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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leserinnen und Leser sind schon am Anfang irritiert, weil unter dem Namen Chip unterschiedliche Angebote auftauchen. Für die Kündigung zählt hier vor allem das Abo rund um die Marke Chip mit digitalen oder gedruckten Inhalten. Verifizierte Abo-Angebote zeigen Preise wie 190,80 CHF pro Jahr für CHIP Plus und 206,70 CHF pro Jahr für CHIP PRO, jeweils für 13 Ausgaben inklusive Porto in der Schweiz.
Das Geschäftsmodell ist klassisch: Sie schliessen ein Abonnement ab, der Standard-Bezugszeitraum beträgt ein Jahr, und danach verlängert sich das Abo automatisch auf unbestimmte Zeit. Genau diese automatische Verlängerung ist in den AGB so festgehalten: "Die Abonnements verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit." (chip-shop.de)
Bezahlt wird laut den verifizierten Angebotsseiten für Magazinzugang und je nach Tarif für Zusatzinhalte. CHIP Plus umfasst 13 Ausgaben inklusive 1 Gratis-Ausgabe für 190,80 CHF pro Jahr. CHIP PRO kostet 206,70 CHF pro Jahr und enthält 13 Ausgaben sowie Software-DVDs.
Dazu kommen Spezialformen wie das Geschenkabo CHIP Plus für 190,80 CHF, das automatisch endet, sowie das Halbjahresabo CHIP Plus für 69,00 CHF mit 6 Heften. Wer kündigen will, sollte deshalb zuerst klären, ob ein normales Jahresabo, ein Geschenkabo oder ein Halbjahresabo vorliegt. Gerade beim Geschenkabo lohnt sich eine Kündigung kaum, wenn es ohnehin automatisch endet.
Für die Schweiz sind Preise in CHF veröffentlicht, ausdrücklich inklusive Porto für die gesamte Schweiz. Das ist praktisch, weil keine Umrechnung anfällt und Sie vor dem Abschluss den echten Endpreis sehen. Als Kontakt für den Support liegen eine Telefonnummer in der Schweiz, +41 44 123 45 67, sowie die E Mail Adresse [email protected] vor, erreichbar Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Frust entsteht oft dann, wenn die Kündigung unklar ist oder wenn der Kundendienst langsam reagiert. Genau das spiegeln auch Nutzerberichte. Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist zudem relevant, dass laut den AGB schweizerisches Recht gilt und Streitigkeiten vor zuständigen Gerichten in der Schweiz geregelt werden. Das passt zur lokalen Einordnung, auch wenn einzelne Verkaufsseiten aus dem deutschen Raum stammen.
Wenn Sie unsicher sind, ob nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird, gehen Sie zuerst auf Nummer sicher. Notieren Sie Ihr nächstes Belastungsdatum, machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Tarifs und speichern Sie vorhandene Rechnungen. Bei einem Jahresabo mit 190,80 CHF oder 206,70 CHF macht ein verpasster Termin schnell einen grossen Unterschied.
Prüfen Sie auch, über welchen Kanal Sie abgeschlossen haben. Laut den verifizierten Angaben kann die Kündigung in Textform erfolgen, etwa per Brief oder per E Mail. Wurde das Abo aber über einen App Marktplatz abgeschlossen, muss die Beendigung dort ausgelöst werden. Das ist eine typische Abo-Falle: Viele schicken eine Mail, obwohl die Belastung über den Plattformbetreiber läuft.
Die direkteste Spur ist die Kündigung in Textform. Verifiziert ist die Angabe: "Kündigungen können in Textform erfolgen, z.B. durch einen Brief oder per E-Mail." (chip-shop.de) Schreiben Sie in die Nachricht Ihren vollständigen Namen, die beim Abo verwendete E Mail Adresse, wenn vorhanden die Kundennummer, den genauen Tarif und den klaren Satz, dass Sie das Chip Abo zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Für Rückfragen und Hilfe können Sie die Hilfeseite Chip Hilfe nutzen. Sinnvoll ist ausserdem eine Kündigung per E Mail an [email protected]. Wenn Sie lieber schriftlich per Post arbeiten, geht das ebenfalls. Für die Schweiz ist eine eingeschriebene Sendung möglich, wenn Sie einen starken Nachweis möchten. Wer den Papierweg vermeiden will, kann auch einen digitalen Zustelldienst mit Zeitstempel und Sendungsnachweis nutzen, etwa Postclic.
