
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
BIPA ist eine österreichische Drogeriemarktkette und Teil der REWE-Gruppe, die in Österreich ein breites Sortiment an Kosmetik-, Pflege- und Haushaltsartikeln anbietet. Neben dem stationären Filialnetz betreibtBipaeinen Onlineshop und beteiligt sich am gemeinsamen Kundenbindungsprogrammjö Bonus Club, das Mitgliedschaften in verschiedenen Stufen vorsieht. In rechtlicher Hinsicht agiert BIPA als Händler und Vertragspartner gegenüber Kundinnen und Kunden; zugleich ist sie für die Verarbeitung bestimmter Kundendaten eigenverantwortlich oder mitverantwortlich im Rahmen des jö-Programms. Weitere dienstleistungsbezogene Informationen, insbesondere zu Mitgliedschaftsoptionen wie Basis, Gold oder Alias, finden sich in den offiziellen Datenschutzhinweisen des Unternehmens.
In vertraglicher Hinsicht sind die Beziehung zwischen Kundin/Kunde und BIPA bzw. dem jö-Betreiber durch AGB, Datenschutzvereinbarungen und das Vertragsrecht (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Konsumentenschutzbestimmungen) geprägt. Die Mitgliedschaft in Kundenprogrammen begründet regelmäßig kein Dauerschuldverhältnis im Sinne eines kostenpflichtigen Abonnements, kann jedoch mit personenbezogenen Datenverarbeitungspflichten und vertraglichen Rechten verbunden sein. In der Praxis sind für Verbraucherfragen zu Kündigung, Datenlöschung und Eingangsnachweisen die jeweiligen AGB sowie die Datenschutzerklärungen maßgeblich.
Bei einerbipa kündigungist es entscheidend, welche vertragliche Bindung Sie konkret beenden möchten: eine Mitgliedschaft im Kundenbindungsprogramm, ein Abonnement für Newsletter oder ein separater liefer- oder dienstleistungsvertrag. Rechtlich gesehen muss die Kündigung so formuliert sein, dass sie den eindeutigen Willen zur Beendigung der vertraglichen Beziehung erkennen lässt. Folglich sollten die relevanten Vertragsdaten (Mitgliedsnummer, Name, Anschrift, Datum des Vertragsbeginns) genannt werden, damit die Identifikation zuverlässig erfolgen kann. Die Angabe eines Kündigungsdatums und der Wunsch nach Bestätigung sowie gegebenenfalls die Aufforderung zur Löschung personenbezogener Daten sind sinnvoll. Verzichten Sie auf unnötige Forderungen und formulieren Sie klar und präzise; unklare Erklärungen können zu Auslegungsfragen führen.
In Übereinstimmung mit allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen muss eine Kündigung idealerweise den Absender identifizieren und den eindeutigen Willen erkennen lassen, das Vertragsverhältnis zu beenden. Arbeitnehmerrechtliche Sonderregeln sind hiervon getrennt zu betrachten; im Bereich von Verbraucherverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen über Fristen und Formvorschriften, sofern in den AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Für Mitgliedschaften in Kundenprogrammen ist die Kündigungsfrist häufig kurz oder entfällt; wichtig ist die Beachtung der vertraglich vereinbarten Modalitäten.
Bei der Betrachtung von Kundenrückmeldungen aus österreichischen Medien und Verbraucherportalen zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Kundinnen und Kunden berichten über Unsicherheiten und Hindernisse beim Beenden von Mitgliedschaften im jö-Bonusclub, den BIPA mitbetreibt. Häufige Kritikpunkte betreffen die Transparenz der Informationspflichten, Verständlichkeit der Datenschutzhinweise sowie die praktische Durchführung der Beendigung und anschließenden Datenlöschung. Verbraucherorganisationen haben wiederholt auf diese Punkte hingewiesen.
Aus gesichteten Beschwerden und Medienberichten lassen sich folgende Kernprobleme ableiten: Erstens, die Datenschutzhinweise wurden von Nutzerinnen als umfangreich und wenig übersichtlich beschrieben, was das Verständnis erschwert. Zweitens, es gab Berichte über fehlende oder schwer auffindbare Möglichkeiten, das Konto zu löschen oder die Mitgliedschaft abzuwickeln. Drittens, Konsumentenschützer weisen auf Unklarheiten hin, welche Maßnahmen zur Datenlöschung folgen müssen und welche Fristen dafür gelten. Diese Rückmeldungen sind relevant, weil sie die praktische Durchsetzbarkeit von Verbraucherrechten betreffen.
