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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leserinnen und Leser merken erst bei der Kündigung, was sie eigentlich abgeschlossen haben. Bei Bergwelten geht es in der Schweiz vor allem um ein Magazin-Abo rund um Bergsport, Wandern und Natur, mit gedruckten Ausgaben und Versand nach Hause für CHF 49.90 pro Jahr bei einem Jahresabo (bergweltenabo.ch).
Für die Schweiz ist die relevante Adresse laut Handelsregister und Angebotsangaben Goristrasse 4, 7260 Davos Dorf. In den AGB steht zudem, dass Schweizer Recht gilt und Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht in Zürich verhandelt werden sollen, was für Kündigungen und Reklamationen wichtig ist (bergweltenabo.ch).
Bezahlt wird nicht für eine kostenlose Testphase, denn eine solche ist derzeit nicht angegeben. Bezahlt wird für Magazin-Ausgaben in klar definierten Paketen, etwa 6 Ausgaben pro Jahr im Jahresabo für CHF 49.90 oder 4 Ausgaben im Saisonabo für CHF 30.00, jeweils inklusive MwSt. und Versand innerhalb der Schweiz (bergweltenabo.ch).
Daneben gibt es ein Geschenkabo für CHF 49.90 mit 8 Heften zum Preis von 6 sowie ein Schnupperabo mit 3 Ausgaben für CHF 30.00. Das Geschäftsmodell ist also kein klassisches Freemium, sondern ein bezahltes Abo mit automatischer Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (bergweltenabo.ch).
Für Schweizer Kundinnen und Kunden sind Preise in CHF ausgewiesen, was positiv ist. Weniger angenehm ist, dass laut Rückmeldungen der telefonische Support teils nur auf Englisch erreichbar sein soll, obwohl die Schweizer Abo-Seite und die AGB auf Deutsch verfügbar sind.
Wer nur Inhalte für Tourenplanung sucht, fährt je nach Bedarf günstiger mit Alternativen wie Outdooractive ab CHF 39 pro Jahr oder Komoot mit kostenloser Basisnutzung. Wer gedruckte Reportagen und Hefte nach Hause will, hat bei Bergwelten dagegen ein klassisches Magazinmodell mit Mindestbezugsdauer von Ein- oder Zwei-Jahresabos laut AGB (bergweltenabo.ch).
Viele Betroffene sind frustriert, wenn nach der Kündigung trotzdem nochmals etwas verrechnet wird. Darum lohnt es sich, vor dem Klick auf Kündigen den aktuellen Tarif, das Abschlussdatum und die nächste Belastung festzuhalten, am besten mit einem Bildschirmfoto Ihrer Abo-Seite und einem Blick auf die letzte Abbuchung im Betrag von etwa CHF 49.90 oder CHF 30.00.
Prüfen Sie auch, wo Sie Bergwelten abgeschlossen haben. Direkt über die Webseite gekaufte Abos kündigen Sie im Konto, Käufe über iPhone laufen über App Store und Käufe über Android über Google Play, denn der Kündigungsweg muss zum ursprünglichen Kaufkanal passen (bergwelten.com).
Der offizielle Weg für Direktabos läuft über den RBMH-Account. Melden Sie sich an, öffnen Sie die Abonnementeinstellungen und kündigen Sie dort Ihr Abo. Genau diese Kontokündigung wird von Bergwelten selbst beschrieben: Anmeldung im RBMH-Account, dann zu den Abonnementeinstellungen navigieren und das Abo kündigen (bergwelten.com).
Wenn Sie die passende Stelle nicht sofort finden, öffnen Sie die AGB oder Hilfeseite unter Bergwelten AGB Schweiz. Machen Sie nach dem letzten Bestätigungsschritt unbedingt ein Bildschirmfoto mit Datum und Uhrzeit. Gerade bei Streitfällen über spätere Abbuchungen ist das Gold wert.
