
Cancellation service N°1 in Germany

Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department –
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
DieVereinigte Lohnsteuerhilfe(VLH) ist ein bundesweit tätiger Lohnsteuerhilfeverein, der privat Versicherte, Arbeitnehmer und Rentner bei Fragen zur Einkommensteuer unterstützt. Der Verein bietet persönliche Beratung an lokalen Beratungsstellen sowie Verwaltungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Befugnis eines Lohnsteuerhilfevereins an. Mitglieder profitieren von einer jährlichen Pauschalvergütung für die Erstellung der Steuererklärung, der Prüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung gegenüber Finanzbehörden. Laut Vereinsangaben ist die VLH einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland mit vielen Beratungsstellen und einer zentralen Verwaltung in Neustadt/Wstr. (siehe Impressum und Pressemitteilungen).
Zuerst: Die VLH richtet sich primär an Arbeitnehmer, Rentner und andere Gruppen, die innerhalb der Befugnis eines Lohnsteuerhilfevereins beraten werden dürfen. Sie bietet in der Regel die Erstellung der Einkommensteuererklärung, Beratung zu steuerlichen Veränderungssituationen (z. B. Heirat, Geburt, Jobwechsel) sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt an. Viele Mitglieder schätzen die Planbarkeit der Kosten, weil die Beiträge sozial gestaffelt sind und nicht nach Aufwand abgerechnet werden.
Die zentrale Anschrift der Vereinigung lautet:Fritz-Voigt-Str. 13, 67433 Neustadt/Wstr.Dies ist die offizielle Geschäftsadresse, die in Presseinformationen und Impressum aufgeführt wird. Bei rechtlichen oder formalen Fragen zur Mitgliedschaft ist diese Adresse relevant.
Als Nächstes: Mitgliedsbeiträge sind bei Lohnsteuerhilfevereinen in der Regel einkommensabhängig. Für die VLH gibt es gestaffelte Beitragstabellen; als Orientierung finden sich auf Informationsseiten und Vergleichsportalen Übersichtstabellen mit Beitragsstufen, die je nach Jahreseinkommen von niedrigen Jahresbeträgen bis hin zu höheren Staffelbeträgen reichen. Die genaue Einstufung erfolgt laut Verein anhand der Beitragsordnung und kann besondere Einkünfte (z. B. Vermietung) berücksichtigen.
| Beitragsklasse (Orientierung) | jährlicher beitrag (ca.) |
|---|---|
| bis 10.000 € | 39–83 € |
| 20.000–40.000 € | 109–177 € |
| 40.000–60.000 € | 185–229 € |
| über 100.000 € | bis 399 € |
Hinweis: Die Tabelle ist eine zusammenfassende Darstellung aus öffentlich verfügbaren Beitragsangaben verschiedener Lohnsteuerhilfevereine und orientiert sich an den üblichen Staffelungen; der konkrete Beitrag für ein Mitglied wird durch die Beitragsordnung des jeweiligen Vereins festgelegt.
Am wichtigsten: Die Beendigung einer Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein unterliegt regelmäßig den Vorgaben der Satzung. Bei der VLH heißt das konkret, dass eine Kündigung zum Jahresende möglich ist und bestimmte Fristen bestehen. Laut offizieller Angabe des Vereins muss die Kündigung in Textform bis zum 30. November bei der VLH eingegangen sein, damit sie zum Jahresende wirksam wird. Kündigungen, die nach diesem Datum eingehen, greifen erst im Folgejahr. Diese Fristregelung ist in den Informationsseiten des Vereins klar dargestellt und gehört zu den wichtigsten Formalien, die jedes Mitglied beachten muss.
Beachte: Satzungsregelungen anderer Lohnsteuerhilfevereine können leicht abweichen (z. B. dreimonatige Frist oder 30. September als Stichtag). Deshalb ist es wichtig, die für die eigene Mitgliedschaft geltende Regelung zu kennen. Bei der VLH gelten die auf ihrer Webseite und in den Satzungsdokumenten ausgewiesenen Fristen.
Zusätzlich: Es gibt Fälle für eine außerordentliche (fristlose oder kurzfristigere) Beendigung der Mitgliedschaft, etwa bei einer Änderung der Beratungsbefugnis (z. B. Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die außerhalb der Befugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegt) oder bei einer maßgeblichen Beitragserhöhung. Die Satzung regelt oft besondere Rechte zum außerordentlichen Austritt; dafür müssen meist besondere Nachweise vorgelegt werden. Prüfen Sie im Zweifel die Satzung Ihres Vereins oder die mitgelieferten Mitgliedsunterlagen.
Zuerst: Für die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft empfehle ich aus meiner Praxis als Kündigungsspezialist ausschließlich die postalische Kündigung per Einschreiben (registrierter Versand). Diese Methode ist aus mehreren Gründen überlegen: rechtssichere Zustellnachweise, eindeutiger Zugangsnachweis im Streitfall und hohe Akzeptanz vor Gerichten und bei Verwaltungen. In allen Fällen, in denen Fristen und das Einhalten von Stichtagen entscheidend sind, bietet ein Einschreiben den belastbaren Nachweis des Zugangs. (Im Folgenden nenne ich diese Versandart konsequent als die bevorzugte Methode.)