Viele Nutzerinnen berichten, dass die Plattform- und Datenschutzseiten sehr umfangreich seien und die konkrete Vorgehensweise zur Beendigung nicht unmittelbar ersichtlich. Weitere Berichte sprechen von verzögerten Bestätigungen und von Unsicherheit darüber, ob die Daten tatsächlich gelöscht wurden. Solche Rückmeldungen deuten auf Umsetzungsprobleme bei der Verwaltung von Kundenanfragen hin. Die Verbraucherberatung empfiehlt daher, Ansprüche schriftlich und nachweisbar geltend zu machen.
In rechtlicher Hinsicht greifen mehrere Rechtsquellen: Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt allgemeine Vertragspflichten; das Konsumentenschutzgesetz enthält spezielle Bestimmungen zu Verbraucherverträgen. Wesentlich ist zudem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die einen Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) und Informationspflichten begründet. Folglich hat die kündigende Partei das Recht, neben der Vertragsbeendigung auch die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu fordern, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung von Löschungsanträgen betragen nach DSGVO in der Regel einen Monat ab Eingang der Anfrage; in begründeten Fällen kann diese Frist verlängert werden, wobei die betroffene Person über die Verzögerung informiert werden muss. Ferner obliegt es dem Unternehmen, auf Widersprüche und berechtigte Einwände einzugehen. Im Bereich der Kündigung selbst sind Fristen oft in den AGB geregelt; fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Grundsätze über sofortige Beendigungsmöglichkeiten bei Dauerschuldverhältnissen.
Prüfen Sie die zugrundeliegenden Vertragsunterlagen und AGB, um festzustellen, welche Form und welche Frist für eine Beendigung vorgesehen sind. Achten Sie auf spezielle Klauseln zu Mitgliedschaften, Datenverarbeitung und Fristen. In Übereinstimmung mit vertraglichen Vorgaben bestimmen Sie die rechtliche Basis Ihrer Erklärung (ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Widerruf sofern anwendbar).
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zur Identifikation: Mitgliedsnummer, Kauf- oder Registrierungsbelege, letzte Kommunikation, sowie ggf. Nachweise über belastende Umstände, die eine außerordentliche Beendigung rechtfertigen könnten. Diese Dokumentation erleichtert die Prüfung durch den Vertragspartner und stärkt Ihre Position im Streitfall.
Formulieren Sie eine klare und präzise Kündigungserklärung mit allen inhaltlich notwendigen Elementen (Identifikation, eindeutige Kündigungserklärung, gewünschtes Beendigungsdatum, Bitte um schriftliche Bestätigung, ggf. Aufforderung zur Löschung personenbezogener Daten). Vermeiden Sie unklare oder widersprüchliche Formulierungen, die zu Auslegungsproblemen führen können.
Die rechtssichere Einreichung ist zentral: Um die Durchsetzbarkeit der Erklärung und den Nachweis des Zugangs zu sichern, empfiehlt sich die Übermittlung perEinschreiben. Die Zustellung per Einschreiben bietet einen dokumentierten Zugang und erleichtert gegebenenfalls die Beweissicherung vor Gericht. Die postalische Übermittlung ist insbesondere dann ratsam, wenn es um die Durchsetzung von Löschungsansprüchen oder um die Feststellung von Kündigungsfristen geht. (Hinweis: In diesem Leitfaden wird ausschließlich die postalische Einreichung per Einschreiben als zulässige Methode empfohlen.)
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und setzen Sie eine angemessene Frist für die Rückmeldung, z. B. zwei Wochen, sofern nichts anderes vertraglich geregelt ist. Eine solche Fristsetzung ist sinnvoll, damit im Fall einer ausbleibenden Reaktion weitere rechtliche Schritte planbar sind. Bewahren Sie die Sendungsbelege auf; sie sind zentraler Beweis für Zugang und Inhalt.
Reagiert das Unternehmen nicht oder wird die Kündigung bestritten, empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung der AGB und der Kommunikation. Gegebenenfalls ist die Einschaltung einer Schlichtungsstelle, einer Verbraucherberatung oder die Beratung durch eine Rechtsvertretung anzuraten. Die Dokumentation des gesamten Verlaufs ist auch hier von entscheidender Bedeutung.
