
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DieBad Goiserer Versicherung (Bgv)ist ein regionales Versicherungsunternehmen mit Produktangeboten für Privatkunden und Gewerbe in Oberösterreich und angrenzenden Regionen. Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Schadenversicherungen wie Haushaltsversicherung, Kfz, Unfall und Rechtsschutz sowie speziellen Angeboten für Betriebe und landwirtschaftliche Betriebe. Für die Bestimmung von Vertragsbedingungen und Produktinformationen wurde vorrangig die offizielle Website der Gesellschaft herangezogen, ebenso wie die dort hinterlegten Produktinformationsblätter und AGB. Des Weiteren wurden öffentliche Quellen und Kundenrückmeldungen untersucht, um typische Erfahrungen mit derbgv kündigungaus österreichischer Perspektive zu synthetisieren und praxisnahe Hinweise zu geben.
Die rechtliche Einordnung von Kündigungsrechten bei Versicherungen in Österreich ergibt sich im Wesentlichen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und der judikativen Praxis. Wichtige Regelungen betreffen ordentliche und außerordentliche Kündigungen, die Fristen nach Versicherungsarten sowie Sonderrechte nach Eintritt eines Versicherungsfalls. In Übereinstimmung mit § 8 VersVG kann ein Dauerversicherungsverhältnis von beiden Seiten nur zum Schluss einer laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden, wobei gesetzliche Mindest- und Höchstfristen bestehen; für Verbraucher gibt es besondere Erleichterungen bei Langzeitverträgen. Folglich ist die genaue Prüfung des individuellen Versicherungsvertrags maßgeblich, um das korrekte Kündigungsrecht und die einzuhaltenden Fristen zu bestimmen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen ordentlicher Kündigung (zum Ende der laufenden Versicherungsperiode mit Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Fristen) und außerordentlicher Kündigung (beispielsweise nach einem Schadensfall oder bei Wegfall des versicherten Interesses). Nach § 96 VersVG steht beiden Parteien nach Eintritt eines Versicherungsfalls ein Kündigungsrecht zu; die Fristregelungen und zeitliche Begrenzungen sind gesetzlich normiert und können durch Vertragsbestimmungen nicht zum Nachteil des Verbrauchers verschärft werden. Folglich ist die Rechtsfolge einer Kündigung abhängig vom jeweiligen Paragrafen und vom konkreten Kündigungsgrund.
DieBad Goiserer Versicherungveröffentlicht detaillierte AGB und Produktinformationsblätter zu den einzelnen Sparten; diese legen abweichende Regelungen zu Fristen, Meldepflichten und Folgen einer Kündigung fest. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die jeweiligen BGV-Bedingungen zur eigenen Polizze heranzuziehen, bevor eine Entscheidung über eine Kündigung getroffen wird. Die offizielle Seite stellt diese Dokumente zur Einsicht und zum Herunterladen bereit. Folglich sind vertragliche Eigenheiten (z. B. Dauerrabattklauseln bei lang laufenden Verträgen) vor einer Kündigung zu beachten, da bei vorzeitiger Auflösung Rückzahlungsverpflichtungen entstehen können.
Die Untersuchung von Kundenbewertungen und Beschwerden zeigt ein breites Spektrum an Erfahrungen mit Versicherern generell, wobei sich Muster wiederholen, die auch für diebgv kündigungrelevant sind. Häufige Themen in Rückmeldungen sind Wahrnehmung von Verzögerungen in der Bearbeitung, Unklarheiten zu Kündigungsfristen, unterschiedliche Auslegungen vertraglicher Bestimmungen sowie gelegentliche Unzufriedenheit nach Schadensfällen. Solche Rückmeldungen betreffen teils regionale Gesellschaften und teils größere Anbieter; sie dienen als Indikator für wiederkehrende Praxisprobleme, nicht notwendigerweise als generelle Qualitätsbewertung der Bgv selbst.
