der kündigenden Partei liegt, kann ein nicht hinreichend nachgewiesener Zugang dazu führen, dass die Kündigung im Rechtsstreit als nicht zugegangen gewertet wird. Folglich können Fristen versäumt oder Forderungen aufrechterhalten bleiben. Die Judikatur gibt hierzu konkrete Hinweise: Gerichte verlangen, dass der Absender im Streitfall nachvollziehbare objektive Nachweise erbringt oder zumindest die zur Verfügung stehenden Nachweismittel (z. B. Einschreiben mit Rückschein) genutzt hat.
Aus vertraglicher Sicht empfiehlt sich eine Abwägung: prüfen, ob eine außerordentliche Kündigung wegen wichtiger Gründe möglich ist (z. B. erheblicher Leistungsstörung, Nichtbereitstellung vereinbarter Leistungen). Ist nur eine ordentliche Kündigung möglich, ist auf Fristwahrung und Formalia zu achten. Bei Verträgen mit Partnern (z. B. Schließfachverwaltung über Dritte) ist zu klären, gegenüber wem die Kündigung zu richten ist und ob vertragliche Verweisungsklauseln bestehen. Ferner ist zu prüfen, ob finanzielle Rückabwicklungen (z. B. anteilige Rückzahlung oder Rückforderung von Rabatten) vertraglich geregelt sind. In Zweifelsfällen ist die Konsultation einer Rechtsberatung ratsam.
Analysieren Sie die Vertragsdokumente systematisch: Laufzeit, Kündigungsfristen, Formvorschriften, Partnerverweise, Rückzahlungspflichten. Notieren Sie die relevanten Stichtage und bewahren Sie Kopien aller Unterlagen geordnet auf.
Prüfen Sie, ob Verbraucherschutzvorschriften anwendbar sind und ob spezielle gesetzliche Kündigungsrechte vorliegen (z. B. bei langfristigen Versicherungsverträgen oder Sonderregelungen). In Übereinstimmung mit gängiger Rechtspraxis sind besondere gesetzliche Regelungen dann zu beachten, wenn es sich um spezifische Vertragstypen handelt.
Formulieren Sie die Erklärung so, dass der Vertragsgegenstand und der Beendigungswille klar erkennbar sind; achten Sie auf die geforderte Schriftform und die Unterschrift, soweit vertraglich vorgesehen.
Wählen Sie eine Versendungsart mit möglichst hohem Beweiswert. Die Praxis und die Rechtsprechung empfehlen Varianten des Einschreibens mit zusätzlichem Zustellnachweis, da diese im Streitfall stärkere objektive Anhaltspunkte zum Zugang liefern. Dokumentieren Sie die Sendungsnummer und den Versandbeleg; bewahren Sie die Unterlagen sicher auf.
Nach dem Versand ist es sinnvoll, Empfangsbestätigungen aufzubewahren und in den folgenden Wochen eine lückenlose Dokumentation über etwaige Reaktionen des Unternehmens zu führen. Sollte keine Reaktion erfolgen, sind die vertraglichen Folgen und mögliche rechtliche Schritte mit einer fachkundigen Stelle zu besprechen.
Aus rechtlicher Sicht sind die folgenden inhaltlichen Elemente typischerweise relevant, ohne dass hier eine konkrete Musterformulierung gegeben wird: genaue Vertragsbezeichnung, Identifikationsdaten (z. B. Vertrags- oder Kundennummer), eindeutige Willenserklärung zur Beendigung, gewünschter Beendigungszeitpunkt unter Berücksichtigung vertraglicher Fristen, Hinweis auf bisherige Leistungen (falls relevant) und die eigenhändige Unterschrift, falls vertraglich verlangt. Darüber hinaus kann aufgeführt werden, wie mit noch offenen Forderungen oder Rückgaben verfahren werden soll. Achten Sie auf Klarheit und Rechtsbestimmtheit; unpräzise Erklärungen erhöhen das Streitrisiko.
Um den Prozess zu vereinfachen und den Nachweis der Versendung zu stärken, stehen verschiedene Dienstleister zur Verfügung, die den Versand von Einschreiben und anderen wichtigen Briefen unterstützen. Um den Prozess zu vereinfachen, können Dienste genutzt werden, die das Ausdrucken, Frankieren und Versenden übernehmen, insbesondere wenn kein eigener Drucker oder keine Möglichkeit zur persönlichen Abgabe vorhanden ist. Nachfolgend eine sachliche und nüchterne Vorstellung einer solchen Lösung.
