Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Musikschule Fellbach
Am Spinnrad 4
70736 Fellbach
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Musikschule Fellbach. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
12/01/2026
So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft an der Musikschule Fellbach
Über Musikschule Fellbach
Die Musikschule Fellbach ist eine etablierte kommunale Bildungseinrichtung in Baden-Württemberg, die seit Jahrzehnten musikalische Ausbildung auf höchstem Niveau anbietet. Mit ihrem Standort am Spinnrad 4 in 70736 Fellbach bietet die Schule ein breites Spektrum an Unterrichtsangeboten für alle Altersgruppen – von der musikalischen Früherziehung für Kleinkinder bis hin zu professioneller Instrumentalausbildung für Erwachsene.
Als öffentliche Einrichtung der Stadt Fellbach verfolgt die Musikschule einen ganzheitlichen Bildungsansatz, der weit über die reine Vermittlung von Spieltechniken hinausgeht. Die Schule beschäftigt qualifizierte Lehrkräfte, die sowohl pädagogisch als auch künstlerisch ausgebildet sind und regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Das Unterrichtsangebot umfasst nahezu alle gängigen Instrumente, von Streichinstrumenten über Holz- und Blechblasinstrumente bis hin zu Tasteninstrumenten, Gitarre, Schlagzeug und Gesang.
Die Musikschule Fellbach ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) und erfüllt damit höchste Qualitätsstandards in der musikalischen Bildung. Sie bietet neben dem regulären Unterricht auch Ensemblespiel, Orchesterarbeit und regelmäßige Vorspiele und Konzerte, bei denen Schülerinnen und Schüler ihr Können präsentieren können. Diese öffentlichen Auftritte sind wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit und fördern das Selbstbewusstsein der Lernenden.
Die Einrichtung arbeitet eng mit allgemeinbildenden Schulen in Fellbach zusammen und bietet verschiedene Kooperationsprojekte an. Dadurch wird musikalische Bildung einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Die Musikschule versteht sich als kultureller Mittelpunkt der Stadt und trägt maßgeblich zum kulturellen Leben in Fellbach und der Region bei.
Unterrichtsangebote und Gebührenstruktur
Verschiedene Unterrichtsformen
Die Musikschule Fellbach bietet verschiedene Unterrichtsformen an, die sich an unterschiedliche Bedürfnisse und Altersgruppen richten. Die Gebührenstruktur orientiert sich dabei an der Unterrichtsform, der Unterrichtsdauer und der Gruppengröße. Als kommunale Einrichtung werden die Gebühren durch die Gebührensatzung der Stadt Fellbach festgelegt und regelmäßig angepasst.
Im Bereich der musikalischen Früherziehung werden Gruppenkurse für Kinder im Vorschulalter angeboten. Diese Kurse dauern in der Regel 45 bis 60 Minuten und finden wöchentlich statt. Der Unterricht ist spielerisch gestaltet und vermittelt erste musikalische Grundlagen durch Singen, Bewegung und elementares Instrumentalspiel.
Der Hauptfachunterricht, also der Instrumentalunterricht oder Gesangsunterricht, wird in verschiedenen Formaten angeboten. Einzelunterricht bietet die intensivste Betreuung und ist besonders für fortgeschrittene Schüler oder bei der Vorbereitung auf Prüfungen empfehlenswert. Partnerunterricht mit zwei Schülern und Gruppenunterricht mit drei bis vier Schülern sind kostengünstigere Alternativen, die zudem soziale Lerneffekte bieten.
Gebührenübersicht
| Unterrichtsart | Dauer | Monatliche Gebühr (ca.) |
|---|---|---|
| Musikalische Früherziehung | 60 Min./Woche | 25-35 Euro |
| Einzelunterricht | 30 Min./Woche | 60-75 Euro |
| Einzelunterricht | 45 Min./Woche | 85-100 Euro |
| Partnerunterricht | 45 Min./Woche | 50-65 Euro |
| Gruppenunterricht | 45 Min./Woche | 35-45 Euro |
Die tatsächlichen Gebühren können von diesen Richtwerten abweichen und sind der aktuellen Gebührensatzung zu entnehmen. Für Geschwisterkinder und bei der Belegung mehrerer Fächer gibt es häufig Ermäßigungen. Auch soziale Ermäßigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa für Empfänger von Sozialleistungen oder bei Vorlage eines Fellbach-Passes.
