
Cancellation service N°1 in United States

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Zoomist ein global verbreiteter Dienst für Videokonferenzen, Teamkommunikation und kollaborative Arbeit, der sowohl kostenlose Basisfunktionen als auch kostenpflichtige Unternehmenslösungen anbietet. Der Service wird von Zoom Video Communications, Inc. betrieben und richtet sich an Einzelnutzer, kleine Teams sowie Großunternehmen; die Funktionalitäten reichen von einfachen Meetings über Webinar‑ und Telefonie‑Add‑ons bis hin zu umfassenden Contact‑Center‑Lösungen.Zoom kündigungund die Verwaltung von Abonnements sind deshalb für Vielnutzer ebenso relevant wie für Unternehmen, die mehrere Lizenzen verwalten müssen. Adresse: Zoom Video Communications, Inc., 55 Almaden Boulevard, San Jose, CA 95113, USA.
Zoom bietet unterschiedliche Pläne (Basic/Free, Pro, Business, Enterprise / Zoom One-Varianten) mit abgestuften Teilnehmerzahlen, Cloud‑Speicher und zusätzlichen Funktionen wie Transkriptionen oder Unternehmensbranding. Die konkrete Preisgestaltung kann je nach Land und Vertriebspartner variieren; in Österreich werden sowohl Jahres‑ als auch Monatsmodelle angeboten, teils mit lokalisierten Preisen über Reseller.
| Plan | Zielgruppe | typischer Jahrespreis (ca.) | Kernfunktionen |
|---|---|---|---|
| Basic (Free) | Einzelpersonen, Gelegenheitsnutzer | 0 € | Meetings bis 40 Min (Gruppen), 100 Teilnehmer, Basisfunktionen |
| Pro | Kleine Teams (1–9 Lizenzen) | ~140–190 € pro Jahr pro Lizenz | Unbegrenzte Meetingdauer (1:1), 100 Teilnehmer, 1–10 GB Cloud‑Speicher |
| Business | Kleine/mittelständische Unternehmen (ab 10 Lizenzen) | ~190–220 € pro Jahr pro Lizenz | Bis 300 Teilnehmer, Unternehmensbranding, zentrale Verwaltung |
| Enterprise | Großunternehmen (ab 50/100 Lizenzen) | variabel / individuell | Bis 500–1000 Teilnehmer, unbegrenzter Cloudspeicher, Analysen |
Die Angaben dienen der Orientierung; konkrete Konditionen sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden.
Als Vertragsrechtsexperte betrachte ich eine Kündigung primär als ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft: Die Erklärung muss dem Vertragspartner zugehen, sie muss hinreichend bestimmt sein und sie darf nicht gegen zwingendes Recht oder vertragliche Bindungen verstoßen. In Verbraucherverträgen greift zusätzlich der Schutz des Konsumentenrechts; in Österreich ergeben sich daraus Informationspflichten des Unternehmens und spezifische Regelungen für Fernabsatzverträge.Kündigung zoomist daher im Lichte dieser Vorgaben zu planen, insbesondere im Hinblick auf Formvorgaben, Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen.
Wesentlich ist der Begriff des Zugangs einer Kündigung: Eine Erklärung gilt in der Regel als zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen die Kenntnisnahme möglich ist. Für postalische Sendungen mit nachweisbarem Empfang (z. B. Einschreiben) ist die Zustellung regelmäßig dann gegeben, wenn der Empfang bestätigt wurde. Dies hat Bedeutung für den Fristlauf und für die Beweissituation im Streitfall.
Die nachfolgenden Schritte sind als rechtliche Checkliste zu verstehen; sie erläutern, welche Fragen zu klären sind, bevor die Kündigung formell erklärt wird. Dabei steht im Mittelpunkt, die rechtliche Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Erklärung sicherzustellen.
Beachten Sie Klauseln zur automatischen Verlängerung, Mindestabnahme von Lizenzen, Kündigungs-Fenstern kurz vor Ablauf sowie Bedingungen für Sonderprodukte (z. B. Zoom Phone, Webinar‑Pakete). Unternehmen sollten zusätzlich prüfen, ob Service Level Agreements (SLAs) oder vereinbarte Supportpakete besondere Kündigungsregeln enthalten.
Inhaltlich muss eine Kündigung ausreichend bestimmt sein, damit der Empfänger klar erkennen kann, dass eine Beendigung des Vertragsverhältnisses erklärt wird. Aus rechtlicher Sicht gehören dazu mindestens Angaben, die eine eindeutige Zuordnung zum Vertrag erlauben (Namen der Vertragsparteien, Vertrags-/Kundennummer, Bezeichnung des betroffenen Produkts bzw. Plans, ausdrückliche Erklärung der Kündigung, gewünschter Beendigungszeitpunkt sowie die Unterschrift des Erklärenden bei schriftlicher Form). Rechtlich relevant ist nicht die Wortform, sondern die Bestimmtheit und der Zugang der Erklärung.
