Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Payback
2d Fraunhoferstraße
85737 Ismaning
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Payback. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
13/01/2026
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung von Payback
Über Payback
Payback ist Deutschlands größtes Bonusprogramm und wurde im Jahr 2000 gegründet. Mit über 31 Millionen Mitgliedern gehört das Programm zu den erfolgreichsten Kundenbindungssystemen im deutschsprachigen Raum. Die Payback GmbH mit Sitz in Ismaning bei München ermöglicht es Verbrauchern, bei jedem Einkauf bei teilnehmenden Partnern Punkte zu sammeln und diese später gegen Prämien einzulösen oder in Gutscheine umzuwandeln.
Das Prinzip ist einfach: Kunden erhalten beim Einkauf bei Partnern wie dm, REWE, Aral, Thalia oder zahlreichen Online-Shops Punkte auf ihr Payback-Konto gutgeschrieben. Ein Punkt entspricht dabei in der Regel einem Cent Gegenwert. Die gesammelten Punkte können entweder direkt beim nächsten Einkauf verrechnet, gegen Waren aus dem Prämienkatalog eingetauscht oder für Gewinnspiele verwendet werden.
Neben der klassischen Payback-Karte bietet das Unternehmen auch eine digitale Version über die Payback-App an, die zusätzliche Funktionen wie personalisierte Coupons, digitale Kassenzettel und exklusive Angebote bereithält. Die Payback American Express Kreditkarte erweitert das Programm um eine Zahlungsfunktion, bei der Karteninhaber bei jedem Karteneinsatz zusätzliche Punkte sammeln können.
Trotz der Beliebtheit des Programms entscheiden sich viele Nutzer für eine Kündigung. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Datenschutzbedenken über mangelnde Nutzung bis hin zu einer bewussten Reduzierung von Kundenkarten im Portemonnaie. Manche Verbraucher möchten ihre Einkaufsdaten nicht mehr tracken lassen oder empfinden die personalisierten Werbeangebote als aufdringlich.
Abonnementpläne und Preise
Im Gegensatz zu vielen anderen Diensten ist die Mitgliedschaft bei Payback grundsätzlich kostenlos. Es fallen weder Anmeldegebühren noch laufende Kosten für die Nutzung des Basisprogramms an. Diese Kostenfreiheit ist ein wesentlicher Grund für die hohe Mitgliederzahl und macht das Programm für breite Bevölkerungsschichten attraktiv.
Kostenlose Basisversion
Die Standard-Payback-Mitgliedschaft umfasst folgende Leistungen ohne zusätzliche Kosten:
- Payback-Karte in physischer Form
- Zugang zur Payback-App mit digitaler Karte
- Punktesammlung bei allen Partnerunternehmen
- Einlösung der Punkte gegen Prämien oder Gutscheine
- Teilnahme an Gewinnspielen
- Zugriff auf personalisierte Coupons und Angebote
Payback American Express Kreditkarte
Für Mitglieder, die ihr Punktesammeln intensivieren möchten, bietet Payback in Kooperation mit American Express verschiedene Kreditkartenvarianten an. Diese sind jedoch optional und nicht Bestandteil der Basismitgliedschaft.
| Kartentyp | Jahresgebühr | Punktevorteil |
|---|---|---|
| Payback American Express Basis | 0 Euro | 1 Punkt pro 2 Euro Umsatz |
| Payback American Express Plus | Variabel | Erhöhte Punktesammlung |
Die Kündigung der Payback-Mitgliedschaft betrifft ausschließlich das Treueprogramm selbst. Wer zusätzlich eine Payback American Express Kreditkarte besitzt, muss diese separat bei American Express kündigen, da es sich um zwei verschiedene Vertragsbeziehungen handelt.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung der Payback-Mitgliedschaft unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens als auch im deutschen Vertragsrecht verankert sind.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Gemäß den Payback-Teilnahmebedingungen können Mitglieder ihre Teilnahme am Programm jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, das nach § 620 BGB von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden kann. Da keine Mindestvertragslaufzeit besteht und die Basismitgliedschaft kostenfrei ist, gibt es keine Bindungsfristen, die eingehalten werden müssten.
