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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Teleking ist in der Schweiz als Anbieter für TV- und Internet-Abos aktiv und tritt über die eigene Seite teleking.ch auf. Der Firmensitz für Kündigungen und Vertragsfragen liegt in Frick, konkret am Panoramaweg 5, 5070 Frick.
Für viele Kundinnen und Kunden beginnt der Ärger nicht beim Abschluss, sondern erst später bei der Kündigung. Gerade weil Teleking mit laufenden Abos, 12 Monaten Mindestlaufzeit und automatischer Verlängerung arbeitet, lohnt es sich, den eigenen Vertrag genau anzuschauen.
Im Zentrum stehen TV-Pakete wie KingTV-Silber für CHF 14.- pro Monat, KingTV-Gold für CHF 19.- pro Monat und KingTV-Platin für CHF 23.- pro Monat. Dazu kommen Internetangebote wie KingFiber 20 für CHF 23.92 pro Monat oder Kombiangebote wie KingFiber 50 mit KingTV Platin für CHF 48.69 pro Monat (teleking.ch).
Je nach Abo erhalten Nutzerinnen und Nutzer mehr Sender, Replay für 7 Tage, Live-Pause, Aufnahmezeit bis 500 Stunden sowie Nutzung über WebTV und App. Beim Einstieg ist auch ein Testmonat vorgesehen, der ab dem gewünschten Aufschalttermin 30 Tage läuft.
Teleking arbeitet nicht mit einem dauerhaft kostenlosen Modell, sondern mit einem Probezeit-System, das automatisch in ein kostenpflichtiges Abo übergeht. Wenn Sie den Testmonat nicht innert 30 Tagen widerrufen, wird das Abonnement nach Ablauf der Probephase aktiv (teleking.ch/agb).
Dazu kommt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach dieser Frist verlängert sich das Abo automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Genau hier tappen viele in eine Abo-Falle, weil sie zwar an den Test denken, aber die spätere Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ende der Verrechnungsperiode übersehen.
Viele Teleking-Mitglieder sind frustriert, wenn nach der Kündigung trotzdem noch etwas verrechnet wird. Bevor Sie aktiv werden, prüfen Sie deshalb die nächste Verrechnungsperiode, den Starttermin Ihres Abos und ob die Mindestlaufzeit von 12 Monaten bereits abgelaufen ist.
Machen Sie vorab Bildschirmfotos von Ihrem aktuellen Paket, dem Preis und dem Datum der letzten Rechnung. Wenn Sie KingTV-Gold für CHF 19.- oder ein Kombiabo für CHF 48.69 nutzen, hilft Ihnen das später bei Einwänden gegen eine Abbuchung oder bei einer Rückerstattungsanfrage.
Die verifizierte Vorgabe von Teleking ist klar: Die Kündigung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode eingereicht werden, normalerweise per Einschreiben (teleking.ch). Wenn Ihre Rechnungen quartalsweise laufen, wird es heikel, weil Sie faktisch nur wenige Kündigungsfenster pro Jahr haben.
Ein vollständig dokumentierter Klickpfad im Kundenkonto ist öffentlich nicht sauber beschrieben. Darum sollten Sie auf Nummer sicher gehen und die Kündigung schriftlich an Teleking senden, zusätzlich wenn möglich per E-Mail an [email protected]. Für Hilfeseiten rund um Vertrag und Support finden Sie Informationen unter teleking.ch.
Wenn Sie statt klassischer Post eine digitale Zustellung mit Nachweis möchten, gibt es auch Dienste wie Postclic. Solche Lösungen dokumentieren Versand, Empfang und Öffnung mit Zeitstempel und sind praktisch, wenn Sie Beweise ohne Papierchaos möchten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung angekommen ist, rufen Sie beim Support an: +41 (0) 800 123 456. Die gemeldeten Zeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr, die Support-Adresse lautet [email protected].
