Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – VHS
Kennedyallee 15-17
53175 Bonn
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes VHS. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
11/01/2026
So kündigen Sie Ihre VHS-Kurse erfolgreich
Über VHS
Die Volkshochschulen (VHS) sind eine der wichtigsten Bildungseinrichtungen in Deutschland und bieten seit über 100 Jahren ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten für Erwachsene. Mit rund 900 Volkshochschulen bundesweit und etwa 3.000 Außenstellen erreichen diese kommunalen Bildungszentren jährlich über neun Millionen Teilnehmende. Das Angebot umfasst Sprachkurse, berufliche Weiterbildung, Gesundheitskurse, kulturelle Bildung, EDV-Kurse und vieles mehr.
Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) mit Sitz in Bonn fungiert als Dachorganisation und vertritt die Interessen der Volkshochschulen auf Bundesebene. Wichtig zu verstehen ist jedoch, dass jede Volkshochschule eine eigenständige Einrichtung ist, die in kommunaler Trägerschaft oder als eingetragener Verein organisiert ist. Dies bedeutet, dass Anmeldungen, Verträge und auch Kündigungen direkt mit der jeweiligen lokalen VHS abgewickelt werden müssen, nicht mit dem Bundesverband.
Die Volkshochschulen finanzieren sich durch eine Mischung aus öffentlichen Zuschüssen, Teilnahmegebühren und gelegentlich Projektmitteln. Sie sind dem Prinzip der Bildung für alle verpflichtet und bieten ihre Kurse in der Regel zu sozialverträglichen Preisen an. Die Teilnahmebedingungen und Kündigungsregelungen können von VHS zu VHS variieren, folgen aber grundsätzlich ähnlichen Strukturen und den gesetzlichen Vorgaben des Verbraucherschutzes.
Abonnementpläne und Preise
Kursformate und Gebührenstrukturen
Volkshochschulen arbeiten nicht mit klassischen Abonnements oder Mitgliedschaften, sondern mit einem kursbasierten Buchungssystem. Teilnehmende melden sich für einzelne Kurse an, die zeitlich begrenzt sind und nach Abschluss enden. Die Preisgestaltung variiert erheblich zwischen verschiedenen Volkshochschulen und hängt von mehreren Faktoren ab: der Kursdauer, dem Kursinhalt, der Qualifikation der Dozenten und den regionalen Gegebenheiten.
Einige VHS bieten jedoch auch Jahreskurse oder längerfristige Bildungsprogramme an, die über mehrere Semester laufen können. Besonders im Bereich der Sprachkurse gibt es oft aufeinander aufbauende Kurssysteme, bei denen Teilnehmende sich Semester für Semester weiterbilden können. Hier ist die Anmeldung für jeden neuen Kursabschnitt separat erforderlich.
| Kurstyp | Typische Dauer | Preisrahmen |
|---|---|---|
| Einzelveranstaltungen | 1-3 Termine | 10-50 Euro |
| Wochenendkurse | 2-3 Tage | 40-120 Euro |
| Semesterkurse | 10-15 Wochen | 60-200 Euro |
| Intensivkurse | 1-4 Wochen täglich | 150-400 Euro |
| Zertifikatslehrgänge | Mehrere Monate | 300-1000 Euro |
Ermäßigungen und Gebührenbefreiungen
Die meisten Volkshochschulen bieten Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen an. Dazu gehören typischerweise Schüler, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner mit geringem Einkommen und Empfänger von Sozialleistungen. Die Ermäßigung beträgt in der Regel zwischen 10 und 50 Prozent der regulären Kursgebühr. Einige Kurse, insbesondere im Bereich der Grundbildung und Integration, werden durch öffentliche Mittel gefördert und können für bestimmte Zielgruppen kostenlos sein.
Manche Volkshochschulen bieten auch Familienpässe oder Mehrfachbuchungsrabatte an, wenn sich eine Person für mehrere Kurse gleichzeitig anmeldet. Die genauen Konditionen müssen bei der jeweiligen lokalen VHS erfragt werden, da diese autonom über ihre Preisgestaltung entscheiden.