Einen vollständig verifizierten Klickpfad im Kundenkonto nennt die Quelle nicht. Super klar ist nur die Textform per E Mail oder Brief. Falls im Konto eine Abo-Verwaltung angezeigt wird, machen Sie vor dem letzten Bestätigungsschritt unbedingt einen Bildschirmfoto. So können Sie später belegen, was am Tag der Kündigung sichtbar war.
Wenn Sie schon frustriert sind, weil Sie keine klare Bestätigung sehen, hilft ein kurzer Anruf. Der Support ist unter +41 44 123 45 67 erreichbar, Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr. Am Telefon können Sie prüfen lassen, welcher Tarif aktiv ist und auf welches Datum die Laufzeit endet.
Wichtig ist der zweite Schritt: Kündigen Sie nach dem Telefonat trotzdem schriftlich per E Mail oder Brief. Ein Anruf allein ist oft zu wenig, wenn später doch noch eine Belastung auftaucht. Schreiben Sie in die Betreffzeile am besten "Kündigung Chip Abo" und verlangen Sie ausdrücklich eine Bestätigung mit Enddatum.
Bei iPhone und iPad erfolgt die Kündigung laut verifizierter Quelle in den Einstellungen des App Store unter "Abonnements". Öffnen Sie auf dem Gerät die Einstellungen, tippen Sie auf Ihre Apple ID, gehen Sie zu "Abonnements", wählen Sie Chip und beenden Sie das Abo. Danach sollten Sie einen Bildschirmfoto machen, auf dem das Ablaufdatum sichtbar ist.
Unter Android öffnen Sie die Google Play App, wechseln zu "Abonnements", wählen das betreffende Chip Abo und kündigen es dort. Genau diese Route ist verifiziert: "Öffnen Sie die Google Play App, gehen Sie zu 'Abonnements' und wählen Sie das Abonnement aus, um es zu kündigen." (chip-shop.de) Wer hier den falschen Kanal nutzt, zahlt oft einen weiteren Zeitraum, obwohl bereits eine E Mail an den Support geschickt wurde.
Viele haben Angst, nach dem Kündigen sofort den Zugang zu verlieren. Bei laufenden Abos ist das normalerweise nicht der Fall. Massgeblich ist das Ende der bereits bezahlten Laufzeit. Wenn Ihr Jahresabo etwa bis zum 30. November bezahlt ist und Chip die Kündigung vorher akzeptiert, behalten Sie den Zugang in der Regel bis zu diesem Datum.
Eine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Restzeit ist laut verifizierter Abo-Politik nicht vorgesehen. "Keine Erstattung für bereits erhaltene Hefte oder Abonnements, die nicht rechtzeitig gekündigt wurden." (chip-shop.de) Genau deshalb sollten Sie nicht zu früh in Panik geraten, sondern das bestätigte Enddatum genau lesen.
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich das Abo nach der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit. Das steht so in den AGB von chip-shop.de. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum Ende der Laufzeit. Verpassen Sie diese Frist, läuft das Abo weiter und die nächste Belastung ist schwer anfechtbar.
Zu den Daten heisst es in den verifizierten Bedingungen, dass sie gemäss Datenschutzrichtlinien behandelt und nach Kündigung nicht weiter genutzt werden. Wenn Sie noch Rechnungen, Ausgaben oder Kontoinformationen brauchen, sichern Sie diese vorab lokal. Praktisch ist ein Ordner mit PDF Rechnungen, Kündigungsmail und Bestätigung, damit Sie bei Rückfragen sofort alles parat haben.
Wer nach der Kündigung noch eine Belastung sieht, sorgt sich oft sofort um eine fehlende Rückzahlung. Die verifizierten Angaben sind hier ziemlich nüchtern. Für nicht rechtzeitig gekündigte Abos und bereits erhaltene Hefte gibt es grundsätzlich keine Erstattung. Das bedeutet in der Praxis: Eine normale Kündigung stoppt künftige Verlängerungen, ersetzt aber nicht automatisch bereits belastete Zeiträume.
Anders sieht es bei Rechnungsfehlern aus. "Bei Rechnungsfehlern wird eine Korrektur vorgenommen und gegebenenfalls eine Rückerstattung veranlasst." (chip-shop.de) Wenn also nachweisbar der falsche Betrag abgebucht wurde oder nach bestätigter Kündigung nochmals belastet wurde, steigen die Chancen deutlich.
Verifizierte Widerrufsangaben nennen eine Frist von 14 Tagen: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen." (ch.vita-chip.com) Für die Schweiz gilt aber generell: Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Ein solches Recht besteht nur in bestimmten Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkreditverträgen oder bei vielen Privatversicherungen.
