
Služba pro zrušení č. 1 v Germany

Vážená paní, vážený pane,
Tímto vám oznamuji své rozhodnutí ukončit smlouvu týkající se služby REA Card.
Toto oznámení představuje pevnou, jasnou a jednoznačnou vůli zrušit smlouvu, s účinností k prvnímu možnému termínu nebo v souladu s platnou smluvní lhůtou.
Prosím vás, abyste podnikli veškerá užitečná opatření pro:
– zastavení veškeré fakturace od data účinnosti zrušení;
– písemné potvrzení řádného zohlednění této žádosti;
– a případně mi zaslali konečné vyúčtování nebo potvrzení zůstatku.
Toto zrušení je vám zasláno certifikovaným e-dopisem. Odeslání, časové razítko a integrita obsahu jsou stanoveny, což z něj činí průkazný dokument splňující požadavky elektronického důkazu. Máte tedy všechny prvky nezbytné k provedení řádného zpracování tohoto zrušení, v souladu s principy platnými pro písemné oznámení a smluvní svobodu.
V souladu s pravidly týkajícími se ochrany osobních údajů vás také žádám:
– o vymazání všech mých údajů, které nejsou nezbytné pro vaše zákonné nebo účetní povinnosti;
– o uzavření jakéhokoli souvisejícího osobního prostoru;
– a o potvrzení účinného vymazání údajů podle práv platných pro ochranu soukromí.
Uchovávám si úplnou kopii tohoto oznámení i důkaz o odeslání.
So kündigen Sie Ihre REA Card erfolgreich
Über REA Card
Die REA Card ist ein spezialisierter Service im deutschen Bankenwesen, der eng mit dem Reisegewerbe verbunden ist. REA steht für "Reisegewerbe-Anmeldung" und bezeichnet eine behördliche Erlaubnis, die Gewerbetreibende benötigen, um ihre Waren oder Dienstleistungen außerhalb fester Geschäftsräume anzubieten. Die REA Card GmbH fungiert als Dienstleister, der die Abwicklung und Verwaltung dieser speziellen Gewerbeberechtigung unterstützt. Der Service richtet sich primär an Schausteller, Markthändler, ambulante Gewerbetreibende und andere mobile Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit flexibel an verschiedenen Standorten ausüben möchten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) reguliert das Reisegewerbe in Deutschland und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Die REA Card dient dabei als praktisches Hilfsmittel zur Legitimation gegenüber Behörden und zur Vereinfachung administrativer Prozesse. Viele Gewerbetreibende entscheiden sich für diesen Service, um ihre Geschäftsabläufe zu professionalisieren und den Anforderungen der Gewerbeordnung gerecht zu werden.
Die Karte selbst dokumentiert die Berechtigung zur Ausübung des Reisegewerbes und muss bei Kontrollen vorgezeigt werden können. Sie enthält wichtige Informationen über den Karteninhaber, die Art des ausgeübten Gewerbes sowie die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis. Für viele Selbstständige im mobilen Handel ist die REA Card zu einem unverzichtbaren Bestandteil ihrer täglichen Geschäftstätigkeit geworden.
Abonnementpläne und Preise
Die Kostenstruktur der REA Card orientiert sich an verschiedenen Faktoren, die von der Art des Gewerbes, dem Umfang der benötigten Dienstleistungen und der Vertragslaufzeit abhängen. Im Gegensatz zu klassischen Bankprodukten handelt es sich hier um einen spezialisierten Service mit einmaligen und wiederkehrenden Gebühren.
Gebührenübersicht
| Leistung | Kosten | Zahlungsrhythmus |
|---|---|---|
| Erstausstellung REA Card | 89-149 Euro | Einmalig |
| Jahresgebühr Standard | 45-75 Euro | Jährlich |
| Jahresgebühr Premium | 120-180 Euro | Jährlich |
| Kartenersatz bei Verlust | 35-50 Euro | Bei Bedarf |
Leistungsumfang der verschiedenen Pakete
Das Standardpaket beinhaltet die Grundversorgung mit der REA Card sowie grundlegende Verwaltungsleistungen. Karteninhaber erhalten Zugang zu einem Online-Portal, über das sie ihre Daten aktualisieren und wichtige Dokumente herunterladen können. Die Bearbeitungszeit für Anfragen liegt bei drei bis fünf Werktagen, und der telefonische Support ist während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar.
