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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Nutzerinnen und Nutzer merken erst bei der Kündigung, dass Mercedes-Benz nicht nur Autos verkauft, sondern auch laufende Dienste mit wiederkehrender Verrechnung anbietet. Dazu gehören vor allem digitale Extras im Mercedes-Benz Konto sowie Ladeangebote wie MB.CHARGE Public mit monatlichen Tarifen ab 0.00 CHF bis 9.90 CHF.
Mercedes-Benz ist eine etablierte Automarke mit Hauptsitz des Konzerns in Deutschland, für Kundinnen und Kunden in der Schweiz laufen einzelne Dienste aber über lokale oder europäische Plattformen mit Schweizer Preisen und Schweizer Recht. Für den Ladedienst gilt laut Bedingungen ausdrücklich schweizerisches Recht, und der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit von maximal einem Monat Frist "eu.charge.mercedes-benz.com".
Im Alltag zahlen viele nicht für ein klassisches Fahrzeugabo, sondern für Zusatzfunktionen, die an das Benutzerkonto oder das Fahrzeug gekoppelt sind. Dazu zählen digitale Extras, Entertainment-Pakete, Konnektivitätsdienste und beim Laden die Tarife MB.CHARGE Public S, M und L mit unterschiedlichen Preisvorteilen im Netzwerk "eu.charge.mercedes-benz.com".
Der Unterschied ist wichtig, weil die Kündigung je nach Produkt anders läuft. Für Produkt-Abonnemente im Konto ist die Kündigung direkt im Mercedes-Benz Benutzerkonto vorgesehen, während beim fehlenden Kontozugriff eine Kündigung per E-Mail an [email protected] möglich ist "shop.mercedes-benz.com".
In der Schweiz sind konkrete Kontaktdaten vorhanden: Telefon +41 848 123 456, E-Mail [email protected], Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr "shop.mercedes-benz.com". Ein Live-Chat ist nicht verfügbar, was bei dringenden Problemen lästig sein kann.
Preise werden in CHF ausgewiesen, was für Schweizer Kundschaft immerhin transparent ist. Wenn Sie nach der Kündigung zu einer anderen Marke wechseln möchten, liegen Alternativen wie Volvo bei ungefähr 30,000 bis 100,000 CHF, Lexus bei 35,000 bis 110,000 CHF und BMW bei 30,000 bis 150,000 CHF.
Viele Mercedes-Benz-Mitglieder sind frustriert, wenn nach der Kündigung doch noch etwas verrechnet wird. Genau deshalb sollten Sie vor dem Klick auf Kündigen zuerst den aktuellen Tarif, das nächste Belastungsdatum und den Namen des gebuchten Produkts festhalten.
Machen Sie einen Bildschirmfoto von Ihrer Tarifseite im Mercedes-Benz Konto und notieren Sie den letzten Tag des laufenden Abrechnungszeitraums. Für die Kontokündigung gilt laut Mercedes-Benz: spätestens am letzten Tag des jeweiligen Abrechnungszeitraums bis 23:59 Uhr kündigen "shop.mercedes-benz.com".
Wenn Sie noch Zugriff auf Ihr Konto haben, ist dies der direkteste Weg. Öffnen Sie Ihr Mercedes-Benz Benutzerkonto, gehen Sie zum Bereich Ihrer gebuchten Dienste oder Abonnemente und lösen Sie die Kündigung dort bis spätestens 23:59 Uhr am letzten Tag der laufenden Periode aus "shop.mercedes-benz.com".
Die Oberfläche kann je nach Dienst leicht anders heissen, üblich ist ein Weg über Konto, Dienste, Abonnemente oder digitale Extras und danach Kündigen oder Abonnement beenden. Falls Sie die passende Stelle nicht finden, hilft die offizielle Hilfe unter Widerrufsbelehrung und Hilfeseite von Mercedes-Benz.
Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Mercedes-Benz Benutzerkonto haben, dürfen Sie per E-Mail kündigen. Die Adresse lautet [email protected], dabei gilt eine Frist von 7 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums "shop.mercedes-benz.com".
Schreiben Sie in die Nachricht Ihren vollständigen Namen, die im Konto verwendete E-Mail-Adresse, wenn möglich die Fahrgestellnummer und den genauen Dienstnamen. So vermeiden Sie Rückfragen, die Sie sonst Zeit kosten. Telefonisch erreichen Sie den Support unter +41 848 123 456 von Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr, wobei gemeldet wurde, dass telefonischer Support teils nur auf Englisch verfügbar ist.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich schriftlich an die Schweizer Adresse senden. Das lohnt sich vor allem dann, wenn das Konto nicht zugänglich ist oder wenn schon einmal trotz Kündigung weiter belastet wurde.
