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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leserinnen und Leser ärgern sich erst bei der Kündigung, weil vorher gar nicht ganz klar war, welches Abo sie eigentlich abgeschlossen haben. Bei Essen & Trinken geht es um ein Magazin- und Digitalabo mit Rezepten, Kochideen und zusätzlichen Online-Inhalten; als konkrete Abo-Beispiele sind ein Jahresabo für 115.20 CHF, ein ePaper-Abo für 45.00 CHF und ein Mini-Abo für 18.90 CHF belegt (aboandmore.ch, magazin-abo.ch).
Für die Vertragsbedingungen verweist das Angebot auf deutsche AGB, und dort steht auch, dass deutsches Recht gilt: „Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland“ (essen-und-trinken.dmm.stage.cover-ecom.de). Für Personen in der Schweiz ist das relevant, weil Preis, Lieferung und Kündigungsweg zwar oft grenzüberschreitend funktionieren, die Hilfe aber nicht immer schweizspezifisch aufbereitet ist.
Bezahlt wird nicht nur für gedruckte Hefte. Das Jahresabo umfasst laut Angebotsdaten 12 Ausgaben pro Jahr, Zugang zu 30’000 Rezepten online sowie portofreie Lieferung in der Schweiz und in Liechtenstein; das ePaper-Abo bietet digitalen Zugang, und das Mini-Abo dient als Kennenlernformat mit 3 Ausgaben (aboandmore.ch, magazin-abo.ch).
Beim Geschäftsmodell gibt es keine aktuell belegte Gratis-Testphase. In den AGB ist festgehalten: „Es werden derzeit keine kostenlosen Testversionen angeboten“, und die Mindestlaufzeit liegt „in der Regel“ bei einem Monat (essen-und-trinken.dmm.stage.cover-ecom.de). Genau hier beginnt oft die Abo-Falle: Wer nur auf ein Aktionsangebot achtet und die Laufzeit übersieht, wundert sich später über die nächste Rechnung.
Für die Schweiz sind konkrete Preise in CHF vorhanden, und beim Print-Jahresabo ist die portofreie Zustellung in die Schweiz ausdrücklich erwähnt (aboandmore.ch). Das ist praktisch, zeigt aber auch: Essen & Trinken verkauft aktiv in den Schweizer Markt hinein, obwohl Supportangaben knapp ausfallen.
Beim Kundendienst ist nur eine E-Mail-Adresse klar belegt: [email protected]. Eine Telefonnummer ist nicht verfügbar, ein Chat ebenfalls nicht, und feste Öffnungszeiten wurden nicht gefunden; dazu kommt der Hinweis aus Nutzerberichten, dass der Support nur auf Deutsch erreichbar sei. Wenn Sie in der Schweiz auf Nummer sicher gehen wollen, sichern Sie vor jeder Kündigung alle Belege selbst.
Frust entsteht oft dann, wenn nach der Kündigung doch noch belastet wird oder der Zugang früher endet als erwartet. Machen Sie deshalb vor dem Absenden drei konkrete Schritte: notieren Sie das Rechnungsdatum, erstellen Sie ein Bildschirmfoto Ihres aktuellen Tarifs und speichern Sie vorhandene Rechnungen oder Bestellbestätigungen.
Prüfen Sie ausserdem, über welchen Kanal Sie Essen & Trinken abgeschlossen haben. Die offizielle Basis lautet: „Sie können Ihre Kündigung jederzeit in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, an den Anbieter senden“ (essen-und-trinken.de). Wenn Ihr Bezug aber über einen besonderen Abo-Shop lief, sollten Sie in der Bestellbestätigung nachsehen, welcher Anbieter dort genannt wird.
Viele Nutzer stören sich daran, dass die Kündigung nicht prominent platziert ist. Aus den Recherchedaten geht hervor, dass keine offensichtlichen Kündigungsfelder sichtbar sind; genau das kann den Vorgang unnötig mühsam machen. Öffnen Sie deshalb zuerst den Servicebereich unter Service von Essen & Trinken und suchen Sie nach Ihrem Abo oder Kontaktformular.
