
Cancellation service N°1 in Germany

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DerMarburger Bundist der größte Berufsverband für angestellte und verbeamtete Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Er vertritt die arbeits- und tarifpolitischen Interessen seiner Mitglieder, bietet rechtliche Beratung, Prozessvertretung, Informationsmaterialien und spezielle Services für unterschiedliche Berufsphasen (Studierende, Assistenzärztinnen/-ärzte, Fachärztinnen/-ärzte etc.). Mitglieder profitieren von Merkblättern, Tarifunterstützung, regionaler Beratung durch Landesverbände und weiteren Leistungen. Die Geschäftsstelle des Bundesverbandes ist zentral organisiert und die Mitgliedschaft gliedert sich in Beitragsgruppen, die sich nach beruflichem Status richten.
Der Verband bietet typische Gewerkschafts- und Verbandsleistungen: Tarifverhandlungen, rechtliche Beratung in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen, Informationsmaterialien (Merkblätter) und Unterstützung bei individuellen Problemen im Berufsleben. Für Studierende sind Sonderregelungen vorgesehen, teilweise Beitragsfreiheit; für berufstätige Mitglieder gelten Staffelungen nach Funktion (Assistenzärztin/Assistenzarzt, Facharzt/Fachärztin, Oberarzt/Oberärztin, Chefarzt/Chefärztin). Die konkrete Beitragsordnung wird regelmäßig aktualisiert.
Die Beitragsgruppen sind in einer Beitragsordnung des Verbandes ausgewiesen. Die Jahresbeiträge unterscheiden sich je nach Beitragsgruppe; zudem gibt es Nachlässe für Teilzeit oder bei jährlicher Abbuchung. Die folgenden Werte geben einen aktuellen Überblick (Beispiel: Änderung ab 01.01.2024 laut Landesverband):
| Beitragsgruppe | Jahresbeitrag (Beispiel) |
|---|---|
| A1 Assistenzarzt/Assistenzärztin | 192,00 € |
| A2 Facharzt/Fachärztin | 216,00 € |
| A3 Oberarzt/Oberärztin | 240,00 € |
| A4 Chefarzt/Chefärztin | 288,00 € |
| Teilzeit (25 % Nachlass) | Beispiel: 144,00 € (A1) |
| Jährlicher Einzug (4 % Nachlass) | Beispiel: 184,32 € (A1) |
Diese Beträge dienen als Orientierung und können je nach Landesverband oder Aktualisierung abweichen. Prüfen Sie die für Ihren Landesverband gültige Beitragsordnung vor einer Kündigungsentscheidung.
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, ist es entscheidend, korrekt und vollständig vorzugehen. Aus rechtlicher Sicht gelten formelle Vorgaben: Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen und sollte alle für die Zuordnung relevanten Angaben enthalten.Wichtige inhaltesind in allgemeiner Form: Vor- und Zuname, derzeitige Anschrift, die Mitgliedsnummer oder andere Identifikationsmerkmale, eine klare Erklärung, dass die Mitgliedschaft beendet werden soll, der gewünschte Beendigungszeitpunkt (sofern satzungsgemäß möglich) sowie Datum und eigenhändige Unterschrift. Formulierungen, konkrete Vorlagen oder Musterbriefe werden hier bewusst nicht abgedruckt; entscheidend ist die Vollständigkeit der Informationen und die Unterschrift als Willenserklärung.
Die Satzungen der Landesverbände regeln, wie und wann ein Austritt möglich ist. Es gibt keine einheitliche Regel für alle Landesverbände: manche Satzungen erlauben den Austritt zum Ende eines Kalenderhalbjahres oder Jahres, andere regeln Kündigungsmöglichkeiten zum Jahresende oder zum Quartalsende. In manchen Landesverbänden heißt es ausdrücklich, dass der Austritt schriftlich zu erklären ist und nur zu bestimmten Stichtagen wirksam wird. Prüfen Sie daher die Satzung Ihres Landesverbandes, denn die Wirkung Ihrer Erklärung hängt maßgeblich von der dort festgelegten Frist und vom Zugang der Erklärung ab.
Zuerst: Die Satzung ist verbindlich. Als Mitglied unterliegen Sie den satzungsmäßigen Regelungen zur Beendigung der Mitgliedschaft. Als Nächstes: Ferien, Sonderzeiten, Elternzeit oder besondere Statusänderungen können beitragsrechtliche Folgen haben; diese Regelungen sind häufig in den Beitragsordnungen geregelt. Außerdem: Achten Sie auf Nachweise, die für Sonderbeiträge oder Nachlässe erforderlich sind, denn offene Fragen zu Ihrem Beitrag können die Abwicklung verzögern. Am wichtigsten: Der Zugang der Austrittserklärung bei der zuständigen Stelle (Bundes- oder Landesgeschäftsstelle je nach Fall) entscheidet über die Einhaltung der Frist.
