Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Kundinnen und Kunden merken erst bei der Kündigung, was sie bei Yetnet eigentlich abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Ärger, besonders wenn noch ein Jahr Verlängerung im Raum steht oder unklar ist, ob nur Internet oder auch TV und Netzanschluss betroffen sind.
Yetnet ist ein regional verankerter Telekomanbieter in der Schweiz mit Angeboten für Internet, TV und teils Kombi-Dienste. Als Kontaktadresse für den Genossenschaftsverband wird Schönenwerd genannt, und auf der offiziellen Seite finden sich Privat- und Geschäftskundenangebote mit Schweizer Preisen in CHF über die Yetnet-Webseite.
Bei Yetnet zahlen Sie nicht für eine einzelne App, sondern für laufende Telekomdienste mit monatlicher Verrechnung. Genannt werden unter anderem Yetnet Digital TV für CHF 25.00 pro Monat, Quickline Start für CHF 49.00 pro Monat sowie Internet-Abos mit 1000, 5000 oder 20'000 Mbit/s.
Die Angebote sind klassisch aufgebaut: Zugang zum Netz, TV-Sender, teils Urheber- und Betriebskosten sowie je nach Produkt weitere Optionen. Laut Gebührendaten sind die Preise inklusive Mehrwertsteuer, und die Abo-Kosten können je nach gewählten Zusatzoptionen abweichen "Die Preise beinhalten die Mehrwertsteuer" (yetnet-kge.ch).
Yetnet ist klar auf den Schweizer Markt ausgerichtet, mit Support unter 062 544 44 44 und Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr. Die offizielle Kontaktadresse lautet [email protected], ein Live-Chat ist laut vorliegenden Daten nicht vorhanden.
Beim Vertragsmodell ist der entscheidende Punkt heikel: Es gibt laut Gebührentarif keine Mindestlaufzeit, aber der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird "Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird" (yetnet-kge.ch). Genau diese Kombination wirkt auf viele wie eine Abo-Falle, wenn die Frist im Kalender fehlt.
Wer unsicher ist, ob nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird, sollte vor dem Absenden kurz auf Nummer sicher gehen. Notieren Sie Ihr nächstes Rechnungsdatum, machen Sie ein Bildschirmfoto Ihres aktuellen Produkts und prüfen Sie, ob mehrere Dienste auf demselben Vertrag laufen.
Besonders bei Internet und TV passiert schnell ein klassischer Fehler: Man kündigt gedanklich nur das Internet, im Kundenportal läuft aber ein kombinierter Anschluss weiter. Sichern Sie deshalb das aktuelle Angebot, die Vertragsnummer und den sichtbaren Status im Portal, bevor Sie die Kündigung auslösen.
Die wichtigste gesicherte Information ist klar: Die Kündigung muss über das Kundenportal von Yetnet eingereicht werden "Die Kündigung muss über das Kundenportal von Yetnet eingereicht werden" (yetnet-kge.ch). Wenn Sie eine Bestätigung wollen, ist genau dieser Weg der zentrale Schritt und nicht bloss ein Anruf oder eine kurze E-Mail.
Praktisch läuft es so: Öffnen Sie die Yetnet-Seite, melden Sie sich im Kundenbereich an und suchen Sie den Bereich mit Ihrem Vertrag oder Produkt. Je nach Darstellung kann der Menüpunkt als Kundenportal, Vertrag, Abo, Produkte oder Verwaltung erscheinen; entscheidend ist, dass die Kündigung dort erfasst wird und nicht nur als informelle Anfrage an den Support.
Wenn Sie den Einstieg nicht finden, nutzen Sie die Kontaktseite von Yetnet unter Kontakt. Machen Sie nach dem Absenden unbedingt ein Bildschirmfoto mit Datum, Uhrzeit und sichtbarem Kündigungsstatus, denn genau dieser Nachweis hilft später, wenn eine Kündigungsbestätigung auf sich warten lässt.
Viele Betroffene sind frustriert, wenn sie im Portal gekündigt haben, aber tagelang keine Rückmeldung erhalten. In diesem Fall lohnt sich ein Nachfassen per Telefon unter 062 544 44 44 oder per E-Mail an [email protected] innerhalb der Supportzeiten von Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr.
