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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Maz-Mitglieder sind genervt, wenn sie erst bei der Kündigung merken, welches Abo sie genau abgeschlossen haben. Bei Maz geht es um ein abonnementbasiertes Angebot mit digitalen Inhalten, und laut den vorliegenden Angaben werden vor allem E-Paper, MAZ+ und RND+ verkauft. Genannt werden unter anderem das MAZ Digital Paket für CHF 29.90 pro Monat sowie ein Bundle für CHF 50.90 pro Monat.
Zum Angebot gehören exklusive Inhalte und beim teureren Paket der frühere Zugriff aufs E-Paper ab 21 Uhr am Vorabend. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, und bei vielen Abos gilt meist eine Laufzeit von 24 Monaten. Genau dieser Punkt ist wichtig, weil Kündigungen bei laufenden Abos oft an Fristen und automatischen Verlängerungen scheitern.
Für die Schweiz ist relevant, dass als Adresse von Maz die Schweizer Journalistenschule in Luzern auftaucht. Die gefundene Postadresse lautet Murbacherstrasse 3, CH-6003 Luzern. Als anwendbares Recht wird Schweizer Recht genannt, und Streitigkeiten sollen gemäss geltendem Recht in der Schweiz behandelt werden "Schweizer Recht" (maz.ch).
Bei der Erreichbarkeit gibt es ein Detail, das in der Praxis zählt: Als Abo-Hilfe wurde eine Kündigungsseite des Anbieters gefunden sowie die E-Mail-Adresse [email protected] und die Telefonnummer 0331 2840377 mit Zeiten von Montag bis Freitag 6.30 bis 18 Uhr und Samstag 8.00 bis 12 Uhr. Gleichzeitig wurden als typische Probleme wiederholte Abbuchungen nach Kündigung und teils nur englisch erreichbarer Kundendienst genannt. Wer in der Schweiz auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb jede Kontaktaufnahme dokumentieren.
Maz arbeitet nach dem klassischen Abo-Modell. Das bedeutet: Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Buchungsperiode, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird "Das Abonnement verlängert sich automatisch ..." (maz.ch). Eine kostenlose Testversion ist in den vorliegenden Daten nicht erwähnt.
Auch die Bindung ist nicht immer identisch. Gefunden wurde eine Mindestdauer von 6 oder 12 Ausgaben, je nach Vertrag, während Preisangaben zusätzlich auf meist 24 Monate Laufzeit verweisen. Das zeigt schon die Abo-Falle: Nicht jedes Maz-Abo läuft gleich lang, deshalb sollten Sie Ihre Bestellbestätigung oder Rechnung vor der Kündigung unbedingt prüfen.
Viele Leute haben Angst, zu früh den Zugang zu verlieren oder trotz Kündigung nochmals belastet zu werden. Bevor Sie Maz kündigen, sichern Sie deshalb drei Dinge: einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Pakets, das nächste Belastungsdatum und die letzte Zahlungsbestätigung. Gerade bei wiederholten Abbuchungen nach Kündigung sind diese Belege Gold wert.
Prüfen Sie zudem, wo Sie das Abo abgeschlossen haben. Bei Maz kann die Kündigung schriftlich über die Online-Plattform des Anbieters erfolgen "schriftliche Form ... über die Online-Plattform" (mazverlag.de). Wenn die Zahlung aber über einen Plattformanbieter lief, muss oft genau dort gekündigt werden. Wer den falschen Kanal nimmt, verliert schnell Zeit.
Der direkteste Weg führt über die offizielle Kündigungsseite Maz Kündigungsseite. Dort sollten Sie sich zuerst mit Ihren Vertragsdaten anmelden oder die verlangten Identifikationsangaben eingeben. Typisch sind Name, E-Mail, Kundennummer und das betroffene Abo.
Wenn Sie eingeloggt sind, suchen Sie nach Bereichen wie Konto, Abo, Abonnement verwalten oder Kündigen. Die vorliegenden Angaben bestätigen, dass die Kündigung für gedruckte Ausgabe und E-Paper schriftlich erfolgen muss, aber über die Online-Plattform eingereicht werden kann "Kündigung ... in schriftlicher Form ... über die Online-Plattform" (mazverlag.de). Machen Sie am Schluss einen Bildschirmfoto der Bestätigungsseite und speichern Sie die Bestätigungs-E-Mail lokal ab.
