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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leserinnen und Leser merken erst bei der Kündigung, was sie eigentlich abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Ärger. Automobil Revue ist ein Schweizer Fachmagazin für Autos, Technik, Tests und Branchennews mit Bezug zum hiesigen Markt und wird unter Schweizer Recht angeboten, was auf der Website ausdrücklich so angelegt ist "Schweizer Recht" (automobilrevue.ch).
Für die Einordnung hilfreich ist auch der Firmenbezug in der Schweiz. Im Markenregister ist Automobil Revue mit Bezug zu Bern erfasst, und im Abo-Kontext tauchen Schweizer Adressen in Bern und Granges auf "AUTOMOBIL REVUE AG, 3012 Bern" (wirtschaft.ch). Für Kündigungen zählt vor allem, dass es sich nicht um eine anonyme Plattform im Ausland handelt, sondern um ein klar lokalisierbares Schweizer Angebot.
Beim kostenpflichtigen Abo zahlen Sie nicht bloss für einzelne Artikel. Das Premium-Abo für 1 Jahr umfasst 12 Ausgaben pro Jahr, digitalen Zugriff auf sämtliche AR-Inhalte sowie alle Beilagen und Spezialausgaben für CHF 279.00 "12 Ausgaben pro Jahr, digitaler Zugriff auf sämtliche AR-Inhalte" (automobilrevue.ch).
Daneben wird auf Presseshop auch ein Einzelpreis von CHF 39.00 pro Ausgabe genannt, zuzüglich Porto und Verpackung. Gerade dieser Vergleich zeigt schnell, ob sich das Abo für Sie noch lohnt oder ob der Einzelkauf genügt. Wer das Magazin kaum noch nutzt, zahlt mit einem Jahresabo oft mehr als gedacht.
Automobil Revue arbeitet nach dem klassischen Abo-Modell. Ein allgemeines Probeabo oder klar beschriebene Gratisphase wurde in den gefundenen Unterlagen nicht genannt, ebenso wenig eine ausdrücklich formulierte Mindestlaufzeit oder automatische Verlängerungsklausel. Das ist unpraktisch, weil man den Stichtag selber gut dokumentieren muss.
Für die Schweiz wichtig sind die lokalen Kontaktwege. Als Support-Kanäle sind die E-Mail-Adresse [email protected] und die Telefonnummer 031 740 97 51 genannt, ein Chat ist nicht vorhanden "Telefon 031 740 97 51" (automobilrevue.ch). Die Preise werden in CHF geführt, was für Schweizer Kundinnen und Kunden zumindest bei der Abrechnung Klarheit schafft.
Viele Betroffene ärgern sich, wenn nach der Kündigung doch noch etwas verrechnet wird oder wenn der Zugang früher endet als erwartet. Gehen Sie deshalb zuerst auf Nummer sicher. Notieren Sie Ihre Abo-Nummer, machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Plans und halten Sie das Datum der letzten Zahlung fest.
Speichern Sie ausserdem die wichtigsten Inhalte, falls Sie auf ältere Ausgaben oder digitale Artikel später keinen Zugriff mehr haben. Eine publizierte Regel zur Datenspeicherung nach Kündigung wurde nicht gefunden. Wenn Sie also etwas behalten wollen, sollten Sie es vor dem Absenden der Kündigung sichern.
Der klarste offiziell genannte Weg ist die schriftliche Kündigung per E-Mail. Auf der Kündigungsseite steht wörtlich, dass Sie Ihre schriftliche Kündigung unter Angabe der Abo-Nummer an [email protected] senden sollen "Bitte schicken Sie uns Ihre schriftliche Kündigung" (automobilrevue.ch).
Praktisch funktioniert das so: Öffnen Sie Ihr Mailprogramm, setzen Sie als Betreff "Kündigung Automobil Revue Abo", nennen Sie im Text Ihren vollständigen Namen, Ihre Abo-Nummer, Ihre Rechnungsadresse und den klaren Satz, dass Sie das Automobil Revue Abo kündigen möchten. Verlangen Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum des Abos. Ohne diese Formulierung fehlt Ihnen später oft der wichtigste Beleg.
Wenn Sie unsicher sind, starten Sie auf der offiziellen Kündigungsseite von Automobil Revue. Dort finden Sie die publizierte Anleitung zur schriftlichen Kündigung "Kündigung" (automobilrevue.ch). Einen echten Konto-Klickpfad mit Schaltfläche zum direkten Beenden des Abos nennt die Seite in den verfügbaren Quellen nicht.
