
Servizio di disdetta N°1 in Germany

Gentile Signora, Egregio Signore,
Con la presente Le notifico la mia decisione di porre fine al contratto relativo al servizio Volkswagen Leasing.
Questa notifica costituisce una volontà ferma, chiara e non equivoca di disdire il contratto, con effetto alla prima scadenza possibile o conformemente al termine contrattuale applicabile.
La prego di prendere ogni misura utile per:
– cessare ogni fatturazione a partire dalla data effettiva di disdetta;
– confermarmi per iscritto la corretta presa in carico della presente richiesta;
– e, se del caso, trasmettermi il saldo finale o la conferma di saldo.
La presente disdetta Le è indirizzata tramite posta elettronica certificata. L'invio, la marcatura temporale e l'integrità del contenuto sono stabiliti, il che ne fa uno scritto probante conforme ai requisiti della prova elettronica. Dispone quindi di tutti gli elementi necessari per procedere al trattamento regolare di questa disdetta, conformemente ai principi applicabili in materia di notifica scritta e di libertà contrattuale.
Conformemente alle regole relative alla protezione dei dati personali, Le chiedo inoltre:
– di eliminare l'insieme dei miei dati non necessari ai Suoi obblighi legali o contabili;
– di chiudere ogni spazio personale associato;
– e di confermarmi l'effettiva cancellazione dei dati secondo i diritti applicabili in materia di protezione della vita privata.
Conservo una copia integrale di questa notifica così come la prova di invio.
So beenden Sie Ihr Volkswagen Leasing schnell und einfach
Über Volkswagen Leasing
Volkswagen Leasing ist ein Finanzierungsservice, der von der Volkswagen Financial Services AG betrieben wird, einem der führenden Anbieter von Automobilfinanzierungen in Deutschland. Mit Hauptsitz in Wolfsburg bietet das Unternehmen sowohl Privat- als auch Geschäftskunden die Möglichkeit, Fahrzeuge der Volkswagen-Gruppe zu leasen, ohne sie direkt kaufen zu müssen. Das Leasingmodell ermöglicht es Kunden, gegen eine monatliche Rate ein Fahrzeug zu nutzen, während das Eigentum beim Leasinggeber verbleibt.
Die Volkswagen Financial Services AG wurde 1949 gegründet und hat sich zu einem internationalen Finanzdienstleister entwickelt, der nicht nur Leasing, sondern auch Finanzierung, Versicherungen und Flottenmanagement anbietet. In Deutschland betreut das Unternehmen mehrere Millionen Verträge und ist damit einer der größten Anbieter im Automobilsektor. Das Leasing-Portfolio umfasst alle Marken des Volkswagen-Konzerns, darunter VW, Audi, SEAT, ŠKODA und weitere Premium-Marken.
Der Service richtet sich sowohl an Privatkunden, die ein neues Fahrzeug ohne hohe Anfangsinvestition fahren möchten, als auch an Geschäftskunden, die ihre Fahrzeugflotte flexibel gestalten wollen. Volkswagen Leasing bietet verschiedene Leasingmodelle an, die sich in Laufzeit, Kilometerbegrenzung und Serviceleistungen unterscheiden. Die Verträge werden individuell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten und können online, beim Händler oder direkt über die Volkswagen Financial Services abgeschlossen werden.
Leasingmodelle und Konditionen
Verfügbare Leasingoptionen
Volkswagen Leasing bietet verschiedene Modelle an, die sich nach Nutzungsart und Kundenbedürfnissen unterscheiden. Das klassische Kilometerleasing ist die am häufigsten gewählte Variante, bei der im Voraus eine jährliche Kilometerzahl festgelegt wird. Bei Vertragsende wird das Fahrzeug zurückgegeben, und eventuelle Mehr- oder Minderkilometer werden abgerechnet. Diese Transparenz macht das Kilometerleasing besonders bei Privatkunden beliebt.
Eine weitere Option ist das Restwertleasing, bei dem am Vertragsende ein festgelegter Restwert des Fahrzeugs vereinbart wird. Liegt der tatsächliche Wert darunter, muss der Leasingnehmer die Differenz ausgleichen; liegt er darüber, kann eine Gutschrift erfolgen. Dieses Modell birgt höhere Risiken, bietet aber auch Chancen auf günstigere Konditionen.
