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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele, die Tourenfahrer kündigen wollen, sind zuerst unsicher, was genau ihr Abo umfasst und warum es sich überhaupt verlängert. Genau dort beginnt oft der Ärger. Tourenfahrer ist eine abonnierbare Motorradzeitschrift mit Reiseberichten, Tourenvorschlägen, Tests und Zubehörthemen. Laut Abo-Angebot umfasst das Jahresabo 12 Ausgaben für 109,78 CHF, inklusive MwSt. und Versand (abo.tourenfahrer.de).
Herausgeber ist der Syburger Verlag GmbH. In den AGB von Tourenfahrer steht ausserdem, dass sich der Bezug automatisch um weitere zwölf Monate verlängert, wenn nichts anderes vereinbart wurde (tourenfahrer.de). Das ist der entscheidende Punkt: Sie haben kein flexibles Monatsabo, sondern in der Regel ein Jahresabo mit automatischer Verlängerung.
Tourenfahrer arbeitet nach einem klassischen Abo-Modell für Printtitel. Das heisst: mindestens ein Jahr Laufzeit, danach automatische Verlängerung um weitere zwölf Monate laut AGB (tourenfahrer.de). Ein kostenloses Probeangebot wird in den recherchierten Bedingungen nicht erwähnt. Es gibt aber ein TF-Test-Abo für 9,90 CHF für 3 Ausgaben, ebenfalls inklusive Versand.
Für Schweizer Leserinnen und Leser ist wichtig: Die Marke Tourenfahrer ist deutsch geprägt, die Unterstützung läuft über E-Mail und Telefon mit deutscher Vorwahl +49 (0) 6123 9238-236. Gerade bei grenzüberschreitenden Abos lohnt es sich, auf Nummer sicher zu gehen und alle Nachweise zu sichern, weil bei Streitfällen deutsches Recht und deutsche Gerichte in den AGB genannt werden (tourenfahrer.de).
In der Schweiz ist Tourenfahrer grundsätzlich bestellbar, und als Kündigungsadresse liegt in Ihren Angaben eine Schweizer Anschrift in Höri vor. Gleichzeitig läuft der redaktionelle und verlegerische Hintergrund über Deutschland. Praktisch heisst das: Deutschsprachige Kommunikation ist möglich, aber laut Nutzerberichten ist der Kundenservice nicht immer in deutscher Sprache verfügbar. Das kann bei Rückfragen zur Kündigung mühsam werden.
Preislich liegen die bekannten Angebote bereits in CHF vor, was für Schweizer Kundschaft angenehm ist: 109,78 CHF für das Jahresabo, 109,78 CHF für das Geschenkabo und 9,90 CHF für das TF-Test-Abo. Zusätzliche Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Genau deshalb lohnt sich eine saubere Kündigung vor der nächsten Verlängerung mehr als ein später Streit um Abbuchungen.
Viele Tourenfahrer-Mitglieder ärgern sich, wenn nach der Kündigung trotzdem noch etwas verrechnet wird oder wenn der Zugang früher endet als erwartet. Prüfen Sie deshalb vor dem Absenden zuerst das aktuelle Abo, die letzte Rechnung und den ungefähren Verlängerungstermin. Laut AGB verlängert sich das Abo nach zwölf Ausgaben automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nichts anderes vereinbart wurde (tourenfahrer.de).
Machen Sie einen Bildschirmfoto Ihrer Bestellbestätigung, notieren Sie die Kundennummer und speichern Sie die letzte Zahlungsbestätigung. Bei Print-Abos ist ausserdem wichtig, welche Ausgaben noch offen sind. Denn laut Tourenfahrer kann bei Kündigung ein Betrag für nicht gelieferte Hefte zurückerstattet werden (tourenfahrer.de). Ohne saubere Unterlagen wird es später unnötig kompliziert.
Der wichtigste Fakt ist klar: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief an die Syburger Verlag GmbH (tourenfahrer.de). Ein gesicherter Klickpfad im Kundenkonto wurde in den verfügbaren Quellen nicht bestätigt. Wenn Sie also nach einem versteckten Knopf im Konto suchen, verlieren Sie unter Umständen nur Zeit. Der direkte und belegbare Weg ist die schriftliche Kündigung.
Für die E-Mail verwenden Sie [email protected]. Schreiben Sie im Betreff am besten «Kündigung Tourenfahrer Abo», nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, wenn vorhanden die Kundennummer und den klaren Satz, dass Sie Ihr Tourenfahrer-Abonnement fristgerecht kündigen. Fordern Sie im gleichen Schreiben eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum an. Den offiziellen Kontaktbereich finden Sie hier: Kontakt von Tourenfahrer.