Das Premium-Paket erweitert diese Leistungen um zusätzliche Services wie bevorzugte Bearbeitung, erweiterte Beratungsleistungen und einen Notfall-Support außerhalb der Geschäftszeiten. Zudem profitieren Premium-Kunden von vergünstigten Konditionen bei Kartenersatz und erhalten automatische Erinnerungen an wichtige Fristen und Verlängerungen. Für Gewerbetreibende, die häufig unterwegs sind und auf schnelle Reaktionszeiten angewiesen sind, kann sich diese Investition durchaus lohnen.
Zusätzliche Kosten und Gebühren
Neben den regulären Gebühren können weitere Kosten entstehen, etwa für die Aktualisierung von Gewerbedaten, die Ausstellung von Zweitschriften oder spezielle Beratungsleistungen. Auch Mahngebühren bei verspäteter Zahlung der Jahresgebühr oder Bearbeitungsgebühren für außerordentliche Anträge sollten Karteninhaber einkalkulieren. Die genauen Konditionen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der REA Card GmbH festgelegt und können je nach individueller Vereinbarung variieren.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung der REA Card unterliegt spezifischen vertraglichen und rechtlichen Regelungen, die sowohl die Kündigungsfrist als auch die Form der Kündigung betreffen. Ein fundiertes Verständnis dieser Bedingungen ist essentiell, um ungewollte Vertragsverlängerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten
In der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit für die REA Card zwölf Monate ab Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die ordentliche Kündigungsfrist liegt üblicherweise bei drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass Karteninhaber ihre Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres einreichen müssen, um eine automatische Verlängerung zu verhindern.
| Vertragsart | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Standardvertrag | 12 Monate | 3 Monate zum Vertragsende |
| Premium-Vertrag | 12 Monate | 3 Monate zum Vertragsende |
| Außerordentliche Kündigung | Entfällt | Sofort bei wichtigem Grund |
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Kündigung von Dienstleistungsverträgen wie der REA Card wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 309 BGB sind übermäßig lange Vertragslaufzeiten oder unangemessene Kündigungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig. Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, Verträge unter Einhaltung angemessener Fristen zu beenden. Bei Dienstleistungsverträgen im gewerblichen Bereich gelten teilweise andere Regelungen als im reinen Verbrauchergeschäft, da hier von einer größeren Geschäftserfahrung ausgegangen wird.
Das Schriftformerfordernis ist bei Kündigungen von besonderer Bedeutung. Nach § 126 BGB erfordert die Schriftform eine eigenhändige Unterschrift des Kündigenden. Elektronische Kündigungen per E-Mail oder Online-Formular erfüllen diese Anforderung nicht automatisch, es sei denn, dies wurde vertraglich ausdrücklich vereinbart. Die postalische Kündigung per Einschreiben ist daher der sicherste Weg, um die Schriftform zu wahren und einen Nachweis über den Zugang der Kündigung zu erhalten.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Solche Gründe können sein: die Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit, eine erhebliche Leistungsstörung seitens der REA Card GmbH, wiederholte Fehler bei der Verwaltung der Kartendaten oder unzumutbare Erhöhungen der Gebühren ohne angemessene Vorankündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung entfällt die reguläre Kündigungsfrist, jedoch muss der Kündigungsgrund substanziiert dargelegt und nachgewiesen werden.
Pflichten nach der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt die Berechtigung zur Nutzung der REA Card. Karteninhaber sind verpflichtet, die physische Karte an die REA Card GmbH zurückzusenden oder zu vernichten. Bereits gezahlte Gebühren werden in der Regel nicht anteilig erstattet, es sei denn, es liegt eine außerordentliche Kündigung mit berechtigtem Grund vor. Offene Forderungen müssen auch nach der Kündigung beglichen werden. Es empfiehlt sich, nach Ablauf der Kündigungsfrist eine schriftliche Bestätigung über die vollständige Beendigung des Vertragsverhältnisses anzufordern.
