
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DieGgw(GGW Gruber & Co. GmbH) ist ein österreichisches Unternehmen mit Sitz in Wien, das sich auf dimensionelle Mess- und Prüftechnik sowie damit verbundene Dienstleistungen spezialisiert hat. Typische Leistungen umfassen den Verkauf von Messmitteln, Kalibrierungs- und Kalibrierdienstleistungen, Inbetriebnahme, Wartungsverträge für KMGs (Koordinatenmessgeräte) sowie technische Betreuung und Schulungen. Die gesetzlich veröffentlichte Firmenadresse lautet: Kolingasse 6, 1090 Wien, Österreich. Diese Informationen sind im Impressum und auf den Unternehmensseiten nachvollziehbar.
Die Geschäftsbeziehung zuGgwgestaltet sich in der Regel als Liefer- oder Dienstleistungsvertrag nach österreichischem Vertragsrecht. Damit können abweichende Regelungen gelten, je nachdem ob Leistungen einmalig (Lieferung von Messgeräten) oder regelmäßig (Wartungsverträge, Kalibrierungen, Serviceabonnements) erbracht werden. In vielen Fällen findet sich ergänzend ein Wartungsvertrag, der Laufzeit, Umfang und Kündigungsmodalitäten regelt.
Die Website vonGgwenthält Impressum, AGB sowie Datenschutzhinweise, aus denen sich allgemeine Angaben zu Geschäftstätigkeit, Zahlungsbedingungen und Kontaktmöglichkeiten ergeben. Konkrete, standardisierte "Abo"-Tarife in Form von Online-Preistabellen für Endverbraucher sind auf der Unternehmensseite nicht in der Form großer B2C-Abonnementplattformen aufgeführt; vielmehr dominieren produkt- und leistungsspezifische Informationen.
Vor einer Kündigung ist es hilfreich, die Erfahrungen anderer Kundinnen und Kunden zu kennen. Zur Ermittlung von Kundenfeedback wurden deutschsprachige Quellen, Branchenbewertungen und Plattformen durchsucht. Die Befunde zeigen ein differenziertes Bild: Einerseits berichten Geschäftskunden über Zuverlässigkeit in Technik und Service; andererseits bemängeln einige Nutzer interne Abstimmungsprozesse und Transparenz bei Vertragsbedingungen, speziell bei längerfristigen Servicevereinbarungen. Solche Rückmeldungen stammen vornehmlich aus Arbeitgeber- und Branchenbewertungsplattformen.
Aus rechtlicher Sicht bedeutet das Kundenfeedback, dass beim Umgang mitGgw kündigungbesondere Sorgfalt geboten ist: Vertrags- und AGB-Klauseln sind sorgfältig zu lesen; Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind zu bestimmen; und die Erklärung der Kündigung ist nachweislich zu erfolgen. Diese Grundsätze reduzieren das Risiko von Streitigkeiten über Wirksamkeit und Zeitigkeit einer Kündigung.
Bevor eine Kündigung erklärt wird, sind aus rechtlicher Perspektive mehrere Aspekte zu klären. Im Folgenden wird erläutert, welche inhaltlichen Punkte in der Vorbereitung relevant sind, wobei der Fokus auf den rechtlichen Voraussetzungen liegt, nicht auf einem Musterschreiben.
Zuerst ist zu prüfen, ob es sich um einen Verbrauchervertrag oder einen Unternehmenskundenvertrag handelt. Für Verträge mit Verbrauchern gelten besondere Schutzvorschriften (beispielsweise das Konsumentenschutzgesetz). Für wiederkehrende Leistungen regelt § 15 KSchG das Kündigungsrecht zum Ablauf des ersten Jahres und danach jeweils zum Ablauf eines halben Jahres mit zweimonatiger Frist, sofern das KSchG anwendbar ist. Für Dienstverhältnisse und freie Dienstverträge kommen Bestimmungen des ABGB zur Anwendung, insbesondere bei der Frage der Kündigungsfristen. Grundsätzlich ist von der vertraglichen Vereinbarung auszugehen; fehlt eine solche, bestimmen gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung angemessene Fristen.
Die wirksame Kündigung hängt vom einzuhaltenden Zeitpunkt ab. Verträge mit wiederkehrenden Leistungen, die für unbestimmte Zeit oder länger als ein Jahr geschlossen wurden, ermöglichen dem Verbraucher unter gewissen Voraussetzungen ordentliche Kündigungstermine (vgl. § 15 KSchG). Für unternehmerische Dienst- oder Wartungsverträge können vertraglich vereinbarte Fristen oder die Regelungen des ABGB maßgeblich sein. Daher ist zwingend zu dokumentieren, welcher Vertragstyp und welche Kündigungsregelung greift.
Viele Verträge fordern Schriftform oder bestimmte Formerfordernisse für die Kündigung. Die Durchsetzung dieser Formerfordernisse hängt von der vertraglichen Vereinbarung sowie von gesetzlichen Vorgaben ab. In Streitfällen hat sich die Praxis gezeigt, dass ein nachweislich zugestellter eingeschriebener Brief gerichtsfest ist. Aus diesem Grund wird die Kündigung per eingeschriebenem Brief regelmäßig als sicherste Vorgehensweise empfohlen.
