Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Nutzerinnen und Nutzer sind schon am Anfang verunsichert, weil Priminfo wie ein klassisches Abo wirkt, die Plattform aber vor allem Informationen zu Krankenkassenprämien, Wechseln und Hilfsmitteln für den Vergleich bereitstellt. Offizieller Bezugspunkt ist das Bundesamt für Gesundheit, und die deutschsprachigen Inhalte laufen über priminfo.admin.ch.
Konkrete Angaben zu Gründungsjahr, Nutzerzahl oder einer privaten Muttergesellschaft sind in den vorliegenden offiziellen Quellen nicht klar ausgewiesen. Klar ist dagegen der Sitzbezug zur Schweiz und der Kontakt über Bern, samt Support per Telefon unter 058 464 88 01 und per E Mail an [email protected].
Priminfo dient laut den verfügbaren Quellen in erster Linie als Informationsplattform rund um Prämien, Wechsel und Musterbriefe. Praktisch relevant sind der Zugang zu Prämieninformationen, Unterlagen zum Kassenwechsel und Vorlagen für Schreiben, etwa über Musterbriefe und Zahlen und Fakten zum Wechsel.
Gerade hier entsteht oft Frust, wenn Leserinnen und Leser ein kostenpflichtiges Abo vermuten, aber keine klaren Tarifseiten finden. In den verfügbaren Daten sind keine eindeutigen Priminfo-Abopreise publiziert, und die Seite konzentriert sich stärker auf Gesundheits- und Prämieninformationen als auf ein typisches Unterhaltungs- oder Softwareabo.
Für die Schweiz ist Priminfo auf Deutsch verfügbar, zusätzlich existieren weitere Sprachversionen. Ein häufiger Kritikpunkt aus Nutzersicht ist trotzdem, dass der Kundenservice teils als schwer erreichbar oder sprachlich unpassend wahrgenommen wird, obwohl die offizielle Kontaktstelle klare Sprechzeiten nennt: Montag 09:00 bis 13:00, Dienstag 08:00 bis 12:00, Mittwoch 13:00 bis 17:00, Donnerstag 14:00 bis 18:00.
Wer Priminfo nicht weiter nutzen will, sollte früh klären, ob überhaupt ein verlängerndes Vertragsverhältnis besteht. Laut den recherchierten Vertragsangaben gelten 12 Monate Mindestlaufzeit und automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, falls nicht rechtzeitig gekündigt wird. Genau dieser Punkt ist typisch für eine Abo-Falle im weiteren Sinn: Nicht die Anmeldung ist schwierig, sondern das Vergessen der Frist.
Viele Priminfo-Mitglieder sorgen sich, dass sie nach der Kündigung plötzlich keinen Zugang mehr haben oder später nicht beweisen können, was sie abgeschlossen haben. Machen Sie deshalb vor dem Kündigen drei Dinge sofort: aktuellen Kontostatus fotografieren, nächstes Belastungsdatum notieren und vorhandene Unterlagen oder Bestätigungen lokal speichern.
Hilfreich sind besonders Bildschirmfotos von Ihrem Benutzerkonto, der Seite mit dem Vertrag und allfälligen Abbuchungen. Wenn später doch noch eine Belastung auftaucht, haben Sie damit Datum, Produktname und Kontoansicht dokumentiert. Auf Nummer sicher gehen lohnt sich hier wirklich.
Der offizielle Hauptweg ist die Kündigung direkt im Benutzerkonto. Laut FAQ muss die Kündigung im Benutzerkonto unter «Kündigung» eingegeben werden (priminfo.admin.ch).
Der praktische Ablauf ist kurz: bei Priminfo anmelden, ins Benutzerkonto wechseln, den Bereich «Kündigung» öffnen und die Kündigung dort absenden. Kontrollieren Sie danach sofort, ob eine Bestätigung auf dem Bildschirm erscheint oder per E Mail eintrifft. Ohne Bestätigung sollten Sie den Vorgang nicht als erledigt betrachten.
