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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele merken erst bei der Kündigung, was sie eigentlich abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust. Noom ist eine digitale Gesundheitsplattform für Gewichtsmanagement und Verhaltensänderung, gegründet 2008, mit Fokus auf Ernährung, Gewohnheiten und psychologische Begleitung. Das Angebot läuft primär als Abo und verlängert sich automatisch, wenn nicht vor dem nächsten Abrechnungsdatum gekündigt wird, wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben steht: "Das Abonnement wird am Ende des angegebenen Abrechnungszeitraums automatisch verlängert" (noom.com).
Für die Schweiz ist relevant, dass Noom online und per App verfügbar ist und die Kündigung je nach Abschlusskanal anders läuft. Wer direkt über die Website abgeschlossen hat, kündigt im Konto. Wer über App Store oder Google Play bezahlt, muss dort kündigen. Genau diese Trennung sorgt bei vielen für Abo-Fallen, weil in der App nicht immer klar gezeigt wird, welcher Kanal aktiv ist.
Bezahlt wird bei Noom nicht nur für Kalorienzählen. Laut Angebotsbeschreibung gehören dazu der Zugang zu sämtlichen Inhalten, flexibles Coaching, persönliche Feedbacks und eine umfassende Lebensmitteldatenbank. Das ist mehr als ein einfacher Tracker, aber auch deutlich teurer als viele Konkurrenzangebote mit Gratisversionen.
Wer Noom nur kurz testen will, sollte genau hinschauen: Laut den vorliegenden Preisdaten gibt es kein klassisches kostenloses Probe-Abo, sondern kostenpflichtige Laufzeiten ab 1 Monat. In den Bedingungen ist zwar eine kostenlose Testversion erwähnt, falls sie angeboten wird, doch diese wandelt sich automatisch in ein zahlungspflichtiges Abo um, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (noom.com). Das lohnt sich kaum, wenn Sie die App nur aus Neugier installiert haben.
Für Schweizer Nutzerinnen und Nutzer ist die deutsche Website vorhanden, ebenso eine deutsche Support-Hilfe. Lokal heikel ist aber der Support: Der telefonische Kontakt läuft gemäss Recherche nur auf Englisch über die Nummer (888) 266-5071, täglich von 8 bis 20 Uhr US-Ostküstenzeit. Das ist in der Schweiz unpraktisch, weil die Zeiten verschoben sind und die Sprachbarriere bei Reklamationen stören kann.
Die Preise liegen in CHF vor, was für die Schweiz positiv ist. Wer nach der Kündigung eine Alternative sucht, findet oft günstigere Modelle: MyFitnessPal und Yazio haben Gratisstufen, WW startet ab CHF 23 pro Monat, FitterYou ab CHF 20 pro Monat. Wenn Sie Noom kaum nutzen, ist ein Wechsel finanziell oft vernünftiger.
Viele haben Angst, nach dem Klick auf "Kündigen" sofort den Zugang zu verlieren oder trotzdem nochmals belastet zu werden. Gehen Sie deshalb zuerst auf Nummer sicher. Prüfen Sie in Ihrem Konto das nächste Abrechnungsdatum, machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Plans und sichern Sie wichtige Einträge, falls Sie Ihre Protokolle später noch brauchen.
Schauen Sie auch nach, wo Sie das Abo abgeschlossen haben. Das ist der entscheidende Punkt. Wenn die Zahlung über die Noom-Website lief, kündigen Sie bei Noom selbst. Wenn die Belastung über Apple oder Google erscheint, funktioniert die Kündigung nur über App Store oder Google Play. Wer im falschen Kanal sucht, verliert oft Zeit und verpasst den Stichtag.
Wenn Ihr Abo direkt bei Noom läuft, melden Sie sich in Ihrem Konto an und folgen Sie den Anweisungen auf Ihrer Kontoseite zur Kündigung (noom.com). Der offizielle Hilfeeintrag von Noom führt genau zu diesem Weg: Hilfe zur Kündigung von Noom.
