
Cancellation service N°1 in Germany

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Lorraine Media ist ein deutsches Medien- und Dienstleistungsunternehmen, das unter anderem das Online-Portal „Models‑Week“ betreibt und Leistungen rund um Model‑Castings, Anzeigenplatzierungen und redaktionelle Angebote anbietet. Das Unternehmen tritt häufig als Veranstalter lokaler Castings auf und bietet interessierten Personen die Möglichkeit, gegen Entgelt an Fototerminen, Anzeigenplätzen oder Promotionpaketen teilzunehmen. Aus konsumentenschutzrechtlicher Perspektive sind die Angebote insbesondere wegen der Vertragsgestaltung, der Preisstruktur und der Art der Vertragsschluss‑Situationen (häufig außerhalb von Geschäftsräumen) in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Prüfungen und Gerichtsverfahren gewesen.
Das Angebot umfasst typischerweise Fotoaufnahmen, Publikation von Chiffre‑Anzeigen im Online‑Magazin, Zugänge zu Castings und Optionals wie Hervorhebungen in Verzeichnissen. In der Debatte um Verbraucherschutz wurden wiederholt vereinbarte Mindestlaufzeiten und einseitige Gebührenregelungen kritisiert; Verbraucherschutzorganisationen haben juristische Schritte gegen bestimmte Verhaltensweisen unternommen.
Die im Impressum und in Kündigungsdatenbanken genannte Postadresse lautet:Lorraine Media GmbH, Postfach 150885, 10670 Berlin. Diese Adresse ist für Schriftwechsel und postalische Zustellungen die maßgebliche Angabe in der öffentlichen Kommunikation.
Bei der Analyse von Kundenbewertungen und Foreneinträgen aus dem deutschsprachigen Raum, mit besonderem Fokus auf Österreich, lassen sich wiederkehrende Muster erkennen. Verbraucher berichten einerseits von positiven Erfahrungen mit dem Casting‑Ablauf und vereinzelten erfolgreichen Buchungen; andererseits dominieren Berichte über kostenpflichtige Anzeigenverträge, überraschende Gebühren und schwierige Auseinandersetzungen bei Widerruf oder Kündigung. Diese Rückmeldungen stammen aus Verbraucherforen, spezialisierten Beschwerdeportalen und publizierten Berichten.
Vereinzelt berichten Nutzer, dass die Veröffentlichung und die Sichtbarkeit in bestimmten Regionen zu tatsächlichen Buchungen geführt haben. Diese positiven Berichte stehen allerdings in einem Spannungsfeld zu den zahlreichen Beschwerden über Vertragskonditionen und Folgekosten.
Aus den Berichten lassen sich pragmatische Empfehlungen ableiten: Dokumentation aller Vertragsunterlagen, sorgfältige Prüfung der AGB und des Umfangs der vereinbarten Leistungen sowie das konservative Verhalten bei vertraglichen Zusatzangeboten. In Zweifelsfällen wird von mehreren Quellen die schriftliche Erklärung mit Nachweis (z. B. per Einschreiben) empfohlen, da dies im Streitfall als belastbarer Nachweis dient.
Als Vertragsrechtsspezialist ist es wichtig, die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zu nennen: Für Verbraucher in Österreich sind insbesondere das Fernabsatz‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetz (FAGG), das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie das allgemeine Zivilrecht (z. B. ABGB) relevant. Bei Fernabsatzverträgen besteht regelmäßig ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen ordnungsgemäß erteilt wurden. Fehlt die korrekte Belehrung, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen oder verlängert sich erheblich.
Abonnement‑ oder Anzeigenverträge werden in vielen Fällen vor Ort oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen. In solchen Fällen greift die Verbraucherschutznorm des FAGG beziehungsweise des KSchG entsprechend, sodass ein Widerruf möglich sein kann. Allerdings unterscheiden sich Widerruf und ordentliche Kündigung: Das Widerrufsrecht ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist nach Vertragsschluss; die ordentliche Kündigung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Laufzeit und den darin enthaltenen Kündigungsfristen. Für die rechtliche Beurteilung ist daher eine genaue Prüfung der Vertragsunterlagen unerlässlich.
In Einzelfällen forderten Unternehmen Wertersatz oder versuchten, Kunden zur Rücknahme eines Widerrufs zu bewegen; gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale erfolgreich vorgegangen. Folglich ist bei Widerruf stets zu prüfen, ob das Unternehmen die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten hat; andernfalls kann die Frist nicht zu laufen begonnen haben, oder es besteht ein Anspruch auf Rückerstattung ohne Wertersatzforderungen.
