Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Myplace vermietet in der Schweiz Lagerraum auf Abo-Basis. Laut Preisübersicht gibt es Flächen ab 1 m² für CHF 73.45 pro Monat bis 15.90 m² für CHF 917.58 pro Monat, jeweils mit Mindestmietdauer von 2 Wochen. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und Firmen, die Möbel, Akten oder saisonale Gegenstände auslagern wollen "Preise ab CHF 73.45" (myplace.ch).
Viele Kundinnen und Kunden sind schon am Anfang unsicher, was sie genau abgeschlossen haben. Bei Myplace geht es nicht um einen Gratisdienst mit späterer Umwandlung, sondern um einen laufenden Mietvertrag für Lagerraum. Laut AGB sind die Verträge grundsätzlich unbefristet, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, und der Vertrag untersteht schweizerischem Recht "Verträge sind grundsätzlich unbefristet" (myplace.ch).
Bezahlt wird nicht für eine App, sondern für physischen Stauraum. Je nach Tarif mieten Sie 1 m², 2.13 m², 5.12 m², 10.88 m² oder 15.90 m² Lagerfläche. Dazu kommen die praktische Verfügbarkeit je nach Standort und mögliche Rabatte für Langzeitmieter, die Myplace auf der Preiseseite erwähnt (myplace.ch).
Für die Kündigung ist dieser Punkt entscheidend: Es handelt sich um einen Mietvertrag mit laufender Verrechnung. Wer einfach den Zugang nicht mehr nutzt oder keine Sachen mehr einlagert, beendet den Vertrag nicht automatisch. Genau hier tappen viele in eine Abo-Falle und erhalten später nochmals eine Belastung.
Myplace bietet deutschsprachige Informationen auf myplace.ch und nennt als Supportkanäle Telefon, E Mail, Chat und schriftliche Kündigung per Post oder persönlich. Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr sowie Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Die Hotline lautet 0800 491 491, die E Mail Adresse ist [email protected] (myplace.ch).
Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist wichtig, dass die Preise in CHF ausgewiesen sind und das Angebot lokal verankert ist. Wenn Sie nach der Kündigung einen anderen Anbieter suchen, liegen Vergleichspreise laut Marktdaten etwa bei CHF 30 bis CHF 300 pro Monat, etwa bei Buchbinder Lagerraum, Shurgard, Space Self Storage oder Lagerraum Zürich.
Viele Myplace-Mitglieder ärgern sich, wenn nach der Kündigung doch noch etwas verrechnet wird. Bevor Sie kündigen, notieren Sie deshalb Ihr heutiges Datum, den letzten bezahlten Zeitraum und machen Sie eine Aufnahme Ihrer aktuellen Buchung. Das ist besonders nützlich, falls später eine Belastung auftaucht, die Sie beanstanden müssen.
Schauen Sie in Ihre Unterlagen, wann Ihre Mindestmietdauer von 2 Wochen erfüllt ist. Wenn Sie sehr früh kündigen, ist das laut vorliegenden Angaben zwar ohne zusätzliche Kündigungsgebühr möglich, aber Sie sollten sauber dokumentieren, ab welchem Datum der Vertrag enden soll. Speichern Sie ausserdem allfällige Rechnungen oder Zahlungsbelege mit CHF-Betrag.
Der wichtigste Punkt vorweg: Myplace bietet auf der Webseite keinen klar sichtbaren Kündigungsbutton. Laut FAQ muss die Kündigung schriftlich erfolgen, und zwar per E Mail, per Post oder persönlich zu den Bürozeiten "Ein formloses Schreiben kann per E Mail oder Post übermittelt werden oder persönlich zu den Bürozeiten vorbeigebracht werden" (myplace.ch).
Am schnellsten geht es in der Praxis meist per E Mail an [email protected]. Schreiben Sie in den Betreff klar "Kündigung Myplace Mietvertrag" und nennen Sie im Text Ihren Namen, Ihre Kundendaten, den Standort, die gemietete Einheit und das gewünschte Vertragsende. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum.