Rechtlich relevant sind im Kern die Identifikation der Vertragspartner, die Benennung des zu kündigenden Vertrags (z. B. Vertragsnummer, Leistungsart, ggf. Geräteseriennummer), die ausdrückliche Erklärung der Kündigung und der gewünschte Kündigungszeitpunkt beziehungsweise die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin“. Ferner ist zu verlangen, dass ein Zugang der Kündigung beiGgwnachweisbar wird. Detaillierte Musterformulierungen werden hier nicht bereitgestellt; die Ausführungen bleiben auf inhaltlicher Ebene.
Im Folgenden wird ein strukturierter Leitfaden angeboten, der juristisch fundiert und auf die österreichische Rechtslage ausgerichtet ist. Die Darstellung konzentriert sich auf inhaltliche und rechtliche Schritte; konkrete Verfahrensanweisungen für den Versand sind bewusst allgemein gehalten.
Prüfen Sie Vertrag, AGB, Bestätigungsschreiben und etwaige Ergänzungsvereinbarungen. Achten Sie auf Laufzeit, Verlängerungsklauseln, Kündigungsfristen, Kündigungstermine und etwaige Ausschlussklauseln. Sind Änderungen oder Sondervereinbarungen per E-Mail oder postalisch dokumentiert, sind diese Belege ebenfalls heranzuziehen. Diese Prüfung bestimmt maßgeblich Anknüpfungspunkte für eine rechtssichere Kündigung.
Ermitteln Sie, ob Verbraucherschutzbestimmungen (KSchG) Anwendung finden oder ob es sich um einen rein unternehmensbezogenen Vertrag handelt. Für wiederkehrende Leistungen gelten besondere Kündigungstermine nach § 15 KSchG, sofern Verbraucherschutz greift; andernfalls sind vertragliche oder ABGB-Regelungen zu prüfen. Dokumentieren Sie die Fristen schriftlich in Ihrer Akte.
Stellen Sie alle relevanten Belege zusammen: Verträge, Rechnungen, Leistungsnachweise, Protokolle und Korrespondenzen. Legen Sie dar, zu welchem Datum die Kündigung erklärt werden soll und warum. Bei Unklarheiten im Vertrag empfiehlt sich die fachliche Beratung durch eine Rechtsstelle, bevor die Kündigung erklärt wird.
Achten Sie auf klare Identifikation der Parteien, präzise Benennung des Vertragsgegenstands und auf eine eindeutige Kündigungsabsicht. Falls vertraglich erforderlich, benennen Sie den gewünschten Kündigungstermin. Formulierungen wie „hiermit kündige ich/wir den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sind üblich; ihre Wirksamkeit hängt jedoch von der zugrunde liegenden Fristen- und Vertragssituation ab. Vermeiden Sie unklare oder widersprüchliche Angaben.
Die sicherste Methode, die Wirksamkeit und den Zugang der Kündigung zu dokumentieren, ist die Erklärung per eingeschriebenem Brief mit Rückschein bzw. einem nachweisbaren Zustellverfahren. Nur diese postalische Form gewährleistet in der Praxis ein belastbares Zugangsnachweisverfahren gegenüber einem zivilgerichtlichen Anspruch. Aus diesem Grund ist beiggw kündigungdie Kündigung per eingeschriebenem Brief als empfohlene und in Rechtsstreitigkeiten belastbare Methode vorzuziehen.
Nachdem die Kündigung erklärt wurde, ist der Zugang beim Empfänger zu dokumentieren und in internen Akten abzuheften. SollteGgweine Empfangsbestätigung ausstellen, ist diese aufzubewahren. Im Fall abweichender Reaktionen des Vertragspartners ist die gesamte Korrespondenz als Beleg für den Verlauf und die Rechtsposition wichtig.
Aus rechtlicher Perspektive bietet die postalische Kündigung per eingeschriebenem Brief eindeutige Vorteile: Erstens schafft sie einen gerichtsfesten Zugangsnachweis. Zweitens reduziert sie Beweisrisiken in Auseinandersetzungen über Zugang und Zeitpunkt. Drittens entspricht sie häufig vertraglichen Formerfordernissen, die Schriftform oder ähnliches verlangen. Folglich ist die postalische Erklärung die verlässlichste Methode, insbesondere bei geschäftlichen Verträgen mit technischen Dienstleistern wieGgw.
Im österreichischen Zivilrecht zählt das Einlangen einer Erklärung beim Empfänger als maßgeblicher Zeitpunkt. Bei Unsicherheiten über Zugang ist der Absender beweisbelastet. Daher begründet der Einschreibebrief mit Rückschein oder einem gleichwertigen Nachweis eine hohe Beweiskraft und vermindert das Risiko erfolgreicher Angriffe auf die Wirksamkeit der Kündigung. Diese Rechtslage folgt aus der allgemeinen Zugangslehre des ABGB und der zivilprozessualen Praxis.