Im Folgenden wird ein rechtlich orientierter, struktureller Leitfaden präsentiert, der den gesamten Prozess von der Sachverhaltsklärung bis zu den rechtlichen Nachwirkungen abdeckt. Die Darstellung folgt dem Muster: Klärung der Rechtslage → Vorbereitung der formellen Erklärung → Fristenwahrung → Nachverfolgung. Beachten Sie, dass der praktische Versandweg ausschließlich postalisch (Einschreiben) empfohlen wird; diese Methode bietet den erforderlichen Zustell- und Nachweischarakter.
Prüfen Sie zuerst den Vertrag, die bei Vertragsschluss erhaltenen AGB und alle Bestätigungen. Wesentliche Parameter sind Laufzeit, Kündigungsfristen, Vertragsnummern und eventuelle Widerrufsbelehrungen. Sollte die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlen oder fehlerhaft sein, kann dies die Rechtsposition deutlich verbessern.
Unterscheiden Sie, ob Sie ein Widerrufsrecht (Rücktritt binnen gesetzlicher Frist) geltend machen oder eine ordentliche Kündigung ausüben wollen. Ein Widerruf ist an strikte Fristen und Belehrungsvoraussetzungen gebunden; eine Kündigung richtet sich nach vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Fristen. In Zweifelsfällen empfiehlt sich juristische Beratung, da die Rechtsfolgen (z. B. Wertersatz, Laufzeitverlängerungen) erheblich sein können.
Die inhaltliche Darstellung Ihrer Erklärung sollte klar und eindeutig formuliert sein. Relevante Angaben sind: Identifikation des Vertrags (Name, Vertragsnummer falls vorhanden), eindeutiger Wille zur Beendigung (Widerruf oder Kündigung) und ein gewünschter Beendigungszeitpunkt, soweit vertraglich möglich. Die Unterschrift des Erklärenden verleiht der Erklärung formelle Verlässlichkeit. Vermeiden Sie unklare Formulierungen oder Zugeständnisse, die als Rücknahme der Erklärung ausgelegt werden könnten.
Wesentlich ist die Einhaltung der einschlägigen Fristen: Bei Widerruf die gesetzliche Frist (typisch 14 Tage) ab Fristbeginn; bei ordentlicher Kündigung die vertraglich geregelten Kündigungsfristen. Dokumentieren Sie das Datum der Erklärung und den Poststempel beziehungsweise den Nachweis der Zustellung, um im Streitfall die rechtzeitige Geltendmachung belegen zu können.
Sollte das Unternehmen die Kündigungsbestätigung nicht binnen einer angemessenen Frist bestätigen oder Folgeforderungen stellen, ist eine systematische Dokumentation aller Schriftwechsel angezeigt. Im Konfliktfall sind Verbraucherorganisationen oder rechtliche Schritte denkbar; zuvor empfiehlt sich häufig eine schriftliche Auskunftsaufforderung über den Stand der Bearbeitung.
Aus vertraglich‑und gerichtlicher Sicht bietet die postalische Zustellung per Einschreiben den höchsten Nachweiswert für den Zugang einer Erklärung. Dieser Nachweis ist besonders wichtig, wenn Fristen zu wahren sind oder bei nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten. Entsprechend empfehlen Verbraucherschutzportale und juristische Kommentatoren, die Kündigung postalisch mit Nachweis zu erklären.
In rechtlicher Terminologie spricht man hierbei vonZugangsnachweisund von der Darlegungs- und Beweislast: Die beweisbelastete Partei muss im Streitfall darlegen, dass eine empfangsbedürftige Willenserklärung dem Vertragspartner rechtzeitig zugegangen ist. Die Einschaltung eines postalischen Nachweises stärkt Ihre Position in diesem Rahmen.
Inhaltlich gilt das Prinzip der Eindeutigkeit: Identifikation des Vertrags, eindeutige Beendigungserklärung (Widerruf oder Kündigung), Angabe eines gewünschten Beendigungszeitpunkts bei Kündigung und eigenhändige Unterschrift. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, alle relevanten Belege (Kopie des Vertrags, Rechnungen) aufzubewahren. Formelle Muster oder Textvorlagen sollten nicht eins zu eins übernommen werden; stattdessen achten Sie auf eine klare, rechtssichere Formulierung, die den Willen zur Vertragsbeendigung ohne Auslegungsbedarf dokumentiert.
