
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Pwc (PricewaterhouseCoopers) ist ein Netzwerk von Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, das in Österreich vor allem Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und weitere professionelle Dienstleistungen für Unternehmen und Institutionen anbietet. Die Wiener Präsenz vonPwcbetreut nationale und internationale Mandate unterschiedlicher Größenordnungen, von KMU bis zu Großkonzernen; typische Leistungen reichen von Jahresabschlussprüfung über Steueroptimierung bis zu strategischer Beratung und spezialisierten IT‑Services. Offizielle Firmendaten und die lokale Adresse lauten Donau-City-Straße 7, 1220 Wien.
Wer eine Geschäftsbeziehung zuPwcbeenden möchte, sollte aus finanzieller Sicht zwei Dinge priorisieren: (1) Klarheit über vertragliche Laufzeiten, Kündigungsfristen und Gebührenpflichten; (2) rechtsverbindlichen Nachweis der Kündigung. Aus rechtlicher und evidenzstrategischer Perspektive ist die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein die empfehlenswerte Methode. In diesem Leitfaden konzentriere ich mich als Finanzberater auf Kosten‑Nutzen‑Aspekte, typische Risiken bei Kündigungen und praxisnahe Empfehlungen für österreichische Kundinnen und Kunden.
Aus finanzieller Sicht geht es bei einer Kündigung nicht nur um die formale Beendigung des Vertrags, sondern um die Minimierung von Restkosten, Ausgleichs‑ oder Strafzahlungen sowie um Liquiditätsplanung für die verbleibende Vertragslaufzeit. In den meisten B2B‑Verträgen mit großen Beratungshäusern sind folgende Elemente wirtschaftlich relevant: verbleibende Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen, Abrechnungsmodalitäten für bereits erbrachte Leistungen und mögliche Ausgleichszahlungen für vorzeitige Beendigung. In Bezug auf die Formulierung der Kündigung sind drei inhaltliche Prinzipien entscheidend: präzise Vertragsidentifikation (Vertragsnummer, Leistungsgegenstand), klarer Kündigungszeitpunkt bzw. nächstmöglicher Kündigungstermin und das Verlangen nach einer schriftlichen Empfangsbestätigung bzw. Schlussabrechnung.
In wirtschaftlicher Hinsicht sind folgende Szenarien typisch: (a) Restlaufzeitkosten: Wenn der Vertrag Mindestlaufzeiten oder Kündigungsstichtage vorsieht, müssen Sie die verbleibenden Zahlungsverpflichtungen in Ihre Budgetplanung einrechnen; (b) Abwicklungsaufwand: Abschlussrechnungen oder Übergabeleistungen können zusätzliche Stunden‑ bzw. Pauschalhonorare auslösen; (c) Verhandlungsfenster: Bereits frühzeitig handelnde Kundinnen und Kunden erreichen in Verhandlungen mitunter Reduktionen oder Teilausstiege, die aus Kostensicht vorteilhaft sind. Als Faustregel: Berater‑ und Prüfungsmandate der Big‑Four arbeiten oftmals mit Tagessätzen oder Stundenverrechnungssätzen, die je nach Senioritätsstufe stark variieren; das beeinflusst die Höhe möglicher Nachforderungen bei Vertragsende merklich.
Aus rechtlicher Perspektive sind Fristen und Formvorschriften maßgeblich. Bestimmungen in Nutzungs‑ oder Dienstleistungsbedingungen können verlangen, dass bestimmte Zugänge oder Portale nurschriftlichgekündigt werden; bei PwC‑Dienstleistungen gibt es Fallbeispiele, bei denen die Kündigung des Zugangs zum Portal ausdrücklich als schriftlich zu erfolgen beschrieben ist. Das heißt: Für bestimmte Verträge ist ein schriftlicher Nachweis nicht nur empfehlenswert, sondern vertraglich vorgesehen.
Für die öffentliche Wahrnehmung großer Beratungsunternehmen trifft man in Österreich überwiegend auf B2B‑Feedback, Mitarbeiterbewertungen und gelegentliche Forumseinträge zu Vertragsfragen. Direkte, systematisch erhobene Konsumentenbewertungen zum Themapwc kündigungsind rar; stattdessen findet man Hinweise in Branchenforen und Plattformen, die allgemeine Erfahrungen zu Kündigungsformalitäten, Kündigungsfristen und internen Prozessen diskutieren. Auf job‑ und karriereorientierten Plattformen äußern Mitarbeitende häufig Erfahrungen mit internen Kündigungsmodalitäten und Sperrfristen, was indirekt auf die Praxishaltung großer Dienstleister gegenüber Formalitäten und Terminrahmen schließen lässt.