Zusätzliche Kosten und Leistungen
Neben den monatlichen Unterrichtsgebühren können weitere Kosten anfallen. Dazu gehören Gebühren für die Instrumentenmiete, falls die Musikschule ein Instrument zur Verfügung stellt. Auch Noten, Lehrbücher und gegebenenfalls Prüfungsgebühren sind von den Schülern selbst zu tragen. Die Teilnahme an Ensembles und Orchestern ist für Hauptfachschüler in der Regel kostenfrei oder gegen einen geringen Aufpreis möglich.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Vertragsgrundlagen bei kommunalen Musikschulen
Die Anmeldung an der Musikschule Fellbach begründet ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis, das durch die Schulordnung und die Gebührensatzung der Stadt Fellbach geregelt wird. Anders als bei privaten Musikschulen gelten hier nicht die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Dienstverträge, sondern spezielle kommunalrechtliche Vorschriften.
Die Schulordnung der Musikschule Fellbach enthält detaillierte Bestimmungen zu Anmeldung, Unterricht, Gebühren und auch zur Beendigung des Unterrichtsverhältnisses. Diese Regelungen sind für alle Schüler verbindlich und werden bei der Anmeldung zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Es ist daher unerlässlich, sich vor einer Kündigung mit den konkreten Bestimmungen der Schulordnung vertraut zu machen.
Kündigungsfristen und Termine
Bei kommunalen Musikschulen in Baden-Württemberg sind die Kündigungsfristen in der Regel in der Schulordnung festgelegt. Üblich sind Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten zum Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres. Das bedeutet, dass Kündigungen zu bestimmten Stichtagen wirksam werden – typischerweise zum 31. Januar oder zum 31. Juli eines Jahres.
Für die Musikschule Fellbach gilt nach gängiger Praxis kommunaler Musikschulen eine Kündigungsfrist, die rechtzeitig vor dem gewünschten Beendigungstermin eingehalten werden muss. Eine Kündigung zum Ende des Schuljahres im Juli muss demnach bis spätestens 30. April eingehen, eine Kündigung zum Halbjahr im Januar bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres.
| Kündigungstermin | Frist bis | Unterrichtsende |
|---|---|---|
| Zum Schuljahresende | 30. April | 31. Juli |
| Zum Halbjahr | 31. Oktober | 31. Januar |
Außerordentliche Kündigung
In besonderen Fällen kann auch eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Gründe dafür können ein Umzug, eine schwere Erkrankung, berufliche Veränderungen oder andere wichtige persönliche Umstände sein. Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich begründet werden und wird von der Musikschulleitung im Einzelfall geprüft. Oft wird ein entsprechender Nachweis verlangt, etwa ein Attest bei gesundheitlichen Gründen oder eine Meldebescheinigung bei einem Wohnortwechsel.
Häufige Kündigungsgründe
Die Gründe für eine Kündigung des Musikschulunterrichts sind vielfältig. Häufig spielen zeitliche Überlastung durch Schule oder Beruf eine Rolle, insbesondere in Prüfungsphasen oder bei Schulwechseln. Auch finanzielle Gründe können ausschlaggebend sein, wenn die monatlichen Gebühren zur Belastung werden. Manche Schüler stellen fest, dass das gewählte Instrument oder die Unterrichtsform nicht den eigenen Erwartungen entspricht.