Am Telefon sollten Sie nicht nur sagen, dass Sie kündigen möchten, sondern konkret fragen, ob Ihre Portal-Kündigung im System eingegangen ist. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail und nennen Sie Vertragsnummer, Name, Adresse und gewünschtes Kündigungsdatum in derselben Nachricht.
Ein Brief ist zusätzlich möglich, wenn Sie einen zweiten Nachweis wünschen. Für eine moderne digitale Variante nutzen manche Personen Postclic, also einen digitalen Brief mit Zeitstempel und dokumentiertem Versand; das kann praktisch sein, wenn Sie nicht zur Postfiliale gehen möchten.
Es wurden keine konkreten Tricks auf der Kündigungsseite nachgewiesen, aber aus Rückmeldungen ergibt sich ein anderes Problem: Bestätigungen kommen teils spät, und der Support wird als zäh beschrieben. Gerade deshalb sollten Sie nicht bis in die letzten Tage vor Ablauf warten, wenn eine Frist von 3 Monaten läuft.
Ein zweiter Knackpunkt ist die Sprache. Aus den lokalen Problemen geht hervor, dass Kundinnen und Kunden teils unzureichende Unterstützung auf Deutsch erlebt haben; wenn Sie telefonisch nicht weiterkommen, halten Sie Ihre Kündigung schriftlich und knapp fest, damit später keine Diskussion über den Inhalt entsteht.
Viele sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren und plötzlich ohne Internet oder TV dastehen. Nach den vorliegenden Bedingungen wird der Zugang nach der Kündigung eingestellt; ausserdem wird bei Kündigung die Signalübertragung plombiert, eine spezielle Kündigungsgebühr wurde aber nicht gefunden.
In der Praxis heisst das: Der entscheidende Tag ist nicht das Absendedatum, sondern das bestätigte Vertragsende. Wenn Yetnet Ihnen etwa ein Enddatum per 30. Juni bestätigt, sollten Sie bis zu diesem Datum mit normalem Zugang rechnen und den Anschlusswechsel nicht erst am letzten Abend organisieren.
Wenn Sie nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich der Vertrag laut Gebührentarif automatisch um 1 Jahr (yetnet-kge.ch). Diese Klausel ist für viele der teuerste Stolperstein, weil keine Mindestlaufzeit zwar flexibel klingt, die Verlängerungsfrist von 3 Monaten aber sehr streng ist.
Ein Beispiel: Läuft Ihr Vertragsjahr am 31. Dezember aus, sollte die Kündigung spätestens Ende September im System sein. Wer erst im Oktober handelt, riskiert, nochmals bis Ende des nächsten Jahres gebunden zu sein, und das lohnt sich kaum.
Zu gespeicherten Daten macht Yetnet keine genauen Angaben; bekannt ist nur, dass der Zugang nach Kündigung eingestellt wird. Wenn Ihr Anschluss mit Login-Daten, Rechnungsarchiv oder technischen Einstellungen verknüpft ist, speichern Sie diese Unterlagen vor dem Enddatum lokal ab.
Heben Sie besonders Rechnungen, Vertragsbestätigungen und allfällige E-Mails zur Kündigung auf. Falls später noch eine Belastung auftaucht, haben Sie damit sofort die nötigen Belege für Yetnet oder Ihre Bank zur Hand.
Viele kündigen in der Hoffnung, für ungenutzte Tage noch Geld zurückzubekommen. Genau hier ist Yetnet streng: Bei Kündigung erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren, die schon in Rechnung gestellt wurden "Bei Kündigung erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren" (yetnet-kge.ch).
Das bedeutet praktisch, dass anteilige Erstattungen für einen nicht mehr genutzten Restmonat nach den vorliegenden Angaben nicht vorgesehen sind. Auch für einen ungenutzten Zeitraum nach bereits erfolgter Verrechnung ist ausdrücklich keine Erstattung vorgesehen.
