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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Lecker ist ein Rezept- und Kochdienst mit Abo-Modell. Laut Beschreibung gibt es Zugang zu über 1'000 Rezepten, Kochanleitungen und Funktionen wie Einkaufslisten. Dazu kommen Magazin-Abos mit festen Laufzeiten und Preisen in CHF, etwa CHF 90.80 für ein Jahresabo bei 12 Ausgaben plus 3 Monate gratis (presseshop.ch).
Viele ärgern sich erst bei der Kündigung, weil vorher nicht ganz klar war, ob sie ein digitales Rezept-Abo, ein Testangebot oder ein Magazin-Abo abgeschlossen haben. Genau dieser Punkt ist bei Lecker zentral, denn die Kündigung hängt davon ab, wo Sie das Abo gelöst haben: direkt bei Lecker, über App Store oder über Google Play (leckker.ch).
Lecker arbeitet mit wiederkehrenden Abos. In den AGB steht klar, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn Sie nicht vor Fristablauf kündigen. Ebenfalls genannt ist eine Mindestbindungsdauer von 1 Monat, was für kurze Testphasen und Monatsmodelle relevant ist (leckker.ch).
Besonders heikel ist ein kostenloser Testzeitraum. Laut AGB endet dieser nicht einfach folgenlos, sondern geht nach Ablauf in eine kostenpflichtige Belastung über, wenn keine Kündigung erfolgt. Das ist keine exotische Abo-Falle, aber Sie sollten auf Nummer sicher gehen und den Kalender vor dem Testende setzen.
Für die Schweiz sind lokale Angaben vorhanden: Kontakt per E-Mail an [email protected] und telefonisch über +41 (0)55 246 36 87 bei SicherSatt AG. Als Kündigungsadresse ist Wald im Kanton Zürich genannt, konkret Neuwiesstrasse 6, 8636 Wald, CH. Das wirkt deutlich schweizerischer als viele ausländische Rezeptportale ohne lokalen Kontakt.
Bei den Preisen für Magazin-Abos werden CHF-Beträge ausgewiesen, was für Schweizer Kundinnen und Kunden praktisch ist. Unterstützung auf Deutsch ist vorhanden, ein Live-Chat fehlt aber. Wenn Sie schnelle Rückfragen zur Kündigung haben, bleibt realistisch E-Mail oder Telefon.
Viele Lecker-Mitglieder sind frustriert, wenn nach der Kündigung doch noch etwas verrechnet wird. Bevor Sie kündigen, prüfen Sie deshalb den nächsten Belastungstag, machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Abos und sichern Sie wichtige Inhalte wie gespeicherte Rezepte oder Einkaufslisten, falls Ihr Zugang später eingeschränkt wird.
Schauen Sie auch nach, über welchen Kanal Sie bezahlt haben. Wer direkt bei Lecker abgeschlossen hat, sollte über E-Mail oder das Konto kündigen. Wer auf dem iPhone über App Store oder auf Android über Google Play bezahlt hat, muss genau dort kündigen, sonst läuft das Abo oft weiter.
Lecker selbst nennt als Kernweg eine eindeutige Kündigungserklärung, zum Beispiel per E-Mail, an die angegebene Adresse. In der Praxis heisst das: Schreiben Sie an [email protected], nennen Sie Ihren Namen, die verwendete E-Mail-Adresse, das betroffene Abo und den Wunsch, Lecker zu kündigen. Senden Sie die Nachricht vor der nächsten Verrechnung oder vor Ablauf einer Testphase (leckker.ch).
Ein klarer Betreff hilft: «Kündigung Lecker Abo per nächstem Termin». Bitten Sie im selben Mail um eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum. Für Hilfe und häufige Fragen können Sie zusätzlich die FAQ konsultieren, auch wenn die Hilfeseite unter einer deutschen Domain läuft: FAQ von Lecker.
Wenn Ihr Lecker-Abo über einen App-Shop läuft, bringt eine E-Mail an Lecker oft nichts. Laut den Angaben erfolgt die Kündigung auf iOS über Einstellungen und dort unter «Abonnements». Wählen Sie Lecker aus und beenden Sie das Abo vor dem nächsten Abrechnungstag (leckker.ch).