Wenn Sie bereits frustriert sind, weil unklar ist, ob Ihre Nachricht angekommen ist, können Sie zusätzlich telefonisch nachfassen. Die bekannte Nummer lautet +49 (0) 6123 9238-236. Öffnungszeiten wurden in den verfügbaren Angaben nicht genannt. Rechnen Sie also damit, dass Sie es während üblicher Bürozeiten versuchen müssen.
Am Telefon sollten Sie die Kündigung nie allein stehen lassen. Fragen Sie nach, ob Ihre E-Mail eingegangen ist, und verlangen Sie den Namen der Person sowie das bestätigte Enddatum. Schicken Sie danach sofort nochmals eine kurze E-Mail mit Bezug auf das Gespräch. So entsteht eine klare Spur. Nutzer berichten nämlich, dass sie teils mehrere E-Mails schreiben mussten, bevor eine Antwort kam.
Wer bei Tourenfahrer auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich per Brief kündigen. Für die Schweiz liegt als Kündigungsadresse folgende Anschrift vor:
Wenn Sie einen nachweisbaren Versand möchten, ist ein eingeschriebener Brief eine sinnvolle Option. Als moderne Alternative zum klassischen Einschreiben nutzen manche auch digitale Zustelldienste wie Postclic, bei denen Versand, Empfang und Öffnung zeitgestempelt dokumentiert werden. Entscheidend ist nicht die Form, sondern dass Ihre schriftliche Kündigung später belegbar bleibt.
Viele haben Angst, dass sie nach der Kündigung sofort alles verlieren. Bei Tourenfahrer geht es aber in erster Linie um ein Zeitschriftenabo mit laufender Bezugsdauer. Wenn Sie ordentlich kündigen, endet das Abo in der Regel zum nächstmöglichen Termin gemäss Vertragslaufzeit. Weil die Mindestdauer bei Abonnements ein Jahr beträgt, läuft der Bezug normalerweise bis zum Ende der bezahlten Periode weiter (tourenfahrer.de).
Bei bereits bezahlten, aber noch nicht gelieferten Heften nennt Tourenfahrer ausdrücklich die Möglichkeit einer Rückerstattung für nicht gelieferte Ausgaben (tourenfahrer.de). Das ist für Schweizer Kundinnen und Kunden wichtig, wenn die Kündigung kurz vor einer Verlängerung verarbeitet wird und nicht ganz klar ist, welche Ausgabe noch geschuldet ist.
Die automatische Verlängerung ist die zentrale Stolperfalle bei Tourenfahrer. In den AGB steht wörtlich, dass sich der Bezug automatisch um zwölf weitere Monate verlängert, wenn nichts anderes vereinbart wurde (tourenfahrer.de). Wer den Termin verpasst, hängt also schnell nochmals ein Jahr drin. Das lohnt sich kaum, wenn Sie das Heft nicht mehr lesen.
Zur Aufbewahrung Ihrer Benutzerdaten nach der Kündigung wird in den recherchierten Bedingungen nichts Konkretes genannt. Genau diese Lücke sollten Sie ernst nehmen. Speichern Sie deshalb vor der Kündigung alle Bestellmails, Rechnungen und allfälligen Zugangsdaten. Wenn Sie über eine App Inhalte gespeichert haben, exportieren Sie diese vorher. Tourenfahrer klärt die Datenfrage in den gefundenen Bedingungen nicht näher.
Wer nach der Kündigung noch eine Belastung sieht, ist verständlicherweise genervt. Bei Tourenfahrer gibt es zwei wichtige Rückerstattungsregeln aus den recherchierten Angaben. Erstens: Bei Widerruf werden alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet (tourenfahrer.de). Zweitens: Bei einer Kündigung kann ein Betrag für nicht gelieferte Hefte zurückerstattet werden (tourenfahrer.de).
Das ist etwas besser als bei vielen anderen Print-Abos. Gleichzeitig sollten Sie nicht automatisch mit einer vollständigen anteiligen Rückzahlung rechnen. Die Formulierung bezieht sich ausdrücklich auf nicht gelieferte Hefte. Wenn der Vertrag schon vollständig erfüllt ist, besteht laut den vorliegenden Angaben kein vorzeitiges Kündigungsrecht mehr.