Die formale Pflicht zur postalischen Kündigung kann in der Umsetzung umständlich erscheinen, insbesondere wenn Druckmöglichkeiten oder physische Wege beschränkt sind. Um den Prozess zu vereinfachen und gleichzeitig die rechtliche Wirksamkeit der postalischen Zustellung zu erhalten, empfiehlt sich die Nutzung von Dienstleistern, die professionelle Einschreibesendungen übernehmen.
Um den Prozess zu vereinfachen: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen:Postclicdruckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Diese Lösung kann für Geschäftskunden und Privatkunden gleichermaßen sinnvoll sein, weil sie die Anforderungen an Form und Nachweis erfüllt, ohne dass intern ein Ausdruck und physischer Gang zur Post erforderlich sind. Postclic reduziert organisatorischen Aufwand und erhält dennoch die notwendige Rechtssicherheit. Platzieren Sie Nachweise der Sendung in Ihrer Vertragsakte. (Hinweis: dies ist eine Hinweisempfehlung für eine praktische Vereinfachung; keine Werbung im engeren Sinn.)
Auch bei ordnungsgemäßer Erklärung per eingeschriebenem Brief können Streitfragen auftreten. Typische Streitpunkte sind: 1) Zugang der Kündigung durch falsche Adressangabe oder internen Zustellungsprozess beim Unternehmen, 2) Auslegung der vertraglich vereinbarten Kündigungstermine, 3) Geltung von automatischen Verlängerungsklauseln und deren Wirksamkeit nach Konsumentenschutzrecht, 4) eventuelle Rückforderungen oder offene Forderungen für Leistungen bis zum Wirksamwerden der Kündigung. Jede dieser Risiken kann durch sorgfältige Dokumentation und sachgerechte Rechtsprüfung reduziert werden.
| Vertragsart | Typische Merkmale | Relevante kündigungsfragen |
|---|---|---|
| Liefervertrag (Einmallieferung) | Produktverkauf, Gewährleistung, einmalige Zahlung | Kurzfristige Beendigungsrelevanz; meist keine laufende Kündigung |
| Wartungsvertrag / Servicevertrag | Wiederkehrende Leistungen, Laufzeitvereinbarungen, Serviceintervalle | Kündigungsfristen, automatische Verlängerung, Leistungsumfang |
| Kalibrierungs-/Prüfvertrag | Leistungsbezogen, oft wiederkehrend | Regelung der Intervalle, Zahlungsmodalitäten, Befristung |
| Anbieter | Profil | Bemerkung |
|---|---|---|
| Ggw (Wien) | Messtechnik, Service, Wartung | Fokus auf österreichischen Markt und Industriepartner |
| Internationale Messtechnikhersteller | Hersteller + Service (z. B. Koordinatenmessgeräte) | Große Herstellernetzwerke, oft separate Serviceverträge |
| Lokale technische Dienstleister | Wartung, Kalibrierung, Reparatur | Regionale Verfügbarkeit, flexible Vertragsmodelle |
Diese Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen, ohne konkrete Versandhandlungen vorzugeben:
Unternehmen sollten vor einer Kündigung interne Compliance- und Dokumentationspflichten erfüllen: Vertragsverantwortliche müssen feststellen, ob weitere Geschäftsbereiche (z. B. Einkauf, Technik, Buchhaltung) von der Kündigung betroffen sind. Zudem empfiehlt sich eine rechtliche Risikobewertung, insbesondere bei langfristigen Serviceverträgen. Intern sollten Zuständigkeiten, Nachweise und Fristen zentral verwaltet werden, um fehlerhafte Kündigungen und damit verbundene Folgekosten zu vermeiden.
ReagiertGgwauf die Kündigung mit Rückfragen oder Widerspruch, ist die sachliche Dokumentation des eigenen Vorgehens (Kopie der Kündigung, Nachweise des Zugangs, interne Berechnungen) grundlegend. Sollte eine formale Auseinandersetzung entstehen, ist die Konsultation eines spezialisierten Rechtsberaters ratsam. Es gilt zu beachten, dass die rechtliche Bewertung von Einzelfällen stark von den konkreten Vertragsklauseln abhängt.
Nach der Erklärung der Kündigung sollten Sie systematisch vorgehen: Dokumentieren Sie den gesamten Verlauf, vermerken Sie den Zeitpunkt des Zugangs, prüfen Sie letzte Rechnungen und offene Forderungen, und koordinieren Sie die Abwicklung technischer Übergaben (z. B. Rückgabe von Geräten oder Abschlussprotokolle). Halten Sie Fristen für womögliche Reaktionen vonGgwein und bereiten Sie sich auf Nachverhandlungen oder erforderliche Schadensabrechnungen vor. Erwägen Sie bei Unsicherheiten die Einholung fachlicher Rechtsberatung. Diese Maßnahmen schützen Ihre Interessen und erleichtern eine geordnete Vertragsbeendigung.