Ist im Konto keine klare Schaltfläche vorhanden, nehmen Sie den sicheren Textweg. Schreiben Sie eine E-Mail an [email protected] und nennen Sie mindestens Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Rechnungs- oder Kundennummer, bestellten Tarif und den Satz, dass Sie Ihr Essen & Trinken-Abo kündigen möchten. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum.
Wenn Sie nach früheren Problemen mit Rechnungen besonders vorsichtig sein möchten, können Sie Essen & Trinken auch per Brief kündigen. Die Recherchedaten nennen als Schweizer Adresse zwar nicht eindeutig den Magazinverlag, aber folgende physische Kündigungsadresse wurde im Kontext des Dienstes angegeben.
Für den Versand per Einschreiben gibt es in der Schweiz gute Nachweise über Aufgabe und Zustellung. Wer den Postweg digital erledigen will, kann auch einen zertifizierten digitalen Briefdienst wie Postclic nutzen; das liefert Zeitstempel und Sendungsnachweis, ohne zur Filiale zu gehen.
Achtung, da wird’s heikel: Gerade weil laut Recherche kein gut sichtbarer Kündigungsbutton vorhanden ist, bleiben viele auf halbem Weg hängen. Brechen Sie nicht ab, wenn Sie zuerst nur Werbeangebote, Verlängerungshinweise oder allgemeine Hilfeseiten sehen. Entscheidend ist, dass Ihre Kündigung in Textform mit Vertragsdaten beim Anbieter ankommt.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag vor der nächsten Belastung. Für eine Kündigung per E-Mail würde ich in der Praxis mindestens 3 bis 5 Kalendertage Reserve einplanen, für den Brief eher 5 bis 10 Arbeitstage. So vermeiden Sie Diskussionen darüber, ob Ihre Nachricht noch rechtzeitig eingetroffen ist.
Viele haben Angst, nach dem Klick oder nach der E-Mail sofort alles zu verlieren. Nach den vorliegenden Bedingungen gibt es keine allgemeine Aussage, dass der Zugang sofort endet; üblich ist vielmehr, dass das Abo bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit weiterläuft. Einen anteiligen Ersatz für nicht genutzte Resttage nennt der Anbieter nicht (shop.pur.essen-und-trinken.de).
Beim Printabo bedeutet das in der Praxis meist: Bereits bezahlte Ausgaben werden noch im Rahmen der Laufzeit geliefert. Beim Digitalzugang kann der Zugriff auf Inhalte mit dem Aboende enden; genau dazu passt ein negativer Erfahrungsbericht, wonach alte Ausgaben nach der Kündigung nicht mehr lesbar waren. Sichern Sie deshalb Rezepte oder persönliche Merkliste vor dem Enddatum.
Die AGB sagen nicht pauschal, dass jede Bestellung automatisch verlängert wird. Dort steht: „Es gibt keine automatische Verlängerung des Vertrages, es sei denn, dies ist im spezifischen Angebot angegeben“ (essen-und-trinken.dmm.stage.cover-ecom.de). Sie müssen also direkt in Ihrer Bestellbestätigung oder im konkreten Angebot nachsehen, ob eine Verlängerung vereinbart wurde.
Genau dieser Punkt führt oft zu Missverständnissen. Wer ein Jahresabo mit Vorteilsmonaten abschliesst, liest die Verlängerungsklausel manchmal nicht vollständig. Prüfen Sie darum die ursprüngliche Offerte und schauen Sie, ob dort eine Fortsetzung zu regulären Bedingungen erwähnt ist.