Wenn Sie Bergwelten auf dem iPhone abgeschlossen haben, läuft die Kündigung nicht über die Bergwelten-Webseite. Öffnen Sie auf iOS die Einstellungen, tippen Sie auf Ihren Namen und danach auf Abonnements. Dort wählen Sie Bergwelten und beenden das Abo, so beschreibt es der Anbieter selbst (bergwelten.com).
Auf Android öffnen Sie den Google Play Store, tippen auf das Menü und dann auf Abonnements. Wählen Sie Bergwelten aus und bestätigen Sie die Kündigung. Der häufigste Fehler hier ist, im Webkonto zu kündigen, obwohl die Zahlung über den Store läuft. Dann bleibt das Store-Abo aktiv und wird weiter belastet.
Wenn das Konto nicht zugänglich ist oder Sie zusätzlich eine Spur wollen, können Sie den Kundenservice über [email protected] kontaktieren oder telefonisch unter +41 44 55 101 41, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Schreiben Sie in die Nachricht Ihren Namen, die verwendete E-Mail-Adresse, wenn vorhanden die Kundennummer und den klaren Satz, dass Sie Bergwelten kündigen möchten.
Auch Post ist möglich, besonders wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen. Neben einem klassischen eingeschriebenen Brief nutzen manche Konsumentinnen und Konsumenten heute digitale Zustelldienste wie Postclic, weil dort Versand, Zustellung und Öffnung dokumentiert werden. Als Postweg für Bergwelten ist in der Schweiz die Adresse in Davos Dorf relevant.
Viele sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang oder laufende Ausgaben verlieren. Bei Abos dieser Art endet die Leistung in der Regel nicht sofort, sondern zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit. Bergwelten sagt vor allem klar, dass sich das Abo automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (bergweltenabo.ch).
Für Sie heisst das praktisch: Kündigen Sie vor der nächsten Abrechnung, damit keine neue Periode startet. Eine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Restzeit ist laut den verfügbaren Angaben gerade nicht vorgesehen, deshalb lohnt sich eine Kündigung eher vor dem Verlängerungsdatum als mitten in der Laufzeit.
Wenn Sie nichts unternehmen, läuft Bergwelten weiter. Diese automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit steht ausdrücklich in den AGB, ebenso die Mindestbezugsdauer bei Ein- oder Zwei-Jahresabos (bergweltenabo.ch).
Nach der Kündigung werden Nutzerdaten laut AGB gelöscht, ausser gesetzliche Aufbewahrungspflichten verlangen etwas anderes. Wenn Sie noch Rechnungen, Bestellbestätigungen oder Adressdaten brauchen, sichern Sie diese vorab als PDF oder Bildschirmfoto.
Viele ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung Geld weg ist und unklar bleibt, ob etwas zurückkommt. Bergwelten nennt eine Rückzahlung bei Widerruf des Vertrags: Sie erhalten alle geleisteten Zahlungen zurück, einschliesslich Lieferkosten, ausser Sie haben eine teurere Lieferart gewählt (bergwelten.com).
Für die nicht genutzte Restzeit eines laufenden Abos sieht Bergwelten laut den recherchierten Angaben keine Erstattung vor. Genau das ist der Punkt, den viele übersehen: Kündigen stoppt die nächste Verlängerung, bringt aber normalerweise kein anteiliges Geld zurück.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Bergwelten nennt aber selber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen, wobei der Widerruf innert vierzehn Tagen mit einer eindeutigen Erklärung erfolgen muss; dafür gibt es auch ein Widerrufsformular als PDF (bergweltenabo.ch).
Das ist ein freiwillig oder vertraglich gewährtes Recht, auf das Sie sich bei Bergwelten stützen können. Wenn Sie erst kürzlich abgeschlossen haben, senden Sie den Widerruf sofort schriftlich und hängen Sie Bestellbestätigung, Datum und Betrag an. Warten lohnt sich kaum.