Wie man REA Card per Post kündigt
Die postalische Kündigung ist der zuverlässigste und rechtssicherste Weg, um das Vertragsverhältnis mit der REA Card GmbH zu beenden. Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen bietet die schriftliche Kündigung per Einschreiben den höchsten Grad an Nachweisbarkeit und entspricht den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein bietet mehrere entscheidende Vorteile. Erstens wird durch den Rückschein dokumentiert, dass das Kündigungsschreiben tatsächlich beim Empfänger angekommen ist. Dies ist besonders wichtig, da der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner für die Einhaltung der Kündigungsfrist maßgeblich ist. Zweitens erfüllt die eigenhändige Unterschrift auf einem gedruckten Brief die Schriftformvoraussetzungen des BGB, während E-Mails oder Online-Formulare dies nicht automatisch tun.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Beweiskraft im Streitfall. Sollte es zu Unstimmigkeiten über den Zeitpunkt oder den Inhalt der Kündigung kommen, dient das Einschreiben mit Rückschein als gerichtlich verwertbarer Nachweis. Die Deutsche Post dokumentiert das Datum der Aufgabe und der Zustellung, was bei anderen Kommunikationswegen oft schwierig nachzuweisen ist. Zudem können technische Probleme wie Serverausfälle, Spam-Filter oder fehlerhafte Online-Formulare die digitale Übermittlung beeinträchtigen, während ein Brief physisch zugestellt wird.
Vorbereitung des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen enthalten, um Rückfragen zu vermeiden und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Folgende Angaben sind essentiell:
- Vollständiger Name und Anschrift des Kündigenden
- Kartennummer der REA Card
- Kundennummer oder Vertragsnummer, falls vorhanden
- Eindeutige Kündigungserklärung mit dem Wortlaut "Hiermit kündige ich meinen Vertrag"
- Gewünschtes Kündigungsdatum oder Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- Datum und eigenhändige Unterschrift
- Optional: Grund der Kündigung (nicht zwingend erforderlich)
Inhaltliche Gestaltung des Kündigungsschreibens
Das Kündigungsschreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Es empfiehlt sich, eine sachliche und höfliche Sprache zu verwenden, auch wenn die Kündigung aus Unzufriedenheit erfolgt. Der Betreff sollte deutlich das Wort "Kündigung" enthalten, damit das Schreiben sofort richtig zugeordnet werden kann. In der Einleitung nennt man die Vertragsbeziehung und die relevanten Identifikationsnummern. Der Hauptteil enthält die eindeutige Kündigungserklärung mit dem gewünschten Beendigungszeitpunkt.
Falls die Kündigung aus einem bestimmten Grund erfolgt, kann dieser kurz und sachlich dargelegt werden. Dies ist besonders relevant bei außerordentlichen Kündigungen, wo der wichtige Grund substanziiert werden muss. Bei ordentlichen Kündigungen ist die Angabe eines Grundes jedoch nicht erforderlich. Abschließend kann man um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um die Mitteilung des genauen Beendigungsdatums bitten. Auch die Bitte um Rücksendung bereits gezahlter Gebühren (falls zutreffend) kann hier platziert werden.
Die korrekte Adresse für die Kündigung
Das Kündigungsschreiben muss an die offizielle Geschäftsadresse der REA Card GmbH gesendet werden:
- REA Card GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin
Es ist wichtig, die Adresse exakt zu übernehmen und keine alternativen Adressen oder Postfächer zu verwenden, die möglicherweise in anderen Kontexten genannt werden. Die Verwendung der korrekten Adresse stellt sicher, dass das Kündigungsschreiben die zuständige Abteilung erreicht und fristgerecht bearbeitet werden kann.
Versand als Einschreiben mit Rückschein
Der Versand sollte ausschließlich als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diesen Service bietet die Deutsche Post in jeder Filiale an. Die Gebühr für ein Einschreiben mit Rückschein beträgt derzeit etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto. Der Rückschein wird nach Zustellung an den Absender zurückgesandt und dient als Beweis, dass das Schreiben zugestellt wurde. Alternativ kann man auch ein Einschreiben Einwurf nutzen, das etwas günstiger ist, jedoch keinen unterschriebenen Rückschein liefert.