Wenn das Online-Formular nicht sauber funktioniert, können Sie zusätzlich per E-Mail nachfassen. Die gefundene Adresse lautet [email protected]. Schreiben Sie kurz und klar: vollständiger Name, Kundennummer, gekündigtes Abo, gewünschter Kündigungstermin und Bitte um schriftliche Bestätigung binnen 5 Werktagen.
Per Telefon erreichen Sie den Abo-Service unter 0331 2840377, Montag bis Freitag von 6.30 bis 18 Uhr und Samstag von 8.00 bis 12 Uhr. Telefonisch allein würde ich mich bei Maz nicht zufriedengeben. Rufen Sie an, notieren Sie Datum und Uhrzeit, und schicken Sie danach sofort eine E-Mail mit Bezug auf das Gespräch.
Falls Sie lieber auf dem Postweg arbeiten, ist auch ein eingeschriebener Brief möglich. In der Schweiz nutzen manche dafür inzwischen digitale Zustelllösungen wie Postclic, weil dort Versand, Eingang und Öffnung mit Zeitnachweis dokumentiert werden. Als alleinigen Weg brauchen Sie die Post aber nicht, wenn das Online-Formular sauber bestätigt wurde.
Ein häufiger Frustpunkt ist die Unsicherheit nach dem Absenden. In Bewertungen heisst es, die Kündigung sei kompliziert gewesen und man habe mehrfach nachfragen müssen. Warten Sie deshalb nicht zwei Wochen ab, sondern kontrollieren Sie innert 48 Stunden, ob eine Eingangsbestätigung kam.
Fehlt sie, schicken Sie die gleiche Kündigung nochmals per E-Mail und erwähnen Sie das erste Sendedatum. Legen Sie den Bildschirmfoto bei. So vermeiden Sie die typische Diskussion, ob Ihre Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.
Viele befürchten, dass der Zugang sofort verschwindet. Nach einer normalen Kündigung läuft ein Abo in der Regel bis zum Ende der bereits bezahlten Buchungsperiode weiter. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Zeiträume nach der Kündigung ist ausdrücklich nicht vorgesehen "keine Erstattung für nicht genutzte Zeiträume" (mazverlag.de).
Praktisch bedeutet das: Wenn Ihre nächste Belastung am 20. des Monats wäre und die Kündigung vorher akzeptiert wird, bleibt der Zugang normalerweise bis zu diesem Abrechnungsdatum bestehen. Genau dieses Datum sollten Sie sich in den Kalender eintragen, damit Sie nicht versehentlich einen fehlenden Zugriff für einen Fehler halten.
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängert sich das Abo automatisch um eine weitere Buchungsperiode "verlängert sich automatisch" (maz.ch). Das ist der entscheidende Mechanismus hinter vielen unerwünschten Verlängerungen. Wer die Frist verpasst, hängt oft gleich nochmals für die nächste Periode drin.
Personenbezogene Daten werden nach der Kündigung auf Anfrage gelöscht "nach der Kündigung auf Anfrage gelöscht" (maz.ch). Wenn Sie also möchten, dass Ihre Daten entfernt werden, reicht die Abo-Kündigung allein nicht unbedingt. Formulieren Sie zusätzlich eine kurze Löschanfrage und heben Sie auch diese Bestätigung auf.
Viele kündigen in der Hoffnung auf eine anteilige Rückzahlung und sind dann enttäuscht. Bei Maz ist die Lage recht klar: Für ungenutzte Zeit nach einer normalen Kündigung gibt es keine Erstattung "keine Erstattung für nicht genutzte Zeiträume" (mazverlag.de). Das lohnt sich kaum, wenn Sie kurz nach einer Monatsbelastung kündigen und auf Geld für die Resttage hoffen.
