Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Wer Ewz kündigen will, ist oft schon genervt, weil unklar ist, welcher Vertrag genau läuft und wann er endet. Genau dort lohnt sich ein sauberer Start: Ewz ist ein Schweizer Energieversorger mit Sitz in Zürich und offizieller Korrespondenzadresse an der Tramstrasse 35, Postfach, 8050 Zürich.
Ewz bietet Strom und Energiedienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden an. Für Privatkunden stehen unter anderem die Stromprodukte Ewz.natur, Ewz.econatur und Ewz.pronatur im Fokus, mit publizierten Preisen ab 1. Januar 2026 auf Basis eines 1-Personen-Haushalts mit 1600 kWh pro Jahr, inklusive MwSt. "Preise gelten ab dem 1. Januar 2026 für ein Jahr" (ewz.ch).
Bei Ewz zahlen Sie nicht für ein klassisches Medienabo, sondern für Stromlieferung und je nach Produkt für einen bestimmten Naturstromanteil oder höhere Umweltstandards. Ewz.natur kostet CHF 42.00 pro Monat, Ewz.econatur CHF 41.00 pro Monat und Ewz.pronatur CHF 44.00 pro Monat laut Tarifangaben von Ewz (ewz.ch).
Der praktische Punkt für die Kündigung ist wichtig: Viele merken erst spät, dass das Vertragsverhältnis zunächst ein Jahr läuft und sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. "Nach Ablauf eines Jahres verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils ein weiteres Jahr" (ewz.ch).
Ewz ist auf den Schweizer Markt ausgerichtet, mit Preisen in CHF, Kontaktkanälen in der Schweiz und Servicezeiten von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr. Die bekannte Kundendienstnummer lautet +41 58 319 47 00, die Kontaktadresse per E-Mail ist [email protected].
Für die Kündigung besonders relevant ist das Geschäftsmodell: Es gibt laut den vorliegenden Angaben keine kostenlose Testphase und kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss. Wenn Sie also unterschrieben oder online abgeschlossen haben, läuft die Sache in der Regel über die normale Kündigung und nicht über einen spontanen Rücktritt.
Viele Ewz-Kundinnen und Kunden sorgen sich, dass nach der Kündigung weiter verrechnet wird oder der Zugang zu Leistungen zu früh endet. Bevor Sie kündigen, prüfen Sie deshalb den aktuellen Produkttyp, das Startdatum und die letzte oder nächste Rechnung. Gerade bei Stromverträgen macht ein falsches Datum schnell eine verpasste Frist aus.
Machen Sie einen Bildschirmfoto von Ihrem aktuellen Produkt in mein ewz, speichern Sie die letzte Rechnung als PDF und notieren Sie den gewünschten Kündigungstermin. Die bekannte Frist lautet laut Ewz: elektronisch kündbar unter mein ewz mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres (ewz.ch).
Der direkteste Weg führt über die offizielle Ewz-Seite und danach in den Bereich mein ewz. Laut den vorliegenden Angaben kann der Vertrag elektronisch unter www.ewz.ch/mein-ewz gekündigt werden, mit zwei Monaten Frist auf Ende eines Kalenderjahres (ewz.ch).
Praktisch läuft das meist über den Login, dann über den Vertrags- oder Produktbereich und dort zur Kündigungsfunktion. Wenn Sie mehrere Produkte sehen, wählen Sie genau den betroffenen Stromvertrag aus. Kontrollieren Sie vor dem Absenden den Kündigungstermin und machen Sie einen Bildschirmfoto der Bestätigungsseite. Wenn keine Bestätigung erscheint, brechen Sie nicht einfach ab, sondern prüfen Sie im Konto, ob der Status angepasst wurde.
Wenn die Online-Kündigung nicht klappt, können Sie Ewz telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Nummer ist +41 58 319 47 00, erreichbar Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr. Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].
Am Telefon sollten Sie sich nicht mit einer blossen mündlichen Aussage zufriedengeben. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail mit Datum des Vertragsendes. Bei einer Kündigung per E-Mail schreiben Sie Betreff, Vertragsnummer, Adresse, Zählerbezug falls vorhanden und den gewünschten Kündigungstermin klar in die Nachricht. Das ist der einfachste Weg, um später beweisen zu können, was Sie verlangt haben.