Für diejenigen, die den Gang zur Post scheuen oder zeitlich eingeschränkt sind, bietet der Service Postclic eine moderne Alternative. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens. Zudem erhält man einen digitalen Nachweis über den Versand, der rechtlich gleichwertig ist. Die Plattform übernimmt den Druck, das Kuvertieren und den Versand als Einschreiben, sodass man sich um die technischen Details nicht kümmern muss.
Dokumentation und Nachverfolgung
Nach dem Versand sollte man alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören eine Kopie des Kündigungsschreibens, der Einlieferungsbeleg der Post und später der zurückgesandte Rückschein. Diese Dokumente sind im Streitfall unerlässlich. Die Sendungsnummer des Einschreibens ermöglicht zudem die Online-Verfolgung des Zustellstatus auf der Website der Deutschen Post. So kann man jederzeit nachvollziehen, ob und wann das Schreiben zugestellt wurde.
Falls innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung keine Reaktion der REA Card GmbH erfolgt, empfiehlt sich eine telefonische oder schriftliche Nachfrage. Auch wenn eine Kündigungsbestätigung rechtlich nicht zwingend erforderlich ist, bietet sie zusätzliche Sicherheit. Man sollte darauf bestehen, dass die Bestätigung das genaue Datum der Vertragsbeendigung sowie die Bestätigung enthält, dass keine weiteren Forderungen bestehen.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Kündigungsgründe
Die Entscheidung zur Kündigung der REA Card fällt aus unterschiedlichen Gründen. Ein häufiger Anlass ist die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit. Viele Selbstständige im Reisegewerbe geben ihr Geschäft auf oder wechseln in eine andere Branche, wodurch die REA Card überflüssig wird. In solchen Fällen ist es wichtig, die Kündigung zeitnah einzureichen, um unnötige Folgekosten zu vermeiden.
Ein weiterer verbreiteter Grund ist die Unzufriedenheit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Einige Karteninhaber empfinden die Jahresgebühren als zu hoch im Verhältnis zu den tatsächlich genutzten Leistungen. Besonders Gewerbetreibende, die die Karte nur selten benötigen, ziehen alternative Lösungen vor oder verzichten ganz auf diesen Service. Auch technische Probleme mit dem Online-Portal, langsame Bearbeitungszeiten oder unzureichender Kundenservice werden als Kündigungsgründe genannt.
Manche Kunden wechseln zu Konkurrenzanbietern, die ähnliche Dienstleistungen zu günstigeren Konditionen oder mit erweitertem Leistungsumfang anbieten. Die zunehmende Digitalisierung im Verwaltungsbereich führt dazu, dass einige der ursprünglichen Funktionen der REA Card mittlerweile durch andere digitale Lösungen ersetzt werden können. Auch behördliche Änderungen oder neue gesetzliche Regelungen können dazu führen, dass die Karte ihre Relevanz verliert.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die Erfahrungen von Kunden mit dem Kündigungsprozess bei der REA Card GmbH sind gemischt. Einige berichten von einer unkomplizierten und zügigen Abwicklung, bei der die Kündigung innerhalb weniger Tage bestätigt wurde und keine Nachforderungen gestellt wurden. Diese positiven Erfahrungen betreffen meist Fälle, in denen die Kündigungsfrist korrekt eingehalten und alle erforderlichen Angaben vollständig gemacht wurden.
Andere Kunden berichten hingegen von Verzögerungen oder Schwierigkeiten. Häufig genannte Probleme sind ausbleibende Kündigungsbestätigungen, nachträgliche Forderungen trotz rechtzeitiger Kündigung oder Unklarheiten über das genaue Vertragsende. In einigen Fällen wurde die Kündigung zunächst nicht akzeptiert, weil formale Anforderungen nicht erfüllt waren oder die Kündigungsfrist angeblich nicht eingehalten wurde. Hier zeigt sich der Wert eines Einschreibens mit Rückschein, das im Streitfall als Beweis dient.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Um den Kündigungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten einige bewährte Praktiken beachtet werden. Erstens: Frühzeitig handeln. Man sollte die Kündigungsfrist großzügig einkalkulieren und das Schreiben lieber einige Tage früher als nötig absenden. So vermeidet man Zeitdruck und mögliche Verzögerungen bei der Zustellung. Zweitens: Vollständigkeit prüfen. Bevor das Schreiben abgeschickt wird, sollte man kontrollieren, ob alle erforderlichen Angaben enthalten sind und die Unterschrift nicht fehlt.
