
Cancellation service N°1 in Germany

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DieGew(Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) ist eine Interessensvertretung für Personen im Bildungsbereich. Sie bündelt kollektive Verhandlungsfähigkeit, bietet Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten, organisiert tarifpolitische Aktivitäten und stellt Serviceleistungen wie Versicherungen, Fortbildungen und Mitgliederpublikationen bereit. Die Struktur ist föderal: bundesweite Aufgaben werden vom Hauptvorstand in Frankfurt wahrgenommen, während die operative Betreuung und viele Mitgliedsleistungen über die jeweiligen Landesverbände laufen. Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig; die Beiträge richten sich nach Beschäftigungsstatus und sind in der Beitragsordnung bzw. in Landesbeitragstabellen näher geregelt.
Die folgenden Hinweise basieren vorrangig auf den offiziellen Angaben der GEW zur Mitgliedschaft, Beitragsordnung und Satzung sowie auf gängigen Informations- und Verbraucherportalen. Wichtige rechtliche Eckpunkte zur Beendigung der Mitgliedschaft sind in den Satzungen und FAQs der GEW dokumentiert; ergänzende Hinweise stammen aus unabhängigen Ratgebern zu Mitgliedschaftskündigungen. Die offizielle zentrale Anschrift der GEW ist dokumentiert und wird weiter unten genannt.
In vertraglicher und satzungsrechtlicher Perspektive ist die Beendigung einer Gewerkschaftsmitgliedschaft eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Entscheidend ist die Einhaltung von Fristen, die in der Satzung bzw. Beitragsordnung festgelegt sind, sowie die richtige Adressierung an die zuständige Organisationsinstanz (in der Regel der zuständige Landesverband oder die angegebene zentrale Geschäftsadresse). In Übereinstimmung mit den offiziellen GEW-Angaben muss der Austritt mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband erklärt werden; abweichende Regelungen für Sondergruppen sind möglich und sind in den Landesregelungen vermerkt. Folglich ist die Form (schriftlich, nachweisbar) und die Adressierung rechtlich bedeutsam.
Die Kündigung/Austrittserklärung ist ein rechtserheblicher Akt (einseitiges Rechtsgeschäft). Sie wird wirksam mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle. Aus rechtlicher Sicht bietet ein nachweisbarer Versandweg die beste Beweislage für den Zugang. In Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Beibringung von Beweismitteln ist es ausschuldrechtlicher und prozessstrategischer Sicht notwendig, den Zugang beweisen zu können.
Die GEW weist darauf hin, dass der Austritt in der Regeldrei Monate zum Quartalsendeschriftlich gegenüber dem Landesverband zu erklären ist; hiervon abweichende Sonderkonditionen einzelner Landesverbände werden in den entsprechenden Landesunterlagen geregelt. Diese Fristregelung ist satzungsrechtlich verankert und hat unmittelbare finanzielle Wirkung auf die Beitragsverpflichtung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Aus vertragsrechtlicher Sicht sollten Kündigungserklärungen die Identifikation der Parteien und die klare Willenserklärung zur Beendigung der Mitgliedschaft enthalten. Relevante Angaben sind beispielsweise: Name, vollständige Anschrift, Mitgliedsnummer (sofern vorhanden) und die ausdrückliche Erklärung des Austritts verbunden mit dem gewünschten Beendigungstermin unter Berufung auf die satzungsmäßige Kündigungsfrist. Darüber hinaus empfiehlt sich die Bitte um eine schriftliche Empfangs- bzw. Abschlussbestätigung. Diese Angaben sind typische Inhalte, die später als Nachweis dienen können; sie ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung bei Streitfällen.
Die Satzung verlangt Schriftlichkeit der Austrittserklärung. Ferner kann die Satzung eine bestimmte Formulierung vorsehen; in vielen Fällen genügt aber eine eindeutige schriftliche Willenserklärung. Entscheidend ist, dass die Erklärung adressiert, datiert und vom Mitglied eindeutig zugeordnet werden kann.
Wegen der föderalen Struktur der GEW ist häufig der zuständige Landesverband für die Bearbeitung von Austrittserklärungen verantwortlich. Es ist daher wichtig, die Zuständigkeit zu prüfen: in der Satzung oder den Landesinformationen sind Zuständigkeiten und gegebenenfalls abweichende Sonderkonditionen vermerkt. Die zentrale Geschäftsadresse des GEW-Hauptvorstands lautet:
Adresse: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Reifenberger Str. 21 60489 Frankfurt. Diese Adresse ist in offiziellen Dokumenten der GEW angegeben und kann als zentrale Geschäftsanschrift herangezogen werden.
Weil Mitglieder häufig über Landesverbände organisiert sind, kann eine Adresse des Landesverbands für die Wirksamkeit der Erklärung maßgeblich sein. Die Satzung selbst weist ausdrücklich auf die Zuständigkeit des zuständigen Landesverbandes hin; daher ist vor Einreichung einer Austrittserklärung die Klärung der Zuständigkeit sinnvoll.
