
Cancellation service N°1 in Austria

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
Techemist ein Dienstleister für Messtechnik, Abrechnung und Immobilienservices mit Angeboten zur Heizkostenverteilung, Wasser-/Energieabrechnung und technischen Services für Wohngebäude. Das Unternehmen arbeitet mit Hausverwaltungen, Eigentümern und Mietern zusammen, um Verbrauchsmessung, Abrechnung und Gerätewartung zu übernehmen. In Österreich ist Techem mit einer eigenen Landesorganisation vertreten und bietet Informationen, Kundenportale und Dienstleistungen speziell für den österreichischen Markt an. Die Leistungen reichen von der Geräteinstallation über die jährliche Abrechnung bis hin zu Beratungsleistungen für Energieeinsparung.
Adresse:Techem Messtechnik GmbHSt. Bartlmä 2a A-6020 Innsbruck. Diese Anschrift sollten Eigentümer und Hausverwaltungen als offiziellen Standort in Österreich berücksichtigen, wenn sie formelle Schreiben oder Nachfragen vorbereiten. Weitere Details und Serviceinformationen sind auf der offiziellen Techem-Webseite hinterlegt.
Menschen kündigen Verträge mit Techem aus verschiedenen Gründen: Hausverkauf oder Eigentümerwechsel, Unzufriedenheit mit Servicequalität, Wechsel der Hausverwaltung, fehlerhafte Abrechnungen oder technische Probleme mit Zählern. Besonders beim Hausverkauf steht für viele Eigentümer die Frage im Vordergrund, wer künftig die Abrechnung übernimmt und welche vertraglichen Pflichten verbleiben. In vielen Fällen ist das Ziel, klare vertragliche Verhältnisse beim Eigentumsübergang zu schaffen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Ich habe Kundenbewertungen, Foreneinträge und Erfahrungsberichte in deutscher Sprache ausgewertet, um typische Probleme und bewährte Vorgehensweisen zu identifizieren. Die Bewertungen zeigen wiederkehrende Muster: Verzögerungen bei Abrechnungen, Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit des Supports, Unzufriedenheit mit technischen Terminen sowie Unklarheiten bei der Vertragsübernahme nach Eigentümerwechseln. Negative Rückmeldungen heben oft fehlende oder langsame Rückmeldungen und ausbleibende Bestätigungen hervor, während positive Stimmen gelegentlich die fachliche Kompetenz bei Installation und Ablesung loben. Insgesamt sollten Kündigungswillige auf eine sorgfältige Dokumentation achten, weil Nutzer berichten, dass formelle Nachweise in Streitfällen oft den Ausschlag geben.
Aus Rezensionen und Foren lassen sich folgende wiederkehrende Punkte ableiten: Einige Kund:innen berichten von langen Wartezeiten auf Abrechnungen, fehlenden Reaktionen auf Anfragen und Problemen bei der korrekten Zuordnung von Verbrauchsdaten. Daraus folgt: Dokumentieren Sie jeden Kontaktversuch, bewahren Sie Ablesebelege und Zahlungsnachweise auf und handeln Sie nicht nur mündlich. Wenn Sie wegen eines Hausverkaufs kündigen, empfiehlt es sich zudem, Belege für den Übergabetermin bzw. den Kaufvertrag bereitzuhalten, da diese Informationen bei der Abrechnung und Geräteübernahme relevant sein können.
Ein Eigentümerwechsel hat je nach Vertragstyp unterschiedliche rechtliche Konsequenzen. Im Mietrecht gilt generell: Kauf bricht Miete nicht; für Dienstleistungs- und Dienstverträge (wie Mess- und Abrechnungsverträge) gelten besondere vertragliche Vereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Bei vielen Anbietern von Gebäudetechnik liegt es in der Praxis nahe, den Vertrag bei Eigentümerwechsel zu prüfen und den neuen Eigentümer über die Übernahme oder Beendigung in Kenntnis zu setzen. Käufer können im Kaufvertrag schriftlich die Übernahme bestehender Verträge regeln, wodurch spätere Streitigkeiten vermieden werden. Bei Versicherungen und bestimmten Versorgungsverträgen gibt es gesetzliche Sonderkündigungsrechte innerhalb klarer Fristen nach Eigentumsübergang; bei Abrechnungsdienstleistern ist die Praxis hingegen häufig vertraglich geregelt und deshalb prüfenswert.
Techem kommuniziert, dass ein Eigentümer- oder Verwalterwechsel der Fall ist, der gemeldet werden soll, damit Abrechnungen abgeschlossen und ggf. offene Fragen geklärt werden können. Durch Vereinbarungen im Kaufvertrag lässt sich regeln, ob der Käufer bestehende Miet- oder Dienstverträge übernimmt. Wenn der Käufer die Techem-Verträge nicht weiterführen möchte, spricht Techem von der Möglichkeit, Optionen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu prüfen; dies kann Fristen und gegebenenfalls Kosten nach sich ziehen. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig Belege zum Kauf und zur Übergabe bereitzuhalten.