Postclic: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Diese Art von Dienstleistung kann in praktischer Hinsicht den Zugangsnachweis verbessern und die organisatorische Last reduzieren. Dennoch bleibt die substanziell-rechtliche Verantwortung für die inhaltliche Korrektheit der Erklärung bei der kündigenden Partei. Verwenden Sie solche Dienste daher als Hilfsmittel zur Beweissicherung, nicht als Ersatz für die juristische Prüfung. (Hinweis: Die Erwähnung dieser Lösung stellt keine Empfehlung im Sinne eines Werbevertrags dar, sondern eine Option zur Prozessvereinfachung.)
Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des ABGB regeln Kündigungen in verschiedenen Kontexten; die konkrete Fristengestaltung kann je nach Vertragsart stark variieren. Bei Dauerschuldverhältnissen sind die vertraglich festgelegten Fristen vorrangig; dort, wo keine Regelungen bestehen, greifen die allgemeinen Vorschriften des ABGB. Ferner können besondere Vorschriften für bestimmte Vertragstypen (z. B. Versicherungsverträge) gelten. Bei langfristigen Verträgen können spezielle Kündigungsrechte des Konsumenten bestehen, etwa die Möglichkeit, nach Ablauf einer initialen Bindungszeit jährlich zu kündigen. Daher ist eine präzise Prüfung der Vertragsart und der einschlägigen gesetzlichen Normen unerlässlich.
Anbieter reagieren unterschiedlich: Einige bestätigen Kündigungen zügig, andere benötigen formelle Fristen oder klären intern mit Partnern (z. B. Schließfachverwaltungen). Juristisch gilt: Kommt es zu einem Streit, wird die Wirksamkeit der Kündigung nach formalen Kriterien geprüft (Zugang, Fristwahrung, Inhalt). Daher ist es sinnvoll, in der Akte alle Versandnachweise, Empfangsbestätigungen und Antworten des Unternehmens zu sammeln. Bei Verweigerung der Anerkennung der Kündigung kommen außergerichtliche Schlichtungsverfahren oder gerichtliche Schritte in Betracht; die Erfolgsaussichten hängen von der Dokumentation und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
| Upeco: angebotene leistung | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Raumakustik | Planung, Lieferung und Montage von akustiklösungen für gewerbliche und öffentliche Räume. |
| Stahlschränke | Neuwertige und gebrauchte stahlschränke, anpassbare produktlinien. |
| Schließfachvermietung | Vermietung und Verwaltung von schließfächern, teils in zusammenarbeit mit partnern wie Mietra. |
| Vergleich: upeco (dienst) vs. typische alternativen | Merkmal |
|---|---|
| Upeco | Fokus auf stahlschränke, schließfachlösungen, individuelle beratung und montage. |
| Konkurrierende Anbieter (generisch) | Oft spezialisierte schließfachplattformen oder facility-dienstleister mit digitalem kundenportal; unterschiede bei serviceumfang und partnerintegration. |
Lehnt der Anbieter die Anerkennung der Kündigung ab oder behauptet, die Kündigung sei nicht zugegangen, sind folgende rechtliche Optionen zu prüfen: (1) Auswertung aller vorhandenen Nachweise über Versand und Zugang; (2) Aufforderung zur Bestätigung der Vertragsbeendigung mit Fristsetzung; (3) Einschaltung einer Schlichtungsstelle oder der Konsumentenschutzorganisation, sofern anwendbar; (4) gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung der Kündigung unter Vorlage der Beweise. Die konkrete Erfolgsaussicht hängt vom individuellen Beweismaterial und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei komplexen Sachverhalten ist eine anwaltliche Vertretung zu erwägen.
Weist der Vertrag auf Dritte (z. B. eine Partnerfirma für Schließfachverwaltung), ist zu klären, welcher Vertragspartner die vertragliche Hauptverpflichtung trägt und an wen die Kündigung rechtlich zu richten ist. Manchmal existieren gestaffelte Vertragsbeziehungen, wobei gegenüber dem ursprünglichen Vertragspartner die Kündigung zu erklären ist, während operative Leistungen durch einen Subunternehmer erbracht werden. Solche Konstellationen erhöhen den Klärungsbedarf und erfordern eine genaue Vertragsanalyse.
