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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Kundinnen und Kunden merken erst bei der Kündigung, was sie bei Green.Ch eigentlich abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust, weil Internet, TV, E-Mail und teils auch Hosting bei Green.Ch in unterschiedlichen Vertragsarten laufen und nicht immer gleich kündbar sind.
Green.Ch ist ein Schweizer Anbieter für Internet, TV, Domains, Hosting und weitere Onlinedienste mit Sitz in Lupfig im Kanton Aargau. Für Privatkunden sind vor allem Internet-Abos und TV-Angebote relevant, dazu kommen rechtliche Grundlagen in den AGB und in separaten Abobestimmungen von Green.Ch selbst.
Bei den Privatkunden-Angeboten geht es vor allem um wiederkehrende Monatsabos. Beispiele sind TV Comfort für CHF 18.00 pro Monat, Replay Comfort für CHF 6.90 pro Monat sowie Internet Home L für CHF 65.90 pro Monat, Internet Home XXL für CHF 69.90 pro Monat und Internet Home XXXL für CHF 79.90 pro Monat (green.ch).
Wer Green.Ch kündigen will, sollte darum zuerst sauber prüfen, ob nur ein TV-Zusatz, ein Internet-Abo oder ein Kombi-Angebot läuft. Das lohnt sich, weil laut Abobestimmungen Mindestlaufzeiten von 2, 12 oder 24 Monaten gelten können und sich ein Abo ohne Kündigung stillschweigend um weitere zwei Monate verlängert (green.ch).
Green.Ch arbeitet mit Schweizer Preisen in CHF und einem Kundenportal für Serviceanfragen. Die offizielle Kündigungsanleitung nennt als Weg das Login mit MY-Benutzer und Passwort, danach den Knopf «Ticket erstellen» und als Grund «Abonnement kündigen» (green.ch).
Für Rückfragen gibt es die Telefonnummer +41 56 460 23 23 und die E-Mail-Adresse [email protected]. Die angegebenen Zeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Laut Nutzerberichten ist die Kündigung nicht immer selbsterklärend, was schnell nach Abo-Falle wirkt, wenn Fristen unklar bleiben.
Viele Green.Ch-Mitglieder sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder nachher noch eine Rechnung erhalten. Bevor Sie kündigen, notieren Sie deshalb das nächste Rechnungsdatum, machen einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Abos und prüfen die Mindestlaufzeit in Ihren Unterlagen oder im Kundenkonto.
Speichern Sie ausserdem alle Daten, die an das Abo gebunden sein könnten. Bei einem DSL-Abo werden E-Mail-Adressen bei der Kündigung gelöscht, ausser Sie abonnieren ein kostenpflichtiges SurfMail-Produkt (green.ch). Wer seine Mailadresse noch für Bank, Krankenkasse oder Login-Codes nutzt, sollte das unbedingt vorher umstellen.
Wenn die Schritte zur Kündigung unklar sind, ist das besonders ärgerlich. Bei Green.Ch ist der offiziell genannte Weg trotzdem relativ konkret: Melden Sie sich mit Ihrem MY-Benutzer und Passwort im Kundenportal an, klicken Sie auf «Ticket erstellen» und wählen Sie als Grund «Abonnement kündigen» (green.ch).
Öffnen Sie davor am besten die offizielle Hilfeseite Anleitung zur Kündigung von Green.Ch. Machen Sie nach dem Absenden des Tickets sofort einen Bildschirmfoto vom Formular, vom gewählten Kündigungsgrund und von einer allfälligen Ticketnummer. Gerade bei Berichten über versteckte Kündigungsoptionen und unklare Fristen ist dieser Nachweis Gold wert.
Achten Sie darauf, dass Sie nicht nur eine allgemeine Supportanfrage senden. Im Text sollte klar stehen, welches Produkt Sie kündigen, zu welchem Datum und welche Kundennummer betroffen ist. Sonst riskieren Sie unnötiges Hin und Her, und genau das schildern mehrere Nutzerinnen und Nutzer.