Der Verkauf eines Hauses kann ein legitimer Grund sein, einen Dienstleistungsvertrag zu beenden oder dessen Bedingungen neu zu verhandeln. Allerdings ist die tatsächliche Durchsetzbarkeit einer Kündigung oft vom Vertrag abhängig: Laufzeit, Übernahmeklauseln, Mietgerätevereinbarungen und Rückgaberegeln können die Modalitäten bestimmen. Das bedeutet: Prüfen Sie Ihren Vertrag und die AGB genau. Wenn im Kaufvertrag eine vertragliche Übernahme vereinbart wurde, besteht für den Käufer in der Regel die Verpflichtung, den Dienstvertrag zu übernehmen. Fehlt eine solche Vereinbarung, können zusätzliche Kosten für eine vorzeitige Beendigung anfallen.
Vor Abschluss des Kaufvertrags kann es sehr klug sein, die Übernahme oder Rückabwicklung von Dienstleistungsverträgen (inklusive Messgeräte-Mietverträge) explizit zu regeln. Das vermeidet nachträgliche Auseinandersetzungen zum Beispiel über Rückbaukosten oder Restlaufzeiten. Wenn Sie bereits verkauft haben und eine Kündigung anstreben, ist die Form, der Zeitpunkt und die Dokumentation entscheidend.
Als Verbraucherschutzexpertin rate ich in diesem Kontext klar dazu, ausschließlich die postalische Kündigung per Einschreiben zu wählen. Deshalb gilt: Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben ist die sichere, dokumentierte und vor Gericht taugliche Form, um Beweisprobleme zu vermeiden. Ein per Einschreiben versandtes Schreiben schafft einen belastbaren Zugangsnachweis und einen Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung. In Konfliktfällen ist dies oft entscheidend, weil zahlreiche Nutzerberichte genau das Fehlen einer klaren Zustellung als Ursache für ungelöste Ansprüche nennen.
Inhaltlich sollte ein Kündigungsschreiben die identifizierenden Vertragsangaben enthalten, damit der Empfänger die Kündigung sauber zuordnen kann: Name des bisherigen Vertragsinhabers, Adresse des betroffenen Objekts, falls vorhanden Vertrags- oder Kundennummer, das Datum des Eigentumsübergangs (als Begründung) und die klare Erklärung, dass Sie den Vertrag wegen Hausverkauf beenden möchten. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und des Beendigungszeitpunktes an. Bewahren Sie eine Kopie des eigenen Schreibens sowie den Einlieferungsbeleg des Einschreibens sorgfältig auf. Das beruhigt und schützt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie den genauen Wortlaut vorgeben sollen; Formulierungen bleiben individuell, aber vollständig. In der Praxis macht Vollständigkeit den Unterschied: Fehlende Vertragsangaben sind ein häufiger Grund dafür, dass Kündigungen intern nicht korrekt zugeordnet werden.
Viele Messtechnikverträge enthalten Regelungen zu gemieteten Geräten. Deshalb ist es wichtig, in Ihrem Schreiben auch den Umgang mit Mietgeräten anzusprechen und eine Rückgabevereinbarung zu verlangen, falls der Käufer die Verträge nicht übernehmen möchte. Fordern Sie Angaben zu möglichen Kosten, Rückbaubedingungen und weiteren Folgen der Vertragsbeendigung an. In manchen Fällen wird Techem aktiv auf den Verkäufer zukommen, um die Übergabe oder die Option der Vertragsübernahme mit dem Käufer zu klären.
Vertragsfristen und mögliche Kosten bei vorzeitiger Beendigung sind vertraglich geregelt und können variieren. Daher gilt: Prüfen Sie Ihre AGB und Vertragsunterlagen. Erwarten Sie, dass Techem oder die Hausverwaltung Rückfragen stellt, Abrechnungen fertigstellt und eventuell Einigungs- oder Klärungsprozesse initiiert. Nutzer berichten, dass solche Abläufe Zeit in Anspruch nehmen können, weshalb eine frühzeitige Kündigung und konsequente Dokumentation empfehlenswert ist. Wenn Sie eine fristgerechte Kündigung per Einschreiben abgesendet haben, sollten Sie auf die schriftliche Bestätigung achten und Fristen konservativ kalkulieren.
Wenn Sie trotz Einschreibens keine Reaktion erhalten oder Abrechnungen fehlerhaft bleiben, dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen und Fristen. In Österreich gibt es Konsumentenschutzstellen, die bei Streitigkeiten unterstützen können; zudem kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Einige Nutzer berichten, dass spätestens nach erneuter schriftlicher Aufforderung und Nachweis der Zustellung die Fälle ernsthafter bearbeitet wurden. Daher ist das Einschreiben oft der Schlüssel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Um den Prozess zu vereinfachen, können Dienste genutzt werden, die das Erstellen, Drucken und Versenden eines Einschreibens übernehmen, wenn Sie selbst keine Möglichkeit zum Ausdrucken oder Frankieren haben. Ein solcher Service ist Postclic: Um den Prozess zu vereinfachen, bietet Postclic einen 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen: Postclic druckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Postclic ist eine praktische Option für alle, die eine formale, postalische Zustellung benötigen, ohne selbst vor Ort sein zu müssen. (Hinweis: Postclic wird hier als praktische Erleichterung erwähnt; die Entscheidung zur Nutzung ist individuell.)
