
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Amnesty International ist eine weltweite Menschenrechtsorganisation, die sich für die Verteidigung und Förderung der Menschenrechte einsetzt. In Österreich organisiert sich die Sektion als Verein und bietet mehrere Mitmach‑ und Fördermöglichkeiten: Mitgliedschaften mit Stimmrecht im Verein, Förderbeiträge und regelmäßige Informationsangebote wie das Amnesty‑Magazin. Die Organisation führt Kampagnen, schulische Bildungsangebote und Aktionen zur Unterstützung gefährdeter Menschen durch und wirbt aktiv um langfristige Unterstützung durch Mitgliedsbeiträge und Förderer. Diese Informationen zur Struktur, zu Beiträgen und zu Angeboten stammen von der offiziellen Sektion von Amnesty International in Österreich.
Viele Menschen überlegen, ihre Unterstützung zu beenden oder zu ändern. Häufige Gründe sind veränderte finanzielle Möglichkeiten, Wechsel zu einer anderen Organisation, Unzufriedenheit mit Informations‑ oder Abrechnungsmodalitäten, Umzug oder schlicht der Wunsch, Förderbeiträge neu zu priorisieren. Manchmal ergeben sich auch praktische Probleme: Unklare Zahlungszyklen, automatische Abbuchungen oder fehlende Bestätigungen über eine Kündigung können Frust auslösen. In solchen Situationen ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und die notwendigen Schritte sicher und nachweisbar zu setzen. Dieses Kapitel erklärt, wie Sie das Thema strukturiert angehen können.
Beim Themaamnesty international kündigungkommt es darauf an, klar und eindeutig zu formulieren, dass Sie die Mitgliedschaft oder Förderung beenden möchten. In der Praxis sollten die Angaben so beschaffen sein, dass Dritte später exakt nachvollziehen können, wer gekündet hat und wann dies erklärt wurde. Wichtige Angaben sind: Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift, eine eindeutige Kennzeichnung der Mitgliedschaft (z. B. Mitgliedsnummer oder Zahlungsreferenz, falls vorhanden), eine eindeutige Erklärung des Kündigungswillens sowie ein Datum und Ihre Unterschrift. Dies stellt sicher, dass die Erklärung einer konkreten Person zugeordnet werden kann und dass der Wille zur Beendigung dokumentiert ist. Formulierungen sollten eindeutig sein: schwammige Ausdrücke wie „bitte prüfen“ vermeiden, stattdessen ein klarer Erklärungswille zum Austritt oder zur Beendigung des Förderbeitrags. Das Ziel ist, spätere Streitfragen über den Inhalt oder den Zeitpunkt der Erklärung zu vermeiden.
Amnesty International Österreich unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedschaften (Verein) und Förder‑/Spendenbeiträgen. Auf der Webseite der Sektion werden konkrete Jahresbeiträge genannt; für die Vereinsmitgliedschaft werden je nach Informationsseite unterschiedliche Beträge genannt, was in der Praxis bedeutet, dass Sie vor einer Kündigung prüfen sollten, welche Kategorie Ihrer Unterstützung genau vorlag. Auf der offiziellen Mitgliedsseite werden beispielsweise Jahresbeiträge und ermäßigte Beiträge für bestimmte Gruppen aufgeführt; auf anderen Informationsseiten zu Förderern wird ein Mindestbeitrag für Förderabonnements genannt. Prüfen Sie daher vorab Ihre Beitragskategorie und die jeweilige Fälligkeit, weil das für den Wirksamkeitszeitpunkt der Kündigung und für mögliche Nachforderungen relevant ist.