Preisgestaltung und Raten
Die Leasingraten bei Volkswagen Leasing variieren erheblich je nach Fahrzeugmodell, Laufzeit, Anzahlung und jährlicher Kilometerleistung. Typische Vertragslaufzeiten liegen zwischen 24 und 48 Monaten, wobei 36 Monate am häufigsten gewählt werden. Die monatlichen Raten können von unter 200 Euro für Kleinwagen bis zu über 1000 Euro für Premium-Modelle reichen.
| Fahrzeugklasse | Typische Laufzeit | Kilometerleistung/Jahr | Ungefähre Rate |
|---|---|---|---|
| Kleinwagen (z.B. VW Up!) | 36 Monate | 10.000 km | ab 150-250 € |
| Kompaktklasse (z.B. VW Golf) | 36 Monate | 15.000 km | ab 250-400 € |
| Mittelklasse (z.B. VW Passat) | 36 Monate | 20.000 km | ab 350-550 € |
| SUV (z.B. VW Tiguan) | 36 Monate | 15.000 km | ab 400-600 € |
Zusätzliche Kosten und Gebühren
Neben der monatlichen Leasingrate fallen weitere Kosten an, die Kunden berücksichtigen sollten. Dazu gehören die Überführungskosten bei Vertragsbeginn, die Zulassungsgebühren sowie eventuelle Bearbeitungsgebühren. Viele Leasingverträge erfordern zudem eine Anzahlung, die zwischen 10 und 30 Prozent des Fahrzeugwerts liegen kann. Diese Sonderzahlung reduziert die monatliche Rate erheblich.
Bei Vertragsende können zusätzliche Kosten entstehen, wenn das Fahrzeug Schäden aufweist, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, oder wenn die vereinbarte Kilometerleistung überschritten wurde. Die Mehrkilometerkosten liegen typischerweise zwischen 5 und 15 Cent pro Kilometer, abhängig vom Fahrzeugmodell. Auch eine vorzeitige Kündigung kann mit erheblichen Ablösekosten verbunden sein.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
Volkswagen Leasingverträge sind grundsätzlich als Festlaufzeitverträge konzipiert, was bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit nicht vorgesehen ist. Der Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Die Rückgabe des Fahrzeugs muss jedoch rechtzeitig angekündigt werden, üblicherweise mindestens vier bis acht Wochen vor Vertragsende.
Nach deutschem Recht unterliegen Leasingverträge den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere den Regelungen zu Mietverträgen und Finanzierungsgeschäften. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Volkswagen Financial Services enthalten detaillierte Regelungen zu Kündigungsfristen, Rückgabebedingungen und Pflichten des Leasingnehmers. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages und sollten sorgfältig gelesen werden.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist nur unter besonderen Umständen möglich und unterliegt strengen Voraussetzungen. Wichtige Gründe können beispielsweise ein dauerhafter Wegfall der Geschäftsgrundlage sein, etwa durch Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit oder Tod des Leasingnehmers. Auch erhebliche Vertragsverletzungen durch den Leasinggeber können ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund muss der Leasingnehmer dennoch mit finanziellen Konsequenzen rechnen. In der Regel wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die sich aus den noch ausstehenden Leasingraten abzüglich des Restwertes des Fahrzeugs berechnet. Diese Ablösesumme kann mehrere tausend Euro betragen und sollte vor einer Kündigung genau kalkuliert werden.
Kündigungsfristen und Formvorschriften
Für die Kündigung eines Volkswagen Leasingvertrages gelten strenge Formvorschriften. Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, wobei die Textform gemäß § 126b BGB nicht ausreicht – eine eigenhändige Unterschrift ist erforderlich. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax wird von Volkswagen Financial Services nicht als wirksam anerkannt.
| Kündigungsart | Voraussetzungen | Frist | Kosten |
|---|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | Nicht möglich | - | - |
| Vertragsende | Rückgabeankündigung | 4-8 Wochen | Eventuelle Schäden/Mehrkilometer |
| Außerordentliche Kündigung | Wichtiger Grund | Unverzüglich | Vorfälligkeitsentschädigung |
| Vorzeitige Ablösung | Einvernehmlich | Nach Vereinbarung | Restwert + Gebühren |
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Verbraucher, die ihren Leasingvertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen haben, etwa online oder beim Hausbesuch eines Vermittlers, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses Recht erlischt jedoch, wenn der Vertrag beim Händler vor Ort unterzeichnet wurde. Das Widerrufsrecht muss schriftlich ausgeübt werden und bedarf keiner Begründung. Nach einem wirksamen Widerruf sind bereits gezahlte Beträge zurückzuerstatten.
Wie man Volkswagen Leasing per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist die rechtlich sicherste Methode, um einen Leasingvertrag zu beenden. Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen bietet die postalische Kündigung einen rechtssicheren Nachweis über den Zugang des Schreibens beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig, da bei Streitigkeiten über den Kündigungszeitpunkt der Leasingnehmer beweisen muss, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
Ein Einschreiben mit Rückschein dokumentiert nicht nur den Versand, sondern auch die Zustellung des Kündigungsschreibens. Der Rückschein mit Unterschrift des Empfängers dient als gerichtsfester Beweis. Dies schützt vor späteren Behauptungen, die Kündigung sei nie angekommen oder verspätet eingegangen. Gerade bei hohen Ablösesummen oder Streitigkeiten über Vertragskonditionen ist dieser Nachweis unverzichtbar.