Ob die Kündigung in Textform, Schriftform oder per Einschreiben zu erfolgen hat, hängt von vertraglichen Vorgaben oder gesetzlichen Erfordernissen ab. Aus Beweisgründen ist bei streitträchtigen Fällen die schriftliche Kündigung per Einschreiben das Mittel der Wahl, da sie sowohl die inhaltliche Feststellung als auch den Zugang nachweist.zoom kündigungsollte deshalb in der Praxis per Einschreiben erfolgen, wenn Sicherheit über den Zugang und die Beweislage benötigt wird.
Für eine fundierte Einschätzung habe ich deutschsprachige Kundenbewertungen und Foreneinträge zum Kündigungsprozess von Zoom ausgewertet. Die Erfahrungsberichte zeigen ein Muster: Viele Nutzer berichten von Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit des Supports, von Unklarheiten bei automatischen Verlängerungen und vereinzelt von wiederholten Belastungen trotz behaupteter Kündigung. Gleichzeitig gibt es Berichte über erfolgreiche Kündigungen, wenn diese klar dokumentiert und nachweisbar eingereicht wurden. Die Kundenmeinungen legen nahe, dass Transparenz über Fristen und Nachweise entscheidend ist.
Typische Beschwerden umfassen
Diese Häufung von Berichten unterstreicht, warum eine schriftliche und nachweisbare Erklärung (Einschreiben) strategisch vorteilhaft ist: Sie ermöglicht eine gerichtsfeste Dokumentation im Fall weiterer Auseinandersetzungen.
Aus vertraglich‑prozessualer Sicht bietet der postalische Versand per Einschreiben spezifische Vorteile: Er schafft einen klaren Zugangsnachweis, reduziert Beweisprobleme im Streitfall und ist in vielen nationalen Rechtsordnungen als geeignete Form anerkannt, um Empfang und Inhalt einer Willenserklärung zu dokumentieren. In Übereinstimmung mit etablierten Rechtsgrundsätzen gilt ein mittels Einschreiben befördertes Schriftstück regelmäßig als zugestellt, sofern die Empfangsbestätigung vorliegt; dies mindert das Risiko einer späteren Bestreitungen durch den Vertragspartner.
Weiterhin schafft die postale Zustellung Rechtssicherheit bei Fristen und schränkt spätere Darlegungs‑ und Beweisprobleme ein. Folglich ist die postalische Kündigung insbesondere dann angezeigt, wenn finanzielle Beträge, verlängerte Vertragslaufzeiten oder umfangreiche Unternehmenspakete betroffen sind.
Bevor Sie die Kündigung absenden, sollten Sie inhaltlich und organisatorisch die zuvor beschriebenen Punkte abgearbeitet haben. Aus inhaltlicher Sicht ist entscheidend, dass die Erklärung für Dritte eindeutig erkennbar und dem konkreten Vertrag zuordenbar ist. Aus organisatorischer Sicht empfiehlt es sich, alle relevanten Vertragsnummern, Lizenzangaben und Rechnungsdaten bereitzulegen und die Erklärung durch eine handschriftliche Unterschrift zu versehen, wenn Schriftform verlangt wird. Formulierungen sollten klar die Beendigung des Vertrags erklären und den gewünschten Beendigungszeitpunkt benennen; darüber hinaus ist die Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung und zu einer abschließenden Abrechnung üblich. (Hinweis: Es werden hier keine Vorlagen oder Musterbriefe angeboten.)
Risiken bei einer postalischen Kündigung sind primär prozessualer Natur: Verzögerungen in der Zustellung können Fristen beeinflussen; außerdem sind Sonderklauseln in Unternehmensverträgen zu beachten, die eine besondere Form oder Frist vorsehen können. Wenn Unklarheit besteht, empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung vor der Absendung.
Um den Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig die rechtliche Absicherung des postalischen Versands zu wahren, können Dienste genutzt werden, die das Versenden eines Einschreibens ohne physischen Drucker ermöglichen. Ein entsprechender Service ist Postclic. Um den Prozess zu vereinfachen: Ein 100% Online‑Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Postclic kann somit eine pragmatische Unterstützung sein, wenn Sie eine form- und fristsichere postalische Kündigung vornehmen wollen, ohne logistischen Aufwand zu betreiben.
