
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DasIsh Innsbruck(Internationales Studentenhaus Innsbruck, kurz ISH) ist eine etablierte Studierendenunterkunft in zentraler Lage von Innsbruck mit einer Mischung aus Einzelzimmern, Gemeinschaftswohnungen und kleineren Apartments. Träger ist die Internationales Studentenhaus gemeinnützige GmbH; das Haus bietet gemeinschaftliche Infrastruktur wie Küchen, Waschmöglichkeiten und Aufenthaltsräume und ist als Studentenheimbetrieb mit sozialem Auftrag organisiert. Die Hauptadresse lautet:Rechengasse 7, 6020 Innsbruck, Österreich. Überblicksinformationen zu Struktur und Zweck des Hauses sind in der einschlägigen öffentlichen Dokumentation und Beschreibungen verfügbar.
Das ISH richtet sich primär an Studierende der Universität Innsbruck und benachbarter Hochschulen; die Belegungsstruktur ist international ausgerichtet und die Trägerschaft besteht aus öffentlichen und regionalen Institutionen. Unterkunftsformen und Hausordnung sind in einem Benützungsvertrag bzw. Heimstatut geregelt; für viele Rechtsfragen gilt ergänzend das Studentenheimgesetz.
Bevor Sie eine Kündigung vorbereiten, ist eine sorgfältige Vertragsprüfung notwendig. In Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Regelwerk sind Benützungsverträge für Studentenheime in Österreich speziell geregelt; zentrale Bestimmungen, insbesondere zu Vertragsdauer, Kündigungsfristen und möglichen Ausnahmen, finden sich im Studentenheimgesetz. Folglich sollten Sie die im Vertrag genannten Punkte kontrollieren: Vertragsbeginn und -ende, vereinbarte Kündigungsfristen, Regelungen zu vorzeitiger Vertragsauflösung, Kautionsvereinbarungen sowie das Heimstatut.
Die inhaltliche Gestaltung einer Kündigungserklärung ist rechtlich relevant: Die Erklärung muss eindeutig den Willen zur Beendigung des Vertrags ausdrücken, eindeutige Identifikationsdaten (Name, Vertragsnummer oder Zimmernummer, Einzugsdatum) enthalten sowie den gewünschten Beendigungstermin benennen. Außerdem ist eine Unterschrift der kündigenden Person wichtig. Achten Sie darauf, dass Formulierungen keine Missverständnisse über den Kündigungszeitpunkt zulassen; ungenaue Angaben können zu Auslegungsproblemen und unnötigen Rechtsstreitigkeiten führen.
Rechtlich ist nicht allein die Formulierung entscheidend, sondern der Zugang der Erklärung beim Vertragspartner: Für Studentenheime gelten sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Möglichkeiten der Kündigung; in strittigen Fällen dienen auch Schlichtungsverfahren als außergerichtliche Alternative. Das Studentenheimgesetz benennt auch gerichtliche Wege, falls eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.
Die vereinbarten Fristen im Benützungsvertrag sind maßgeblich; dennoch enthält das Studentenheimgesetz zwingende Mindestregelungen. Heimbewohner können grundsätzlich zum Ablauf des nächstfolgenden Kalendermonats kündigen. Vertragsklauseln, die die Kündigung zum Semesterende ausschließen oder unzumutbar lange Fristen vorsehen, sind rechtlich angreifbar. In der Praxis sind die Fristen oft an das Studentenheimjahr (1.9.–31.8.) gekoppelt; daher ist eine sorgfältige Terminkontrolle essenziell.
Wenn Sie eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund anstreben (z. B. Studienabbruch, Wechsel des Studienortes, Präsenzdienst, schwerwiegende soziale Notlage), dann ist es notwendig, diese Gründe nachvollziehbar darzulegen; in vielen Fällen sind Nachweise erforderlich. Die Wohnrechtsberatung der ÖH hat in der Vergangenheit Studierenden in solchen Situationen geholfen, vorzeitig aus befristeten Benützungsverträgen herauszukommen.
Zur fundierten Einschätzung habe ich verfügbare Kunden- und Nutzerberichte sowie öffentliche Diskussionen ausgewertet. Die Quellenlage besteht aus Bewertungen auf Arbeitgeber- und Wohnheimportalen, Lokalberichten und Forendiskussionen; die Quintessenz zeigt Muster in Beschwerden und praktischen Herausforderungen.