Das heisst in der Praxis: Es gibt keinen sauber dokumentierten Ablauf wie "Konto > Abo > Kündigen". Wenn Sie ein Nutzerkonto haben, lohnt sich trotzdem ein kurzer Blick ins Profil oder in den Shopbereich. Finden Sie dort keine Kündigungsfunktion, verlieren Sie keine Zeit und gehen direkt auf die E-Mail-Lösung.
Wer keine Reaktion auf E-Mails erhält, kann zusätzlich telefonisch nachfassen. Die publizierte Nummer lautet 031 740 97 51 "Telefon 031 740 97 51" (automobilrevue.ch). Öffnungszeiten wurden nicht veröffentlicht, deshalb ist ein Anruf am Vormittag oder kurz nach Mittag meist am sinnvollsten.
Für die Post kündigen Sie schriftlich an die angegebene Kündigungsadresse in Granges. Wenn Sie einen belastbaren Versandnachweis möchten, können Sie einen eingeschriebenen Brief nutzen. Wer den klassischen Postweg vermeiden will, kann dafür auch einen digitalen Zustelldienst wie Postclic nutzen, der Versand und Öffnung mit Zeitstempel dokumentiert. Das ist vor allem dann nützlich, wenn es später Streit über den Eingang gibt.
Die wiederkehrenden Probleme sind ziemlich klar: weiterlaufende Kosten nach der Kündigung, lange Bearbeitungszeiten und teils unbefriedigende Kommunikation. In den vorliegenden Daten wurden keine gezielten Kündigungs-Tricks auf der Website erkannt, aber das nützt wenig, wenn Bestätigungen ausbleiben oder die Bearbeitung stockt.
Mein Praxistipp ist simpel: Kündigung senden, nach 3 bis 5 Werktagen keine Antwort erhalten, dann telefonisch nachfassen und dieselbe E-Mail nochmals weiterleiten. Heben Sie jede Nachricht auf. Gerade bei Medienabos ist nicht die Kündigung selbst das Problem, sondern der fehlende Nachweis.
Viele sorgen sich, dass der Zugang sofort gesperrt wird. In den verfügbaren Angaben steht kein exaktes Enddatumsschema, aber weil keine Rückerstattung für ungenutzte Abo-Zeiten vorgesehen ist, spricht vieles dafür, dass der Zugang bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiterläuft "No refund for unused subscription periods" (automobilrevue.ch).
Verlangen Sie in der Bestätigung deshalb immer einen klaren Satz wie "Ihr Automobil Revue Abo endet am 31. Mai 2026". Nur so wissen Sie, ob noch eine Printausgabe kommt oder ob der digitale Zugriff bis zu einem bestimmten Datum aktiv bleibt.
Zur automatischen Verlängerung hat Automobil Revue in den gefundenen Quellen keine klare Klausel veröffentlicht. Genau das macht die Sache heikel. Wenn ein Abo weitergeführt wird und Sie keinen fristgerechten Nachweis haben, kann es zu einer weiteren Belastung kommen.
Darum sollten Sie nicht erst am letzten Tag reagieren. Senden Sie die Kündigung vor der nächsten Verrechnung und setzen Sie sich eine Erinnerung mindestens 10 Tage vorher. Das deckt auch längere Bearbeitungszeiten ab, die in Bewertungen mehrfach erwähnt werden.
Zur Aufbewahrung oder Löschung von Nutzerdaten nach der Kündigung wurde nichts Konkretes veröffentlicht. Automobil Revue erklärt in den verfügbaren Unterlagen nicht, wie lange Kontodaten, Rechnungsdaten oder Profildaten gespeichert bleiben.
Für Sie heisst das: Speichern Sie Rechnungen, digitale Belege und allfällige heruntergeladene Inhalte vorher lokal. Wenn Sie wissen möchten, welche Daten noch vorhanden sind, stellen Sie nach der Kündigung eine separate Anfrage an den Support. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie Ihre Zahlungsmethode oder alte Rechnungen nachvollziehen müssen.
Viele hoffen nach der Kündigung auf eine anteilige Gutschrift. Bei Automobil Revue ist die Lage nüchtern: Nach der Kündigung ist keine Rückerstattung vorgesehen "No refund after cancellation" (automobilrevue.ch). Das gilt laut den gefundenen Angaben auch für nicht genutzte Restlaufzeiten.
