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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
1&1 ist ein Telekommunikationsanbieter mit Sitz in Deutschland und bietet Handyverträge, DSL und weitere Internetdienste an. Für Kündigungen aus der Schweiz ist wichtig, dass die Vertragsbeziehung laut AGB dem schweizerischen Recht unterstellt sein kann und dass als Anschrift Montabaur in Deutschland erscheint (1und1.de).
Wer bei 1&1 kündigen will, hat meist ein klassisches Abo mit Mindestlaufzeit abgeschlossen. Laut den verfügbaren Vertragsangaben beträgt die Mindestvertragsdauer 24 Monate, danach verlängert sich der Vertrag ohne fristgerechte Kündigung um weitere 12 Monate (1und1.ch/agb).
Bezahlt wird bei 1&1 vor allem für Mobilfunkleistungen wie Telefonie, Datenvolumen und je nach Tarif unlimitierte Nutzung. Genannte Tarife reichen von All-Net-Flat S für 9,99 CHF pro Monat bis All-Net-Flat Unlimited für 29,99 CHF pro Monat, jeweils inklusive MwSt. laut den vorliegenden Preisdaten ab 29. Mai 2026.
Für viele Nutzerinnen und Nutzer ist genau dieser Punkt entscheidend: Sie kündigen nicht einfach eine App, sondern einen laufenden Telekomvertrag. Das erklärt, warum eine Kündigung bei 1&1 oft heikler ist als bei Streamingdiensten und weshalb man die Frist und die Bestätigung unbedingt sauber dokumentieren sollte.
Viele in der Schweiz ärgern sich, wenn die Schritte zur Kündigung unklar sind oder wenn nach der Kündigung weiter verrechnet wird. Bei 1&1 kommen laut vorliegenden Hinweisen besonders zwei Probleme vor: Schwierigkeiten bei der Kündigung mit fehlender Bestätigung sowie ein Kundenservice, der nur teilweise auf Deutsch verfügbar ist.
Für die Schweiz wurde keine lokale 1&1-Adresse gefunden. Praktisch heisst das: Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt das Kundenkonto, ergänzt die Kündigung per E-Mail und hebt jeden Nachweis auf. Als Alternativen nach einer Kündigung kommen in der Schweiz etwa Swisscom mit CHF 49 bis CHF 99 pro Monat, Sunrise mit CHF 39 bis CHF 89 und UPC mit CHF 29 bis CHF 75 infrage.
Viele 1&1-Kundinnen und Kunden haben Angst, zu früh den Zugang zu verlieren oder trotz Kündigung nochmals belastet zu werden. Darum sollten Sie vor dem Absenden drei Dinge festhalten: aktueller Tarif, nächstes Rechnungsdatum und Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten laut AGB.
Machen Sie vorab Bildschirmfotos vom Kundenbereich, vom Tarifnamen und von der letzten Rechnung. Notieren Sie auch die Vertragsnummer und den Betrag der letzten Abbuchung in CHF, denn genau diese Angaben brauchen Sie später für eine Reklamation oder für eine Kartenrückbelastung.
Der direkteste Weg läuft über das 1&1 Kundenkonto. Melden Sie sich an, öffnen Sie den Vertrags- oder Kontobereich, gehen Sie zum Kündigungsbereich und folgen Sie den eingeblendeten Schritten bis zum Absenden der Anfrage; dieser Weg wird auf 1&1 als Kündigung über Konto oder Web beschrieben (1und1.ch).
Praktisch funktioniert das meist über einen Pfad wie Kundenkonto > Vertrag > Kündigung oder Tarifverwaltung > Kündigung. Öffnen Sie zusätzlich die Hilfeseite 1&1 Hilfe, falls ein Menüpunkt nicht sofort sichtbar ist, und speichern Sie am Schluss die Bestätigungsseite als Bildschirmfoto.
Wenn Sie dem Onlineweg nicht trauen, können Sie die Kündigung zusätzlich per E-Mail schicken. In den recherchierten Daten erscheinen zwei Adressen: [email protected] und [email protected]; für den Kundendienst ist zudem die Nummer 0721 9600 mit Zeiten von Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr und Samstag 9 bis 18 Uhr genannt.
Schreiben Sie in die E-Mail Ihren Namen, die Kundennummer, den betroffenen Vertrag und den klaren Satz, dass Sie den Vertrag auf den nächstmöglichen Termin kündigen. Verlangen Sie ausdrücklich eine Kündigungsbestätigung mit Datum, denn gerade bei 1&1 berichten Nutzerinnen und Nutzer von Bestätigungsproblemen.