Aus Forenbeiträgen und Plattformkommentaren lassen sich typische Paraphrasen zusammenfassen: Kundin A schrieb, dass sie die Fristen unterschätzt habe und für drei weitere Monate zahlen musste; Nutzer B erwähnte, dass der Zugang zu einem Portal nur nach schriftlicher Kündigung entzogen wurde; Mitarbeitende berichten über Sperrfristen und interne Kündigungsstichtage. Diese Rückmeldungen sind nicht zwingend repräsentativ für Mandanten aller Bereiche, aber sie zeigen wiederkehrende Themen: klare Fristenklärung, formaler Nachweis, und Zeitaufwand für abschließende Abrechnungen.
Aus finanzieller und rechtlicher Sicht ist die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein die sicherste Option, weil sie einen eindeutigen Nachweis über den Zugang der Erklärung beim Vertragspartner liefert. Dieser Nachweis reduziert Streitkosten, verkürzt potenzielle Gerichts‑ oder Schlichtungsverfahren und gibt Ihnen Verhandlungshebel. In puncto Beweissicherheit ist der postalische Weg besonders robust: Er erfüllt häufig vertraglich geforderte Schriftformerfordernisse und ist in der Rechtspraxis als Zugangsnachweis etabliert.
: Wenn eine Kündigung streitig wird und Sie Beweise vorlegen müssen, entstehen in A‑Szenarien oft direkte Kosten (Anwaltszeit, 200–300 EUR/h als conservativer Richtwert; variierende Tagessätze bei Beratungshäusern), indirekte Opportunitätskosten und Verzögerungskosten. Ein klar dokumentierter postalischer Zugang reduziert die Wahrscheinlichkeit eines teuren Rechtsstreits. Angenommen, ein nicht nachgewiesener Zugang führt zu einer Forderung über drei Monatsraten à 2.000 EUR — das sind 6.000 EUR potenzieller Mehraufwand, plus Rechtsberatung; ein sicherer Zustellnachweis kann solche Risiken oft verhindern. Bei größeren Mandaten mit Tagessätzen/Projektvolumina multipliziert sich dieser Effekt entsprechend.
Inhaltlich sollte eine Kündigung die für die wirtschaftliche Abwicklung relevanten Informationen enthalten: Vertragsidentifikation, gewünschtes Beendigungsdatum (oder Hinweis auf den nächstmöglichen Termin), Aufforderung zur Endabrechnung sowie Bitten um eine Empfangs‑/Bestätigungsmitteilung. Aus finanzieller Sicht ist es wichtig, eine Frist zur Schlussabrechnung zu setzen, um Cashflow‑Planung zu ermöglichen. Formulierungen sollten knapp, rechtsklar und nachprüfbar sein; vermeiden Sie unklare Fristen oder interne Zusagen ohne schriftlichen Nachweis. Hinweis: Ich gebe hier keine Briefvorlage, sondern nenne nur inhaltliche Elemente, die aus Kosten- und Risikoperspektive relevant sind.
Beachten Sie vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen. Arbeits‑ und Dienstverträge folgen seit Gesetzesänderungen in bestimmten Bereichen standardisierten Fristen; für Dienstleistungs‑ und Lizenzverträge sind jedoch die vertraglich vereinbarten Bestimmungen maßgeblich. Prüfen Sie insbesondere Kündigungsstichtage (z. B. zum Quartalsende, Monatsende) und mögliche Mindestlaufzeiten. Sollte die vertragliche Lage unklar sein, kann eine juristische Ersteinschätzung wirtschaftlich sinnvoll sein, vor allem wenn hohe laufende Kosten oder langfristige Projekte betroffen sind.
| Leistungsbereich | Zielkunden | Abrechnungsmodell (typisch) |
|---|---|---|
| Wirtschaftsprüfung | Unternehmen aller Größen, börsennotierte Gesellschaften | Projekt-/Jahreshonorar, Pauschale |
| Steuerberatung | KMU bis Großunternehmen | Stundenhonorar / Pauschalvereinbarung |
| Advisory / Consulting | Konzerne, Mittelstand | Tagessätze / Projektpauschalen |
Aus Budgetoptimierungs‑Perspektive lohnt sich ein Vergleich mit anderen professionellen Dienstleistern (z. B. Big Four Konkurrenten oder spezialisierte Boutique‑Berater). Die Wahl beeinflusst sowohl laufende Kosten als auch Flexibilität bei Vertragsbeendigung. Größere Netzwerke bieten Skalenvorteile, aber oft strengere vertragliche Anforderungen; kleinere Anbieter sind häufig günstiger und flexibler, bergen jedoch andere Risiken (Kapazität, Nachvollziehbarkeit).
| Anbieter | Typische Stundensätze / Tagessätze | Flexibilität Kündigung |
|---|---|---|
| Pwc | Variable, abhängig von Seniorität; Big‑Four‑Spanne (hoch) | Formelle Prozesse, vertraglich geregelte Fristen |
| Boutique‑Berater | Meist niedriger (je nach Spezialisierung) | Oft flexibler, kürzere Fristen möglich |
| Interne Freelancer | Stark variabel, oft günstiger pro Stunde | Hohe Flexibilität, jedoch Risiko in Qualitätssicherung |
Beachten Sie Verjährungsfristen für Forderungen und Ansprüche sowie mögliche vertragliche Ausschlussfristen. Bei Dienstleistungen kann die Rechnungsstellung auch nach Vertragsende erfolgen; daher ist eine klare Aufforderung zur Schlussabrechnung in der Kündigung aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Für bestimmte Produktzugänge oder Portalrechte besteht in den Nutzungsbedingungen oft eine ausdrückliche schriftliche Kündigungspflicht. Diese Anforderungen können die Wahl der Zustellmethode beeinflussen: Der postalische Nachweis ist hier oft der beste Schutz gegen spätere Rechnungsforderungen.