Auf Android gehen Sie in Google Play zu «Abonnements», wählen Lecker und tippen auf Kündigen. Achten Sie darauf, bis zur letzten Bestätigungsseite durchzuklicken. Nutzer berichten nämlich, dass das Abbestellen nicht intuitiv ist und mehrere Schritte braucht. Genau dort wird’s heikel, wenn man zu früh aussteigt und denkt, alles sei erledigt.
Falls Sie keine Reaktion per E-Mail erhalten, können Sie unter +41 (0)55 246 36 87 nachfassen. Öffnungszeiten sind nicht genannt, deshalb lohnt sich ein kurzer Anruf tagsüber und danach nochmals eine E-Mail mit Bezug auf das Gespräch. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen der Kontaktperson.
Ein Brief ist ebenfalls möglich, wenn Sie den Vorgang zusätzlich dokumentieren möchten. Wer nicht klassisch per Einschreiben senden will, kann auch einen digitalen Zustelldienst wie Postclic nutzen, der Versand und Empfang mit Zeitstempel dokumentiert. Als Hauptweg würde ich bei Lecker trotzdem zuerst E-Mail plus Bildschirmfotos wählen, weil die Adresse offiziell genannt ist.
Viele sorgen sich, dass sie nach der Kündigung sofort alles verlieren. Bei Abo-Diensten wie Lecker bleibt der Zugang normalerweise bis zum Ende der bereits bezahlten Periode bestehen. Wenn Ihr nächster Belastungstag etwa der 30. September ist und Sie am 12. September kündigen, sollten Sie den Zugang in der Regel bis zum 30. September behalten.
Für ungenutzte Resttage sieht Lecker laut Rückerstattungsangaben keine Erstattung vor. Das bedeutet praktisch: Kündigen stoppt die nächste Verlängerung, aber der laufende Zeitraum wird meist noch genutzt statt anteilig zurückbezahlt (leckker.ch).
Die AGB sagen eindeutig, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen (leckker.ch). Gerade bei Testangeboten ist das wichtig, weil ein Gratiszeitraum automatisch in eine kostenpflichtige Phase übergeht. Wer das verpasst, sieht die Belastung oft erst auf dem Kartenabschluss.
Stellen Sie nach der Kündigung sicher, dass im Konto kein aktives Abo mehr angezeigt wird. Bei App Store und Google Play muss dort «läuft ab» oder eine gleichwertige Endanzeige sichtbar sein. Fehlt diese Anzeige, ist die Kündigung nicht sauber abgeschlossen.
Lecker schreibt in den AGB nur knapp, dass Daten nach einer Stornierung gemäss Datenschutzrichtlinie behandelt werden (leckker.ch). Konkrete Fristen zur Löschung oder Aufbewahrung werden in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Exportfunktionen für Rezepte oder Listen sind ebenfalls nicht präzisiert.
Darum ist der einfache Praxistipp: Speichern Sie vor der Kündigung alles, was Sie später noch brauchen. Das betrifft eigene Notizen, Einkaufslisten, bevorzugte Rezepte und alle Zahlungsbelege.
Viele kündigen in der Hoffnung auf eine anteilige Rückzahlung und sind dann enttäuscht. Bei Lecker ist die Linie relativ klar: Während eines laufenden Abonnements gibt es keine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum (leckker.ch). Wer also mitten im Monat oder mitten im Abo aussteigt, bekommt den Rest normalerweise nicht zurück.
Eine Ausnahme nennt Lecker selbst bei Buchungsfehlern. Solche Fälle sollen umgehend mit der Kundenbetreuung geklärt werden. Wenn doppelt belastet wurde oder nachweislich trotz Kündigung nochmals eine Abbuchung erfolgt ist, bestehen die besten Chancen auf eine Korrektur.
Lecker nennt auf seiner Widerrufsseite ein Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und alle Zahlungen einschliesslich Lieferkosten zurückzuerhalten (leckker.ch). Das ist für Kundinnen und Kunden hilfreich. In der Schweiz gibt es nämlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag.
Gesetzliche 14 Tage gelten hier nur in bestimmten Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR oder bei besonderen Vertragstypen. Wenn Lecker freiwillig 14 Tage einräumt, stützen Sie sich in der Praxis auf dieses vertragliche Versprechen. Handeln Sie schnell und senden Sie den Widerruf schriftlich an [email protected].
