Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Schwäbisch Hall
Stuttgarter Straße 1
74523 Schwäbisch Hall
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Schwäbisch Hall. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
13/01/2026
Erfahren Sie, wie Sie Ihren Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall kündigen
Über Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall, offiziell die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, gehört zu den größten und bekanntesten Bausparkassen in Deutschland. Seit der Gründung im Jahr 1931 hat sich das Unternehmen zu einem führenden Anbieter von Bausparverträgen und Baufinanzierungen entwickelt. Mit über sieben Millionen Kunden und einem verwalteten Bausparvolumen von mehr als 50 Milliarden Euro ist Schwäbisch Hall ein bedeutender Player im deutschen Finanzmarkt.
Das Unternehmen mit Hauptsitz in Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, ist Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Diese Zugehörigkeit bedeutet, dass Schwäbisch Hall eng mit den regionalen Volksbanken und Raiffeisenbanken zusammenarbeitet. Kunden schließen ihre Bausparverträge häufig über ihre örtliche Volksbank oder Raiffeisenbank ab, die als Vermittler fungiert.
Die Bausparkasse bietet verschiedene Produkte an, darunter klassische Bausparverträge, Baufinanzierungen, Modernisierungskredite und Versicherungsprodukte rund um die Immobilie. Das Geschäftsmodell basiert auf dem traditionellen Bausparprinzip: Kunden sparen zunächst einen festgelegten Betrag an und erhalten später ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung von Wohneigentum.
Trotz der langen Tradition und Marktstellung gibt es verschiedene Gründe, warum Kunden ihre Verträge mit Schwäbisch Hall kündigen möchten. Dazu gehören veränderte Lebensumstände, alternative Finanzierungsmöglichkeiten, Unzufriedenheit mit den Konditionen oder schlichtweg der Wegfall des ursprünglichen Sparziels. In solchen Fällen ist eine ordnungsgemäße Kündigung erforderlich.
Produktpalette und Tarifstrukturen
Bauspartarife im Überblick
Schwäbisch Hall bietet verschiedene Bauspartarife an, die auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Die Tarife unterscheiden sich hauptsächlich in den Sparzinsen, Darlehenszinsen und der Zuteilungsgeschwindigkeit. Zu den gängigsten Tarifen gehören Fuchs-Tarife, die sich durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten auszeichnen, sowie spezielle Tarife für junge Leute und Familien.
Die Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag beträgt in der Regel zwischen 1,0 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Diese einmalige Gebühr wird beim Vertragsabschluss fällig und stellt einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Hinzu kommen jährliche Kontoführungsgebühren, die je nach Tarif und Vertragssumme variieren können.
| Tarifart | Abschlussgebühr | Guthabenzins | Darlehenszins |
|---|---|---|---|
| Standard-Tarif | 1,6% der Bausparsumme | 0,01% - 0,25% | 2,35% - 3,15% |
| Fuchs-Tarif | 1,6% der Bausparsumme | 0,01% - 0,10% | 1,85% - 2,65% |
| Junge-Leute-Tarif | 1,0% der Bausparsumme | 0,25% | 2,45% |
Zusatzprodukte und Versicherungen
Neben den klassischen Bausparverträgen bietet Schwäbisch Hall auch Zusatzprodukte an. Dazu gehören Risikolebensversicherungen, die das Bauspardarlehen im Todesfall absichern, sowie Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen. Diese Produkte werden oft im Paket mit dem Bausparvertrag angeboten, sind jedoch grundsätzlich separate Verträge, die auch einzeln gekündigt werden können.
Die Baufinanzierung ohne Bausparvertrag ist ein weiteres Standbein von Schwäbisch Hall. Hierbei handelt es sich um klassische Annuitätendarlehen oder Forward-Darlehen, die unabhängig von einem Bausparvertrag abgeschlossen werden können. Diese Finanzierungen unterliegen anderen Kündigungsfristen und Bedingungen als Bausparverträge.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Regelungen für Bausparverträge
Die Kündigung eines Bausparvertrages unterliegt in Deutschland speziellen rechtlichen Regelungen. Grundsätzlich können Bausparer ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Diese Regelung ist im Bauspargesetz verankert und gilt unabhängig von den individuellen Vertragsbedingungen.
Bei der Kündigung ist zu beachten, dass die Abschlussgebühr nicht zurückerstattet wird. Diese gilt als Vergütung für die Vermittlung und Verwaltung des Vertrages und wird auch bei vorzeitiger Kündigung einbehalten. Das angesparte Guthaben inklusive der Zinsen wird jedoch vollständig ausgezahlt, abzüglich eventuell noch offener Gebühren.