In der Praxis tauchen oft Zwischenseiten auf, die Sie zum Bleiben bewegen sollen. Achtung, da wird’s heikel: Noom wurde dafür kritisiert, dass Kündigungsoptionen in App und Website schwer auffindbar sind. Wenn ein Sonderangebot, eine Pause oder ein Rabatt erscheint, lesen Sie genau und klicken Sie weiter bis zur endgültigen Bestätigung. Hören Sie nicht beim ersten Hinweis auf, sonst bleibt die automatische Verlängerung aktiv.
Wenn Sie auf dem iPhone abgeschlossen haben, öffnen Sie Ihr App Store-Konto und verwalten dort Ihre Abonnements. Wählen Sie Noom und beenden Sie das Abo direkt bei Apple. Dieser Schritt ist zwingend, wenn Apple abbucht. Die App selbst reicht dann nicht aus. Der passende Eintrag im Store ist hier: Noom im App Store.
Auf Android läuft die Kündigung über Google Play. Öffnen Sie den Google Play Store, tippen Sie auf "Abonnements", wählen Sie Noom und kündigen Sie dort, so beschreibt es Noom selbst (noom.com). Der Store-Eintrag ist hier: Noom bei Google Play. Häufiger Fehler: Nutzer löschen nur die App. Das stoppt keine Abbuchung.
Wenn die Schritte im Konto nicht greifen oder eine Belastung trotz Kündigung erscheint, nutzen Sie den Live-Chat in der App oder auf der Support-Seite. Eine direkte Support-E-Mail ist nicht aufgeführt. Der offizielle Kontakt läuft über den Supportbereich: Noom Support kontaktieren.
Telefonisch ist Noom unter (888) 266-5071 erreichbar, 7 Tage pro Woche von 8 bis 20 Uhr US-Ostküstenzeit. Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist der Telefonweg wegen Sprache und Zeitverschiebung oft mühsam. Wenn Sie zusätzlich einen Beleg wollen, können Sie auch schriftlich kündigen. Statt klassischer Einschreiben nutzen einige Konsumentinnen und Konsumenten heute digitale Zustelldienste wie Postclic, weil dort Versand, Zustellung und Öffnung zeitgestempelt dokumentiert werden.
Eine schriftliche Kündigung ist bei Noom nicht der Hauptweg, kann aber hilfreich sein, wenn Sie einen sauberen Nachweis möchten. Das gilt besonders, wenn Sie schon negative Erfahrungen mit fortlaufenden Gebühren gemacht haben. Schreiben Sie Ihre E-Mail-Adresse des Kontos, den Namen, das Kündigungsdatum und wenn möglich die letzte Belastung in CHF dazu.
Als in der Recherche genannte Adresse kann verwendet werden:
Diese Adresse ist nicht als offizielle Noom-Kündigungsadresse bestätigt. Nutzen Sie sie deshalb nur ergänzend und nicht als einzigen Schritt. Entscheidend bleibt die Kündigung im richtigen Zahlungskanal.
Viele befürchten, dass Noom sofort nach der Kündigung gesperrt wird. Normalerweise behalten Sie den Zugang bis zum Ende Ihres bereits bezahlten Abrechnungszeitraums. Wenn Ihr Abo etwa am 15. Oktober erneuert würde und Sie am 10. Oktober kündigen, sollte der Zugang in der Regel bis zum 15. Oktober bestehen bleiben. Die offizielle Support-Hilfe erklärt, was am Ende des Abrechnungszeitraums passiert: Ablauf des Abrechnungszeitraums bei Noom.
Eine sofortige Rückzahlung für ungenutzte Resttage ist laut Noom in der Regel nicht vorgesehen. Wenn Sie also am ersten Tag eines neuen Monats kündigen, läuft der Zugriff meist bis zum Monatsende weiter, aber Geld zurück gibt es üblicherweise nicht.
