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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Selbermachen ist im vorliegenden Kontext ein Magazin-Abo rund um Heimwerken, Basteln und Anleitungen für Projekte zu Hause. Für die Schweiz sind vor allem Leserinnen und Leser relevant, die nach «selber machen abo kündigen» oder «selber machen leserservice kündigen» suchen und ein laufendes Abo sauber stoppen möchten.
Die konkreten Abo-Angebote mit CHF-Preisen sind über Abo-Plattformen und den Verlag auffindbar, etwa mit Jahresabo zu CHF 72.50, Vorteilsabo zu CHF 51.60 und Halbjahresabo zu CHF 36.25 (aboandmore.ch, verlagshaus24.ch). Eine verlässliche Angabe zu Gründungsjahr, Nutzerzahl oder Hauptsitz des Magazins selbst liegt in den geprüften Quellen nicht klar vor.
Bezahlt wird bei Selbermachen nicht für eine unbeschränkte Plattform, sondern für periodische Magazinlieferungen. Das Jahresabo umfasst 12 Ausgaben pro Jahr plus 3 Monate gratis, das Vorteilsabo 11 Ausgaben pro Jahr und das Halbjahresabo 6 Ausgaben pro Jahr (aboandmore.ch).
Wer kündigen will, ist oft genervt, weil unklar ist, ob nur künftige Lieferungen enden oder ob auch bereits bezahlte Beträge zurückkommen. Genau hier ist Selbermachen eher streng: Bei einer Kündigung ist laut den verfügbaren Angaben keine Rückerstattung für ungenutzte Zeit vorgesehen (selbermacherei.eu).
Für die Schweiz ist wichtig, dass Preise in CHF kommuniziert werden und dass sich Leserinnen und Leser auf Schweizer Konsumentenregeln berufen können. Gleichzeitig läuft der Leserservice gemäss den verfügbaren Kontaktdaten über [email protected] und die Telefonnummer 01805321617, erreichbar Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Die Mitgliedschaft oder das Abo verlängert sich automatisch, solange keine Kündigung erfolgt, und eine Mindestlaufzeit wird in den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich genannt (selbermacherei.eu). Einen kostenlosen Testzeitraum erwähnen die Bedingungen ebenfalls nicht, darum droht hier keine typische Probeabo-Falle, aber die automatische Verlängerung bleibt ein klassischer Stolperstein.
Viele Selbermachen-Mitglieder sorgen sich, dass sie nach der Kündigung noch belastet werden oder den Zugang zu früh verlieren. Darum lohnt sich vor jedem Schritt ein kurzer Kontrollblick auf die nächste Verrechnung, den aktuellen Tarif und die hinterlegte Zahlungsart.
Machen Sie vor der Kündigung drei Dinge: Erstellen Sie ein Bildschirmfoto Ihres aktuellen Abos, notieren Sie das nächste Rechnungsdatum und sichern Sie alle Unterlagen zur letzten Zahlung. Wenn Sie ein Nutzerkonto haben, speichern Sie zusätzlich die Kontoansicht, weil nach der Kündigung laut Bedingungen sämtliche Nutzerdaten gelöscht werden können (selbermacherei.eu).
Die direkt belegte Methode ist die Kündigung über das Nutzerkonto auf der Website. Laut den recherchierten Angaben muss der Nutzer die entsprechenden Einstellungen auf der Website aufrufen, um die Kündigung auszulösen (selbermacherei.eu).
Der praktischste Ablauf sieht so aus: Konto öffnen, zu den Abo- oder Kontoeinstellungen wechseln, den Bereich für Mitgliedschaft oder Abonnement auswählen und dort die Kündigungsfunktion anklicken. Wenn eine Bestätigungsseite erscheint, speichern Sie sofort ein Bildschirmfoto mit Datum und Uhrzeit.
Für Servicefragen gibt es zusätzlich die Hilfeseite Selbermachen Service. Wenn der Knopf zur Kündigung nicht erscheint, brechen Sie nicht ab, sondern dokumentieren Sie die fehlende Option mit einem Bildschirmfoto und melden Sie den Fall noch am selben Tag per E-Mail.
Wenn die Kündigung im Konto unklar bleibt, können Sie Selbermachen über den Leserservice kontaktieren. Die hinterlegte E-Mail-Adresse lautet [email protected], telefonisch ist der Dienst unter 01805321617 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar.
Per E-Mail sollte die Nachricht kurz und eindeutig sein: Name, Kundennummer falls vorhanden, gewünschter Kündigungstermin und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Am Telefon ist die Gefahr grösser, dass später kein Beleg vorhanden ist, deshalb sollten Sie sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Auskunftsperson notieren.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann eine schriftliche Kündigung per Post versenden. Für den hier genannten Schweiz-Bezug liegt folgende Anschrift vor:
Diese Adresse bezieht sich auf die im Datensatz genannte Selbermacherei in der Schweiz. Weil der Leserservice zugleich deutsche Kontaktdaten verwendet, sollten Sie in einem Postschreiben immer zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse angeben und um eine schriftliche Bestätigung bitten.
