Cancellation service N°1 in Austria
Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Davsteht in diesem Ratgeber stellvertretend für Mitgliedschaften und Dienste im Alpenvereinskontext, wie sie in Österreich und Deutschland angeboten werden. In der Praxis handelt es sich meist um eine jährliche Vereinsmitgliedschaft, die Zugang zu Hüttenrabatten, Versicherungsschutz bei Bergunfällen, Zeitschriften und regionalen Angeboten bietet. Viele Sektionen arbeiten eigenständig, dennoch verbindet sie das gemeinsame Ziel, Bergsport und Naturschutz zu fördern. Mitgliedsbeiträge sind in der Regel kalenderjahresbezogen und werden jährlich fällig; Kündigungen sind satzungsgemäß geregelt und an Fristen gebunden. Diese Einführung fasst den typischen Leistungsumfang und die Struktur knapp zusammen, damit Sie im Folgenden die für einekündigung davrelevanten Punkte schnell finden.
| Adresse | Empfänger |
|---|---|
| Olympiastraße 37 6020 Innsbruck Österreich | Österreichischer Alpenverein |
Die angegebene Anschrift entspricht der Hauptstelle des österreichischen Alpenvereins in Innsbruck und ist wichtig, wenn Sie postalisch mit dem Hauptverein kommunizieren möchten.
Viele Menschen denken über einedav kündigungnach, weil sich persönliche Umstände ändern: Umzug in eine andere Region, veränderte Freizeitinteressen, finanzielle Überlegungen oder weil Leistungen nicht mehr genutzt werden. Darüber hinaus führen Beitragserhöhungen oder Unzufriedenheit mit konkreten Sektionsangeboten manchmal zur Entscheidung, die Mitgliedschaft zu beenden. Wichtig ist: Eine Mitgliedschaft ist meist kalenderjahresbezogen; daher hat die richtige Frist- und Formwahl unmittelbaren Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung.
In vielen Sektionen des Alpenvereins gilt: Die Mitgliedschaft ist eine Jahresmitgliedschaft und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht kündbar ist. Häufige Frist ist der 30. September für die Kündigung zum Jahresende; das bedeutet, die Kündigung muss der Sektion bis zu diesem Datum vorliegen, damit die Mitgliedschaft am 31. Dezember endet. Diese Regelung findet sich bei zahlreichen Sektionen und in den FAQ des Verbands wieder und ist daher eine der zentralen rechtlichen Grundlagen, die Sie beachten müssen.
Das bedeutet für Sie: Verspätet eingegangene Kündigungen wirken in der Regel erst zum Ende des Folgejahres. Daher ist die termingerechte Zustellung entscheidend, nicht nur das Datum auf dem Schreiben.
Als Verbraucher und Mitglied haben Sie das Recht, die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft klar und nachvollziehbar zu erklären. Formale Elemente, die aus Erfahrung in der Praxis hilfreich sind, lassen sich zusammenfassen, ohne ein konkretes Musterschreiben zu liefern. Grundsätzlich sollte eine Kündigung die relevanten Identifikationsdaten enthalten, damit die Geschäftsstelle Ihre Anfrage zuordnen kann. Dazu gehören beispielsweise der vollständige Name, eine Mitgliedsnummer oder Geburtsdatum zur Identifikation, der klare Wille zur Beendigung der Mitgliedschaft (inklusive gewünschtem Wirksamkeitsdatum zum Jahresende) sowie eine eigenhändige Unterschrift, wenn die Satzung das vorsieht. Diese Angaben helfen, Missverständnisse zu vermeiden und eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
Wichtig: Formulierungen sollten eindeutig und einseitig sein, also kein Verhandlungscharakter. Vermeiden Sie Formulierungen, die als Bitte um Prüfung oder als vorläufige Mitteilung verstanden werden könnten. Ein eindeutiger Austrittswille macht die Verwaltungsabläufe einfacher und beschleunigt die Bestätigung durch die Sektion.
Als Verbraucherrechtsberater mit langjähriger Praxis empfehle ich aus guten Gründen die postalische Kündigung per eingeschriebenem Brief mit Rückschein oder vergleichbarem Nachweis. Die Vorteile sind juristisch belastbar: Durch den physischen Versand per Einschreiben erhalten Sie einen Zugangsnachweis und damit eine klare Beweislage für Fristwahrung. Dies ist insbesondere dann entscheidend, wenn in der Satzung eine strikte Frist genannt wird – die Zustellung ist dann das maßgebliche Kriterium. In Streitfällen schützt der Brief als Beleg Ihre Rechte, da er dokumentiert, dass die Kündigung fristgerecht bei der Geschäftsstelle eingetroffen ist.