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich das Abo automatisch am Ende des laufenden Zeitraums (noom.com). Es gibt keine Mindestbindung, Sie können also jederzeit kündigen. Der Knackpunkt ist nur der Zeitpunkt: Die Kündigung muss vor der nächsten Abbuchung durch sein.
Gerade bei Testphasen oder günstigen Einstiegsangeboten ist das Risiko gross, den Übergang ins normale Abo zu verpassen. Laut Bedingungen wird eine kostenlose Testversion automatisch in ein kostenpflichtiges Abo umgewandelt, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (noom.com). Darum ist ein Kalendereintrag 3 Tage vor Ablauf sinnvoll.
Nach der Kündigung bleiben Nutzerdaten gemäss Datenschutzrichtlinien erhalten, aber der Zugriff auf den Dienst endet (noom.com). Wenn Sie Essensprotokolle, Gewichtsverläufe oder Coaching-Inhalte später noch benötigen, sichern Sie diese vor dem letzten Abo-Tag mit Bildschirmfotos oder Exporten, soweit verfügbar.
Noom sagt in den Bedingungen nicht, dass alle Daten sofort gelöscht werden. Wer zusätzlich eine Löschung personenbezogener Daten möchte, sollte das getrennt beim Support ansprechen. Kündigung und Datenlöschung sind also nicht automatisch dasselbe.
Viele sind nach der Kündigung vor allem wegen des Geldes nervös. Hier ist Noom ziemlich klar: Gebühren und Kosten sind in der Regel nicht rückerstattbar (noom.com). Für teilweise genutzte Abrechnungszeiträume gibt es ebenfalls keine Rückerstattung, ausser in bestimmten Fällen nach Ermessen von Noom.
In der Praxis heisst das: Wer ordentlich kündigt, stoppt meist die nächste Verlängerung, bekommt aber den bereits belasteten Zeitraum normalerweise nicht anteilig zurück. Das ist streng und deckt sich mit den vielen negativen Erfahrungsberichten zu Nachbelastungen und abgelehnten Rückzahlungen.
In der Schweiz gibt es für Onlineverträge grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Das unterscheidet sich klar von vielen Erwartungen aus dem Ausland. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht nur in bestimmten Sonderfällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, und nicht automatisch bei einem online abgeschlossenen Noom-Abo.
Wenn Ihnen irgendwo pauschal eine 14-Tage-Regel versprochen wird, prüfen Sie genau, worauf sie sich stützt. Für Noom zählt in der Schweiz primär, was in den AGB steht und ob ein besonderer Ausnahmefall vorliegt. Die Stiftung für Konsumentenschutz und das SECO weisen regelmässig darauf hin, dass Onlinekäufe hier meist verbindlich sind.
Wenn eine Abbuchung falsch war, gehen Sie am schnellsten über den Live-Chat von Noom. Halten Sie das Belastungsdatum, den Betrag in CHF, die letzten 4 Ziffern der Karte und einen Bildschirmfoto Ihrer Kündigungsbestätigung bereit. Noom empfiehlt bei Rechnungsfehlern ausdrücklich den Kontakt mit dem Support (noom.com).
Wenn Sie über App Store oder Google Play bezahlt haben, richten Sie die Rückerstattungsanfrage zuerst an Apple oder Google. Diese Plattformen verwalten die Zahlung selbst. Noom kann dann oft nicht direkt eingreifen. Erfolgsquoten sind dort unterschiedlich, aber bei klaren Doppelbelastungen oder irreführenden Verlängerungen lohnt sich der Versuch.
Wenn Noom oder der Store nicht reagiert und trotz Kündigung belastet wurde, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. In der Schweiz läuft das meist über die kartenausgebende Bank, nicht über eine staatliche Stelle. Bei Abo-Diensten ist eine Reklamation in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses sinnvoll.