Falls Sie einen beweisbaren Versand möchten, ist ein Einschreiben eine Möglichkeit. Es gibt daneben auch digitale Zustelldienste wie Postclic, bei denen Versand, Zustellung und Öffnung zeitgestempelt dokumentiert werden, was bei strittigen Fällen praktisch sein kann.
Viele fragen sich nach der Kündigung, ob Selbermachen sofort endet oder bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiterläuft. Die verfügbaren Angaben sprechen dafür, dass die Kündigung künftige Verlängerungen stoppt, während bereits bezahlte Zeit grundsätzlich nicht zurückerstattet wird (selbermacherei.eu).
In der Praxis heisst das: Wenn Ihre nächste Belastung zum Beispiel am 30. September fällig wäre und Sie vorher kündigen, sollte keine weitere Verlängerung mehr erfolgen. Eine anteilige Auszahlung für verbleibende Tage oder Ausgaben ist nach den recherchierten Regeln nicht vorgesehen.
Vergessen Sie die Kündigung, läuft Selbermachen automatisch weiter. Die entsprechende Klausel lautet sinngemäss, dass sich die Mitgliedschaft automatisch verlängert, solange keine Kündigung erfolgt (selbermacherei.eu).
Für Ihre Daten ist der Punkt klarer als bei vielen anderen Diensten: Nach der Kündigung werden sämtliche Daten des Nutzers gelöscht (selbermacherei.eu). Wenn in Ihrem Konto noch Rechnungen, Projektlisten oder andere Informationen liegen, sichern Sie diese vor dem letzten Kündigungsschritt.
Wer sich über eine Abbuchung nach der Kündigung ärgert, hofft oft auf eine schnelle Rückzahlung. Bei Selbermachen ist die Linie jedoch streng: Nach einer Stornierung gibt es laut den vorliegenden Angaben keine Rückerstattung, auch nicht für ungenutzte Restzeit (selbermacherei.eu).
Das betrifft sowohl normale Kündigungen als auch vorzeitige Beendigungen innerhalb einer laufenden Periode. Eine Kündigung stoppt also in erster Linie die nächste Verlängerung, nicht aber bereits bezahlte Beträge.
Für die Schweiz wird im Datensatz ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen genannt. Wenn Sie Selbermachen erst kürzlich abgeschlossen haben, kann genau dieses Zeitfenster entscheidend sein, besonders wenn die erste Lieferung oder Bestätigung noch frisch ist.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Kündigung und Rücktritt: Die Kündigung beendet das Abo für die Zukunft, der Rücktritt zielt auf die Auflösung kurz nach Vertragsabschluss. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen handeln, formulieren Sie ausdrücklich «Ich trete vom Vertrag zurück» und senden Sie die Nachricht mit Datum per E-Mail und wenn möglich zusätzlich schriftlich.
Der beste Weg ist eine klare Reklamation per E-Mail an [email protected] mit Betreff «Rückerstattung Selbermachen». Nennen Sie den abgebuchten Betrag, das Buchungsdatum, die Zahlungsart und den genauen Grund, etwa doppelte Belastung oder Belastung trotz rechtzeitig erklärter Kündigung.
Die Erfolgschance ist bei normalen Restlaufzeiten eher tief, weil die Regeln keine anteilige Rückerstattung vorsehen. Besser stehen die Chancen bei nachweisbaren Fehlern, zum Beispiel wenn nach einer dokumentierten Kündigung nochmals belastet wurde.
Wenn Selbermachen trotz sauber belegter Kündigung nochmals abbucht und der Support nicht reagiert, können Sie in der Schweiz eine Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion prüfen. Bei Abo-Diensten ist eine Reklamation bei der kartenausgebenden Bank in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses sinnvoll.
Zuständig ist nicht eine staatliche Chargeback-Stelle, sondern Ihre Bank oder Ihr Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard. Legen Sie Kündigungsnachweis, E-Mail-Verlauf, Bildschirmfotos und den Kartenabschluss bei, sonst wird die Reklamation schnell abgewiesen.
Die zentrale Klausel lautet: Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, solange keine Kündigung erfolgt (selbermacherei.eu). Genau diese Passage ist für viele die eigentliche Abo-Falle, weil ohne aktiven Schritt weiter verrechnet wird.
