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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Nutzerinnen und Nutzer merken erst bei der Kündigung, was sie bei Epost überhaupt aktiviert haben. Epost ist ein digitaler Postdienst für den Empfang, die Zustellung und teils die Digitalisierung von Briefpost. Das Angebot richtet sich in der Schweiz an Privatkunden und Geschäftskunden und wird über epost.ch betrieben.
Für die Schweiz relevant ist vor allem die lokale Ausrichtung mit Schweizer Recht in den AGB und Preisen in CHF. Als Anbieter tritt Epost mit digitalen Briefdiensten auf, etwa für normale digitale Zustellung, Zustellung mit Bestätigung und eingeschriebene digitale Sendungen. Die AGB sind auf Deutsch verfügbar und auf der offiziellen Seite abrufbar: "AGB für die Schweiz vorhanden" (epost.ch).
Wer Epost nutzt, zahlt je nach Funktion nicht einfach ein pauschales Abo, sondern oft pro Sendung oder für Zusatzmodule. Verrechnet werden laut Angebotsseiten unter anderem CHF 0.40 pro Brief für ePost Standard, CHF 0.65 pro Brief für ePost Plus und CHF 1.85 pro Brief für ePost Registered. Dazu kommt der Scanning Service für CHF 9.90 monatlich, jeweils exkl. MWST. "Alle Preise exkl. MWST." (epost.ch).
Gerade der Scanning Service ist der Punkt, den viele übersehen. Ein digitaler Brief für CHF 0.40 fällt kaum auf, ein laufender Scanning Service für CHF 9.90 pro Monat dagegen schon. Wenn Sie kündigen wollen, prüfen Sie deshalb zuerst, ob Sie nur einen Account löschen oder ob ein kostenpflichtiges Zusatzmodul aktiv ist.
Epost arbeitet laut AGB mit Verträgen auf unbestimmte Zeit, ergänzt durch mögliche Mindestlaufzeiten bei einzelnen Zusatzmodulen. Gleichzeitig verlängern sich Verträge automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn keine Kündigung erfolgt. "Verträge verlängern sich automatisch um den gleichen Zeitraum" (epost.ch).
Eine kostenlose Testphase ist in den vorliegenden Informationen nicht erwähnt. Das ist gut, weil die klassische Abo-Falle mit automatischer Umwandlung aus einer Gratisphase hier nicht klar ausgewiesen ist. Wer eine Alternative sucht, findet in der Schweiz etwa Swiss Post eBill kostenlos, MyPost 24 für CHF 9.90 pro Monat oder DocuBox ab CHF 5.00 pro Monat.
Viele sind frustriert, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder der Zugang früher verschwindet als gedacht. Bevor Sie Epost löschen, sichern Sie wichtige Dokumente, notieren das nächste Belastungsdatum und machen einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Produkts. Das spart später Diskussionen, falls doch noch CHF 9.90 oder Sendungskosten auftauchen.
Prüfen Sie ausserdem, ob Sie nur die Nutzung stoppen oder den ganzen Epost Account löschen möchten. Laut Hilfeseite läuft die Löschung über den Epost Widgetstore beziehungsweise in der App über den Bereich zum Account löschen. Wenn noch wichtige Eingangspost im Konto liegt, zuerst herunterladen oder exportieren.
Der offizielle Standardweg läuft elektronisch im Epost Widgetstore. "Die Kündigung erfolgt elektronisch im ePost Widgetstore." (epost.ch). Wenn Sie am Computer schneller arbeiten, ist das meist der sauberste Weg, weil Sie leichter Bildschirmfotos der einzelnen Schritte speichern können.
Öffnen Sie Ihr Epost Konto, gehen Sie in den Bereich Ihres Accounts oder des Widgetstores und suchen Sie dort die Funktion zur Beendigung oder Löschung. Die offizielle Hilfeseite zum Account löschen finden Sie über die Supportseite von Epost. Wenn eine Bestätigung angezeigt wird, speichern Sie sofort den letzten Bildschirm mit Datum und Uhrzeit.
Hier wird es für viele heikel, weil die Löschung laut Recherche nur über die App laufen kann und eine SMS-Bestätigung verlangt wird. Das ist eine echte Hürde, besonders wenn die hinterlegte Mobilnummer nicht mehr aktuell ist. Genau an diesem Punkt bleiben Kündigungen oft hängen.