Schreiben Sie in die Nachricht den Abschlusszeitpunkt, den Betrag in CHF, das Zahlungsdatum und den Grund. Formulierungen wie «Widerruf innert 14 Tagen» oder «Beanstandung wegen Belastung nach Kündigung» helfen, damit Ihr Anliegen intern richtig eingeordnet wird. Fügen Sie Bildschirmfotos, Zahlungsbelege und falls vorhanden die Kündigungsbestätigung bei.
Wenn über App Store oder Google Play bezahlt wurde, müssen Rückerstattungen in der Regel auch dort angestossen werden. Bei Apple läuft das über die Abo- und Problem-Meldung im Apple-System, bei Google über die Aboverwaltung und den Zahlungsdienst. Lecker selbst kann Shop-Zahlungen aus den Plattformen oft nicht direkt zurückdrehen.
Wenn Lecker nachweislich trotz Kündigung weiter belastet und nicht reagiert, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. Bei Abo-Diensten geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist die kartenausgebende Bank, nicht eine spezielle staatliche Stelle.
Reichen Sie dafür Ihre Kündigung, die Bestätigung, E-Mails und den Kartenbeleg ein. Visa und Mastercard haben eigene Regeln, und die FINMA beaufsichtigt den Rahmen nur indirekt über das Finanzmarktrecht. Das ist kein Schritt für jede Kleinigkeit, aber bei Doppelbelastungen absolut sinnvoll.
Die AGB von Lecker enthalten die Punkte, die bei Kündigungen am meisten Ärger auslösen. «Der Vertrag wird automatisch verlängert, es sei denn, der Kunde kündigt vor dem Ablauf der Frist» und die Mindestbindungsdauer beträgt 1 Monat (leckker.ch). Vergessen Sie die Frist, läuft das Abo weiter.
Ebenso klar ist die Testphase geregelt: «Bei einem kostenlosen Testzeitraum endet dieser automatisch, und der Kunde wird nach Ablauf des Zeitraums belastet, wenn keine Kündigung erfolgt» (leckker.ch). Wer ein Probeangebot nutzt, sollte die Kündigung nicht auf den letzten Abend verschieben.
Für Lecker gilt laut AGB schweizerisches Recht, und Streitigkeiten werden am zuständigen Gericht am Sitz des Unternehmens verhandelt (leckker.ch). Für Schweizer Kundschaft ist das immerhin greifbarer als ausländische Gerichtsstände. Bei kleinen Beträgen lohnt ein Verfahren aber meist kaum.
Zur Datenspeicherung nach einer Stornierung bleibt Lecker vage und verweist auf die Datenschutzrichtlinie. Das heisst für die Praxis: Beweise selbst sammeln und nicht darauf vertrauen, dass spätere Kontoseiten noch alles anzeigen.
| Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
| LECKER Magazin 1-Jahresabo | CHF 90.80 | Jährlich | 12 Ausgaben + 3 Monate gratis |
| LECKER Magazin Halbjahresabo | CHF 45.40 | Halbjährlich | 6 Ausgaben pro Jahr |
| LECKER Magazin 2-Jahresabo | CHF 128.20 | Alle 2 Jahre | 24 Ausgaben + 3 Monate gratis |
Das teuerste bekannte Paket ist das 2-Jahresabo mit CHF 128.20 als Gesamtbetrag. Am wenigsten kostet das Halbjahresabo mit CHF 45.40. Rein pro Ausgabe wirkt das 2-Jahresabo günstiger als kürzere Laufzeiten, dafür binden Sie sich länger und vergessen die Kündigung leichter.
Das Jahresabo bringt 12 Ausgaben plus 3 Monate gratis für CHF 90.80. Das kann sich lohnen, wenn Sie das Magazin wirklich regelmässig lesen. Wer nur sporadisch Rezepte sucht, fährt mit kostenlosen Alternativen oft besser und spart sich die Kündigungsfrist.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Das ist positiv. Die eigentliche Kostenfalle bei Lecker ist eher die automatische Verlängerung als eine separate Strafgebühr.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für normale Online-Abos. Bei Lecker können Sie sich deshalb nicht einfach immer auf ein staatliches 14-Tage-Recht berufen. Entscheidend sind meist die AGB und die freiwilligen Zusagen von Lecker, etwa das genannte Widerrufsrecht auf der Website.