Anders sieht es beim wirksamen Widerruf aus, soweit ein solcher vertraglich vorgesehen ist. Dann sollen alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden "alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen" (mazverlag.de). Bei Rechnungsfehlern ist laut den vorliegenden Angaben ebenfalls eine Korrektur und Erstattung vorgesehen.
Hier wird’s heikel, weil viele Schweizer Kundinnen und Kunden von einem allgemeinen 14-Tage-Recht ausgehen. In der Schweiz gibt es aber kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch geschlossene Verträge. Ein 14-tägiges Recht gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR oder bei einzelnen Sonderverträgen.
Wenn Maz in seinen Bedingungen freiwillig ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt, können Sie sich darauf berufen. Das ist etwas anderes als ein automatisches Schweizer Standardrecht. Darum sollten Sie bei einem frischen Abschluss sofort die AGB und die Bestellbestätigung prüfen und den Widerruf noch innerhalb der ersten 14 Tage abschicken, falls diese Option erwähnt ist.
Schicken Sie Ihre Anfrage an [email protected] und nennen Sie Bestelldatum, Belastungsdatum, Betrag und Grund. Bei einem Widerruf schreiben Sie ausdrücklich, dass Sie den Vertrag widerrufen und die Rückzahlung innert 14 Tagen erwarten. Bei einem Rechnungsfehler legen Sie die Belastung als Bildschirmfoto oder Kontoauszug bei.
Wenn nach der Kündigung trotzdem abgebucht wird, reklamieren Sie zuerst direkt bei Maz und setzen Sie eine kurze Frist von 7 Kalendertagen. Bleibt die Reaktion aus, können Sie bei Ihrer Kartenbank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses über Ihre Bank oder den Kartenherausgeber, nicht über eine staatliche Stelle.
Für Konsumentinnen und Konsumenten sind vor allem fünf Punkte relevant. Das Abo verlängert sich automatisch, die Mindestbindung liegt je nach Vertrag bei 6 oder 12 Ausgaben, eine kostenlose Testversion ist nicht erwähnt, Schweizer Recht gilt und Daten werden nach Kündigung auf Anfrage gelöscht (maz.ch).
Dazu kommt ein heikler Zusatz aus den vorliegenden Recherchedaten: Für die Kündigung wurde eine einmalige Gebühr von €29.95 (CHF 28.45) genannt (xpendy.com). Das ist keine Kleinigkeit. Wer kündigen will, sollte diesen Betrag einkalkulieren und im Zweifel vor dem Absenden nochmals prüfen, ob die Gebühr im konkreten Vertrag tatsächlich ausgewiesen wird.
Die automatische Verlängerung ist die grösste Kostenfalle. Wenn Ihre Mindestdauer noch läuft, endet das Abo nicht einfach mit dem Wunsch zur Kündigung, sondern meist erst auf den nächstmöglichen Termin. Darum ist die Kombination aus Kündigungsdatum, Mindestlaufzeit und nächster Belastung bei Maz entscheidend.
Bei der genannten Kündigungsgebühr lohnt ein genauer Blick auf Rechnung und Vertragsunterlagen. Falls Ihnen eine solche Gebühr belastet wird, ohne dass sie bei Vertragsabschluss klar ersichtlich war, reklamieren Sie sofort schriftlich. Für eine spätere Beanstandung brauchen Sie den ursprünglichen Preisbeleg.
Abo | Preis | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
MAZ Digital Paket | CHF 29.90 | monatlich | E-Paper, MAZ+, RND+ |
MAZ Bundle | CHF 50.90 | monatlich | E-Paper früh, MAZ+, RND+ |
Das günstigere Paket ist das MAZ Digital Paket mit CHF 29.90 pro Monat. Das teuerste Paket in den vorliegenden Daten ist das MAZ Bundle mit CHF 50.90 pro Monat. Der Preisunterschied beträgt CHF 21.00 pro Monat, also CHF 252.00 pro Jahr, falls das Abo zwölf Monate läuft.
Die Preise enthalten Mehrwertsteuer, und laut Recherche haben die Abos meist eine Laufzeit von 24 Monaten. Gerade deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie wirklich den Zusatznutzen des Bundles brauchen. Wer nur digital lesen will, zahlt beim Bundle schnell deutlich mehr, ohne täglich einen echten Mehrwert zu haben.