In der iPhone App führt der offizielle Pfad über "Mein Profil" zu "Einstellungen" und danach zu "Account löschen". Für Android wird derselbe Ablauf genannt. "Die Kündigung kann in der App unter 'Mein Profil' > 'Einstellungen' > 'Account löschen' durchgeführt werden." (epost.ch).
Wichtig ist die Unterscheidung: Hier geht es um die Löschung im Epost System, nicht um ein typisches Store-Abo wie bei Streamingdiensten. Falls Sie Epost nur auf dem iPhone oder Android nutzen, bedeutet das nicht automatisch, dass App Store oder Google Play die Zahlungen verwalten. Prüfen Sie deshalb in Ihrem Konto und auf dem Kartenbeleg, wo belastet wurde.
Wenn die App streikt oder die SMS nicht ankommt, bleibt der Support. Die bekannte Telefonnummer lautet 077 547 57 57. Öffnungszeiten sind auf der Recherchebasis nicht klar ausgewiesen. Per E-Mail wird kein direktes Postfach genannt, sondern ein Kontaktformular auf der Website.
Für Fälle mit technischer Sperre oder weiterlaufender Verrechnung lohnt sich eine kurze schriftliche Meldung über das Kontaktformular mit Datum, Betrag und gewünschter Lösung. Formulieren Sie knapp: Konto löschen, Belastung stoppen, Bestätigung senden. Wenn Sie zusätzlich einen klassischen Brief schicken möchten, ist das möglich. Wer nicht mehr mit Papier arbeiten will, nutzt dafür teils digitale Zustelldienste wie Postclic mit zeitgestempeltem Nachweis für Versand, Empfang und Öffnung.
Viele haben Sorge, dass sie zu früh den Zugang verlieren. Epost erklärt keine detaillierte Restlaufzeit pro Produkt auf der öffentlich zugänglichen Hilfeseite. Praktisch sollten Sie davon ausgehen, dass laufende Leistungen bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums nutzbar sein können, aber für nicht genutzte Zeit keine Rückerstattung erfolgt.
Beim Scanning Service mit CHF 9.90 monatlich ist deshalb der Kündigungszeitpunkt entscheidend. Kündigen Sie idealerweise einige Tage vor der nächsten Belastung. Bei digitalen Briefsendungen pro Stück endet kein klassisches Abo, sondern die Möglichkeit zur weiteren Nutzung des Dienstes über den Account.
Wer gar nichts macht, läuft in die automatische Verlängerung. Die AGB sagen klar, dass sich Verträge um den gleichen Zeitraum verlängern, wenn keine Kündigung erfolgt. Gerade bei Zusatzmodulen mit Mindestlaufzeit ist das relevant, weil man sonst länger gebunden bleibt als gedacht.
Zu den Daten hält Epost fest, dass diese nach einer Kontolöschung gemäss gesetzlichen Fristen gelöscht werden. "Die Daten werden gemäß den gesetzlichen Fristen nach einer Kontolöschung gelöscht." (epost.ch). Laden Sie daher vor dem Löschen alle Briefe, Bestätigungen und Rechnungen herunter, die Sie später noch brauchen könnten.
Viele ärgern sich genau hier, wenn nach der Kündigung noch eine Belastung sichtbar ist oder wenn sie auf anteilige Rückzahlung hoffen. Die offizielle Lage ist nüchtern: Es gibt keine spezifischen Rückerstattungsrichtlinien nach einer Kündigung, und für nicht genutzte Zeiträume ist keine Rückerstattung vorgesehen. "Keine Rückerstattung für nicht genutzte Zeiträume nach einer Stornierung." (epost.ch).
Das heisst in der Praxis: Wenn Ihr Scanning Service gestern erneuert wurde und Sie heute löschen, ist eine Rückzahlung für den Restmonat eher unwahrscheinlich. Erfolgschancen bestehen vor allem bei Doppelbelastungen, technischen Fehlbuchungen oder wenn trotz fristgerechter Kündigung weiter abgebucht wurde.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für Onlineverträge. Das ist anders als viele erwarten. Bei Epost ist zudem kein spezielles Widerrufsrecht oder eine Abkühlfrist genannt. Für normale Onlineabschlüsse gilt daher grundsätzlich: abgeschlossen ist abgeschlossen.