Wer bei heiklen Fällen auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich per Post kündigen, auch wenn Ewz die elektronische Kündigung anbietet. Eine eingeschriebene Sendung ist in der Schweiz bei Streitfällen oft hilfreich, weil sie den Versand sauber dokumentiert. Es gibt daneben auch digitale Zustelllösungen wie Postclic, die Versand, Empfang und Öffnung mit Zeitnachweis dokumentieren.
Nutzen Sie den Postweg vor allem dann, wenn schon einmal keine Antwort kam oder wenn kurz vor Fristende gehandelt werden muss. Rechnen Sie für den Postweg mit etwa 5 bis 10 Werktagen bis zur Verarbeitung, auch wenn der Brief früher ankommt.
Viele haben Angst, zu früh ohne Versorgung dazustehen oder umgekehrt noch monatelang belastet zu werden. Bei Ewz ist die entscheidende Regel die Kündigungsfrist von zwei Monaten auf Ende eines Kalenderjahres für die elektronische Kündigung über mein ewz (ewz.ch). Das bedeutet praktisch: Wenn Sie zu spät im Jahr kündigen, rutscht das Ende schnell ins nächste Kalenderjahr.
Die Stromversorgung endet nicht einfach am Tag Ihrer Nachricht, sondern zum bestätigten Vertragsende. Bis zur Ablesung am Ende des Rechtsverhältnisses müssen laut den vorliegenden Angaben alle aufgelaufenen Kosten bezahlt werden.
Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich der Vertrag nach dem ersten Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Genau diese automatische Verlängerung ist eine klassische Abo-Falle bei langfristig übersehenen Verträgen, auch wenn hier keine versteckten Tricks identifiziert wurden.
Zur Datenspeicherung nennt Ewz keine konkrete Aufbewahrungsfrist nach Kündigung. Bekannt ist nur, dass die Daten gemäss Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. Wenn Sie Unterlagen brauchen, speichern Sie Rechnungen, Vertragsbestätigung und Kündigungsnachweis vor dem Vertragsende lokal ab.
Wer kündigt, hofft oft auf eine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Zeit. Genau hier kommt häufig Frust auf. Für Ewz gibt es keine klar publizierte Regel für Rückerstattungen ungenutzter Vertragsperioden. Die bekannten Angaben beziehen sich vor allem auf die Netznutzung: Rückerstattungen werden vierteljährlich über die reguläre Stromrechnung ausbezahlt, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind (ewz.ch).
Das heisst im Alltag: Eine automatische anteilige Rückzahlung nur wegen früherer Nichtnutzung ist nicht konkret zugesichert. Wenn Ihre Abrechnung fehlerhaft ist, können Anpassungen vorgenommen werden, aber Ewz nennt dazu keine detaillierte feste Richtlinie.
In der Schweiz gibt es für solche Verträge kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht wie viele es aus dem Ausland erwarten. Für Ewz liegt nach den vorliegenden Daten kein spezifisches Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss vor. Der praktikable Weg ist also die ordentliche Kündigung nach den Vertragsbedingungen.
Wenn Sie kurz nach Vertragsabschluss merken, dass das Produkt nicht passt, melden Sie sich trotzdem sofort bei Ewz. Eine Kulanzlösung ist nie ausgeschlossen, aber sie ist nicht als fester Anspruch beschrieben.
Am besten funktioniert eine sachliche Reklamation mit Belegen. Schreiben Sie an [email protected] und nennen Sie Vertragsnummer, Rechnungsnummer, betroffenen Zeitraum, abgerechneten Betrag und den Grund der Beanstandung. Legen Sie Rechnung und Kündigungsbestätigung bei.
Wenn trotz Kündigung weiter belastet wurde, setzen Sie eine kurze Frist von 10 Kalendertagen für die Korrektur. Bleibt die Antwort aus und betrifft es eine Kartenzahlung, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses über die kartenausgebende Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard.
Die wichtigste Klausel ist schlicht: Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt (ewz.ch). Wer diese Verlängerung übersieht, hängt schnell nochmals ein ganzes Jahr drin.
Ebenso relevant ist, dass keine Angaben zu einer kostenlosen Testversion vorliegen. Es gibt also keinen typischen Testzugang, der später automatisch in ein kostenpflichtiges Modell kippt. Dafür gilt Schweizer Recht, und Streitigkeiten würden laut den vorliegenden Vertragsdaten gegebenenfalls vor dem zuständigen Gericht in Zürich ausgetragen.
Im Alltag bedeutet das: Sie sollten nicht bis zur letzten Rechnung warten, sondern den Vertragstermin früh prüfen. Bei einer Frist von zwei Monaten auf Ende Kalenderjahr ist ein Kalenderhinweis spätestens Anfang Oktober sinnvoll, wenn Sie auf Ende Dezember aussteigen möchten.