Auch nach einer wirksamen Kündigung kann es in der Praxis zu unberechtigten Weiterbelastungen kommen. In einem solchen Fall gilt: Dokumentieren Sie die Belastungen, vergleichen Sie diese mit Ihren Buchungsunterlagen und dem Kündigungsdatum, und prüfen Sie, ob vertraglich eine Rückforderung möglich ist. Verbraucher können bei fortgesetzten unberechtigten Abbuchungen gemäß den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen Rückerstattung, Schadensersatz oder Unterlassung verlangen. In Österreich bietet die Verbraucherorganisation Konsumentenschutz zudem Hilfestellung bei Problemen mit Online‑Diensten und Abonnements; eine Beschwerde dort kann sowohl informatorischen wie auch prozessualen Nutzen haben.
Wenn das Verhalten des Anbieters systematisch ist (z. B. wiederholte Abbuchungen trotz Kündigung), ist eine Meldung an die zuständige Verbraucherschutzstelle oder eine konsumentenschutzrechtliche Beratung ratsam. Ferner können bankseitige Rechtsbehelfe geprüft werden, sofern Zahlungen per Lastschrift oder Karte erfolgt sind.
Gerichtliche Entscheidungen und rechtliche Literatur zeigen, dass bei Streitigkeiten über Kündigungen die Frage des Zugangs und der Bestimmtheit der Erklärung im Vordergrund steht. Wenn die Kündigung nachweisbar zugegangen ist, wird dies in der Regel als wirksame Beendigung gewertet. Umgekehrt können unzureichende Nachweise zur Fortgeltung des Vertrags führen. Daher ist aus juristischer Perspektive die Wahl einer zugangsfesten Form der Erklärung – wie das Einschreiben – kritisch.
| Aspekt | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|
| Zugang der Kündigung | entscheidend für Fristlauf und Wirksamkeit |
| Form der Erklärung | kann vertraglich vorgegeben sein; schriftliche, zugangsbestätigte Erklärung erhöht Beweissicherheit |
| Vertragsklauseln | Mindestlaufzeiten und automatische Verlängerungen sind bindend, soweit nicht gegen zwingendes Verbraucherschutzrecht |
In der Praxis empfehle ich folgendes Verfahren, das rechtliche Absicherung und praktische Effizienz verbindet: Dokumentieren Sie vor der Kündigung alle relevanten Vertragsdaten; prüfen Sie Kündigungsfristen und Formanforderungen; erklären Sie die Kündigung eindeutig und adressieren Sie sie an die ladungsfähige Anschrift des Vertragspartners; nutzen Sie eine zustellungsfähige Versandart per Einschreiben; und heben Sie alle relevanten Belege und Reaktionen auf. Diese Herangehensweise minimiert spätere Auseinandersetzungen und schafft eine belastbare Dokumentation.
Sollte Zoom (oder ein Vertriebspartner) die Kündigung bestreiten oder weiterabrechnen, ist das vorrangige Ziel die Sammlung und Strukturierung der Beweislage: Vertrag, Zahlungsbelege, Zustellnachweis der Kündigung und etwaige Korrespondenz. Im nächsten Schritt kann eine formelle Aufforderung zur Abrechnung/Korrektur bzw. die Einschaltung einer Verbraucherorganisation oder rechtlichen Vertretung erfolgen. Bei grenzüberschreitenden Fällen (US‑Unternehmen, in Österreich ansässiger Verbraucher) sind zusätzlich die Fragen der anwendbaren Rechtsordnung und des Erfüllungsorts zu beachten.
Nach erfolgter Kündigung sollten Sie aktiv folgende Schritte erwägen: Überprüfen Sie Kontoauszüge auf weitere Belastungen; fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung an; archivieren Sie sämtliche relevanten Belege; und, falls erforderlich, kontaktieren Sie eine Verbraucherschutzeinrichtung oder ziehen juristischen Rat hinzu. Zudem empfiehlt es sich, interne oder organisatorische Einstellungen (z. B. Nutzerverwaltung, Lizenzen) anzupassen, damit nach Vertragsende kein ungewollter Zugang mehr besteht. Falls die Kündigung Teil eines grösseren Migrationsprozesses ist (Wechsel zu einem anderen Anbieter), planen Sie Datensicherung und Übertragung relevanter Aufzeichnungen rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Beendigung ein.
Schlussbemerkung: Folgen und nächste schritte sind stets vom Einzelfall abhängig; sachliche, nachvollziehbare Dokumentation und die Wahl einer zugangsfesten, schriftlichen Form (Einschreiben) sind jedoch wiederkehrende und rechtlich bewährte Elemente einer wirksamenzoom kündigung.