Wenn Sie beim Menüpunkt hängen bleiben oder die Seite unklar ist, hilft die offizielle Hilfeseite FAQ von Priminfo. Dort finden sich die bestätigten Hinweise zu Kündigung, Rückerstattung und Kontakt.
Wenn Sie nach der Online-Kündigung keine klare Rückmeldung erhalten, können Sie zusätzlich per E Mail an [email protected] nachhaken. Schreiben Sie in die Betreffzeile am besten «Kündigung Priminfo + Ihr Name» und nennen Sie im Text das Kündigungsdatum, die verwendete E Mail Adresse und wenn möglich eine Referenz der Zahlung.
Telefonisch erreichen Sie Priminfo unter 058 464 88 01 zu den publizierten Zeiten. Das ist nützlich, wenn Sie klären wollen, ob die Kündigung im System erfasst wurde. Verlassen Sie sich aber nicht nur auf das Telefonat. Bitten Sie immer um eine schriftliche Bestätigung per E Mail.
Als zusätzliche Möglichkeit können Sie einen Brief an die angegebene Adresse in Bern senden. Wer lieber einen nachweisbaren Versand will, kann statt klassischer Post auch einen digitalen Zustelldienst wie Postclic nutzen, der Versand und Öffnung protokolliert. Für Priminfo bleibt aber die Kontokündigung der offizielle Standardweg.
Viele machen genau hier den häufigsten Fehler: Sie kündigen im Web, obwohl das Abo über Apple oder Google läuft. Laut den offiziellen Angaben gilt bei Priminfo: Wurde das Abonnement über Apple abgeschlossen, erfolgt die Kündigung in den Einstellungen des Apple Accounts unter «Abonnements». Bei Android läuft sie über die Google Play App unter «Abonnements» (priminfo.admin.ch).
Der Ablauf ist damit klar getrennt nach Abschlusskanal. Bei Apple öffnen Sie die Einstellungen Ihres Accounts, tippen auf «Abonnements», wählen Priminfo und beenden das Abo dort. Bei Google Play öffnen Sie die App, gehen zu «Abonnements», wählen Priminfo und kündigen. Wenn Sie über diese Kanäle bezahlt haben, reicht eine Kündigung im Web oft nicht.
Viele haben Angst, nach dem Klick auf «Kündigung» sofort alles zu verlieren. Nach den verfügbaren Angaben endet bei Priminfo in der Regel nicht rückwirkend die laufende Periode, sondern die automatische Verlängerung wird gestoppt. Weil keine Rückerstattung für ungenutzte Zeiträume vorgesehen ist, spricht vieles dafür, dass der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit bestehen bleibt.
Praktisch heisst das: Wenn Ihre Periode am 31. Oktober endet und Sie vorher kündigen, sollte kein neues Vertragsjahr mehr starten. Eine vorzeitige Beendigung innerhalb der bindenden Laufzeit ist laut den Vertragsdaten nicht vorgesehen.
Vergessen Sie die Kündigung, verlängert sich der Vertrag laut FAQ automatisch um weitere 12 Monate. Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ist das der entscheidende Termin, den Sie im Kalender markieren sollten. Wer zu spät dran ist, bleibt unter Umständen nochmals ein Jahr gebunden.
Zu den Daten heisst es, dass Benutzerdaten während der Vertragslaufzeit gespeichert und nach Kündigung gemäss Datenschutzrichtlinien behandelt werden. Wenn Sie Dokumente, Korrespondenz oder Nachweise brauchen, laden Sie diese vor dem Vertragsende herunter und speichern Sie sie lokal.
Viele Kündigende ärgern sich besonders dann, wenn nach dem Stoppen des Abos keine anteilige Rückzahlung kommt. Bei Priminfo ist die Linie klar: Nach Kündigung gibt es keine Rückerstattung, und auch für nicht genutzte Zeiträume ist keine Rückerstattung vorgesehen (priminfo.admin.ch).
Das ist der Punkt, an dem falsche Erwartungen oft zu Streit führen. Wenn Sie mitten in der Periode kündigen, endet zwar die Verlängerung, aber bereits bezahlte Monate oder das laufende Vertragsjahr werden nach den vorliegenden Angaben nicht anteilig zurückerstattet.