Ausnahmen bestehen im Schweizer Recht etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkrediten nach Art. 16 KKG oder bei vielen Versicherungen mit 14 Tagen seit 1. Januar 2022. Diese Ausnahmen passen auf Epost in der Regel nicht. Wenn in den AGB keine Frist genannt ist, lohnt ein Blick auf allgemeine Regeln wie Art. 266c OR als Orientierung für wiederkehrende Zahlungen, aber vorrangig zählt hier die konkrete Vertragsregelung.
Bei Abrechnungsfehlern sollen Nutzer direkt den Kundenservice kontaktieren. Das ist der erfolgversprechendste Weg. Senden Sie über das Kontaktformular Ihre Kundendaten, das Datum der Kündigung, den belasteten Betrag und einen Nachweis der Löschung mit.
Wenn Epost nicht reagiert und Ihre Karte trotzdem belastet wurde, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist Ihre Bank oder der Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard, unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA.
Wer schon genug Ärger mit unklaren Schritten hatte, sollte die AGB nur auf die Stellen lesen, die wirklich zählen. Laut AGB hat der Vertrag eine unbestimmte Laufzeit, es gibt aber für einzelne zusätzliche Module Mindestvertragslaufzeiten. Das kann etwa beim Scanning Service oder vergleichbaren Zusatzleistungen relevant werden.
Dazu kommt die automatische Verlängerung um denselben Zeitraum, wenn keine Kündigung erfolgt. Eine kostenlose Testphase wird in den verfügbaren Informationen nicht erwähnt. Für Schweizer Nutzer wichtig: Als anwendbares Recht wird Schweizer Recht genannt, und Streitigkeiten können beim zuständigen Schlichtungsorgan ombud-postcom.ch eingereicht werden.
Der wichtigste Punkt ist simpel: Nicht bis zum letzten Tag warten. Wenn Sie ein Zusatzmodul mit laufender Verrechnung haben, kündigen Sie einige Tage vor dem nächsten Termin. So gehen Sie auf Nummer sicher, falls SMS-Bestätigung, App-Zugang oder Support nicht sofort funktionieren.
Der zweite Punkt betrifft Daten. Nach der Kontolöschung gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen, aber Ihr direkter Zugriff kann weg sein. Wer Belege oder zugestellte Dokumente später noch braucht, sollte diese vor dem letzten Schritt lokal speichern.
| Produkt | Preis in CHF | Abrechnung | Leistung |
|---|---|---|---|
| ePost Standard | CHF 0.40 | pro Brief | Digitale Zustellung |
| ePost Plus | CHF 0.65 | pro Brief | Zustellbestätigung |
| ePost Registered | CHF 1.85 | pro Brief | Annahme oder Ablehnung |
| Scanning Service | CHF 9.90 | monatlich | Digitalisierung Eingangspost |
Von den Briefprodukten ist ePost Registered mit CHF 1.85 pro Brief am teuersten. Am günstigsten ist ePost Standard mit CHF 0.40 pro Brief. Wer nur selten digitale Post braucht, fährt mit Einzelbriefen meist günstiger als mit einem laufenden Zusatzdienst.
Das eigentliche Abo-Risiko steckt im Scanning Service für CHF 9.90 pro Monat exkl. MWST. Das lohnt sich nur, wenn Sie regelmässig physische Eingangspost digitalisieren lassen. Für sporadische Nutzung lohnt sich das kaum.
Alle veröffentlichten Preise sind exkl. MWST. Das ist wichtig, weil der Endbetrag höher ausfallen kann als auf den ersten Blick gedacht. Eine besondere Kündigungsgebühr wurde in den AGB nicht gefunden.
Bekannt ist dagegen das Risiko weiterlaufender Belastungen nach Kündigung, weil Nutzer das falsche Verfahren wählen oder keine Bestätigung sichern. Genau deshalb sollten Sie jede Kündigung mit Datum dokumentieren und den nächsten Kartenabschluss kontrollieren.
Wenn Epost unklar kommuniziert oder nach der Kündigung weiter verrechnet, gelten in der Schweiz in erster Linie Vertrag, AGB und das Obligationenrecht. Ein allgemeines Widerrufsrecht für Onlineabschlüsse gibt es nicht. Bei Abos sind die Kündigungsfristen deshalb vor allem in den AGB geregelt.
