Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Woz ist die Wochenzeitung aus Zürich. Herausgegeben wird sie in der Schweiz, die Abo-Angebote laufen über die eigene Infrastruktur von Woz, und als Kontaktstelle für Abos nennt Woz die Adresse in Zürich sowie die Abo-Hilfe auf der offiziellen Abo-Seite.
Wer Woz kündigen will, ist oft schon an diesem Punkt genervt, weil unklar ist, ob es um Print, App oder Digitalzugang geht. Genau das ist bei Woz zentral: Bezahlt wird nicht nur für eine Zeitung, sondern je nach Abo auch für App-Zugang, Inhalte auf woz.ch und teils Zusatzbeilagen wie «Le Monde diplomatique» und «wobei».
Das Standard Abo kostet CHF 295.00 pro Jahr und umfasst laut Woz einmal pro Woche die gedruckte Zeitung, einmal pro Monat «Le Monde diplomatique», sechsmal pro Jahr die Themenbeilage «wobei» sowie Zugang zu den digitalen Inhalten. Das Halbjahresabo kostet CHF 160.00 für 6 Monate und enthält die gedruckte Zeitung, Zugang zur WOZ-App und alle Inhalte auf woz.ch.
Dazu kommt ein vergünstigtes Abo für CHF 177.00 pro Jahr für Menschen mit knappem Budget. Für RS oder Zivildienst gibt es ein Gratis-Abo während der Dienstzeit über die entsprechende Woz-Seite.
Woz richtet sich klar an den Schweizer Markt. Die Preise sind in CHF ausgeschrieben, der Kundendienst ist unter +41 44 448 14 44 erreichbar, und Kündigungen sind laut Woz per E-Mail an [email protected] oder telefonisch möglich. Ein Gratis-Test mit automatischer Umwandlung ist nicht vorgesehen, dafür gilt laut AGB eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine automatische Verlängerung ohne separate Erinnerung.
Gerade diese automatische Verlängerung ist der Punkt, an dem viele in eine Abo-Falle tappen. Wer Woz abo kündigen möchte, sollte deshalb nicht nur den nächsten Zahlungstermin prüfen, sondern auch die aktuelle Aboperiode sauber dokumentieren.
Viele Woz-Mitglieder sorgen sich, dass nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder der Zugang zu früh endet. Bevor Sie Woz kündigen, sichern Sie deshalb einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Abos, notieren das Ende der laufenden Aboperiode und speichern die letzte Rechnung oder Belastung über CHF 295.00, CHF 160.00 oder CHF 177.00.
Praktisch ist auch ein Bildschirmfoto der Profilseite oder des Abo-Bereichs, falls dort Ihr Produkttyp steht. Wenn später doch eine Belastung auftaucht, haben Sie sofort Belege mit Datum, Betrag und Abo-Variante.
Der einfachste offiziell genannte Weg ist die Kündigung per E-Mail an [email protected]. Schreiben Sie in die Betreffzeile am besten «Kündigung Woz-Abo» und nennen Sie im Text Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, wenn möglich Ihre Kundennummer und den klaren Satz, dass Sie Woz auf das Ende der laufenden Aboperiode kündigen.
Woz nennt diesen Kanal selbst in den Abo-Informationen auf woz.ch. Ergänzen Sie das gewünschte Kündigungsdatum und verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung. Das ist wichtig, weil einzelne Nutzer schildern, sie hätten mehrmals nachfragen müssen, bis eine Bestätigung eintraf.
Wenn Sie rasch Klarheit wollen, können Sie Woz auch telefonisch unter +41 44 448 14 44 kündigen. Offizielle Öffnungszeiten sind nicht veröffentlicht, deshalb lohnt sich ein Anruf zu üblichen Bürozeiten in der Schweiz und danach eine kurze Bestätigungs-E-Mail an [email protected] mit Hinweis auf Datum und Uhrzeit des Gesprächs.