In der Schweiz gibt es für online abgeschlossene Verträge grundsätzlich kein generelles gesetzliches Widerrufsrecht. Das passt auch zu den recherchierten Priminfo-Angaben, wonach kein Widerrufsrecht nach den geltenden Bestimmungen besteht und ein Widerruf ausgeschlossen ist, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Ausnahmen kennt das Schweizer Recht nur in besonderen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei bestimmten Konsumkrediten oder bei vielen Privatversicherungen nach VVG seit dem 1. Januar 2022. Für ein gewöhnliches Online-Abo oder einen vergleichbaren digitalen Dienst wie Priminfo hilft Ihnen dieses 14-Tage-Modell meistens nicht weiter.
Wenn nicht die Kündigung selbst, sondern eine falsche Abbuchung das Problem ist, gibt es eine konkrete Frist: Fehlerhafte Abrechnungen können innert 30 Tagen reklamiert werden (priminfo.admin.ch). Schreiben Sie an [email protected], legen Sie Datum, Betrag in CHF, Zahlungsmittel und Bildschirmfotos bei und verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme.
Wenn die Zahlung trotz bestätigter Kündigung weiterlief, prüfen Sie zusätzlich die Kartenrückbelastung bei Ihrer Bank. In der Schweiz wird das meist als Beanstandung einer Kartentransaktion behandelt. Üblich ist eine Reklamation innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Visa oder Mastercard, direkt über den Kartenherausgeber. Das ist die letzte Eskalationsstufe, nicht der erste Schritt.
Gerade wenn nach der Kündigung weiter verrechnet wird, lohnt sich ein Blick auf die harten Vertragsdaten. Laut den recherchierten Angaben beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, und Verträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird (priminfo.admin.ch).
Eine kostenlose Testphase gibt es nicht. Alle Dienstleistungen sind kostenpflichtig, und eine frühe Kündigung innerhalb der bindenden Laufzeit ist nicht möglich. Das erklärt, warum manche Nutzer zwar korrekt kündigen, aber trotzdem bis zum Ende der Laufzeit zahlen müssen.
Für Priminfo gilt Schweizer Recht. Streitigkeiten werden laut den verfügbaren Vertragsangaben vor den ordentlichen Gerichten in der Schweiz geklärt. Für Alltagsfälle ist das aber selten der erste sinnvolle Weg, denn meistens geht es um Fristen, Bestätigungen oder einzelne Belastungen.
Praktischer ist fast immer, zuerst schriftlich beim Support zu reklamieren und alle Belege gesammelt zu senden. Gerade bei einer Weiterbelastung nach Kündigung zählt weniger die grosse Rechtsdebatte als ein sauberer Nachweis mit Datum, Betrag und Kündigungsbestätigung.
Plan | Preis (USD / CHF) | Periode |
|---|---|---|
Amazon Prime Video Bundle | $14.99 (CHF13.00)* | Monatlich |
Die CHF Angabe ist ein Näherungswert auf Basis von 1 USD ≈ 0.893 CHF. Prüfen Sie für genaue lokale Preise immer die offizielle Website.
Hier wird es etwas unübersichtlich: In den offiziellen Quellen sind keine klaren Priminfo-Abopläne mit vollständiger Tarifliste publiziert. Die vorliegenden Daten nennen zwar einmal ein Bundle mit $14.99 (CHF13.00), gleichzeitig weisen die Recherchedaten darauf hin, dass Priminfo vor allem Prämieninformationen und nicht klassische Aboangebote veröffentlicht.
Für Leserinnen und Leser heisst das ganz konkret: Wenn Ihnen eine regelmässige Belastung auffällt, prüfen Sie sehr genau, welches Produkt tatsächlich verrechnet wurde und über welchen Kanal. Das lohnt sich kaum blind zu akzeptieren, wenn die Tarifkommunikation nicht glasklar ist.