Wichtig: Obwohl manche Informationsportale andere Varianten auflisten, ist aus Sicht eines Mitglieds das sichere Einreichen der Kündigung zum Stichtag das zentrale Ziel. Die VLH selbst gibt Fristen vor; den Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist, kann ein eingeworfenes Einschreiben am zuverlässigsten belegen.
| Aspekt | Vorteil VLH/lohnsteuerhilfe |
|---|---|
| Beitragsstruktur | Sozial gestaffelte Jahresbeiträge, planbare Kosten. |
| Beratung | Persönliche Beratungsstellen und Abgabe der Steuererklärung im Vereinsrahmen. |
| Verwaltung | Zentrale Verwaltung mit regionalen Beratungsstellen. |
Als Nächstes: In der Kündigung sollten Sie allgemein nachvollziehbar angeben, dass Sie die Mitgliedschaft beenden möchten, Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Kontaktdaten beifügen sowie um eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunktes bitten. Ich gebe hier bewusst keine Formulierungsvorlage, sondern nenne nur die inhaltlichen Bausteine, die aus rechtlicher Sicht relevant sind: Identifikation des Mitglieds, eindeutiges Kündigungswunschsignal, Bezug auf Mitgliedschaft/Vertragsverhältnis, gewünschter Beendigungszeitpunkt (z. B. zum Jahresende) und Bitte um Bestätigung. Vermeiden Sie unklare Formulierungen und nennen Sie unbedingt Ihre Mitgliedsnummer, sofern vorhanden.
Zuerst: Viele Mitglieder unterschätzen die Frist und senden ihre Erklärung zu spät oder nutzen eine Versandmethode ohne belastbaren Zugangsnachweis. Häufige Probleme, die aus Kundenrückmeldungen hervorgehen, sind: Unsicherheit über die korrekte Frist (unterschiedliche Angaben auf Drittratgeberseiten), fehlende Bestätigung des Vereins nach Eingang der Kündigung und Missverständnisse, ob die Kündigung beim lokalen Berater oder in der Zentrale eingehen muss. In meiner Praxis habe ich oft gesehen, dass Mitglieder die Frist verpassen und dadurch ein weiteres Jahr Beitrag zahlen müssen.
Profi-tipp: Formulieren Sie die Kündigung klar, fügen Sie die Mitgliedsnummer bei und senden Sie sie so, dass Sie den Zugang am Stichtag belegen können.
Aus Webrecherchen zu Kundenkommentaren und Forenmeldungen lässt sich folgendes Bild zeichnen: Viele Nutzer loben die persönliche Beratung und die Planbarkeit der Kosten. Kritikpunkte betreffen vor allem administrative Abläufe bei Kündigungen: vereinzelt berichten Mitglieder von Verzögerungen bei Bestätigungen, uneinheitlichen Informationen auf Vergleichsportalen und Unklarheit über den richtigen Adressaten der Kündigung (Beratungsstelle vs. Zentrale). Manche Drittseiten beschreiben zusätzliche Online-Optionen zur Kündigung, was bei Nutzern zu Verwirrung über Fristen und Empfangsbestätigungen führt. Insgesamt zeigt das Feedback, dass eine klare schriftliche Kommunikation und ein belegbarer Versandweg die häufigsten Konfliktquellen reduzieren.
Paraphrasierte nutzeräußerung (typisch): "Ich habe fristgerecht gekündigt, aber erst nach Wochen eine Bestätigung bekommen — zum Glück hatte ich das Einschreiben." Solche Rückmeldungen unterstreichen die Bedeutung eines sicheren Versandes.
Als Nächstes: Fristen sind bindend. Bei der VLH muss die Kündigung bis zum 30. November in Textform eingegangen sein, damit die Mitgliedschaft zum Jahresende endet. Kommt die Erklärung später an, bleibt die Mitgliedschaft in der Regel bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres bestehen. Deshalb ist es entscheidend, die Zustellung zu dokumentieren.
Wichtig: Sollte Ihre Mitgliedschaft aufgrund einer Beitragserhöhung oder einer nicht mehr zulässigen Tätigkeit außerordentlich beendet werden können, greifen andere Fristen; prüfen Sie Satzungstexte oder die Ihnen bekannten Mitgliedsbedingungen.
Um den Prozess zu vereinfachen, gibt es praktische Dienste, die das Senden von Einschreiben erleichtern, ohne dass Sie drucken oder persönlich zur Post müssen. Postclic ist ein solcher Online-Service: Ein 100% Online-Service zum Versenden von Einschreiben oder einfachen Briefen, ohne Drucker. Sie müssen sich nicht bewegen:Postclicdruckt, frankiert und versendet Ihren Brief. Dutzende von Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind für Kündigungen: Telefonie, Versicherungen, Energie, verschiedene Abonnements… Sicherer Versand mit Rückschein und rechtlichem Wert gleichwertig mit physischem Versand. Diese Art von Dienst kann helfen, wenn Sie keinen Zugriff auf einen Drucker haben oder den Aufwand minimieren möchten; achten Sie dabei auf die rechtliche Gleichwertigkeit des Versandnachweises im Einzelfall.