Telefonische Kündigungen werden von Volkswagen Financial Services nicht akzeptiert, da sie die gesetzliche Schriftform nicht erfüllen. Auch E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur genügen nicht den Anforderungen. Online-Formulare auf Drittanbieter-Websites bieten ebenfalls keine Rechtssicherheit, da sie nicht immer die erforderliche Unterschrift enthalten und der Zugang nicht nachweisbar ist.
Erforderliche Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um eindeutig zugeordnet werden zu können. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Leasingnehmers, einschließlich Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zwingend erforderlich ist auch die Vertragsnummer oder Kundennummer, die auf allen Dokumenten von Volkswagen Financial Services zu finden ist.
Das Kündigungsschreiben sollte das Fahrzeug eindeutig identifizieren, indem Marke, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Kennzeichen angegeben werden. Der gewünschte Kündigungstermin muss klar benannt werden, wobei bei außerordentlichen Kündigungen auch der Kündigungsgrund ausführlich dargelegt werden sollte. Eine eigenhändige Unterschrift ist zwingend erforderlich – Kopien oder eingescannte Unterschriften sind nicht ausreichend.
Die korrekte Adresse für Kündigungen
Kündigungsschreiben für Volkswagen Leasing müssen an die offizielle Geschäftsadresse der Volkswagen Financial Services AG gesendet werden. Die korrekte Anschrift lautet:
- Volkswagen Financial Services AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Germany
Es ist wichtig, das Schreiben an diese Hauptadresse zu richten, da nur dort die rechtliche Zuständigkeit für Kündigungen liegt. Sendungen an Händler, Vermittler oder regionale Niederlassungen können zu Verzögerungen führen und im schlimmsten Fall als nicht zugegangen gelten. Die Verwendung der korrekten Adresse ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Der erste Schritt besteht darin, alle relevanten Vertragsdokumente zusammenzustellen. Dazu gehören der Leasingvertrag, aktuelle Kontoauszüge mit den Ratenzahlungen und gegebenenfalls Korrespondenz mit Volkswagen Financial Services. Diese Unterlagen helfen dabei, alle erforderlichen Informationen korrekt anzugeben und eventuelle Unklarheiten zu klären.
Anschließend wird das Kündigungsschreiben sorgfältig formuliert und mit allen notwendigen Angaben versehen. Das Dokument sollte sachlich und präzise sein, ohne emotionale Ausführungen. Bei außerordentlichen Kündigungen sollten relevante Nachweise wie ärztliche Atteste oder Kündigungsbestätigungen des Arbeitgebers beigefügt werden. Wichtig ist, dass das Original unterschrieben wird – Kopien sollten für die eigenen Unterlagen angefertigt werden.
Das unterschriebene Kündigungsschreiben wird dann per Einschreiben mit Rückschein versendet. Bei der Post sollte ausdrücklich diese Versandart gewählt werden, auch wenn sie etwas teurer ist als ein normaler Brief. Der Einlieferungsbeleg muss aufbewahrt werden, ebenso wie der zurückgesandte Rückschein. Diese Dokumente sind im Streitfall die wichtigsten Beweismittel.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für Personen, die den Aufwand der postalischen Kündigung scheuen oder unsicher bei der Formulierung sind, bietet der Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als rechtssicheres Einschreiben versenden zu lassen. Der Service übernimmt die professionelle Formatierung, prüft die Vollständigkeit der Angaben und sorgt für den korrekten Versand an die zuständige Adresse.
Ein wesentlicher Vorteil von Postclic ist die digitale Dokumentation des gesamten Kündigungsprozesses. Nutzer erhalten einen elektronischen Nachweis über den Versand und können den Status ihrer Sendung online verfolgen. Dies spart nicht nur Zeit und den Gang zur Post, sondern bietet auch zusätzliche Sicherheit durch die automatische Archivierung aller relevanten Dokumente. Die Kosten für den Service sind transparent und oft günstiger als die Kombination aus Einschreiben, Rückschein und Zeitaufwand.
Nach der Kündigung: Weitere Schritte
Nach dem Versand des Kündigungsschreibens sollte der Leasingnehmer eine Bestätigung von Volkswagen Financial Services abwarten. Diese erfolgt üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Wochen. Falls keine Reaktion erfolgt, empfiehlt sich eine telefonische Nachfrage unter Angabe der Sendungsnummer des Einschreibens. Die Bestätigung sollte schriftlich erfolgen und alle Details zur Vertragsbeendigung enthalten.