Rechnen Sie damit, dass der Support nicht immer rasch reagiert. Aus den vorliegenden Erfahrungsberichten tauchen Schwierigkeiten beim Erreichen des Kundendiensts und teils eingeschränkter Support auf Deutsch auf. Telefonisch würde ich deshalb nicht nur mündlich kündigen, sondern immer eine schriftliche Spur hinterlassen.
Viele sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren. Bei Teleking endet der Zugang in der Regel nicht sofort, sondern zum Ende der laufenden Verrechnungsperiode, sofern die Kündigung mindestens 30 Tage vorher eingereicht wurde (teleking.ch).
Ein Beispiel: Läuft Ihre Periode bis 30. Juni und Teleking erhält Ihre Kündigung am 25. Mai, sollte das Abo auf Ende Juni auslaufen. Geht das Schreiben erst am 5. Juni ein, kann sich das Ende auf die nächste Periode verschieben.
Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich das Abo nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch (teleking.ch/agb). Das betrifft sowohl TV-Abos als auch Kombiangebote mit Internet.
Gerade bei Testmonaten ist das ein klassischer Stolperstein. Der Probemonat dauert 30 Tage ab Aufschaltung, danach wird das Abo aktiv, wenn Sie nicht widerrufen. Wer den Kalender nicht im Griff hat, zahlt rasch ein weiteres Monat oder bleibt gleich für die Mindestdauer gebunden.
Zu den Daten nach der Kündigung macht Teleking in den verfügbaren Bedingungen keine präzisen Angaben. Es ist also nicht klar veröffentlicht, wie lange Kontodaten, Aufnahmen oder Nutzungsdaten nach Vertragsende gespeichert bleiben.
Speichern Sie deshalb vor der Kündigung alles, was Sie später noch brauchen könnten, etwa Rechnungen, Vertragsbestätigungen und E-Mail-Verkehr. Wenn Sie Inhalte oder Einstellungen in der App nutzen, verlassen Sie sich nicht darauf, dass diese nach Ablauf des Abos noch zugänglich sind.
Viele Kundinnen und Kunden hoffen nach der Kündigung auf eine anteilige Rückzahlung. Bei Teleking ist die Regel eher streng: Zu viel bezahlte Beträge werden nur auf Verlangen des Kunden und unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- zurückvergütet (teleking.ch).
Bei einer vorzeitigen Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer gibt es keine Rückvergütung für die Dienste. Das heisst praktisch: Selbst wenn Sie früher aussteigen wollen, zahlen Sie unter Umständen weiter, ohne für die restliche Zeit Geld zurückzuerhalten.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für alle Online-Abos. Teleking nennt aber selbst ein Rücktrittsrecht von 30 Tagen nach Aufschaltung der Dienstleistung beziehungsweise einen Testmonat von 30 Tagen (teleking.ch/agb).
Das ist für Kundinnen und Kunden sogar günstiger als die 14 Tage, die etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR gelten können. Wichtig ist aber der Unterschied: Das 30-Tage-Modell bei Teleking ist eine vertragliche Regel des Anbieters, kein allgemeiner Automatismus für jedes Online-Abo in der Schweiz.
Wenn zu viel belastet wurde, stellen Sie die Rückerstattungsanfrage schriftlich mit Datum, Kundennummer, Rechnungsnummer und Betrag. Senden Sie den Antrag an [email protected] und fügen Sie einen Beleg der Zahlung bei, etwa einen Kontoauszug oder eine Kartenabrechnung.
Schreiben Sie klar, welchen Betrag Sie verlangen und weshalb, zum Beispiel doppelte Belastung oder verrechnete Periode nach wirksamer Kündigung. Bei Rechnungsstreitigkeiten gilt laut Teleking eine Rechnung vorerst als richtig, solange Teleking keinen Fehler feststellt (teleking.ch). Deshalb zählt eine saubere Dokumentation besonders viel.