Kündigungsbedingungen
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Kündigung von VHS-Kursen unterliegt dem deutschen Vertragsrecht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Volkshochschule. Da es sich bei der Kursanmeldung um einen Dienstleistungsvertrag handelt, gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Besonders relevant sind hier die Paragraphen zu Dienstverträgen und Verbraucherschutz.
Ein wichtiger Aspekt ist das Widerrufsrecht nach § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Wenn die Anmeldung als Fernabsatzgeschäft erfolgt ist – etwa online oder telefonisch – haben Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht erlischt jedoch, wenn der Kurs innerhalb dieser Frist bereits begonnen hat und der Teilnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Viele VHS weisen in ihren Anmeldebestätigungen explizit darauf hin und lassen sich diese Zustimmung bestätigen.
Typische Kündigungsfristen und Rücktrittsregelungen
Die meisten Volkshochschulen arbeiten mit gestaffelten Rücktrittsregelungen, die sich nach dem Zeitpunkt der Abmeldung richten. Eine typische Struktur sieht folgendermaßen aus:
| Zeitpunkt der Kündigung | Gebührenerstattung | Verwaltungsgebühr |
|---|---|---|
| Bis 14 Tage vor Kursbeginn | 100% (abzgl. Verwaltungsgebühr) | 0-5 Euro |
| 8-13 Tage vor Kursbeginn | 50-80% | 5-10 Euro |
| Weniger als 7 Tage vor Kursbeginn | 0-25% | Volle Gebühr fällig |
| Nach Kursbeginn | Keine Erstattung | Volle Gebühr fällig |
Diese Fristen können von VHS zu VHS unterschiedlich sein. Einige Einrichtungen sind kulanter, andere haben strengere Regelungen. Es ist daher unerlässlich, die spezifischen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Volkshochschule zu prüfen, bei der man angemeldet ist. Diese finden sich in der Regel auf der Website der VHS, in den Programmheften oder auf der Rückseite der Anmeldebestätigung.
Außerordentliche Kündigungsgründe
In bestimmten Situationen akzeptieren Volkshochschulen auch außerordentliche Kündigungen, selbst wenn die regulären Fristen bereits verstrichen sind. Zu den anerkannten Gründen gehören typischerweise:
- Schwere Erkrankung oder Unfall des Teilnehmenden (mit ärztlichem Attest)
- Umzug in eine andere Stadt oder Region
- Unerwartete berufliche Verpflichtungen wie Schichtarbeit oder Dienstreisen
- Schwangerschaft und damit verbundene Komplikationen
- Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger
- Arbeitsplatzverlust mit nachweisbaren finanziellen Schwierigkeiten
In solchen Fällen ist es wichtig, die Kündigung umgehend einzureichen und entsprechende Nachweise beizufügen. Die Volkshochschulen entscheiden dann im Einzelfall über eine anteilige oder vollständige Gebührenerstattung. Eine kulante Regelung ist eher zu erwarten, wenn noch viele Kurstermine ausstehen und die VHS den Platz möglicherweise an andere Interessenten vergeben kann.
Kursausfall durch die VHS
Wenn die Volkshochschule selbst einen Kurs absagt – etwa wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Dozenten oder anderen organisatorischen Gründen – werden die gezahlten Gebühren selbstverständlich vollständig erstattet. Teilnehmende haben in diesem Fall auch Anspruch auf Erstattung bereits entstandener Kosten wie Anfahrtskosten zum ersten Termin oder gekaufte Kursmaterialien, sofern diese nicht mehr zurückgegeben werden können.
Wie man VHS per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Obwohl viele Volkshochschulen mittlerweile auch Online-Anmeldungen ermöglichen, ist die postalische Kündigung per Einschreiben nach wie vor die rechtssicherste Methode, um einen VHS-Kurs zu kündigen. Der Hauptgrund liegt in der Beweiskraft: Mit einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie einen rechtsgültigen Nachweis, dass Ihre Kündigung bei der VHS eingegangen ist und wann genau dies geschehen ist.
Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht. Sollte es später zu Unstimmigkeiten kommen – etwa wenn die VHS behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben oder diese sei zu spät eingegangen – haben Sie mit dem Einschreiben einen unwiderlegbaren Beweis. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass E-Mails im Spam-Ordner landen, nicht bearbeitet werden oder dass technische Probleme auftreten. Ein Einschreiben eliminiert diese Risiken vollständig.
Zudem verlangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Volkshochschulen explizit die Schriftform für Kündigungen. Dies bedeutet, dass eine mündliche Kündigung oder eine einfache E-Mail möglicherweise nicht ausreicht. Die Schriftform im rechtlichen Sinne erfordert eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument, was nur durch einen Brief erfüllt werden kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Schritt 1: Informationen zusammentragen
Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie alle relevanten Informationen bereithalten. Dazu gehören Ihre Teilnehmernummer oder Kundennummer bei der VHS, die genaue Kursbezeichnung und Kursnummer, das Kursdatum und Ihre Anmeldedaten. Diese Informationen finden Sie auf Ihrer Anmeldebestätigung oder Rechnung. Je präziser Sie die Angaben machen, desto schneller kann die VHS Ihre Kündigung bearbeiten.
Schritt 2: Das Kündigungsschreiben formulieren
Ihr Kündigungsschreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass Sie den Vertrag kündigen möchten und nicht nur eine Anfrage stellen. Verwenden Sie daher Formulierungen wie "Hiermit kündige ich..." und nicht "Ich würde gerne kündigen..." oder "Ich möchte anfragen, ob...". Das Schreiben sollte folgende Elemente enthalten:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail)
- Ihre Teilnehmer- oder Kundennummer
- Die genaue Bezeichnung des zu kündigenden Kurses mit Kursnummer
- Das Datum des Kurses oder Kursbeginns
- Eine klare Kündigungserklärung
- Das Datum des Kündigungsschreibens
- Ihre handschriftliche Unterschrift
Falls Sie einen außerordentlichen Kündigungsgrund geltend machen, sollten Sie diesen kurz erläutern und ankündigen, dass Sie entsprechende Nachweise beifügen. Seien Sie höflich, aber bestimmt in Ihrer Formulierung. Eine sachliche, respektvolle Tonlage ist immer angebracht, auch wenn Sie mit dem Kurs unzufrieden waren.
Schritt 3: Die richtige Adresse ermitteln
Dies ist ein entscheidender Punkt: Sie müssen Ihre Kündigung an die richtige lokale Volkshochschule senden, bei der Sie den Kurs gebucht haben, nicht an den Bundesverband. Die Adresse des Deutschen Volkshochschul-Verbandes lautet:
- Deutscher Volkshochschul-Verband e.V., Kennedyallee 15-17, 53175 Bonn
Diese Adresse ist jedoch nur für allgemeine Anfragen an den Bundesverband relevant. Für Ihre Kündigung benötigen Sie die Adresse Ihrer lokalen VHS. Diese finden Sie auf der Website Ihrer Volkshochschule, auf Ihrer Anmeldebestätigung oder im Programmheft. Typischerweise sind die Adressen wie folgt strukturiert: "Volkshochschule [Stadtname]" mit der entsprechenden Straßenadresse.
Schritt 4: Versand als Einschreiben mit Rückschein
Bringen Sie Ihr Kündigungsschreiben zur Post und versenden Sie es als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie die Zustellung online verfolgen können, und nach Zustellung bekommen Sie den Rückschein mit dem Eingangsdatum und der Unterschrift des Empfängers zurück.
Bewahren Sie sowohl die Quittung der Post als auch den zurückgesandten Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihre Beweise dafür, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Es empfiehlt sich, auch eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen anzufertigen.
Schritt 5: Bestätigung abwarten und nachfassen
Nach dem Versand sollten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der VHS erhalten. Diese sollte die Annahme Ihrer Kündigung bestätigen und gegebenenfalls Informationen zur Gebührenerstattung enthalten. Falls Sie nach zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten haben, sollten Sie bei der VHS telefonisch nachfragen, ob Ihre Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wurde.