Bei außerordentlichen Kündigungen oder vorzeitiger Vertragsauflösung wird Volkswagen Financial Services eine Ablöserechnung erstellen. Diese sollte sorgfältig geprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Berechnung des Restwerts und eventueller Gebühren. Bei Unstimmigkeiten sollte umgehend schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Auch die Rückgabemodalitäten für das Fahrzeug werden in diesem Zusammenhang geklärt.
Kundenerfahrungen und praktische Tipps
Häufige Kündigungsgründe
Die Gründe für die Kündigung eines Volkswagen Leasingvertrages sind vielfältig. Häufig spielen veränderte finanzielle Verhältnisse eine Rolle, etwa durch Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit oder unerwartete finanzielle Belastungen. In solchen Situationen können die monatlichen Leasingraten zur untragbaren Belastung werden, weshalb Kunden nach Ausstiegsmöglichkeiten suchen.
Ein weiterer häufiger Grund sind veränderte Mobilitätsbedürfnisse. Wer beispielsweise ins Ausland zieht, in eine Großstadt mit gutem öffentlichen Nahverkehr umzieht oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren kann, benötigt das Leasingfahrzeug nicht mehr. Auch Unzufriedenheit mit dem Fahrzeug selbst, etwa aufgrund technischer Probleme oder höherem Verbrauch als erwartet, kann ein Kündigungsmotiv sein.
Manche Kunden möchten auch vorzeitig auf ein neueres Modell wechseln, etwa weil sie ein Elektrofahrzeug bevorzugen oder ein größeres Fahrzeug für eine wachsende Familie benötigen. In diesen Fällen kann eine einvernehmliche Vertragsauflösung mit anschließendem Neuabschluss eine Option sein, wobei dies meist mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Kundenerfahrungen mit der Kündigung von Volkswagen Leasing fallen gemischt aus. Viele Kunden berichten von einer korrekten und professionellen Abwicklung, wenn alle Formalien eingehalten werden und das Kündigungsschreiben vollständig ist. Die Bearbeitungszeiten werden als angemessen beschrieben, und die Kommunikation erfolgt in der Regel schriftlich und nachvollziehbar.
Kritik gibt es jedoch häufig bezüglich der Höhe der Ablösesummen bei vorzeitiger Kündigung. Viele Kunden sind überrascht, wie teuer ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag sein kann. Die Berechnungsgrundlagen werden teilweise als intransparent empfunden, und Verhandlungen über Kulanzlösungen verlaufen oft erfolglos. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, die Vertragsbedingungen vor Abschluss genau zu prüfen.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Vor einer Kündigung sollte unbedingt eine detaillierte Kostenrechnung erstellt werden. Dabei müssen alle noch ausstehenden Raten, die Vorfälligkeitsentschädigung, eventuelle Mehrkilometer und Schäden am Fahrzeug berücksichtigt werden. Oft lohnt es sich finanziell mehr, den Vertrag regulär auslaufen zu lassen, selbst wenn das Fahrzeug nicht mehr benötigt wird. Eine Untervermietung oder private Weiterveräußerung des Leasingvertrages ist jedoch meist vertraglich ausgeschlossen.
Bei finanziellen Schwierigkeiten sollte frühzeitig das Gespräch mit Volkswagen Financial Services gesucht werden. Manchmal sind Ratenpausen, Stundungen oder eine Anpassung der Vertragsbedingungen möglich, die eine teure Kündigung vermeiden. Eine offene Kommunikation ist hier oft erfolgreicher als eine übereilte Kündigung.
Für die Fahrzeugrückgabe am Vertragsende empfiehlt es sich, das Auto vorher professionell aufbereiten zu lassen. Kleine Kratzer und Dellen können kostengünstig repariert werden, während sie bei der Rückgabe mit hohen Pauschalen berechnet werden. Eine sorgfältige Dokumentation des Fahrzeugzustands mit Fotos schützt vor ungerechtfertigten Nachforderungen. Das Rückgabeprotokoll sollte genau geprüft und nur bei Einverständnis unterschrieben werden.
Rechtliche Unterstützung und Beratung
Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Kündigung oder die Höhe von Ablösesummen kann rechtliche Beratung sinnvoll sein. Verbraucherzentralen bieten erste Orientierung und prüfen Verträge auf unzulässige Klauseln. Bei größeren Summen lohnt sich die Konsultation eines auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich auf 190 Euro plus Mehrwertsteuer begrenzt.
Auch eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen übernehmen, sofern der Versicherungsfall nicht bereits bei Vertragsabschluss bestand. Wichtig ist, dass vor Einleitung rechtlicher Schritte alle außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Ein Mediationsverfahren oder eine Schlichtung durch die Ombudsstelle der Banken kann oft schneller und kostengünstiger zu einer Lösung führen als ein Gerichtsverfahren.