Schicken Sie der Bank die Kündigungsbestätigung, den Chatverlauf und den Belastungsnachweis. Zuständig ist Ihr Kartenherausgeber nach seinen Regeln sowie nach den Vorgaben von Visa oder Mastercard. Die FINMA beaufsichtigt den Finanzmarkt, bearbeitet aber nicht Ihre einzelne Rückbelastung.
Noom schreibt in den Bedingungen, dass sich das Abo am Ende des angegebenen Abrechnungszeitraums automatisch verlängert, wenn Sie nicht kündigen (noom.com). Gleichzeitig gibt es keine Mindestbindung. Das ist auf den ersten Blick fair, führt aber in der Praxis dazu, dass viele zu spät reagieren und nochmals belastet werden.
Für Sie heisst das konkret: Sie können heute kündigen, auch wenn Ihr Plan 12 Monate läuft. Eine vorzeitige Beendigungsgebühr ist in den Bedingungen nicht angegeben. Das spart Ärger, wenn Sie merken, dass Sie Noom kaum noch nutzen.
Wenn Noom eine kostenlose Testversion anbietet, endet diese automatisch in einem zahlungspflichtigen Abo, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (noom.com). Genau dort lauert die klassische Abo-Falle. Stellen Sie den Kündigungstermin deshalb nicht auf den letzten Abend, sondern idealerweise 2 bis 3 Tage früher.
Für Streitigkeiten nennt Noom als anwendbares Recht die Schweiz oder das Recht des Landes, in dem der Nutzer wohnhaft ist. Streitfälle sollen durch Schlichtung oder vor einem zuständigen Gericht im Land des Nutzers behandelt werden (noom.com). Das ist für Schweizer Kundinnen und Kunden besser, als wenn zwingend ausländische Gerichte genannt würden.
| Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
| 1 Monat | 50.00 CHF | Monatlich | Inhalte, Coaching, Feedbacks, Datenbank |
| 2 Monate | 79.00 CHF | 2 Monate | Inhalte, Coaching, Feedbacks, Datenbank |
| 3 Monate | 99.00 CHF | 3 Monate | Inhalte, Coaching, Feedbacks, Datenbank |
| 6 Monate | 119.00 CHF | 6 Monate | Inhalte, Coaching, Feedbacks, Datenbank |
| 12 Monate | 164.00 CHF | 12 Monate | Inhalte, Coaching, Feedbacks, Datenbank |
Am teuersten ist der 1-Monats-Plan mit 50.00 CHF pro Monat. Am günstigsten ist der 12-Monats-Plan rechnerisch mit rund 13.67 CHF pro Monat. Verglichen mit 12 einzelnen Monatsplänen zu total 600.00 CHF sparen Sie beim Jahresplan rund 72.7 Prozent. Das klingt stark, bindet Sie aber psychologisch länger an das Abo.
Der 6-Monats-Plan liegt bei rund 19.83 CHF pro Monat und ist damit deutlich günstiger als kurze Laufzeiten. Wenn Sie Noom ernsthaft nutzen wollen, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis dort vernünftiger. Wenn Sie nur ausprobieren möchten, ist selbst der 1-Monats-Plan teuer.
Bei Noom gilt in der Schweiz kein automatisches allgemeines Widerrufsrecht für Online-Abos. Rechtlich wichtig sind deshalb vor allem die AGB, das Obligationenrecht und bei Sonderfällen Art. 40a ff. OR zu Haustürgeschäften. Für gewöhnliche Onlineabschlüsse sind Sie grundsätzlich an den Vertrag gebunden.
Wenn Noom in den Bedingungen die automatische Verlängerung vorsieht, ist das in der Schweiz grundsätzlich zulässig, solange die Regel transparent kommuniziert wurde. Genau hier lohnt sich der Blick der SKS: Sie warnt seit Jahren vor stillschweigenden Verlängerungen und unklaren Kündigungswegen bei digitalen Abos.