Für Chip heisst das praktisch: Wenn der Anbieter freiwillig eine 14 Tage Frist einräumt, können Sie sich darauf berufen. Verlassen Sie sich aber nicht blind auf ein allgemeines Schweizer Online-Widerrufsrecht, weil es das so nicht gibt. Wenn Ihre Bestellung unter die freiwillige Widerrufsregel fällt, handeln Sie sofort und schicken Sie den Widerruf schriftlich ab.
Schicken Sie zuerst eine kurze, klare E Mail an [email protected]. Nennen Sie Bestelldatum, Belastungsdatum, Betrag in CHF, die letzten vier Ziffern der verwendeten Karte und den Grund. Hängen Sie wenn möglich den Kontoauszug oder die Rechnungsnummer an. Schreiben Sie ausdrücklich, ob Sie einen Widerruf, eine Korrektur wegen Doppelbelastung oder eine Rückzahlung nach Fehlabbuchung verlangen.
Wenn innert einigen Arbeitstagen keine brauchbare Antwort kommt, rufen Sie während der Supportzeiten unter +41 44 123 45 67 an und verweisen auf Ihre E Mail. Bleibt auch das erfolglos und die Belastung war unberechtigt, können Sie bei Ihrer Kartenbank eine Kartenrückbelastung beantragen. In der Schweiz läuft das meist als Beanstandung einer Kartentransaktion. Bei Abo-Zahlungen ist das oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich, je nach Kartenherausgeber und den Regeln von Visa oder Mastercard.
Der wichtigste Satz in den AGB ist die automatische Verlängerung. "Die Abonnements verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit." (chip-shop.de) Das Standardabonnement hat zudem einen Bezugszeitraum von einem Jahr. Wer die Frist verschläft, hängt also nicht einfach stillschweigend aus, sondern rutscht in eine laufende Verlängerung.
Für die Praxis heisst das: Setzen Sie die Erinnerung mindestens fünf Wochen vor Laufzeitende. Die genannte Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum Ende der Laufzeit. Dieser Puffer ist sinnvoll, falls eine E Mail im Postfach hängen bleibt oder eine Bestätigung verspätet eintrifft.
Zu Testzeiträumen gibt es in den vorliegenden Daten keine konkreten Informationen. Das ist immerhin besser, als eine versteckte Probezeit zu vermuten, aber ganz klar ist der Punkt nicht. Wenn Sie ein Sonderangebot abgeschlossen haben, prüfen Sie die Bestellbestätigung auf Formulierungen zum Startpreis und zum ersten Verlängerungsdatum.
Positiv für Schweizer Kundinnen und Kunden ist die Rechtswahl. In den AGB steht, dass das Recht der Schweiz Anwendung findet und Streitigkeiten vor zuständigen Gerichten in der Schweiz geregelt werden. Zudem heisst es, dass Daten nach der Kündigung nicht weiter genutzt werden. Für eine Reklamation ist das hilfreich, weil Sie sich auf schweizerische Regeln und Nachweise stützen können.
Tarif | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistung |
|---|---|---|---|
CHIP Plus Abo | 190,80 CHF | Jährlich | 13 Ausgaben, 1 gratis |
CHIP PRO Abo | 206,70 CHF | Jährlich | 13 Ausgaben, Software-DVDs |
Geschenkabo CHIP Plus | 190,80 CHF | Jährlich | Endet automatisch, 13 Ausgaben |
Halbjahresabo CHIP Plus | 69,00 CHF | Halbjährlich | 6 Hefte |
Am teuersten ist das CHIP PRO Abo mit 206,70 CHF pro Jahr. Am günstigsten ist das Halbjahresabo CHIP Plus mit 69,00 CHF. Das Geschenkabo fällt aus Kündigungssicht aus der Reihe, weil es automatisch endet und damit keine klassische Verlängerungsfalle bildet.
Wer nur kurz testen will, fährt mit dem Halbjahresabo deutlich risikoärmer als mit dem Standardjahr. Das Jahresabo bindet länger und verlängert sich automatisch. Porto für die gesamte Schweiz ist laut Angebotsseiten bereits enthalten, zusätzliche Versandkosten sind also nicht ausgewiesen.
Eine ausgewiesene Kündigungsgebühr wurde in den AGB nicht gefunden. Das ist gut. Trotzdem kann das Abo teuer werden, wenn Sie die vier Wochen Frist verpassen. Genau dort liegt der eigentliche Kostenpunkt, nicht in einer separaten Austrittsgebühr.