Für Yetnet ist zusätzlich eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss genannt, mit Verweis auf die Schweizerische Preisüberwachung. Wenn Ihr Vertrag gerade erst abgeschlossen wurde, kann dieser Weg deutlich besser sein als eine normale Kündigung, weil Sie damit den Vertrag innerhalb der Frist rückgängig machen wollen.
Handeln Sie hier schnell: Zählen Sie ab Vertragsabschluss 14 Tage und senden Sie den Widerruf schriftlich über das Portal sowie ergänzend per E-Mail. Notieren Sie das Abschlussdatum genau, sonst geraten Sie rasch ausserhalb der Frist.
Bei einem Rechnungsfehler dürfen Sie sich direkt an die Verwaltung wenden; Details zu einer eigentlichen Rückerstattung nennt Yetnet nicht. Schicken Sie in Ihrer Nachricht den Rechnungsmonat, den Betrag in CHF, die Vertragsnummer und ein Bildschirmfoto oder PDF der Rechnung mit.
Formulieren Sie klar, ob es um eine Doppelbelastung, eine Belastung nach bestätigter Kündigung oder einen falschen Tarif geht. Ohne diese Angaben verzögert sich die Bearbeitung oft unnötig, und genau das schildern Betroffene immer wieder.
Wenn nach einer bestätigten Yetnet-Kündigung trotzdem weiter belastet wird und der Support nicht reagiert, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung einer Kartentransaktion verlangen. In der Schweiz geschieht das in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses, gestützt auf die Regeln des Kartenherausgebers sowie von Visa oder Mastercard.
Schicken Sie der Bank die Kündigungsbestätigung, den Kartenbeleg und den Nachweis der Kontaktaufnahme mit Yetnet. Zuständig ist in erster Linie die kartenausgebende Bank, nicht eine spezielle staatliche Chargeback-Stelle; die Aufsicht läuft allgemein über das schweizerische Finanzmarktrecht und die FINMA.
Bei Yetnet zählt vor allem eine Regel: automatische Verlängerung um 1 Jahr bei nicht fristgerechter Kündigung, mit 3 Monaten Vorlauf (yetnet-kge.ch). Das ist die Klausel, die Sie unbedingt mit Ihrem Kalender abgleichen sollten, sobald Sie wissen, dass Sie wechseln wollen.
Ebenfalls relevant ist, dass keine Mindestlaufzeit genannt wird. Das klingt zuerst kundenfreundlich, ändert aber nichts daran, dass die laufende Vertragsperiode mit der 3-Monats-Frist sauber beendet werden muss.
Eine kostenlose Testphase ist für Yetnet derzeit nicht ersichtlich. Ebenso fehlen konkrete Angaben dazu, wie lange Daten nach Vertragsende gespeichert bleiben; verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, später noch bequem im Kundenkonto nach alten Unterlagen zu suchen.
Als anwendbares Recht gilt Schweizer Recht, und für Streitigkeiten wird das zuständige Gericht in Erlinsbach AG genannt (yetnet-kge.ch). Für den Alltag wichtiger als ein Gerichtsstand ist aber meist der saubere Nachweis, dass Ihre Kündigung rechtzeitig eingereicht wurde.
| Plan | Preis in CHF | Periode | Hauptleistung |
|---|---|---|---|
| Yetnet Digital TV | CHF 25.00 | Monatlich | 130 TV-Sender |
| Quickline Start | CHF 49.00 | Monatlich | Betriebs- und Urhebergebühren |
| Internet 5000/500 | CHF 49.00 | Monatlich | 5000/500 Mbit/s |
| Internet 1000/100 | CHF 30.00 | Monatlich | 1000/100 Mbit/s |
| Internet 20'000/1'200 | CHF 79.00 | Monatlich | 20'000/1'200 Mbit/s |
Am günstigsten in den vorliegenden Daten ist Internet 1000/100 mit CHF 30.00 pro Monat. Am teuersten ist Internet 20'000/1'200 mit CHF 79.00 pro Monat, also CHF 49.00 mehr als das kleinere Internet-Abo.
