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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele, die Myfeld kündigen wollen, sind zuerst verunsichert, weil unklar ist, ob ihr Abo überhaupt noch normal weiterläuft. Diese Unsicherheit ist berechtigt: Laut Berichterstattung über die sofortige Schliessung hatte Myfeld als digitaler Bauernhof in der Schweiz finanzielle Probleme und stellte den Betrieb abrupt ein ("schliesst per sofort", srf.ch).
Myfeld war ein Schweizer Angebot rund um Gemüse-Abos mit dem Gedanken, ein eigenes Feld digital mitzufinanzieren und Ernte nach Hause liefern zu lassen. Als letzte bekannte Gesellschaftsadresse wird Brugg AG genannt, konkret Badenerstrasse 13, 5200 Brugg AG; in den Vorgaben zu diesem Dienst ist zudem vermerkt, dass die Gesellschaft 2026 aus dem Handelsregister entfernt wurde.
Bezahlt wurde bei Myfeld nicht für eine klassische App, sondern für ein wiederkehrendes Abo mit Gemüsebezug. Die publizierten Modelle nennen ein Monatsabo für CHF 55.00 und ein Jahresabo für CHF 605.00, jeweils mit Zugang zu einem 16 Quadratmeter grossen Feld und saisonalem Gemüse inklusive Lieferung nach Hause (myfelt.ch).
Das Modell war saisonal aufgebaut, laut den verfügbaren Angaben mit Sommer- und Wintersaison. Wer ein solches Abo abgeschlossen hat, sollte deshalb vor der Kündigung prüfen, ob bereits Lieferungen angekündigt, ausstehend oder abgerechnet sind. Genau dort entstehen später oft Diskussionen über Restguthaben oder Rückerstattungen.
Myfeld war klar auf die Schweiz ausgerichtet, mit Schweizer Adresse, deutschsprachiger Kommunikation und Preisen in CHF. Als Kontaktkanal ist die Kontaktseite von Myfeld genannt, dazu die E Mail Adresse [email protected]. Eine Telefonnummer oder ein Live Chat sind in den recherchierten Angaben nicht aufgeführt.
Für Kündigungen ist auch wichtig: Das Abo verlängert sich automatisch, wenn es nicht rechtzeitig beendet wird (myfelt.ch). Eine feste Mindestvertragslaufzeit wurde nicht gefunden, aber die Aboformen waren monatlich oder jährlich ausgestaltet. Wer sich in eine Abo-Falle gedrängt fühlt, sollte deshalb als Erstes die letzte Rechnung und das Abschlussdatum anschauen.
Viele Myfeld-Mitglieder ärgern sich erst nach der Kündigung, wenn noch etwas verrechnet wird oder der Zugang früher endet als gedacht. Gehen Sie deshalb vor der Kündigung auf Nummer sicher und sichern Sie die entscheidenden Angaben: aktueller Tarif, nächstes Belastungsdatum und letzte Abbuchung.
Wenn Sie später eine Rückerstattung verlangen oder eine Kartenrückbelastung prüfen, sind genau diese Unterlagen entscheidend. Besonders bei gemeldeten Fällen von Weiterbelastung nach Kündigung lohnt sich diese Vorbereitung.
Die sauberste bekannte Kündigung läuft über das Kundenkonto. Laut SRF muss man sich bei Myfeld einloggen und im Bereich der Abonnemente die Kündigungsoption auswählen (srf.ch). Der praktische Klickweg lautet damit sinngemäss: Anmelden > Kundenkonto > Abonnemente > Myfeld-Abo auswählen > Kündigen bestätigen.
Wenn die Schaltfläche nicht sichtbar ist, öffnen Sie zuerst das Profil oder die Kontoeinstellungen und prüfen Sie, ob das Abo als aktiv markiert ist. Danach sollten Sie sofort ein Bildschirmfoto der Bestätigungsseite machen. Wenn eine Bestätigung per E Mail kommt, sichern Sie diese lokal als PDF. Die offizielle Anlaufstelle für Kontaktfragen ist die Kontaktseite.