Am schnellsten geht es per E-Mail an [email protected]. Schreiben Sie Betreff, Abschlussdatum, Betrag wie CHF 49.90, Zahlungsmittel und den Grund hinein, etwa Widerruf innert 14 Tagen oder fehlerhafte Abbuchung. Bei fehlerhaften Belastungen soll der Betrag unverzüglich zurückerstattet werden (bergwelten.com).
Wenn über App Store oder Google Play bezahlt wurde, müssen Sie die Rückerstattung zusätzlich dort anstossen. Bei einer Kartenbelastung trotz Kündigung reklamieren Sie die Transaktion bei Ihrer Bank innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses als Beanstandung einer Kartentransaktion. Zuständig ist Ihre kartenausgebende Bank, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle.
Die entscheidende Klausel ist einfach: Das Abonnement verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird (bergweltenabo.ch). Genau hier entstehen viele Abo-Fallen, weil Kundinnen und Kunden annehmen, ein Heftpaket ende von selbst.
Laut AGB gibt es eine Mindestbezugsdauer bei Ein- oder Zwei-Jahresabonnements. Eine kostenlose Testphase ist derzeit nicht angeboten. Wer also bestellt, startet direkt in ein zahlungspflichtiges Modell und sollte das Enddatum der ersten Laufzeit gleich im Kalender festhalten.
Für Bergwelten gilt laut AGB Schweizer Recht. Streitigkeiten sollen vor dem zuständigen Schweizer Gericht in Zürich verhandelt werden, was für hartnäckige Konflikte über Belastungen oder Nichterfüllung relevant ist (bergweltenabo.ch).
Nach Vertragsende werden Nutzerdaten gelöscht, ausser gesetzliche Aufbewahrungspflichten sprechen dagegen. Das ist für viele positiv, kann aber lästig sein, wenn Sie Rechnungen später noch brauchen. Speichern Sie Unterlagen daher vor dem letzten Zugriff.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistung |
|---|---|---|---|
Jahresabo | CHF 49.90 | 1 Jahr | 6 Ausgaben, Versand |
Saisonabo | CHF 30.00 | 4 Ausgaben | Nächste 4 Hefte |
Geschenkabo | CHF 49.90 | 1 Jahr | 8 für 6 |
Schnupperabo | CHF 30.00 | 3 Ausgaben | Einstiegspaket |
Alle genannten Preise sind inklusive MwSt. und Versand innerhalb der Schweiz (bergweltenabo.ch). Das teuerste reguläre Preisniveau liegt bei CHF 49.90, das günstigste bei CHF 30.00.
Rein nach Heftzahl wirkt das Geschenkabo mit 8 Heften für CHF 49.90 am attraktivsten, sofern es wirklich zum eigenen Bedarf passt. Das Schnupperabo zu CHF 30.00 ist pro Ausgabe deutlich teurer und eher ein Testlauf für Leute, die erst einmal reinschauen wollen.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Die grössere Kostenfalle ist die automatische Verlängerung. Wenn Sie Bergwelten nur für eine Saison wollten, setzen Sie die Kündigung besser einige Tage vor der nächsten Belastung ab.
Viele hoffen auf ein allgemeines 14-Tage-Recht wie in der EU. In der Schweiz gibt es ein solches Standard-Widerrufsrecht für Onlineverträge grundsätzlich nicht. Kündigungsfristen für Konsumenten-Abos sind ebenfalls nicht allgemein gesetzlich festgelegt, sondern stehen meist in den AGB des Anbieters.
Für Bergwelten ist deshalb der Vertragstext zentral. Die AGB regeln die automatische Verlängerung, die Mindestbezugsdauer und das anwendbare Schweizer Recht (bergweltenabo.ch). Wenn Bergwelten zusätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht einräumt, können Sie sich darauf berufen, auch wenn es nicht aus jedem Schweizer Onlinekauf automatisch folgt.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es in der Schweiz nur in bestimmten Sonderfällen, etwa bei Haustürgeschäften über CHF 100 oder gewissen Telefonverkäufen. Für ein normal online abgeschlossenes Magazinabo ist das nicht automatisch gegeben. Genau deshalb ist das von Bergwelten genannte 14-Tage-Rücktrittsrecht so wichtig.