Fehlt eine klare Frist, wird oft auf allgemeine Regeln wie Art. 266c OR verwiesen. Bei monatlichen Zahlungen gilt dort als Orientierung mindestens ein Monat Kündigungsfrist. Für Epost ist das kein Automatismus, aber eine nützliche Leitplanke, wenn AGB und Praxis auseinanderlaufen.
Wenn der Support nicht reagiert oder nur auf Englisch antwortet, dokumentieren Sie zuerst alles schriftlich. Typische lokale Probleme sind "Konten werden nach der Kündigung weiterhin belastet" und "Support wird oft nur in Englisch angeboten". Schicken Sie dem Anbieter eine kurze Sachverhaltsdarstellung mit Datum, Betrag und Belegen.
Bleibt der Streit bestehen, können Sie sich an das zuständige Schlichtungsorgan wenden. Laut AGB ist dies ombud-postcom.ch. Für allgemeine Konsumentenfragen in der Schweiz helfen zudem die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und bei Markt- und Preisthemen das SECO weiter. Bei Wettbewerbsfragen wird oft auch die WEKO genannt.
Für Epost selbst ist die erste Anlaufstelle der direkte Support unter 077 547 57 57 sowie das Kontaktformular auf der Website. Wenn eine Kartenbelastung falsch ist, ist Ihre Bank zuständig, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle. Melden Sie die Beanstandung in der Regel innert 30 Tagen nach dem Kartenabschluss.
Für aussergerichtliche Konflikte ist das in den AGB genannte Schlichtungsorgan sinnvoller als sofort ein Anwalt. Das spart Zeit und Kosten, gerade wenn es nur um CHF 9.90 oder einzelne Sendungskosten geht.
Der Trend ist klar negativ: 0 positive und 6 negative Bewertungen zum Kündigungs- und Supporterlebnis. Das spricht dafür, dass Epost auf dem Papier digital wirkt, in der Praxis aber bei Support, Zustellung und Abrechnung für Frust sorgt. Eine völlig problemlose Kündigung ist damit nicht ausgeschlossen, aber die Erfahrungswerte sind schwach.
Positiv ist immerhin, dass offizielle Kündigungswege vorhanden sind und keine ausdrückliche Kündigungsgebühr genannt wird. Negativ fallen vor allem Verzögerungen, mangelhafter Support und Belastungen trotz Problemen auf.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Supportprobleme | hoch | Hotline begrenzt |
| Belastung und Mahnung | mittel | Kontodaten ignoriert |
| Zustellprobleme | hoch | Briefe verspätet |
| Sperren und Hürden | mittel | gesperrtes Konto |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| Forum | 1 von 5 | 4 |
| negativ | 1 | |
| Sonstige Foren | negativ | 1 |
Wer schon genervt ist, will oft einfach nur wegklicken. Genau dann fehlt später der Beweis. Speichern Sie vor der Kündigung den aktuellen Tarif, den letzten Rechnungsbetrag, die Mobilnummer für die SMS-Bestätigung und alle wichtigen Dokumente im Konto.
Wenn nach der Kündigung doch noch etwas verrechnet wird, brauchen Sie saubere Nachweise. Notieren Sie Betrag, Buchungsdatum und den Namen des Belastungsempfängers auf dem Karten- oder Bankbeleg. Speichern Sie auch die Bestätigungsseite der Löschung mit Uhrzeit.
Nach der Kündigung gehören die Unterlagen nicht sofort in den Papierkorb. Heben Sie alles mindestens bis zum nächsten Kartenabschluss auf. Bei laufenden Modulen lohnt sich sogar eine Kontrolle über zwei Abrechnungsperioden.
Der erste häufige Fehler ist die Kündigung am falschen Ort. Wer nur eine App löscht oder nur das Handy wechselt, beendet den Epost Vertrag nicht automatisch. Nutzen Sie den offiziellen Weg im Widgetstore oder in der App über "Mein Profil", "Einstellungen" und "Account löschen".
Der zweite Fehler ist fehlende Dokumentation. Gerade weil Nutzer von weiteren Belastungen berichten, reicht ein blosses Gefühl von "ich habe es doch gemacht" nicht. Ohne Bildschirmfoto der Schlussbestätigung wird es schnell mühsam.