Kündigen Sie nicht erst am letzten Tag. Weil automatische Verlängerung in den AGB erwähnt wird, sollten Sie die Kündigung vor dem nächsten Belastungstermin absenden. Wer bis kurz vor der Abbuchung wartet, riskiert unnötige Diskussionen über den Stichtag.
Viele Betroffene werden nervös, wenn im Konto keine klare Bestätigung erscheint oder der Zugang schon eingeschränkt ist. In diesem Fall können Sie zusätzlich per E Mail an [email protected] kündigen und dabei Name, verwendete E Mail Adresse, Aboart, Datum und den klaren Satz «Hiermit kündige ich mein Myfeld-Abo auf das nächstmögliche Datum» mitschicken.
Die recherchierten Supportangaben nennen keine Telefonnummer, aber eine Antwort innert 24 Stunden an Werktagen als typische Reaktionszeit. Weil es Berichte über schwache Erreichbarkeit gibt, sollten Sie in derselben Nachricht auch um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten und den Zustellnachweis Ihrer E Mail sichern.
Wenn das Kundenkonto nicht mehr funktioniert oder auf E Mails nichts zurückkommt, ist der Postweg eine zusätzliche Möglichkeit. Gerade wer bereits weiter belastet wurde, will oft den bestmöglichen Nachweis. In der Schweiz ist ein eingeschriebener Brief üblich; wer es digitaler mag, kann statt klassischer Post auch einen zertifizierten digitalen Briefdienst wie Postclic nutzen, der Versand und Öffnung nachweisbar dokumentiert.
Verwenden Sie für Myfeld die letzte bekannte Adresse:
Schreiben Sie kurz und konkret: Kündigung des Myfeld-Abos, Kundendaten, gewünschtes Enddatum, Bitte um Bestätigung. Rechnen Sie bei Postzustellung mit etwa 5 bis 10 Arbeitstagen, bis ein Brief verarbeitet oder beantwortet wird. Für eine laufende Monatsverlängerung ist das eher knapp.
Viele sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder auf bezahlter Leistung sitzen bleiben. Bei Myfeld hängt das praktisch davon ab, ob das Abo bis zum Ende der laufenden Periode weitergeführt wurde oder ob der Dienst schon eingestellt war. Allgemein gilt bei solchen Abos: Nach der Kündigung läuft der Zugang meist bis zum bereits bezahlten Ende der Periode weiter, also etwa bis zum nächsten Monatsdatum.
Wenn Myfeld die Leistung wegen Schliessung nicht mehr erbringt, ist die Lage heikler. Dann sollten Sie offene Lieferungen, bezahlte Restzeit und ausgebliebene Leistungen möglichst genau dokumentieren. Ohne diese Nachweise wird eine spätere Forderung unnötig mühsam.
Die AGB nennen eine automatische Verlängerung, sofern nicht vor Ablauf der Frist gekündigt wird (myfelt.ch). Wer also gar nichts unternimmt, riskiert grundsätzlich eine neue Belastung. Gerade weil Nutzerinnen und Nutzer von Abbuchungen nach Kündigung berichtet haben, lohnt sich ein Blick auf den nächsten Kartenabschluss.
Zu den Daten heisst es in den AGB, dass Benutzerdaten nach der Kündigung gemäss geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und verwahrt werden (myfelt.ch). Myfeld erklärt in den verfügbaren Angaben nicht im Detail, wie lange einzelne Kontodaten, Rechnungen oder Lieferdaten gespeichert bleiben. Laden Sie deshalb vor der Kündigung alles herunter, was Sie später noch brauchen könnten.
Viele Myfeld-Mitglieder sind frustriert, wenn nach der Kündigung noch Geld offen ist oder eine Rückzahlung ausbleibt. Laut den verfügbaren Angaben gibt es bei Myfeld eine Rückerstattungsrichtlinie, wonach Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden, nachdem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist (myfelt.ch).