| Art der Unterstützung | Typischer Jahresbeitrag (laut Angaben) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Vereinsmitgliedschaft | 55 € (ermäßigt 18 €) | Mitgliedsrechte, Teilnahme an Mitgliederversammlung; Angaben auf der Mitgliederseite. |
| Fördermitglied/Förderbeitrag | ab 84 € (ermäßigt 42 €) | Förderer erhalten je nach Beitrag z. B. Amnesty‑Journal; Mindestbeträge variieren nach Kategorie. |
Bei vielen jährlichen Beiträgen ist zu beachten: Bereits geleistete Beiträge werden in der Regel nicht automatisch erstattet, wenn die Kündigung nach dem Fälligkeitszeitpunkt erklärt wird. Dritte Informationsseiten weisen explizit darauf hin, dass bereits gezahlte Beiträge üblicherweise nicht rückerstattet werden. Daher ist es wichtig, beim Kündigungszeitpunkt zu prüfen, ob eine anteilige Erstattung möglich ist und welche Zahlungszyklen (jährlich, monatlich) für Ihre Unterstützung gelten. Bewahren Sie Kontoauszüge und Zahlungsbestätigungen auf, damit Sie Nachweise haben, falls es zu Unklarheiten kommt.
Für viele Kündigende ist der Prozess besonders stressig, wenn Bestätigungen ausbleiben oder die Organisation lange reagiert. Aus der Sicht von Nutzern und auf Informationsseiten zeichnen sich einige Muster ab: Nutzer bedienen sich gelegentlich externer Dienste, die Einschreiben gegen Gebühr versenden; andere berichten, dass Bestätigungen zeitverzögert eintreffen oder dass unklare Angaben in Kontoauszügen das Auffinden einer Mitgliedsnummer erschweren. Solche Rückmeldungen legen nahe, vor der Kündigung sorgfältig die eigenen Unterlagen (Bestätigungsschreiben, Abbuchungsreferenzen) zu sammeln und sich auf einen nachweisbaren Versandweg zu konzentrieren. Die Praxis zeigt außerdem: Wer eine eindeutige, schriftliche Erklärung abgibt und den Versand belegt, reduziert das Risiko von späteren Streitigkeiten.
Als Verbraucherschutz‑ und Vertragsrechtsexpertin mit langjähriger Praxis empfehle ich für diekündigung amnesty internationalausschließlich die postalische Übermittlung per Einschreiben mit Nachweis. Dies hat mehrere Gründe: Schriftform bewirkt eindeutige Dokumentation; ein postalischer Sende‑ und Empfangsnachweis schafft belastbare Beweismittel; und physische Zustellung reduziert Manipulationsrisiken bei späteren Streitigkeiten. In der Praxis ist das Einschreiben das Mittel, mit dem Sie am zuverlässigsten belegen können, dass und wann eine Kündigung abgesendet wurde und — je nach Einschreibenart — dass sie beim Empfänger eingegangen ist. Beachten Sie jedoch, dass die Gerichte die verschiedenen Einschreibenarten unterschiedlich bewerten; ein Einschreiben ist ein starker Nachweis, aber nicht immer unfehlbar. Aktuelle Rechtsprechung und juristische Kommentare betonen, dass Einlieferungs‑ und Auslieferungsbelege sowie Rückscheine unterschiedlich gewichtet werden. Deshalb ist es wichtig, den Versand so zu gestalten, dass ein objektiver Zugangsnachweis entsteht.