Zur Datenfrage bleibt der Anbieter knapp. In den AGB heisst es nur, dass personenbezogene Daten nach der Kündigung gemäss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt werden (essen-und-trinken.dmm.stage.cover-ecom.de). Ein exakter Löschzeitpunkt wird in den vorliegenden Quellen nicht genannt.
Praktisch heisst das für Sie: Speichern Sie vor dem Aboende Rechnungen, Bestellmails, PDF-Ausgaben und wichtige Rezeptlisten lokal. Wenn Sie später eine unberechtigte Belastung reklamieren müssen, brauchen Sie oft gerade diese Unterlagen mit Datum und Betrag.
Viele hoffen auf eine Rückerstattung, wenn sie kurz nach Abschluss merken, dass sich das Abo kaum lohnt. Laut den veröffentlichten Bedingungen erhalten Sie bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss alle Zahlungen inklusive ursprünglicher Versandkosten zurück; zurückgezahlt wird mit demselben Zahlungsmittel wie bei der Bestellung (shop.essen-und-trinken.de).
Danach wird es deutlich schwieriger. Für bereits genutzte Leistungen während der Vertragslaufzeit besteht laut den recherchierten Bedingungen kein Anspruch auf Rückerstattung (shop.pur.essen-und-trinken.de). Das heisst im Alltag: Ein normales Kündigungsschreiben beendet das Abo, führt aber meistens nicht zu einer anteiligen Auszahlung für bereits laufende Monate.
Hier gibt es einen wichtigen Unterschied: In der Schweiz besteht kein allgemeines Widerrufsrecht für Onlineverträge. Wenn Essen & Trinken in deutschen Bedingungen 14 Tage Widerruf vorsieht, ist das für Sie als Kundin oder Kunde trotzdem nützlich, weil der Anbieter dieses Recht vertraglich gewähren kann. Verlassen Sie sich aber nicht auf ein schweizerisches Standardrecht für jeden Onlinekauf.
Ein gesetzliches 14-Tage-Recht gibt es in der Schweiz nur in besonderen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften. Die SKS weist seit Jahren darauf hin, dass Onlinebestellungen normalerweise nicht einfach grundlos rückgängig gemacht werden können. Darum zählt bei Essen & Trinken vor allem, was im konkreten Angebot und in den AGB steht.
Wenn Sie noch innerhalb der 14 Tage sind, schicken Sie den Widerruf sofort schriftlich per E-Mail und zusätzlich, falls nötig, per Brief. Schreiben Sie klar dazu: Bestelldatum, Tarif, Betrag, Zahlungsmittel und dass Sie die Rückzahlung auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel verlangen. Die Widerrufsseite ist unter Widerruf von Essen & Trinken erreichbar.
Falls nach einer bestätigten Kündigung trotzdem noch belastet wird, reklamieren Sie zuerst beim Anbieter mit Kopie der Kündigungsbestätigung. Bleibt das ohne Lösung, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Kartenbank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen, meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist Ihre Bank oder Ihr Kartenherausgeber, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle; die Aufsicht liegt im Finanzmarktbereich bei der FINMA.
Wer sich über spätere Rechnungen ärgert, hat oft genau diese Klauseln übersehen. In den vorliegenden AGB-Daten steht, dass eine automatische Verlängerung nicht generell gilt, sondern nur dann, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich vorgesehen ist. Ebenso heisst es, dass Abonnements „in der Regel“ eine Mindestlaufzeit von einem Monat haben und derzeit keine Gratis-Testversionen angeboten werden (essen-und-trinken.dmm.stage.cover-ecom.de).
Für Sie bedeutet das konkret: Die eigentliche Falle liegt weniger in einer versteckten Probephase als im konkreten Angebotsblatt. Lesen Sie deshalb vor der Kündigung nochmals Ihre Bestellbestätigung, weil dort das individuelle Enddatum und eine allfällige Verlängerung meist besser ersichtlich sind als auf der allgemeinen Hilfeseite.