Im Klartext: Kündigen Sie in der Mitte eines bereits bezahlten Jahres, bleibt das Geld in der Regel weg. Gerade bei einem Premium-Abo für CHF 279.00 ist das ärgerlich, wenn Sie das Magazin kaum noch lesen. Wer nur noch selten nutzt, sollte die Kündigung deshalb möglichst vor der nächsten Verrechnung abschicken.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Abos. Bei einem normalen Abschluss von Automobil Revue können Sie also nicht einfach innerhalb von 14 Tagen ohne besonderen Grund zurücktreten. Ausnahmen gelten nur für spezielle Vertragstypen wie Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR, Konsumkredit oder gewisse Versicherungen.
Für ein Medienabo wie Automobil Revue ist darum entscheidend, was der Anbieter selber zusichert. Ein freiwilliges Widerrufsrecht wurde in den gefundenen Quellen nicht genannt. Wenn Sie versehentlich abgeschlossen haben, bleibt praktisch vor allem die sofortige Kontaktaufnahme mit dem Support.
Wenn falsch verrechnet wurde oder nach der Kündigung nochmals Geld abgeht, schreiben Sie an [email protected] und legen Sie Belege bei. Nennen Sie das Belastungsdatum, den Betrag in CHF, die Abo-Nummer und hängen Sie die Kündigungsbestätigung an. Ohne diese Unterlagen dauert es meist länger.
Wird nicht reagiert, rufen Sie zusätzlich unter 031 740 97 51 an und verlangen Sie eine Fallnummer oder zumindest den Namen der Person am Telefon. Bei Zahlungsfehlern zählt jede dokumentierte Kontaktaufnahme. Das ist auch die Linie, die Konsumentenschutzstellen wie die SKS generell empfehlen würden: sauber dokumentieren, kurz bleiben, klaren Betrag nennen.
Wenn trotz nachweislicher Kündigung erneut belastet wird, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses beim Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard und unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts.
Dieser Schritt ist kein Ersatz für die Kündigung, sondern eine Notlösung bei unberechtigten Belastungen. Legen Sie Ihrer Bank die Kündigungs-E-Mail, die Bestätigung, den Kontoauszug und Ihre Reklamation an Automobil Revue bei. Ohne Belege sinken die Chancen deutlich.
Bei Automobil Revue bleiben einige Abo-Fragen offen. In den verfügbaren Quellen wurden keine klaren Angaben zu Mindestbindungsdauer, Probeabo, Umwandlung einer Testphase oder automatischer Verlängerung gefunden. Wer unterschreibt, weiss also nicht alles auf einen Blick.
Das ist noch keine Abo-Falle, aber es ist unpraktisch. Wenn ein Anbieter solche Kernpunkte nicht deutlich zeigt, sollten Sie vor dem Abschluss den Plan, den Preis und das Rechnungsintervall als Bildschirmfoto sichern. So können Sie später belegen, was zum Zeitpunkt des Abschlusses sichtbar war.
Fest steht, dass Schweizer Recht gelten soll "Swiss law governs the contract" (automobilrevue.ch). Ebenfalls klar ist, dass keine Kündigungsgebühr und keine Gebühr für vorzeitige Beendigung gefunden wurde. Das ist positiv, weil keine zusätzliche Strafzahlung publiziert ist.
Offen bleibt hingegen, wie lange Daten gespeichert werden und wie Streitfälle formell behandelt werden. Wenn Sie Ärger mit einer Folgebelastung haben, brauchen Sie daher eigene Belege und eine lückenlose Chronologie. Ohne Dokumentation wird aus einer kleinen Unklarheit schnell ein langes Hin und Her.
| Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Premium-Abo 1 Jahr | CHF 279.00 | Jährlich | 12 Ausgaben, digital, Beilagen |
| Abo sicher & einfach | CHF 39.00 | Pro Ausgabe | Einzelausgabe, Porto extra |
Das teuerste publizierte Modell ist das Premium-Abo 1 Jahr mit CHF 279.00. Der Einzelbezug zu CHF 39.00 pro Ausgabe wirkt auf den ersten Blick flexibler, ist aber über 12 Ausgaben massiv teurer und würde ohne Porto schon CHF 468.00 kosten. Das Jahresabo spart gegenüber 12 Einzelkäufen also CHF 189.00.
