
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
EinLesezirkelist ein Abonnementdienst, bei dem Sie Zeitschriften und Magazine nicht dauerhaft kaufen, sondern im wöchentlichen oder monatlichen Rhythmus als Leihposten beziehen. Das Prinzip: mehrere Hefte werden zu einer Mappe zusammengestellt, geliefert, eine Woche oder einen Monat zum Lesen bereitgestellt und anschließend wieder abgeholt. Das spart Kosten gegenüber dem Kioskpreis und reduziert Abfall durch Mehrfachnutzung. In Österreich gibt es mehrere Anbieter; ein bekannter Anbieter mit Firmensitz in Wien nutzt die AdresseHackinger Str. 52, 1140 Wien. Anbieter geben unterschiedliche Kollektionen, Editionen (frisch oder verzögert) und Preismodelle mit meist flexibler Laufzeit an.
Viele Kundinnen und Kunden kündigen ihrLesezirkel-Abo aus praktischen oder finanziellen Gründen. Typische Motive sind: verändertes Leseverhalten, Umzug, Unzufriedenheit mit der Magazinauswahl, Preis-Leistungs-Abwägungen oder der Wunsch, den Haushaltsausgaben zu reduzieren. Als Folge solcher Entscheidungen suchen Betroffene nach klaren, sicheren Wegen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses und nach Schutz ihres Rechts auf fristgerechte Beendigung.
Ich habe gezielt deutsche und österreichische Anbieterseiten, AGBs und Informationsseiten durchsucht, um reale Kundenrückmeldungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen zusammenzuführen. Anbieter kennzeichnen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig die notwendigen formalen Voraussetzungen für eine wirksame Beendigung des Abos: Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen sowie die Form der Kündigung. Viele AGB weisen darauf hin, dass Kündigungen schriftlich zu erfolgen haben und dass Zusteller nicht berechtigt sind, Kündigungen entgegenzunehmen.
Kundenbewertungen und FAQ-Seiten zeigen ein gemischtes Bild: Positiv hervorgehoben werden das Preis-Leistungs-Verhältnis und die flexible Wahl von Kollektionen. Kritische Stimmen beziehen sich meist auf Missverständnisse bei Kündigungsfristen, fehlende oder verspätete Bestätigungen und Unklarheiten darüber, wer Kündigungen annehmen darf. Einige Anbieter informieren, dass das Abo „monatlich kündbar“ ist, andere verlangen eine Bindung für ein Jahr oder eine Mindestanzahl an Lieferungen; das führt in der Praxis zu Irritationen, wenn Verbrauchende nicht genau prüfen, welche Kündigungsfrist gilt.
Als Verbraucherrechtsexpertin weise ich darauf hin: Die wesentlichen Punkte, die einen Vertrag über einenLesezirkelregeln, finden sich in den AGB und im jeweiligen Bestell-/Auftragsformular. Übliche Bestandteile sind Kündigungsfristen (z. B. 4 Wochen zum Monatsende, 2 Monate, oder Mindestlaufzeiten wie 52 Lieferungen), der Hinweis, ob der Vertrag stillschweigend verlängert wird, und die Form der Kündigung. In den AGB mancher Anbieter ist ausdrücklich niedergelegt, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss; das hat Bedeutung, wenn es später um Beweisfragen geht.
Dabei bedeutet „schriftlich“ im Vertragskontext typischerweise, dass eine eigenhändige Unterschrift unter der Erklärung oder eine rechtlich gleichwertige Nachweisbarkeit erforderlich ist. Das schützt beide Seiten: den Anbieter vor missbräuchlichen Abbestellungen und den Kunden vor ungerechtfertigten Abbuchungen nach Ablauf der Frist. In der Praxis ist der Nachweis entscheidend, wenn es später um die Frage geht, ob die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.
Als Vorbereitung empfehle ich, Vertragsunterlagen zusammenzustellen: Vertragsnummer oder Kundenkennzeichen, Datum des Vertragsabschlusses, die vereinbarte Kündigungsfrist, Bank- bzw. Zahlungsinformationen und eigene Kontaktdaten. Prüfen Sie die AGB ausdrücklich auf Mindestbezugsdauer und Modalitäten für Pausen oder Lieferunterbrechungen. Das hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Bevor Sie eine endgültige Beendigung des Vertrags anstreben, kann es sinnvoll sein, vorhandene Möglichkeiten zur temporären Lieferunterbrechung oder zur Änderung der Kollektion zu prüfen. Viele Anbieter erlauben eine kostenfreie Pause bei Urlaub oder kurzfristige Anpassungen des Mappeninhalts. Das ist oft eine pragmatische Lösung, wenn das Ziel Ausgaben zu reduzieren oder temporär weniger Lektüre zu benötigen ist.
| Anbieter | Typische preisangabe | Bemerkung |
|---|---|---|
| Morawa Lesezirkel | ab ca. €7,80 pro Woche | Kollektionen, kostenloser Probemonat möglich; monatlich kündbar in vielen Tarifen. |
| Rundblick Lesezirkel | verschiedene Staffelpreise pro Ausgabe (z. B. €1,36 - €0,85 für Wochenmagazine) | verschiedene Editionen (frisch bis 2 Wochen verzögert). |
Als Verbraucherschutzexpertin rate ich deutlich: Für dieKündigung Lesezirkelist die sicherste Methode die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder einem anderen vom Gesetz anerkannten Zustellnachweis. Daher konzentriert sich dieser Leitfaden auf postalische Kündigung als einzig empfohlenes Verfahren. Das hat rechtliche Vorteile: Nachweis des Zugangs, Datumsfeststellung und Beweiskraft im Streitfall. Viele AGB verlangen ohnehin eine schriftliche Erklärung; aus Beweisgründen ist der Postweg deshalb besonders geeignet.