Wenn das Portal nicht funktioniert oder Sie keine Bestätigung erhalten, können Sie Green.Ch zusätzlich kontaktieren. Die bekannten Kontaktdaten sind +41 56 460 23 23, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, sowie [email protected]. Telefonisch können Sie den Fall anstossen, verlassen Sie sich für den Nachweis aber nicht nur auf ein Gespräch.
Per E-Mail sollten Sie Betreff, Kundennummer, Produktname und gewünschtes Kündigungsdatum sauber aufführen. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung. Einige Nutzer berichten, dass sie mehrfach anrufen mussten, obwohl der Kundendienst freundlich war. Das spricht dafür, parallel immer auch schriftlich zu arbeiten.
Ein Brief ist eine zusätzliche Möglichkeit, vor allem wenn es Streit um Fristen oder Belastungen gibt. Wer keine klassische eingeschriebene Sendung nutzen will, kann auch einen digitalen Zustelldienst wie Postclic in Betracht ziehen, sofern ein belastbarer Versandnachweis gewünscht ist. Als Hauptweg nennt Green.Ch aber klar das Kundenportal.
Viele haben Angst, dass nach dem Abschicken der Kündigung sofort alles abgeschaltet wird. Nach den verfügbaren Angaben endet das Abo grundsätzlich zum vertraglich massgebenden Termin, nicht mitten in der laufenden Periode. Wenn Ihre Mindestdauer oder Ihre bezahlte Periode noch läuft, bleibt der Zugang in der Regel bis dahin bestehen.
Wichtig ist der umgekehrte Fall: Wenn Sie gar nicht kündigen, verlängert sich das Abonnement stillschweigend um weitere zwei Monate (green.ch). Genau diese Roll-over-Klausel sorgt laut Reklamationen immer wieder für Ärger, weil man schnell eine weitere Rechnungsperiode auslöst.
Bei Green.Ch kann die Kündigung konkrete Datenfolgen haben. Besonders heikel ist die Regel, dass E-Mail-Adressen bei Kündigung des DSL-Abonnements gelöscht werden, ausser Sie wechseln auf ein kostenpflichtiges SurfMail-Produkt (green.ch).
Wer noch Domains, Postfächer oder Weiterleitungen nutzt, sollte vor dem Kündigungsdatum testen, welche Dienste davon betroffen sind. Laden Sie wichtige E-Mails lokal herunter, ändern Sie hinterlegte Kontaktadressen bei wichtigen Diensten und prüfen Sie, ob Sie für einzelne Leistungen einen separaten Vertrag haben.
Viele Green.Ch-Mitglieder ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn sie auf eine Teilrückzahlung hoffen. Die klare Linie von Green.Ch lautet: Kündigungen vor Ablauf der vereinbarten Mindestabonnementsdauer schliessen eine Rückvergütung aus (green.ch).
Das bedeutet in der Praxis: Wenn Sie früher aus einem Vertrag mit Mindestlaufzeit herauswollen, endet zwar je nach Fall die Nutzung später oder zum vereinbarten Termin, aber eine anteilige Rückzahlung für Restmonate ist nicht vorgesehen. Zudem gibt es laut den vorliegenden Angaben keine Kündigungsgebühr für das DSL-Abo, aber CHF 50.00 für die Wiederherstellung des Zugangs nach einer Kündigung.
In der Schweiz gibt es für Online- oder Telefonverträge kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Wer Green.Ch online abgeschlossen hat, kann sich deshalb nicht einfach auf eine generelle 14-Tage-Bedenkzeit berufen. Die SKS weist seit Jahren darauf hin, dass Verträge hierzulande grundsätzlich verbindlich sind.