Aus den geprüften Quellen lassen sich wiederkehrende Hinweise und Beschwerden ableiten: Kunden beklagen mitunter fehlende Klarheit bei Kündigungsfristen, späte oder unvollständige Rückmeldungen zu Nachfragen und gelegentliche Unstimmigkeiten bei der Interpretation von Vertragsklauseln. Nutzbare Tipps von erfahrenen Versicherten und Konsumentenschützern sind:rechtzeitig prüfen, die Polizze und AGB genau lesen, Fristen dokumentieren und den Zugang der Kündigung beim Versicherer nachweisen. Verbraucherorganisationen empfehlen zudem aus Gründen der Beweisführung den Versand per Einschreiben mit Rückschein. Diese Nutzertendenzen sind in Bewertungsportalen und Konsumentenwebseiten erkennbar.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung einer Kündigung spielen rechtliche Mindestanforderungen und beweiserhebliche Angaben eine Rolle. Im Rahmen derbgv kündigungsind folgende inhaltliche Prinzipien zu beachten: Identifikation der Vertragspartei (Name des Versicherungsnehmers), eindeutige Zuordnung zur Polizze (Polizzennummer oder Vertragsnummer), klare Willenserklärung zur Beendigung des Vertrags (ohne missverständliche Formulierungen), Angabe des gewünschten Wirksamkeitszeitpunkts (z. B. nächstmöglicher Termin) sowie die Aufforderung um schriftliche Eingangsbestätigung seitens der Gesellschaft. Des Weiteren sollte auf vertragliche Besonderheiten hingewiesen werden, sofern diese die Wirksamkeit der Kündigung beeinflussen könnten (z. B. Dauerrabattklauseln, beitragsfreie Zeiträume). Folglich erhöht eine präzise inhaltliche Gestaltung die Rechtsverbindlichkeit und erleichtert die spätere Durchsetzung von Ansprüchen. (Hinweis: Aus Gründen der Nutzungsvereinbarung werden hier keine Musterbriefe oder konkrete Mustertexte abgedruckt.)
Aus vertraglich-rechtlicher Sicht sind folgende formale Angaben erforderlich: vollständiger Name und Adresse des Kündigenden, Polizzennummer/Versicherungsnummer, Datum der Erklärung, eindeutige Kündigungserklärung und Unterschrift des Versicherungsnehmers bzw. des bevollmächtigten Vertreters. Ferner ist eine Aufforderung zur Bestätigung des Kündigungseingangs sinnvoll. Solche formalen Angaben dienen allein dem Zweck der rechtssicheren Identifikation und Beweiserhebung; eine inhaltliche Gestaltungsempfehlung ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung bei komplexen Sachverhalten.
Prüfen Sie zunächst die Laufzeit, die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen, etwaige Bindungsfristen und Sonderregelungen (z. B. Dauerrabatte, Beitragserstattungen bei vorzeitiger Auflösung). Lesen Sie die zu Ihrer Police gehörenden BGV-Bedingungen und die Produktinformationsblätter sorgfältig; diese enthalten oft entscheidende Hinweise zu Kündigungsrechten und organisatorischen Abläufen. Des Weiteren sollten Sie prüfen, ob ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (z. B. nach Eintritt eines Schadensfalles oder bei Wegfall des versicherten Interesses) greift.
Bestimmen Sie, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Bei ordentlicher Kündigung ist der frühestmögliche wirksame Zeitpunkt maßgeblich; bei außerordentlicher Kündigung (etwa nach einem Versicherungsfall) greifen gesetzlich geregelte Fristen wie jene des § 96 VersVG mit den dort genannten zeitlichen Beschränkungen. In Übereinstimmung mit rechtlicher Praxis ist der genaue Zugangsmoment beim Versicherer häufig entscheidend für die Fristwahrung.
Formulieren Sie die Kündigung so, dass alle relevanten Identifikationsmerkmale und der gewünschte Wirksamkeitszeitpunkt enthalten sind. Ergänzende Hinweise zu Rückabwicklungen (z. B. Rückforderung von Dauerrabattanteilen, Guthabenrückzahlungen) können protokolliert werden. Achten Sie darauf, keine überflüssigen oder widersprüchlichen Formulierungen zu verwenden, da solche Formulierungen zu Auslegungsstreitigkeiten führen können. Folglich ist eine sachliche und rechtssichere Darstellung vorteilhaft.
Aus prozessualen Gesichtspunkten ist der nachweisliche Zugang der Kündigung beim Versicherer zentral. Aus diesem Grund empfiehlt die Konsumentenberatung in Österreich in der Regel den Versand per Einschreiben mit Rückschein, weil dadurch ein gerichtlich verwertbarer Zugangsnachweis entsteht. Diese Empfehlung ist in der praktischen Konsumentenberatung und in juristischen Leitfäden verankert. Folglich sollte der Nachweis des Zugangs Teil der Kündigungsstrategie sein.
Die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung hängt von Fristen und dem Zeitpunkt des Zugangs ab. Gemäß Gesetz und Konsumentenberatung ist nicht das Absendedatum, sondern der Zugang beim Versicherer maßgeblich. Bei Dauerversicherungen sind häufig Fristen von einem bis drei Monaten vorgesehen; bei Verträgen über mehr als drei Jahre besteht für Verbraucher ein verlängertes Sonderkündigungsrecht nach dem dritten Jahr mit einer einmonatigen Frist nach § 8 VersVG. Ferner sehen zahlreiche Rechtsvorschriften spezifische Fristregeln für Sonderfälle (z. B. Erwerberkündigung, Erhöhung der Gefahr) vor. Beachten Sie daher genau die vertragliche Laufzeit und die gesetzlichen Regelungen; im Zweifel ist rechtlicher Rat angezeigt.