Wer ganz sauber dokumentieren will, kann die Kündigung auch postalisch an die bekannte Anschrift in Montabaur senden. Ein eingeschriebener Versand ist in der Schweiz für heikle Fälle sinnvoll, weil Sie damit Versand und Zustellung belegen können; als digitale Alternative nutzen manche auch Postclic, also einen zertifizierten elektronischen Brief mit Zeitstempel und Sendungsnachweis.
Warten Sie bei einem Brief nicht bis zum letzten Tag. Planen Sie dafür besser 5 bis 10 Arbeitstage ein, damit die Kündigung vor der nächsten Verrechnung oder vor Ablauf der Frist eingeht.
Viele sorgen sich, dass nach der Kündigung das Handyabo sofort abstellt. Bei 1&1 ist das in der Regel nicht so: Die Kündigung beendet normalerweise den Vertrag auf das Ende der Laufzeit oder später mit Frist von einem Monat, nicht mitten in der bereits bezahlten Periode.
Wenn Ihre Kündigung etwa im August bestätigt wird, die Mindestlaufzeit aber erst Ende Oktober endet, läuft der Zugang üblicherweise bis zu diesem Datum weiter. Entscheidend ist das Datum in der schriftlichen Bestätigung, nicht nur der Versandtag Ihrer Nachricht.
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich ein Vertrag laut den vorliegenden AGB nach 24 Monaten um weitere 12 Monate (1und1.ch/agb). Genau hier tappen viele in eine Abo-Falle, weil sie glauben, ein Handyvertrag ende automatisch mit der Mindestdauer.
Zur Aufbewahrung von Kundendaten nach der Kündigung wurde in den verfügbaren Unterlagen nichts Konkretes gefunden. Darum lohnt es sich, Rechnungen, Vertragsdaten und wichtige Mitteilungen vor der Abschaltung lokal zu speichern.
Viele 1&1-Kundinnen und Kunden ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn sie für ungenutzte Tage Geld zurück erwarten. Laut den vorliegenden Bedingungen erstattet 1&1 Zahlungen einschliesslich Lieferkosten, ausser es fallen wegen einer anderen gewählten Lieferart Zusatzkosten an; das bezieht sich auf die allgemeine Rückzahlungspolitik in den Unterlagen (ctfassets.net).
Für eine anteilige Rückerstattung der ungenutzten Restlaufzeit wurde in den verfügbaren Angaben dagegen nichts ausdrücklich erwähnt. In der Praxis sollten Sie deshalb nicht davon ausgehen, dass 1&1 nach einer normalen Kündigung automatisch pro rata zurückzahlt.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge. Ausnahmen bestehen etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkrediten nach Art. 16 KKG und bei bestimmten Versicherungen nach Art. 2a VVG.
Die recherchierten Vertragsangaben nennen zwar ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Begründung, doch für die Schweiz sollten Sie nicht blind von einem allgemeinen Recht ausgehen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Abschluss unter eine besondere Ausnahme fällt oder ob 1&1 freiwillig ein solches Recht einräumt.
Wenn Sie eine falsche Belastung sehen, handeln Sie schnell. Schicken Sie der Kündigungsadresse per E-Mail Ihre Kundennummer, das Kündigungsdatum, die Rechnungsnummer, den belasteten CHF-Betrag und ein Bildschirmfoto der Kündigungsbestätigung.
Bleibt die Antwort aus, rufen Sie unter 0721 9600 an und notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen der Ansprechperson. Bei einer Kartenzahlung können Sie in der Schweiz eine Beanstandung der Kartentransaktion in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank einreichen, falls trotz Kündigung weiter abgebucht wurde.
Die vorliegenden Vertragsdaten sind klar: Mindestvertragsdauer 24 Monate, automatische Verlängerung um weitere 12 Monate bei fehlender Kündigung und danach Kündigung mit Frist von einem Monat möglich (1und1.ch/agb). Eine besondere Kündigungsgebühr wurde in den verfügbaren Bedingungen nicht gefunden.
Zum Gratiszeitraum oder zu einer Probephase wurde in den Unterlagen nichts Konkretes gefunden. Das heisst für Sie: Gehen Sie bei 1&1 lieber von einem normalen Laufzeitvertrag aus und nicht von einem lockeren Monatsabo ohne Bindung.
Der grösste Fehler ist das Verwechseln von Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Wer 24 Monate Bindung hat und die Kündigung knapp verpasst, kann laut den Angaben nochmals 12 Monate im Vertrag landen, und das lohnt sich kaum, wenn Sie schon wechseln möchten.