Eine Mindestlaufzeit wird in den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich genannt, und ein kostenloser Testzeitraum wird ebenfalls nicht erwähnt (selbermacherei.eu). Das ist immerhin übersichtlich, weil keine Probephase automatisch in ein Bezahlabo kippt.
Für Selbermachen gilt laut den recherchierten Bedingungen Schweizer Recht, und Streitigkeiten werden in der Schweiz geklärt (selbermacherei.eu). Das ist für Kundinnen und Kunden in der Schweiz hilfreich, weil Sie sich auf lokale Regeln und Stellen wie SKS oder SECO beziehen können.
Ebenfalls relevant ist die Datenklausel: Nach der Kündigung werden sämtliche Daten gelöscht (selbermacherei.eu). Wer noch Unterlagen braucht, sollte sie vor der Kündigung herunterladen oder als Bildschirmfoto sichern.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistung |
|---|---|---|---|
Jahresabo | CHF 72.50 | jährlich | 12 Ausgaben + 3 Monate gratis |
Vorteilsabo | CHF 51.60 | jährlich | 11 Ausgaben |
Halbjahresabo | CHF 36.25 | halbjährlich | 6 Ausgaben |
Die Preise beinhalten laut Datensatz keine Versandkosten. Gerade in der Schweiz sollten Sie deshalb vor Abschluss oder Verlängerung prüfen, ob zum Abo noch Lieferkosten dazukommen, weil das den effektiven Jahrespreis erhöht.
Am teuersten ist das Jahresabo mit CHF 72.50, am günstigsten das Halbjahresabo mit CHF 36.25 bezogen auf den Gesamtbetrag pro Rechnung. Das Vorteilsabo zu CHF 51.60 liegt dazwischen und kann für Leserinnen und Leser interessant sein, die weniger Ausgaben möchten.
Das Jahresabo bietet mit 12 Ausgaben plus 3 Monaten gratis den grössten Umfang, aber genau dort ist der Ärger bei verspäteter Kündigung oft am grössten, weil eine weitere Jahresperiode nachrutschen kann. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Heft langfristig lesen, ist ein kürzeres Modell oft nervenschonender.
Für Selbermachen ist im Datensatz Schweizer Recht als anwendbar genannt (selbermacherei.eu). Dazu kommt das erwähnte 14-tägige Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen, das bei online abgeschlossenen Verträgen in der Schweiz besonders relevant ist.
Für Sie heisst das konkret: Wenn Sie Selbermachen online bestellt haben und rasch merken, dass das Abo nicht passt, sollten Sie nicht einfach «kündigen», sondern den Rücktritt innert 14 Tagen ausdrücklich erklären. So vermeiden Sie Diskussionen darüber, ob nur die nächste Verlängerung oder der ganze Vertrag gemeint war.
Wenn Selbermachen nach Ihrer Kündigung weiter verrechnet oder auf eine Reklamation nicht reagiert, sammeln Sie zuerst alle Belege. Dazu gehören Bildschirmfotos aus dem Konto, E-Mails, Rechnungen und der Bank- oder Kartenbeleg mit Datum und Betrag.
Danach eskalieren Sie stufenweise: zuerst schriftlich an den Support, dann mit klarer Frist von 10 Tagen nachfassen, danach an eine Konsumentenstelle wie die Stiftung für Konsumentenschutz oder an Ihre Bank bei Kartenbelastungen. Das SECO ist für Preis- und Konsumententhemen in der Schweiz eine wichtige staatliche Referenz, auch wenn es einzelne Abo-Streitfälle nicht direkt für Sie führt.
Für allgemeine Hilfe bei Abo-Problemen mit Selbermachen sind in der Schweiz vor allem SKS und SECO sinnvoll. Die SKS kennt typische Abo-Fallen aus dem Alltag, während SECO bei Preisanschriften und Konsumententhemen als offizielle Stelle Orientierung bietet.
Das Bild ist eher kritisch: 1 positive und 4 negative Bewertungen zur Kündigung oder zum Service. Mein klares Fazit lautet deshalb: Selbermachen wirkt bei der Kündigung nicht unlösbar, aber spürbar mühsam, vor allem wegen fehlender Bestätigung und Berichten über Belastungen nach der Kündigung.
Als wiederkehrende Probleme tauchen speziell «Abrechnung nach Kündigung» und «schlechter Kundenservice in deutscher Sprache» auf. Genau diese Mischung sorgt dafür, dass viele Nutzerinnen und Nutzer nach dem Absenden unsicher bleiben, ob die Kündigung wirklich verarbeitet wurde.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Keine Bestätigung | häufig | Kündigung mehrfach versucht |
Belastung danach | häufig | unerwartete Kosten |
Keine Rückerstattung | mehrfach | keine Zahlung zurück |
Freundlicher Service | selten | schnelle Bestätigung |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
Google Reviews | 4/5 | Kundendienst | positiv |
ohne Zahl | Kündigung | negativ | |
TrustPilot | ohne Zahl | Belastung | negativ |
Forum | ohne Zahl | Rückerstattung | negativ |
TrustPilot | ohne Zahl | Gebühren | negativ |
Wenn Sie bei Selbermachen frustriert sind, weil unklar ist, ob der Schritt angekommen ist, hilft saubere Dokumentation mehr als lange Diskussionen. Sichern Sie vorab die Abo-Seite, die letzte Rechnung und falls vorhanden Ihre Kundennummer.