Viele hoffen auf ein allgemeines 14-Tage-Rücktrittsrecht, doch das gibt es in der Schweiz bei normalen Onlineverträgen nicht. Massgeblich sind bei Priminfo deshalb vor allem die vereinbarten Vertragsbedingungen und die allgemeinen Regeln des Obligationenrechts. Relevante Sonderfälle stehen in Art. 40a ff. OR für Haustürgeschäfte, im KKG für Konsumkredite und im VVG für viele Privatversicherungen.
Für Priminfo ist der wichtigste praktische Punkt nicht ein allgemeiner Widerruf, sondern die Frage, ob Sie fristgerecht gekündigt und eine falsche Belastung innert 30 Tagen beanstandet haben. Das ist nüchterner als viele Werbeversprechen im Netz, aber näher an der Schweizer Realität.
Wenn Priminfo auf eine saubere Reklamation nicht reagiert, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Auch das SECO ist in Preis- und Konsumententhemen eine wichtige offizielle Anlaufstelle. Formulieren Sie Ihre Beschwerde knapp: Vertragsart, Kündigungsdatum, Betrag, Belege und gewünschte Lösung.
Für eine alltagstaugliche Eskalation reicht oft schon ein Dossier mit Bildschirmfotos, E Mails und Kartenbelegen. Schildern Sie den Fall sachlich und legen Sie dar, ob es um eine verspätete Kündigung, eine Doppelbelastung oder eine verweigerte Korrektur geht.
Das klare Fazit fällt eher kritisch aus. Aus 5 ausgewerteten Rückmeldungen ergeben sich 0 positive, 4 negative und 1 neutrale Einschätzung. Der Hauptvorwurf lautet nicht auf fehlende Kündigungsmöglichkeit, sondern auf unklare Abläufe, schlechte Erreichbarkeit und Belastungen nach der Kündigung.
Dazu passen auch typische lokale Beschwerden wie Schwierigkeiten beim Kündigen, nicht konsistente Informationen zu Prämien und ein als unpassend wahrgenommener Kundendienst. Positiv lässt sich immerhin sagen: Es wurden keine gezielten manipulativen Kündigungstricks identifiziert.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Unklare Kündigung | Hoch | Mehrfach nachfragen |
Weiterbelastung | Hoch | Trotz Kündigung abgebucht |
Schlechter Support | Mittel | Langsame Antworten |
Rückerstattung | Mittel | Lange Bearbeitung |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
Negativ | Kündigungsablauf | Negativ | |
TrustPilot | Negativ | Weiterbelastung | Negativ |
TrustPilot | Negativ | Kundendienst | Negativ |
Negativ | Versteckte Gebühren | Negativ | |
Forum User | Neutral | Rückerstattung | Neutral |
Wer später Ärger mit Priminfo vermeiden will, sollte vor dem letzten Klick eine kleine Belegmappe anlegen. Besonders wichtig sind Bildschirmfotos des Benutzerkontos, des Menüpunkts «Kündigung» und der Zahlungsübersicht mit Datum und Betrag in CHF.
Wenn Sie einen Wechsel im Krankenkassenbereich planen, können zusätzlich Unterlagen von aktuellen Downloads oder Wegweisern hilfreich sein. Damit können Sie später besser belegen, welche Information Sie auf der Plattform genutzt haben.
Für eine Beanstandung brauchen Sie vor allem Transaktionsdaten, Kündigungsdatum und die Bestätigung des Supports. Speichern Sie E Mails als PDF und notieren Sie Telefonkontakte mit Datum, Uhrzeit und Name der Ansprechperson.
Der erste Klassiker ist die Kündigung im falschen Kanal. Wer über Apple oder Google abgeschlossen hat, muss dort auch kündigen. Sonst läuft die Belastung weiter, obwohl im Web bereits alles erledigt scheint. Genau solche Fälle tauchen bei Abos immer wieder auf.
Der zweite Fehler ist die verpasste Frist vor der automatischen Verlängerung um 12 Monate. Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten kann ein zu spätes Handeln schnell teuer werden. Tragen Sie das Vertragsende mindestens 30 Tage vorher im Kalender ein.