In der Schweiz sind Verträge grundsätzlich verbindlich. Ein allgemeines Widerrufsrecht für jeden Onlineabschluss gibt es nicht. Für Abos wie Chip sind deshalb vor allem die AGB entscheidend, ergänzt durch die Regeln des Obligationenrechts. Bei Haustürgeschäften gelten Art. 40a ff. OR mit 14 Tagen Widerrufsfrist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Vertragswert über 100 CHF liegt.
Für die Kündigungsfrist gibt es in der Schweiz keine einheitliche Standardregel für jedes Abo. Entscheidend ist, was im Vertrag oder in den AGB steht. Bei Chip ist das konkret die automatische Verlängerung nach einem Jahr und in der Regel die Frist von vier Wochen zum Laufzeitende. Das deckt sich mit der schweizerischen Praxis, dass Abo-Fristen vertraglich geregelt werden.
Wenn Chip nach bestätigter Kündigung weiter belastet, sammeln Sie zuerst Belege. Dazu gehören Bestellbestätigung, Kündigungsmail, Antwort des Supports und der Kartenbeleg. Schicken Sie dann eine letzte schriftliche Reklamation mit Frist von einigen Tagen. Bleibt die Sache offen, wenden Sie sich an Ihre Kartenbank wegen Beanstandung der Transaktion.
Für allgemeine Orientierung in Abo-Fragen helfen in der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz und bei Preis- und Marktfragen das SECO. Der Datensatz nennt zwar das AWA als Behörde im Zusammenhang mit der 14 Tage Angabe, für klassische Abo-Probleme ist in der Praxis aber oft die SKS die naheliegendere erste Anlaufstelle. Bei hartnäckigen Streitfällen kann auch die Bank unter dem Rahmen der FINMA relevanter sein als eine allgemeine Behörde.
Für Chip selbst nutzen Sie die Supportnummer +41 44 123 45 67 und [email protected]. Für unabhängige Hilfe lohnt sich die Stiftung für Konsumentenschutz, besonders bei Abo-Fallen und unklaren Vertragsklauseln. Das SECO ist nützlich, wenn es um Marktverhalten und allgemeine Konsumententhemen geht.
Wenn Sie formell vorgehen, notieren Sie Datum, Uhrzeit, Namen von Gesprächspartnern und genaue Beträge. In der Schweiz entscheiden oft saubere Belege über den Erfolg einer Reklamation. Das klingt trocken, spart aber im Streitfall viel Zeit.
Das Bild aus den vorliegenden Bewertungen ist klar negativ: 0 positive und 5 negative von 5 eindeutigen Rezensionen. Die Kündigung wirkt also nach diesen Stimmen eher schwierig. Das passt auch zu den lokalen Hinweisen, dass Kundinnen und Kunden von Problemen beim Kündigen berichten und der Kundendienst oft nur auf Englisch verfügbar sei.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Kündigung schwierig | 2 von 5 | Option schwer auffindbar |
Belastung nach Kündigung | 1 von 5 | Unerwartete Abbuchung |
Rückerstattung | 1 von 5 | Geld nicht zurück |
Kundendienst | 1 von 5 | Langsame Antworten |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
TrustPilot | Negativ | 2 |
Negativ | 2 | |
Chip Forum | Negativ | 1 |
Positive Stimmen liegen in den vorliegenden Rezensionen keine vor. Der faire Gegenpunkt ist trotzdem: Es wurden keine konkreten eingebauten Kündigungs-Tricks identifiziert, und die Kündigung per E Mail oder Brief ist immerhin ausdrücklich genannt. Das heisst nicht, dass der Prozess bequem ist, aber er ist nicht völlig im Nebel.
Wenn Sie Sorge haben, dass später etwas falsch läuft, hilft eine kleine Dokumentenmappe enorm. Machen Sie einen Bildschirmfoto des aktiven Tarifs, notieren Sie das nächste Belastungsdatum und speichern Sie die letzte Rechnung als PDF. Bei einem Jahrespreis von über 190 CHF lohnt sich dieser Aufwand.
Für Rückerstattungen zählen präzise Angaben. Halten Sie Datum der Abbuchung, Betrag in CHF, Zahlungsart und die letzten vier Ziffern der Karte bereit. Nach der Kündigung speichern Sie die Bestätigungsmail oder den Bildschirmfoto der letzten Seite sofort lokal ab.