Der dritte Fehler betrifft Rückerstattungen. Viele erwarten bei sofortiger Löschung eine anteilige Rückzahlung. Laut Epost gibt es für ungenutzte Zeit keine klare Rückerstattung. Wer mit dieser Erwartung in den Support geht, verliert oft nur Zeit.
Der vierte Fehler ist die unterschätzte SMS-Bestätigung. Wenn Ihre Nummer veraltet ist oder das Konto gesperrt wurde, kann die Löschung blockiert sein. Kümmern Sie sich darum vor dem Kündigungstermin, nicht am letzten Abend.
Der fünfte Fehler ist zu spätes Reagieren bei Fehlbelastungen. Wer erst Monate später den Kartenabschluss prüft, verpasst unter Umständen die Frist für die Beanstandung bei der Bank. In der Schweiz sollte eine unberechtigte Abo-Zahlung in der Regel innert 30 Tagen nach dem Kartenabschluss reklamiert werden.
| Methode | Kündigungsfrist | Kosten | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | vor nächster Belastung | keine Gebühr gefunden | einfach |
| App Store (iOS) | vor nächster Belastung | keine Gebühr gefunden | mittel |
| Google Play (Android) | vor nächster Belastung | keine Gebühr gefunden | mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | keine Gebühr gefunden | höher, guter Beleg |
Wenn Ihr Konto normal zugänglich ist, ist die elektronische Kündigung die schnellste Lösung. Wenn App, SMS oder Login Probleme machen, schafft ein schriftlicher Weg zusätzlichen Nachweis. Keine Methode ist für alle perfekt, deshalb zählt Ihre konkrete Situation.
Entscheidend ist weniger der Kanal als der Beleg. Sobald Sie eine Bestätigung mit Datum haben, sinkt das Risiko einer Abo-Falle deutlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, kombiniert digitale Kündigung und schriftliche Nachfrage bei Unklarheiten.
Viele sorgen sich nach der Kündigung, ob der Zugang zu früh endet oder doch noch eine Belastung kommt. Prüfen Sie direkt nach dem letzten Schritt, ob eine Bestätigung angezeigt oder per Nachricht zugestellt wurde. Legen Sie zusätzlich einen Kalendereintrag für den nächsten Karten- oder Kontoabschluss an.
Kontrollieren Sie danach mindestens 30 Tage lang jede neue Belastung. Taucht trotz Kündigung nochmals eine Zahlung auf, melden Sie diese zuerst Epost mit Ihrem Nachweis. Danach können Sie bei Ihrer Bank eine Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion verlangen, in der Regel innert 30 Tagen nach dem Kartenabschluss.
Wenn Sie Epost nur wegen digitaler Rechnungen genutzt haben, reicht oft Swiss Post eBill kostenlos. Für Dokumentenverwaltung kommen MyPost 24 für CHF 9.90 pro Monat oder DocuBox ab CHF 5.00 pro Monat infrage. Für reine Geschäftskommunikation kann auch Twilio je nach Nutzung günstiger oder teurer sein, meist ab CHF 0.01 pro Nachricht.
Auch wenn Epost die elektronische Kündigung in den Vordergrund stellt, existiert eine bekannte Adresse für schriftliche Kündigungen. Das kann hilfreich sein, wenn Ihr Konto gesperrt ist oder wenn Sie zusätzlich einen Papierbeleg möchten.
Die bekannte Kündigungsadresse lautet:
Weil der Dienstkontext teils auf die deutsche E-POST Struktur verweist, sollten Sie im Schreiben immer Ihre Schweizer Epost Kontodaten, Mobilnummer und das gewünschte Kündigungsdatum angeben. Für den normalen Fall ist der Onlineweg über Epost aber schneller.
Für die meisten Nutzer in der Schweiz ist die elektronische Löschung effizienter als Briefpost. Der offizielle Prozess ist auf Epost selbst ausgerichtet, während ein Brief mehrere Arbeitstage dauern kann. Bei einer nahen Belastung ist das riskant.
Wenn Sie schriftlich kündigen, verschicken Sie das Schreiben früh genug und kontrollieren parallel Ihr Konto. Gerade bei laufenden CHF 9.90 für den Scanning Service zählt jeder Tag vor der nächsten Verrechnung.
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