Drittens: Nachweise sichern. Alle Dokumente sollten sowohl in Papierform als auch digital gesichert werden. Scans oder Fotos des Kündigungsschreibens, des Einlieferungsbelegs und des Rückscheins sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Viertens: Nachfassen. Wenn nach zwei Wochen keine Reaktion erfolgt, sollte man proaktiv nachfragen. Eine höfliche E-Mail oder ein Telefonanruf können Klarheit schaffen und zeigen, dass man die Angelegenheit ernst nimmt.
Fünftens: Schriftliche Bestätigung einfordern. Auch wenn die Kündigung mündlich oder telefonisch bestätigt wird, sollte man auf einer schriftlichen Bestätigung bestehen. Diese sollte das genaue Datum der Vertragsbeendigung sowie die Bestätigung enthalten, dass keine weiteren Zahlungen fällig sind. Sechstens: Bankeinzüge prüfen. Nach dem Kündigungsdatum sollte man sein Bankkonto im Auge behalten und sicherstellen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Falls doch, sollte man umgehend widersprechen und gegebenenfalls die Bank informieren.
Alternative Lösungen und Überlegungen
Bevor man die endgültige Entscheidung zur Kündigung trifft, kann es sinnvoll sein, Alternativen zu prüfen. Manchmal bietet die REA Card GmbH die Möglichkeit, den Vertrag zu ruhen zu lassen oder auf ein günstigeres Paket zu wechseln. Dies kann besonders dann relevant sein, wenn man die gewerbliche Tätigkeit nur vorübergehend unterbricht oder den Umfang reduziert. Ein Gespräch mit dem Kundenservice kann Aufschluss über solche Optionen geben.
Auch ein Vergleich mit alternativen Anbietern lohnt sich. Der Markt für Dienstleistungen im Reisegewerbe entwickelt sich ständig weiter, und es gibt möglicherweise neue Anbieter mit attraktiveren Konditionen. Allerdings sollte man nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Qualität des Service, die Zuverlässigkeit und den Leistungsumfang berücksichtigen. Ein günstiger Anbieter, der jedoch schlechten Service bietet, kann langfristig teurer werden als ein etwas teurerer, aber zuverlässiger Partner.
Rechtliche Unterstützung bei Problemen
Sollte es zu ernsthaften Schwierigkeiten bei der Kündigung kommen, etwa weil die REA Card GmbH die Kündigung nicht anerkennt oder weiterhin Zahlungen fordert, kann rechtliche Unterstützung notwendig werden. Verbraucherzentralen bieten oft eine kostenlose Erstberatung an und können bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen. Auch spezialisierte Rechtsanwälte für Vertragsrecht können in komplexen Fällen hinzugezogen werden.
In vielen Fällen reicht bereits ein anwaltliches Schreiben, um die Gegenseite zur Kooperation zu bewegen. Die Kosten für eine solche Erstberatung sind überschaubar und können sich lohnen, wenn es um höhere Beträge oder grundsätzliche Fragen geht. Wichtig ist, dass man alle relevanten Unterlagen bereithält und den Sachverhalt präzise schildern kann. Je besser die Dokumentation, desto einfacher ist es für den Rechtsbeistand, den Fall zu beurteilen und die nächsten Schritte einzuleiten.
Abschließende Empfehlungen
Die Kündigung der REA Card ist ein überschaubarer Prozess, der jedoch Sorgfalt und Aufmerksamkeit erfordert. Die postalische Kündigung per Einschreiben bleibt der sicherste Weg, um rechtliche Klarheit zu schaffen und Nachweispflichten zu erfüllen. Wer die beschriebenen Schritte befolgt, alle erforderlichen Angaben macht und die Kündigungsfrist einhält, sollte keine größeren Probleme erwarten. Moderne Dienste wie Postclic können den Prozess zusätzlich vereinfachen und Zeit sparen, ohne die rechtliche Sicherheit zu beeinträchtigen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem systematischen Vorgehen steht einer erfolgreichen Vertragsbeendigung nichts im Wege.