Zusätzlich: Der Nutzen solcher Dienste liegt darin, dass ein klarer Zugangsnachweis erzeugt wird, ohne dass Sie den Weg zur Poststelle antreten müssen. Für Mitglieder, die kurz vor Fristablauf stehen oder keinen Drucker besitzen, stellt das eine sinnvolle Erleichterung dar. Achten Sie bei Nutzung darauf, dass der Dienst ausdrücklich Einschreiben mit Rückschein oder anderem rechtsverbindlichen Nachweis anbietet.
Als Nächstes: Wenn nach dem Versand keine Kündigungsbestätigung vom Verein eingeht, bleibt der schriftliche Empfangsnachweis Ihr wichtigster Beleg. Laut Vereinsinformationen sollten Mitglieder sich im Beschwerdefall an die dafür genannten Kontaktkanäle wenden. Meine Empfehlung als Kündigungsexperte ist: Bleiben Sie ruhig, dokumentieren Sie den Versandnachweis und setzen Sie dem Verein eine kurze Frist zur Bestätigung per schriftlicher Nachricht (allgemeine rechtliche Kommunikation). Vermeiden Sie unklare oder aggressive Formulierungen; sachlich vorgetragene Anliegen werden in der Praxis häufiger kurzfristig geklärt.
Hinweis aus kundenfeedback: Fälle, in denen Bestätigungen fehlen, konnten oft durch erneutes Übersenden oder schriftliches Nachhaken geklärt werden; ein belastbarer Zugangsnachweis blieb dabei stets das entscheidende Argument.
Als Nächstes: Nach Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen üblicherweise die Mitgliedsrechte, aber noch offene Ansprüche (z. B. aus bereits erbrachten Beratungsleistungen) bleiben in der Regel bestehen und sind separat zu klären. Ebenso bestehen Aufbewahrungspflichten und mögliche Nachwirkungen im Verhältnis zu Finanzbehörden: Steuererklärungen für zurückliegende Jahre können weiterhin Auswirkungen nach sich ziehen. Prüfen Sie, ob noch offene Unterlagen oder Aufgaben bestehen (z. B. Erstellung noch ausstehender Erklärungen) und klären Sie diese vor Ende der Mitgliedschaft, wenn Sie möchten, dass der Verein sie noch erledigt.
Außerdem: Fragen zur Löschung personenbezogener Daten oder zur Herausgabe von Unterlagen sind möglich. Gemäß Datenschutzrecht haben Sie Rechte auf Auskunft und Löschung; der Verein ist verpflichtet, auf Anfragen zur Datenverarbeitung zu reagieren. Wenn Sie die Löschung Ihrer Daten fordern möchten, sollten Sie dies gesondert erklären und auf die datenschutzrechtlichen Ansprüche verweisen; auch hierfür ist ein schriftlicher, belegbarer Versand empfehlenswert.
Als Nächstes: Nach dem Ende der Mitgliedschaft prüfen Sie, ob Sie noch steuerliche Betreuung benötigen. Sie können sich dann für einen anderen Lohnsteuerhilfeverein, einen Steuerberater oder die eigenständige Abgabe entscheiden. Wägen Sie Kosten und Komplexität Ihrer Steuerfälle ab: Bei einfachen Sachverhalten genügt oft die eigene Abgabe, bei komplexen Fällen ist professionelle Unterstützung ratsam. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Steuerbescheide, Belege, Versandnachweise) für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auf, damit Sie bei späteren Nachfragen gerüstet sind.
Abschließend noch ein praktischer rat: Planen Sie Kündigungen rechtzeitig, dokumentieren Sie alles und nutzen Sie einen Versandweg mit belastbarem Zugangsnachweis. So vermeiden Sie unnötigen Aufwand und Diskussionen.
| Option | Wann sinnvoll |
|---|---|
| Weitermachen mit VLH | Wenn Sie zufrieden sind und keine Änderung der Verhältnisse vorliegt. |
| Wechsel zu Steuerberater | Bei komplexen steuerlichen Verhältnissen (Gewerbe, Auslandseinkünfte). |
| Eigenständige Abgabe | Bei sehr einfachen Sachverhalten und wenn Sie Aufwand sparen möchten. |
Quellen und weiterführende informationen: Für die dargestellten Fristen und Angaben habe ich offizielle Vereinspublikationen und Informationsseiten zu Lohnsteuerhilfevereinen herangezogen. Die VLH weist auf die Textformfrist bis zum 30.11. hin und nennt die zentrale Adresse in Neustadt/Wstr. in ihren Veröffentlichungen; Beitragsinformationen liefern typische Staffelübersichten anderer Lohnsteuerhilfevereine als Orientierung.