Zur Bewertung der Praxis hat die Recherche deutsche Informationsseiten, Verbraucherportale und gewerkschaftsnahe FAQs ausgewertet. Drei wiederkehrende Themen traten hervor:
In der Gesamtsynthese lassen sich folgende Lessons learned aus der Nutzerperspektive ableiten: frühzeitige Klärung der Zuständigkeit (Landesverband vs. Hauptvorstand), Beachtung der satzungsmäßigen Fristen, und Wahl eines sicheren Versandweges zur Dokumentation. Diese Punkte reduzieren Risiken wie unbeabsichtigte Verlängerungen oder Verarbeitungsstreitigkeiten.
Aus rechtlicher Sicht bietet der postalische Versand mittels Einschreiben (Rückschein bzw. Einlieferungsbeleg) eindeutige Beweismittel für den Zugang der Willenserklärung. Die Beweislast für den Zugang liegt regelmäßig beim Erklärenden, sofern keine gegenteiligen Umstände vorliegen. Folglich ist die postalische Erklärung mit nachweisbarem Versand- und Empfangsnachweis die sicherste Option, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In vielen Parallelfällen vor Gerichten hat sich die Dokumentation des Zugangs als entscheidend erwiesen; deswegen ist der nachweisbare Zugang auch bei gewerkschaftlichen Austritten von besonderer Relevanz.
Eine Willenserklärung wird wirksam mit ihrem Zugang. Bei Kündigungen/Austritten ist daher der Zeitpunkt des Zugangs (nicht der Absendezeitpunkt) maßgeblich. Der Einschreibebeleg oder ein Rückschein dokumentiert sowohl den Versand als auch den Zugang und stärkt die Beweislage im Falle von Abrechnungs- oder Beitragsstreitigkeiten; das hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung von Beitragspflichten bis zum Wirksamwerden der Kündigung.
Die satzungsrechtliche Frist (drei Monate zum Quartalsende) wirkt unmittelbar auf die Beitragsverpflichtung. Versäumt ein Mitglied die Frist, verlängert sich die Pflicht zur Zahlung bis zum nächstmöglichen satzungsmäßigen Termin. Weitere finanzielle Folgen können sich bei SEPA-Lastschriften ergeben, da Rückerstattungen für bereits eingezogene Beiträge nur nach gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage möglich sind. Die GEW weist auf die Beitragsberechnung und die Möglichkeit einer Rückerstattung nur für das laufende und das unmittelbar vorangegangene Quartal hin. Folglich ist frühzeitiges Handeln relevant, um Beitragszahlungen zu begrenzen.
Satzungsgemäße Sonderkonditionen (z. B. Studierende, Referendariat, Arbeitslosigkeit) können andere Beitragssätze und gegebenenfalls abweichende Modalitäten vorsehen. Diese Sonderregelungen sind in den Landesdokumenten und der Beitragsordnung vermerkt und können Einfluss auf den Beendigungszeitpunkt und etwaige Rückzahlungen haben. Daher empfiehlt sich bei Unsicherheit die Sichtung der für den eigenen Fall geltenden Landesregelung.
Juristisch relevant ist die Dokumentation des eigenen Handelns. Es empfiehlt sich, alle relevanten Daten (Datum der Erklärung, Angaben zur Mitgliedschaft, und die Bitte um Bestätigung) klar und nachvollziehbar anzugeben. Eine Empfangsbestätigung seitens der Gewerkschaft reduziert zukünftige Nachfragen. Ferner sollte auf Aufbewahrung der eigenen Belege geachtet werden, weil sie bei eventuellen Widersprüchen oder Rückfragen als Beweismittel dienen.
Nach dem Austritt gelten satzungsmäßige Bedingungen für einen möglichen Wiedereintritt; Beiträge können gegebenenfalls neu berechnet oder neue Aufnahmeformalitäten erforderlich sein. Wenn Streit über die Wirksamkeit des Austritts entsteht, sind satzungs- und zivilrechtliche Argumente zu prüfen; in solchen Fällen ist die Hinzuziehung rechtlicher Beratung angezeigt.
Um den Prozess zu vereinfachen, kann moderne Unterstützung beim Erstellen und Versenden eines nachweisbaren postalischen Einschreibens hilfreich sein. Postclic ist ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Dieser Ansatz bietet eine technische Erleichterung für Mitglieder, die den postalischen Nachweis wünschen, ohne physisch zur Poststelle gehen zu müssen. Damit bleibt die rechtliche Beweissituation gewahrt, während administrative Hürden reduziert werden. Bei Nutzung solcher Dienste ist auf Datenschutzhinweise und die rechtliche Gleichwertigkeit des Versandnachweises zu achten.
Aus vertraglich-rechtlicher Sicht treten in der Praxis wiederholt die folgenden Fehler auf: 1) Fehlende Klarheit zur Zuständigkeit (Landesverband vs. Hauptvorstand), 2) Versäumnis satzungsmäßiger Kündigungsfristen, 3) fehlende oder unzureichende Dokumentation des Zugangs. Die Vermeidung dieser Fehler reduziert das Risiko nachträglicher Beitragsforderung oder Verwässerung des Kündigungszeitpunkts. Rechtliche Prävention besteht in der Beachtung der Satzung, in der Verwendung eines nachweisbaren Versandweges sowie in der Anforderung einer schriftlichen Bestätigung.