Viele Probleme entstehen durch unvollständige Angaben (fehlende Mitgliedsnummer, unklare Formulierungen), durch das Versäumen satzungsgemäßer Stichtage oder durch Nachfragen, die nicht zeitgerecht beantwortet werden. Ein weiterer häufiger Fehler ist, die für den eigenen Landesverband geltende Satzung nicht zu kennen und deshalb falsche Fristen anzusetzen. Verbraucherportale und Kündigungsdienste weisen daher regelmäßig auf die Bedeutung einer schriftlichen Erklärung und eines nachweisbaren Zugangs hin.
Aus Foren und Ratgebern lassen sich typische Erfahrungsbilder ableiten: Einige Mitglieder berichten, dass die Abwicklung unkompliziert verlief, wenn die Erklärung vollständig und fristgerecht eingereicht wurde. Andere berichten von Verzögerungen, Nachfragen zu Identitäts- und Beitragsfragen oder von Unklarheiten bezüglich des Beendigungszeitpunkts. Nutzerkommentare aus Verbrauchsportalen und Foren zeigen, dass Transparenz über die Satzung und die Angabe der Mitgliedsnummer die häufigsten Ursachen für schnelle Bestätigungen sind; fehlende Angaben führen regelmäßig zu Verzögerungen. Einige Stimmen empfehlen, möglichst frühzeitig zu prüfen, welcher Stichtag in der Satzung gilt, und die Erklärung so zu terminieren, dass sie fristgerecht zugestellt wird.
Zuerst sollten Sie Ihre Satzung oder Beitragsordnung abrufen (Landesverband / Bundesverband). Als Nächstes notieren Sie die relevanten Daten: Mitgliedsnummer, Beitragsjahr, ggf. Nachweise für Beitragsermäßigungen. Außerdem: Bereiten Sie eine eindeutige Erklärung mit Unterschrift vor und dokumentieren Sie das Datum des Absendens. Am wichtigsten ist, einen nachweisbaren Zugang Ihrer Erklärung zu haben; deshalb hat sich in der Praxis das Versenden per Einschreiben als die verlässlichste Methode etabliert. Internetportale, Ratgeberseiten und Abo-Dienste empfehlen ebenfalls das Einschreiben, da es einen objektiven Zugangsnachweis liefert.
| Vergleichsübersicht | Sicherheit | Belegbarkeit |
|---|---|---|
| Einschreiben (empfohlen) | hoch | empfangsbestätigung möglich |
| einfacher Brief (weniger sicher) | mittel | nur Versandbeleg, kein Zugangsnachweis |
Die Gründe für die Priorisierung der postalischen, nachweisbaren Übermittlung liegen in der Rechts- und Verfahrenssicherheit: Ein Einschreiben dokumentiert den Zugang der Austrittserklärung und reduziert Streit über Fristwahrung. Zudem entspricht die eigenhändige Unterschrift dem Schriftformerfordernis, das viele Satzungen vorsehen. Aus Sicht eines Kündigungsspezialisten ist das Einschreiben der pragmatische Weg, um spätere Auslegungsfragen zu vermeiden. Zahlreiche Ratgeberseiten empfehlen daher ausdrücklich das Einschreiben als die beste Absicherung gegenüber Fristfehlern oder formalen Mängeln.
Beachten Sie folgende inhaltliche Elemente (allgemeine hinweise, keine vorlage): Nennen Sie deutlich Ihren vollen Namen und aktuelle Anschrift; geben Sie Ihre Mitgliedsnummer oder andere eindeutige Identifikationsmerkmale an; formulieren Sie klar, dass Sie die Mitgliedschaft beenden möchten; nennen Sie, falls möglich, den gewünschten Beendigungszeitpunkt entsprechend der Satzung; fügen Sie Datum und eigenhändige Unterschrift bei. Diese Punkte sind in der Praxis die häufigsten Gründe für eine zügige Bearbeitung. Verzichten Sie auf unklare Formulierungen oder auf zusätzliche, nicht relevante Informationen, die die Zuordnung verzögern könnten.
Es ist normal, dass nach einer Austrittserklärung Rückfragen auftreten können (z. B. Unklarheiten zu Beitragszahlungen oder zur Beitragsabrechnung). Dokumentieren Sie daher alle eingehenden und ausgehenden Schreiben bzw. Notizen zu Gesprächen, um bei Bedarf Nachweise zu haben. Wenn die Geschäftsstelle Nachweise verlangt, reagieren Sie möglichst zügig, um die Abwicklung zu beschleunigen. Viele Nutzer berichten, dass eine vollständige Vorlage der relevanten Informationen im ersten Schreiben Nachfragen reduziert.