Hier wird es für Schweizer Kundschaft heikel: In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online- oder Telefonverträge wie in manchen Nachbarländern. Für Tourenfahrer zählt deshalb vor allem, was vertraglich angeboten wird. Laut den recherchierten Angaben gewährt Tourenfahrer ein Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern Sie den Entschluss schriftlich mitteilen (tourenfahrer.de).
Das heisst im Alltag: Verlassen Sie sich nicht auf ein allgemeines Schweizer Standardrecht, sondern auf die konkrete Erklärung von Tourenfahrer und die AGB. Wenn Sie erst nach Wochen reagieren, wird aus einem möglichen Widerruf rasch nur noch eine normale Kündigung. Dann läuft das Abo meist bis zum Ende der aktuellen Periode weiter.
Stellen Sie den Antrag schriftlich an [email protected] und nennen Sie Datum der Bestellung, Betrag, Zahlungsart und Grund. Wenn es um einen Widerruf geht, schreiben Sie klar, dass Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wenn es um nicht gelieferte Hefte geht, listen Sie auf, welche Ausgaben bezahlt, aber nicht zugestellt wurden.
Bleibt eine Reaktion aus, rufen Sie unter +49 (0) 6123 9238-236 nach und schicken Sie danach eine zweite E-Mail mit dem Vermerk auf Ihr erstes Schreiben. Ein positiver Erfahrungsbericht lautet: "Der Kundenservice hat schnell auf meine Rückfrage zur Rückerstattung reagiert und ich habe mein Geld zurückbekommen." (Consumer Forum) Das zeigt, dass Rückerstattungen möglich sind, aber nicht immer ohne Nachfassen.
Wurde nach einer bestätigten Kündigung trotzdem nochmals belastet, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. Bei Abo-Diensten ist das in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich. Zuständig ist Ihre kartenausgebende Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard und unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts sowie der FINMA.
Nutzen Sie diesen Schritt erst, wenn Sie Tourenfahrer vorher schriftlich kontaktiert haben und die Belastung wirklich unberechtigt erscheint. Legen Sie der Bank die Kündigungsbestätigung, Kontoauszüge und E-Mails bei. So steigt die Chance, dass die Rückbelastung sauber geprüft wird.
Wer sich bei Tourenfahrer über eine Verlängerung wundert, findet die Erklärung direkt in den Bedingungen. Dort steht: "Der Bezug verlängert sich automatisch um zwölf weitere Monate, wenn nichts anderes vereinbart wurde." (tourenfahrer.de) Dazu kommt die Mindestlaufzeit von einem Jahr für Abonnements. Für die Praxis heisst das: Ohne rechtzeitige Kündigung läuft das Abo nochmals ein ganzes Jahr.
Ebenfalls relevant ist, dass keine kostenlosen Testangebote erwähnt werden. Das reduziert zwar klassische Probeabo-Fallen, ändert aber nichts an der festen Jahreslogik des Hauptabos. Beim TF-Test-Abo sollten Sie trotzdem schriftlich bestätigen lassen, ob und wann daraus ein Folgebezug wird, falls die Bestellmaske das vorsieht.
In den recherchierten AGB steht, dass deutsches Recht Anwendung findet und Streitigkeiten vor deutschen Gerichten verhandelt werden (tourenfahrer.de). Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist das nicht ideal, weil der Aufwand bei Konflikten steigt. Umso wichtiger sind klare Belege und eine schriftliche Kommunikation von Anfang an.
Unklar bleibt, was mit Benutzerdaten nach einer Kündigung geschieht. Dazu wurde nichts Spezifisches gefunden. Wenn Sie sensible Daten im Zusammenhang mit Bestellungen oder Kontodaten hinterlegt haben, verlangen Sie nach der Kündigung zusätzlich Auskunft über gespeicherte Daten und bewahren Sie die Antwort auf.
| Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Jahresabo | 109,78 CHF | Jährlich | 12 Ausgaben, Versand |
| Geschenkabo | 109,78 CHF | Jährlich | 12 Ausgaben, Versand |
| TF-Test-Abo | 9,90 CHF | 3 Ausgaben | Probe, Versand |
Das teuerste bekannte Modell ist nicht das Geschenkabo, sondern gleich teuer wie das normale Jahresabo mit 109,78 CHF. Am günstigsten ist das TF-Test-Abo mit 9,90 CHF für 3 Ausgaben. Die Preise gelten laut den recherchierten Angaben für 2026.