Die Rechtsfolgen einer Kündigung können Rückzahlungsansprüche, Erstattungsansprüche oder auch Schadensersatzfragen betreffen, insbesondere bei vorzeitiger Auflösung oder bei Ausübung von Kündigungsrechten nach einem Schadensfall. Zudem bestehen Fälle, in denen Versicherer Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen aussprechen; solche Kündigungen sind nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und können gerichtlich überprüfbar sein. Wird eine Kündigung vom Versicherer bestritten, empfiehlt es sich, die Unterlagen zu sichern und gegebenenfalls die Verbraucherschutzstellen oder den Versicherungsombudsmann einzuschalten.
| Produktbereich | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Haushalt | Versicherung von Hausrat und Wohngebäude, Leistungen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, etc. |
| Kfz | Haftpflicht und Kasko-Leistungen, Anmeldung von Fahrzeugen über die Zulassungsstelle |
| Unfall | Individuelle Unfallpolicen für Privat- und Gewerbekunden |
| Rechtsschutz | Deckung bei Rechtsstreitigkeiten, spezifische Bedingungen gelten |
Quelle: offizielle Produktinformationen der Gesellschaft. Bitte prüfen Sie Ihre Polizze auf die für Sie relevanten Detailbedingungen.
| Aspekt | Worauf achten |
|---|---|
| Kündigungsfrist | Vertraglich vereinbarte Frist prüfen; bei Langzeitverträgen gesonderte Regelungen möglich |
| Beweis des Zugangs | Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein zur rechtssicheren Dokumentation |
| Rückabwicklung | Dauerrabatte und Rückforderungen beachten |
Um den Prozess zu vereinfachen und den Nachweis der Zustellung zu sichern, können Dienste genutzt werden, die den Versand eines eingeschriebenen Briefes vereinfachen und rechtssicheren Versand mit Rückschein ermöglichen. Dabei ist wichtig: der juristische Zweck bleibt die Zustellungsdokumentation, nicht das gewählte Medium. Um den Prozess zu vereinfachen: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen:Postclicdruckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Diese Art von Dienst kann die formale Hürde des Druckens und Frankierens beseitigen, ohne den rechtlichen Wert des Einschreibens zu schmälern. (Hinweis: Die Nutzung eines solchen Dienstes ersetzt nicht die vorherige vertragliche Prüfung.)
Widerspricht die Versicherung der Kündigung oder behauptet sie, die Frist sei nicht eingehalten worden, ist es entscheidend, den Zugangsnachweis vorzulegen. Falls die Gegenseite die Kündigung zurückweist, empfiehlt sich eine strukturierte Dokumentation aller relevanten Unterlagen: Polizze, Korrespondenz, Zahlungsbelege und den Nachweis des Einschreibeeingangs. Bei anhaltenden Streitigkeiten kann die Konsumentenschutzstelle oder die Schlichtungsstelle für Versicherungsunternehmen kontaktiert werden; die Beschwerdestelle des zuständigen Ministeriums und Ombudsmann-Institutionen sind weitere Anlaufstellen.
Verbraucher sollten typische Fehler vermeiden: unklare Formulierungen, fehlende Angabe der Polizzennummer, zu spät abgesandte Erklärungen und fehlender Nachweis des Zugangs. Des Weiteren ist es ein Fehler, finanzielle Rückabwicklungen bzw. mögliche Rückforderungsansprüche nicht vorab zu prüfen. Folglich verhindert sorgfältige Vorbereitung spätere Rechtsstreitigkeiten und erhöht die Chance, dass die Kündigung reibungslos wirksam wird.
Nach Zugang der Kündigungsbestätigung sollten Sie die Bestätigung aufbewahren und prüfen, ob noch offene Rückforderungs- oder Restleistungsansprüche bestehen. Achten Sie auf die Abrechnungen der Prämien und kontrollieren Sie, ob eine Rückzahlung fällig ist. Falls Sie Ersatzbedarf haben, dokumentieren Sie Übergangsversicherungen oder neue Policen, um Versicherungslücken zu vermeiden. Bei Unklarheiten oder strittigen Forderungen empfiehlt sich die Einholung fachlicher Rechtsberatung oder die Kontaktaufnahme mit Verbraucherstellen.
Adresse für Korrespondenz (wichtig fürbgv kündigung): Bad Goiserer Versicherung Kaiser Franz Josef Straße 1 5360 St. Wolfgang Österreich
Wenn Sie nach der Kündigung weitere Schritte erwägen, prüfen Sie mögliche Ansprüche auf Rückerstattung, die Vereinbarung einer Abwicklungsregelung oder gegebenenfalls die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Ferner empfiehlt es sich, die Vertragsunterlagen revisionssicher aufzubewahren, da diese in etwaigen späteren Verfahren als Beweismittel dienen. In komplexen Fällen ist die Konsultation eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts ratsam, um individuelle Risiken und Handlungsoptionen zu bewerten.