Fehlende Nachweise können im Streitfall zu erheblichen Kosten führen. Einige Verbraucher berichteten von Inkassoforderungen und gerichtlichen Verfahren, weil eine Kündigung nicht nachweislich zugegangen sein soll. In solchen Fällen sind die Beweisposition und die Dokumentation zentral.
| Leistungspaket (typische Darstellung) | Laufzeit | typischer preis (laut berichten) |
|---|---|---|
| Basisanzeige / Standardpaket | meist 6–12 Monate | ca. 298 € (Marktangabe, variabel) |
| Premiumanzeige / Komplettpaket | meist 12 Monate | bis ca. 498 € (Marktangabe, variabel) |
| Fotoshooting + veröffentlichung | einmalig / Laufzeitabhängig | variabel, abhängig von Leistungsumfang |
Hinweis: Die genannten Zahlen stellen typische Beträge dar, die in Verbraucherberichten und Prüfberichten genannt werden. Konkrete Preise sind dem individuellen Vertrag zu entnehmen; in Fällen von Unklarheiten sind die AGB und die beim Vertragsschluss erhaltenen Informationen maßgeblich.
| Kriterium | Einschreiben (empfohlen) | ohne nachweis (risiko) |
|---|---|---|
| Nachweisbarkeit | hoch (Zustellnachweis) | gering (streitig) |
| Gerichtliche Beweiskraft | stark | schwach |
| Praxisnutzerempfehlung | üblich laut Verbraucherportalen | nicht empfohlen |
Diese Vergleichstabelle fasst die rechtliche Bewertung kurz zusammen: Für die Durchsetzung von Kündigungen und Widerrufen bietet das Einschreiben den robustesten Nachweis.
Um den Prozess zu vereinfachen, kann auf Dienste zurückgegriffen werden, die den Versand von Einschreiben oder einfachen Briefen ermöglichen, ohne dass ein eigener Drucker oder physischer Gang zur Post erforderlich ist. Diese Dienste übernehmen Druck, Frankierung und rechtswirksamen Versand und bieten sofort verfügbare Vorlagen für diverse Kündigungsfälle.
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Diese Option kann die organisatorische Hürde senken, ohne die rechtliche Nachweisfunktion des Einschreibens zu beeinträchtigen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Dienst einen Zustellnachweis bzw. Einlieferungsbeleg bereitstellt, der im Streitfall vorgelegt werden kann.
Für Verbraucher in Österreich gilt: Prüfen Sie, ob der Vertrag als Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäft einzuordnen ist; in diesem Fall greifen die besonderen Informations- und Widerrufsrechte. Legen Sie besonderes Augenmerk auf die Belehrungspflichten des Unternehmens. Bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Klausel (z. B. unangemessen lange Mindestlaufzeiten oder überhöhte Wertersatzforderungen) bietet sich die Konsultation einer Verbraucherorganisation oder eines spezialisierten Rechtsanwalts an.
Dokumentieren Sie systematisch: Kopien aller Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege und der Einlieferungsnachweis der postalischen Erklärung sind die Grundlage für eine effektive Durchsetzung Ihrer Rechte. Im Streitfall kann die Verbraucherzentrale oder ein zuständiges Schlichtungs- bzw. Gerichtsgremium hinzugezogen werden.
Aus anonymisierten Fällen lassen sich folgende Lehren ziehen: Ein Widerruf innerhalb der 14‑tägigen Frist war erfolgreich, wenn die Verbraucherbelehrung fehlte; in einem anderen Fall führten fehlende Zustellnachweise zu einem Gerichtsverfahren mit erheblichen Kosten. Diese Fallmuster belegen die Bedeutung der Fristen, der Belehrung und der Nachweisführung.
Nach Zugang der Kündigungsbestätigung sollten Sie den Fortgang aktiv beobachten: Bewahren Sie die Bestätigung und alle zugehörigen Dokumente auf, prüfen Sie eventuelle Schlussrechnungen und achten Sie auf unberechtigte Forderungen. Sollte das Unternehmen trotz wirksamer Kündigung Forderungen erheben, dokumentieren Sie sämtliche Zahlungsaufforderungen und ziehen Sie rechtliche oder verbraucherrechtliche Beratung hinzu. Schließlich ist es empfehlenswert, proaktiv Ihre Unterlagen zu ordnen und Fristen für mögliche Rechtsbehelfe zu notieren, damit Sie in einer späteren Auseinandersetzung gut vorbereitet sind.
Handeln Sie sachlich, zielgerichtet und fristbewusst; Ihre Beweislage ist maßgeblich dafür, ob eine Forderung durchsetzbar ist oder nicht. Nutzen Sie die verfügbaren Verbraucherinformationen und die Unterstützung von Institutionen, falls Unklarheiten oder Streitfälle entstehen.