Eine moderne Alternative zum klassischen Einschreiben ist ein zertifizierter digitaler Briefdienst wie Postclic, der Versand, Empfang und Öffnung protokolliert. Wenn Sie klassisch per Post vorgehen, planen Sie sicherheitshalber 5 bis 10 Arbeitstage ein.
Viele haben Angst, nach der Kündigung sofort den Zugang zu verlieren. Bei Mercedes-Benz ist die Kontokündigung an den laufenden Abrechnungszeitraum gekoppelt, deshalb bleibt der Dienst normalerweise bis zum Ende dieser Periode aktiv, wenn Sie rechtzeitig bis 23:59 Uhr am letzten Tag kündigen "shop.mercedes-benz.com".
Ein praktisches Beispiel: Wenn Ihre Monatsperiode am 31. Mai endet und Sie am 31. Mai um 20:00 Uhr kündigen, sollte der Zugang noch bis zum Ende dieses Tages bestehen. Kündigen Sie per E-Mail statt im Konto, muss die Nachricht wegen der 7-Tage-Frist deutlich früher raus.
Beim Ladedienstvertrag ist der entscheidende Punkt simpel: Er läuft auf unbestimmte Zeit. Wenn Sie nichts unternehmen, bleibt der Dienst bestehen, und laufende Monatskosten wie 4.90 CHF oder 9.90 CHF können weiter anfallen "eu.charge.mercedes-benz.com".
Eine ausdrückliche Klausel zur automatischen Verlängerung wird in den vorliegenden Bedingungen nicht konkret hervorgehoben. Praktisch bedeutet das trotzdem kein Entwarnungssignal, denn ein unbefristeter Vertrag wird eben nicht von selbst gestoppt.
Gerade bei digitalen Extras sorgt Unsicherheit für Frust: Bleiben Fahrzeugdaten, Rechnungen oder Kontoinformationen erhalten? Mercedes-Benz präzisiert die genaue Datenaufbewahrung nach der Kündigung in den vorliegenden Bedingungen nicht näher.
Darum sollten Sie vor der Kündigung Rechnungen, Vertragsübersichten und Bestätigungen selbst sichern. Wenn Datenschutz für Sie zentral ist, können Sie sich zusätzlich an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wenden, der in den Unterlagen als zuständige Stelle erwähnt wird.
Viele ärgern sich besonders dann, wenn kurz nach der Kündigung nochmals belastet wird. Für den Widerruf ist die Regel klar: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erhalten Sie alle Zahlungen innerhalb von vierzehn Tagen zurück "eu.charge.mercedes-benz.com".
Zusätzlich steht dort, dass ein Rückzahlungsanspruch besteht, ausser Sie haben verlangt, dass die Dienstleistung oder die Lieferung von Strom schon während der Widerrufsfrist beginnt "eu.charge.mercedes-benz.com". Für normale Kündigungen mitten in einer laufenden Periode ist keine klare allgemeine Zusage zu einer anteiligen Rückerstattung ersichtlich.
Hier wird es heikel: In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Wenn Mercedes-Benz in seinen Unterlagen trotzdem eine Frist von vierzehn Tagen nennt, dann ist das vor allem ein vertraglich gewährtes Recht, auf das Sie sich konkret berufen können.
Die Widerrufsfrist beträgt laut den vorliegenden Angaben vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Wenn Sie den Dienst schon aktiv nutzen wollten, kann der Rückzahlungsanspruch eingeschränkt sein, besonders bei sofort gestarteten Ladeleistungen.
Der schnellste Weg ist meist eine E-Mail an [email protected] mit Betreff Rückerstattung Mercedes-Benz und allen Belegen. Geben Sie Datum des Vertragsabschlusses, Abbuchungsdatum, Betrag in CHF und wenn möglich die Rechnungsnummer an.
Bleibt eine Antwort aus, rufen Sie unter +41 848 123 456 während 8:00 bis 18:00 Uhr an und verlangen Sie eine schriftliche Fallnummer. Bei unberechtigten oder trotz Kündigung weiter belasteten Kartenzahlungen können Sie in der Schweiz innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen.
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist vor allem eine Passage entscheidend: Der Ladedienstvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden "eu.charge.mercedes-benz.com". Das ist praxisnah, aber Sie müssen die Frist aktiv einhalten.