Eine Ausnahme kann bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. Obligationenrecht gelten, typischerweise in Überrumpelungssituationen und bei Beträgen über CHF 100. Für normale Online-Abschlüsse von Green.Ch fehlt in den bekannten Unterlagen eine ausdrücklich geregelte Bedenkzeit.
Wenn Sie meinen, dass nach der Kündigung falsch belastet wurde, gehen Sie direkt und sauber vor. Senden Sie im Kundenportal ein Ticket, nennen Sie Rechnungsnummer, Betrag, Belastungsdatum und den Grund Ihrer Beanstandung. Legen Sie Bildschirmfotos der Kündigung und des Kontoauszugs bei.
Bleibt Green.Ch untätig oder lehnt die Rückzahlung ab, können Sie bei einer Kartenzahlung innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung bei Ihrer Bank einreichen. In der Schweiz läuft das als Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion über den Kartenherausgeber, nicht über eine staatliche Stelle. Visa- und Mastercard-Regeln sowie die Bedingungen Ihrer Bank sind dabei entscheidend.
Wer Green.Ch kündigen will, sollte die Abobedingungen nicht ignorieren. Laut den veröffentlichten Bestimmungen beträgt die Mindestlaufzeit je nach Vertrag 2, 12 oder 24 Monate, und ohne Kündigung verlängert sich das Abo stillschweigend um weitere zwei Monate (green.ch).
Das ist der Punkt, an dem viele in die Abo-Falle tappen. Wer nur ein paar Tage zu spät reagiert, hängt unter Umständen für zwei weitere Monate drin. Eine kostenlose Testphase ist in den vorliegenden Unterlagen nicht beschrieben.
Für Green.Ch gilt schweizerisches Recht. In Streitfällen sind laut Abobestimmungen die Gerichte in Lupfig im Kanton Aargau zuständig (green.ch). Für Konsumentinnen und Konsumenten ist das vor allem dann relevant, wenn es um Mahnungen, Verrechnungen oder strittige Vertragsauslegungen geht.
Praktisch wichtiger als der Gerichtsstand ist oft die Datenfrage: Bei Kündigung des DSL-Abonnements werden E-Mail-Adressen gelöscht, sofern kein kostenpflichtiges SurfMail-Produkt weitergeführt wird (green.ch). Wer das übersieht, verliert womöglich den Zugang zu wichtigen Konten.
| Plan | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
| TV Comfort | CHF 18.00 | Monatlich | 260+ Sender, 500 Std. Aufnahme |
| Replay Comfort | CHF 6.90 | Monatlich | Replay ohne Werbung |
| Internet Home L | CHF 65.90 | Monatlich | Bis 1’000/1’000 Mbit/s |
| Internet Home XXL | CHF 69.90 | Monatlich | Bis 2’500/2’500 Mbit/s |
| Internet Home XXXL | CHF 79.90 | Monatlich | Bis 10’000/10’000 Mbit/s |
Das günstigste genannte Zusatzabo ist Replay Comfort mit CHF 6.90 pro Monat. Das teuerste der genannten Internet-Angebote ist Internet Home XXXL mit CHF 79.90 pro Monat. Dazwischen liegen bei den Internet-Tarifen nur CHF 14.00 Unterschied, was man leicht übersieht.
Für Neukunden gelten diese Preise gemäss den veröffentlichten Angaben, spätere Änderungen sind möglich. Dazu kommen bei den meisten Angeboten Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten. Wer deutlich weniger Bandbreite braucht, zahlt mit einem XXL- oder XXXL-Abo unter Umständen über längere Zeit zu viel.
Viele erwarten bei Online-Abos automatisch ein Widerrufsrecht. In der Schweiz ist das anders: Es gibt kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online- oder Telefonverträge. Für Green.Ch heisst das ganz konkret, dass die Kündigungsfristen und Laufzeiten primär aus den AGB und Abobedingungen kommen, nicht aus einer pauschalen 14-Tage-Regel.
