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Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Das ILS - Institut für Lernsysteme gehört zu den größten und renommiertesten Fernlehrinstituten in Deutschland. Seit der Gründung im Jahr 1977 hat sich das Unternehmen auf Fernunterricht spezialisiert und bietet über 200 staatlich zugelassene Fernlehrgänge in verschiedenen Bereichen an. Mit mehr als 80.000 Teilnehmern jährlich und über 200 Tutoren ist das ILS einer der führenden Anbieter im Bereich der beruflichen Weiterbildung und persönlichen Entwicklung.
Das Institut ist Teil der Klett Gruppe, einem der größten Bildungsanbieter in Europa, und unterliegt damit strengen Qualitätsstandards. Alle Lehrgänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen, was für Qualität und Seriosität spricht. Die Bandbreite der angebotenen Kurse reicht von Schulabschlüssen über kaufmännische Qualifikationen bis hin zu IT-Zertifikaten, Sprachen und kreativen Berufen.
Das Lernkonzept des ILS basiert auf flexiblem Fernunterricht, der es den Teilnehmern ermöglicht, neben Beruf und Familie zu lernen. Die Studierenden erhalten gedruckte Studienhefte und haben Zugang zum Online-Studienzentrum, wo zusätzliche Materialien, Webinare und Kontakt zu Tutoren verfügbar sind. Diese Flexibilität macht das ILS besonders attraktiv für Berufstätige, die sich weiterbilden möchten, ohne ihren Job aufzugeben.
Der Hauptsitz des ILS befindet sich in Hamburg, während die Kündigungsabteilung über eine spezielle Postfachadresse in Köln erreichbar ist. Diese organisatorische Struktur ist bei größeren Bildungseinrichtungen üblich und dient der effizienten Bearbeitung von Vertragsangelegenheiten.
Die Preisgestaltung beim ILS variiert erheblich je nach gewähltem Fernlehrgang. Anders als bei klassischen Abonnements handelt es sich um Lehrgangsverträge mit festgelegten Laufzeiten und monatlichen Raten. Die Kosten richten sich nach dem Umfang, der Dauer und dem Niveau des jeweiligen Kurses.
| Lehrgangstyp | Durchschnittliche Dauer | Monatliche Kosten | Gesamtkosten |
|---|---|---|---|
| Schulabschlüsse | 30-42 Monate | 130-160 Euro | 3.900-6.720 Euro |
| Kaufmännische Lehrgänge | 12-24 Monate | 140-180 Euro | 1.680-4.320 Euro |
| IT und Technik | 12-30 Monate | 150-200 Euro | 1.800-6.000 Euro |
| Sprachen | 6-15 Monate | 80-140 Euro | 480-2.100 Euro |
| Kreative Berufe | 12-18 Monate | 130-170 Euro | 1.560-3.060 Euro |
In den monatlichen Gebühren sind verschiedene Leistungen enthalten. Teilnehmer erhalten die kompletten Studienmaterialien in gedruckter und digitaler Form, Zugang zum Online-Studienzentrum mit zusätzlichen Ressourcen, persönliche Betreuung durch Fernlehrer und Tutoren sowie die Korrektur aller Einsendeaufgaben. Bei vielen Lehrgängen sind auch Präsenzseminare oder Webinare im Preis inbegriffen.
Die Zahlungsmodalitäten sind flexibel gestaltet. Teilnehmer können zwischen monatlicher Zahlung per Lastschrift oder halbjährlicher beziehungsweise jährlicher Vorauszahlung wählen. Bei Vorauszahlung gewährt das ILS in der Regel einen Rabatt von etwa drei Prozent. Zusätzlich fallen bei einigen Lehrgängen Prüfungsgebühren an, die nicht in den monatlichen Raten enthalten sind.
Ein wichtiges Merkmal des ILS ist die vierwöchige kostenlose Testphase, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Während dieser Zeit können Teilnehmer den Lehrgang unverbindlich testen und bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall entstehen keine Kosten, und bereits erhaltene Materialien müssen zurückgesendet werden.