Zusätzlich wird erwähnt, dass bei ungenutzten Abozeiten eine Rückerstattung möglich ist, abhängig davon, ob vor Ablauf der Frist gekündigt wurde. Bei Abrechnungsfehlern soll der Betrag umgehend zurückerstattet werden, sobald der Fehler der Kundenbetreuung gemeldet wird (myfelt.ch). Auf dem Papier klingt das ordentlich, in der Praxis deuten Nutzerberichte aber auf Verzögerungen hin.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Ein automatisches 14-Tage-Recht wie viele es aus dem Ausland kennen, besteht hier nicht für jedes Abo. Ein Widerrufsrecht gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa bei Haustürgeschäften oder gewissen Telefonabschlüssen über CHF 100.
Wenn Myfeld in der eigenen Widerrufsbelehrung freiwillig ein 14-Tage-Recht einräumt, können Sie sich auf diese Anbieterregel berufen. Das ist dann kein allgemeines Schweizer Grundrecht für alle Online-Abos, sondern ein vertragliches Versprechen von Myfeld. Genau deshalb sollten Sie bei der Rückerstattungsanfrage ausdrücklich auf die Widerrufsbelehrung und das Datum Ihres Vertragsabschlusses verweisen.
Der praktikabelste Weg ist eine kurze schriftliche Anfrage per E Mail an [email protected] mit allen Belegen in einem Paket. Nennen Sie Abschlussdatum, Kündigungsdatum, Betrag, Zahlungsart und den Grund: Widerruf, ungenutzte Restlaufzeit oder Fehlbelastung. Bitten Sie um Rückzahlung innert 14 Tagen und um schriftliche Bestätigung.
Wenn nach einer trotz Kündigung erfolgten Belastung keine Reaktion kommt, bleibt als letzter Schritt die Beanstandung der Kartentransaktion bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft das meist als Kartenrückbelastung. Bei Abo-Diensten kann man eine unberechtigte Zahlung in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses reklamieren. Zuständig ist Ihre kartenausgebende Bank, nicht eine staatliche Spezialstelle.
Die AGB von Myfeld enthalten für Kündigungen drei zentrale Punkte. Erstens: Das Abonnement verlängert sich automatisch, wenn nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt wird. Zweitens: Es gibt laut den vorliegenden Daten keine Mindestvertragslaufzeit, aber die Modelle sind typischerweise monatlich oder jährlich. Drittens: Ein kostenloser Testzeitraum endet automatisch mit kostenpflichtiger Fortsetzung, wenn nicht vorher gekündigt wird (myfelt.ch).
Für Kundinnen und Kunden heisst das ganz praktisch: Wer einen Test nutzt oder ein Monatsabo nur kurz wollte, darf den Termin nicht verpassen. Sonst läuft das Myfeld-Abo weiter und wird erneut belastet. Eine besondere Gebühr für die Kündigung wurde in den AGB nicht gefunden.
Die AGB nennen deutsches Recht als anwendbar und verweisen bei Streitigkeiten auf das ordentliche Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit (myfelt.ch). Für Schweizer Kundschaft ist das kein Nebendetail, denn bei Meinungsverschiedenheiten über Rückerstattungen kann die Durchsetzung komplizierter werden als bei rein schweizerischen Standardfällen.
Zu den Daten steht in den AGB, dass sie nach der Kündigung gemäss Datenschutzbestimmungen behandelt und verwahrt werden. Wer Rechnungen, Lieferbelege oder Kommunikationsverläufe braucht, sollte diese noch vor dem Schliessen des Kontos sichern. Sonst fehlen später genau die Unterlagen, die bei einer Reklamation zählen.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
Monatsabo | CHF 55.00 | Monatlich | 16 m2 Feld, Gemüse, Lieferung |
Jahresabo | CHF 605.00 | Jährlich | 16 m2 Feld, Gemüse, Lieferung |
Das Jahresabo ist der höchste Einzelbetrag mit CHF 605.00, das Monatsabo die kleinere Einstiegshürde mit CHF 55.00 pro Monat. Rechnet man 12 Monate zusammen, kostet das Monatsabo CHF 660.00 pro Jahr. Das Jahresabo spart damit CHF 55.00 gegenüber 12 einzelnen Monatszahlungen.