Falls Sie lieber auf Papier kündigen möchten, ist ein normaler Brief möglich. Weil öffentlich keine spezielle Kündigungsadresse genannt wird, ist dieser Weg etwas mühsamer. Wenn Sie einen beweissicheren Versand möchten, kann statt eines klassischen Einschreibens auch ein digital nachweisbarer Briefdienst wie Postclic sinnvoll sein, weil Versand, Zustellung und Öffnung dokumentiert werden.
Weil der Prozess auf der Webseite nicht selbsterklärend ist, hilft ein Anruf oft, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie erreichen Myplace unter 0800 491 491, Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:30 Uhr und Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr. Auch ein Chat ist zu Geschäftszeiten verfügbar (myplace.ch).
Der Haken: Ein Telefonat allein ersetzt laut FAQ die schriftliche Kündigung nicht. Nutzen Sie Anruf oder Chat darum als Vorabklärung. Fragen Sie nach der richtigen Zuordnung Ihrer Einheit und schicken Sie die Kündigung danach sofort schriftlich nach. Achtung, da wird’s heikel: Wer sich nur auf eine mündliche Zusage verlässt, steht ohne klaren Beweis da.
Nach einer fristgerechten Kündigung endet Ihr Mietverhältnis nicht im gleichen Moment des Versands, sondern zum bestätigten Enddatum. Da Myplace in den öffentlich zugänglichen FAQ keine starre Standardfrist nennt, sollten Sie sich das konkrete Vertragsende schriftlich bestätigen lassen. So vermeiden Sie Streit darüber, ob Ihr Zugang oder Ihr Lagerraum zu früh oder zu spät endet.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft der Vertrag gemäss AGB grundsätzlich unbefristet weiter. Genau darum erleben manche Kundinnen und Kunden die automatische Fortsetzung als unangenehme Überraschung. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Nichtbenutzung das Ende auslöst.
Viele sorgen sich, nach der Kündigung den Zugang sofort zu verlieren. Bei Myplace zählt in der Praxis das bestätigte Vertragsende. Räumen Sie die Einheit darum nicht erst am letzten Abend, sondern mindestens 1 bis 2 Werktage früher, damit bei Rückfragen noch Zeit bleibt.
Zur Datenspeicherung nach Kündigung nennen die AGB keine konkreten Fristen. Myplace präzisiert öffentlich nicht, wie lange personenbezogene Daten nach Vertragsende gespeichert bleiben. Wenn Sie Unterlagen brauchen, laden Sie Rechnungen, Korrespondenz und Vertragsbestätigungen vor dem Abschluss des Falls herunter.
Viele Kundinnen und Kunden ärgern sich besonders dann, wenn sie nach der Kündigung keine Rückerstattung erhalten. Bei Myplace gibt es immerhin einen wichtigen Punkt: Bei ausserordentlicher Kündigung wird das vorausbezahlte Mietentgelt anteilig zurückerstattet. Laut Anbieter erhalten Mieterinnen und Mieter die unverbrauchte Vorauszahlung zurück (myplace.ch).
Das ist deutlich besser als bei manchen Abo-Diensten, die gar nichts zurückzahlen. Gleichzeitig nennt Myplace keine öffentlich klaren Regeln zu Rückerstattungen wegen Abrechnungsfehlern in den AGB. Wenn bei Ihnen nach der Kündigung nochmals ein Betrag abgebucht wurde, sollten Sie deshalb rasch schriftlich reklamieren und den exakten CHF-Betrag nennen.
In der Schweiz gibt es bei Internetkäufen und telefonischen Verträgen grundsätzlich kein allgemeines Widerrufsrecht. Das ist ein häufiger Irrtum. Ein gesetzliches 14-Tage-Recht gibt es nur in besonderen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkreditverträgen oder bei vielen Privatversicherungen seit dem 1. Januar 2022.