Die postalische Übermittlung perEinschreibengilt allgemein als belastbarer Nachweis. In vertraglichen Auseinandersetzungen ist der Zugang der Erklärung häufig streitentscheidend; der Versandbeleg alleine genügt nicht, es kommt auf den Zugang beim Empfänger an. Daher sind Einschreiben mit Rückschein oder andere zugangsbelegende Optionen zweckmäßig. Die postalische Übermittlung ist außerdem unabhängig von technischen Störungen und bietet somit eine höhere Rechtssicherheit in der Beweisführung.
Aus Nutzerberichten ergibt sich, dass gerade bei Programmen wie dem jö-Bonusclub Unsicherheiten entstehen, ob eine Kündigung auch tatsächlich registriert wurde. Daher ist die Wahl einer nachweisbaren Zustellmethode nicht nur empfehlenswert, sondern in der Praxis häufig die einzige Möglichkeit, Ansprüche effektiv durchzusetzen.
Um den Prozess zu vereinfachen, kann ein Dienstleister genutzt werden, der den postalischen Versand übernimmt. Ein Beispiel ist Postclic: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Die Auswertung verfügbarer Berichte zeigt: Praktisch wirksam ist eine nachweisbare schriftliche Kündigung per Einschreiben; problematisch sind unklare operative Abläufe bei der Bestätigung und der Datenlöschung. Verbraucherorganisationen raten zu einer Dokumentation aller Schritte und empfehlen, die Geltendmachung datenschutzrechtlicher Ansprüche klar zu formulieren. Solche Empfehlungen decken sich mit juristischen Grundsätzen zur Beweissicherung und Erfüllung von Informationspflichten.
| Mitgliedschaftsoption | Merkmale (Kurz) |
|---|---|
| Basis | Standardmitgliedschaft, Erfassung grundlegender Stammdaten, digitale Karte möglich |
| Gold | Erweiterte Vorteile, zusätzliche Statusvorteile, ggf. exklusive Bons |
| Alias | Teilnahme mit Aliasnamen, eingeschränkte Stammdaten, Anonymisierungsoptionen |
Diese Einteilung und die Begriffe stammen aus den offiziellen Datenschutzhinweisen für den jö-Bonusclub; sie dienen hier zur Einordnung von Mitgliedschaftsformen, wie sie auch bei BIPA relevant sind. Die genaue Leistungsbeschreibung und Bedingungen sind in den offiziellen Dokumenten hinterlegt.
| Aspekt | Praktische Auswirkung |
|---|---|
| Punkte/Bonussystem | Belohnung bei Einkäufen, erhöhtes Datenaufkommen |
| Datenschutz | Erweiterte Informationen erforderlich, Löschungsanspruch möglich |
| Kündigungsnachweis | Empfohlen: Einschreiben als rechtssichere Methode |
Rechtliche Streitigkeiten betreffen häufig die Auslegung von AGB-Klauseln, die Frage, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten weiterhin verarbeitet werden dürfen, sowie die Frage des Zugangs der Kündigungserklärung. Verbraucher beklagten in Einzelfällen eine mangelnde Transparenz und verzögerte Löschungen. In solchen Konstellationen ist es entscheidend, die Fristen und die Begründung der verzögerten oder abgelehnten Löschung nachvollziehbar zu dokumentieren, um Ansprüche durchsetzen zu können.
Nach der Beendigung sollten Sie auf die schriftliche Bestätigung seitens BIPA oder des jö-Betreibers achten und prüfen, ob eine Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ist. Dokumentieren Sie die erhaltenen Bestätigungen und vergleichen Sie diese mit den zuvor gestellten Forderungen. Sollte die Bestätigung ausbleiben oder weitgehende Verarbeitungszwecke weiterverfolgt werden, empfiehlt sich eine erneute, nachweisbare Aufforderung. Ferner ist es sinnvoll, die Konto- oder Mitgliedsdaten zu überwachen, um unautorisierte Verwendungen zu erkennen. Insgesamt bleibt das Ziel, die vertraglichen Pflichten sauber zu erfüllen und Ihre Rechte gegenüber dem Anbieter durch nachweisbare Schriftkommunikation durchzusetzen.
Wichtige Adresse für postalische Sendungen an BIPA (verwenden Sie diese Adresse bei Ihrerbipa kündigung): Adresse: BIPA Parfumerien Gesellschaft m.b.H. IZ-NÖ SÜD, Strasse 3, Objekt 16 A-2355 Wr. Neudorf