Zu Gebühren ist die Lage vergleichsweise klar. In den ausgewerteten Bedingungen wurden keine Stornogebühren gefunden. Eine vorzeitige Kündigung verursacht laut den vorliegenden Angaben keine separate Gebühr, offene Kosten bis zur Ablesung am Ende des Rechtsverhältnisses bleiben aber geschuldet.
Produkt | Preis in CHF | Abrechnung | Hauptmerkmal |
|---|---|---|---|
Ewz.econatur | CHF 41.00 | monatlich | günstigster Naturstrom |
Ewz.natur | CHF 42.00 | monatlich | 100 Prozent Naturstrom |
Ewz.pronatur | CHF 44.00 | monatlich | höhere Umweltstandards |
Die Spanne ist klein, aber nicht bedeutungslos. Zwischen Ewz.econatur und Ewz.pronatur liegen CHF 3.00 pro Monat beziehungsweise CHF 36.00 pro Jahr. Für einen 1-Personen-Haushalt ist Ewz.econatur laut publizierten Preisen die günstigste Wahl.
Alle genannten Preise gelten ab 1. Januar 2026 für ein Jahr, inklusive MwSt., und basieren auf 1600 kWh pro Jahr. Wenn Sie kündigen wollen, lohnt sich ein kurzer Vergleich, ob Ihr Mehrpreis für pronatur für Sie noch Sinn ergibt oder ob ein Wechsel innerhalb des Angebots genügt.
Versteckte Stornogebühren wurden in den ausgewerteten Bedingungen nicht gefunden. Trotzdem sollten Sie die Schlussrechnung kontrollieren, weil Nutzerberichte auf weiterlaufende Belastungen oder unklare Positionen hinweisen.
Das lohnt sich besonders dann kaum, wenn Sie wegen nur CHF 1.00 oder CHF 2.00 Preisunterschied pro Monat kündigen möchten, aber noch mitten in der Mindestlaufzeit sind. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob ein Produktwechsel innerhalb von Ewz für Sie einfacher ist als eine vollständige Vertragsbeendigung.
Viele erwarten ein fixes 14-Tage-Rücktrittsrecht. In der Schweiz gibt es aber kein einheitliches allgemeines Widerrufsrecht für alle Verträge. Bei Ewz kommt es deshalb stark auf die Vertragsbedingungen an. Die vorliegenden Angaben sagen klar: kein spezifisches Widerrufsrecht nach Abschluss des Vertrags.
Massgeblich ist hier Schweizer Recht, wie auch die Vertragsdaten von Ewz festhalten. Für praktische Hilfe bei Konsumentenfragen sind in der Schweiz vor allem die Stiftung für Konsumentenschutz SKS und bei allgemeinen Preis- und Konsumententhemen das SECO nützliche Anlaufstellen.
Wenn Ewz nach Ihrer Kündigung weiter belastet oder nicht reagiert, reklamieren Sie zuerst direkt schriftlich bei Ewz mit Datum, Vertragsnummer und Belegen. Geben Sie eine klare Frist von 10 Tagen. Das ist oft der schnellste Weg, bevor der Fall unnötig eskaliert.
Kommt keine brauchbare Antwort, können Sie sich an die SKS wenden und den Fall dokumentiert schildern. Bei Problemen mit Kartenzahlungen ist nicht eine Behörde zuständig, sondern Ihre Bank oder Ihr Kartenherausgeber. Eine Beanstandung ist in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses sinnvoll.
Für allgemeine Informationen zu Konsumententhemen ist das SECO eine bekannte Referenzstelle des Bundes. Für Unterstützung aus Konsumentensicht ist die Stiftung für Konsumentenschutz SKS oft näher an typischen Abo-Problemen wie Fristen, Rechnungen und unklaren Kündigungsbestätigungen.
Das Bild ist eher durchzogen. Von 5 ausgewerteten Einzelbewertungen sind 1 positiv, 3 negativ und 1 neutral. Das spricht dafür, dass die Kündigung bei Ewz grundsätzlich möglich ist, in der Praxis aber nicht immer reibungslos abläuft.