Ein Klassiker ist die Kündigung über den falschen Weg. Wer über App Store oder Google Play abgeschlossen hat, muss dort auch kündigen. Sonst läuft die Belastung weiter. Ein zweiter Fehler ist das Verpassen der Frist von in der Regel vier Wochen zum Laufzeitende. Bei einem Jahresabo verlängert sich der Vertrag sonst automatisch.
Ebenso häufig ist die Erwartung einer anteiligen Rückzahlung für die Restlaufzeit. Genau das geben die verifizierten Regeln gerade nicht her. Wenn Sie das Abo ordnungsgemäss beenden, stoppt meist die nächste Verlängerung, nicht aber automatisch der schon bezahlte Zeitraum.
Viele verlassen sich auf ein Telefongespräch. Das ist heikel. Wenn später nochmals abgebucht wird, zählt vor allem der schriftliche Nachweis. Senden Sie deshalb immer eine E Mail und verlangen Sie eine Bestätigung. Ohne diese Unterlagen wird die Diskussion mühsam.
Ein weiterer Fehler ist, nach der Kündigung den Kontoauszug nicht mehr zu prüfen. Eine Rezension berichtet ausdrücklich von Gebühren nach der Kündigung. Kontrollieren Sie deshalb mindestens den nächsten Kartenabschluss. Taucht dort doch nochmals eine Chip Belastung auf, reklamieren Sie rasch bei Support und Bank.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Konto oder E Mail | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel, Plattformweg |
Google Play (Android) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel, Plattformweg |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, starker Nachweis |
Wenn Sie knapp vor dem Verlängerungsdatum sind, ist E Mail meist am schnellsten. Bei Plattform-Abos müssen Sie den Weg über App Store oder Google Play wählen, weil der Support dort oft nicht direkt eingreifen kann. Für strittige Fälle ist der Postweg mit Zustellnachweis nützlich, auch wenn er etwas langsamer ist.
Kein Weg ist pauschal für alle der beste. Entscheidend ist, wo Sie abgeschlossen haben, wie viel Zeit bis zur nächsten Belastung bleibt und ob Sie schon Ärger mit dem Support hatten. Auf Nummer sicher gehen heisst hier: den passenden Kanal wählen und den Nachweis sauber speichern.
Prüfen Sie sofort, ob eine Bestätigung mit Enddatum eingetroffen ist. Fehlt sie, fassen Sie am selben oder nächsten Arbeitstag nach. Machen Sie zusätzlich einen Kalendereintrag zwei Tage vor der nächsten erwarteten Belastung und nochmals am Tag des Kartenabschlusses.
Behalten Sie den Kontoauszug mindestens einen weiteren Abrechnungszyklus im Blick. Erscheint trotz Kündigung nochmals eine Belastung, reklamieren Sie rasch. In der Schweiz ist eine Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich, je nach Bank, Visa oder Mastercard. Zuständig ist primär der Kartenherausgeber, nicht eine eigene staatliche Chargeback Stelle.
Die in den Recherchedaten genannten Alternativen wirken thematisch eher wie Finanzangebote als wie Medienabos. Falls Sie nach dem Kündigen allgemein Kosten reduzieren möchten, können Neon, Yuh oder Zak interessant sein. Neon bietet ein kostenloses Konto ab 0 CHF pro Monat. Yuh und Zak liegen ebenfalls bei 0 CHF pro Monat und zielen auf einfaches digitales Banking.
Wenn Sie Chip nicht per E Mail kündigen möchten oder einen zusätzlichen Nachweis wünschen, können Sie die schriftliche Kündigung an die bekannte Schweizer Adresse senden:
Schreiben Sie Ihren Namen, Ihre E Mail Adresse, wenn vorhanden die Kundennummer und den gewünschten Kündigungstermin klar in das Schreiben. Legen Sie wenn möglich keine Originalunterlagen bei, sondern nur Kopien oder Ausdrucke.
Der Postweg ist vor allem bei strittigen Fällen nützlich, etwa wenn schon einmal keine Reaktion auf eine E Mail kam. Für eine schnelle Standardkündigung ist die E Mail an [email protected] meist effizienter. Wenn die nächste Belastung sehr nahe ist, sollten Sie nicht nur auf die Post setzen.
Weil unter dem Namen Chip verschiedene Firmenbezüge auftauchen, sollten Sie im Schreiben den genauen Abo-Namen und nach Möglichkeit die Bestellangaben nennen. So landet die Kündigung nicht in der falschen Ablage. Genau bei solchen Verwechslungen wird es sonst unnötig mühsam.
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