Ein 14-tägiger Widerruf passt in der Schweiz nur auf bestimmte Vertragstypen, etwa Haustürgeschäfte über CHF 100, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für ein übliches online gebuchtes Noom-Abo ist diese Ausnahme meist nicht einschlägig. Darum sollten Sie nicht darauf bauen, nach 10 Tagen einfach folgenlos zurückzutreten.
Wenn Sie sich getäuscht fühlen, zum Beispiel wegen schwer auffindbarer Kündigung oder unklarer Umwandlung einer Testphase, bleibt oft der praktische Weg über Support, Bankbeanstandung oder Beratung bei der SKS. Das SECO informiert auf seiner Konsumentenseite über Probleme nach dem Kauf und über Rechte bei speziellen Vertragssituationen.
Wenn Noom trotz fristgerechter Kündigung weiter abbucht, sammeln Sie zuerst Belege und reklamieren direkt beim Support. Bleibt die Reaktion aus, wenden Sie sich an Ihre Kartenbank und parallel an eine Beratungsstelle. Für allgemeine Hilfe in der Schweiz ist die Stiftung für Konsumentenschutz oft die erste sinnvolle Anlaufstelle.
Praktisch nützlich sind die Informationsseiten des SECO und der SKS. Das SECO ist erreichbar über seine Konsumententhemen auf seco.admin.ch, die SKS über ihre Beratungsangebote auf konsumentenschutz.ch. Für einen Noom-Fall brauchen Sie Datum der Buchung, Kündigungsnachweis und Betrag in CHF.
Urteil: Die Kündigung von Noom wirkt auf dem Papier einfach, in der Praxis aber oft mühsam. Aus 7 ausgewerteten Einzelbewertungen waren 1 positiv und 6 negativ. Besonders häufig sind Berichte über Belastungen trotz Kündigung sowie schwer erreichbaren Support.
Für die Schweiz passen diese Beschwerden gut zu den lokalen Problemmeldungen: fortlaufende Gebühren nach Kündigung und telefonischer Support nur auf Englisch. Das Muster ist klar: Der technische Kündigungsweg existiert, aber der Nachweis und die Nachbearbeitung machen vielen Probleme.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Belastung nach Kündigung | 4 von 7 | Kündigung fristgerecht, Abbuchung trotzdem |
| Support schwer erreichbar | 1 von 7 | Keine klare Lösung |
| Rückerstattung erhalten | 1 von 7 | Support reagiert schnell |
| Probezeit-Probleme | 1 von 7 | Test beendet, Abo belastet |
| Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
| TrustPilot | Positiv | Rückerstattung | Positiv |
| TrustPilot | Negativ | Belastung nach Kündigung | Negativ |
| App Store | Negativ | Kundendienst | Negativ |
Wenn Sie frustriert sind, klicken Sie schnell auf "Kündigen" und vergessen oft die Beweise. Machen Sie vorab einen Bildschirmfoto des aktiven Plans, des nächsten Abbuchungsdatums und der Kontoseite. Notieren Sie zudem, ob die Zahlung über Noom, Apple oder Google läuft.
Speichern Sie auch alle Daten, die Sie noch brauchen. Dazu gehören Gewichtsverlauf, Ernährungsprotokolle und allfällige Coach-Nachrichten. Nach Ablauf des Zugangs kommen Sie unter Umständen nicht mehr an diese Inhalte heran.
Für eine saubere Reklamation benötigen Sie den Transaktionsbeleg, das Buchungsdatum, den Betrag in CHF und die letzten 4 Ziffern Ihrer Karte. Wenn Sie im Chat mit Noom schreiben, sichern Sie den ganzen Verlauf als Bildschirmfoto oder PDF.