Wenn Sie den Rücktritt nutzen wollen, formulieren Sie eine eindeutige Erklärung innerhalb von 14 Tagen. Senden Sie diese an den Kundenservice und legen Sie Bestellangaben bei. Die SKS und auch Informationen des SECO helfen bei der Einordnung, wenn unklar bleibt, ob ein Anbieter seine eigenen Bedingungen korrekt umsetzt.
Wenn Bergwelten trotz klarer Kündigung weiter abbucht, schreiben Sie zuerst an den Kundenservice und setzen Sie eine kurze Frist von etwa 10 Tagen für die Klärung. Reagiert niemand, sammeln Sie Belege und wenden sich für eine erste Einordnung an die Stiftung für Konsumentenschutz oder informieren sich beim SECO über allgemeine Konsumfragen.
Nützlich sind dabei die AGB, Ihre Kündigungsbestätigung, Kontoauszüge und Bildschirmfotos. Bei Kreditkartenfällen reklamieren Sie zusätzlich direkt bei der Bank. Das ist oft wirksamer als langes Hin und Her per E-Mail.
Das Bild ist klar negativ: 0 positive und 4 negative von 5 erfassten Einzelbewertungen, dazu 1 neutrale Rückmeldung. Unkompliziert wirkt der Prozess auf dem Papier, in der Praxis berichten mehrere Nutzerinnen und Nutzer über fehlende Rückmeldungen, Belastungen nach der Kündigung und Frust bei Erstattungen.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Keine Antwort | 1 Mal | Kündigung ohne Rückmeldung |
Belastung danach | 1 Mal | Kosten trotz Kündigung |
Rückerstattung | 1 Mal | Kein Geld zurück |
Gebührenklarheit | 1 Mal | Versteckte Kosten |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
TrustPilot | Negativ | 2 |
Negativ | 2 | |
Forum | Negativ | 1 |
Positiv fällt immerhin auf, dass offizielle Kündigungswege über Konto, App Store und Google Play beschrieben sind. Das Problem scheint also weniger der fehlende Kanal zu sein als die saubere Nachverfolgung im Einzelfall.
Wenn Sie genervt sind und das Abo einfach loswerden wollen, wird oft genau der wichtige Beleg vergessen. Speichern Sie vor der Kündigung ein Bildschirmfoto der Abo-Seite, notieren Sie den Betrag wie CHF 49.90 oder CHF 30.00 und sichern Sie die letzte Rechnung oder Abbuchung.
Wenn Sie über einen Store bezahlt haben, machen Sie zusätzlich ein Bild der Aboseite in App Store oder Google Play. So können Sie später zeigen, über welchen Kanal Bergwelten lief und wann Sie gehandelt haben.
Für eine Rückerstattung brauchen Sie Datum des Abschlusses, Zahlungsdatum, Betrag, verwendetes Zahlungsmittel und wenn möglich eine Bestellnummer. Für fehlerhafte Belastungen ist zudem der Konto- oder Kartenbeleg wichtig, damit der Kundenservice oder die Bank die Transaktion eindeutig findet.
Nach der Kündigung behalten Sie die Bestätigungs-E-Mail und ein Bildschirmfoto des Erfolgsbildschirms. Kontrollieren Sie danach mindestens einen weiteren Kontoabschluss, weil Belastungen nach Kündigung zu den häufigsten lokalen Problemen gehören.
Der häufigste Fehler ist die Kündigung am falschen Ort. Wer Bergwelten über App Store oder Google Play abgeschlossen hat, kann im Webkonto oft nichts Wirksames stoppen. Ergebnis: Das Abo läuft weiter und die nächste Belastung kommt trotzdem.