Falls Sie weniger als 7 Ausgaben pro Jahr lesen, lohnt sich das Jahresabo rechnerisch kaum noch. Genau an diesem Punkt setzen viele Kündigungen an. Wer nur einzelne Sondernummern will, fährt mit Einzelkauf oft besser, auch wenn Porto und Verpackung dazukommen.
Ein versteckter Kündigungszuschlag wurde nicht gefunden. Beim Einzelbezug fallen aber zusätzlich Porto und Verpackung an, was Sie bei Preisvergleichen immer mitdenken sollten "zzgl. Porto und Verpackung" (presseshop.ch).
Eine veröffentlichte Preiserhöhungshistorie liegt in den Quellen nicht vor. Darum ist es sinnvoll, jede Jahresrechnung aufzubewahren. So sehen Sie sofort, wenn sich bei der nächsten Verlängerung etwas verändert hat.
Für Automobil Revue gilt Schweizer Recht. Bei Abos gibt es in der Schweiz keine allgemeine gesetzliche Standardkündigungsfrist, die immer automatisch gilt. Entscheidend sind primär die Vertragsbedingungen, und wenn diese unklar sind, wird es in der Praxis mühsam.
Beim Widerruf ist die Schweiz strenger als viele denken. Für normale Online-Abos besteht grundsätzlich kein allgemeines Widerrufsrecht. Die 14 Tage aus Art. 40a ff. OR betreffen Haustürgeschäfte über CHF 100 und passen in der Regel nicht auf ein gewöhnlich online abgeschlossenes Automobil Revue Abo.
Wenn nach der Kündigung weiter Kosten entstehen, reklamieren Sie zuerst direkt bei Automobil Revue mit Datum, Betrag und Belegen. Setzen Sie eine kurze Frist von 10 Tagen für die Antwort. Bleibt die Reaktion aus, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden oder eine Kartenbeanstandung bei Ihrer Bank einreichen.
Für Preis- und Vertragsfragen ist auch das SECO als schweizerische Referenzstelle nützlich, besonders wenn Sie sich einen Überblick über Konsumententhemen verschaffen wollen. Das ersetzt zwar keine Einzelfalllösung, hilft aber bei der Einordnung. Bei systematischen Problemen lohnt sich zudem eine Meldung an die SKS, damit Muster sichtbar werden.
Wenn Sie Unterstützung brauchen, halten Sie Ihre Unterlagen bereit: Kündigungs-Mail, Kontoauszug, Rechnungen und allfällige Antwort des Supports. Damit kann eine Beratungsstelle Ihren Fall viel schneller erfassen.
Das Fazit fällt eher kritisch aus. In den vorliegenden 5 ausgewerteten Stimmen sind 4 negativ und 1 neutral, keine ist klar positiv. Die Kündigung wirkt also nicht grundsätzlich unmöglich, aber für etliche Kundinnen und Kunden offenbar unnötig mühsam.
Wiederkehrend genannt werden fehlende Bestätigungen, Belastungen trotz Kündigung und wenig hilfreicher Support. Positiv ist immerhin, dass keine eigentlichen Website-Tricks identifiziert wurden. Das Problem scheint eher in der Bearbeitung und Kommunikation zu liegen.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Keine Bestätigung | Hoch | Kündigung ohne Antwort |
| Weiterbelastung | Hoch | Abbuchung trotz Kündigung |
| Support-Probleme | Mittel | Unhöfliche Auskunft |
| Rückzahlung | Niedrig | Langsame Erstattung |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| Negativ | 1 | |
| TrustPilot | Negativ | 2 |
| Google Reviews | 1 von 5 | 1 |
| Forum | Neutral | 1 |
Wer frustriert ist, schickt oft vorschnell nur einen kurzen Satz ohne Angaben. Genau das führt später zu Problemen. Halten Sie vorab die Abo-Nummer, die letzte Rechnung und einen Bildschirmfoto des aktuellen Angebots bereit.
Wenn nach der Kündigung dennoch etwas verrechnet wird, braucht Ihre Reklamation harte Belege. Besonders wichtig sind Kontoauszug oder Kartenabrechnung mit Datum und Betrag in CHF sowie die gesendete Kündigungs-E-Mail.
Automobil Revue verlangt die Abo-Nummer ausdrücklich. Fehlt sie, verzögert sich die Bearbeitung oft unnötig. Ein typischer Fall ist die knappe E-Mail ohne Referenznummer, die dann im Support hängen bleibt.
Lösung: Schreiben Sie die Abo-Nummer gleich in Betreff und Text. Damit kann Ihr Abo intern schneller zugeordnet werden.