| Art der Zustellung (postalisch) | Typische Wirkung | Vorteile / Grenzen |
|---|---|---|
| Einschreiben mit Rückschein | Belegt Abgabe und Empfangsquittung | Guter Nachweis des Empfangs, aber der Empfänger muss abholen bzw. quittieren; belegt nicht zwingend den Inhalt des Umschlags. |
| Einwurf‑Einschreiben | Dokumentiert Einwurf in den Briefkasten | Kann einen Anscheinsbeweis für Zugang liefern; Gerichte bewerten je nach Beweislage unterschiedlich. |
| Postzustellung gegen Unterschrift/Expresszustellung | Hohe Beweiskraft | Sehr verlässlich, oft schneller; prüfbar über Sendungsnummern. |
| Zustellung durch Gerichtsvollzieher | Sehr starke Beweiskraft | Kostenintensiver, aber vor Gericht fast unbezweifelbar. |
In der Rechtspraxis gilt: Die Wirksamkeit der Kündigung hängt davon ab, ob sie dem Empfänger zugegangen ist. Die Beweislast liegt beim Kündigenden. Es gibt aktuelle Entscheidungen und Fachaufsätze, die deutlich machen, dass allein der Sendestatus einer Postsendung oder ein Einlieferungsbeleg ohne weiteren Zustellnachweis vor Gericht nicht immer ausreicht. Das bedeutet: Einschreiben sind zwar praktisch und in der Regel sicher, doch sind sie kein absoluter Ersatz für gute Beweisführung. Wenn es um besonders heikle Fälle geht, kann auch eine Zustellung mit besonders hohem Nachweiswert sinnvoll sein. Insgesamt bleibt die postalische Kündigung aber die verlässlichste und praktikabelste Option für Verbrauchende.
Aus Verbrauchersicht empfiehlt es sich, die schriftliche Kündigung klar zu gestalten und den postalischen Versand nachzuweisen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie Ihre Erklärung so abfassen, dass eine unabhängige dritte Person später eindeutig erkennen kann, was Sie wollten. Halten Sie Zahlungsbelege und Beitragsnachweise bereit, damit zugehörige Referenzen klar zugeordnet werden können. Dokumentieren Sie intern, wann Sie die Kündigung veranlasst haben, und bewahren Sie alle Postbelege oder Rückscheine auf. Diese Hinweise dienen dem Ziel, Ihre Rechte zu sichern — ohne konkrete „Anleitungsschritte“ zu liefern, da es hier nicht um ein technisches Procedere geht, sondern um den rechtssicheren Nachweis Ihres Willens.
Um den Prozess zu vereinfachen, gibt es Dienste und Anbieter, die das Versenden von Einschreiben übernehmen; solche Angebote werden von Nutzern regelmäßig in Anspruch genommen, wenn sie keinen Drucker oder wenig Zeit haben. Ein Beispiel für solche Services wird auf Verbraucherseiten genannt: Anbieter verschicken gegen Gebühr Einschreiben mit Empfangsbestätigung und übernehmen Druck/Frankierung. Solche Dienste übernehmen mechanische Arbeitsschritte und liefern oft einen digitalen Nachweis der Aufgabe. Diese Möglichkeit ist vor allem dann praktisch, wenn Sie eine schnelle, einfache Lösung suchen, ohne selbst zur Post gehen zu müssen.
Um den Prozess zu vereinfachen: Ein 100% Online‑Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Nachdem Sie postalisch gekündigt haben, behalten Sie die Sendungsnachweise sorgfältig. Bewahren Sie Einlieferungsbelege, Rückscheine oder Bestätigungen des Versanddienstleisters so lange auf, bis die Kündigung abschließend bearbeitet wurde. Fordern Sie — falls Sie keine automatische Bestätigung bekommen — eine schriftliche Empfangsbestätigung an, und vermerken Sie das Datum des Versands in Ihren Unterlagen. Falls Zahlungen weiterhin eingezogen werden, nutzen Sie diese Dokumentation, um Druck auf den Anbieter auszuüben oder bei Bedarf bei einer Schlichtungsstelle vorzutragen.
Berichte und Hinweise von anderen Verbrauchern zeigen: Am erfolgreichsten sind Kündigungen, die eindeutig formuliert und nachweisbar versendet wurden. Problemfelder sind: unklare Mitgliedsnummern in Kontoauszügen, lange Bearbeitungszeiten bei Bestätigungen und gelegentlich fehlende Rückerstattungen bereits geleisteter Beiträge. Manche Fördernde finden es praktisch, einen Versanddienstleister zu nutzen, um einen lückenlosen Nachweis zu erhalten; andere berichten, dass sie dennoch Nachfragen erhielten, bevor der Austritt formalisiert war. Insgesamt liegt der Schlüssel in einer sauberen Dokumentation und der Wahl eines postalischen Nachweisverfahrens.