Für Myplace heisst das konkret: Wenn die AGB kein freiwilliges Widerrufsrecht vorsehen, können Sie sich in der Regel nicht einfach innert 14 Tagen ohne Weiteres lösen. Die SKS und das SECO weisen seit Jahren darauf hin, dass in der Schweiz oft die Vertragsbedingungen des Anbieters entscheidend sind.
Der praktischste Weg ist eine E Mail an [email protected] mit Betreff "Rückerstattung nach Kündigung Myplace". Nennen Sie Ihren Namen, den Standort, das Kündigungsdatum, den bereits bezahlten Zeitraum und den verlangten Betrag in CHF. Legen Sie die Kündigungsbestätigung und den Zahlungsbeleg bei.
Wenn innerhalb von 5 bis 10 Werktagen keine klare Antwort kommt, rufen Sie unter 0800 491 491 nach und verweisen auf Ihre E Mail. Als letzter Schritt können Sie eine Kartenrückbelastung bei Ihrer Bank prüfen. In der Schweiz erfolgt diese Beanstandung meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses beim Kartenherausgeber, nicht bei einer staatlichen Stelle.
Die AGB von Myplace sind für die Kündigung zentral. Laut den verfügbaren Vertragsangaben sind die Verträge grundsätzlich unbefristet, die Mindestmietdauer beträgt 2 Wochen und es gibt keine kostenlosen Testzeiträume. Wer also mietet, startet direkt in einen zahlungspflichtigen Vertrag "Mindestmietdauer zwei Wochen" (myplace.ch).
Für die Praxis heisst das: Sie müssen aktiv kündigen, sonst läuft das Mietverhältnis weiter. Das lohnt sich kaum hinauszuschieben, wenn Sie den Lagerraum schon nicht mehr brauchen. Gerade bei kurzen Zwischenlagerungen vergessen Kundinnen und Kunden den laufenden Charakter des Vertrags besonders oft.
Myplace hält laut den Vertragsdaten fest, dass Mietpreise im Lauf der Zeit erhöht werden können und schweizerisches Recht gilt. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das ist keine ungewöhnliche Klausel, aber sie zeigt klar, dass Preis und Laufzeit nicht statisch sind (myplace.ch).
Zur Datenspeicherung nach Kündigung bleibt Myplace unkonkret. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, bewahren Sie Ihre Korrespondenz, Rechnungen und die Endbestätigung mindestens bis nach dem nächsten Kartenabschluss auf. So können Sie spätere Unstimmigkeiten schneller klären.
| Tarif | Preis in CHF | Periode | Leistung |
|---|---|---|---|
| Kleinlagerraum | CHF 73.45 | Monatlich | 1 m² Lagerraum |
| Mittlerer Lagerraum | CHF 138.23 | Monatlich | 2.13 m² Lagerraum |
| Grosser Lagerraum | CHF 257.83 | Monatlich | 5.12 m² Lagerraum |
| XL Lagerraum | CHF 630.72 | Monatlich | 10.88 m² Lagerraum |
| XXL Lagerraum | CHF 917.58 | Monatlich | 15.90 m² Lagerraum |
Die günstigste veröffentlichte Option ist der Kleinlagerraum für CHF 73.45 pro Monat. Am teuersten ist der XXL Lagerraum für CHF 917.58 pro Monat. Laut Myplace können Preise je nach Standort und Verfügbarkeit abweichen, was bei Zürich oft stärker ins Gewicht fällt als bei kleineren Standorten (myplace.ch).
Wenn Sie nur wenige Kisten lagern, kann ein 1 m² oder 2.13 m² Raum reichen. Wer monatelang eine grosse Einheit halb leer stehen lässt, zahlt schnell zu viel. Rechnen Sie deshalb die effektiv genutzte Fläche nach und vergleichen Sie mit Alternativen im Bereich von CHF 30 bis CHF 300 pro Monat.
Rabatte für Langzeitmieter sind möglich, aber keine generelle Preissenkung. Eine ausgewiesene Jahresabrechnung mit Sparvorteil nennt Myplace in den vorliegenden Daten nicht. Wenn Ihr Bedarf gesunken ist, lohnt sich oft eher ein Tarifwechsel oder die Kündigung als das blosse Weiterlaufenlassen.