In Prozent entspricht das einer Ersparnis von rund 8.3 Prozent. Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Wegen der Berichte über Schliessung und Rückerstattungsprobleme lohnt sich ein langfristiges Jahresabo heute kaum, falls überhaupt noch offene Vertragsfragen bestehen.
Viele denken bei Online-Abos sofort an ein automatisches 14-Tage-Rückgaberecht. In der Schweiz stimmt das so nicht. Für normal online abgeschlossene Abos gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Entscheidend sind deshalb meist die AGB und die freiwillige Widerrufsbelehrung des Anbieters.
Ein Widerrufsrecht besteht in der Schweiz nur in besonderen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften oder gewissen telefonisch abgeschlossenen Verträgen über CHF 100. Wenn Myfeld Ihnen in seiner Widerrufsbelehrung 14 Tage einräumt, zählt dieses vertragliche Recht zusätzlich. Das ist für Ihre Reklamation oft der stärkste Hebel.
Wenn Myfeld nicht reagiert, gehen Sie pragmatisch vor. Sammeln Sie Kündigungsnachweis, Rechnungen, E Mails und Kartenabbuchungen in einer Datei. Schreiben Sie dann eine letzte Frist von 10 Tagen an Myfeld. Bleibt auch das ohne Antwort, können Sie sich an Konsumentenstellen wenden und parallel Ihre Bank wegen einer Beanstandung kontaktieren.
In der Schweiz sind für allgemeine Preis- und Konsumententhemen die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sinnvolle Anlaufstellen. Die SKS hilft bei der Einordnung typischer Abo-Fallen, SECO bietet offizielle Informationen für Konsumentinnen und Konsumenten. Bei Kartenproblemen ist aber Ihre Bank die erste Adresse.
Das Bild ist deutlich: 0 positive und 5 negative Einzelbewertungen zur Kündigung. Die Kündigung von Myfeld wirkt anhand der vorliegenden Rückmeldungen eher schwierig. Häufig genannt werden fehlende Antworten, Belastungen trotz Kündigung und zähe Rückerstattungen.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Weiterbelastung | Häufig | Trotz Kündigung abgebucht |
Rückerstattung | Häufig | Lange Wartezeit |
Kundendienst | Häufig | Keine Reaktion |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
Negativ | Kündigung | Negativ | |
TrustPilot | Negativ | Belastung | Negativ |
Eppenberger Forum | Negativ | Rückerstattung | Negativ |
Positive Kündigungsberichte liegen in den vorliegenden Daten keine vor. Der faire Gegengewichtspunkt ist: Die Grundidee von regionalem Gemüse und direkter Lieferung war für viele attraktiv. Für die Kündigungspraxis hilft das aber leider kaum.
Wer bei Myfeld sauber dokumentiert, spart im Streitfall Zeit. Gerade wenn man Sorge hat, dass noch etwas verrechnet wird, sollten Sie die Beweise vor dem Klick auf Kündigen sichern. Ein Bildschirmfoto nachher allein reicht oft nicht.
Wenn Sie Geld zurückfordern, brauchen Sie Beträge und Daten auf den Franken genau. Notieren Sie darum den exakten Buchungstext auf Ihrer Karte oder im E Banking. Das ist oft der Punkt, an dem Reklamationen unnötig scheitern.
Ein häufiger Fehler ist die Kündigung ohne Beweis. Wer nur auf einen Klick vertraut und keine Bestätigung speichert, hat später schlechte Karten. Genau bei Myfeld ist das riskant, weil mehrere Nutzer von Weiterbelastungen berichtet haben.
Ebenso problematisch ist eine zu späte Kündigung kurz vor dem nächsten Belastungstag. Wegen der automatischen Verlängerung kann eine verspätete Kündigung noch eine weitere Periode auslösen. Das lohnt sich kaum, wenn Sie ohnehin raus wollen.