Die Kündigung eines Fernlehrgangs beim ILS unterliegt sowohl den vertraglichen Vereinbarungen als auch den gesetzlichen Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Dieses Gesetz schützt Verbraucher besonders und räumt ihnen umfangreiche Rechte ein.
Nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz haben Teilnehmer das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht besteht unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit und kann nicht durch vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, wobei die Schriftform per Post die rechtssicherste Variante darstellt.
| Kündigungsart | Frist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Widerruf (Testphase) | 14 Tage | Kostenlos, ohne Angabe von Gründen |
| Kündigung in Testphase | 4 Wochen | Kostenlos, Materialien zurücksenden |
| Ordentliche Kündigung | 6 Wochen | Jederzeit möglich, anteilige Kosten |
| Außerordentliche Kündigung | Fristlos | Nur bei wichtigem Grund |
Bei einer ordentlichen Kündigung nach der Testphase müssen Teilnehmer die bereits genutzten Leistungen bezahlen. Das ILS berechnet die Kosten anteilig bis zum Kündigungstermin. Wichtig ist, dass nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen berechnet werden dürfen. Hat ein Teilnehmer beispielsweise von zwölf versandten Studienheften nur sechs bearbeitet, dürfen nur diese sechs in Rechnung gestellt werden.
Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise schwere Erkrankung, die das weitere Lernen unmöglich macht, berufliche Veränderungen wie Arbeitslosigkeit oder erhebliche Qualitätsmängel des Lehrgangs. In solchen Fällen sollte der Kündigungsgrund detailliert dargelegt und durch entsprechende Nachweise belegt werden.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ILS finden sich weitere relevante Regelungen. Die Lehrgangsdauer kann in der Regel kostenlos um die Hälfte der Regelstudienzeit verlängert werden. Diese Betreuungszeit ist im Vertrag festgelegt und bietet Flexibilität bei unvorhergesehenen Verzögerungen. Nach Ablauf dieser kostenlosen Verlängerung können weitere Betreuungsleistungen gegen Gebühr in Anspruch genommen werden.
Die postalische Kündigung ist die rechtssicherste Methode, um einen Fernlehrgangsvertrag mit dem ILS zu beenden. Im Gegensatz zu elektronischen Kommunikationswegen bietet der Postweg eindeutige Nachweismöglichkeiten und entspricht den formalen Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes.
Die Kündigung per Brief bietet mehrere entscheidende Vorteile. Erstens erfüllt sie zweifelsfrei die gesetzliche Anforderung der Textform. Zweitens ermöglicht der Versand als Einschreiben mit Rückschein einen rechtssicheren Nachweis über Absendung und Zugang des Kündigungsschreibens. Drittens vermeidet man technische Probleme wie nicht zugestellte E-Mails oder überfüllte Postfächer. Die Rechtsprechung erkennt den Postweg als besonders zuverlässig an, was im Streitfall von Bedeutung sein kann.
Der erste Schritt besteht darin, alle relevanten Vertragsdaten zusammenzustellen. Dazu gehören die vollständige Vertragsnummer, die Kundennummer, der genaue Name des gebuchten Fernlehrgangs und das Datum des Vertragsbeginns. Diese Informationen finden sich im Vertragsexemplar oder in den Unterlagen, die bei der Anmeldung zugesandt wurden.
Als nächstes sollte das Kündigungsschreiben aufgesetzt werden. Dieses muss bestimmte Pflichtangaben enthalten: die eigenen vollständigen Kontaktdaten inklusive Name und Anschrift, die Vertragsnummer und Kundennummer, eine eindeutige Kündigungserklärung, das gewünschte Kündigungsdatum oder alternativ die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sowie Datum und eigenhändige Unterschrift. Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte der wichtige Grund ausführlich dargelegt werden.
Die Kündigung muss an die spezielle Kündigungsadresse des ILS gesendet werden. Diese lautet:
Es ist wichtig, den Zusatz "Abt. Kündigung" oder "Kündigung" in der Empfängerzeile anzugeben, damit das Schreiben intern korrekt zugeordnet und zeitnah bearbeitet wird. Die Verwendung der allgemeinen Geschäftsadresse in Hamburg kann zu Verzögerungen führen und sollte vermieden werden.