Relevant ist das Obligationenrecht, besonders Art. 40a ff. bei Haustürgeschäften. Dort gibt es unter bestimmten Voraussetzungen 14 Tage Rücktritt. Für einen normalen Online-Abschluss von Green.Ch hilft diese Sonderregel meist nicht weiter. Die SKS erklärt solche Unterschiede verständlich und ist für Konsumentinnen und Konsumenten oft die erste Anlaufstelle.
Wenn Green.Ch nach Ihrer Kündigung weiter verrechnet, reklamieren Sie zuerst schriftlich beim Anbieter mit Ticket oder E-Mail und setzen eine kurze Frist von etwa 10 Tagen für die Antwort. Legen Sie Kündigungsnachweis, Rechnungen und Kontoauszug bei. Damit handeln Sie auf Nummer sicher und geben Green.Ch die Chance, den Fall intern zu korrigieren.
Bleibt das Problem bestehen, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden und die Hinweise des SECO zu Konsumententhemen prüfen. Für Kartenbelastungen kommt zusätzlich die Beanstandung bei Ihrer Bank in Frage. Zuständig ist dabei die kartenausgebende Bank unter den Regeln von Visa oder Mastercard und unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts sowie der FINMA.
Für allgemeine Konsumentenfragen in der Schweiz ist die Stiftung für Konsumentenschutz eine bekannte Stelle. Das SECO bietet ebenfalls Informationen zu Konsumenten- und Preisthemen. Beide helfen eher bei der Einordnung und beim weiteren Vorgehen als bei einer direkten Kündigung.
Das klare Fazit fällt eher kritisch aus. Aus 5 ausgewerteten Einzelstimmen ergeben sich 0 positive, 4 negative und 1 neutrale Rückmeldungen. Green.Ch wirkt bei der eigentlichen Online-Kündigung zwar grundsätzlich machbar, bei Fristen, Bestätigungen und Nachbelastungen wird es laut Berichten aber heikel.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Unklare Fristen | 2 | Roll-over übersehen |
| Belastung nach Kündigung | 1 | Weiter zahlen müssen |
| Schwacher Kündigungssupport | 1 | Mehrfach anrufen |
| Späte Bestätigung | 1 | 2 Wochen Wartezeit |
| Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
| Reklamation.ch | Negativ | Fristen | Kritisch |
| Reklamation.ch | Negativ | Belastung | Kritisch |
| TrustPilot | Negativ | Kundendienst | Kritisch |
| Negativ | Rückerstattung | Kritisch | |
| Green.Ch | Neutral | Bestätigung | Gemischt |
Wer später Diskussionen über Fristen oder Produkte hat, braucht Belege. Speichern Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Plans, den letzten Rechnungsbeleg und die Seite im Kundenkonto, auf der Ihr Produktname sichtbar ist. Gerade bei mehreren Green.Ch-Diensten spart das viel Ärger.
Notieren Sie zusätzlich Kundennummer, Vertragsbeginn und gewünschtes Kündigungsdatum. Wenn Sie E-Mail-Dienste nutzen, sichern Sie wichtige Nachrichten lokal, weil Postfächer bei Kündigung eines DSL-Abos gelöscht werden können.
Viele werden erst dann nervös, wenn nach der Kündigung doch noch etwas abgebucht wird. Bewahren Sie deshalb Ticketnummer, Bestätigungs-E-Mail, Bildschirmfotos des gesendeten Formulars und Kontoauszüge mindestens einige Monate auf.
Ein klassischer Fehler ist die Kündigung ohne Blick auf die Mindestlaufzeit. Wenn Ihr Vertrag noch 24 Monate bindet, führt eine frühe Kündigung nicht zu einer Rückvergütung. Viele rechnen fälschlich mit einer anteiligen Erstattung und sind danach doppelt frustriert.