Wiederkehrende Probleme sind ausbleibende Antworten, Belastungen nach der Kündigung und wenig hilfreicher Kundendienst. Lokal fällt zusätzlich auf, dass Kundinnen und Kunden berichten, nach der Kündigung weiterhin belastet worden zu sein.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
keine Rückmeldung | häufig | Kündigung bleibt offen |
Belastung danach | häufig | Abbuchung trotz Ende |
schwacher Support | mehrfach | unklare Antworten |
Rückerstattung klappt | selten | schnelle Auszahlung |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
Google Reviews | 5 von 5 | Rückerstattung | positiv |
TrustPilot | negativ | Kündigung | negativ |
negativ | Belastung danach | negativ | |
Forum Name | negativ | Kundendienst | negativ |
TrustPilot | neutral | Gebühren | neutral |
Wenn Sie frustriert sind, weil Schritte unklar bleiben, hilft eine kleine Belegmappe enorm. Speichern Sie vor dem Absenden der Kündigung den aktuellen Tarif, die Vertragsnummer und mindestens die letzte Rechnung mit Datum und Betrag.
Nach dem Absenden brauchen Sie vor allem den Nachweis, dass Ihre Kündigung angekommen ist. Bewahren Sie Bestätigungs-E-Mail, Bildschirmfoto der Bestätigungsseite und bei Bedarf den Postbeleg auf.
Ein häufiger Fehler ist die verpasste Frist. Wenn zwei Monate auf Ende Kalenderjahr gelten, ist eine Kündigung im November für Ende Dezember meist zu spät. Dann verlängert sich der Vertrag unter Umständen nochmals.
Der zweite Fehler ist eine telefonische Kündigung ohne schriftliche Bestätigung. Wenn später trotzdem verrechnet wird, stehen Sie ohne Beleg da. Genau dieses Risiko zeigen Berichte über Belastungen nach der Kündigung.
Der dritte Fehler ist die Erwartung einer automatischen anteiligen Rückerstattung. Dafür gibt es bei Ewz keine klar bestätigte allgemeine Regel. Der vierte Fehler ist, die Schlussrechnung nicht zu prüfen. Gerade kleine Fehlbeträge bleiben sonst oft unbemerkt.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | vor nächster Verrechnung | Gratis | einfach |
Telefon | vor nächster Verrechnung | Gratis | mittel |
vor nächster Verrechnung | Gratis | mittel | |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Gratis | höher, guter Nachweis |
Keine dieser Methoden ist für alle Fälle perfekt. Wer schnell handeln will, nimmt meist Webkonto oder E-Mail. Wer einen lückenlosen Nachweis braucht, ergänzt den Vorgang bei Bedarf mit Post.
Online ist am schnellsten, Telefon ist nützlich für Rückfragen und E-Mail ist stark für die Dokumentation. Der Postweg lohnt sich vor allem dann, wenn es schon einmal hakte oder eine Frist heikel knapp wird.
Dunkle Muster im Kündigungsablauf wurden in den vorliegenden Daten nicht identifiziert. Trotzdem gilt: Verlassen Sie sich nie nur auf eine mündliche Aussage.
Wenn Sie Angst vor Nachbelastungen haben, kontrollieren Sie sofort die Bestätigung und den eingetragenen Endtermin. Setzen Sie zusätzlich einen Kalendereintrag für die nächste Rechnung und prüfen Sie Ihren Kontoauszug noch mindestens 2 Abrechnungszyklen lang.
Falls danach trotzdem eine unberechtigte Kartenzahlung auftaucht, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses über den Kartenherausgeber.
Wenn Sie nicht nur kündigen, sondern auch wechseln möchten, kommen je nach Wohnort und Modell unter anderem Alpiq, Axpo oder Energiedienst in Betracht. Axpo wird in den vorliegenden Daten mit Preisen ab rund CHF 0.18 pro kWh erwähnt, Zürcher Oberlander ab rund CHF 0.169 pro kWh.
Wenn Sie Ewz schriftlich per Post kündigen möchten, verwenden Sie die offizielle Korrespondenzadresse:
Schreiben Sie in den Brief Ihren vollständigen Namen, die Lieferadresse, die Vertrags- oder Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum. Legen Sie wenn möglich eine Kopie der letzten Rechnung bei.
Für normale Fälle reicht die Kündigung über mein ewz oder per E-Mail meist aus. Die Postadresse ist vor allem dann praktisch, wenn Sie einen zusätzlichen schriftlichen Nachweis möchten oder wenn vorherige Kontaktversuche ohne klare Reaktion geblieben sind.
Wenn es pressiert, kombinieren Sie E-Mail und Brief am gleichen Tag. So gehen Sie bei Ewz auf Nummer sicher, ohne Zeit zu verlieren.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.