Für den Versand des Kündigungsschreibens stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Die rechtssicherste Variante ist das Einschreiben mit Rückschein. Dabei erhält der Absender einen Beleg über die Aufgabe sowie später den unterschriebenen Rückschein als Nachweis der Zustellung. Diese Methode kostet zwar einige Euro mehr, bietet aber maximale Rechtssicherheit.
Eine kostengünstigere Alternative ist das einfache Einschreiben ohne Rückschein. Hier wird die Aufgabe bestätigt, aber nicht die tatsächliche Zustellung. Das Einwurf-Einschreiben dokumentiert den Einwurf in den Briefkasten, nicht aber die Übergabe an eine Person. Für Kündigungen wird jedoch das Einschreiben mit Rückschein empfohlen, da es im Zweifelsfall den stärksten Beweis liefert.
Wer den Aufwand des traditionellen Postversands scheut, kann auf moderne Dienste wie Postclic zurückgreifen. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und als echten Brief mit Sendungsverfolgung versenden zu lassen. Der Service übernimmt den Druck, die Kuvertierung und den Versand als Einschreiben. Nutzer erhalten einen digitalen Nachweis über die Zustellung und sparen sich den Gang zur Post. Die Briefe werden professionell formatiert und fristgerecht versendet, was besonders bei knappen Fristen hilfreich ist.
Nach dem Versand der Kündigung ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig. Es empfiehlt sich, eine Kopie des Kündigungsschreibens anzufertigen und zusammen mit dem Einschreibebeleg aufzubewahren. Der Rückschein sollte nach Erhalt ebenfalls zu den Unterlagen genommen werden. Diese Dokumente können bei Unstimmigkeiten oder Nachfragen als Nachweis dienen und sollten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Nach Eingang der Kündigung sendet das ILS in der Regel eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Diese sollte geprüft werden, insbesondere hinsichtlich des Kündigungstermins und eventueller Restforderungen. Falls keine Bestätigung eintrifft, sollte man nach etwa zwei Wochen telefonisch nachfragen, ob die Kündigung eingegangen ist. Die Kündigungsbestätigung sollte ebenfalls aufbewahrt werden.
Wurden bereits Studienhefte oder andere Materialien zugesandt, die nach dem Kündigungstermin liegen, sollten diese ungeöffnet zurückgesendet werden. Das ILS stellt hierfür in der Regel ein Rücksendeetikett zur Verfügung. Die Rücksendung sollte zeitnah erfolgen, um spätere Diskussionen über in Anspruch genommene Leistungen zu vermeiden.
Die Erfahrungen von Teilnehmern mit dem ILS und insbesondere mit dem Kündigungsprozess fallen unterschiedlich aus. Ein Blick auf Bewertungsportale und Foren zeigt ein gemischtes Bild, das potentiellen Kündigern wichtige Einblicke gibt.
Die Gründe für eine Kündigung beim ILS sind vielfältig. Ein häufiger Grund ist die Unterschätzung des zeitlichen Aufwands. Viele Teilnehmer stellen fest, dass sich die wöchentliche Lernzeit von acht bis zehn Stunden neben Beruf und Familie nicht realisieren lässt. Berufliche Veränderungen wie ein Jobwechsel, eine Beförderung oder unerwartete Mehrarbeit können ebenfalls dazu führen, dass die Zeit für den Fernlehrgang fehlt.
Finanzielle Gründe spielen ebenfalls eine Rolle. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder andere finanzielle Einschnitte können die monatlichen Raten zur Belastung werden lassen. Manche Teilnehmer stellen auch fest, dass der gewählte Lehrgang nicht ihren Erwartungen entspricht oder dass die Inhalte nicht zum angestrebten Berufsziel passen. Gesundheitliche Probleme oder familiäre Verpflichtungen wie die Pflege von Angehörigen sind weitere nachvollziehbare Kündigungsgründe.