Ebenso häufig ist das Kündigen ohne Nachweis. Wer nur anruft, hat später oft kein starkes Belegstück. Nutzen Sie das Portal mit Ticket, speichern Sie alles ab und verlangen Sie eine Bestätigung. Das ist besonders wichtig, weil Nutzer von verspäteten Antworten und weiteren Rechnungen berichten.
Achtung, da wird’s heikel bei versteckten Kündigungswegen oder unklaren Menüs. Wenn das Portal mehrere Serviceoptionen zeigt, wählen Sie exakt den Kündigungsgrund und formulieren Sie im Freitext unmissverständlich, welches Green.Ch-Abo beendet werden soll.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Kundenportal | Vor nächster Verrechnung | Keine, ausser CHF 50 Zugang | Einfach, direkter Weg |
| Vor nächster Verrechnung | Keine, ausser CHF 50 Zugang | Mittel, Bestätigung abwarten | |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine, ausser CHF 50 Zugang | Höher, bester Nachweis |
Wenn es schnell gehen soll, ist das Kundenportal der naheliegende Weg, weil Green.Ch genau diesen Ablauf veröffentlicht hat. Bei knappen Fristen oder einem Streit über Belastungen kann ein zusätzlicher schriftlicher Kanal sinnvoll sein, damit die Beweislage sauber bleibt.
Ein einzelner Weg passt nicht für alle. Wer nur normal kündigen will, kommt meist mit dem Portal ans Ziel. Wer schlechte Erfahrungen mit Antworten, Fristen oder Rechnungen gemacht hat, sollte schriftliche Nachweise lückenlos sammeln.
Viele Green.Ch-Mitglieder fühlen sich erst erleichtert, wenn die Bestätigung tatsächlich da ist. Prüfen Sie daher noch am selben Tag, ob eine Ticketnummer angezeigt wurde, ob eine E-Mail eingegangen ist und ob Ihr gewünschtes Kündigungsdatum klar genannt wird.
Setzen Sie sich zusätzlich einen Kalendereintrag auf das erwartete Enddatum und einen weiteren etwa 30 Tage später. So sehen Sie rasch, ob Green.Ch nochmals abbucht oder ob die Kündigung korrekt verarbeitet wurde.
Kontrollieren Sie Ihre Kartenabrechnung oder Ihr Bankkonto mindestens bis zum Ende der letzten bezahlten Periode plus einen weiteren Abrechnungszyklus. Taucht danach eine unberechtigte Belastung auf, reklamieren Sie diese innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
Wenn Sie nach Green.Ch eine Alternative suchen, sind in der Schweiz etwa Cyon mit CHF 14.90 bis CHF 29.90 pro Monat, Hostpoint mit CHF 10.90 bis CHF 29.90 pro Monat oder Infomaniak mit CHF 10 bis CHF 30 pro Monat bekannte Namen. Je nach Bedarf bei Hosting und Domains lohnt sich ein Vergleich, weil persönlicher Support oft wichtiger ist als ein paar Franken Preisunterschied.
Wenn Sie Green.Ch schriftlich kündigen oder Unterlagen nachreichen wollen, verwenden Sie diese Adresse:
Schreiben Sie auf dem Brief unbedingt Kundennummer, Produktname und gewünschtes Kündigungsdatum. So landet Ihr Anliegen nicht in einer allgemeinen Postverarbeitung ohne klaren Bezug.
Die Postadresse ist vor allem dann hilfreich, wenn das Kundenportal nicht funktioniert, wenn eine E-Mail unbeantwortet bleibt oder wenn Sie bei einer strittigen Belastung einen zusätzlichen schriftlichen Nachweis möchten. Für den normalen Ablauf bleibt das Kundenportal mit «Ticket erstellen» und «Abonnement kündigen» der von Green.Ch selbst beschriebene Weg.
Auf Nummer sicher gehen heisst hier: online kündigen, Nachweise sichern und bei heiklen Fällen schriftlich nachfassen. Damit sinkt das Risiko, dass Green.Ch später behauptet, es liege keine klare Kündigung vor.
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