Eine kostenlose Testphase wird in den vorliegenden Bedingungen nicht genannt. Auch zur Datenaufbewahrung nach der Kündigung bleibt Mercedes-Benz unkonkret, was heisst: relevante Unterlagen besser vorab selbst sichern.
Für den Vertrag gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts "eu.charge.mercedes-benz.com". Das ist für Kundschaft in der Schweiz hilfreich, weil Sie sich nicht mit ausländischen Standardregeln herumschlagen müssen.
Weniger erfreulich ist der Passus zur Streitbeilegung: Die DCS nimmt laut Bedingungen nicht an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil "eu.charge.mercedes-benz.com". Wenn es klemmt, bleiben Ihnen vor allem direkter Support, Bankbeanstandung und Beratung bei der SKS.
| Tarif | Preis in CHF | Periode | Hauptmerkmal |
|---|---|---|---|
| MB.CHARGE Public S | 0.00 CHF | monatlich | Flexible Ladepreise |
| MB.CHARGE Public M | 4.90 CHF | monatlich | Ermässigte Netzpreise |
| MB.CHARGE Public L | 9.90 CHF | monatlich | Mehr IONITY-Vorteile |
Der günstigste Tarif ist MB.CHARGE Public S mit 0.00 CHF pro Monat, der teuerste MB.CHARGE Public L mit 9.90 CHF pro Monat "eu.charge.mercedes-benz.com". Wenn Sie nur selten öffentlich laden, lohnt sich ein kostenpflichtiger Tarif oft kaum.
Wer regelmässig bei IONITY oder Preferred Partnern lädt, kann mit M oder L profitieren. Preise pro Ladevorgang können je nach Ladegeschwindigkeit und Partner variieren, deshalb sollten Sie vor der Kündigung kurz nachrechnen, ob die monatliche Gebühr Ihren realen Rabatt überhaupt deckt.
Anders als viele vermuten, gibt es in der Schweiz kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für jeden online abgeschlossenen Vertrag. Wenn Mercedes-Benz ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen nennt, ist das ein konkretes vertragliches Entgegenkommen, das Sie im Streitfall direkt mit Verweis auf die eigenen Unterlagen geltend machen können.
Für laufende Abos zählt vor allem die vereinbarte Kündigungsfrist. Beim Mercedes-Benz Ladedienst ist eine Kündigung jederzeit mit maximal einem Monat Frist möglich, und für Produkt-Abonnemente im Konto gilt die Kündigung bis spätestens zum letzten Tag des Abrechnungszeitraums "shop.mercedes-benz.com".
Wenn Mercedes-Benz auf Ihre Kündigung oder Rückerstattungsforderung nicht reagiert, ist die Stiftung für Konsumentenschutz eine gute erste Anlaufstelle. Auch das SECO bietet allgemeine Informationen zu Konsumententhemen, irreführenden Geschäftspraktiken und unfairen Vertragsmodellen.
Bei Datenschutzfragen rund um Kontodaten oder Fahrzeugdaten können Sie sich an den EDÖB wenden. Bei Kartenproblemen ist nicht eine staatliche Stelle zuständig, sondern Ihre kartenausgebende Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard.
Das Bild ist klar negativ: 5 von 5 ausgewerteten Einzelbewertungen sind negativ. Die Kündigung wirkt bei Mercedes-Benz nach diesen Rückmeldungen eher mühsam, vor allem wegen fehlender Antworten, technischer Probleme und Belastungen trotz Kündigung.
Aus der Schweiz oder dem deutschsprachigen Umfeld werden drei Themen besonders häufig genannt: Schwierigkeiten bei der Kündigung, weitere Abbuchungen nach der Kündigung und telefonischer Support nur auf Englisch. Positiv ist immerhin, dass offizielle Kontaktwege mit Telefon, E-Mail und Kontozugang vorhanden sind.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Kündigung kompliziert | 2 | Keine Antwort |
| Weiter belastet | 2 | Trotz Kündigung |
| Schlechter Support | 1 | Nicht ernst genommen |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | 1 von 5 | 3 |
| 1 von 5 | 1 | |
| EQA Forum | negativ | 1 |
Wenn Sie keine Nachweise haben, wird jede Abo-Falle mühsamer. Sichern Sie vor der Kündigung einen Bildschirmfoto Ihres Mercedes-Benz Tarifs, die letzte Rechnung, das Belastungsdatum und den sichtbaren Kontostatus.