Bewertungen und Berichte nennen mehrfach Probleme mit Kommunikation, Verwaltung und Transparenz hinsichtlich Vertragsregelungen und Hausordnung. Beschwerden betreffen insbesondere die gefühlte Unzugänglichkeit von Ansprechpartnern, Verzögerungen bei Rückzahlungen der Kaution und strenge Durchsetzung von Hausordnungsregeln. Diese Erfahrungen sind wichtig, weil sie die Notwendigkeit unterstreichen, Kündigungen rechtssicher und dokumentiert vorzunehmen. Quellen zeigen sowohl kritische Erfahrungsberichte als auch Hinweise auf strukturelle Probleme im Hausbetrieb.
Parallel gibt es Hinweise auf positive Abläufe, insbesondere wenn die Kommunikation rechtzeitig und schriftlich dokumentiert erfolgte und rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. Fristen) eingehalten wurden. Nutzer empfehlen, bei Unklarheiten rechtliche Beratung oder die Wohnrechtsberatung der ÖH zu suchen. Manche berichten, dass konstruktive, sachliche Korrespondenz oft zu einer einvernehmlichen Lösung geführt hat.
Aus Foren und lokalen Berichten lassen sich typische, paraphrasierte Äußerungen rekonstruieren, etwa: „Die Verwaltung ist schwer erreichbar, und Fristen werden strikt ausgelegt“ oder „Kaution und Abschlussabrechnung dauerten länger als erwartet“; andere Nutzer berichten: „Mit dokumentierter Anfrage konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden“. Diese Beobachtungen sind als Erfahrungsindikatoren zu verstehen, nicht als rechtliche Feststellungen.
Aus den geschilderten Erfahrungen folgt rechtlich: Dokumentation hat hohen Beweiswert; Widersprüche über Kündigungszeitpunkte oder Abrechnung sind regelmäßig streitanfällig; daher sollte die Kündigung so erfolgen, dass Zugang und Zeitpunkt streitfrei nachweisbar sind. Ferner legen wiederkehrende Kritikpunkte nahe, im Konfliktfall Schlichtungsverfahren oder rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
In vertraglichen Streitfragen ist der Zugang einer Erklärung oft strittig. Ein Einschreiben hat gegenüber unbestimmten oder informellen Zustellungswegen den Vorteil, dass die Zustellung dokumentiert wird und eine Sendungsverfolgung möglich ist. Die öffentlichen Informationen zur Rechtslage und zu Postdienstleistungen weisen darauf hin, dass Einschreiben als Beweismittel dienen können; dennoch bleibt die Beweislast für die tatsächliche Zustellung grundsätzlich beim Absender. Die österreichische Verwaltungs- und Postdokumentation nennt die Charakteristika von Einschreiben und deren rechtliche Relevanz.
Rechtlich zielführend ist eine präzise, sachliche Kündigung ohne streitfördernde Zusätze. Formulierungen sollten kurz, eindeutig und datiert sein; enthaltene Angaben müssen identifizierbar sein. Fügen Sie die relevanten Vertragsdaten an, soweit sie im Vertrag stehen. Vermeiden Sie aggressive oder interpretative Formulierungen; dokumentieren Sie relevante Umstände, wenn Sie aus wichtigem Grund kündigen.
Wenn Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution oder Geltendmachung von Schäden bestehen, dokumentieren Sie den Zustand der Unterkunft beim Auszug. Dazu können Übergabeprotokolle oder Zeugen hilfreich sein; solche Belege unterstützen spätere Abrechnungsstreitigkeiten. Denken Sie daran, Fristen und gesetzliche Schlichtungsoptionen zu berücksichtigen.
Vor einer endgültigen Kündigung kann es sinnvoll sein, interne Konfliktlösungswege (Heimvertretung, Schlichterverfahren) zu prüfen, da das Studentenheimgesetz Schlichtungsmechanismen vorsieht. Die Einschaltung der Heimvertretung oder der Ombudsstelle kann Konflikte entschärfen und eine außergerichtliche Lösung ermöglichen. In Fällen schwerwiegender Konflikte lohnt sich frühzeitige Beratung durch die ÖH-Wohnrechtsberatung oder eine fachkundige Rechtsstelle.
Für Studierende in Innsbruck ist ein Vergleich zwischen Betreiberstrukturen informativ: Während das ISH als eigenständiger gemeinnütziger Träger agiert, betreibt dieWISTeine Vielzahl von Studentenheimen mit einheitlicher Preis- und Vertragsstruktur. Bei WIST sind Benützungsverträge typischerweise auf ein Jahr ausgelegt und die Kündigungsmodalitäten sowie Kautionsregelungen sind im Heimstatut und auf den Internetseiten dokumentiert. Nutzende sollten die spezifischen Vertragsklauseln beider Anbieter vergleichen, da sich Kündigungsfristen und Modalitäten unterscheiden können.