Die meisten Teilnehmer berichten von einer unkomplizierten Abwicklung der Kündigung, sofern die formalen Anforderungen erfüllt wurden. Die Kündigungsbestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Die Berechnung der Restkosten wird als transparent und nachvollziehbar beschrieben, wobei das ILS sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Probleme treten gelegentlich auf, wenn die Kündigung nicht an die richtige Adresse gesendet wurde oder wenn Unklarheiten über bereits in Anspruch genommene Leistungen bestehen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine schriftliche Klärung mit detaillierter Aufstellung der eigenen Position. Die meisten Unstimmigkeiten lassen sich durch sachliche Kommunikation und Verweis auf die gesetzlichen Regelungen lösen.
Wer seinen Fernlehrgang beim ILS kündigen möchte, sollte einige praktische Hinweise beachten. Zunächst ist es ratsam, die Kündigungsfrist genau zu berechnen. Die sechs Wochen beginnen mit dem Zugang der Kündigung beim ILS, nicht mit dem Absendedatum. Bei knappen Fristen sollte daher der schnellstmögliche Versandweg gewählt werden.
Es empfiehlt sich, vor der Kündigung ein persönliches Gespräch mit der Studienbetreuung zu führen. Oft lassen sich Probleme durch eine Unterbrechung des Lehrgangs oder eine Verlängerung der Betreuungszeit lösen. Das ILS zeigt sich in der Regel kulant, wenn Teilnehmer in vorübergehende Schwierigkeiten geraten. Eine Kündigung sollte daher nicht vorschnell erfolgen, sondern erst nach Prüfung aller Alternativen.
Nach der Kündigung erhält man eine Schlussrechnung, die die noch offenen Beträge auflistet. Diese sollte sorgfältig geprüft werden. Zu zahlen sind nur die Monate bis zum Kündigungstermin sowie die tatsächlich bearbeiteten Lerneinheiten. Falls die Rechnung Positionen enthält, die nicht nachvollziehbar sind, sollte schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Dabei ist es hilfreich, eigene Aufzeichnungen über bearbeitete Studienhefte und eingereichte Einsendeaufgaben vorzulegen.
In den meisten Fällen verläuft die Kündigung problemlos. Sollte es jedoch zu Streitigkeiten kommen, etwa über die Höhe der Restforderungen oder die Wirksamkeit der Kündigung, stehen verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung. Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Fernunterrichtsverträgen an und können bei der Formulierung von Widersprüchen helfen. Auch die Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitigkeiten kann eingeschaltet werden, bevor man den Rechtsweg beschreitet.
Bevor man endgültig kündigt, sollten mögliche Alternativen geprüft werden. Das ILS bietet die Möglichkeit, den Lehrgang für bis zu zwölf Monate zu unterbrechen. In dieser Zeit fallen keine Gebühren an, und der Vertrag ruht. Nach der Unterbrechung kann das Studium an der gleichen Stelle fortgesetzt werden. Diese Option ist sinnvoll bei vorübergehenden Problemen wie einem befristeten beruflichen Projekt oder einer Schwangerschaft.
Eine weitere Möglichkeit ist die kostenlose Verlängerung der Betreuungszeit, die bei den meisten Lehrgängen um die Hälfte der Regelstudienzeit möglich ist. Wer also merkt, dass das Lerntempo zu hoch ist, kann sich mehr Zeit nehmen, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Auch ein Wechsel in einen anderen Lehrgang ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wobei bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können.
Eine Kündigung des Fernlehrgangs bedeutet nicht das Ende aller Weiterbildungsmöglichkeiten. Die während der Teilnahme erworbenen Kenntnisse und bearbeiteten Materialien bleiben erhalten und können für die persönliche und berufliche Entwicklung genutzt werden. Wer zu einem späteren Zeitpunkt die Weiterbildung fortsetzen möchte, kann sich erneut beim ILS oder einem anderen Anbieter anmelden. Die Erfahrungen aus dem abgebrochenen Lehrgang helfen dabei, das nächste Bildungsprojekt realistischer zu planen und erfolgreich abzuschließen.
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Verfasst von Laura Hartmann
Absolventin Digitalrecht · 8 Jahre Erfahrung
Absolventin im Digitalrecht, leidenschaftlich für sichere schriftliche Kommunikation: Seit 8 Jahren verfasse ich praktische Leitfäden zum zertifizierten Postversand.