Für Rückerstattungen brauchen Sie zusätzlich den Zahlungsbeleg mit Betrag in CHF, das Datum der Abbuchung und idealerweise eine Transaktionsnummer. Wer per E-Mail kündigt, sollte die gesendete Nachricht als PDF speichern oder den Versandbeleg archivieren.
Viele Fehler passieren erst nach der vermeintlich erfolgreichen Beendigung. Speichern Sie deshalb die Bestätigungsseite, jede Antwort von Mercedes-Benz und kontrollieren Sie mindestens zwei weitere Kartenabrechnungen.
Der häufigste Fehler ist eine zu späte Kündigung. Im Konto muss sie spätestens am letzten Tag der Periode bis 23:59 Uhr erfolgen, per E-Mail sogar 7 Tage vor Periodenende "shop.mercedes-benz.com".
Ein weiterer Klassiker ist die Kündigung ohne schriftliche Bestätigung. Gerade weil Bewertungen von fehlenden Antworten und weiteren Abbuchungen berichten, sollten Sie niemals nur auf einen abgeschickten Klick vertrauen.
Viele erwarten automatisch eine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Tage. Diese ist in den vorliegenden Angaben für normale Kündigungen nicht klar zugesichert, deshalb sollten Sie damit nicht rechnen und stattdessen das genaue Belastungsdatum anpeilen.
Ebenso problematisch ist es, nach der Kündigung das Bankkonto nicht mehr zu prüfen. Wenn trotz Kündigung nochmals belastet wird, können Sie die Kartentransaktion in der Schweiz meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei der Bank beanstanden.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Einfach |
| Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel | |
| Google Play | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, guter Beleg |
Im Alltag ist das Webkonto am schnellsten, solange Sie Zugriff haben. E-Mail ist die praktikable Reserve, wenn das Konto blockiert ist oder technische Probleme macht.
Google Play wird in den Vorgaben als möglicher Weg genannt, für Mercedes-Benz selbst ist ein typisches Abo über App-Marktplätze aber nicht klar belegt. Darum sollten Sie diesen Weg nur prüfen, wenn die ursprüngliche Belastung tatsächlich über Google Play lief.
Viele Mercedes-Benz-Mitglieder sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder am Ende doch weiterzahlen. Direkt nach der Kündigung sollten Sie prüfen, ob ein Enddatum angezeigt wird und ob eine Bestätigungs-E-Mail eingetroffen ist.
Setzen Sie zusätzlich eine Kalendererinnerung auf den Tag nach der nächsten erwarteten Abrechnung. Dann sehen Sie sofort, ob doch noch eine Belastung auftaucht und können ohne Zeitverlust reagieren.
Kontrollieren Sie mindestens 30 Tage lang Ihre Kartenabrechnung oder Ihr Bankkonto. Wenn trotz Kündigung nochmals belastet wird, verlangen Sie zuerst schriftlich eine Korrektur bei Mercedes-Benz und reichen dann wenn nötig bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion ein.
In der Schweiz läuft diese Rückbelastung über den Kartenherausgeber, nicht über eine staatliche Chargeback-Stelle. Massgeblich sind die Bedingungen Ihrer Bank sowie die Regeln von Visa oder Mastercard unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA.
Wenn Sie sich nach der Kündigung neu orientieren, sind Volvo für Sicherheit und Umweltfokus, BMW für Fahrdynamik und Lexus für Zuverlässigkeit naheliegende Alternativen. Preislich bewegen sich diese Marken grob zwischen 30,000 CHF und 150,000 CHF je nach Modell.
Wenn Sie Mercedes-Benz schriftlich kündigen möchten, verwenden Sie die Schweizer Adresse. Das ist sinnvoll, wenn Sie ergänzend zum Konto oder zur E-Mail einen physischen Nachweis wollen.
Die bekannte Kündigungsadresse lautet:
Schreiben Sie in den Brief Ihren Namen, die im Konto verwendete E-Mail-Adresse, den betroffenen Dienst und das gewünschte Kündigungsdatum. Legen Sie wenn möglich eine Kopie der letzten Rechnung oder zumindest die Vertragsangaben bei.
Für eine fristgerechte Alltagskündigung ist das Mercedes-Benz Benutzerkonto meist schneller als die Post. Wenn aber technische Probleme auftreten oder Sie bereits schlechte Erfahrungen mit ausbleibenden Antworten gemacht haben, kann ein zusätzlicher Brief als Absicherung helfen.
Entscheidend ist am Ende nicht der schönste Weg, sondern der belegbare. Wer sauber dokumentiert, Fristen einhält und zwei Abrechnungen nachkontrolliert, spart sich meist den grössten Ärger.
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