Mehrere Rückmeldungen drehen sich um fehlende Bestätigungen. Wer bloss kündigt und dann wartet, steht bei einer späteren Abbuchung schnell mit leeren Händen da.
Lösung: Verlangen Sie immer eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum. Kommt innert 3 bis 5 Werktagen nichts, schicken Sie dieselbe Nachricht erneut.
Dieser Fehler kostet am meisten Geld. Bei Automobil Revue ist laut den gefundenen Angaben keine Rückerstattung nach der Kündigung vorgesehen. Wer mitten im Jahr kündigt und mit Geld zurück rechnet, wird meist enttäuscht.
Lösung: Kündigen Sie vor der nächsten Verrechnung. Wenn bereits bezahlt wurde, planen Sie eher mit Weiternutzung bis zum Periodenende als mit einer Gutschrift.
Ein Anruf unter 031 740 97 51 kann helfen, ersetzt aber keinen schriftlichen Nachweis. Gerade bei späteren Streitigkeiten über Belastungen zählt die schriftliche Spur deutlich mehr als ein Gespräch.
Lösung: Telefon nur ergänzend nutzen. Die eigentliche Kündigung gehört per E-Mail oder schriftlich dokumentiert abgeschickt.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Verrechnung | Gratis | Einfach |
| App Store (iOS) | Vor nächster Verrechnung | Gratis | Mittel |
| Google Play (Android) | Vor nächster Verrechnung | Gratis | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Gratis | Höher, bester Nachweis |
Für Automobil Revue ist die schriftliche Kündigung per E-Mail der offiziell klar belegte Weg. Die Tabelle zeigt zusätzliche allgemeine Kanäle, falls der Abschluss ausnahmsweise über einen Plattformanbieter lief oder wenn Sie einen besonders starken Zustellnachweis möchten.
Am Ende zählt weniger der Kanal als der Beleg. Wenn Sie eine Bestätigung mit Enddatum haben, sparen Sie sich meist den ganzen Ärger im Nachgang.
Speichern Sie die gesendete Kündigung sofort lokal und machen Sie einen Bildschirmfoto. Legen Sie sich dann einen Kalendereintrag 7 Tage später an, um zu prüfen, ob die Bestätigung eingetroffen ist.
Wenn Ihnen Automobil Revue ein Enddatum nennt, notieren Sie genau dieses Datum. Kontrollieren Sie danach, ob der digitale Zugang tatsächlich bis dahin besteht und danach endet.
Viele haben Sorge, dass nach der Kündigung nochmals etwas abgebucht wird. Diese Sorge ist berechtigt, weil genau das in Bewertungen geschildert wurde. Kontrollieren Sie daher mindestens 2 Abrechnungszyklen nach der Kündigung Ihren Kontoauszug oder Kartenabschluss.
Erscheint eine unberechtigte Belastung, reklamieren Sie zuerst bei Automobil Revue und danach gegebenenfalls innert 30 Tagen beim Kartenherausgeber als Beanstandung der Kartentransaktion. Zuständig ist Ihre Bank oder der Kartenanbieter, nicht eine separate staatliche Stelle.
Wenn Sie weiter eine Autozeitschrift lesen möchten, aber günstiger fahren wollen, gibt es in der Schweiz mehrere Alternativen. AutoBild Schweiz liegt bei etwa CHF 6.50 pro Ausgabe oder CHF 199.00 im Jahresabo. Schweizer Auto kostet im Einzelverkauf CHF 6.90 oder CHF 89.00 im Jahresabo. Motorsport Now liegt bei CHF 5.80 pro Ausgabe oder CHF 99.00 pro Jahr.
Wenn Sie Ihre Kündigung nicht per E-Mail senden möchten, können Sie sie an die bekannte Kündigungsadresse schicken:
Schreiben Sie auch hier Name, Adresse und Abo-Nummer gut lesbar dazu. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen.
Im Alltag ist die E-Mail an [email protected] meist schneller, weil sie direkt dem offiziell genannten Ablauf entspricht. Der Postweg lohnt sich vor allem dann, wenn Sie bereits schlechte Erfahrungen mit fehlenden Bestätigungen gemacht haben oder wenn eine Frist heikel wird.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kombinieren Sie beide Wege knapp nacheinander. Das lohnt sich besonders bei einem teuren Jahresabo von CHF 279.00, bei dem eine verpasste Verlängerung ärgerlich wäre.
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