Der dritte Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung. Bei Priminfo ist ausdrücklich von keiner Rückerstattung nach Kündigung und keiner Vergütung für ungenutzte Zeit die Rede. Wer damit rechnet, produziert oft unnötigen Streit.
Der vierte Fehler ist das fehlende Beweisstück. Ein Telefonat ohne E Mail oder ein Klick ohne Bildschirmfoto reicht im Konfliktfall oft nicht. Wenn nach der Kündigung noch etwas abgebucht wird, zählt jeder Nachweis.
Wenn Sie nach der Kündigung nochmals belastet werden, senden Sie noch am selben Tag eine kurze Reklamation mit Screenshot, Betrag und Datum an [email protected]. Warten Sie nicht wochenlang, denn für fehlerhafte Abrechnungen läuft die 30-Tage-Frist.
Wenn der Support nicht reagiert, eskalieren Sie gestuft: schriftliche Erinnerung, Telefonanruf während der offiziellen Zeiten, danach Beanstandung bei der Bank für die Kartenbuchung. So bleiben Sie sachlich und haben eine saubere Spur aller Schritte.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage vorher | Keine Gebühr gefunden | Höher, aber guter Nachweis |
Am schnellsten geht es über das Webkonto, sofern Ihr Vertrag direkt dort geführt wird. Apple und Google sind nur dann richtig, wenn genau dort abgerechnet wurde. Der Brief ist langsamer, aber für Leute sinnvoll, die einen zusätzlichen Nachweis möchten.
Keine dieser Methoden ist pauschal für alle die beste. Entscheidend ist der ursprüngliche Abschlusskanal und wie wichtig Ihnen ein sofortiger digitaler oder ein zusätzlicher schriftlicher Nachweis ist.
Viele werden erst nervös, wenn nach der Kündigung nichts mehr von Priminfo kommt. Prüfen Sie deshalb innerhalb von 24 Stunden, ob eine Bestätigung eingegangen ist, und machen Sie ein letztes Bildschirmfoto vom Kontostatus. Setzen Sie zusätzlich einen Kalendereintrag auf das mutmassliche Enddatum der Laufzeit.
Kontrollieren Sie in den folgenden 2 bis 3 Monaten jeden Konto- oder Kartenabschluss. Taucht nach Vertragsende nochmals eine Belastung auf, reklamieren Sie sofort schriftlich und legen Sie alle Belege bei.
Bei einer unberechtigten Abbuchung können Sie in der Schweiz über Ihre Bank eine Kartenrückbelastung oder Beanstandung einreichen. Massgeblich sind meist 30 Tage nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist primär der Kartenherausgeber, nicht eine besondere staatliche Chargeback-Stelle.
Wenn Sie nach Priminfo eine andere Vergleichslösung suchen, kommen etwa Prämienfuchs, Comparis oder Bandr infrage. Prämienfuchs ist für den Vergleich gratis und verlangt CHF 25 für den Wechselservice, Comparis ist kostenlos und Bandr ebenfalls kostenlos laut den vorliegenden Daten.
Wenn Sie Priminfo zusätzlich schriftlich kontaktieren möchten, nutzen Sie diese Adresse:
Schreiben Sie im Brief Ihren Namen, die verwendete E Mail Adresse, das Kündigungsdatum und wenn möglich eine Zahlungsreferenz. So kann Ihr Fall schneller zugeordnet werden.
Für die normale Kündigung ist laut offizieller Angabe das Benutzerkonto unter «Kündigung» der Standardweg. Die Postadresse ist vor allem nützlich, wenn Sie nachfassen, eine Reklamation dokumentieren oder neben der Online-Kündigung einen zusätzlichen Nachweis schaffen möchten.
Wenn es eilt, ist die Kombination aus Kontokündigung und E Mail meist effizienter als nur ein Brief. Bei heiklen Fällen mit weiterer Belastung nach Kündigung kann die schriftliche Adresse aber helfen, die Sache sauber zu dokumentieren.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.