Eine schriftliche Bestätigung des Eingangs ist kein formales Erfordernis für die Wirksamkeit der Erklärung, verbessert aber die Rechtsposition des Mitglieds. Fehlt eine Bestätigung über längere Zeit, kann die Vorlage des eigenen Versandbelegs (Einschreibebeleg, Postnachweis) als Beleg für den Zugang dienen. In streitigen Fällen entscheidet häufig das Datum des Zugangs über die Beitragslast.
| Beitragskategorie | Typische Regelung / Beitrag |
|---|---|
| Beamt*innen | 0,85 % der Besoldungsgruppe (ab 01.01.2026: 0,86 % laut GEW) |
| Angestellte (tariflich) | 0,77 % der Entgeltgruppe (ab 01.01.2026: 0,78 % laut GEW) |
| Studierende | Festbetrag z. B. 2,50 € (variiert nach Landesregelung) |
Tabelle: Orientierung zu Beitragskategorien (Quelle: GEW-Angaben zu Beitrags- und Beitragsordnung; regionale Unterschiede möglich).
| Thema | Rechtsfolgen / Praxishinweis |
|---|---|
| Austritt | Erklärung schriftlich, Frist: 3 Monate zum Quartalsende (satzungsmäßig); Zuständigkeit: Landesverband. Nachweis des Zugangs empfohlen. |
| Rückerstattung bereits gezogener Beiträge | Nur nach gesetzlicher/vereinbarter Grundlage möglich; GEW regelt Verrechnung nur für bestimmtes Vorquartal. |
Tabelle: Wichtige fristen und rechtliche Wirkungen (Quellen: GEW FAQ, Beitragsordnung und SEPA-Informationen).
Wenn der Zugang bestritten wird oder die GEW eine entgegenstehende Beitragsforderung stellt, sind folgende rechtliche Maßnahmen denkbar: 1) Vorlage der eigenen Versandbelege und schriftlichen Dokumente; 2) Aufforderung zur Bestätigung des Erhalts durch die zuständige Stelle; 3) sofern erforderlich, Inanspruchnahme einer rechtlichen Prüfung durch einen auf Vertrags- oder Vereinsrecht spezialisierten Rechtsberater. In Einzelfällen sind auch satzungsintern vorgegebene Schlichtungsverfahren oder der Gang vor die ordentlichen Gerichte zu prüfen. Bei komplexen Sachverhalten empfiehlt sich frühzeitige rechtliche Beratung, da Fristen und Prozessrisiken bestehen.
Die nachfolgenden Punkte fassen die rechtlich relevanten Aspekte zusammen, ohne ein formales Musterschreiben zu liefern: 1) Prüfen Sie die zuständige Stelle (Landesverband vs. Hauptvorstand). 2) Beachten Sie die satzungsmäßige Frist (drei Monate zum Quartalsende). 3) Stellen Sie sicher, dass Ihre Erklärung Datum und Identifikation enthält. 4) Versenden Sie die Erklärung nachweisbar per Einschreiben. 5) Fordern Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung an und bewahren Sie Belege auf. Diese Schritte stärken Ihre Rechtsposition im Streitfall.
Die Beitragsberechnung orientiert sich an der Beitragsordnung; Änderungen (z. B. aufgrund von Beschäftigungsstatuswechsel) sind der Geschäftsstelle mitzuteilen. Überbezahlte Beiträge werden in der Regel nur für das laufende und das unmittelbar vorausgehende Quartal erstattet oder verrechnet. Regional unterschiedliche Sonderregelungen können sowohl Beitragshöhe als auch Austrittsmodalitäten beeinflussen; prüfen Sie daher unbedingt die für Sie geltende Landesdokumentation.
Nach erfolgter Austrittserklärung sind folgende Schritte aus Sicht der vertraglichen Ordnung sinnvoll: 1) Dokumente und alle Versandnachweise aufbewahren, 2) auf eine schriftliche Bestätigung achten und diese ablegen, 3) bei abweichenden Beitragsbelastungen Fristgründe prüfen und ggf. Einspruch einlegen. Ferner empfiehlt es sich, die Folgen des Austritts (z. B. Wegfall von Rechtsschutzleistungen oder Versicherungen über die Gewerkschaft) zu prüfen und mögliche Ersatzlösungen rechtzeitig zu organisieren. Bei Unsicherheiten über die Rechtslage ist eine spezialisierte Rechtsberatung empfehlenswert.
Wichtig: Die zentrale Adresse der GEW für Bundesangelegenheiten lautetGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt. Bei regionalen Fragen prüfen Sie bitte die konkrete Landesanschrift in den jeweiligen Landesunterlagen.
Quellen und weiterführende Hinweise: Offizielle Informationen zur Mitgliedschaft und Beitragsordnung der GEW; Hinweise zu postalisch nachweisbaren Kündigungen in allgemeinen Ratgebern zu Mitgliedschaftsbeendigungen.