Weitere Kündigungsgründe können ein Umzug in eine andere Stadt, gesundheitliche Probleme, die das Musizieren erschweren oder unmöglich machen, oder auch ein Wechsel zu einer anderen Musikschule oder einem Privatlehrer sein. Bei Kindern und Jugendlichen kann auch nachlassende Motivation ein Grund sein, wobei hier ein klärendes Gespräch mit der Lehrkraft oft hilfreich ist, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Wie man die Musikschule Fellbach per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Die Kündigung eines Unterrichtsverhältnisses an der Musikschule Fellbach sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die postalische Kündigung per Einschreiben ist dabei die rechtlich sicherste Methode und wird von Verbraucherschützern und Juristen ausdrücklich empfohlen. Der Grund liegt in der Beweiskraft: Nur bei einer Kündigung per Einschreiben mit Rückschein haben Sie einen eindeutigen Nachweis darüber, dass Ihre Kündigung tatsächlich beim Empfänger angekommen ist und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist.
Bei kommunalen Einrichtungen wie der Musikschule Fellbach ist die Schriftform besonders wichtig, da es sich um ein öffentlich-rechtliches Verhältnis handelt. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail wird in der Regel nicht akzeptiert oder kann im Streitfall nicht bewiesen werden. Die Schulordnung schreibt üblicherweise die Schriftform vor, und diese Formvorschrift muss zwingend eingehalten werden, damit die Kündigung rechtswirksam ist.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Professionalität und Verbindlichkeit, die mit einem formellen Brief einhergeht. Sie dokumentieren damit Ihre ernsthafte Absicht und schaffen Klarheit für beide Seiten. Zudem vermeiden Sie Missverständnisse, die bei mündlichen Kündigungen oder telefonischen Mitteilungen leicht entstehen können.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Vorbereitung des Kündigungsschreibens
Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie alle relevanten Unterlagen zusammenstellen. Dazu gehören Ihr Anmeldeformular oder Ihr Aufnahmebestätigungsschreiben, aus dem Ihre Schülernummer oder Vertragsnummer hervorgeht. Notieren Sie sich auch das genaue Datum Ihrer Anmeldung und die Details Ihres Unterrichts (Instrument, Lehrkraft, Unterrichtszeit).
Prüfen Sie in der Schulordnung oder in Ihren Anmeldeunterlagen die genauen Kündigungsfristen. Berechnen Sie, zu welchem Termin Sie frühestmöglich kündigen können, und stellen Sie sicher, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig vor Ablauf der Frist bei der Musikschule eingeht. Planen Sie dabei einige Tage für den Postweg ein.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Ihr Kündigungsschreiben sollte klar strukturiert und alle wichtigen Informationen enthalten. Beginnen Sie mit Ihren vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse) und dem Datum. Fügen Sie dann die Adresse der Musikschule hinzu:
- Musikschule Fellbach, Am Spinnrad 4, 70736 Fellbach
Der Betreff sollte eindeutig sein, zum Beispiel "Kündigung des Unterrichtsverhältnisses". Im Text selbst erklären Sie klar und unmissverständlich, dass Sie das Unterrichtsverhältnis kündigen möchten. Geben Sie dabei alle relevanten Daten an: Ihren vollständigen Namen (bei Minderjährigen auch den Namen des Schülers), die Schülernummer falls vorhanden, das belegte Fach und den Namen der Lehrkraft.
Nennen Sie explizit den gewünschten Kündigungstermin. Formulieren Sie beispielsweise: "Hiermit kündige ich das Unterrichtsverhältnis fristgerecht zum 31. Juli 2024" oder "zum nächstmöglichen Termin". Bei einer außerordentlichen Kündigung fügen Sie eine kurze Begründung hinzu und weisen auf die besonderen Umstände hin.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungstermins. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich. Bei minderjährigen Schülern muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen auf.
Versand per Einschreiben
Nachdem Sie Ihr Kündigungsschreiben verfasst haben, versenden Sie es per Einschreiben mit Rückschein. Gehen Sie dazu zu einer Postfiliale und lassen Sie den Brief als Einschreiben aufgeben. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie die Zustellung online verfolgen können. Der Rückschein wird Ihnen nach erfolgreicher Zustellung zugesandt und dient als rechtsgültiger Nachweis.