Beim Jahresabo zahlen Sie für 12 Ausgaben insgesamt 109,78 CHF, also rechnerisch rund 9,15 CHF pro Ausgabe. Das TF-Test-Abo liegt mit 9,90 CHF für 3 Hefte bei rund 3,30 CHF pro Ausgabe und ist damit preislich deutlich günstiger für den Einstieg. Der Haken liegt nicht im Stückpreis, sondern in der Frage, ob danach ein regulärer Bezug weiterläuft.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Die eigentliche Kostenfalle ist die automatische Verlängerung nach der 12. Ausgabe. Wenn Sie Tourenfahrer nur testweise lesen wollten, setzen Sie sich am besten direkt nach Abschluss eine Erinnerung im Kalender.
Bei einem Tourenfahrer-Abo handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. In der Schweiz gibt es dafür keine einheitliche gesetzliche Standardfrist für alle Abos. Massgeblich sind vor allem die vereinbarten AGB und das Obligationenrecht. Wenn keine spezielle Frist klar geregelt wäre, gilt bei periodischen Zahlungen oft eine angemessene Kündigungsfrist, häufig ein Monat auf das Ende der Zahlungsperiode. Bei Tourenfahrer ist aber laut AGB eine Jahreslogik mit automatischer Verlängerung festgelegt.
Das bedeutet konkret: Schweizer Kundinnen und Kunden können sich nicht einfach auf eine frei gewählte Monatsfrist berufen, wenn sie ein Tourenfahrer-Jahresabo abgeschlossen haben. Genau hier warnt auch die Stiftung für Konsumentenschutz SKS regelmässig vor Abo-Fallen mit Verlängerungsklauseln. Prüfen Sie deshalb die Bestellunterlagen und nicht nur den Werbetext.
Für die Schweiz gilt kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Wenn Tourenfahrer einen Widerruf innert 14 Tagen zulässt, stützt sich Ihr praktischer Anspruch deshalb in erster Linie auf diese Anbieterregel. Senden Sie den Widerruf schriftlich und fristgerecht. Das passt auch zu den recherchierten Angaben, wonach der Entschluss schriftlich mitgeteilt werden muss.
Wenn es Streit um Abbuchungen, fehlende Bestätigungen oder unklare AGB gibt, können Sie Ihren Fall bei der SKS dokumentieren und zusätzlich Informationen des SECO zu Konsumententhemen beiziehen. Für Reklamationen sollten Sie Kündigung, Rechnungen, Kontoauszüge und die gesamte Korrespondenz bereithalten. So vermeiden Sie, dass ein berechtigter Fall an fehlenden Belegen scheitert.
Das klare Fazit aus den vorliegenden Rückmeldungen lautet: Die Kündigung von Tourenfahrer wirkt eher schwierig als bequem. Die Stimmung liegt bei 1 positiven, 3 negativen und 1 neutralen Rückmeldung. Besonders häufig genannt werden umständliche Abläufe, zusätzliche Nachfragen und Ärger über Belastungen nach der Kündigung.
Auch die lokalen Hinweise passen dazu: Nutzer berichten von Problemen bei der Stornierung des Abonnements, und der Kundenservice ist nicht immer in deutscher Sprache verfügbar. Achtung, da wird’s heikel, wenn Sie ohne schriftlichen Nachweis arbeiten.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Kündigung mühsam | 2 | Mehrere E-Mails nötig |
| Belastung danach | 1 | Trotz Kündigung verrechnet |
| Rückerstattung klappt | 1 | Geld zurück erhalten |
| Druck zum Bleiben | 1 | Unangenehmes Halten |
| Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
| Consumer Forum | 4/5 | Rückerstattung | Positiv |
| TrustPilot | 2/5 | Kündigung | Negativ |
| 1/5 | Belastung | Negativ | |
| Google Reviews | 3/5 | Kündigung | Neutral |
Wenn Sie Tourenfahrer kündigen, brauchen Sie nicht viel Papier, aber die richtigen Nachweise. Sichern Sie den Bildschirmfoto Ihrer Bestellung, die Bestellbestätigung, Ihre Kundennummer und den letzten Belastungsbeleg. Notieren Sie ausserdem das Datum der 12. Ausgabe oder der letzten Jahresverlängerung, weil daran oft der nächste Bezug hängt.
Falls Sie über eine App oder ein Konto Inhalte gespeichert haben, sichern Sie diese sofort. Tourenfahrer erklärt in den gefundenen Bedingungen nicht, wie lange Daten nach der Kündigung erhalten bleiben. Diese Unklarheit sollten Sie nicht erst nach dem Ende des Abos bemerken.