Kündigungsfristen
Für die Kündigung der Payback-Mitgliedschaft gelten folgende Bedingungen:
| Aspekt | Bedingung |
|---|---|
| Kündigungsfrist | Keine – jederzeit möglich |
| Mindestlaufzeit | Keine |
| Form | Schriftlich empfohlen |
| Wirksamkeit | Nach Zugang beim Unternehmen |
Wichtige Hinweise vor der Kündigung
Bevor Sie Ihre Payback-Mitgliedschaft kündigen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Alle auf Ihrem Konto gesammelten Punkte verfallen mit der Kündigung unwiderruflich. Es ist daher ratsam, vor der Kündigung alle verfügbaren Punkte einzulösen. Sie können diese entweder direkt beim Einkauf verrechnen, gegen Prämien aus dem Katalog eintauschen oder in Gutscheine umwandeln.
Wenn Sie eine Payback American Express Kreditkarte besitzen, bleibt diese von der Kündigung der Mitgliedschaft zunächst unberührt. Sie sollten jedoch prüfen, ob Sie die Kreditkarte ohne die Payback-Mitgliedschaft weiterhin nutzen möchten, da der Hauptvorteil – das Punktesammeln – dann entfällt. Eventuelle Lastschriftmandate oder SEPA-Einzugsermächtigungen, die Sie für die Punkteverrechnung erteilt haben, sollten Sie separat widerrufen.
Datenschutz und Datenlöschung
Nach der Kündigung werden Ihre personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt. Payback ist verpflichtet, Ihre Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu löschen. Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten explizit zu verlangen. Dies sollten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich erwähnen, wenn Sie eine vollständige Entfernung Ihrer Informationen aus den Systemen wünschen.
Wie man Payback per Post kündigt
Die Kündigung per Post gilt als die rechtssicherste Methode, um ein Vertragsverhältnis zu beenden. Obwohl Payback auch Online-Kündigungsmöglichkeiten über die App oder das Kundenkonto anbietet, empfiehlt sich der Postweg aus mehreren rechtlichen und praktischen Gründen.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Der Versand einer schriftlichen Kündigung per Post bietet den entscheidenden Vorteil eines rechtssicheren Nachweises. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen über den Zeitpunkt oder die Tatsache einer Kündigung ist ein Einschreiben mit Rückschein der stärkste Beweis. Im deutschen Vertragsrecht gilt grundsätzlich, dass eine Kündigung erst wirksam wird, wenn sie dem Vertragspartner zugeht. Mit einem Einschreiben können Sie diesen Zugang zweifelsfrei belegen.
Online-Kündigungen sind zwar bequem, bieten jedoch nicht immer die gleiche Rechtssicherheit. Technische Probleme, nicht zugestellte E-Mails oder Systemfehler können dazu führen, dass Ihre Kündigung nicht ordnungsgemäß verarbeitet wird. Ein physisches Schreiben hingegen kann nicht einfach im digitalen Nirvana verschwinden. Zudem erfüllt die Schriftform höhere rechtliche Standards und wird von Gerichten im Streitfall bevorzugt anerkannt.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Möglichkeit, alle relevanten Informationen in einem Dokument zusammenzufassen und zusätzliche Wünsche wie die ausdrückliche Datenlöschung klar zu formulieren. Sie haben die volle Kontrolle über den Inhalt und können sicherstellen, dass alle wichtigen Punkte angesprochen werden.