Die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein liegen bei etwa 4,85 Euro (Stand 2024). Diese Investition ist sinnvoll, da sie Ihnen im Zweifelsfall viel Ärger ersparen kann. Bewahren Sie die Versandquittung und später den Rückschein sorgfältig auf, am besten zusammen mit der Kopie Ihres Kündigungsschreibens.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für diejenigen, die den Gang zur Post scheuen oder zeitlich sehr eingespannt sind, gibt es moderne Lösungen wie den Dienst Postclic. Dieser Service ermöglicht es, Kündigungsschreiben und andere wichtige Briefe digital zu erstellen und als echten, nachverfolgbaren Brief versenden zu lassen. Sie erstellen Ihr Schreiben online, und Postclic übernimmt den Druck, das Kuvertieren und den Versand per Einschreiben.
Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und Bequemlichkeit: Sie müssen nicht zur Post gehen, sondern können den gesamten Vorgang von zu Hause oder unterwegs erledigen. Zudem erhalten Sie einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung. Die professionelle Formatierung und der automatisierte Prozess minimieren das Risiko von Fehlern. Gerade bei wichtigen Fristen kann dies ein beruhigendes Gefühl geben.
Nach der Kündigung
Nachdem Sie Ihre Kündigung abgeschickt haben, sollten Sie auf eine Bestätigung der Musikschule warten. Diese erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen. Falls Sie nach vier Wochen keine Reaktion erhalten haben, sollten Sie telefonisch oder persönlich nachfragen, ob Ihre Kündigung eingegangen ist.
Prüfen Sie nach dem Kündigungstermin Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine weiteren Gebühren abgebucht werden. Falls doch noch Abbuchungen erfolgen, wenden Sie sich umgehend an die Verwaltung der Musikschule. Mit Ihrem Einschreiben-Rückschein können Sie nachweisen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.
Denken Sie auch daran, eventuell geliehene Instrumente oder Notenmaterial rechtzeitig zurückzugeben. Klären Sie offene Fragen bezüglich der letzten Gebührenabrechnung und eventuelle Guthaben oder Nachzahlungen. Eine saubere Abwicklung erspart Ihnen spätere Komplikationen.
Erfahrungen von Schülern und praktische Tipps
Allgemeine Erfahrungen mit der Musikschule Fellbach
Die Musikschule Fellbach genießt in der Region einen guten Ruf und wird von vielen Schülern und Eltern geschätzt. Besonders hervorgehoben werden die qualifizierten Lehrkräfte, die individuell auf die Bedürfnisse der Schüler eingehen und sowohl fachlich als auch pädagogisch überzeugen. Die Atmosphäre wird als freundlich und motivierend beschrieben, was gerade für jüngere Schüler wichtig ist.
Viele Schüler bleiben über Jahre hinweg der Musikschule treu und schätzen die kontinuierliche Betreuung und Förderung. Die regelmäßigen Vorspiele und Konzerte werden als wertvolle Erfahrung wahrgenommen, die das Selbstbewusstsein stärkt und Freude am gemeinsamen Musizieren vermittelt. Auch die Möglichkeit, in Ensembles und Orchestern mitzuwirken, wird positiv bewertet.
Kritische Stimmen und Herausforderungen
Wie bei jeder größeren Bildungseinrichtung gibt es auch kritische Stimmen. Manche Eltern bemängeln die begrenzten Unterrichtszeiten, die nicht immer mit den Schulzeiten oder beruflichen Verpflichtungen vereinbar sind. Auch die Wartelisten für bestimmte Instrumente oder beliebte Lehrkräfte können frustrierend sein.
Die Gebührenstruktur wird von einigen als zu starr empfunden, insbesondere wenn es um Unterrichtsausfälle oder Ferienregelungen geht. Auch die Kündigungsfristen werden manchmal als zu lang kritisiert, vor allem wenn sich die persönlichen Umstände kurzfristig ändern. Hier wünschen sich manche mehr Flexibilität.