Der zweite Fehler ist das Warten bis kurz vor dem Belastungstag. Wenn die Verlängerung bereits angestossen wurde, wird es mühsam. Kündigen Sie einige Tage vor der nächsten Abrechnung und sichern Sie die Bestätigung sofort.
Viele erwarten nach der Kündigung automatisch Geld für die Restlaufzeit zurück. Genau das ist bei Bergwelten laut den verfügbaren Angaben nicht die Regel. Rückerstattung gibt es vor allem beim Widerruf innert 14 Tagen oder bei fehlerhaften Abbuchungen.
Ein weiterer Fehler ist, nur mündlich zu reklamieren. Wenn der Telefonsupport schwierig erreichbar ist oder nur auf Englisch antwortet, schicken Sie zusätzlich eine klare E-Mail mit Datum, Betrag und Forderung. Wenn nach 10 Tagen nichts passiert, gehen Sie mit den Belegen zur Bank oder holen Sie Einschätzung bei der SKS.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Aufwand |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage vorher | Keine Gebühr gefunden | Höher, guter Beleg |
Wenn Sie Zugang zum richtigen Konto haben, ist das Webkonto meist am schnellsten. Store-Abos sind etwas mühsamer, weil sie an Apple oder Google gebunden sind. Post ist langsamer, kann aber bei Streit über den Zugang oder bei unklaren Kontodaten hilfreich sein.
Da keine eigentlichen Kündigungsgebühren gefunden wurden, entscheidet am Ende vor allem die Beweislage. Wer schon einmal schlechte Erfahrungen mit Abo-Fallen hatte, dokumentiert lieber zu viel als zu wenig.
Viele fühlen sich erst ruhig, wenn sie schwarz auf weiss sehen, dass das Abo wirklich endet. Prüfen Sie direkt nach dem Absenden, ob eine Bestätigungsseite erscheint oder eine E-Mail eingeht. Fehlt beides nach kurzer Zeit, schreiben Sie am selben Tag an den Kundenservice.
Setzen Sie einen Kalendereintrag auf das voraussichtliche Enddatum und einen zweiten 5 bis 7 Tage vor die nächste mögliche Belastung. So merken Sie sofort, wenn bei Bergwelten doch nochmals etwas verrechnet wird.
Kontrollieren Sie mindestens 30 Tage lang den Karten- oder Bankauszug. Taucht trotz Kündigung eine neue Belastung auf, reklamieren Sie diese innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion. Zuständig ist in der Schweiz der Kartenherausgeber unter den Regeln von Visa oder Mastercard und im Finanzmarktumfeld der FINMA.
Wenn Sie nach der Kündigung eine Alternative suchen, kommen je nach Bedarf Outdooractive ab CHF 39 pro Jahr, Komoot mit kostenloser Nutzung oder die Bergschule ab CHF 49.90 infrage. Für Wanderangebote in der Schweiz kann auch der Schweizer Wanderverband interessant sein, je nach Mitgliedschaft zwischen kostenlos und etwa CHF 90 bis CHF 150 pro Jahr.
Wenn Sie Bergwelten nicht online kündigen wollen oder zusätzlich einen schriftlichen Nachweis brauchen, nutzen Sie diese Anschrift:
Schreiben Sie Namen, E-Mail-Adresse, wenn vorhanden Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum hinein. Legen Sie eine Kopie der letzten Rechnung oder Abbuchung bei, wenn es um eine Reklamation geht.
Die Postadresse ist vor allem dann hilfreich, wenn der Kontozugang fehlt, E-Mails unbeantwortet bleiben oder Sie für einen Streitfall eine zusätzliche Spur brauchen. Für die schnellste Bearbeitung bleibt das Webkonto bei Direktabos aber meist der praktischste erste Schritt.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kombinieren Sie Onlinekündigung, E-Mail und saubere Dokumentation. So haben Sie bei Bergwelten nicht nur gekündigt, sondern können es im Zweifel auch belegen.
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