Die AGB nennen deutsches Recht. Für Menschen in der Schweiz ist das nicht ungewöhnlich, wenn sie bei einem ausländischen Verlag bestellen, aber es erschwert Reklamationen im Alltag. Bei Streitfällen sollten Sie zuerst den Anbieter schriftlich mit klarer Frist kontaktieren und danach, wenn nötig, Unterstützung bei der Stiftung für Konsumentenschutz einholen.
Eine gesonderte Kündigungsgebühr wurde in den AGB nicht gefunden. Das ist positiv, weil bei einer normalen Beendigung also keine spezielle Ausstiegsgebühr belegt ist. Kosten können trotzdem entstehen, wenn eine Periode bereits fällig geworden ist und die Kündigung zu spät einging.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
Jahresabo inkl. 3 Monate gratis | 115.20 CHF | Jährlich | 12 Ausgaben, 30’000 Rezepte, Lieferung CH/LI gratis |
ePaper-Abo | 45.00 CHF | Jährlich | Digitalzugang, monatliche Ausgabe |
Mini-Abo | 18.90 CHF | 3 Testausgaben | Kennenlernen, nach 3 Ausgaben kündbar |
Am teuersten ist das Jahresabo mit 115.20 CHF, dafür ist es auch das umfangreichste Paket mit Print, Online-Rezepten und portofreier Zustellung. Deutlich günstiger ist das ePaper-Abo mit 45.00 CHF pro Jahr, wenn Sie auf die gedruckte Ausgabe verzichten können.
Das Mini-Abo für 18.90 CHF wirkt als Einstieg attraktiv, weil es nur 3 Ausgaben umfasst. Gerade bei solchen Kennenlernangeboten lohnt sich ein Blick auf das Folgemodell besonders, damit aus dem Test nicht unbemerkt ein längeres Abo wird. Für 2026 ist ausserdem bereits eine Preisanpassungsübersicht veröffentlicht worden (shop.essen-und-trinken.de).
Wenn Sie Essen & Trinken online bestellt haben, gibt es in der Schweiz kein allgemeines Widerrufsrecht nur wegen eines Meinungswechsels. Das ist ein zentraler Unterschied zu vielen deutschen oder EU-Formulierungen. Wenn der Anbieter aber freiwillig 14 Tage Widerruf einräumt, können Sie sich auf diese vertragliche Zusage stützen.
Bei Abos gibt es in der Schweiz auch keine einheitliche gesetzliche Standard-Kündigungsfrist. Entscheidend sind die AGB und das konkrete Angebot. Die SKS und auch Informationen im Umfeld von SECO raten deshalb, Laufzeit, Verlängerung und Rechnungsdatum vor dem Abschluss sauber zu dokumentieren, gerade bei ausländischen Abo-Anbietern.
Wenn nach Ihrer Kündigung weiter belastet wird, handeln Sie in drei Stufen. Schreiben Sie zuerst dem Anbieter mit allen Belegen, setzen Sie eine kurze Frist von 10 Tagen und verlangen Sie die Korrektur. Wenn keine Antwort kommt, reichen Sie bei Ihrer Kartenbank eine Beanstandung ein, sofern eine Kartenzahlung betroffen ist.
Für allgemeine Unterstützung können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Das lohnt sich besonders bei wiederholten Rechnungen, unklaren Verlängerungen oder verweigerter Bestätigung. Bei grösseren Preis- und Marktfragen ist auch das SECO eine wichtige Referenzstelle, auch wenn es keine einzelne Abo-Hotline für jeden Fall gibt.
Für erste Hilfe bei Abo-Problemen ist die Stiftung für Konsumentenschutz oft die praktischste Adresse. Dort finden Sie Ratgeber zu Rückgabe, Widerruf und typischen Vertragsfallen. Das SECO ist vor allem für allgemeine Informationen zu Markt und Konsumthemen relevant.