| Anbieter | Typ | Vertragsdauer (typ.) | Kündigungsregelung (Kurz) | Adresse/Info |
|---|---|---|---|---|
| ISH (Ish Innsbruck) | Internationales Studentenhaus, gemeinnützige GmbH | meist 12 Monate | Kündigung zum nächstmöglichen Kalendermonat; Semesterendlösungen möglich; durch Heimstatut geregelt | Rechengasse 7, 6020 Innsbruck. Grundlagen und Trägerstruktur öffentlich beschrieben. |
| WIST | Vereinigung/Träger mehrerer Heime | meist 12 Monate (Ausnahmen möglich) | Benützungsvertrag regelt Fristen; Kündigung zum nächstmöglichen Kalendermonat; Semesterende möglich | Zentrale und Heime in Innsbruck; Preislisten und Heimpreise veröffentlicht. |
| home4students / ÖSD | Studentenförderungsstiftung / Betreiber | 12 Monate (Standard) | Regelungen im Benützungsvertrag und Heimstatut | Alternative Wohnungsanbieter für Studierende in Innsbruck |
In vertraglich sensiblen Situationen ist die Verwendung eines Einschreibens aus juristischer Sicht der sicherste Weg, um den Zugang der Kündigung zu dokumentieren und die Beweisführung zu stärken. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen. Öffentliche Quellen zur Post und zu rechtlichen Begriffen bestätigen die Eignung von Einschreiben als Mittel der Beweisführung, weisen jedoch auch auf Grenzen hin: Die Beweislast für die tatsächliche Zustellung bleibt grundsätzlich beim Absender, obwohl postalische Zusatzservices (z. B. Rückschein, eigenhändige Zustellung) die Beweislage verbessern können.
Um den Prozess zu vereinfachen, können Dienste genutzt werden, die das Erstellen und Versenden von Einschreiben ohne eigenen Druck- oder Postweg erlauben. Postclic bietet hier eine pragmatische Lösung: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Diese Art von Dienst kann für Personen hilfreich sein, die den rechtssicheren Versand dokumentieren möchten, ohne physisch in eine Poststelle zu gehen. (Hinweis: Diese Erwähnung dient der praktischen Hilfestellung, nicht als Werbung.)
Ein Einschreiben ist in vielen Fällen nicht automatisch der einzige rechtliche Nachweis; bei strittigen, hoch streitigen Fragestellungen kann zusätzlich ein gerichtliches Verfahren oder die Hinzuziehung eines Rechtsvertreters erforderlich sein. Außerdem sind Fristen strikt zu beachten; ein verspäteter Zugang der Kündigung wirkt sich nachteilig aus. Dokumentieren Sie deshalb alle relevanten Daten sorgfältig und behalten Sie Aufgabebelege und Sendungsnummern griffbereit, um im Streitfall die eigene Position stärken zu können.
| Kriterium | Warum relevant |
|---|---|
| Sendungsnachweis | Ermöglicht Nachweis über Versand und (bei bestimmten Zusatzleistungen) Empfang. |
| Fristenkontrolle | Rechtzeitiger Zugang entscheidet über Wirksamkeit der Kündigung. |
| Dokumentation (Belege) | Beweismittel für spätere Abrechnungen und mögliche Streitfälle. |
Wenn Unklarheiten über Vertragsauslegung oder Abrechnungen bestehen, ist die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäss Studentenheimgesetz eine sachgerechte Zwischenstufe vor gerichtlichen Schritten. Heimvertretungen, die Ombudsstelle für Studierende oder die Wohnrechtsberatung der ÖH bieten unterstützende Beratung und Vermittlung an; diese außergerichtlichen Instanzen eignen sich besonders, wenn schnell eine praktikable Lösung gefunden werden soll.
Nach Versand Ihrer Kündigung sollten Sie folgende Punkte aktiv und dokumentiert bearbeiten: prüfen Sie die Bestätigung des Vertragspartners auf Zugang und Wirksamkeit der Kündigung, verfolgen Sie allfällige Abrechnungen inklusive Kautionsrückzahlung und fordern Sie bei Unklarheiten schriftliche Begründungen an. Falls es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, nutzen Sie die vorhandenen Schlichtungsmöglichkeiten; gegebenenfalls empfiehlt sich zeitnah die Konsultation eines Rechtsbeistands oder der Wohnrechtsberatung der ÖH. Beachten Sie weiterhin Ihre Meldepflichten gegenüber Behörden und Hochschulen sowie notwendige Adressänderungen für Postzustellungen.
Abschließend: Planen Sie Fristen vorausschauend ein, dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig und nutzen Sie das Einschreiben als primäres Instrument zur rechtssicheren Erklärung Ihrer Kündigungsabsicht. Bei komplexen Streitigkeiten ist professionelle rechtliche Unterstützung empfehlenswert.