Wenn Teleking nachweislich trotz Kündigung weiter abbucht und auf Ihre Beanstandung nicht reagiert, können Sie bei Ihrer Bank eine Kartenrückbelastung verlangen. In der Schweiz erfolgt diese Reklamation meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei der kartenausgebenden Bank, gestützt auf die Regeln von Visa oder Mastercard.
Das ist kein erster Schritt, sondern die letzte Option. Legen Sie Ihrer Bank die Kündigung, den Zustellnachweis, die Rechnung und den belasteten Betrag vor. Zuständig ist in erster Linie die Bank oder der Kartenherausgeber, nicht eine spezielle staatliche Chargeback-Stelle.
Die wichtigste Stelle in den Bedingungen ist die Mindestlaufzeit von 12 Monaten (teleking.ch/agb). Wer vorher kündigt, beendet zwar den Vertragsvorgang, bekommt für die nicht genutzte Restzeit aber keine Rückvergütung.
Ebenso zentral ist die automatische Verlängerung nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Wenn Sie die Frist verpassen, läuft das Teleking-Abo weiter. Genau das verursacht in der Praxis oft unnötige Zusatzkosten.
Der Testmonat beginnt am gewünschten Aufschalttermin und dauert 30 Tage. Ohne Widerruf wird das Abo danach aktiv. Wer also am 3. April aufgeschaltet wird, muss spätestens Anfang Mai reagieren, wenn kein zahlungspflichtiges Abo entstehen soll.
Bei Zahlungsverzug kann laut Angaben eine Wiederaufschaltung CHF 50.- kosten. Das ist kein Kündigungsentgelt, aber ein relevanter Nebenkostenpunkt, falls ein Konto wegen offener Rechnung gesperrt wurde und später wieder freigeschaltet werden soll.
| Abo | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
| KingTV-Silber | CHF 14.- | Monatlich | 120+ Sender, App |
| KingTV-Gold | CHF 19.- | Monatlich | 220+ Sender, Replay |
| KingTV-Platin | CHF 23.- | Monatlich | Werbefrei, 500 Stunden |
| KingFiber 20 | CHF 23.92 | Monatlich | 20 / 20 Mbit/s |
| KingFiber 50 + KingTV Platin | CHF 48.69 | Monatlich | 50 / 50 Mbit/s |
Am günstigsten ist KingTV-Silber mit CHF 14.- pro Monat. Am teuersten in den vorliegenden Daten ist das Kombiangebot KingFiber 50 mit KingTV Platin für CHF 48.69 pro Monat (teleking.ch/tv/angebote).
Laut den vorliegenden Angaben sind die Preise ohne zeitliche Limitierung angesetzt und derzeit nicht zur Erhöhung geplant. Zusätzlich läuft bis Ende Dezember 2026 eine Aktion mit 50 Prozent Rabatt auf wiederkehrende Abo-Gebühren (teleking.ch/fragen/zu-unserer-promotion).
Schauen Sie trotzdem auf das Kleingedruckte: Rückerstattungen kosten CHF 20.- Bearbeitungsgebühr und eine Wiederaufschaltung bei Zahlungsverzug CHF 50.-. Gerade bei günstigen TV-Abos lohnt sich eine Rückforderung kleiner Beträge kaum, weil ein Teil davon durch die Gebühr wieder aufgefressen wird.
Für Teleking gilt schweizerisches materielles Recht, Streitigkeiten werden am Sitz der TeleKing AG verhandelt (teleking.ch/agb). Kündigungsfristen richten sich in der Schweiz primär nach Vertrag und AGB. Ohne besondere Abrede ist bei Dauerschuldverhältnissen oft ein Monat auf Ende der Zahlungsperiode üblich, doch bei Teleking ist die 30-Tage-Frist ausdrücklich vorgegeben.
Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für jedes online abgeschlossene Abo gibt es in der Schweiz nicht. Anders ist es bei bestimmten Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, dort kann ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bestehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Teleking nennt selbst ein Rücktrittsrecht von 30 Tagen nach Aufschaltung. Das ist vertraglich vorteilhaft, aber Sie müssen die Frist aktiv nutzen. Wer den Testmonat einfach laufen lässt, sitzt danach im kostenpflichtigen Abo mit 12 Monaten Mindestlaufzeit.
Wenn Sie den Vertrag nicht online, sondern nach einem Telefonanruf oder einem überraschenden Besuch abgeschlossen haben, kann zusätzlich das Obligationenrecht relevant werden. In so einem Fall lohnt sich eine kurze Prüfung mit der Stiftung für Konsumentenschutz, weil die Ausgangslage günstiger sein kann als im normalen Online-Abschluss.
Wenn Teleking auf eine saubere Kündigung oder eine berechtigte Rückerstattungsforderung nicht reagiert, sammeln Sie zuerst alle Unterlagen. Danach können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden und bei Preis- oder Marktfragen auch Informationen des SECO beiziehen.
Praktisch ist dieser Ablauf: Kündigung belegen, Zahlungsbeleg beilegen, Frist von 10 Tagen zur Antwort setzen und erst danach eskalieren. So erhöhen Sie die Chance, dass Teleking den Fall ohne längeres Hin und Her bereinigt.
Das Bild ist klar negativ: 4 von 5 ausgewerteten Rückmeldungen sind negativ, positive Kündigungserfahrungen liegen in den vorliegenden Daten keine vor. Das spricht dafür, dass Teleking kündbar ist, die praktische Abwicklung aber häufig als mühsam erlebt wird.
Wiederkehrende Themen sind zusätzliche Gebühren nach Kündigung, schwer erreichbarer Kundensupport und Unklarheiten bei Fristen. Positiv lässt sich immerhin sagen, dass die Kündigungsfrist und die Mindestlaufzeit in den Bedingungen konkret genannt sind und nicht versteckt wirken.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | Häufig | Fenster verpasst |
| Zusatzgebühren | Häufig | Rücksendekosten |
| Kundendienst | Mittel | Schwer erreichbar |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | 1 von 5 | 3 |
| Negativ | 1 | |
| TrustPilot neutral | Neutral | 1 |
Wenn Sie frustriert sind, weil Schritte unklar sind, hilft eine saubere Dokumentation sofort. Speichern Sie die letzte Rechnung, das Datum der Aufschaltung, allfällige Promotionsbedingungen und ein Bildschirmfoto Ihres aktuellen Teleking-Abos.
Gerade beim Testmonat und bei Rabattaktionen bis Ende Dezember 2026 kann es später Streit über den Beginn oder den ersten zahlungspflichtigen Monat geben. Mit Belegen vermeiden Sie langes Diskutieren.
Für Rückerstattungen brauchen Sie den Zahlungsnachweis, den genauen Betrag und das Datum der Abbuchung. Bei Kartenzahlungen ist die Kartenabrechnung zentral, bei Bankzahlung der Kontoauszug.
Nach der Kündigung speichern Sie die Bestätigungs-E-Mail, den Versandbeleg und wenn vorhanden die Antwort von Teleking. Kontrollieren Sie danach mindestens zwei weitere Abrechnungsperioden auf Ihrem Kontoauszug, damit keine überraschende Nachbelastung durchrutscht.
Der häufigste Fehler ist eine zu späte Kündigung. Wer nur auf den Monatswechsel schaut und nicht auf die Verrechnungsperiode, verpasst rasch die 30-Tage-Frist. Bei Quartalsrechnungen ist das besonders heikel, wie eine TrustPilot-Stimme ausdrücklich schildert.
Der zweite Klassiker ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung. Bei Teleking gibt es bei vorzeitiger Kündigung vor Ende der Mindestdauer keine Rückvergütung. Und selbst bei zu viel bezahlten Beträgen fallen CHF 20.- Bearbeitungsgebühr an.