Der Postversand liefert einen externen, unabhängigen Nachweis darüber, wann die Erklärung beim Anbieter eingegangen ist. Das ist relevant bei engen Fristen oder wenn der Anbieter bestreitet, eine Kündigung erhalten zu haben. Das bedeutet: Haben Sie Zweifel an der Wirksamkeit alternativer Kommunikationswege, ist der postalische Weg die verlässlichste Option.
| Kriterium | Postalisch (Einschreiben) | Schriftform ohne Nachweis |
|---|---|---|
| Nachweis zugangsdatum | ja | häufig nein |
| Beweiskraft vor Gericht | hoch | geringer |
| Akzeptanz in AGB | üblich | abhängig |
Als Rechtsexpertin empfehle ich, die Kündigung eindeutig zuzuordnen, ohne dabei eine Vorlage zu liefern. Grundsätze: namentliche Zuordnung (voller Name), Kundennummer oder Vertragskennzeichen wenn vorhanden, klare Willensäußerung zur Beendigung des Vertrags, Angabe des gewünschten Wirksamkeitszeitpunkts unter Berücksichtigung der vertraglichen Frist und eine eigenhändige Unterschrift. Bewahren Sie die Sende- und Empfangsbelege sorgfältig auf, da sie in einem Streitfall entscheidend sein können. Das sind allgemeine Prinzipien, keine formale Vorlage.
Prüfen Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist genau: Manche Anbieter verlangen eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, andere zwei Monate oder eine Bindung bis zu einer Mindestanzahl von Lieferungen. Das bedeutet: Eine fristwidrige Erklärung kann erst später Wirkung entfalten und zu weiteren Forderungen führen. Achten Sie darauf, dass der Postzugang innerhalb der Frist liegt, nicht das Absendedatum.
Um den Prozess zu vereinfachen, gibt es Dienste, die das rechtssichere Versenden von Einschreiben übernehmen, insbesondere wenn Sie keinen Drucker zur Hand haben oder den Aufwand reduzieren möchten. Eine praktische Option istPostclic.
Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Deshalb kann ein solcher Dienst helfen, die oben genannten formalen Anforderungen (lesbare Unterschrift, eindeutige Willenserklärung, Nachweis des Zugangs) mit geringem Aufwand zu erfüllen. In der Praxis ersetzt der Dienst nicht die Prüfung Ihrer AGB, erleichtert aber die ordnungsgemäße Absendung.
Nach Absendung: Fordern Sie eine Empfangsbestätigung ein und behalten Sie den Einschreibebeleg. Sollte der Anbieter nicht fristgerecht bestätigen, bleiben die unter Beweis stehenden Nachweise des Zugangs Ihre beste Grundlage, falls weiteres Vorgehen notwendig wird. Falls der Anbieter nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin Leistungen berechnet, prüfen Sie Ihre Belege und kontaktieren Sie gegebenenfalls eine Verbraucherberatungsstelle oder eine Schlichtungsstelle.
Als Expertin empfehle ich gestaffelt vorzugehen: prüfen Sie zuerst Vertragsdokumente und Belege; dokumentieren Sie alle relevanten Vorgänge; ziehen Sie dann unabhängige Beratung hinzu, etwa eine Verbraucherorganisation oder einen Rechtsanwalt, wenn Ansprüche bestehen. Bei grenzüberschreitenden Problemen kann die EU-Streitbeilegungsplattform eine Option sein; in vielen AGB finden sich Hinweise auf alternative Streitbeilegung.
Aus den AGB und verfügbaren Kundeninformationen lässt sich ableiten, dass in der Praxis zwei Dinge besonders wichtig sind: die Einhaltung der vertraglichen Frist und ein belastbarer Zugangsnachweis. Wo Probleme entstehen, sind meist Missverständnisse über Mindestlaufzeiten oder die Annahme, dass mündliche oder persönliche Mitteilungen ausreichend sind. Anbieter formulieren häufig klar, dass Zusteller keine Kündigungen entgegennehmen dürfen; das führt immer wieder zu Nachfragen und zu vermeidbaren Konflikten.
Als praktische Lehre: eine formale, nachweisbare Erklärung (postalisch) kombiniert mit korrekter Fristwahrung reduziert das Risiko von Anschlussforderungen und erspart Zeit im Konfliktfall.
Verbrauchende haben das Recht auf transparente Vertragsinformationen und die Einhaltung der vertraglich garantierten Kündigungsfristen. Das bedeutet: Bestehen Widersprüche oder intransparente Klauseln, kann die Verbraucherberatung unterstützen. Wenn der Anbieter eine Kündigungsbestätigung versäumt, bleibt für Sie als Kundin oder Kunde der Beleg des postalischen Zugangs der zentrale Nachweis.
Praktisch ist nach einer wirksamen Kündigung: Belege systematisch aufbewahren, Kontoabbuchungen überprüfen und unmittelbar widersprechen, falls trotz wirksamer Kündigung weiterhin Belastungen erfolgen. Zudem: Prüfen Sie, ob Sie eine schriftliche Bestätigung des Enddatums erhalten haben; fehlt diese, fordern Sie sie nachweisbar an. Wenn Unsicherheit bleibt, holen Sie professionelle Hilfe bei Verbraucherstellen ein. Abschließend: Bewahren Sie Ruhe und arbeiten Sie strukturiert mit Nachweisen — das ist oft ausreichend, um die Angelegenheit schnell zu klären.