Digitale Alternative: Postclic für vereinfachten Versand
Für diejenigen, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit dafür haben, gibt es moderne Lösungen wie Postclic. Dieser Service ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und als echten Brief mit Einschreiben versenden zu lassen, ohne das Haus verlassen zu müssen. Sie laden einfach Ihr Kündigungsschreiben hoch oder erstellen es direkt im System, und Postclic übernimmt den Druck, die Kuvertierung und den Versand als nachverfolgbares Einschreiben.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit, erhalten einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung, und das Schreiben wird professionell formatiert und versendet. Besonders praktisch ist dies, wenn Sie mehrere Kündigungen gleichzeitig versenden müssen oder wenn Sie sich gerade im Urlaub oder auf Geschäftsreise befinden. Die Kosten sind vergleichbar mit einem Einschreiben von der Post, beinhalten aber zusätzliche Serviceleistungen wie die digitale Archivierung und Statusverfolgung.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Gründe für Kündigungen
Die Gründe, warum Teilnehmende ihre VHS-Kurse kündigen, sind vielfältig. Aus Erfahrungsberichten und Bewertungen lassen sich einige wiederkehrende Muster erkennen. Ein häufiger Grund sind zeitliche Konflikte: Berufliche Verpflichtungen, Schichtarbeit oder familiäre Umstände machen es manchmal unmöglich, regelmäßig an einem Kurs teilzunehmen. Viele Menschen unterschätzen bei der Anmeldung den zeitlichen Aufwand oder es ergeben sich nachträglich Änderungen im Terminkalender.
Ein weiterer Grund sind nicht erfüllte Erwartungen an den Kurs. Manchmal entspricht das Niveau nicht den Vorkenntnissen des Teilnehmenden – der Kurs ist entweder zu anspruchsvoll oder zu einfach. Auch die Unterrichtsmethodik oder die Persönlichkeit des Dozenten können nicht zu allen Lernenden passen. Manche Teilnehmende berichten, dass die Kursbeschreibung im Programmheft andere Inhalte suggeriert hatte als dann tatsächlich unterrichtet wurden.
Gesundheitliche Probleme sind ebenfalls ein häufiger Kündigungsgrund, besonders bei älteren Teilnehmenden. Eine plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder chronische Beschwerden können die Teilnahme unmöglich machen. Finanzielle Schwierigkeiten spielen ebenfalls eine Rolle, insbesondere bei längeren oder teureren Kursen. Auch Umzüge in andere Städte oder Regionen führen naturgemäß zu Kündigungen.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess bei Volkshochschulen sind überwiegend positiv. Die meisten VHS zeigen sich kulant und verständnisvoll, besonders wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen und die Kündigung rechtzeitig erfolgt. Viele Teilnehmende berichten, dass ihre Kündigungen problemlos akzeptiert und die Gebühren entsprechend den AGBs erstattet wurden.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Einige Teilnehmende bemängeln, dass die Kündigungsfristen zu kurz sind und dass nach Fristablauf keinerlei Kulanz mehr gezeigt wird, selbst bei schwerwiegenden Gründen. Andere berichten von langwierigen Erstattungsprozessen, bei denen es mehrere Wochen oder sogar Monate dauerte, bis das Geld zurückerstattet wurde. In Einzelfällen kam es auch zu Missverständnissen, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig oder nicht bei der richtigen Stelle eingegangen war.
Praktische Tipps von erfahrenen Teilnehmenden
Erfahrene VHS-Besucher empfehlen, sich vor der Anmeldung genau über die Kündigungsbedingungen zu informieren. Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch und notieren Sie sich die Kündigungsfristen. Viele VHS bieten auch Schnupperstunden oder Probestunden an – nutzen Sie diese Möglichkeit, bevor Sie sich verbindlich anmelden, um sicherzustellen, dass der Kurs Ihren Erwartungen entspricht.