Für Myplace gilt schweizerisches Recht. Wenn keine Kündigungsfrist vereinbart ist, wird im schweizerischen Vertragsrecht oft auf die vertragliche Ausgestaltung und bei periodischen Zahlungen auf Regeln wie Art. 266c OR geschaut, der bei monatlicher Zahlungsweise als Orientierung eine Frist von einem Monat kennt. Entscheidend bleibt aber, was konkret im Vertrag und in den AGB steht.
Beim Widerruf ist die Lage in der Schweiz strenger als viele denken. Es gibt kein allgemeines Online-Widerrufsrecht. Das passt dazu, dass Myplace in den AGB kein besonderes Widerrufsrecht ausdrücklich nennt. Wenn Sie online abgeschlossen haben und nun sofort zurück wollen, hilft meistens nur eine kulante Einigung mit dem Anbieter.
Wenn Myplace auf eine klare schriftliche Kündigung nicht reagiert oder nach Vertragsende weiter abbucht, reklamieren Sie zuerst direkt beim Anbieter mit Datum, Betrag und Belegen. Setzen Sie eine kurze Frist von 7 Kalendertagen für die Antwort. Legen Sie E Mail, Bestätigung und Kontoauszug zusammen ab.
Bleibt das erfolglos, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz und an Informationsseiten des SECO orientieren. Für Kartenzahlungen kommt zusätzlich die Beanstandung bei Ihrer Bank in Frage. Die SKS finden Sie unter stiftungkonsumentenschutz.ch, das SECO unter seco.admin.ch.
Das Bild ist durchzogen: 1 positive, 3 negative und 1 neutrale Rückmeldung. Daraus ergibt sich ein eher schwieriger Eindruck. Die häufigsten Kritikpunkte sind umständliche Kündigung, unerwartete Gebühren nach Vertragsende und Verzögerungen bei der Bestätigung. Das passt auch zu den lokalen Problemen wie eingeschränktem Chat und teilweise ungenügender Unterstützung auf Deutsch.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Kündigung umständlich | Häufig | Mehrfach nachhaken |
| Belastung nach Ende | Häufig | Unerwartete Gebühren |
| Rückerstattung klappt | Selten | Schnell bearbeitet |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Rückmeldungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | Negativ | 1 |
| Negativ | 1 | |
| Google Reviews | Negativ | 1 |
| Forum | Positiv | 1 |
| App Store | Neutral | 1 |
Wenn die Schritte unklar sind, hilft saubere Dokumentation am meisten. Sichern Sie vor der Kündigung eine Aufnahme Ihres Tarifs, des Standorts und des letzten bezahlten Monats. Notieren Sie ausserdem das gewünschte Enddatum in einem Satz, den Sie direkt in die E Mail kopieren können.
Falls Sie eine Rückerstattung verlangen oder eine spätere Belastung beanstanden müssen, brauchen Sie vor allem drei Belege. Das sind die versandte Kündigung, die Bestätigung von Myplace und der Kontoauszug mit dem fraglichen CHF-Betrag. Ohne diese Unterlagen wird es unnötig zäh.
Der häufigste Fehler ist eine nur mündliche Kündigung per Telefon. Weil Myplace laut FAQ eine schriftliche Kündigung verlangt, fehlt sonst der klare Nachweis. Ebenfalls verbreitet ist das Warten bis kurz vor dem nächsten Abrechnungszeitpunkt, obwohl noch Fragen zur Zuordnung der Einheit offen sind.
Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass bei jeder vorzeitigen Beendigung automatisch alles zurückgezahlt wird. Anteilige Rückerstattung ist bei ausserordentlicher Kündigung vorgesehen, aber nicht jede Situation wird öffentlich gleich genau geregelt. Wer das nicht sauber schriftlich einfordert, verliert oft unnötig Zeit.