Vor dem Absetzen einer Kündigung lohnt sich eine kurze Kosten‑Nutzen‑Analyse: Wie hoch sind die erwarteten Restkosten bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin? Lässt sich durch Teilkündigungen, Reduktion des Leistungsumfangs oder Neuverhandlung eine Kostenreduktion erreichen? Rechnen Sie konservativ: bei Tagessätzen von 800–1.800 EUR und einem Projektumfang von 10 Tagen ergibt sich rasch ein mittlerer Projektwert im fünfstelligen Bereich; selbst eine Reduktion von 20 % hat daher unmittelbare Budgetwirkung.
Um den Prozess zu vereinfachen, bietet sich die Nutzung von Diensten an, die postalische Einschreiben mit Nachweis digital beauftragen und versenden. So können Sie rechtssichere postalische Zustellung mit minimalem Aufwand kombinieren. Postclic ist ein solcher Service: Ein 100% Online‑Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Diese Option reduziert organisatorischen Aufwand und gewährleistet gleichzeitig den postalischen Nachweis, den große Dienstleister häufig vertraglich voraussetzen. (Integration als praktikable, nicht werbliche Alternative zur eigenen Zustellung.)
Einwände wie „schriftliche Kündigung ist aufwendig“ sind aus finanzieller Sicht prüfbar: Die einmaligen Aufwendungen für eine formkonforme Zustellung sind in der Regel gering im Vergleich zu möglichen Nachforderungen, Verzugszinsen oder Rechtsberatungskosten. Selbst bei mittleren Mandatsvolumina amortisiert sich eine sichere Nachweisführung schnell. Wenn vertraglich Fristen versäumt werden, können Nachbelastungen entstehen, die das Mehrfache der Zustellkosten betragen.
Ohne nachweisbaren Zugang können vertragliche Automatikverlängerungen oder Forderungen geltend gemacht werden, die Ihre Liquiditätsplanung belasten. Dies ist besonders kritisch, wenn Sie Budgetmittel bereits neu zugewiesen haben oder mit Ersatzleistungen planen. Daher ist die finanzielle Empfehlung eindeutig: Priorisieren Sie den Nachweis der Kündigung.
Bei der Recherche zur Thematik zeigte sich, dass öffentlich verfügbare, konkrete Kundenerfahrungen speziell zur Kündigungsabwicklung von PwC‑Mandanten in Österreich limitiert sind. Vielmehr finden sich disparate Hinweise in Foren, Nutzungsbedingungen von Portalzugängen und Arbeitgeberbewertungsplattformen, aus denen man Rückschlüsse zur Praxis ableiten kann: formelle Prozesse, längere interne Abwicklungszeiten und gesetzliche/vertragliche Fristen. Die Quellenlage unterstützt die Empfehlung, auf postalischen Nachweis zu setzen, weil dies in Dienstleistungsverträgen und Nutzungsbedingungen als angemessene Form genannt wird.
Nach der Zustellung Ihrer Kündigung sollten Sie aus finanzieller Perspektive folgende Schritte einplanen: Überwachung der Zahlungsströme (laufende Rechnungen, Schlussrechnung), dokumentierte Kommunikation über offene Punkte, ggf. Budgetumplanung für Übergangsdienste und Planung einer Alternative (zwecks Kostenkontrolle). Fordern Sie wenn möglich eine Schlussrechnung mit Zahlungsziel, um Cashflow und Rückstellungen sauber zu planen. Prüfen Sie bei größeren Mandaten, ob eine Schlichtungsklausel oder ein internes Eskalationsverfahren vorhanden ist und wägen Sie die Kosten einer anwaltlichen Prüfung gegen das potenzielle Risiko ab.
Abschließend: Bei Unsicherheit über Vertragsinhalte ist eine kurze juristische Erstprüfung oft wirtschaftlich sinnvoll; die Kosten hierfür sind im Regelfall deutlich niedriger als mögliche ungeplante Nachforderungen oder Rechtsstreitkosten.
Quellen und Hinweise: PwC‑Firmendaten und Impressum; Nutzungsbedingungen/DIA‑Portalhinweis zur schriftlichen Kündigung; branchenübliche Honorardiskussionen zu Tagessätzen und Stundensätzen.