Für Abos ohne feste Laufzeit gilt oft eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Zahlungsperiode, wenn nichts anderes geregelt ist, angelehnt an Art. 266c OR. Wenn Lecker in den AGB eine konkrete Frist oder Verlängerung regelt, geht diese vertragliche Regel im Alltag vor.
Ein gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht gibt es in der Schweiz nur in besonderen Konstellationen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkrediten oder bei vielen Versicherungsverträgen. Ein gewöhnlich online abgeschlossenes Rezept- oder Magazin-Abo fällt normalerweise nicht automatisch darunter.
Darum ist der Unterschied wichtig: Wenn Lecker 14 Tage freiwillig anbietet, ist das für Sie nützlich, aber es stammt aus dem Angebot des Unternehmens und nicht aus einem allgemeinen Schweizer Standardrecht. Genau diese Unterscheidung erklärt oft, warum Erwartungen an Rückzahlungen auseinandergehen.
Wenn Lecker nicht reagiert, sammeln Sie zuerst alle Unterlagen und setzen eine kurze Frist per E-Mail. Danach können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden, um den Fall einzuordnen. Auch Informationen des SECO zu Konsumententhemen helfen, wenn Sie wissen wollen, was bei AGB und Onlineverträgen in der Schweiz gilt.
Praktisch gehen Sie so vor: Kündigung beilegen, Belastung belegen, Enddatum dokumentieren und den Verlauf in 5 bis 10 Zeilen zusammenfassen. So kann eine Beratungsstelle schneller einschätzen, ob eher ein Missverständnis, eine Abo-Falle oder eine unzulässige Weiterbelastung vorliegt.
Das Bild aus den vorliegenden Bewertungen ist klar negativ: 0 positive, 4 negative und 1 neutrale Rückmeldung. Damit wirkt die Lecker-Kündigung nicht unmöglich, aber deutlich frustanfällig. Besonders oft genannt werden fehlende Rückmeldungen, weitere Belastungen nach Kündigung und ein intransparenter Ablauf.
Auch lokale Probleme passen dazu: Berichtet werden Einlogg-Probleme und Schwierigkeiten beim Zugang zu Rezepten sowie störende Werbung. Wenn schon das Konto nicht sauber funktioniert, wird die Kündigung schnell noch mühsamer.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Schwierige Kündigung | 2 | Mehrere Schritte |
| Belastung nach Kündigung | 1 | Weitere Abbuchung |
| Kundendienst | 1 | Keine Rückmeldung |
| Rückerstattung | 1 | Neutraler Verlauf |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | Negativ bis neutral | 2 |
| Negativ | 2 | |
| Forum Name | Negativ | 1 |
Wenn die Schritte unklar sind, hilft saubere Dokumentation mehr als lange Diskussionen. Sichern Sie vor der Kündigung den Abo-Namen, den Preis in CHF, den nächsten Belastungstermin und die E-Mail-Adresse des Kontos. Dazu kommen Bildschirmfotos aus dem Konto oder aus App Store beziehungsweise Google Play.
Für eine Rückerstattung brauchen Sie zusätzlich Zahlungsbelege mit Datum und Betrag. Ideal sind Kartenabrechnung, Bestellbestätigung und das erste Bestätigungsmail von Lecker. Ohne diese Belege wird es deutlich schwerer, eine Fehlbelastung innert Frist zu beanstanden.
Speichern Sie die Kündigungsbestätigung als PDF oder Bildschirmfoto. Falls nur eine automatische Antwort kommt, behalten Sie auch diese. Kontrollieren Sie danach mindestens zwei Abrechnungsperioden lang Ihr Konto oder Ihren Kartenabschluss.
Wenn keine Bestätigung eintrifft, haken Sie nach 2 bis 3 Werktagen erneut nach. Gerade bei Lecker berichten Nutzer über ausbleibende Rückmeldungen. Ohne Nachfassen bleibt oft unklar, ob die Kündigung wirklich verarbeitet wurde.
Ein häufiger Fehler ist die Kündigung am falschen Ort. Wer das Abo über App Store oder Google Play abgeschlossen hat, aber nur eine E-Mail an Lecker sendet, beendet die Store-Abrechnung oft nicht. Die Lösung ist einfach: immer dort kündigen, wo auch die Zahlung ausgelöst wurde.