Quickline Start und Internet 5000/500 liegen beide bei CHF 49.00 monatlich. Wer kaum TV nutzt oder die volle Bandbreite nicht braucht, sollte vor einer Verlängerung prüfen, ob ein kleineres Produkt reicht, denn durch die Jahresverlängerung summiert sich selbst ein Aufpreis von CHF 19.00 pro Monat auf CHF 228.00 pro Jahr.
Die Preise enthalten laut Gebührendaten die Mehrwertsteuer, zusätzliche Optionen können den Betrag aber erhöhen (yetnet-kge.ch). Eine gesonderte Kündigungsgebühr wurde nicht gefunden, was positiv ist.
Weniger positiv ist die fehlende Rückerstattung nach erfolgter Verrechnung. Wer kurz nach einer neuen Rechnungsperiode kündigt, zahlt den bereits belasteten Betrag in der Regel trotzdem vollständig.
Für Yetnet ist eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss genannt. Wenn Sie also gerade erst abgeschlossen haben und merken, dass das Produkt nicht passt, sollten Sie nicht auf eine normale Kündigung setzen, sondern den Widerruf innert dieser 14 Tage ausdrücklich erklären.
Daneben gelten die Vertragsfristen von Yetnet selbst, insbesondere die 3 Monate vor Ablauf für die Verhinderung der automatischen Jahresverlängerung. Die SKS weist in vergleichbaren Fällen regelmässig darauf hin, dass saubere Dokumentation bei Abo-Streitigkeiten oft wichtiger ist als lange Diskussionen am Telefon.
Wenn Yetnet nach Ihrer Sicht falsch abrechnet oder eine fristgerechte Kündigung nicht anerkennt, sammeln Sie zuerst alle Belege: Portal-Bildschirmfotos, E-Mails, Rechnungen und Kontoauszüge. Melden Sie den Fall dann schriftlich bei Yetnet und setzen Sie eine kurze Frist von etwa 10 Tagen für eine Antwort.
Bleibt die Reaktion aus, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) wenden oder Preisfragen auch beim SECO einordnen lassen. Bei kartengestützten Fehlbelastungen ist zusätzlich Ihre Bank zuständig, nicht Yetnet allein.
Für allgemeine Unterstützung bei Konsumentenproblemen ist in der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz eine bekannte Anlaufstelle. Bei Markt- und Konsumthemen lohnt sich auch ein Blick auf das SECO, gerade wenn Preisangaben oder Vertragsinformationen unklar erscheinen.
Für Yetnet selbst gelten die offiziellen Kontaktwege über die Webseite, die Telefonnummer 062 544 44 44 und die E-Mail [email protected]. Wenn es rasch gehen muss, kombinieren Sie Portal-Kündigung, E-Mail und Belegsicherung am selben Tag.
Das Stimmungsbild ist klar negativ: 4 von 5 ausgewerteten Rückmeldungen sind negativ, 1 von 5 ist neutral, positive Erfahrungsberichte zur Kündigung liegen in diesen Daten keine vor. Das deutet darauf hin, dass Yetnet beim Thema Kündigung und Nachbearbeitung eher schwierig wahrgenommen wird.
Die häufigsten Themen sind fehlende Bestätigungen, Belastungen nach der Kündigung und wenig hilfreicher Support. Positiv ist immerhin, dass keine eigentliche Kündigungsgebühr ersichtlich ist und der offizielle Kündigungsweg über das Portal benannt wird.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Bestätigung fehlt | Häufig | Mehrere Anrufe nötig |
| Belastung danach | Häufig | Unerwartete Abbuchung |
| Support schwach | Häufig | Wenig hilfreiche Antworten |
| Rückerstattung unklar | Gelegentlich | Keine Erstattung |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| Negativ | 2 | |
| Google Reviews | Negativ | 1 |
| Konsumentenforum | Negativ | 1 |
| Trustpilot | Neutral | 1 |
Wenn Sie Angst haben, den Zugang zu früh zu verlieren oder später nichts mehr belegen zu können, sammeln Sie die Unterlagen vor dem letzten Klick. Das spart im Streitfall oft mehr Zeit als jeder zusätzliche Anruf.