Ausserdem gilt laut den vorliegenden Daten schweizerisches Recht für den Vertrag. Falls es Streit gibt, zählen deshalb nicht pauschal deutsche Standardregeln, sondern die konkrete Vertragslage und die in der Schweiz anwendbaren Regeln.
| Tarif | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
| All-Net-Flat S | 9,99 CHF | Monatlich | Alle deutschen Mobilnetze, 10 GB |
| All-Net-Flat M | 14,99 CHF | Monatlich | Alle deutschen Mobilnetze, 30 GB |
| All-Net-Flat L | 19,99 CHF | Monatlich | Alle deutschen Mobilnetze, 50 GB |
| All-Net-Flat Unlimited | 29,99 CHF | Monatlich | Unbegrenzt telefonieren, unlimitiert Daten |
Die genannten Preise gelten laut Datensatz ab 29. Mai 2026 und sind inklusive MwSt. Beim Vergleich fällt auf: Zwischen S und Unlimited liegen 20,00 CHF pro Monat Unterschied, also 240,00 CHF pro Jahr.
Am günstigsten ist All-Net-Flat S mit 9,99 CHF pro Monat, am teuersten Unlimited mit 29,99 CHF. Wer weniger als 10 GB braucht, zahlt mit grösseren Tarifen schnell zu viel, während Vielnutzer mit 50 GB oder unlimitiert eher im L oder Unlimited landen.
Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz ist aber noch etwas wichtiger: Die Tarifbeschreibung bezieht sich auf deutsche Mobilfunknetze. Wenn Ihr Nutzungsprofil nicht dazu passt oder Sie bessere lokale Konditionen bei Swisscom, Sunrise oder UPC finden, ist eine Kündigung oft der logischere Schritt als ein Tarifwechsel.
Viele hoffen bei 1&1 auf ein automatisches 14-Tage-Widerrufsrecht, doch in der Schweiz gibt es ein solches allgemeines Recht für Onlineverträge nicht. Entscheidend sind vor allem die AGB von 1&1 und Sonderfälle wie Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR, Konsumkredite nach Art. 16 KKG oder Versicherungen nach Art. 2a VVG.
Für Abos gibt es in der Schweiz keine allgemeine gesetzliche Standardkündigungsfrist. Darum ist bei 1&1 die Vertragsklausel zentral: 24 Monate Mindestdauer und automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Wenn 1&1 trotz fristgerechter Kündigung weiter abbucht, sammeln Sie zuerst Belege und reklamieren direkt beim Anbieter. Wenn das nichts bringt, können Sie sich in der Schweiz an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden; auch das SECO bietet allgemeine Informationen zu Konsumthemen und Marktfragen.
Praktisch gehen Sie so vor: Kündigungsbestätigung sichern, Rechnungen und Kontoauszüge sammeln, schriftlich eine Frist zur Korrektur setzen und danach Beratung bei SKS oder Ihrer Bank einholen. Bei Kartenbelastungen ist oft die Bank der schnellste Hebel, nicht eine lange Diskussion mit dem Kundendienst.
Für allgemeine Konsumententhemen in der Schweiz sind die Stiftung für Konsumentenschutz und das Staatssekretariat für Wirtschaft die naheliegenden Anlaufstellen. Da der Vertrag laut vorliegenden Angaben schweizerischem Recht untersteht, ist die lokale Einordnung wichtiger als allgemeine Tipps aus Deutschland.
Beim Fernmeldebereich wird in den recherchierten Daten zudem das Bundesamt für Kommunikation als Behörde genannt. Wenn Sie eine Beschwerde formulieren, nennen Sie immer Vertragsnummer, Kündigungsdatum, Betrag in CHF und den konkreten Fehler, zum Beispiel Weiterbelastung nach bestätigter Kündigung.
Das Urteil fällt klar aus: In den vorliegenden 7 von 7 einzigartigen Bewertungen ist die Stimmung negativ. Der Hauptvorwurf lautet nicht nur schlechter Service, sondern vor allem ignorierte Kündigungen, verschobene Vertragsenden und Belastungen trotz Kündigung.
Das passt auch zu den lokal gemeldeten Problemen aus der Schweiz: Bestätigungsprobleme und nur teilweise deutschsprachiger Kundendienst. Positiv ist immerhin, dass mehrere Kündigungswege vorhanden sind und keine gezielten Kündigungstricks identifiziert wurden.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Kündigung ignoriert | Hoch | Bestätigung fehlt |
| Weiterbelastung | Hoch | Rechnung nach Ende |
| Kundendienst | Hoch | Keine Klärung |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | Negativ | 7 |
| Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
| TrustPilot | Negativ | Kündigung ignoriert | Negativ |
| TrustPilot | Negativ | Weiterbelastung | Negativ |
| TrustPilot | Negativ | Kundendienst | Negativ |
Wenn Sie frustriert sind, möchten Sie oft einfach nur rasch weg. Gerade bei 1&1 spart aber eine kleine Dokumentenmappe viel Ärger: letzter Vertrag, letzte Rechnung, Bildschirmfoto des Tarifs und das nächste Rechnungsdatum.