Das ist der typische Profi-Trick, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen. So haben Sie einerseits den direkten Kontakt und andererseits einen schriftlichen Nachweis, falls später unklar ist, ob die Kündigung angekommen ist.
Auch per Brief ist die Kündigung möglich, wenn Sie lieber klassisch arbeiten oder bei einer strittigen Situation mehr Nachweis wollen. Für Woz ist folgende Anschrift relevant:
Ein eingeschriebener Brief kann sinnvoll sein, wenn Sie schon einmal keine Antwort erhalten haben. Wer nicht zur Post gehen will, kann dafür auch einen digitalen Zustelldienst wie Postclic nutzen, bei dem Versand und Zustellnachweis elektronisch protokolliert werden.
Bei Woz wurden keine typischen Kündigungs-Tricks wie versteckte Schaltflächen oder mehrere Rückhaltefenster erkannt. Der Knackpunkt liegt eher bei unklaren Fristen, fehlender Erinnerung vor der Verlängerung und teils zäher Bestätigung.
Eine direkte Kündigungsstrecke über App Store oder Google Play ist in den vorliegenden Woz-Quellen nicht als Abo-Kanal belegt. Die sichere Praxis ist deshalb: direkt bei Woz per E-Mail oder Telefon kündigen und nicht darauf vertrauen, dass eine App-Löschung das Abo stoppt.
Viele haben Angst, nach einer Kündigung sofort den Zugang zu verlieren. Bei Woz gibt es laut vorliegenden Angaben keine Gebühr für die Kündigung, aber das Abo läuft grundsätzlich bis zum Ende der bereits bezahlten Aboperiode weiter.
Wenn Sie also etwa ein Jahresabo bezahlt haben, endet die Nutzung in der Regel nicht mitten im Jahr, sondern auf den letzten Tag dieser Laufzeit. Genau dieses Enddatum sollten Sie sich in der Bestätigung nennen lassen, damit Printlieferung und Digitalzugang nachvollziehbar bleiben.
Laut AGB wird das Woz-Abo automatisch verlängert, und es gibt keine separate Benachrichtigung über die Erneuerung. Das steht so in den Bedingungen von Woz auf der AGB-Seite.
Praktisch heisst das: Wenn Sie nicht rechtzeitig aktiv werden, läuft das Abo weiter und die nächste Periode wird verrechnet. Gerade bei einem Mindestengagement von einem Jahr kann das schnell teuer werden.
Woz hält in den AGB fest, dass Nutzerdaten nach der Kündigung gemäss Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Ein genauer Löschzeitpunkt ist in den verfügbaren Angaben nicht genannt, deshalb sollten Sie vor der Kündigung wichtige Rechnungen, E-Mails und allfällige Kontoangaben lokal sichern.
Falls Sie nur eine Zustellpause statt einer kompletten Kündigung möchten, gibt es dafür bei Woz eine eigene Seite unter Abo-Unterbruch. Das ist nützlich, wenn Sie das Abo nicht ganz verlieren möchten.
Viele Woz-Mitglieder ärgern sich, wenn nach der Kündigung noch Geld offen scheint oder keine Rückzahlung kommt. Die offizielle Linie ist eher streng: Das Widerrufsrecht gilt 14 Tage nach Lieferung, ausgenommen Zeitungen und Zeitschriften, bei denen ein Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Nach Ablauf dieser Frist gibt es für bereits gelieferte Produkte keine Rückerstattung.
Das bedeutet in der Praxis: Eine anteilige Rückzahlung für einen ungenutzten Rest einer laufenden Abo-Periode ist bei Woz meist nicht zu erwarten. Wenn schon geliefert oder freigeschaltet wurde, lohnt sich eine Refund-Anfrage oft nur bei klaren Abrechnungsfehlern.