Wenn auf der Webseite kein klarer Kündigungsweg sichtbar ist, lassen Sie sich davon nicht bremsen. Schicken Sie die Kündigung direkt per E Mail und rufen Sie am selben oder nächsten Werktag nach. So umgehen Sie den dunklen Mustertrick eines unklaren Prozesses.
Setzen Sie sich ausserdem einen Kalendereintrag für 30 Tage nach dem letzten Kartenabschluss. Dann sehen Sie rasch, ob nach der Kündigung doch noch etwas abgebucht wurde. Genau diese Nachkontrolle fehlt bei vielen negativen Erfahrungsberichten.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Verrechnung | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Einfach |
| App Store | Vor nächster Verrechnung | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Mittel |
| Google Play | Vor nächster Verrechnung | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage vorher | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Höher, aber guter Nachweis |
Für Myplace passt in der Praxis vor allem die schriftliche Kündigung per E Mail oder Brief, weil genau diese Wege in den FAQ genannt werden. Die Store Wege stehen zwar oft in allgemeinen Vergleichstabellen, sind hier aber nur relevant, wenn Ihr Vertrag tatsächlich über einen Store abgeschlossen wurde. Bei einem klassischen Lagervertrag ist das normalerweise nicht der Fall.
Entscheidend ist weniger der Kanal als der Nachweis. Wer sauber dokumentiert, spart sich viel Hin und Her. Darum ist eine kurze, klare schriftliche Kündigung fast immer die effizienteste Lösung.
Viele haben Angst, zu früh den Zugang zu verlieren oder später doch noch eine Belastung zu sehen. Prüfen Sie sofort nach der Bestätigung das Enddatum und gleichen Sie es mit Ihrem gewünschten Termin ab. Machen Sie eine Aufnahme der Bestätigung und kontrollieren Sie den nächsten Kartenabschluss oder Ihr Bankkonto während mindestens 30 Tagen.
Falls trotz Kündigung nochmals ein Betrag erscheint, reklamieren Sie zuerst bei Myplace mit Belegen. Bleibt das erfolglos, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz läuft das in der Regel über den Kartenherausgeber und oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Wenn Sie weiterhin Lagerraum brauchen, aber flexibler oder günstiger mieten möchten, kommen etwa Shurgard mit CHF 45 bis CHF 300 pro Monat, Buchbinder Lagerraum mit CHF 30 bis CHF 220 pro Monat oder Space Self Storage mit CHF 60 bis CHF 250 pro Monat in Frage. Für kleine Mengen kann ein Wechsel in eine kleinere Einheit oft mehr bringen als ein kompletter Anbieterwechsel.
Myplace veröffentlicht in den FAQ keine eigene spezielle Kündigungsadresse für die Schweiz. Öffentlich klar genannt wird nur, dass die Kündigung schriftlich per E Mail, per Post oder persönlich zu den Bürozeiten möglich ist. Gerade deshalb ist die E Mail an [email protected] meist der einfachste Startpunkt.
Wenn Sie den Postweg nutzen wollen, sollten Sie vorab telefonisch unter 0800 491 491 die passende Zustelladresse für Ihren Standort bestätigen lassen. So vermeiden Sie, dass Ihr Schreiben bei einer allgemeinen Stelle landet und unnötig liegen bleibt.
Weil keine eindeutige Kündigungsanschrift prominent veröffentlicht ist, lohnt sich eine zweigleisige Vorgehensweise. Senden Sie die Kündigung per E Mail und lassen Sie sich, falls nötig, am Telefon die korrekte Postadresse bestätigen. Das ist in der Schweiz oft der schnellste Weg, um bei solchen unklaren Prozessen auf Nummer sicher zu gehen.
Wenn Sie persönlich kündigen möchten, ist das laut FAQ zu den Bürozeiten möglich. Nehmen Sie dann eine ausgedruckte Kündigung in zweifacher Ausführung mit und lassen Sie sich den Empfang auf Ihrer Kopie bestätigen.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.