Das Bild ist im vorliegenden Material klar negativ: 0 positive und 5 negative Bewertungen zur Kündigung oder zum Kundendienst. Das deutet darauf hin, dass die Beendigung von Essen & Trinken nicht grundsätzlich unmöglich, aber in der Praxis oft mühsam ist. Wiederkehrende Themen sind fehlende Antworten, weitere Belastungen nach der Kündigung und unklarer Zugang nach dem Aboende.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Weiterbelastung | 2 | Trotz Kündigung weiter abgebucht |
Kundendienst | 2 | Keine Antwort auf E-Mails |
Zugang endet problematisch | 1 | Alte Ausgaben nicht lesbar |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
TrustPilot | 1/5 | Versteckte Kosten | Negativ |
TrustPilot | 1/5 | Kundendienst | Negativ |
Ohne Note | Weiterbelastung | Negativ | |
Kundenservice Forum | Ohne Note | Zugriffsverlust | Negativ |
TrustPilot | 1/5 | Kündigungsablauf | Negativ |
Positive Kündigungsberichte liegen in den vorliegenden Daten keine vor. Fairerweise muss man sagen: Das allein beweist nicht, dass jede Kündigung scheitert. Es zeigt aber deutlich, dass Sie bei Essen & Trinken besser jede Bestätigung und jeden Zahlungsbeleg aufbewahren.
Wenn die Schritte unklar sind, ist gute Dokumentation oft wichtiger als die Wahl des Kanals. Machen Sie ein Bildschirmfoto der Kontoseite, speichern Sie die letzte Rechnung und notieren Sie den genauen Tarifnamen, etwa Jahresabo, ePaper-Abo oder Mini-Abo. Diese drei Punkte klären später fast immer, welches Angebot betroffen war.
Speichern Sie zusätzlich das Datum der letzten Belastung und das verwendete Zahlungsmittel. Bei Kreditkarte oder Debitkarte ist genau dieser Nachweis später wichtig, falls Sie innert 30 Tagen nach Kartenabschluss eine Beanstandung einreichen müssen.
Nach dem Versand brauchen Sie mindestens zwei Belege: die gesendete E-Mail oder den Einlieferungsnachweis des Briefs und die Antwort des Anbieters mit Enddatum. Wenn keine Bestätigung kommt, bewahren Sie die gesendete Nachricht trotzdem auf und erstellen Sie ein PDF davon.
Ein häufiger Fehler ist die Kündigung ohne Vertragsdaten. Dann kann der Anbieter Ihre Nachricht nicht sauber zuordnen, und Sie erhalten im schlechtesten Fall gar keine Antwort. Schreiben Sie deshalb immer Name, Adresse, Kundennummer und Tarif dazu.
Der zweite klassische Fehler ist zu spätes Handeln. Wer erst kurz vor der nächsten Abbuchung kündigt, riskiert eine weitere Rechnung. Planen Sie bei E-Mail mindestens einige Tage Reserve ein und bei Briefpost 5 bis 10 Arbeitstage.
Ein dritter Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückzahlung nach normaler Kündigung. Laut den verfügbaren Bedingungen gibt es keinen Anspruch auf Erstattung für bereits genutzte Leistungen während der Laufzeit (shop.pur.essen-und-trinken.de). Wenn Sie Geld zurückwollen, müssen Sie prüfen, ob noch die 14-Tage-Frist für den Widerruf läuft.
Viele verlassen sich auf den Versand der E-Mail und kontrollieren dann nichts mehr. Genau dort entstehen später Diskussionen über angeblich fehlende Kündigungen. Setzen Sie sich einen Kalendereintrag für den nächsten Kartenabschluss und prüfen Sie, ob nochmals belastet wurde.