Die richtige Adresse für Ihre Kündigung
Ihre schriftliche Kündigung muss an die offizielle Geschäftsadresse der Payback GmbH gesendet werden. Verwenden Sie ausschließlich folgende Adresse:
- Payback GmbH, Fraunhoferstraße 2d, 85737 Ismaning
Achten Sie darauf, dass Sie die Adresse vollständig und korrekt angeben. Fehlerhafte Adressen können zu Verzögerungen führen oder dazu, dass Ihr Schreiben nicht zugestellt wird. Die Payback GmbH hat ihren Hauptsitz in Ismaning bei München, und alle kündigungsrelevanten Schreiben sollten ausschließlich an diese Adresse gerichtet werden.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtlich einwandfrei zu sein. Folgende Informationen sollten in jedem Fall enthalten sein:
- Ihre vollständigen persönlichen Daten (Name, Adresse)
- Ihre Payback-Kartennummer zur eindeutigen Identifikation
- Eine klare Kündigungserklärung mit dem Begriff "Kündigung"
- Das gewünschte Kündigungsdatum oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- Optional: Bitte um Bestätigung der Kündigung
- Optional: Ausdrücklicher Wunsch nach Datenlöschung gemäß DSGVO
- Datum und Unterschrift
Die Formulierung sollte eindeutig und unmissverständlich sein. Vermeiden Sie vage Ausdrücke oder Konjunktive. Eine klare Aussage wie "Hiermit kündige ich meine Payback-Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist rechtlich eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum.
Versand per Einschreiben
Für den Versand Ihrer Kündigung sollten Sie unbedingt die Option "Einschreiben mit Rückschein" bei der Deutschen Post wählen. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet Ihnen aber entscheidende Vorteile. Sie erhalten einen Beleg über die Aufgabe des Schreibens und später den Rückschein als Nachweis, dass das Schreiben beim Empfänger angekommen ist und von diesem entgegengenommen wurde.
Der Rückschein trägt die Unterschrift der empfangenden Person und das Datum der Zustellung. Dieses Dokument ist im Zweifelsfall vor Gericht als Beweis verwendbar. Bewahren Sie sowohl den Aufgabebeleg als auch den Rückschein sorgfältig auf, idealerweise zusammen mit einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens.
Moderne Lösungen für den Postversand
Der Gang zur Post und das Verfassen eines formgerechten Kündigungsschreibens können zeitaufwendig sein. Moderne Dienste wie Postclic haben sich darauf spezialisiert, diesen Prozess zu vereinfachen. Solche Plattformen ermöglichen es Ihnen, Kündigungsschreiben online zu erstellen und direkt als nachverfolgten Brief versenden zu lassen, ohne selbst zur Post gehen zu müssen.
Die Vorteile solcher Services liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit, erhalten eine professionell formatierte Kündigung und haben trotzdem alle Vorteile eines postalischen Versands mit rechtssicherem Nachweis. Der gesamte Prozess wird digital abgewickelt, während im Hintergrund ein physischer Brief erstellt und per Einschreiben versendet wird. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über den Versand und können den Status Ihrer Sendung online verfolgen.
Bestätigung der Kündigung
Nachdem Ihre Kündigung bei Payback eingegangen ist, sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten. Diese Bestätigung ist wichtig, da sie den Abschluss des Kündigungsvorgangs dokumentiert. Sollten Sie nach vier Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, empfiehlt es sich, bei Payback nachzufragen.
Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung mindestens ein Jahr lang auf. Sie dient als Nachweis dafür, dass Ihre Mitgliedschaft ordnungsgemäß beendet wurde und keine weiteren Verpflichtungen bestehen. Sollten später unerwartet Schreiben von Payback eintreffen, können Sie mit der Bestätigung nachweisen, dass Sie bereits gekündigt haben.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Kündigungsgründe
Die Analyse von Nutzererfahrungen zeigt verschiedene wiederkehrende Gründe, warum sich Verbraucher für eine Kündigung ihrer Payback-Mitgliedschaft entscheiden. An erster Stelle stehen Datenschutzbedenken. Viele Nutzer sind sich zunehmend bewusst, dass ihre Einkaufsgewohnheiten detailliert erfasst und für Marketingzwecke ausgewertet werden. Die umfassende Datensammlung über das Kaufverhalten wird von datenschutzbewussten Verbrauchern kritisch gesehen.
Ein weiterer häufiger Grund ist die mangelnde Nutzung des Programms. Wer seine Payback-Karte nur selten einsetzt, sammelt über lange Zeiträume nur wenige Punkte. Der tatsächliche Gegenwert ist dann oft enttäuschend gering, was viele dazu bewegt, das Programm ganz aufzugeben. Hinzu kommt, dass manche Nutzer die personalisierten Werbeangebote und Newsletter als störend empfinden und ihre E-Mail-Postfächer entlasten möchten.