Wenn das Konto noch zugänglich ist, kündigen Sie dort und schicken am selben Tag zusätzlich eine kurze E Mail. So haben Sie zwei Spuren. Wenn das Konto nicht mehr geht, nutzen Sie E Mail und falls nötig Postweg an die letzte bekannte Adresse in Brugg AG.
Erwarten Sie nicht automatisch eine anteilige Rückerstattung, nur weil Sie nicht mehr nutzen. Verweisen Sie stattdessen konkret auf Widerruf, ungenutzte Restzeit oder Fehlbelastung. Und kontrollieren Sie den nächsten Kartenabschluss während mindestens 30 Tagen sehr genau. Achtung, da wird’s heikel, wenn nochmals eine Abbuchung auftaucht.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web-Konto | Vor nächster Abbuchung | Gratis | Einfach |
App Store | Vor nächster Abbuchung | Gratis | Mittel |
Google Play | Vor nächster Abbuchung | Gratis | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Gratis | Höher, mehr Beweis |
Das Web-Konto ist am schnellsten, wenn es noch funktioniert. E Mail ist praktisch für die schriftliche Spur. Der Postweg bringt mehr Nachweis, braucht aber Zeit. App Store und Google Play wurden in den Recherchedaten als mögliche Wege genannt, sind hier aber nur dann relevant, wenn Ihr Myfeld-Abo tatsächlich über diese Plattformen abgeschlossen wurde.
Entscheidend ist nicht der schönste Weg, sondern der belegbare. Wenn bereits Probleme mit Reaktionen bestehen, kombinieren viele Betroffene zwei Kanäle am selben Tag. Das ist bei unklaren Fällen oft die effizienteste Lösung.
Direkt nach der Kündigung sollten Sie die Bestätigung speichern und einen Kalendereintrag auf den nächsten möglichen Belastungstag setzen. So merken Sie sofort, wenn doch nochmals etwas belastet wird. Wer diese Nachkontrolle auslässt, entdeckt Probleme oft erst Wochen später.
Prüfen Sie ausserdem, ob in der Bestätigung ein Enddatum steht. Wenn dort nur «Anfrage erhalten» steht, ist das noch keine sichere Beendigung. In diesem Fall lohnt sich eine kurze Nachfrage per E Mail am gleichen oder nächsten Werktag.
Kontrollieren Sie mindestens den nächsten Kartenabschluss. Wenn trotz Kündigung eine Abbuchung erscheint, können Sie bei Ihrer Bank innert in der Regel 30 Tagen eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. Halten Sie dazu Kündigungsnachweis, Kartenabschluss und Kommunikation mit Myfeld bereit.
Als Alternativen kommen etwa Farmy mit lokalen Lebensmitteln, die Abo-Box der Gemüse-Akademie ab rund CHF 30 pro Woche oder klassische regionale Gemüsekisten von Migros oder Coop infrage. Wer flexibler bleiben will, fährt mit Einzelbestellungen oft stressfreier als mit einem Jahresabo.
Wenn Sie Myfeld schriftlich auf dem Postweg kontaktieren möchten, nutzen Sie die letzte bekannte Adresse:
Schicken Sie nur eine kurze, klare Kündigung mit Ihren Kundendaten und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Für laufende Fristen ist der Postweg langsamer als das Kundenkonto oder die E Mail.
Wenn Ihr Konto noch erreichbar ist, ist die Kündigung direkt im Myfeld-Konto meist schneller. Ergänzend lohnt sich eine E Mail an [email protected], damit Sie neben dem Klick auch einen textlichen Nachweis haben. Gerade bei einem bereits geschlossenen oder schwer erreichbaren Anbieter ist doppelte Dokumentation oft die beste Absicherung.
Falls Sie bereits belastet wurden und keine Antwort erhalten, warten Sie nicht endlos. Nach kurzer schriftlicher Frist sollten Sie Ihre Bank einschalten und die Kartenbelastung beanstanden. So bleiben Sie nicht in einer unnötigen Hängepartie.
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