Gerade bei grenzüberschreitenden Abbuchungen ist ein sauberer Ordner Gold wert. Wenn später doch nochmals etwas belastet wird, können Sie damit der Bank innert 30 Tagen nach Kartenabschluss eine klare Beanstandung einreichen.
Ein häufiger Fehler ist, auf eine Kontofunktion zu warten, obwohl die Kündigung laut Quelle schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen muss (tourenfahrer.de). Wer tagelang im Konto sucht, verpasst im dümmsten Fall die Frist vor der nächsten Verlängerung. Schreiben Sie lieber sofort an [email protected].
Der zweite Fehler ist, keine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Genau das rächt sich bei späteren Belastungen. Ein Reddit-Bericht schildert, dass nach der Kündigung trotzdem noch Gebühren abgebucht wurden. Ohne Bestätigung wird es dann unnötig mühsam, die Sache sauber zu klären.
Die einfachste Gegenstrategie ist immer dieselbe: klar schreiben, Frist nennen, Bestätigung verlangen und den Kontoauszug kontrollieren. Das klingt banal, spart bei Tourenfahrer aber oft den grössten Ärger.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Abrechnung | Gratis | Einfach |
| App Store (iOS) | Vor nächster Abrechnung | Gratis | Mittel |
| Google Play (Android) | Vor nächster Abrechnung | Gratis | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Gratis | Höher, guter Nachweis |
Für Tourenfahrer selbst ist die schriftliche Kündigung per E-Mail oder Brief der belastbarste Weg, weil genau diese Form in den recherchierten Angaben genannt wird. Die Tabellenzeile zu Web oder Konto zeigt vor allem den praktischen Zeitpunkt vor der nächsten Abrechnung, nicht einen bestätigten Kündigungsbutton im Konto. Bei App Store und Google Play gilt: nur relevant, falls Ihr Bezug tatsächlich dort abgeschlossen wurde.
Welcher Weg am besten passt, hängt von Ihrem Fall ab. Wer es schnell will, nimmt E-Mail plus Telefonkontrolle. Wer einen starken Beleg will, ergänzt einen eingeschriebenen Brief. Wichtig ist nicht der Kanal allein, sondern dass Sie das Enddatum schriftlich erhalten.
Sobald Sie die Kündigung abgeschickt haben, speichern Sie die gesendete Nachricht und setzen Sie eine Erinnerung in 7 Tagen. Wenn bis dann keine Antwort kommt, fassen Sie telefonisch unter +49 (0) 6123 9238-236 nach. Sobald die Bestätigung eintrifft, machen Sie nochmals einen Bildschirmfoto und notieren Sie das Enddatum.
Kontrollieren Sie danach Ihre Kontoauszüge während mindestens 2 weiteren Monaten. Taucht trotz bestätigter Kündigung nochmals eine Belastung auf, reklamieren Sie diese bei Tourenfahrer und falls nötig bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion innert 30 Tagen nach Kartenabschluss.
Wenn Sie nach der Kündigung trotzdem Inspiration für Reisen oder Touren suchen, gibt es in der Schweiz praktische Alternativen. Best of Switzerland Tours bietet geführte Touren ab CHF 50 bis CHF 200. Tour-Explorer richtet sich eher an individuelle Alpenreisen und liegt bei CHF 200 bis CHF 1000. Das Swiss Travel System passt für flexible Reisen mit Zug und Bus und kostet je nach Pass oder Ticket CHF 75 bis CHF 500.
Wenn Sie Tourenfahrer nicht per E-Mail kündigen möchten, können Sie die Kündigung an die bekannte Schweizer Anschrift senden:
Schreiben Sie in den Brief Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, wenn möglich die Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum zum nächstmöglichen Termin. Verlangen Sie immer eine schriftliche Bestätigung.
Halten Sie das Schreiben knapp. Ein Satz wie «Hiermit kündige ich mein Tourenfahrer-Abonnement fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und bitte um schriftliche Bestätigung mit Enddatum» genügt in der Regel. Mehr juristische Formulierungen bringen hier kaum einen Vorteil.
Wenn Sie zusätzlich eine Rückerstattung für nicht gelieferte Hefte verlangen, erwähnen Sie die bereits bezahlten, aber noch offenen Ausgaben direkt im gleichen Schreiben. So vermeiden Sie ein zweites Hin und Her mit dem Kundenservice.
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