Nach der Kündigung brauchen Sie vor allem die Bestätigung. Das kann ein Bildschirmfoto der Schlussseite, eine Bestätigungsnachricht im Konto oder eine Nachricht von Apple oder Google sein. Ohne diesen Nachweis wird es bei späteren Belastungen schnell mühsam.
Ein typischer Fall ist die Testphase. Nutzer kündigen gefühlt sofort, erhalten aber später doch eine Belastung, weil die Kündigung nicht final bestätigt wurde oder über den falschen Kanal lief. Ein anderer häufiger Fall betrifft Jahresbeträge, die trotz früherer Kündigung nochmals eingezogen werden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt nach der Kündigung einen Kalenderhinweis auf den Tag der nächsten geplanten Abbuchung und prüft dann den Kartenabschluss. Genau dieses kleine Nachfassen verhindert viele lange Supportfälle.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Abbuchung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
| App Store | Vor nächster Abbuchung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
| Google Play | Vor nächster Abbuchung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage vorher | Keine Gebühr gefunden | Höher, aber guter Nachweis |
Der schnellste Weg ist meist das Webkonto oder der jeweilige Store. Der schriftliche Weg ist langsamer, kann aber bei Streit über den Zugang oder die fristgerechte Kündigung nützlich sein. Entscheidend ist nicht, welcher Weg theoretisch am besten klingt, sondern welcher zu Ihrer tatsächlichen Zahlungsquelle passt.
Eine Kündigungsgebühr wurde in den Bedingungen nicht gefunden. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass fehlende Rückerstattungen und unklare Bestätigungen häufiger Probleme machen als die Kündigung selbst.
Kontrollieren Sie unmittelbar nach der Kündigung, ob eine Bestätigung sichtbar ist. Machen Sie davon einen Bildschirmfoto und speichern Sie ihn mit Datum. Setzen Sie zusätzlich eine Erinnerung auf den Tag vor und den Tag nach der nächsten geplanten Abbuchung.
Prüfen Sie Ihr Konto nochmals 24 Stunden später. Wenn das Abo dort immer noch als aktiv erscheint, kontaktieren Sie den Support-Chat sofort. Warten Sie nicht bis zur Belastung, denn dann wird es komplizierter.
Beobachten Sie den Kartenabschluss mindestens bis zum nächsten Abrechnungsdatum. Taucht trotzdem eine Noom-Belastung auf, reklamieren Sie sie bei Noom und falls nötig innert 30 Tagen bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion. Halten Sie die Kündigungsbestätigung und den Belastungsnachweis bereit.
Wenn Sie nach Noom weitermachen möchten, aber günstiger, sind MyFitnessPal, Yazio und Lifesum naheliegende Alternativen mit Gratisfunktionen. WW startet ab CHF 23 pro Monat, FitterYou ab CHF 20 pro Monat. Für viele in der Schweiz ist das attraktiver als ein kurzer Noom-Plan zu 50.00 CHF.
Wer neben der Onlinekündigung noch eine schriftliche Mitteilung senden will, findet in der Recherche diese Anschrift:
Diese Anschrift ist nicht als offizielle Noom-Kündigungsadresse bestätigt. Für den eigentlichen Kündigungserfolg zählt deshalb weiterhin der Weg über Ihr Noom-Konto, App Store oder Google Play.
Noom ist ein digitaler Dienst, und die Kündigung ist klar auf Onlinekanäle ausgerichtet. Eine postalische Mitteilung kann als Zusatzbeleg sinnvoll sein, ersetzt aber die Kündigung im richtigen System nicht. Wenn Sie direkt kündigen und die Bestätigung sichern, kommen Sie meist schneller und sauberer ans Ziel.
Grüezi und ganz direkt zum Schluss: Bei Noom ist weniger die Kündigungsgebühr das Problem, sondern die Beweisführung. Wer den richtigen Kanal wählt, Bildschirmfotos speichert und den Kartenabschluss kontrolliert, vermeidet die meisten Abo-Fallen.
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