Praktische Tipps für den Umgang mit der Musikschule
Vor der Anmeldung
Bevor Sie sich oder Ihr Kind an der Musikschule Fellbach anmelden, sollten Sie sich gründlich informieren. Nutzen Sie die Möglichkeit zu Schnupperstunden oder Beratungsgesprächen. Sprechen Sie mit der Lehrkraft über Ihre Ziele und Erwartungen. Lesen Sie die Schulordnung und die Gebührensatzung sorgfältig durch und achten Sie besonders auf die Kündigungsfristen.
Überlegen Sie realistisch, ob Sie oder Ihr Kind die Zeit und Motivation für regelmäßigen Unterricht und tägliches Üben aufbringen können. Musikalische Ausbildung erfordert Kontinuität und Engagement. Eine Anmeldung sollte wohlüberlegt sein, da eine vorzeitige Beendigung aufgrund der Kündigungsfristen nicht immer sofort möglich ist.
Während des Unterrichts
Pflegen Sie einen regelmäßigen Austausch mit der Lehrkraft. Bei Problemen oder Unzufriedenheit sollten Sie das Gespräch suchen, bevor Sie über eine Kündigung nachdenken. Oft lassen sich Schwierigkeiten durch einen Wechsel der Unterrichtszeit, der Unterrichtsform oder sogar der Lehrkraft lösen.
Nutzen Sie die Angebote der Musikschule wie Ensembles, Workshops oder Konzerte. Sie bereichern die musikalische Ausbildung und fördern die Motivation. Achten Sie auf regelmäßiges Üben zu Hause, denn nur so sind Fortschritte möglich. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, eine Übe-Routine zu entwickeln.
Bei Kündigungsabsicht
Wenn Sie über eine Kündigung nachdenken, überlegen Sie zunächst, ob es Alternativen gibt. Vielleicht ist eine Pause möglich oder ein Wechsel zu einer anderen Unterrichtsform. Sprechen Sie mit der Schulleitung über Ihre Situation. In manchen Fällen können individuelle Lösungen gefunden werden.
Informieren Sie sich frühzeitig über die Kündigungsfristen, damit Sie den gewünschten Beendigungstermin einhalten können. Planen Sie genügend Zeit für die Vorbereitung und den Versand des Kündigungsschreibens ein. Beachten Sie, dass die Kündigung erst mit dem Zugang bei der Musikschule wirksam wird, nicht mit dem Datum des Poststempels.
Führen Sie die Kündigung professionell und respektvoll durch. Auch wenn Sie mit bestimmten Aspekten unzufrieden waren, ist ein sachlicher Ton angebracht. Eine höfliche Formulierung und die Einhaltung aller Formalien erleichtern die Abwicklung und hinterlassen einen guten Eindruck.
Alternativen zur Kündigung
Bevor Sie sich endgültig zur Kündigung entschließen, sollten Sie mögliche Alternativen in Betracht ziehen. Viele Musikschulen bieten die Möglichkeit, den Unterricht für eine bestimmte Zeit zu pausieren, etwa bei längerer Krankheit oder während einer besonders stressigen Schulphase. Erkundigen Sie sich bei der Verwaltung, ob eine solche Beurlaubung möglich ist.
Ein Wechsel des Instruments kann neue Motivation bringen, wenn das Interesse am bisherigen Instrument nachgelassen hat. Auch ein Wechsel von Einzel- zu Gruppenunterricht oder umgekehrt kann sinnvoll sein, je nachdem, was besser zu Ihrer aktuellen Situation passt. Sprechen Sie mit der Schulleitung über diese Möglichkeiten.
Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten Sie sich nach Ermäßigungsmöglichkeiten erkundigen. Viele kommunale Musikschulen bieten Sozialermäßigungen oder Geschwisterrabatte an. Auch Ratenzahlungen oder eine Reduzierung der Unterrichtszeit können Lösungen sein, um den Unterricht fortsetzen zu können.
Die Musikschule Fellbach ist eine wertvolle Bildungseinrichtung, die vielen Menschen den Zugang zur Musik ermöglicht. Eine Kündigung sollte immer der letzte Schritt sein, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Mit der richtigen Herangehensweise und guter Kommunikation lassen sich viele Probleme lösen, sodass die musikalische Ausbildung erfolgreich fortgesetzt werden kann.