Einige Verbraucher berichten auch von negativen Erfahrungen mit dem Kundenservice oder Schwierigkeiten bei der Einlösung von Punkten. Technische Probleme mit der App oder der Website können ebenfalls zur Unzufriedenheit beitragen. Nicht zuletzt führt auch der Wunsch nach einem minimalistischen Lebensstil dazu, dass Menschen bewusst auf Kundenkarten verzichten und ihr Portemonnaie ausmisten möchten.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die meisten Nutzer berichten von einem unkomplizierten Kündigungsprozess bei Payback. Das Unternehmen stellt grundsätzlich keine unnötigen Hürden auf und bearbeitet Kündigungen in der Regel zügig. Wer den postalischen Weg wählt, erhält üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Bestätigung.
Einige Nutzer merken jedoch an, dass nach der Kündigung noch für einige Zeit Werbemails oder Newsletter eingehen können. Dies liegt oft daran, dass verschiedene Systeme nicht sofort synchronisiert werden. In solchen Fällen hilft eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice, um die vollständige Löschung aus allen Verteilern zu erwirken.
Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung
Basierend auf Erfahrungen zahlreicher Nutzer haben sich einige bewährte Vorgehensweisen herauskristallisiert. Lösen Sie unbedingt alle Punkte vor der Kündigung ein, da diese sonst unwiederbringlich verloren gehen. Prüfen Sie Ihr Punktekonto sorgfältig und nutzen Sie auch kleinere Punktestände, indem Sie diese beim nächsten Einkauf verrechnen lassen.
Dokumentieren Sie den gesamten Kündigungsvorgang gründlich. Fertigen Sie Kopien aller Schreiben an und bewahren Sie diese zusammen mit den Versandnachweisen auf. Fotografieren Sie zur Sicherheit auch Ihre Payback-Karte, bevor Sie diese vernichten, falls später noch Fragen zur Kartennummer auftauchen sollten.
Überprüfen Sie nach der Kündigung Ihre E-Mail-Einstellungen und Newsletter-Abonnements. Melden Sie sich aktiv von allen Payback-Newslettern ab, um sicherzustellen, dass Sie keine weiteren Marketingmails mehr erhalten. Kontrollieren Sie auch Ihre App-Berechtigungen auf dem Smartphone und deinstallieren Sie die Payback-App vollständig.
Alternativen zu Payback
Wer nach der Kündigung nicht ganz auf Bonusprogramme verzichten möchte, findet verschiedene Alternativen. Einige Einzelhändler bieten eigene Treueprogramme an, die weniger umfassend Daten sammeln. Auch Cashback-Apps, die direkt Geld statt Punkte zurückerstatten, werden von manchen Nutzern als transparenter empfunden.
Für datenschutzbewusste Verbraucher kann es sinnvoll sein, ganz auf Kundenkarten zu verzichten und stattdessen gezielt nach Sonderangeboten und Rabatten zu suchen, die ohne Registrierung verfügbar sind. Viele Geschäfte bieten regelmäßig Aktionen an, von denen alle Kunden profitieren können, ohne dass persönliche Daten erfasst werden müssen.
Rechtliche Aspekte und Verbraucherschutz
Als Verbraucher haben Sie umfassende Rechte, die auch bei der Kündigung von Bonusprogrammen gelten. Das Recht auf Datenlöschung nach der DSGVO ist besonders wichtig. Sie können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind, und deren Löschung fordern, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.
Sollte Payback Ihrer Kündigung nicht nachkommen oder die Datenlöschung verweigern, können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden. In Bayern ist dies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht. Auch Verbraucherzentralen bieten Unterstützung bei Problemen mit Unternehmen an und können bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
Die postalische Kündigung per Einschreiben bleibt die sicherste Methode, um Ihre Rechte zu wahren und einen rechtssicheren Nachweis zu führen. Trotz digitaler Alternativen bietet der klassische Briefweg die größte Gewissheit, dass Ihre Kündigung ordnungsgemäß bearbeitet wird und Sie im Zweifelsfall einen gerichtsfesten Beweis in den Händen halten.