Nach dem Absenden brauchen Sie einen Beleg, sonst wird es bei einer späteren Belastung heikel. Speichern Sie die Bestätigungsseite, heben Sie die E-Mail auf und prüfen Sie die nächsten Kontoauszüge während mindestens 2 Abrechnungszyklen.
Ein häufiger Fehler ist die Kündigung ohne Beleg. Wer nur kurz im Konto klickt und danach keine Bestätigung speichert, steht bei einer späteren Abbuchung schwach da. Genau das passt zu Berichten über fehlende Bestätigungen und unerwartete Kosten.
Der zweite Klassiker ist die falsche Erwartung bei der Rückzahlung. Viele nehmen an, Selbermachen erstatte Restmonate automatisch, doch laut den verfügbaren Regeln gibt es gerade das nicht. Wer hier mit einer Gutschrift rechnet, erlebt fast sicher eine Enttäuschung.
Wenn das Konto keine klare Kündigungsanzeige zeigt, schicken Sie noch am gleichen Tag eine E-Mail an den Support. So haben Sie einen Zeitstempel und können später belegen, dass Sie vor der nächsten Belastung gehandelt haben.
Wer nach der Kündigung weiter belastet wird, sollte nicht monatelang warten. Reklamieren Sie sofort beim Support und, falls die Zahlung per Karte lief, prüfen Sie die Kartenrückbelastung innert 30 Tagen nach dem Kartenabschluss bei Ihrer Bank.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | vor nächster Verrechnung | keine Gebühr gefunden | einfach |
App Store | vor nächster Verrechnung | keine Gebühr gefunden | mittel |
Google Play | vor nächster Verrechnung | keine Gebühr gefunden | mittel |
Einschreiben | 5 bis 10 Werktage | keine Gebühr gefunden | höher, aber guter Nachweis |
Unterm Strich ist das Webkonto meist der schnellste Weg, während ein schriftlicher Versand den besseren Nachweis liefert. Entscheidend ist weniger die Methode als die saubere Dokumentation vor der nächsten Verrechnung.
Prüfen Sie direkt nach der Kündigung, ob eine Bestätigung im Posteingang oder im Spam-Ordner landet. Fehlt nach 48 Stunden jede Reaktion, schreiben Sie erneut an [email protected] und verweisen Sie auf Datum und Uhrzeit Ihres ersten Versuchs.
Setzen Sie sich zusätzlich einen Kalendereintrag 3 Tage vor der nächsten erwarteten Belastung. So merken Sie sofort, falls Selbermachen trotz Kündigung nochmals abbucht.
Kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug oder Kartenabschluss noch während mindestens 2 Abrechnungszyklen. Taucht eine unberechtigte Belastung auf, reklamieren Sie sie bei Ihrer Bank innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses als Beanstandung einer Kartentransaktion.
Wenn Sie nach Selbermachen etwas Ähnliches suchen, kommen etwa Bauen & Renovieren mit CHF 50-70 pro Jahr, DIY Magazin mit CHF 45-65 pro Jahr oder Selbst ist der Mann mit CHF 40-60 pro Jahr infrage. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie zwar das Thema mögen, aber mit dem aktuellen Abo-Prozess unzufrieden sind.
Wenn Sie Ihre Kündigung nicht nur online oder per E-Mail senden möchten, können Sie die im Datensatz genannte Anschrift verwenden:
Weil der Support zugleich über deutsche Servicekontaktdaten läuft, sollten Sie im Schreiben unbedingt alle Identifikationsdaten nennen. Dazu gehören Name, Adresse, Kundennummer und wenn möglich die beim Abo verwendete E-Mail-Adresse.
Die Postadresse ist vor allem dann nützlich, wenn es bereits Streit über eine Kündigung oder eine spätere Belastung gibt. Für den normalen Alltag ist das Webkonto oder die E-Mail meist schneller, aber bei heiklen Fällen ist ein zusätzlicher schriftlicher Nachweis oft Gold wert.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kombinieren Sie zwei Wege am selben Tag, etwa Webkonto plus E-Mail oder E-Mail plus Post. So sinkt das Risiko, dass Selbermachen später behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben.
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