Der zweite Klassiker ist ein zu später Versand. Bei Testphasen oder automatischer Verlängerung reicht ein Tag Verspätung bereits für die nächste Belastung. Darum mindestens 3 Tage vor dem nächsten Termin kündigen und nicht erst am letzten Abend.
Viele verlassen sich auf das Gefühl, der Vorgang sei erledigt. Genau das führte laut Bewertungen zu Streit über weitere Belastungen. Ohne Bestätigung mit Enddatum fehlt Ihnen später der wichtigste Beleg. Lösung: Bestätigung anfordern, speichern und den Kartenabschluss prüfen.
Ein weiterer Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung nach Kündigung mitten in der Laufzeit. Laut Lecker gibt es für ungenutzte Zeit grundsätzlich keine Erstattung. Geld zurück ist realistischer bei Widerruf innert 14 Tagen oder bei Buchungsfehlern.
Nutzer berichten, dass das Abbestellen nicht intuitiv sei und mehrere Schritte habe. Wer nach dem ersten Klick auf ein Angebot, eine Rabattseite oder eine Pausieren-Funktion stösst, sollte genau lesen und weiter bis zur finalen Bestätigung gehen. Sonst bleibt das Abo aktiv.
Das ist keine nachgewiesene dunkle Praxis im engeren Sinn, aber es passt zu einer typischen Abo-Falle im Alltag. Auf Nummer sicher gehen heisst bei Lecker: letzter Bildschirm, Bestätigungs-Mail und später Kontoauszug.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Einfach |
| App Store (iOS) | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Google Play (Android) | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, mehr Beweis |
Direkt über Web oder E-Mail ist Lecker am schnellsten kündbar, sofern Ihr Abo auch direkt dort abgeschlossen wurde. App Store und Google Play funktionieren zuverlässig, brauchen aber mehr Klicks und führen oft zu Verwirrung, wenn man im falschen Konto eingeloggt ist.
Der Brief ist langsamer, liefert aber zusätzliche Dokumentation. Welche Variante für Sie passt, hängt also weniger von Theorie ab als davon, wo Ihr Lecker-Abo ursprünglich gestartet wurde.
Prüfen Sie direkt nach der Kündigung, ob eine Bestätigung eingetroffen ist oder ob im Store ein Enddatum steht. Machen Sie nochmals ein Bildschirmfoto und setzen Sie eine Kalendererinnerung auf den nächsten möglichen Belastungstag. So sehen Sie sofort, ob doch noch etwas eingezogen wird.
Kontrollieren Sie danach Ihren Kartenabschluss oder Ihr PayPal während mindestens 30 Tagen. Taucht trotz Kündigung eine Belastung auf, melden Sie sich zuerst bei Lecker und danach bei der Bank, falls innert kurzer Frist keine Korrektur erfolgt.
Wenn Sie Lecker verlassen, aber weiterhin Rezepte suchen, sind Kochbar, Chefkoch und Eatsmarter die naheliegenden Alternativen. Kochbar ist kostenlos mit Werbung, Chefkoch bietet kostenlose Nutzung mit optionalen Premium-Funktionen und Eatsmarter setzt stärker auf gesunde Küche mit zusätzlichen Abo-Optionen.
Wenn Sie zusätzlich zur E-Mail einen Brief senden möchten, nutzen Sie die in den Angaben genannte Schweizer Adresse:
Schreiben Sie Name, Kontaktdaten, Abo-Bezeichnung und gewünschtes Enddatum klar in den Brief. Legen Sie wenn möglich eine Kopie der letzten Rechnung oder der Bestellbestätigung bei.
Ein Postversand lohnt sich vor allem dann, wenn Lecker auf E-Mails nicht reagiert oder wenn es bereits Streit über eine Belastung gibt. Für die normale Kündigung reicht oft die elektronische Erklärung an [email protected], sofern Sie die Bestätigung sauber sichern.
Wenn es um Fristen geht, ist die Post weniger schnell als E-Mail oder Store-Kündigung. Für Last-Minute-Fälle ist sie daher ungeeignet. Für Belege in einem Konfliktfall kann sie dennoch hilfreich sein.
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