Wenn der Fehler bei der Abrechnung liegt, sollten Sie Woz umgehend kontaktieren. Nutzen Sie [email protected] oder +41 44 448 14 44 und nennen Sie Datum, Betrag, Zahlungsmittel und weshalb die Belastung falsch ist, etwa «nach bestätigter Kündigung erneut CHF 295.00 belastet».
Bitten Sie konkret um Korrektur und Rückerstattung. Hängen Sie die Kündigungsbestätigung, einen Kontoauszug und wenn möglich ein Bildschirmfoto Ihrer früheren Kommunikation an. Je klarer die Unterlagen, desto schneller lässt sich der Fall lösen.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Ein allgemeiner Automatismus wie in manchen Nachbarländern besteht also nicht. Woz nennt zwar 14 Tage nach Lieferung, zugleich sind Zeitungen und Zeitschriften vom Rückgaberecht ausgenommen, was die Erfolgschance bei normalen Abo-Fällen klar senkt.
Wenn trotz Kündigung weiter belastet wird, ist als letzter Schritt eine Beanstandung der Kartentransaktion möglich. Bei Visa oder Mastercard können Sie sich in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei Ihrer Bank melden. Zuständig ist Ihre kartenausgebende Bank, nicht eine spezielle staatliche Stelle.
Die AGB von Woz sind an diesem Punkt ziemlich klar: Das Abo verlängert sich automatisch und es gibt keine separate Benachrichtigung vor der Erneuerung. Zusätzlich wird für das Abo eine Mindestlaufzeit von einem Jahr genannt. Beides findet sich laut Woz in den Bedingungen auf woz.ch.
Für Konsumentinnen und Konsumenten heisst das vor allem eines: Kalendererinnerung setzen. Wer auf eine Erinnerung des Verlags wartet, riskiert die nächste Rechnungsperiode.
Woz nennt keinen kostenfreien Testzeitraum. Das ist immerhin transparent, weil so keine versteckte Umwandlung von Test auf Bezahlabo droht. Gleichzeitig bedeutet es aber, dass eine spontane Bestellung rasch bindend wird, besonders wenn bereits eine Lieferung erfolgt ist.
Als anwendbares Recht nennen die AGB Schweizer Recht. Für Streitigkeiten aus den AGB oder aus der Nutzung digitaler Angebote werden laut Woz Gerichte am Sitz von Infolink genannt, ebenfalls auf woz.ch/agb.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Hauptleistungen |
|---|---|---|---|
Standard Abo | CHF 295.00 | Jährlich | Print, Beilagen, Digitalzugang |
Halbjahresabo | CHF 160.00 | 6 Monate | Print, App, alle Inhalte |
Vergünstigtes Abo | CHF 177.00 | Jährlich | Günstiger Jahrestarif |
RS/Zivildienst-Abo | CHF 0.00 | Während Dienstzeit | Gratis während Dienst |
Am teuersten ist das Standard Abo mit CHF 295.00 pro Jahr. Das Halbjahresabo kostet auf 12 Monate hochgerechnet CHF 320.00 und ist damit sogar etwas teurer als das Standard Abo, falls Sie ohnehin ein volles Jahr bleiben.
Das vergünstigte Abo für CHF 177.00 ist preislich klar attraktiver, sofern Sie berechtigt sind. Für Auslandsversand fallen zusätzlich CHF 90.00 an, und genau solche Nebenkosten sollte man vor einer Verlängerung nochmals prüfen.
Viele erwarten bei einem Online-Abo automatisch 14 Tage Widerrufsrecht. In der Schweiz stimmt das so nicht. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für alle Online- und Telefonverträge gibt es nicht. Massgebend sind oft die AGB und in Sonderfällen das Obligationenrecht, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR.
Für Woz ist deshalb vor allem entscheidend, was in den eigenen Bedingungen steht. Dort nennt Woz die automatische Verlängerung und die Mindestlaufzeit von einem Jahr. Wenn Sie das Abo normal online bestellt haben, können Sie sich nicht einfach auf ein allgemeines Schweizer Standard-Widerrufsrecht berufen.