Viele gehen von einem automatischen 14-Tage-Rücktritt aus. In der Schweiz stimmt das bei normalen Online-Abos nicht. Verträge sind grundsätzlich verbindlich. Ein Widerrufsrecht gibt es nur in Sonderfällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei bestimmten Versicherungen oder Konsumkrediten.
Für Maz heisst das konkret: Wenn Sie das Abo normal online abgeschlossen haben, können Sie sich nicht einfach pauschal auf ein gesetzliches Widerrufsrecht berufen. Massgeblich sind dann vor allem die AGB und die vereinbarte Kündigungsfrist. Die SKS weist regelmässig darauf hin, dass man Abo-Bedingungen vor dem Abschluss genau lesen sollte, gerade bei automatischer Verlängerung.
Wenn Maz nachweislich weiter abbucht oder nicht auf Ihre schriftliche Kündigung reagiert, reklamieren Sie zuerst direkt beim Anbieter mit Frist von 7 Tagen. Legen Sie Kündigungsbestätigung, Kontoauszug und Bildschirmfotos bei. Danach können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden und den Fall kurz mit Unterlagen schildern.
Auch das SECO ist bei Preis- und Konsumententhemen eine nützliche Referenz, besonders wenn unklare Preisangaben oder systematische Abo-Probleme im Raum stehen. Für Streit um eine Kartenbelastung ist aber primär Ihre Bank zuständig. Dort heisst das meist Beanstandung einer Kartentransaktion.
Für Maz-Fälle in der Schweiz sind diese Anlaufstellen hilfreich. Die SKS ist die bekannteste private Konsumentenschutzorganisation, und das SECO bietet offizielle Informationen zu Markt und Konsumthemen. Bewahren Sie bei einer Meldung immer Bestellbeleg, Kündigung und Zahlungsnachweis auf.
Das Bild ist klar: 1 positive und 4 negative Bewertungen aus 5 ausgewerteten Rückmeldungen. Damit wirkt die Kündigung von Maz insgesamt eher schwierig. Die häufigsten Probleme sind komplizierte Abläufe, Abbuchungen trotz Kündigung und schwacher Kundendienst.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Kündigung kompliziert | 1 von 5 | Mehrfach nachfassen |
Belastung danach | 1 von 5 | Trotz Frist abgebucht |
Kundendienst schwach | 1 von 5 | Unhöfliche Hilfe |
Versteckte Kosten | 1 von 5 | Gebühren unklar |
Rückzahlung klappt | 1 von 5 | Schnell erstattet |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
Forum Name | 4 von 5 | 1 |
1 bis 2 von 5 | 2 | |
TrustPilot | 1 bis 2 von 5 | 2 |
Viele Probleme entstehen nicht bei der Kündigung selbst, sondern weil Belege fehlen. Speichern Sie vorab einen Bildschirmfoto der Abo-Seite, die letzte Rechnung, die Kundennummer und das nächste Belastungsdatum. Wenn Sie einen Widerruf oder eine Rückzahlung verlangen, brauchen Sie zusätzlich Datum des Abschlusses und den exakt belasteten Betrag.
Bei Zahlungen per Karte sichern Sie den Kontoauszug oder die Kartenabrechnung mit sichtbarem Buchungseintrag. Schreiben Sie daneben kurz auf, wann Sie gekündigt haben und über welchen Kanal. Diese kleine Chronologie macht spätere Reklamationen viel einfacher.
Behalten Sie die Eingangsbestätigung, die endgültige Kündigungsbestätigung und einen Bildschirmfoto der letzten Kontoseite mit Status. Wenn Maz telefonisch etwas bestätigt, notieren Sie Name der Person, Datum und Uhrzeit. Nur so können Sie bei einer späteren Belastung lückenlos belegen, was passiert ist.
Kontrollieren Sie Ihr Zahlungsmittel mindestens bis zum Ende der nächsten Buchungsperiode. Gerade bei Abo-Fällen in der Schweiz zeigt sich ein Fehler oft erst auf dem nächsten Kartenabschluss oder Bankkonto.