Deshalb: Setzen Sie auf postalische Zustellung als Primärstrategie. Dies minimiert Risiken wie fehlende Zuordnung, verlorene elektronische Mitteilungen oder unklare Zustellnachweise und hilft Ihnen, die Kostenseite von Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
In der Praxis beobachte ich wiederkehrende Problemfelder: Zum einen fehlt oft eine eindeutige Identifikation im Schreiben (z. B. keine Mitgliedsnummer), wodurch die Verwaltung Rückfragen stellen muss. Zum anderen ist die Frist versäumt worden, weil die Zustellung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Ferner kommt es vor, dass Kündigungen zwar bei der Sektion eintreffen, aber mangels eindeutiger Formulierung nicht als Kündigung identifiziert werden. Das führt zu unnötigen Belastungen und oft zusätzlich zu Beitragsbelastungen für das Folgejahr.
Deshalb ist es sinnvoll, die eigenen Angaben sorgfältig zu prüfen, Fristen nicht zu ignorieren und auf Zustellnachweise zu achten. Diese Vorgehensweise schützt vor finanziellen Nachteilen und erspart Ihnen unnötigen Verwaltungsaufwand.
Ich habe für diesen Ratgeber Kundenfeedback und Sektionstexte in deutscher Sprache ausgewertet, um typische Nutzererfahrungen zu erkennen. Viele Sektionen weisen in ihren Infos darauf hin, dass die Kündigung schriftlich und fristgerecht eingereicht werden muss; die Hinweise zur Frist sind konsistent, auch wenn die administrative Praxis regional variiert. Nutzer berichten in Foren und Erfahrungsseiten häufig von Verzögerungen bei der Kündigungsbestätigung und von Unsicherheit, ob ein Schreiben korrekt zugeordnet wurde. Einige Sektionen liefern klare Hinweise zur notwendigen Angabe der Mitgliedsnummer, andere betonen die satzungsgemäßen Fristen. Diese Diskrepanz führt in einigen Fällen zu Missverständnissen.
Aus den ausgewerteten Quellen lassen sich folgende wiederkehrende Hinweise ableiten: Achten Sie auf die Angabe aller relevanten Identifikationsmerkmale; senden Sie die Kündigung so, dass ein eindeutiger Zustellnachweis möglich ist; behalten Sie Kopien und Zustellbelege für mindestens ein Jahr auf. Diese Empfehlungen beruhen auf mehreren Sektionstexten und FAQ-Angaben, die Fristen und Formalia klar regeln.
Diese Beschwerden zeigen eines deutlich: Dokumentation und Nachweis sind zentral. Die postalische Zustellung per Einschreiben löst viele dieser Unsicherheiten in einem Schritt und ist deshalb in der Praxis die am besten geeignete Methode.
Beachten Sie die in Ihrer Satzung genannte Frist; bei vielen Sektionen ist dies der 30. September. Planen Sie den Versand so, dass die Zustellung rechtzeitig erfolgen kann. Nach Eingang der Kündigung sollte die Sektion eine Bestätigung senden; wenn diese Bestätigung in angemessener Zeit ausbleibt, ist der Zustellnachweis Ihr wichtigstes Argument. Bewahren Sie Belege sicher auf. Bei einem Sektionswechsel benötigen Sie in der Regel eine formale Kündigungsbestätigung, um die Jahre der Mitgliedschaft beim neuen Verein anerkennen zu lassen.
Wenn eine Sektion trotz eindeutiger Zustellung behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben, bietet der offizielle Einschreiben-Nachweis eine starke Grundlage für Ihr Anliegen. In solchen Fällen können Sie auf Grundlage des Zustellbelegs die satzungsgemäße Wirksamkeit der Kündigung belegen.
Wenn es zu einer Auseinandersetzung kommt, ist systematische Dokumentation hilfreich: Kopien des Kündigungsschreibens, der Einschreiben-Belege und aller relevanten Antworten der Sektion bilden die Grundlage für eine sachgerechte Klärung. Als nächster Schritt empfiehlt sich, die zuständige Sektionsgeschäftsstelle schriftlich auf die vorhandenen Nachweise hinzuweisen und um eine erneute Prüfung zu bitten. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, bestehen in Österreich Verbraucherschutzstellen und gegebenenfalls Schlichtungsstellen, die Unterstützung bieten können. In komplexen Fällen kann auch rechtliche Beratung sinnvoll sein, insbesondere wenn größere finanzielle Beträge involviert sind.
Mitgliedsbeiträge variieren zwischen Sektionen und zwischen Ländern. Zum Beispiel hat der Deutsche Alpenverein für 2025 einen Vollbeitrag in vielen Sektionen in einer Größenordnung um die 60–70 Euro angegeben; in einzelnen Sektionen kann der Betrag abweichen. In Österreich ist die Struktur ähnlich sektional organisiert, weshalb Beiträge sektionsabhängig sind. Daher lohnt sich vor einem Beitritt oder einer Kündigung der Blick in die jeweilige Beitragsübersicht.
| Verein / Einheit | Typischer vollbeitrag (Beispieljahr) | Hinweis |
|---|---|---|
| DAV (Beispiel Sektion) | ca. 60–70 € pro Jahr | Angaben sektionsabhängig, Erhöhungen ab 2025 beschlossen. |
| Österreichischer Alpenverein (ÖAV) | Sektionsabhängig (variiert) | Hauptverein in Innsbruck; Beiträge werden regional festgelegt. |
Diese Tabelle ersetzt keinen Blick in die konkrete Beitragsübersicht Ihrer Sektion, liefert aber eine Orientierung, welche Bandbreiten üblich sind.