Speichern Sie auch die Ansicht mit Kundennummer und den Bereich, in dem die Laufzeit steht. Falls später behauptet wird, die Kündigung sei zu spät erfolgt, haben Sie sofort die passenden Belege zur Hand.
Für eine Rückerstattung oder Beanstandung brauchen Sie präzise Angaben: Rechnungsnummer, Buchungsdatum, belasteter CHF-Betrag, Zahlungsart und die erhaltene Kündigungsbestätigung. Ohne diese Unterlagen wird jede Diskussion mit 1&1 zäher.
Nach der Kündigung gehören auch die Bestätigungsmail, das Bildschirmfoto der Abschlusseinblendung und spätere Kontoauszüge in denselben Ordner. Wer das sauber macht, ist bei Streitfällen deutlich schneller.
Ein reales Beispiel aus den Bewertungen zeigt das Risiko deutlich: Ein Kunde schildert, das Vertragsende sei trotz fristgerechter Kündigung nach hinten verschoben worden. Genau deshalb sollten Sie jedes Datum und jede Bestätigung mehrfach sichern.
Schicken Sie die Kündigung nicht nur über einen Kanal, wenn es zeitlich knapp ist. Eine Kombination aus Kundenkonto und E-Mail ist effizient, und bei heiklen Fällen ergänzt ein Brief den Nachweis.
Achtung, da wird’s heikel, wenn Sie nach dem Absenden einfach abwarten. Setzen Sie sich sofort einen Kalendereintrag für die Kontrolle der nächsten Rechnung und prüfen Sie mindestens 2 weitere Monatsauszüge, weil Beschwerden über Weiterbelastungen bei 1&1 wiederholt auftauchen.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Kundenkonto | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Einfach |
| Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Mittel | |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Alle drei Wege sind brauchbar, aber sie passen zu unterschiedlichen Situationen. Das Kundenkonto ist schnell, E-Mail schafft eine gut speicherbare Textspur und der Brief ist hilfreich, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen.
Es gibt bei 1&1 keinen Hinweis auf eine eigentliche Kündigungsgebühr in den verfügbaren Bedingungen. Entscheidend ist darum weniger die Methode als der Nachweis, dass Ihre Kündigung rechtzeitig abgesendet und bestätigt wurde.
Wenn Sie bereits schlechte Erfahrungen mit dem Kundendienst gemacht haben, wählen Sie eher einen Weg mit klarer Dokumentation. Wer ruhig und geordnet vorgeht, reduziert das Risiko einer späteren Diskussion deutlich.
Viele fühlen sich nach dem Klick auf Kündigen zwar erleichtert, aber genau dann passieren die teuren Nachlässigkeiten. Prüfen Sie sofort, ob eine Bestätigung per E-Mail eintrifft, speichern Sie das Dokument lokal und notieren Sie das bestätigte Enddatum im Kalender.
Kontrollieren Sie danach mindestens die nächsten 2 Karten- oder Bankabschlüsse. Falls dennoch eine Abbuchung erscheint, reklamieren Sie bei Kartenzahlungen in der Schweiz möglichst innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
Wenn Sie nach 1&1 wechseln möchten, sind in der Schweiz Swisscom, Sunrise und UPC die naheliegenden Alternativen. Swisscom steht eher für starke Netzabdeckung bei CHF 49 bis CHF 99 pro Monat, Sunrise für konkurrenzfähige Angebote bei CHF 39 bis CHF 89 und UPC für Kombiangebote ab CHF 29 bis CHF 75.
Wenn Sie lieber schriftlich per Post kündigen oder zusätzliche Belege schaffen möchten, nutzen Sie die bekannte Anschrift des Anbieters:
Schreiben Sie auf den Brief Namen, Kundennummer, Vertragsnummer und den Satz, dass Sie den Vertrag auf den nächstmöglichen Termin kündigen. Legen Sie keine Originaldokumente bei, sondern nur Kopien oder Ausdrucke.
Der Postweg ist besonders dann nützlich, wenn Sie bereits Ärger mit fehlenden Bestätigungen hatten. Er ist langsamer als das Kundenkonto oder E-Mail, kann aber im Streitfall helfen, den Versand besser zu belegen.
Wenn es nicht eilt, ist das eine brauchbare Zusatzoption. Wenn die Frist knapp ist, kündigen Sie parallel digital und bewahren Sie jeden Nachweis auf.
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