Am besten kündigen Sie nicht auf den letzten Drücker, sondern mindestens 7 Tage vor der nächsten Belastung. So bleibt Zeit für Rückfragen oder eine zweite Nachricht. Wenn Sie nach 48 Stunden keine Eingangsbestätigung haben, sofort nachfassen.
Formulieren Sie klar, was Sie wollen: Kündigung per nächstmöglichem Termin, keine weitere Verlängerung, schriftliche Bestätigung und falls gewünscht Löschung personenbezogener Daten. Das klingt simpel, verhindert aber viele Missverständnisse.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr in EUR / CHF | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web oder Konto | vor nächster Belastung | €29.95 (CHF 28.45) | einfach |
App Store (iOS) | vor nächster Belastung | €29.95 (CHF 28.45) | mittel |
Google Play (Android) | vor nächster Belastung | €29.95 (CHF 28.45) | mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | €29.95 (CHF 28.45) | höher, guter Nachweis |
Wenn Sie schnell handeln wollen, ist der Weg über Web oder Konto meist der direkteste. Der Briefweg bringt den stärkeren Nachweis, dauert aber länger. App Store und Google Play sind nur dann sinnvoll, wenn Ihr Abo tatsächlich über diese Plattformen abgeschlossen wurde.
Kein Weg ist automatisch perfekt. Entscheidend ist, dass Sie am Ende eine schriftliche Bestätigung mit Datum haben. Ohne diese geraten Sie bei einer späteren Belastung schnell in eine Beweisfrage.
Sobald Sie die Kündigung abgeschickt haben, speichern Sie die Bestätigungsseite und legen Sie eine Erinnerung 3 Tage später an. Dann prüfen Sie, ob eine Bestätigungs-E-Mail eingetroffen ist. Fehlt sie, kontaktieren Sie Maz erneut mit Verweis auf Ihr erstes Sendedatum.
Überwachen Sie danach Ihr Bankkonto oder Ihre Kartenabrechnung bis mindestens zur nächsten erwarteten Belastung. Taucht trotzdem eine Abbuchung auf, reklamieren Sie zuerst bei Maz und danach nötigenfalls bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion. In der Schweiz geschieht das in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Wenn Sie nach der Kündigung Ersatz suchen, sind in der Schweiz NZZ ab etwa CHF 12.00 pro Monat, Tages-Anzeiger ab ca. CHF 15.00 pro Monat und Der Bund ab rund CHF 10.50 pro Monat naheliegende Alternativen. Wer möglichst wenig zahlen will, weicht auf Blick ab CHF 6.90 oder auf 20 Minuten kostenlos mit Werbung aus.
Wenn Sie Maz nicht online kündigen wollen oder zusätzlich einen postalischen Nachweis möchten, nutzen Sie die gefundene Anschrift der Schweizer Journalistenschule. Eine separate spezielle Kündigungsadresse nur für das digitale Abo wurde in den vorliegenden Daten nicht gefunden.
Die Adresse lautet:
Schreiben Sie auf den Brief Ihren Namen, Ihre Kundennummer, das betroffene Maz Abo und den Satz, dass Sie per nächstmöglichem Termin kündigen. Noch praktischer ist oft die Kombination aus Online-Kündigung und zusätzlicher E-Mail, weil Sie damit schneller eine Bestätigung erhalten.
Für die meisten Fälle reicht die schriftliche Kündigung über die Online-Plattform aus, weil genau dieser Weg in den recherchierten Angaben genannt wird (mazverlag.de). Wenn Sie eine klare Bestätigung mit Datum erhalten, müssen Sie nicht zusätzlich postalisch nachlegen.
Nur wenn keine Reaktion kommt oder wenn schon einmal trotz Kündigung abgebucht wurde, lohnt sich ein zusätzlicher schriftlicher Nachweis. In solchen Fällen gilt in der Schweiz: sauber dokumentieren, ruhig bleiben und jede Frist selbst mit Kalender und Belegen absichern.
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