Um den Prozess zu vereinfachen, gibt es Dienste, die das Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen übernehmen, falls kein Drucker oder keine Zeit zur Verfügung steht. Ein solcher Dienst ist Postclic: Um den Prozess zu vereinfachen, kann Postclic eine einfache und sichere Alternative darstellen. Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand.
Wenn Sie einen Versanddienst nutzen, prüfen Sie die angebotenen Nachweise über den Versand und Zugang. Ein Dienst, der einen rechtsverbindlichen Rückschein oder eine vergleichbare Empfangsbestätigung anbietet, kann in vielen Fällen den klassischen Weg ersetzen, ohne dass Sie persönlich zum Postamt müssen. Achten Sie auf Datenschutz, genaue Dokumentation und darauf, dass die Unterschrift als Willenserklärung beifügbar ist.
Die rechtliche Grundlage für Austritte und Kündigungen ist in den Satzungen der jeweiligen Landesverbände niedergelegt. Es existiert keine zentrale, für alle Landesverbände einheitliche Fristregelung; die Satzungen erlauben teilweise nur Kündigungen zu bestimmten Stichtagen (z. B. Ende eines Kalenderhalbjahres, Jahresende oder andere Fristen). In Einzelfällen kann der Landesvorstand bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Ausnahmen zulassen. Wegen dieser Unterschiede ist die Kenntnis der jeweils geltenden Satzung unerlässlich. Beispiele aus Landesverbandssatzungen zeigen die Variabilität: Einige Satzungen nennen das Ende eines Kalenderhalbjahres oder Kalenderjahres als Kündigungszeitpunkt; andere Satzungen regeln Kündigungen ausschließlich zum Ende eines Kalenderjahres. Daher ist eine fristgerechte Ausrichtung der Austrittserklärung unabdingbar.
Wenn es nach Ihrer Erklärung zu Unstimmigkeiten kommt (z. B. zur Wirksamkeit des Austrittszeitpunkts, zu Rückforderungen oder zu Beitragsabrechnungen), haben Mitglieder das Recht, Widerspruch zu erheben und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie Fristen für etwaige rechtliche Schritte. Dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Beendigung an. Genaue Fristen für Klagen oder Widersprüche richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und ggf. nach gesetzlichen Verjährungsregelungen.
Zuerst: Lesen Sie die Satzung Ihres Landesverbandes. Als Nächstes: Prüfen Sie Ihren Beitragsstatus und sammeln Sie alle relevanten Identifikationsdaten. Außerdem: Formulieren Sie eine klare Austrittserklärung und unterschreiben Sie diese eigenhändig. Am wichtigsten ist die Nachweisbarkeit des Zugangs Ihrer Erklärung; bewerten Sie für sich, ob ein persönlicher Versand, ein Einschreiben oder ein Versanddienst (wie oben beschrieben) für Sie praktikabler ist. Behalten Sie Kopien aller Unterlagen und notieren Sie das Versanddatum. Diese Maßnahmen minimieren Rückfragen und beschleunigen die Bearbeitung.
| Checkliste (kompakt) | Status |
|---|---|
| Mitgliedsnummer vorhanden | ja/nein |
| Aktuelle Anschrift angegeben | ja/nein |
| Eigenhändige Unterschrift vorhanden | ja/nein |
| Versand nachweisbar | ja/nein |
Nach dem Versand Ihrer Austrittserklärung empfiehlt es sich, den Eingang zu dokumentieren und auf eine schriftliche Bestätigung zu bestehen. Falls die Bestätigung ausbleibt oder Rückfragen kommen, reagieren Sie sachlich und mit Verweis auf Ihre Originalunterlagen. Behalten Sie Zahlungsbelege und Korrespondenz für den Fall, dass es später zu Unstimmigkeiten kommt. Prüfen Sie außerdem, ob Sie für das laufende Beitragsjahr noch Ansprüche oder Verpflichtungen haben und klären Sie offene Zahlungen. Darüber hinaus können Sie prüfen, ob ein Wechsel zu einem anderen Verband oder eine außerordentliche Form der Mitgliedschaft für Sie in Frage kommt. Abschließend: Planen Sie im Zweifel ein Zeitfenster ein, um eventuelle Nachfragen zu beantworten — eine vollständige und saubere Dokumentation vermeidet die meisten Konflikte.
Adresse: Marburger Bund Reinhardtstraße 36 10117 Berlin. Diese Adresse ist die offizielle Angabe des Bundesverbandes und wird in offiziellen Ratgebern als zuständige Geschäftsstellenadresse genannt; verwenden Sie sie für die schriftliche Korrespondenz, wenn in Ihrer Satzung die Bundesgeschäftsstelle zuständig ist.