Ein weiterer Fehler ist die Kündigung nur telefonisch anzustossen. Wenn später eine weitere Rechnung kommt, haben Sie ohne schriftlichen Nachweis schlechte Karten. Nutzen Sie Telefon höchstens zum Nachfassen, nicht als einziges Mittel.
Auch Rücksendungen können teuer werden, wenn Angaben fehlen oder der Absender nicht stimmt. Eine neutrale Rückmeldung nennt genau dieses Problem bei einem Modem. Wenn Hardware betroffen ist, dokumentieren Sie Paket, Adresse und Versanddatum mit Fotos.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Konto oder Web | Vor nächster Verrechnung | CHF 20.- bei Rückerstattung | Einfach, wenn Bestätigung kommt |
| Vor nächster Verrechnung | Gratis | Mittel, Nachweis sichern | |
| Eingeschriebener Brief | 5-10 Arbeitstage Reserve | Postkosten möglich | Höher, aber bester Beleg |
Kein Weg ist für alle ideal. Wenn es schnell gehen muss, ist E-Mail praktisch. Wenn die Frist knapp ist oder schon Ärger mit Rechnungen besteht, ist ein eingeschriebener Brief oft die sauberste Lösung.
Da Teleking selbst die schriftliche Einreichung mit 30 Tagen Vorlauf betont, zählt am Ende vor allem der Beweis. Entscheiden Sie also nach Ihrer Situation und nicht nach Bequemlichkeit allein.
Viele haben Angst, den Zugang zu früh zu verlieren oder trotz Kündigung weiter zu zahlen. Prüfen Sie direkt nach dem Versand, ob Sie eine Bestätigung erhalten haben, und setzen Sie einen Kalendereintrag 7 Tage vor dem erwarteten Vertragsende.
Wenn keine Rückmeldung kommt, fassen Sie innert 3 bis 5 Werktagen telefonisch unter +41 (0) 800 123 456 nach. Speichern Sie Datum, Uhrzeit und den Namen der Ansprechperson.
Kontrollieren Sie den nächsten Kartenabschluss oder Kontoauszug sehr genau. Taucht nach Vertragsende nochmals eine Teleking-Belastung auf, reklamieren Sie zuerst schriftlich bei Teleking und danach, falls nötig, innert 30 Tagen bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
Für diese Reklamation brauchen Sie die Kündigung, den Zustellbeleg und die belastete Buchung. In der Schweiz läuft das über den Kartenherausgeber und nicht über eine staatliche Chargeback-Stelle.
Wer nach der Kündigung einfach einen neuen TV- oder Internetanbieter sucht, findet in der Schweiz mehrere Alternativen. Sunrise startet laut den vorliegenden Daten ab CHF 39.00 pro Monat, Salt ab CHF 29.00 pro Monat und Swisscom ab CHF 59.00 pro Monat.
Für preisbewusste Nutzerinnen und Nutzer ist Salt oft der erste Blick wert. Wer breite Paketwahl sucht, schaut eher bei Sunrise oder Swisscom. Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Teleking nur wegen eines einzelnen TV-Pakets behalten haben.
Wenn Sie die Kündigung per Post senden möchten, nutzen Sie die bekannte Firmenadresse von TeleKing AG in Frick:
Schreiben Sie im Brief Ihre Kundennummer, den gewünschten Kündigungstermin und das Versanddatum hinein. So vermeiden Sie Rückfragen und erhöhen die Chance auf eine rasche Bestätigung.
Die Postadresse ist vor allem dann nützlich, wenn die Frist knapp ist, der Support nicht reagiert oder es schon Streit um Rechnungen gibt. In solchen Fällen ist ein klar dokumentierter Versand Gold wert.
Wenn Sie parallel per E-Mail kündigen, haben Sie zusätzlich eine schnelle Spur im System. Diese Kombination spart oft Zeit und reduziert das Risiko, dass Teleking später behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben.
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