Kündigungsfristen im Detail
Die standardmäßige Kündigungsfrist von sechs Monaten gilt für die meisten Bausparverträge. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die kürzere oder längere Fristen ermöglichen können. In der Sparphase, also vor der Zuteilung, ist die Kündigung in der Regel unkompliziert möglich.
| Vertragsphase | Kündigungsfrist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Sparphase (vor Zuteilung) | 6 Monate | Guthaben wird ausgezahlt |
| Nach Zuteilung (ohne Darlehen) | 6 Monate | Zuteilungsanspruch erlischt |
| Darlehensphase | Gemäß Darlehensvertrag | Vorfälligkeitsentschädigung möglich |
| Widerrufsrecht (Neuverträge) | 14 Tage | Ohne Angabe von Gründen |
Sonderkündigungsrechte und Ausnahmen
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es verschiedene Sonderkündigungsrechte. Bei Neuverträgen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, das ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann. In diesem Fall werden alle Zahlungen vollständig zurückerstattet, einschließlich der Abschlussgebühr.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht kann bei wesentlichen Vertragsänderungen durch die Bausparkasse entstehen. Wenn Schwäbisch Hall beispielsweise die Konditionen zu Ungunsten des Kunden ändert, kann unter Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Kündigung durch die Bausparkasse
Auch Schwäbisch Hall hat unter bestimmten Umständen das Recht, Bausparverträge zu kündigen. Dies betrifft insbesondere alte, zuteilungsreife Verträge, bei denen das Darlehen nicht abgerufen wird. Die Bausparkasse kann solche Verträge nach einer Frist von zehn Jahren nach Zuteilungsreife kündigen, wenn der Kunde das Darlehen nicht in Anspruch nimmt.
Diese Praxis wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert und führte zu zahlreichen Gerichtsverfahren. Der Bundesgerichtshof hat die Kündigungen durch Bausparkassen unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig erklärt, allerdings müssen strenge Anforderungen erfüllt sein.
Postalische Kündigung bei Schwäbisch Hall
Warum die schriftliche Kündigung per Post empfohlen wird
Die Kündigung eines Bausparvertrages bei Schwäbisch Hall erfordert zwingend die Schriftform. Dies bedeutet, dass eine mündliche Kündigung oder eine einfache E-Mail nicht ausreichend sind. Die schriftliche Kündigung per Post ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode, um einen Vertrag zu beenden.
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein bietet den größten Nachweisvorteil. Mit dieser Versandart erhalten Sie einen rechtsgültigen Beweis, dass Ihr Kündigungsschreiben bei Schwäbisch Hall eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unklarheiten über den Kündigungszeitpunkt kommen sollte.
Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen wie E-Mail oder Online-Formularen, deren rechtliche Verbindlichkeit oft unklar ist, stellt ein per Post versandtes, unterschriebenes Kündigungsschreiben einen eindeutigen Willen zur Vertragsbeendigung dar. Deutsche Gerichte erkennen diese Form der Kündigung uneingeschränkt an.
Vorbereitung des Kündigungsschreibens
Ein ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben sollte bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören Ihre vollständigen persönlichen Daten, die Vertragsnummer des Bausparvertrages, eine eindeutige Kündigungserklärung sowie das gewünschte Kündigungsdatum. Die Angabe der Kündigungsfrist ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.
Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine digitale Unterschrift oder ein eingescanntes Dokument erfüllen nicht die Anforderungen der Schriftform nach deutschem Recht. Bei gemeinschaftlichen Verträgen, etwa bei Ehepartnern, müssen beide Vertragspartner das Kündigungsschreiben unterschreiben.
Wichtige Angaben für Ihr Kündigungsschreiben umfassen die Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung sowie die Aufforderung zur Auszahlung des Guthabens. Geben Sie Ihre aktuelle Bankverbindung an, damit Schwäbisch Hall das Guthaben überweisen kann. Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen auf.
Korrekte Adressierung und Versand
Die Kündigung muss an die offizielle Geschäftsadresse von Schwäbisch Hall gesendet werden. Die korrekte Anschrift lautet:
- Schwäbische Heimatbank eG, Stuttgarter Straße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Achten Sie auf die vollständige und korrekte Adressierung des Briefumschlags. Fehlerhafte Adressen können zu Verzögerungen führen oder dazu, dass Ihr Schreiben nicht zugestellt werden kann. Die Verwendung eines Einschreibens mit Rückschein kostet zwar etwas mehr, bietet aber maximale Sicherheit.
Der Versandzeitpunkt ist entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist. Beachten Sie, dass nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zugang bei Schwäbisch Hall maßgeblich ist. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein und versenden Sie Ihre Kündigung nicht erst am letzten möglichen Tag.
Moderne Unterstützung durch digitale Dienste
Wer den Aufwand des traditionellen Postversands scheut, kann auf moderne Dienstleister wie Postclic zurückgreifen. Solche Services übernehmen den gesamten Prozess des Briefversands und bieten dabei professionelle Unterstützung bei der Formatierung und rechtssicheren Gestaltung des Kündigungsschreibens.
Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis und dem digitalen Nachweis. Sie müssen nicht selbst zur Post gehen, Briefmarken kaufen oder Einschreiben aufgeben. Stattdessen wird Ihr Kündigungsschreiben professionell gedruckt, kuvertiert und mit Sendungsverfolgung verschickt. Sie erhalten eine digitale Bestätigung über den Versand und können den Status Ihrer Sendung online verfolgen.