14 Tage spielen in der Schweiz bei bestimmten Vertragstypen eine Rolle, etwa bei Haustürgeschäften über CHF 100 in einer Überrumpelungssituation. Für ein normal abgeschlossenes Woz-Abo ist dieser Fall eher untypisch. Woz selbst erwähnt zwar 14 Tage nach Lieferung, schliesst aber für Zeitungen und Zeitschriften das Rückgaberecht aus.
Genau darum ist der Unterschied zwischen Kündigung und Rückforderung so wichtig. Kündigen können Sie für die Zukunft, eine Rückzahlung für bereits gelieferte Zeitungen ist meist die viel schwierigere Baustelle.
Wenn Woz trotz klarer Kündigung weiter abbucht oder Kosten unklar bleiben, können Sie sich zuerst direkt an den Verlag wenden und danach Unterstützung bei der Stiftung für Konsumentenschutz suchen. Auch das SECO ist in Preis- und Konsumententhemen als offizielle Stelle relevant, wenn es um allgemeine Informationen zu Konsumentenfragen geht.
Praktisch gehen Sie so vor: Kündigungsbestätigung sammeln, Kontoauszug beilegen, Woz schriftlich eine Frist von etwa 10 Tagen zur Klärung setzen und erst danach eine Beschwerde oder Kartenbeanstandung einreichen. Das spart oft Zeit und zeigt, dass Sie sauber gearbeitet haben.
Gesamturteil: eher schwierig. Von 5 erfassten Rückmeldungen sind 4 negativ und 1 neutral. Das Muster passt zu den lokalen Hinweisen auf Probleme bei der Kündigung und unklare Informationen zu Kosten und Zugangsbedingungen.
Positiv ist immerhin, dass der Kundendienst laut einer neutralen Rückmeldung freundlich gewesen sei. Negativ fällt ins Gewicht, dass es Berichte über fehlende Bestätigungen, Belastungen nach der Kündigung und mühsame Refund-Prozesse gibt.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Kündigung kompliziert | 2 Meldungen | Bestätigung fehlt |
Belastung nach Kündigung | 1 Meldung | Weitere Abbuchung |
Refund mühsam | 1 Meldung | Lange Wartezeit |
Service freundlich | 1 Meldung | Antwort dauert |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
TrustPilot | 2 von 5 | Kündigung | Negativ |
Ohne Note | Weiterbelastung | Negativ | |
TrustPilot | 1 von 5 | Refund | Negativ |
Consumer Forum | Ohne Note | Kundendienst | Neutral |
Wenn Sie frustriert sind, weil die Schritte unklar wirken, hilft eine kleine Checkliste mehr als jede AGB-Lektüre. Sichern Sie vor der Kündigung den aktuellen Abo-Typ, die letzte Belastung und wenn vorhanden die Kundennummer.
Bei einer falschen Abbuchung braucht Woz konkrete Angaben. Sammeln Sie deshalb Betrag in CHF, Datum der Belastung, Zahlungsart und die erhaltene Kündigungsbestätigung mit Enddatum.
Der häufigste Fehler ist passives Abwarten. Weil sich Woz automatisch verlängert und keine separate Benachrichtigung vorsieht, merken viele die nächste Rechnung erst, wenn sie schon belastet wurde. Lösung: Kündigung einige Wochen vor Ablauf senden und Bestätigung mit Enddatum verlangen.
Ein reales Beispiel ist das Jahresabo zu CHF 295.00, das weiterläuft, obwohl man meinte, es ende automatisch. Ohne aktive Kündigung passiert genau das nicht.
Telefonisch kündigen ist praktisch, aber ohne Nachweis heikel. Eine neutrale Rückmeldung schildert freundlichen Service, aber lange Wartezeit auf Antwort. Lösung: Nach jedem Telefonat sofort eine E-Mail mit Gesprächsdatum senden.