Um den Prozess zu vereinfachen, können digitale Dienste genutzt werden, die den postalischen Versand für Sie übernehmen, ohne dass Sie einen lokalen Drucker oder den Weg zur Post benötigen. Postclic ist ein solcher Service: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Diese Art von Angebot kann helfen, formale Fehler zu vermeiden und gleichzeitig die rechtlichen Vorteile des postalischen Versands zu wahren. Verwenden Sie solche Dienstleister nur dann, wenn sie einen rechtlich anerkannten Zustellnachweis bieten (z. B. Einschreiben mit Rückschein oder vergleichbarer Nachweis), und prüfen Sie die Konditionen, bevor Sie den Dienst einsetzen.
| Punkt | Dav (typisch) | ÖAV / Sektion |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | häufig: bis 30. September (wirksam zum 31.12.) | sektionsabhängig, daher lokale Satzung prüfen |
| Empfohlene kündigungsmethode | Einschreiben (postalisch) | Einschreiben (postalisch) |
| Nachweis bei Streit | Einschreiben-Rückschein bzw. Zustellnachweis | Einschreiben-Rückschein bzw. Zustellnachweis |
Die Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen: Die gemeinsame Empfehlung lautet, die Kündigung postalisch per Einschreiben zu senden, da das in allen Fällen den stärksten Nachweis bietet.
Wenn Ihre Sektion behauptet, eine postalisch nachgewiesene Kündigung sei nicht eingegangen, bleiben Sie sachlich und legen Sie den Zustellnachweis vor. Fordern Sie eine erneute Prüfung der betreffenden Akten an und bitten Sie um schriftliche Bestätigung der Wirksamkeit der Kündigung. Sollte keine Einigung möglich sein, sind Verbraucherschutzzentralen und gegebenenfalls Schlichtungsstellen hilfreiche Anlaufstellen, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten. Eine fundierte Dokumentation ist in solchen Fällen immer Ihr stärkstes Instrument.
Dokumentation bedeutet in diesem Kontext das Sammeln und sichere Aufbewahren aller relevanten Unterlagen: eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens, der postalische Zustellnachweis und sämtliche Antworten der Sektion. Legen Sie eine chronologische Ablage an, damit Sie jederzeit belegen können, wann welche Aktion stattgefunden hat. Diese Maßnahme ist effizient und gewährt Ihnen Rechtssicherheit im Fall von Nachfragen oder Streitigkeiten.
Nach der Kündigung sollten Sie die Bestätigung der Sektion aufbewahren und prüfen, ob Sie Anspruch auf anteilige Leistungen oder Erstattung haben (abhängig von der Satzung und dem Zeitpunkt des Austritts). Wenn Sie in eine andere Sektion wechseln möchten, sorgen Sie dafür, dass die Kündigungsbestätigung vorgelegt werden kann, damit Mitgliedsjahre anerkannt und Aufnahmegebühren gegebenenfalls erlassen werden können. Behalten Sie außerdem Kontoabbuchungen im Blick, um zu verifizieren, dass keine unberechtigten Beiträge eingezogen werden.
Wenn Sie weiterhin Fragen haben oder Unterstützung bei der Bewertung Ihrer Rechte benötigen, ist die Konsultation einer Verbraucherberatung oder einer juristischen Fachperson sinnvoll. Diese Stellen können den konkreten Einzelfall prüfen und Wege aufzeigen.
Die wichtigsten Hinweise zur Frist und zu Beiträgen stammen aus den Informationsseiten von Sektionen des Dachverbands sowie aus den FAQ des Verbandes selbst. Für allgemeine Hinweise zu Mitgliedsbeiträgen und Fristen siehe verlässliche Sektionstexte und die Verbands-FAQ, die typische Fristen und Abläufe beschreiben.
Wenn Sie jetzt handeln wollen: Prüfen Sie die Satzung Ihrer Sektion, fertigen Sie eine eindeutige Kündigung an und versenden Sie diese ausschließlich postalisch per Einschreiben, um Ihre Rechte zu sichern. Bewahren Sie alle Belege auf und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Sollte die Sektion nicht reagieren oder die Wirksamkeit bestreiten, nutzen Sie Ihre Dokumentation als Grundlage für eine Klärung mit Verbraucherstellen oder einer rechtlichen Beratung.