Bei einer falschen Abbuchung braucht Ihre Bank konkrete Angaben und keine blosse Schilderung. Halten Sie Betrag, Buchungsdatum und Beleg der Kündigung am selben Ort bereit.
Der häufigste Fehler ist die Kündigung nur telefonisch anzustossen. Wenn der Eintrag im Kundenportal fehlt, stehen Sie später schlechter da, selbst wenn das Gespräch tatsächlich stattgefunden hat.
Der zweite Fehler ist das Verpassen der 3-Monats-Frist. Beispiel aus dem Alltag: Sie wollen im November wechseln, Ihr Vertragsjahr endet aber am 31. Dezember; ohne Kündigung bis Ende September verlängert sich Yetnet nochmals um 1 Jahr.
Ein dritter Irrtum ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung. Yetnet sieht laut Gebührentarif keine Rückzahlung bereits verrechneter Gebühren vor, darum führt diese Hoffnung fast immer zu Frust.
Viertens vergessen viele, eine Bestätigung zu sichern. Wenn später doch noch CHF 49.00 oder CHF 79.00 belastet werden, brauchen Sie einen klaren Nachweis mit Datum.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Kundenportal | Vor nächster Verrechnung | Keine spezielle Gebühr | Einfach |
| E-Mail-Bestätigung | Innert 1 Werktag senden | Gratis | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine spezielle Gebühr | Höher, mehr Nachweis |
Das Kundenportal ist bei Yetnet der offizielle Kernweg. E-Mail und Brief sind vor allem nützlich, um Ihren Nachweis zu stärken oder bei fehlender Reaktion zusätzlichen Druck aufzubauen.
Je knapper die Frist, desto wichtiger ist eine sofortige Portal-Kündigung mit Bildschirmfoto. Wenn Sie sehr spät dran sind, reicht ein Brief allein oft nicht mehr rechtzeitig.
Schauen Sie sofort, ob Sie eine Bestätigung im Portal oder per E-Mail erhalten haben. Falls nach 1 bis 2 Arbeitstagen nichts kommt, rufen Sie Yetnet unter 062 544 44 44 an und lassen Sie den Eingang prüfen.
Setzen Sie sich zusätzlich einen Kalendereintrag auf das bestätigte Enddatum und einen weiteren 7 Tage danach. So prüfen Sie gezielt, ob der Zugang korrekt endet und keine weitere Belastung erfolgt.
Kontrollieren Sie mindestens die nächsten 2 Abrechnungen oder Kontoauszüge. Wenn trotz bestätigter Kündigung nochmals eine Belastung erscheint, reklamieren Sie zuerst bei Yetnet und danach innert 30 Tagen nach Kartenabschluss bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
Wer bereits einen Ersatzanbieter sucht, findet am Schweizer Markt mehrere Alternativen: Swisscom ab CHF 50 pro Monat, Sunrise ab CHF 45, UPC ab CHF 40 und Salt ab CHF 35. Vergleichen Sie dabei nicht nur den Preis, sondern auch Fristen, Aktivierungsdatum und allfällige Wechselhilfe.
Wenn Sie zusätzlich zur Portal-Kündigung noch schriftlich absichern möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Schicken Sie im Brief Ihren Namen, die Kundennummer, das gewünschte Vertragsende und den Hinweis mit, dass die Kündigung bereits im Yetnet-Kundenportal eingereicht wurde. So vermeiden Sie Rückfragen, die nur Zeit kosten.
Ein Brief ist vor allem dann nützlich, wenn die Frist noch ausreichend lang ist und Sie einen zusätzlichen Nachweis möchten. Kurz vor Fristablauf sollten Sie den Brief nie als einzigen Weg nutzen, weil Yetnet selbst das Kundenportal als Einreichungskanal vorgibt.
Am effizientesten ist meist die Kombination aus Portal, E-Mail und gesicherten Belegen. Damit sind Sie bei Yetnet in der Schweiz in der Regel am besten vorbereitet, falls nach der Kündigung doch noch etwas heikel wird.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.