So können Sie später belegen, dass Sie rechtzeitig aktiv waren. Das macht bei einer Kartenbeanstandung einen grossen Unterschied.
Viele gehen davon aus, dass eine Kündigung automatisch Geld zurückbringt. Bei Woz ist das meist nicht so, weil für bereits gelieferte Zeitungen und Zeitschriften keine normale Rückgabe vorgesehen ist. Lösung: Refund nur bei Abrechnungsfehlern energisch verfolgen.
Wer einfach mitten in der Periode aussteigen will, bekommt in der Regel keine anteilige Rückzahlung. Das lohnt sich kaum als Streit, wenn keine Fehlbelastung vorliegt.
Eine der negativen Stimmen nennt genau dieses Problem: mehrmals nachfragen, bis eine Bestätigung kommt. Lösung: Kündigung nie ohne den Satz abschicken, dass Sie eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum wünschen.
Wenn nach einigen Tagen nichts kommt, fassen Sie kurz nach. Gerade bei Abo-Fallen ist die Bestätigung Ihr wichtigster Beleg.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web oder Konto | Vor nächster Verrechnung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Verrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Verrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine Gebühr gefunden | Höher, aber guter Nachweis |
Kein Weg ist für alle ideal. E-Mail ist meist am schnellsten, Telefon hilft bei Rückfragen sofort, und ein Brief passt besser, wenn schon einmal etwas schiefgelaufen ist oder Sie besonders saubere Belege wollen.
Da Woz selbst E-Mail und Telefon offiziell nennt, sind diese beiden Wege im Alltag am naheliegendsten. Der Brief bleibt eine zusätzliche Möglichkeit, nicht mehr und nicht weniger.
Speichern Sie die gesendete E-Mail, machen Sie ein Bildschirmfoto und setzen Sie eine Kalendererinnerung auf das bestätigte Enddatum. Wenn innert einigen Arbeitstagen keine Antwort kommt, haken Sie nach und verweisen auf Ihre erste Nachricht mit Datum.
Kontrollieren Sie ausserdem, ob die letzte Lieferung und der Digitalzugang ungefähr bis zum Ende der bezahlten Periode laufen. Wenn der Zugang zu früh gesperrt wird, melden Sie das sofort bei Woz.
Prüfen Sie Ihre Kartenabrechnung oder Ihr Bankkonto noch mindestens 30 Tage nach dem Enddatum. Taucht trotzdem eine Belastung auf, reklamieren Sie sie zuerst bei Woz und danach innert 30 Tagen nach Kartenabschluss bei Ihrer Bank als Beanstandung der Kartentransaktion.
Wenn Sie eine Alternative suchen, sind NZZ mit rund CHF 30 bis 50 pro Monat, Tages-Anzeiger mit rund CHF 25 bis 45 pro Monat oder kostenlose Angebote wie SRF News und 20 Minuten naheliegende Optionen. Wer nur Nachrichten ohne zusätzliches Abo will, fährt mit den Gratis-Angeboten oft deutlich günstiger.
Wenn Sie Woz nicht per E-Mail oder Telefon kündigen möchten, können Sie die Mitteilung postalisch senden an:
Schreiben Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, wenn möglich die Kundennummer und das gewünschte Enddatum dazu. Für strittige Fälle ist eine nachweisbare Zustellung sinnvoll.
Die Postadresse ist besonders hilfreich, wenn Sie schon keine Bestätigung erhalten haben oder wenn trotz Kündigung weiter verrechnet wurde. Im normalen Alltag reicht bei Woz meist die Kündigung per E-Mail an [email protected] oder per Telefon unter +41 44 448 14 44.
Wer effizient vorgehen will, kombiniert beides: zuerst E-Mail, bei ausbleibender Reaktion zusätzlich Brief. So gehen Sie in der Schweiz bei einem Abo wie Woz am saubersten vor.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.