Nach der Kündigung sind praktische und rechtliche Nacharbeiten erforderlich: Kontrolle, ob der Anbieter die Kündigung bestätigt und ob Abrechnungen oder Rückforderungen korrekt vorgenommen werden; Dokumentation aller Abrechnungen; gegebenenfalls Durchsetzung von Rückzahlungen oder die Abstimmung über die Rückgabe von Leihgegenständen. Ferner empfiehlt es sich, die Vertragsakte für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, da Nachfragen oder Rechtsschutzfälle zeitlich verzögert auftreten können. Abschließend sollten offene Punkte in schriftlicher Form mit dem Anbieter geklärt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Rechtliche Fachliteratur und Praxis raten dazu, bei bedeutenden Vertragskündigungen die bestmöglichen objektiven Nachweise zu wählen (z. B. Einschreiben mit Rückschein oder gleichwertige Zustellnachweise). Die Wahl eines solchen Verfahrens entspricht dem Grundsatz, durch Mittel der Beweissicherung Nachweisrisiken zu minimieren. Folglich erhöht eine sorgfältige Dokumentation die Chancen einer rechtlichen Durchsetzung der Kündigung erheblich.
Bewahren Sie alle relevanten Sendungsbelege, Empfangsbestätigungen und Vertragsunterlagen mindestens so lange auf, wie gesetzliche Verjährungsfristen oder vertragliche Rückforderungsfristen laufen könnten. Eine geordnete Aktenführung unterstützt die Position im Streitfall und erleichtert die Kommunikation mit Rechtsberatern oder Schlichtungsstellen.
Bei Streitigkeiten mit dem Anbieter bieten sich außergerichtliche Schlichtungsstellen, die Arbeiterkammer (für Konsumentenfragen) oder spezialisierte Verbraucherorganisationen als erste Anlaufstellen an. Diese Institutionen können eine neutrale Bewertung liefern und in vielen Fällen zur einvernehmlichen Lösung beitragen. Ist dies nicht erfolgreich, bleibt der gerichtliche Weg offen; die Chancen hängen dann maßgeblich von der vorhandenen Dokumentation und der vertraglichen Rechtslage ab.
Eine anwaltliche Einschaltung ist besonders dann zu erwägen, wenn: hohe finanzielle Beträge betroffen sind, vertragliche Regelungen unklar oder widersprüchlich sind, oder der Anbieter die Kündigung aus formalen Gründen systematisch bestreitet. Ein Rechtsbeistand kann die Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Anspruchs auf Rückzahlung bewerten und die erforderlichen prozessualen Schritte vorbereiten.
Firmenbuch und Impressum verzeichnen die folgenden zentralen Daten des Unternehmens:Upeco Service GmbH, Lindaustraße 28, 4820 Bad Ischl, Austria. Diese Anschrift ist als Unternehmenssitz in offiziellen Registern verankert. Bei der vertraglichen Kommunikation ist die Kenntnis des korrekten Firmensitzes aus rechtlicher Sicht relevant, da Zustellungen an den Sitz rechtlich wirksam sein können.
Wenn Sie spezifische Fragen zu Ihrem Vertrag mitUpecohaben, prüfen Sie das Firmenbuch (Handelsregistereinträge) und die Unternehmenswebseiten, da dort rechtlich bindende Angaben zu Vertretungssituation und Zustellungsmodalitäten zu finden sind. Zudem können öffentliche Bekanntmachungen über Firmenänderungen für die Rechtslage relevant sein.
Vorgehensempfehlung in kurzform: Die vertragliche Grundlage prüfen, Beweise systematisch sichern, eine rechtlich saubere Erklärung vorbereiten und diese per dokumentierter Einschreibevariante absichern. Bei Unklarheiten ist die Konsultation einer fachkundigen Rechtsberatung sinnvoll. Ferner sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit außergerichtlicher Schlichtung prüfen, bevor gerichtliche Schritte erwogen werden. Zielgerichtetes und dokumentiertes Handeln schützt Ihre Rechte und reduziert rechtliche Risiken.