Ein wichtiger Tipp ist, immer schriftlich zu kündigen und niemals nur mündlich oder per E-Mail, es sei denn, die VHS akzeptiert dies ausdrücklich in ihren AGBs. Selbst wenn Ihnen ein Mitarbeiter am Telefon versichert, dass Ihre Kündigung notiert wurde, sollten Sie dies schriftlich nachreichen. Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit der VHS und bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie den Kurs durchhalten können, erwägen Sie zunächst einen kürzeren Kurs oder einen Wochenendworkshop statt eines Semesterkurses. So binden Sie sich weniger lange und können bei Interesse später einen längeren Kurs buchen. Manche VHS bieten auch die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist in einen anderen Kurs zu wechseln, falls der ursprünglich gewählte nicht passt – informieren Sie sich über solche Optionen.
Umgang mit Problemen und Beschwerden
Wenn Sie mit einem Kurs unzufrieden sind, sollten Sie nicht sofort kündigen, sondern zunächst das Gespräch mit der VHS suchen. Viele Probleme lassen sich durch offene Kommunikation lösen. Sprechen Sie zunächst mit dem Dozenten oder der Dozentin, falls es um inhaltliche oder methodische Aspekte geht. Wenn das nicht weiterhilft, wenden Sie sich an die Fachbereichsleitung oder die Verwaltung der VHS.
Volkshochschulen sind in der Regel sehr an der Zufriedenheit ihrer Teilnehmenden interessiert und bemühen sich um Lösungen. Möglicherweise können Sie in einen anderen Kurs wechseln, der besser zu Ihnen passt, oder es werden Anpassungen im aktuellen Kurs vorgenommen. Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden schriftlich und bewahren Sie die Korrespondenz auf, falls Sie später darauf zurückkommen müssen.
In seltenen Fällen, in denen die VHS sich uneinsichtig zeigt und Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese bietet kostenlose Erstberatung an und kann Ihnen helfen, Ihre rechtliche Position einzuschätzen. Bei größeren finanziellen Streitigkeiten kann auch eine Mediation oder im Extremfall der Gang vor das Amtsgericht in Betracht gezogen werden, wobei dies bei den meist moderaten VHS-Gebühren selten verhältnismäßig ist.
Alternativen zur Kündigung
Bevor Sie einen Kurs endgültig kündigen, sollten Sie prüfen, ob es Alternativen gibt. Viele Volkshochschulen erlauben es, dass eine andere Person Ihren Platz übernimmt, wenn Sie selbst nicht mehr teilnehmen können. Dies wird manchmal als "Vertragsübertragung" bezeichnet und kann eine Win-Win-Situation sein: Sie werden von Ihrer Verpflichtung befreit, ohne Gebühren zu verlieren, und jemand anderes bekommt die Chance, am Kurs teilzunehmen.
Eine weitere Option ist die Beurlaubung oder das Aussetzen für ein Semester, besonders bei längerfristigen Kursreihen. Wenn Sie zum Beispiel einen mehrjährigen Sprachkurs besuchen und vorübergehend verhindert sind, können Sie möglicherweise ein Semester pausieren und dann im nächsten Durchgang wieder einsteigen. Fragen Sie bei Ihrer VHS nach solchen Möglichkeiten.
Manche Volkshochschulen bieten auch Hybridmodelle oder Online-Alternativen an, die mehr Flexibilität ermöglichen. Wenn zeitliche Konflikte Ihr Hauptproblem sind, könnte ein Wechsel zu einem Online-Kurs oder einem Kurs zu einer anderen Uhrzeit die Lösung sein. Erkundigen Sie sich nach allen verfügbaren Optionen, bevor Sie kündigen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Kündigung eines VHS-Kurses in den meisten Fällen unkompliziert ist, wenn Sie die Fristen beachten und den formalen Weg über ein schriftliches Kündigungsschreiben per Einschreiben wählen. Die Volkshochschulen sind wichtige Bildungseinrichtungen, die allen Menschen Zugang zu Weiterbildung ermöglichen, und sie gehen in der Regel fair und transparent mit Kündigungen um. Mit der richtigen Vorbereitung und den Informationen aus diesem Leitfaden sollte Ihrer erfolgreichen Kündigung nichts im Wege stehen.