Dienstleister, die postalische Zustellung vollständig übernehmen, helfen insbesondere dann, wenn aus Zeitgründen oder technischen Gründen ein eigener Ausdruck und Versand nicht möglich sind. Wichtig bleibt: Der Versand muss per Einschreiben erfolgen, damit der rechtliche Nachweis erhalten bleibt. Dienste wie Postclic können das erledigen, ohne das Prinzip des postalisch nachweisbaren Versands zu unterlaufen.
Im Folgenden zwei Tabellen: eine Übersicht zu den Kernleistungen von Techem (nach offiziellem Angebot) und ein Vergleich mit zwei anderen in Österreich/Bereich bekannten Anbietern. Dies hilft, Leistungen einzuordnen, nicht jedoch, andere Kündigungswege zu empfehlen.
| Leistungsbereich (Techem) | Kurze beschreibung |
|---|---|
| Messtechnik | Installation und Wartung von Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern und Wasserzählern |
| Abrechnung | Erstellung von Heiz- und Wasserabrechnungen für Hausverwaltungen und Eigentümer |
| Immobilienservices | Beratung, Services für Hausverwaltungen und Verbrauchsoptimierung |
| Kundenportal & digitale Dienste | Portale für Verwaltung und Datenübermittlung (verschiedene Pakete verfügbar) |
Quellen: Techem Österreich Website (Leistungsübersicht und Serviceinformationen).
| Anbieter | Hauptmerkmale | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Techem | Messtechnik, Abrechnung, Gerätewartung | Österreichische Landesorganisation, breites Portfolio |
| Brunata | Ähnliche Messtechnik- und Abrechnungsservices | Regional stark vertreten, alternative Anbieteroption |
| ista | Mess- und Abrechnungsdienstleister | International aktiv, vergleichbare Angebote |
Hinweis: Diese Tabelle dient zur Orientierung über Dienstleistungsvergleiche, nicht zur Bewertung oder Empfehlung eines speziellen Anbieters. Die konkrete Vertragslage kann von Firma zu Firma stark variieren.
Damit eine Kündigung wegen Hausverkauf rechtssicher wirkt, sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Kaufvertrag (oder Übergabeprotokoll), Ablesebelege, Zahlungsbelege, vorherige Abrechnungen und eine Kopie des Einschreibens mit Einlieferungsbeleg. Solche Nachweise sind im Streitfall entscheidend. Bewahren Sie diese Dokumente mindestens so lange auf, wie Anspruchsfristen oder Gewährleistungsfristen bestehen. Durch solide Dokumentation erhöhen Sie Ihre Verhandlungsposition und reduzieren das Risiko, später unnötig belastet zu werden.
Wenn Techem trotz nachweisbarer Zustellung nicht reagiert oder Ihre Kündigung ignoriert, dokumentieren Sie die Kommunikation und ziehen Sie in Erwägung, eine konsumentenrechtliche Beratungsstelle zu kontaktieren oder rechtliche Schritte einzuleiten. Eine formelle Beschwerde bei einer zuständigen Stelle kann den Prozess beschleunigen. In vielen Fällen genügt die erneute, formelle Erinnerung mit Nachweis der Zustellung, um Bewegung in die Sache zu bringen.
Vermeiden Sie folgende Fehler, die immer wieder in Nutzerberichten auftauchen: Unvollständige Kündigungsangaben, fehlende Belege zum Übergabetermin, keine Aufforderung zur Bestätigung des Kündigungseingangs und das Versenden von weniger nachweisbaren Formen der Mitteilung. Aus Verbrauchersicht ist das Einschreiben die Standardweise, um diese Risiken zu minimieren.
Nachdem Ihre Kündigung per Einschreiben versandt und die schriftliche Bestätigung vorliegt, kontrollieren Sie die folgende Punkte: Abschlussabrechnung und mögliche Guthaben, Klärung der Rückgabe von Mietgeräten, Anpassung oder Beendigung laufender Lastschriften und Information der Hausverwaltung sowie des Notars gegebenenfalls. Behalten Sie alle Dokumente und Fristen im Blick; wenn Probleme auftreten, nutzen Sie die dokumentierten Nachweise für eine fundierte Beschwerde oder rechtliche Schritte. Abschließend: Handeln Sie frühzeitig, dokumentieren Sie umfassend und wählen Sie die postalische Zustellung per Einschreiben als verbindliche Form der Kündigung, um Ihre Rechte zu schützen und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.