Postclic und ähnliche Anbieter stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und Ihr Kündigungsschreiben rechtssicher formuliert ist. Dies minimiert das Risiko von Formfehlern, die zu einer Ablehnung der Kündigung führen könnten. Für Menschen mit wenig Zeit oder Unsicherheiten bezüglich der korrekten Formulierung kann dies eine wertvolle Hilfe sein.
Kundenerfahrungen und praktische Hinweise
Häufige Kündigungsgründe
Die Gründe für eine Kündigung bei Schwäbisch Hall sind vielfältig. Viele Kunden entscheiden sich aufgrund veränderter Lebensumstände für eine Vertragsbeendigung. Der Wegfall des Immobilienwunsches, ein Umzug ins Ausland oder finanzielle Engpässe sind häufige Ursachen.
Ein weiterer Grund liegt in der aktuellen Zinssituation. In Zeiten niedriger Marktzinsen erscheinen die Konditionen von Bausparverträgen manchmal weniger attraktiv. Kunden finden möglicherweise günstigere Finanzierungsalternativen bei Direktbanken oder klassischen Hypothekenbanken. Die niedrigen Guthabenzinsen machen das Ansparen über einen Bausparvertrag zudem weniger rentabel.
Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität oder dem Service wird ebenfalls als Kündigungsgrund genannt. Obwohl Schwäbisch Hall grundsätzlich einen guten Ruf genießt, gibt es vereinzelt Beschwerden über unklare Kommunikation, lange Bearbeitungszeiten oder Probleme bei der Zuteilung.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die meisten Kunden berichten von einem reibungslosen Kündigungsprozess bei Schwäbisch Hall. Nach Eingang des Kündigungsschreibens erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Diese enthält Informationen über das Kündigungsdatum und die Höhe des auszuzahlenden Guthabens.
Die Auszahlung des Guthabens erfolgt nach Ablauf der Kündigungsfrist. Kunden sollten beachten, dass zwischen der Kündigung und der tatsächlichen Guthabenauszahlung mehrere Monate vergehen können. Die sechsmonatige Kündigungsfrist muss vollständig eingehalten werden, bevor die Auszahlung erfolgt.
Vereinzelt berichten Kunden von Verzögerungen oder Nachfragen seitens Schwäbisch Hall. Manchmal wird versucht, den Kunden von der Kündigung abzubringen oder alternative Lösungen anzubieten. Dies ist jedoch ein normaler Vorgang im Kundenmanagement und sollte nicht als Hindernis verstanden werden. Sie haben das Recht auf Kündigung und müssen keine Gründe angeben.
Tipps für einen erfolgreichen Kündigungsablauf
Prüfen Sie vor der Kündigung genau Ihre Vertragsunterlagen. Notieren Sie sich die Vertragsnummer und überprüfen Sie, ob eventuell mehrere Verträge bestehen. Manchmal haben Kunden mehrere Bausparverträge bei Schwäbisch Hall, die separat gekündigt werden müssen.
Berechnen Sie im Vorfeld, welches Guthaben Sie erwarten können. Ziehen Sie die Abschlussgebühr und eventuelle Kontoführungsgebühren von Ihren Einzahlungen ab und addieren Sie die erhaltenen Zinsen. So haben Sie eine realistische Vorstellung von der Auszahlungssumme und können diese mit der späteren Abrechnung abgleichen.
Dokumentieren Sie den gesamten Kündigungsprozess sorgfältig. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben, Einschreiben-Belege und Kündigungsbestätigungen auf. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, haben Sie so alle relevanten Unterlagen griffbereit.
Setzen Sie sich eine Erinnerung für die Zeit nach der Kündigungsfrist. Wenn Sie nach Ablauf der sechs Monate keine Auszahlung erhalten haben, kontaktieren Sie Schwäbisch Hall proaktiv. In den meisten Fällen handelt es sich um administrative Verzögerungen, die durch eine kurze Nachfrage geklärt werden können.
Alternative Optionen zur Kündigung
Bevor Sie endgültig kündigen, sollten Sie prüfen, ob es Alternativen gibt. Eine Beitragsfreistellung ermöglicht es, die monatlichen Zahlungen auszusetzen, ohne den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag bleibt bestehen und kann später reaktiviert werden. Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie vorübergehend finanzielle Engpässe haben.
Eine weitere Möglichkeit ist die Reduzierung der Bausparsumme. Dadurch verringern sich auch die monatlichen Sparraten. Dies kann eine gute Lösung sein, wenn Sie grundsätzlich am Bausparen festhalten möchten, aber die aktuellen Raten zu hoch sind.
Bei bereits zuteilungsreifen Verträgen können Sie das Bauspardarlehen auch ohne konkretes Bauvorhaben abrufen und das Geld anderweitig verwenden. Die Darlehenszinsen von Schwäbisch Hall sind oft konkurrenzfähig, sodass dies eine interessante Finanzierungsoption sein kann. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Volksbank oder direkt von Schwäbisch Hall beraten.