Ein weiterer Fehler ist, sich von unklaren Seitenstrukturen abschrecken zu lassen. Weil kein offensichtlicher Kündigungsbutton beschrieben ist, suchen manche an der falschen Stelle und brechen ab. Wenn das Konto keinen klaren Weg zeigt, gehen Sie direkt über E-Mail oder Brief in Textform weiter.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web oder Konto | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Am schnellsten ist meist die Kündigung in Textform per E-Mail oder über den Servicebereich. Wenn Sie aber schon schlechte Erfahrungen mit Antworten oder Weiterbelastungen gemacht haben, kann ein Brief mit klarer Dokumentation sinnvoll sein. Entscheidend ist weniger der Kanal als der Nachweis, dass Ihre Kündigung rechtzeitig angekommen ist.
Zu App Store und Google Play gibt es in den vorliegenden Quellen keinen klar belegten App-Abo-Vertrieb von Essen & Trinken. Nutzen Sie diese Wege deshalb nur dann, wenn in Ihrem Apple- oder Google-Konto tatsächlich ein laufendes Essen & Trinken-Abo angezeigt wird.
Viele sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder später doch nochmals belastet werden. Prüfen Sie direkt nach der Bestätigung das Enddatum und machen Sie ein Bildschirmfoto. Öffnen Sie danach Ihr Bank- oder Kartenkonto beim nächsten Abschluss nochmals und suchen Sie gezielt nach Belastungen des Anbieters.
Falls trotz Kündigung eine weitere Zahlung auftaucht, reklamieren Sie zuerst beim Anbieter mit Kopie Ihrer Bestätigung. Bleibt die Reaktion aus, können Sie in der Schweiz bei der kartenausgebenden Bank eine Kartenrückbelastung oder Beanstandung verlangen, meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Massgeblich sind die Regeln Ihrer Bank sowie von Visa oder Mastercard.
Wenn Sie einfach nur gute Rezepte ohne kompliziertes Abo suchen, gibt es Alternativen. Chefkoch ist in der Grundversion kostenlos, Premium kostet €1.99 (CHF 1.87) pro Monat. LECKER kostet €6.99 (CHF 6.57) pro Monat oder €59.99 (CHF 56.39) pro Jahr, und Küchenzauber ist laut den vorliegenden Daten kostenlos ohne Abo.
Für Leserinnen und Leser in der Schweiz kann ein kostenloses Angebot oft die stressfreiere Wahl sein, wenn Sie keine Printlieferung brauchen. Das lohnt sich besonders dann, wenn Sie Essen & Trinken hauptsächlich wegen einzelner Rezepte und nicht wegen des ganzen Magazinpakets genutzt haben.
Wenn Sie lieber schriftlich per Post kündigen, wurde in den vorliegenden Servicedaten folgende Adresse genannt. Da gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass kein Restaurant oder Unternehmen exakt mit dem Namen Essen & Trinken in der Schweiz eindeutig als Magazinanbieter gefunden wurde, sollten Sie im Brief unbedingt Ihre Vertragsdaten sehr präzise aufführen.
Nutzen Sie die Adresse nur zusammen mit Kundennummer, Bestellnummer und E-Mail-Adresse. So sinkt das Risiko, dass die Kündigung wegen unklarer Zuordnung liegen bleibt.
Genannte Kündigungsadresse:
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, schicken Sie die Kündigung parallel auch an die bekannte Supportadresse [email protected]. So haben Sie zwei Zeitpunkte und zwei Nachweise.
Für die meisten Fälle ist der digitale Textweg schneller, weil Sie sofort einen Zeitstempel haben. Gerade wenn die nächste Belastung kurz bevorsteht, verlieren Sie mit einem Brief leicht mehrere Tage. Der Servicebereich und die E-Mail sind deshalb im Alltag meist die effizientere Lösung.
Wenn nach 7 bis 10 Tagen keine Antwort da ist, warten Sie nicht einfach ab. Erinnern Sie schriftlich nach und kontrollieren Sie den nächsten Kontoauszug. Genau so vermeiden Sie, dass aus einer unklaren Kündigung später ein langwieriger Streit wird.
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