Nachdem Sie Ihreamnesty international kündigungpostal veranlasst haben, prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge auf weitere Abbuchungen. Falls weiterhin Beträge eingezogen werden, legen Sie die gesammelten Belege vor und fordern Sie eine schriftliche Klärung. Falls die Organisation trotz vorliegender Kündigung Beiträge weiterfordert, können Sie Beschwerde bei einer zuständigen Schlichtungsstelle oder Verbraucherschutzorganisation einreichen; dort ist Ihre nachweisliche Kommunikation wertvolles Beweismaterial. Darüber hinaus sollten Sie überlegen, ob Sie eine Bestätigung der Beendigung der Mitgliedschaft schriftlich einfordern, damit keine offenen Verbindlichkeiten oder Missverständnisse verbleiben. Schließlich empfiehlt es sich, persönliche Daten in internen Nutzerkonten (sofern vorhanden) zu überprüfen und gegebenenfalls Aktualisierungen zu veranlassen, damit zukünftige Kommunikation sicher zugestellt wird.
Wenn Unklarheiten bestehen oder die Organisation nicht reagiert, behalten Sie sämtliche Belege griffbereit: Einlieferungsbeleg, eventuelle Rückscheine und Kontoauszüge. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für eine Beschwerde oder für rechtliche Schritte, falls erforderlich. Idealerweise erfolgt die Kommunikation weiter schriftlich und ausschließlich mit dem Ziel, eine verbindliche Statusbestätigung Ihrer Kündigung zu erhalten.
Wichtiger Hinweis zu Kontaktdaten und Adresse: Verwenden Sie bei Ihrer postalischen Kündigung die offizielle Adresse der Sektion in Österreich, damit Ihr Schreiben korrekt zugeordnet werden kann:Amnesty International Österreich Lerchenfelder Gürtel 43/4/3 1160 Wien. Diese Anschrift entspricht der offiziellen Vereinsangabe und sollte in Ihrer Kündigung als Empfängeradresse verwendet werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung wirksam geworden ist, können Sie Ihren Fall an eine Verbraucherschutzorganisation oder eine Schlichtungsstelle eskalieren. Halten Sie dort Ihre Nachweise bereit; die meisten Stellen verlangen eine nachvollziehbare Dokumentation des Kündigungsversands und der bisherigen Zahlungen. In Streitfällen kann es hilfreich sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn erhebliche Forderungen bestehen oder Ihre Mitgliedschaft fälschlich fortbesteht. Die Erfahrung zeigt, dass bei klarer Dokumentation und sachlicher Darstellung Ihrer Forderung viele Probleme außergerichtlich gelöst werden können.
Frage: Was, wenn ich keine Mitgliedsnummer finde? Antwort: Geben Sie alle relevanten Zahlungsreferenzen an und beschreiben Sie, wie die Beitragsabbuchung erfolgte (Datum, Betrag, Kontoauszug). Das erleichtert die Zuordnung. Frage: Was, wenn ich eine Quittung für den Versand verloren habe? Antwort: Fordern Sie bei Ihrem Versanddienstleister ggf. eine Kopie des Nachweises an; dokumentieren Sie alle weiteren Schritte und kommunizieren Sie zeitnah schriftlich mit der Organisation.
Bleiben Sie sachlich und präzise in Ihrer Kommunikation. Sammeln Sie Belege und achten Sie auf Fristen. Wählen Sie einen postalischen Nachweisweg, der Ihrer Situation angemessen ist. Wenn Sie wenig Zeit haben, können externe Dienste beim Versand helfen; bewahren Sie deren Belege ebenfalls auf. Dokumentation schützt Ihre Rechte.